Fachbeiträge & Kommentare zu Mecklenburg-Vorpommern

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Förderprogramme des Landes ... / 4.5 Antragstellung

Die Anträge auf diese Förderung sind direkt an das LFI Mecklenburg-Vorpommern zu richten. Die Antragsvordrucke können auf der Webseite des LFI heruntergeladen werden (www.lfi-mv.de/foerderfinder/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen/). Mit den Maßnahmen darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Als Beginn werden die Abschlüsse von Liefer- und Leistung...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.9 So erfolgt die Antragstellung

Bewilligungsstelle Der Förderantrag ist an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Postfach 16 02 55, 19092 Schwerin (Bewilligungsstelle) zu richten. Das entsprechende Antragsformular befindet sich auf der Webseite der LFI-Bank (www.lfi-mv.de/foerderfinder/modernisierung/). Achtung Antrag muss vollständig sein Der Antrag gilt erst als wirksam gestellt, wenn alle erford...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.6 Antragstellung

Vor Beginn Der Förderantrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Postfach 16 02 55, 19092 Schwerin. Das entsprechende Antragsformular befindet sich auf der Webseite der LFI-Bank (www.lfi-mv.de/foerderfinder/klimaschutzprojekte-in-wirtschaftlich-taetigen-organisationen/). Als...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.6 Antragstellung

Direktantrag Der Förderantrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Postfach 16 02 55, 19092 Schwerin. Das entsprechende Antragsformular befindet sich auf der Webseite der LFI-Bank (www.lfi-mv.de/foerderfinder/klimaschutzprojekte-in-nicht-wirtschaftlich-taetigen-organisation...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4 Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen

Mit diesem Zuschussprogramm will das Land Mecklenburg-Vorpommern zweierlei Anreize schaffen. Zum einen sollen Eigentümer motiviert werden, in ihren Mietwohnobjekten Personenbeförderungssysteme einzubauen, zum anderen sollen Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum motiviert werden, Barrieren in den eigenen vier Wänden abzubauen. 4.1 An wen richtet sich das Programm? Förderkomp...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3 Wohnungsbau Sozial

Mit diesem Programm soll die Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen durch Neubau nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 WoFG sowie durch Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 WoFG gefördert werden. Die Gebäude müssen im Land Mecklenburg-Vorpommern belegen sein. Die Förderung erfolgt als Zuschuss. 3.1 Wer ist antragsberechtigt? Eigentümer des ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.8 Antragstellung

Direktantrag Der Förderantrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Postfach 16 02 55, 19092 Schwerin. Das entsprechende Antragsformular befindet sich auf der Webseite der LFI-Bank (www.lfi-mv.de/foerderfinder/wohnungsbau-sozial/).mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.2.1 Anforderungen an den Belegenheitsort

In Mecklenburg-Vorpommern Wer die Förderung beantragen möchte, muss belegungsgebundene Wohnungen in Gemeinden des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern schaffen. In den Gemeinden muss aufgrund der örtlichen und regionalen Verhältnisse ein nachhaltiger Bedarf an Wohnraum mit sozialverträglichen Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte und Haushalte mit mittleren Einkommen bes...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Programmübersicht

Programmangebot Insbesondere folgende Förderungen werden angeboten: Förderungprogramme des Landes Mecklenburg-Vorpommernmehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.10 Laufzeit des Programms

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Förderprogramme des Landes ... / 6.7 Programmdauer

Das Programm soll am 31.12.2023 beendet werden.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.7 Programmdauer

Das Programm soll am 31.12.2023 beendet werden.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.1 Wer ist Anspruchsberechtigter?

Antragsteller Antragsteller können folgende Personen sein: natürliche Personen juristische Personen Die Antragsteller müssen Eigentümer von Miet- oder Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum sein. Die Gebäude müssen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern liegen. Ist der Antragsteller ein Erbbauberechtigter, steht er dem Eigentümer gleich. Hinweis Nachweis der Lei...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.4 Weitere Förderbedingungen

2-Jahres-Frist Wer die Förderung in Anspruch nehmen will, muss die Anlage mindestens 2 Jahre in seinem Eigentum behalten. Sie darf weder verschenkt noch verkauft werden. Wichtig Wegzug aus dem Bundesland Auch ein Wegzug aus dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der 2-Jahres-Frist ist schädlich. Der Anlagenbetreiber darf mit der Anlage nicht wirtschaftlich tätig werden....mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.5 Diese Maßnahmen werden nicht gefördert

