Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 3.4 Sonderfragen im Zusammenhang mit dem (Elektro-)Fahrrad-Leasing

In der Praxis gibt es im Zusammenhang mit dem Fahrrad-Leasing eine Vielzahl von unterschiedlichen Vertragsgestaltungen.[1] Festzuhalten bleibt aber auch hier, dass in den Fällen, in denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Leasing-Rad zur Verfügung stellt, ein geldwerter Vorteil sowohl in der vergünstigten Nutzungsüberlassung des (Elektro-)Fahrrads durch den Arbeitgeber als ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 3.2 Überlassung von E-Bikes als Kfz (sog. S-Pedelecs)

Die Bewertung des geldwerten Vorteils aus der verbilligten oder unentgeltlichen Überlassung eines sog. S-Pedelecs erfolgt nach dem für die Überlassung von Kraftfahrzeugen (Pkw) geltenden Grundsätzen.[1] Der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung und die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 8.1 Überlassung resultiert aus dem Arbeitsvertrag

Die Überlassung eines (Elektro-)Dienstfahrrads durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung stellt eine Vergütung für geleistete Dienste dar. Mit diesem Sachlohn bewirkt der Arbeitgeber eine entgeltliche Leistung,[1] für die der Arbeitnehmer einen Teil seiner Arbeitsleistung aufwendet.[2] Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer nach dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 3.1 Überlassung von E-Bikes bis 25 km/h (sog. Pedelecs) und Fahrrädern

Die Überlassung eines Pedelecs oder eines normalen Fahrrads führt nur in den Fällen einer Barlohnumwandlung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.[1] Der geldwerte Vorteil bestimmt sich nach einem Durchschnittswert.[2] Als Durchschnittswert sind 1 % der auf volle 100 EUR abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt d...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 7 Elektronisches Fahrtenbuch

Bei Verwendung eines elektronischen Fahrtenbuchs ist Folgendes zu beachten: Auch ein elektronisch geführtes Fahrtenbuch muss die Anforderungen an die Unveränderbarkeit nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) gewährleisten.[1] Ein mit einer Tabellenkalkulat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / Zusammenfassung

Überblick In der täglichen Praxis der Buchhaltung treten immer wieder Fragen zu Buchführung, Aufzeichnungen und Aufbewahrung auf. In unserem Beitrag haben wir die Vorschriften des BMF-Schreibens zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) aus 2019, Vorschriften...mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / Lohnsteuer

1 Aufteilung bei privater Urlaubsverlängerung Wird eine Dienstreise mit einem privaten Urlaub verbunden, ist eine Aufteilung der Reisekosten vorzunehmen.[1] Solche sog. gemischt veranlassten Reisen mit privater Mitveranlassung dürfen aufgeteilt werden in steuerfreie Bestandteile, die im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgen, und lohnsteuerpflichtige Bestandteil...mehr

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Lohnsteuerkarte / Lohnsteuer

1 Abschaffung des Papierverfahrens Bis zum Umstieg auf das ELStAM-Verfahren in 2013 konnten Arbeitgeber die Lohnabrechnung nach dem "Papierverfahren" durchführen. Für die Dauer des Papierverfahrens in 2013 galten die Lohnsteuerabzugsmerkmale weiter, z. B. Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Religionsmerkmal oder der Faktor bei Steuerklasse IV. Die Lohnsteuerabzugsmerkma...mehr

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Abwälzung der Pauschalsteuer / Lohnsteuer

1 Voraussetzungen Eine Abwälzung führt dazu, dass der Arbeitnehmer die pauschalen Steuerbeträge im Ergebnis wirtschaftlich trägt. Eine solche Vereinbarung kann sich z. B. aus dem Arbeitsvertrag oder aus dem wirtschaftlichen Ergebnis einer Gehaltsumwandlung oder Gehaltsänderungsvereinbarung ergeben. Folglich liegt nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] eine Abwälzung vor, wenn ...mehr

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Kinder / Lohnsteuer

1 Berücksichtigung von Kindern Aufwendungen für den Unterhalt, die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung eines Kindes werden grundsätzlich durch das Kindergeld oder ggf. den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf berücksichtigt. Kinderzuschläge beim Elternteil Zahlt der Arbeitgeber Kinderzuschläge und Beihilfen (z. B. nach ...mehr

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Abwälzung der Pauschalsteuer / 3 Anwendungsfälle

