Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Manipulationsverbot, Bestimmtheit, Ermessen.

Rn 15 Aus Art 101 I 2 GG hat das BVerfG treffend abgeleitet, dass gesetzlicher Richter nicht nur das zuständige Gericht ist, sondern auch der im Internum des Gerichts zur Entscheidung im Einzelfall konkret berufene Richter (BVerfGE 17, 294, 298 f; Remus S 260; aA Seif S 487). Die Norm soll der Gefahr vorbeugen, dass die Rspr durch Manipulierung der Recht sprechenden Organe s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftstest heimlicher 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot 772 ZPO 1 Verbandsgericht 1059 ZPO 4 Verbandsklage 50 ZPO 47 konkurrierende 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung 5 UKlaG 15 Verbandsklage nach VDuG Aussetzung 246 ZPO 2 Verbandsklagen (VDuG) Aussetzung 252 ZPO 1a Verbesserungsverbot 528 ZPO 11 Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift begründet, indem sie die Anordnung von und die Mitwirkung bei allen Vollstreckungshandlungen, die den Gerichten zugewiesen sind, den Amtsgerichten zuweist, hierfür eine einheitliche Zuständigkeit des Amtsgerichts als Vollstreckungsgericht. § 764 installiert damit ein ebenso leicht zugängliches wie ortsnahes Vollstreckungsorgan (MüKoZPO/Heßler § 764 Rz 1: ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Ehrenamtliche Richter.

Rn 18 Das Gebot des gesetzlichen Richters gilt nicht nur für die hauptamtlichen Richter, sondern auch und insb dort, wo das Prozessrecht die Mitwirkung von Laienrichtern vorsieht (zur Frage der Mitwirkung etwa BVerfGE 48, 246). Entspr enthalten alle Prozessordnungen spezielle Vorgaben für die Reihenfolge einer Heranziehung von ehrenamtlichen Richtern, bspw von Schöffen (§§ 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm.

Rn 1 Die Vorschrift regelt das Verfahren, wenn die Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung nicht vor dem Prozessgericht, sondern vor einem beauftragten oder ersuchten Richter (§ 375) stattfinden soll, und wenn vor diesem verordneten Richter das Problem des von dem Zeugen geltend gemachten Zeugnisverweigerungsrechts auftritt. Verweigert ein Zeuge die Mitwirkung bei einer Unters...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Erbauseinandersetzungen.

Rn 116 Bei Streit um das Erbrecht ist der Wert gem § 3, nicht § 6, nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers oder Rechtsmittelführers an dem geltend gemachten Erbteil zu bemessen; unstr Anteile oder Pflichtteile bleiben ohne Ansatz (BGH NJW 75, 1415; Köln JurBüro 79, 1704; BayObLG JurBüro 93, 227; Karlsr RPfleger 92, 254). Will der Kl das gesamte Erbe auf sich vereinig...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Gefährdungstatbestand

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sinn der Vorschrift ist es im Wesentlichen, Missbräuche des USt-Systems durch ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Vorsteuerbeträgen zu vermeiden (vgl. BFH vom 21.02.1981, Az: V R 146/73, BStBl II 1980, 283). Die in Rechnungen i. S. d. § 14c Abs. 2 UStG ausgewiesene Steuer berechtigt zwar nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. BFH vom 11.04.2002, Az...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkungen des Ausschlusses.

Rn 14 Die Mitwirkung einer nach Abs 1 FamFG ausgeschlossenen Gerichtsperson führt nicht zur Nichtigkeit der Entscheidung. Eine ausdrückliche Regelung fehlt wegen eines redaktionellen Versehens des Gesetzgebers, das korrigiert werden sollte (Holzer ZNotP 18, 94, 96).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ein Kind, für das die elterliche Sorge besteht, oder ein unter Vormundschaft stehender Mündel kann in allen seine Person betreffenden Angelegenheiten ohne Mitwirkung seines gesetzlichen Vertreters das Beschwerderecht ausüben. Das Gleiche gilt in sonstigen Angelegenheiten, in denen das Kind oder der Mündel vor einer Entscheidung des Gerichts gehört werden soll. Dies gilt nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Über das Ablehnungsgesuch entscheidet das Gericht, dem der Abgelehnte angehört, ohne dessen Mitwirkung. (2) 1Wird ein Richter beim Amtsgericht abgelehnt, so entscheidet ein anderer Richter des Amtsgerichts über das Gesuch. 2Einer Entscheidung bedarf es nicht, wenn der abgelehnte Richter das Ablehnungsgesuch für begründet hält. (3) Wird das zur Entscheidung berufene Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Ausschluss nach § 6 Abs 1 S 2 FamFG.