Keine neuen Wohnungen Diese Maßnahmen werden nicht über dieses Programm gefördert: Maßnahmen, mit denen vor Bewilligung der Förderung begonnen wurden (Ausnahmen sind möglich, müssen aber zuvor mit der Bewilligungsstelle abgesprochen werden). Maßnahmen, die von der Bewilligungsstelle als unzweckmäßig oder wirtschaftlich nicht vertretbar eingeordnet werden. Maßnahmen, bei denen du...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.4 Diese Förderungen werden gewährt

Zuschuss Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Dieser muss bei Einhaltung der Förderbedingungen nicht zurückgezahlt werden. Ist der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, sind die Bruttoinvestitionen für die Berechnung der Zuschüsse maßgeblich. Hinweis Keine Kombination Nicht möglich ist eine Kombination mit anderen Strukturfondsmitteln (ELER; LEADER; ESF) für dasselb...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Antragsverfahren

Der Antrag ist auf dem dazugehörigen Formular zu stellen. Dieses findet man auf der Webseite der Förderbank unter dem Programm Mini-Solaranlagen (www.lfi-mv.de/foerderfinder/mini-solaranlagen/). Anlage installieren Die Gewährung des Zuschusses erfolgt auf schriftlichen Antrag nach erfolgreicher Installation der Fotovoltaikanlage. Die Bewilligung erfolgt durch das Landesförderi...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.1 Antragsberechtigte

Betriebsstätte Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, einschließlich Genossenschaften und Contracting-Unternehmen. Dazu müssen sie eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern unterhalten. Neben diesen Unternehmen sind auch berechtigt: Vereine Verbände Stiftungen Gemeinwohlorientierte Gesellschaften Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts bei wirtschaftliche...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.3 Diese Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein

Der Antragsteller muss folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllen: Das Förderprojekt muss im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden. 20.000 EUR Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 EUR betragen. Handelt es sich um Vorplanungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen, müssen die Ausgaben mindestens 5.000 EUR betragen. Das...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.3 Diese Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein

20.000 EUR Der Antragsteller muss folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllen: Das Förderprojekt muss im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 EUR betragen. Handelt es sich um Vorplanungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen, müssen die Ausgaben mindestens 5.000 EUR betragen. Das...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.6 Eigenkapital

20 % Die Eigenkapitalquote beträgt mindestens 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Das Eigenkapital soll aus Sach- oder/und Geldleistungen bestehen. Eigenleistungen in Form von Arbeitsleistungen berechnen sich nach dem Wert der entsprechenden Unternehmerleistung.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.1 An wen richtet sich das Programm?

Förderkomponente beachten Die Antragsberechtigung hängt davon ab, welche der beiden über dieses Programm angebotenen Förderkomponenten gewählt wird. Förderkomponente A: Antragsberechtigt für die Zuschüsse der Förderkomponente A sind Eigentümer, deren Grundstücke mit selbst genutztem Wohneigentum bebaut sind. Förderkomponente B: Antragsberechtigt für die Zuschüsse der Förderkompon...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.3 Höhe der Förderung

Zuschusshöhe Die Förderungen erfolgen über nicht zurückzuzahlende Zuschüsse. Dabei werden folgende Zuschüsse gewährt: Förderkomponente A/B: 30 % der förderfähigen Ausgaben von max. 15.000 EUR für die selbst genutzte Wohnung. Die Mindestfördersumme beträgt 2.000 EUR.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.6 Weitere Förderungen

Max. Investitionskosten Die Inanspruchnahme weiterer Fördermittel anderer Programme ist zulässig. Allerdings darf die Summe der Förderungen die Summe der förderfähigen Aufwendungen (Anschaffung und Installation) nicht überschreiten.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6 Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen

Dieses Programm richtet sich an Unternehmen und andere wirtschaftlich tätige Organisationen. Sie soll zu Investitionen in klimaschutzrelevante Technologien motivieren. Unterstützt werden innovative Klimaschutzbeiträge zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien. Gefördert wird mit einem Zuschuss. 6.1 Antragsberech...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.3 Diese grundsätzlichen Förderbedingungen sind zu beachten