Die Abwälzung pauschaler Lohnsteuer und die damit verbundenen Folgen kommen sowohl für pauschale Lohn- und Kirchensteuer nach besonderen Sätzen wie auch bei der Pauschalierung mit festen Pauschsteuersätzen (z. B. für Fahrtkostenzuschüsse) in Betracht. Die Regelungen gelten entsprechend für die Pauschalierungsvorschriften für Aushilfskräfte und Teilzeitarbeit sowie für die Pa...mehr

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Abwälzung der Pauschalsteuer / Zusammenfassung

Begriff Der Gesetzgeber hat dem Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten eingeräumt, bestimmte lohnsteuerliche Bezüge pauschal zu versteuern. Wesentliches Merkmal der pauschalen Lohnsteuer ist, dass diese grundsätzlich vom Arbeitgeber zu übernehmen ist. Er ist insoweit Steuerschuldner. Er kann jedoch im Innenverhältnis die Steuerschuldnerschaft wieder auf den Mitarbeiter übert...mehr

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Abwälzung der Pauschalsteuer / 2 Folgen der Abwälzung

Eine zulässige Abwälzung der Lohnsteuer mindert im Ergebnis den dem Arbeitnehmer zustehenden Arbeitslohn. Trotzdem gilt die abgewälzte pauschale Lohnsteuer nach ausdrücklicher gesetzlicher Regelung als Arbeitslohn.[1] Deshalb mindert auch die abgewälzte Steuer nicht die Bemessungsgrundlage für die Pauschalsteuer. Die pauschale Steuer ist stets von den ungekürzten Bezügen zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Sonstige Bezüge, die nicht als Einnahmen zu berücksichtigen sind (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 9 Nach Abs. 1 Satz 2 werden Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind, nicht als Einnahmen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit bei der Einkommensermittlung berücksichtigt. Mit der Neufassung des § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 4 Buchst. a) des Gesetzes zur Einführung de...mehr

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Kinder / Zusammenfassung

Begriff Kinder werden beim Elternteil durch die unterschiedlichsten Frei- und Abzugsbeträge berücksichtigt. Kindergeld wird im Normalfall nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes gewährt. Der dort geregelte Kinderbegriff gilt für leibliche Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder sowohl für den Kinderfreibetrag, den Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausb...mehr

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Abwälzung der Pauschalsteuer / 1 Keine Kürzung der Bemessungsgrundlage

Die pauschale Lohnsteuer ist eine vom Arbeitgeber zu übernehmende Steuerschuld. Es ist zulässig, dass der Arbeitgeber im Innenverhältnis vereinbarungsgemäß den Arbeitnehmer mit dieser Lohnsteuer belasten kann. Dies gilt auch für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Die Übernahme der pauschalen Steuer durch den Arbeitnehmer hat keinerlei Einfluss auf die Beitragsbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abwälzung der Pauschalsteuer / 1 Steuerschuldner im Außenverhältnis

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer für bestimmte Bezüge mit festen Pauschsteuersätzen berechnen.[1] Steuerrechtlich ist der Arbeitgeber zur Übernahme der Pauschalsteuer verpflichtet. Die durch § 40 Abs. 3 EStG begründete Verpflichtung zur Übernahme der Steuerschuld sagt jedoch nichts darüber aus, wer die Steuer wirtschaftlich zu tragen hat.[2] Zu unterscheiden ist zwischen d...mehr

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Kinder / 5 Arbeitnehmertätigkeit von Kindern

Eine Arbeitnehmertätigkeit von Kindern ist in folgenden Fällen anzunehmen: Das Kind steht in einem Dienstverhältnis zu einem Arbeitgeber. Dem Kind fließen Bezüge aus eigenem Recht zu, die ihren Ursprung in einem früheren Dienstverhältnis eines Rechtsvorgängers haben (z. B. Waisengelder wegen Tod eines Elternteils). Die Besteuerung ist nach den für das Kind maßgebenden Besteuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinder / 4.1 Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

4.1.1 Kindergartenzuschuss Steuerfrei sind Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) und zur Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen (z. B. bei einer Tagesmutter), die der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt. Dabei ist gleichgültig, o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinder / 4.2 Steuerpflichtige Leistungen

Die Lohnsteuerbefreiung gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Betreuung eines Kindes dienen, z. B. die Beförderung zwischen Wohnung und Kindergarten. Ebenfalls steuerpflichtig sind Arbeitgeberleistungen, die auf den Unterricht eines Kindes entfallen.mehr

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Kinder / 4 Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung

4.1 Steuerfreie Arbeitgeberleistungen 4.1.1 Kindergartenzuschuss Steuerfrei sind Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) und zur Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen (z. B. bei einer Tagesmutter), die der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslo...mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 2 Werbungskostenabzug bei Anschlussurlaub