Rn 12 Abs 1 S 2 FamFG schließt Gerichtspersonen von der Mitwirkung an Verfahren aus, wenn sie bereits bei einem vorangegangenen Verwaltungsverfahren mitgewirkt haben (zB der Präsident des LG als Leiter der Dienstaufsicht über Notare als Richter in Notarkostenverfahren, BayObLG NJW 86, 1622).mehr

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AGS 04/2024, Voraussetzunge... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. 1. Die Zusatzgebühr Nr. 1010 VV Die Einführung der Zusatzgebühr Nr. 1010 VV ist von Anfang an ein "totgeborenes Kind". Man hat den Eindruck, der Gesetzgeber habe diese Gebühr eingeführt, um die Rechtsanwälte etwas zu beschwichtigen und dabei genau gewusst, dass sich deren Anwendungsbereich auf nur wenige Fälle erstrecken würde. Deshalb nimmt e...mehr

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AGS 04/2024, Keine Terminsg... / II. Anfall der Terminsgebühr

1. Gesetzliche Regelung Gem. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV entsteht die Terminsgebühr – soweit hier von Interesse – für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen. Nach S. 3 Nr. 2 dieser Vorschrift entsteht die Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechungen für die Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wendt, Einkommensteuerliche Aspekte alter u neuer Kooperationsformen landw Betriebe, FR 1996, 265; Ritzrow, Mitunternehmerschaft bei Ehegatten in der LuF, StBp 2007, 17; v. Twickel, Drum prüfe, wer sich ewig bindet … – Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten, DStR 2009, 411. Rn. 127 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Einkünfte aus LuF sind entsprechend § 2 Abs 1 EStG demjenigen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Hindernis.

Rn 4 Es muss sich um ein für die beweisführende Partei behebbares Hindernis handeln. Ist das Beweismittel auf Dauer unerreichbar, wäre eine Fristsetzung und weiteres Zuwarten nutzlos. Der Beweisantrag kann dann wegen Nichterreichbarkeit zurückgewiesen werden (§ 284 Rn 49). Steht die Nichterreichbarkeit nicht von vornherein fest, wird das Gericht in der Regel die beweisführen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 185 GVG – [Fremde Sprache].

Gesetzestext (1) 1Wird unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so ist ein Dolmetscher zuzuziehen. 2Ein Nebenprotokoll in der fremden Sprache wird nicht geführt; jedoch sollen Aussagen und Erklärungen in fremder Sprache, wenn und soweit der Richter dies mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Sache für erforderlich erachtet, auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mitwirkungspflichten.

Rn 15 Die wirksame Schiedsvereinbarung verpflichtet beide Parteien zur Mitwirkung und zur Förderung des Vertragszwecks, bei Streitigkeiten also ein Schiedsverfahren in Gang zu bringen und einen Schiedsspruch herbeizuführen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mitwirkungspflicht des Schuldners (Abs 1).

Rn 2 Der Schuldner ist zur vollstreckungsrechtlichen Mitwirkung in Form der Erklärung über sein Vermögen schon zu Beginn des Vollstreckungsverfahrens verpflichtet, weil er trotz Verwirklichung der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen nicht leistet.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Ausschluss nach § 41 Nr 4 ZPO.

Rn 7 Nach dieser Vorschrift sind Gerichtspersonen von der Mitwirkung ausgeschlossen, die von einem Beteiligten zum bevollmächtigten Vertreter bestellt sind oder als Beistand (§ 12 FamFG, § 90 ZPO) bzw gesetzlicher Vertreter eines Beteiligten auftreten können.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Parteivertretung (Nr 4).