Bei der Förderung ist zu unterscheiden, ob diese an einem Mietwohngebäude oder an selbst genutztem Wohneigentum durchgeführt wird. 2.3.1 Miet- und Genossenschaftswohnungen Mietpreisbindung Handelt es sich um eine Maßnahme an Miet- oder Genossenschaftswohnungen, wird vorausgesetzt, dass die Wohnungen nach Beendigung der Maßnahme einer Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen....mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7 Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen

Dieses Programm richtet sich an wirtschaftlich nicht tätige Organisationen. Sie sollen zu Investitionen in klimaschutzrelevante Technologien motiviert werden. Unterstützt werden innovative Klimaschutzbeiträge zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien. Gefördert wird mit einem Zuschuss. 7.1 Antragsberechtigte Komm...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.11 Besteht ein Rechtsanspruch?

Haushaltsmittel Die Antragsteller haben keinen Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung. Da die Förderung aus verfügbaren Haushaltsmitteln finanziert werden, entscheidet die Bewilligungsbehörde im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens über die Verteilung der Mittel.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.9 Kombination mit anderen Fördermitteln

80 % Eine Förderung mit anderem öffentlichen Fördermittel wie Darlehen, Zuschüsse und Zulagen für dasselbe Förderobjekt ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist, dass die Summe der öffentlichen Förderzusagen 80 % der Gesamtausgaben nicht übersteigen soll.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.6 Laufzeit des Programms

Das Programm soll voraussichtlich am 31.12.2025 auslaufen.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.4 Konditionen

Fertigstellungsfrist: 12 Monate Wer die Zuschüsse beantragt, muss innerhalb von 12 Monaten nach der Zuschussbewilligung mit der Baumaßnahme fertig sein. Erst nach Abschluss der Maßnahme erfolgt die Auszahlung der Zuschüsse. Von dem gewährten Zuschuss wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1,5 %, mindestens jedoch 30 EUR einbehalten.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2 Modernisierung von Wohnungen im Bestand

Dieses Programm fördert die Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum. Die Förderbedingungen sind der Modernisierungsrichtlinie des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung vom 26.10.2021 (Gz: VIII 400 – 514-00000-2020/013) entnommen. 2.1 Wer ist Anspruchsberechtigter? Antragsteller Antragsteller können folgende P...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.3 Welche Förderung erhält man?

500 EUR Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der bei Einhaltung der Förderbedingungen nicht zurückgezahlt werden muss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 500 EUR pro Anlage und Wohneinheit. Sind die Anschaffungs- und Installationskosten geringer als 500 EUR, ist auch der Zuschuss entsprechend geringer. Bezuschusst werden die Anschaffungs- und Installationskosten der Fotovoltaikanl...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.7 Förderende

Die Fördermittel dieses Programm soll es je nach Haushaltslage bis zum 31.12.2025 geben.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.8 Eigenkapital

20 % An den Gesamtausgaben muss sich der Antragsteller mit 20 % Eigenleistung beteiligen. Dies können Geld- und Sachleistungen sein.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.5 Keine Förderung

Förderausschlüsse Von der Förderung sind die nachfolgenden Aufwendungen ausgeschlossen: Ausgaben für den Erwerb eines Grundstücks Anschaffungskosten oder anteiligen Anschaffungskosten für Fahrzeuge mit herkömmlichen Antrieben (Verbrenner) Umsatzsteuer für Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind Aufwendungen für Werbung, Vertrieb und Repräsentation Eigenleistungen und e...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.1 Antragsberechtigte

Kommunen, Kirchen, Vereine Anspruchsberechtigt sind folgende nicht wirtschaftlich tätige Organisationen: Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts (z. B. Kommunen, Kirchen) Vereine, Verbände und Stiftungenmehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.10 Verwendungsnachweis

Mit der Anforderung der 2. Rate des Darlehensbetrags ist auch ein formgebundener Verwendungsnachweis vorzulegen (Vordruck siehe Webseite der IFL (www.lfi-mv.de/foerderfinder/modernisierung/)).mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.12 Wie lange soll die Förderung möglich sein?

Die Förderung endet zum 31.12.2026. Eine Verlängerung ist möglich, wenn das Programm den gewünschten Fördererfolg erzielt.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.2 Was wird gefördert?