Die Ausführungen zur Kostenaufteilung beim steuerfreiem Arbeitgeberersatz gelten in gleicher Weise für den Werbungskostenabzug des Arbeitnehmers. Aufwendungen für solche Reisen sind als Werbungskosten abziehbar, wenn sie durch den Beruf veranlasst sind. Während die Fahrt- und Flugkosten in vollem Umfang abzugsfähig sind, wenn der Reise ein unmittelbarer dienstlicher Anlass z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fälligkeit / 2.2 Schwankendes/veränderliches Arbeitsentgelt (vereinfachtes Verfahren)

Arbeitgeber, die monatlich schwankende Arbeitsentgelte oder veränderliche Entgeltbestandteile zahlen und denen die Höhe des Arbeitsentgelts für den Beitragsmonat nicht am fünftletzten Bankarbeitstag bekannt ist, haben die Möglichkeit, die Sozialversicherungsbeiträge für den laufenden Monat vorerst in Höhe des Vormonats zu zahlen. Die Differenz zwischen dem gezahlten und dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerkarte / 1 Abschaffung des Papierverfahrens

Bis zum Umstieg auf das ELStAM-Verfahren in 2013 konnten Arbeitgeber die Lohnabrechnung nach dem "Papierverfahren" durchführen. Für die Dauer des Papierverfahrens in 2013 galten die Lohnsteuerabzugsmerkmale weiter, z. B. Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Religionsmerkmal oder der Faktor bei Steuerklasse IV. Die Lohnsteuerabzugsmerkmale ergaben sich aus der Lohnsteuerk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerkarte / 3 Aufbewahrungspflicht des Arbeitgebers

Nach dem Einstieg in das ELStAM-Verfahren muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug stets nach den individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des jeweiligen Arbeitnehmers vornehmen. Die dem Arbeitgeber für den jeweiligen Arbeitnehmer vorliegenden Lohnsteuerabzugsmerkmale der Papierbescheinigungen dürfen nicht mehr beachtet werden. Nach dem erstmaligen Einstieg in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerkarte / Zusammenfassung

Begriff Die Gemeinden stellten Arbeitnehmern letztmals für das Kalenderjahr 2010 eine Lohnsteuerkarte aus. Die Lohnsteuerkarte wurde durch das ELStAM-Verfahren ersetzt, das grundsätzlich seit Januar 2013 gilt. Bis zur erstmaligen Teilnahme des Arbeitgebers am ELStAM-Verfahren galt die Lohnsteuerkarte 2010 fort; sog. Übergangs- und Einführungszeitraum bis Ende 2013. Arbeitneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinder / 4.1.2 Zahlung an beratende und betreuende Dienstleistungsunternehmen

Pauschale Arbeitgeberzahlungen an Dienstleistungsunternehmen, die Arbeitnehmer kostenlos in solchen Angelegenheiten beraten und betreuen (z. B. durch die Übernahme der Vermittlung von Betreuungspersonen für Familienangehörige), gehören nicht zum Arbeitslohn.[1] Gleiches gilt für individuelle Zahlungen des Arbeitgebers an Dienstleistungsunternehmen, die Arbeitnehmer hinsichtl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinder / 4.1.4 Kurzfristige Betreuung von Kindern

Aufwendungen für die kurzfristige Betreuung des Kindes im eigenen Haushalt, z. B. durch Kinderpflegerinnen, Hausgehilfinnen oder Familienangehörige, können steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt werden, wenn die Betreuung aus zwingenden und beruflich veranlassten Gründen notwendig ist. Die Leistungen sind steuerfrei, soweit sie 600 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigen.[1] Bei B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abwälzung der Pauschalsteuer / 1 Voraussetzungen

Eine Abwälzung führt dazu, dass der Arbeitnehmer die pauschalen Steuerbeträge im Ergebnis wirtschaftlich trägt. Eine solche Vereinbarung kann sich z. B. aus dem Arbeitsvertrag oder aus dem wirtschaftlichen Ergebnis einer Gehaltsumwandlung oder Gehaltsänderungsvereinbarung ergeben. Folglich liegt nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] eine Abwälzung vor, wenn die Pauschalsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abwälzung der Pauschalsteuer / 2 Steuerschuldner im Innenverhältnis