Rn 27 Wg Sachnähe ist der Richter ausgeschlossen, der als Vertreter eine Partei in ders ›Sache‹ vertritt oder vertreten hat. ›Sache‹ ist rein prozessual als Verfahren zu verstehen (s Rn 21) so dass es nicht ausreicht, dass eine Vertretung bei identischem Streitgegenstand schon in einem anderen Verfahren stattgefunden hat. Der Gegenmeinung (Musielak/Voit/Heinrich § 41 Rz 11; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Behältnisse.

Rn 10 Der Inhalt eines Behältnisses, das nur der Schuldner öffnen kann (zB Banksafe, Automat in Gaststätte), steht in seinem Alleingewahrsam, auch wenn er für den Zutritt zu dem Behältnis der Mitwirkung eines Dritten (zB Bank, Gastwirt) bedarf (Frankf OLGR Frankf 98, 250 f). Kann er nur gemeinsam mit dem Dritten das Behältnis öffnen, haben beide Mitgewahrsam (Musielak/Voit/F...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.5 Rechtsfolgen des unberechtigten Steuerausweises

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 14c Abs. 2 UStG schuldet derjenige, der unberechtigt USt gesondert ausweist, den ausgewiesenen Betrag (vgl. § 13a Abs. 1 Nr. 4 UStG – der Aussteller der Rechnung). Der Steueranspruch besteht unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger die unberechtigt ausgewiesene USt als Vorsteuer abgezogen hat (vgl. Abschn. 14c.2. Abs. 7 S. 1 UStAE)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ein abgelehnter Richter hat vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur solche Handlungen vorzunehmen, die keinen Aufschub gestatten. (2) 1Wird ein Richter während der Verhandlung abgelehnt und würde die Entscheidung über die Ablehnung eine Vertagung der Verhandlung erfordern, so kann der Termin unter Mitwirkung des abgelehnten Richters fortgesetzt werden. 2Wird die Ablehnu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die den Gerichten zugewiesene Anordnung von Vollstreckungshandlungen und Mitwirkung bei solchen gehört zur Zuständigkeit der Amtsgerichte als Vollstreckungsgerichte. (2) Als Vollstreckungsgericht ist, sofern nicht das Gesetz ein anderes Amtsgericht bezeichnet, das Amtsgericht anzusehen, in dessen Bezirk das Vollstreckungsverfahren stattfinden soll oder stattgefunden hat....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 4f UKlaG – Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten zu regeln zumehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mitberechtigter, Mitverpflichteter, Regresspflichtiger.

Rn 23 Der Ausschluss tritt ein, wenn eine unmittelbare Beziehung zum Streitstoff besteht. Diese ist dann gegeben, wenn der Richter Gesamtgläubiger oder -schuldner gem §§ 421 BGB ff ist; ferner, wenn er für die Schuld der Partei als Gesellschafter einer Personengesellschaft, auch als stiller Gesellschafter oder Kommanditist (St/J/Bork § 41 Rz 4), als Bürge, Wechsel- oder Sche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 195 GVG – [Keine Verweigerung der Abstimmung].

Gesetzestext Kein Richter oder Schöffe darf die Abstimmung über eine Frage verweigern, weil er bei der Abstimmung über eine vorhergegangene Frage in der Minderheit geblieben ist. Rn 1 Jeder Richter oder Schöffe ist zur Abstimmung verpflichtet und kann sich seiner Stimme nicht enthalten. Dies gilt auch dann, wenn er zuvor überstimmt wurde und dadurch in einer Folgeabstimmung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fälle der Ermessensreduzierung.

Rn 4 Durch II sollen eine besonders pflichtwidrige Verfahrenseinleitung u -führung sowie Verstöße gg die Mitwirkungspflicht kostenrechtlich sanktioniert werden (ThoPu/Hüßtege Rz 9). Das Verschulden bzw die Kenntnis seines Verfahrensbevollmächtigten muss sich ein Beteiligter (analog § 85 II ZPO) zurechnen lassen (Brandbg FamRZ 08, 1267). Kausalität zwischen dem zu sanktionier...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung des Gerichts.