3.2.1 Anforderungen an den Belegenheitsort In Mecklenburg-Vorpommern Wer die Förderung beantragen möchte, muss belegungsgebundene Wohnungen in Gemeinden des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern schaffen. In den Gemeinden muss aufgrund der örtlichen und regionalen Verhältnisse ein nachhaltiger Bedarf an Wohnraum mit sozialverträglichen Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.5 Keine Förderungen

Von der Förderung ausgeschlossen sind die nachfolgenden Aufwendungen: Ausgaben für den Erwerb eines Grundstücks Anschaffungskosten oder anteilige Anschaffungskosten für Fahrzeuge mit herkömmlichen Antrieben (Verbrenner) Umsatzsteuer für Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind Aufwendungen für Werbung, Vertrieb und Repräsentation Eigenleistungen und eigene Personalkost...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.2.2 Anforderungen an die Gebäude

Wohnzwecke Das geförderte Gebäude muss überwiegend Wohnzwecken dienen. Enthält das Gebäude geförderte und frei finanzierte Wohnungen sowie/oder nicht nur zu Wohnzwecken genutzte Räume, müssen die Investitionskosten gemäß dem Förderzweck aufgeteilt werden. Gefördert werden nur der Anteil der Gesamtausgaben, der auf die belegungsgebundenen Wohnungen entfällt. Als Aufteilungsmaß...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.4 Diese Förderungen werden gewährt

Zuschuss Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Dieser muss bei Einhaltung der Förderbedingungen nicht zurückgezahlt werden. Für Unternehmen gelten dabei folgende Beihilfegrundlagen: Eine Förderung ist auf der Grundlage der Gruppenfreistellungsverordnung möglich. Förderfähig bei beihilferelevanten Projekten sind hierbei grundsätzlich die Investitionsmehrkosten im Verhältnis zu ei...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.2 Was wird gefördert?

200 bis 600 W Gefördert wird die Anschaffung und Installation von steckerfertigen Fotovoltaikanlagen, sog. Mini-Balkonkraftwerke oder Balkon-Fotovoltaik-Module, mit einem Modulwechselrichter. Die Anlagen müssen eine Mindestleistung von 200 W und eine Höchstleitung von 600 W (Anschlussleistung) haben. Sie müssen nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet und betrieben w...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.3.1 Miet- und Genossenschaftswohnungen

Mietpreisbindung Handelt es sich um eine Maßnahme an Miet- oder Genossenschaftswohnungen, wird vorausgesetzt, dass die Wohnungen nach Beendigung der Maßnahme einer Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen. Mieter benötigen hierzu einen Wohnberechtigungsschein nach § 27 WoFG. Ist nach Abschluss der Maßnahme eine Neuvermietung der geförderten Wohnungen vorgesehen, ist die Höh...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.2 Was wird gefördert?

Direkte und indirekte Einsparung Die Maßnahmen sind förderungsfähig, wenn sie direkt oder indirekt zu einer Einsparung von Treibhausgasen beitragen. Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere: Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, wenn diese über den gesetzlichen Standard hinausgehen Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.3.2 Selbst genutzte Wohnungen

Nutzungsbedingung Bei Maßnahmen zur Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum erfolgt die Förderung, wenn die Eigentümer zusammen mit ihren Haushaltsangehörigen zum begünstigten Personenkreis nach der Einkommensgrenzenverordnung gehören. Dabei sind alle Einkommen der Haushaltsangehörigen zu berücksichtigen. Zum Haushalt des Antragstellers werden folgende Personen anges...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.7 Das sind die Darlehenskonditionen

Zinsfrei Die Förderdarlehen werden bis zu ihrer vollständigen Tilgung zinsfrei gewährt. Das gewährte Darlehen ist ab dem auf die Vollauszahlung folgenden Halbjahr (1. Januar oder 1. Juli) mit jährlich 3 % zu tilgen. Die Darlehensauszahlung erfolgt in 2 Raten. Die 1. Rate in Höhe von 50 % des Darlehensbetrags erfolgt, wenn die Hälfte der geplanten Baumaßnahme abgeschlossen ist. ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.2 Was wird gefördert?

Verringerung von Treibhausgasen Die Maßnahmen sind förderungsfähig, wenn sie direkt oder indirekt zu einer Einsparung von Treibhausgasen beitragen. Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere: Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, wenn diese über den gesetzlichen Standard hinausgehen (z. B. Abwärmenutzung, direkte Einsparung von Strom und Wärme...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.13 Liste der Ober-, Mittel- und Grundzentren

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