§ 40 Abs. 3 Satz 2 EStG lässt allerdings die Abwälzung auf den Arbeitnehmer sogar ausdrücklich zu. Es ist deshalb arbeitsrechtlich zulässig, die Pauschalsteuer im Innenverhältnis auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Dazu bedarf es auch keiner besonderen Vereinbarung. Bei einer Bruttolohnabrede hat der Arbeitnehmer die pauschale Lohnsteuer im Innenverhältnis zu tragen, wenn nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fälligkeit / 4 Zeitversetzte Auszahlung variabler Entgeltbestandteile

Werden Lohn/Gehalt oder variable Lohn-/Gehaltsbestandteile, z. B. Akkordlohn oder Akkordlohn-Spitzenbeträge[1] zeitversetzt ausgezahlt, haben Arbeitgeber die Möglichkeit, die Sozialversicherungsbeiträge für den laufenden Monat vorerst in Höhe des Vormonats zu zahlen, soweit ihnen die Höhe des Arbeitsentgelts für den Beitragsmonat nicht am fünftletzten Bankarbeitstag bekannt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerkarte / 2 Zuständigkeit für Lohnsteuerabzugsmerkmale

Seit 2011 ist die Finanzverwaltung für sämtliche Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 zuständig. Dies ist i. d. R. das Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers. Lohnsteuerrechtlich relevante Meldedaten liefert die Stadt oder Gemeinde, z. B. Geburt eines Kindes, Religion, Heirat. Steuerliche Daten kommen vom Finanzamt, z. B. Freibeträge, Steuerklassenwechsel, Kinder über 18 J...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abwälzung der Pauschalsteuer / 3 Einzelbesteuerung ohne Pauschalierung

Dem Arbeitnehmer verbleibt das Recht, die übliche Einzelbesteuerung ohne Pauschalierung zu verlangen mit der Folge, dass er möglicherweise bei der Einkommensteuerveranlagung einen Teil der gezahlten Lohnsteuer zurückerhält. Die (einseitige) Abwälzungsbefugnis des Arbeitgebers besteht so lange, wie dem Arbeitnehmer das Recht vorbehalten bleibt, eine Besteuerung nach seiner in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fälligkeit / 5 Termin für Beitragsnachweis

Der Beitragsnachweis[1] hat spätestens 2 Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin bei der Krankenkasse vorzuliegen. Wichtig Fälligkeitstermin Beitragsnachweis Damit muss der Beitragsnachweis spätestens zu Beginn des fünftletzten Bankarbeitstages des Monats der Einzugsstelle vorliegen. Der Beitragsnachweis ist nur dann rechtzeitig eingereicht, wenn die Krankenkasse am gesamten fün...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinder / 2 Kinderbetreuungskosten

Aufwendungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Arbeitnehmers gehörenden Kindes, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, können als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Abzug dieser Kinderbetreuungskosten setzt stets voraus, dass der Arbeitnehmer (Steuerpflichtige) die Aufwendungen durch die Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinder / 1 Berücksichtigung von Kindern

Aufwendungen für den Unterhalt, die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung eines Kindes werden grundsätzlich durch das Kindergeld oder ggf. den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf berücksichtigt. Kinderzuschläge beim Elternteil Zahlt der Arbeitgeber Kinderzuschläge und Beihilfen (z. B. nach den Besoldungsgesetzen des Bun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Steuern (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 der Norm trifft zunächst allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Steuern. Welche Steuerarten bei der Ermittlung der Abzüge für Steuern zu berücksichtigen sind, legt Abs. 1 Satz 1 fest. Es sind die Beträge für die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, sofern die zum Elterngeldbezug berechtigte Person kirchensteuerpflichtig ist.[1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinder / 4.1.1 Kindergartenzuschuss

Steuerfrei sind Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) und zur Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen (z. B. bei einer Tagesmutter), die der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt. Dabei ist gleichgültig, ob die Unterbringung und Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinder / 3 Kinderzulage

Kinderzulagen oder Kinderzuschläge, die der Arbeitgeber zahlt, gehören ebenso wie Familienzuschläge zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Dies gilt auch für Kinderzuschläge und Kinderbeihilfen, die aufgrund der Besoldungsgesetze, besonderer Tarife oder ähnlicher Vorschriften gewährt werden.[1] Bei der Feststellung der Krankenversicherungspflicht bleiben Zuschläge, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Abzug für Einkommensteuer (Abs. 3)

Rz. 21 Abs. 3 regelt, welche Steuerklasse bei der Ermittlung der Abzüge für die Einkommensteuer zugrunde zu legen ist. Die nach dieser Regelung bestimmte Steuerklasse gilt für die Einkommensermittlung sowohl im Bemessungszeitraum (§ 2b BEEG) als auch im Bezugszeitraum (§ 2 Abs. 3 BEEG) gleichermaßen. Rz. 22 Abs. 3 Satz 1 legt als Grundregel fest, dass sich die Ermittlung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinder / 4.1.3 Gebühren für Kindertagesstätte, Vorschule oder Vorklasse

Gebühren für den Besuch einer Vorschule oder Vorklasse gehören zu den begünstigten Betreuungsleistungen. In diesen Fällen findet eine spielerische Vorbereitung auf die Grundschule statt, die pädagogisch und erzieherisch ausgerichtet ist. Letztlich erhalten Kinder, die eine Kindertagesstätte, eine Vorschule oder Vorklasse besuchen, die gleichen Betreuungsleistungen, sodass ni...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8 Keine Berücksichtigung von individuellen Freibeträgen und Pauschalen (Abs. 6)

Rz. 32 Steuerliche Freibeträge und Pauschalen werden grds. bei der Ermittlung der Abzüge für Steuern nur berücksichtigt, wenn sie ohne Weiteres der berechtigten Person zustehen (Abs. 6). Die Norm orientiert sich damit an § 153 Abs. 1 Satz 3 SGB III und ist Ausfluss der Entscheidung des Gesetzgebers für eine pauschalierte Berechnung des Bemessungsentgelts für den Elterngeldbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise: Kombination mi... / Zusammenfassung

Begriff Wird eine Dienst- oder Geschäftsreise mit einem privaten Urlaub verbunden, stellen sich diverse steuerrechtliche und versicherungsrechtliche Fragen. Steuerlich ist vor allem wichtig, in welchem Umfang der Arbeitgeber die Aufwendungen für eine solche Reise steuerfrei erstatten kann. Handelt es sich um eine Reise mit einem unmittelbaren betrieblichen Anlass, kann der Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise: Kombination mi... / 1 Aufteilung bei privater Urlaubsverlängerung

Wird eine Dienstreise mit einem privaten Urlaub verbunden, ist eine Aufteilung der Reisekosten vorzunehmen.[1] Solche sog. gemischt veranlassten Reisen mit privater Mitveranlassung dürfen aufgeteilt werden in steuerfreie Bestandteile, die im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgen, und lohnsteuerpflichtige Bestandteile, die sich als geldwerter Vorteil darstellen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überlassung von Datenverarb... / Lohnsteuer

1 Privatnutzung von Telefon, PC & Co. Geldwerte Vorteile aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und anderen Telekommunikationsgeräten sind steuerfrei.[1] Die Steuerbefreiung umfasst private Gespräche des Arbeitnehmers mit dem Telefon am Arbeitsplatz, dem betrieblichen Handy oder Smartphone; die Nutzung des betrieblichen Internetzugangs zur privaten Reche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überlassung von Datenverarb... / 5 Übersicht: Telekommunikation des Arbeitnehmers

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überlassung von Datenverarb... / 3 Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten

Übereignet der Arbeitgeber kostenlos oder verbilligt Datenverarbeitungsgeräte an den Arbeitnehmer, führt dies grundsätzlich zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, der nach den individuellen ELStAM des Arbeitnehmers zu versteuern ist. Die Lohnsteuerpauschalierung mit 25 % gilt – anders als die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 45 EStG – nur für Vorteile aus der Übereignung von Datenvera...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überlassung von Datenverarb... / Zusammenfassung

Überblick Steuerlich muss unterschieden werden zwischen der Privatnutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte (inkl. System- und Anwendungsprogramme) durch den Arbeitnehmer und der Übertragung des Eigentums an entsprechenden Geräten sowie der Einrichtung eines arbeitnehmereigenen Internetzugangs durch den Arbeitgeber. Ebenfalls abzugrenzen sind Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überlassung von Datenverarb... / 6 Überlassung von Telefonkarten oder Surfsticks fürs Internet

Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern kostenlos Telefonkarten oder Internetsticks für die berufliche und private Nutzung zur Verfügung, liegt grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Da es sich bei der Telefonkarte oder dem Surfstick um einen Sachbezug handelt, kann der Wert allerdings im Rahmen der 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze steuerfrei bleiben, soweit die Fre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überlassung von Datenverarb... / 2 Privatnutzung betrieblicher Software

Auch die private Nutzung von Software bleibt steuerfrei, wenn es sich um System- und Anwendungsprogramme handelt, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt. Hierzu zählen insbesondere betriebliche Software-Lizenzen (sog. Home-use-Programme), die dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassen werden, ohne dass zugleich ein betrieblicher PC zur Verfügung gestellt w...mehr