Rn 2 Die Anordnung ergeht durch Beweisbeschluss. Sie ist ggü der beweisführenden Partei zu treffen, unabhängig davon, ob diese auch die Beweislast trägt (BGH NJW 84, 2039). Das Gericht muss hierbei prüfen, ob nicht eine selbst veranlasste Rechtshilfe, eine konsularische Vernehmung oder gar eine eigene Beweiserhebung möglich ist und die Mitwirkung der Partei an der Beweiserhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Gebühren.

Rn 44 Für die Vollstreckung erhält der GV die Geb nach Nr 240 KV GVKostG iHv 150 EUR. Hinzu treten weitere 22 EUR Zeitzuschlag je weiterer Stunde, sofern drei Stunden überschritten sind, vgl Nr 500 KV GVKostG. § 10 I 1 GVKostG bestimmt den einmaligen Anfall der Geb, auch wenn die Räumung mehrere Schuldner betrifft. Erledigt sich die Vollstreckung ohne vollständige Mitwirkung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Unterhält der Schuldner, der eine natürliche Person ist, mit einer anderen natürlichen oder mit einer juristischen Person oder mit einer Mehrheit von Personen ein Gemeinschaftskonto und wird Guthaben auf diesem Konto gepfändet, so darf das Kreditinstitut erst nach Ablauf von einem Monat nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses aus dem Guthaben an den Gläubiger leiste...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3.3 Einführung des § 25f UStG

Rz. 189 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der deutsche Gesetzgeber führte den erstmals ab dem 01.01.2020 anzuwendenden § 25f UStG ein. Diese Vorschrift führt bei Kenntnis oder Kennenmüssen einer Umsatzsteuerhinterziehung oder Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§§ 26b, 26c UStG) zur Versagung des Vorsteuerabzugs (§ 15 UStG), der Steuerbefreiung für i. g. Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Bu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aufhebung durch das Gericht.

Rn 13 Wiederum durch Beschluss hebt das Gericht die Verfahrensbeistandschaft unter den engen Voraussetzungen des § 158 IV 2 auf. Ebenso können durch Beschluss allein zusätzlich übertragene Aufgaben entzogen werden. Als actus-contrarius ist auch der Aufhebungsbeschluss nicht isoliert anfechtbar; vielmehr können auch hier Rechtsmittel gegen die Endentscheidung darauf gestützt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 30 Das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 stellt ggü dem Berufungsverfahren eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit dar, § 17 Nr. 1 RVG (München AGS 16, 566 = JurBüro 16, 634). Das sich an eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde anschließende Revisionsverfahren stellt wiederum eine weitere Angelegenheit dar (§ 17 Nr 9 RVG). Wechselseitige Nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nichtbeachtung der Befangenheit.

Rn 18 Ist der Befangenheitsantrag gem § 46 II für begründet erklärt worden, steht der abgelehnte Richter dem durch Gesetz ausgeschlossenen gleich. Das Tätigkeitsverbot wirkt umfassend. Die beschränkte Handlungsmöglichkeit aus § 47 entfällt. Bei Nichtbeachtung treten dieselben Folgen ein, wie bei dem ausgeschlossenen Richter (s Rn 15 f). Die Mitwirkung eines gem § 42 II ableh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 21 § 363 verbietet es nicht, im Ausland belegene Beweismittel für eine Beweiserhebung vor dem Prozessgericht im Inland heranzuziehen. Grenzen werden dem Gericht jedoch durch den Souveränitätsanspruch des fremden Staates gezogen. In seiner Ausprägung als Gebietshoheit steht er einer Ausübung hoheitlicher Gewalt anderer Staaten auf seinem Gebiet entgegen. Dazu zählt auch ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Juristische Personen des Öffentlichen Rechts.

Rn 7 Die Vertretung von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Öffentlichen Rechts richtet sich nach den jeweiligen Organisationsvorschriften (GemO NRW: BGH NJW 1995, 3389 [BGH 06.07.1995 - III ZR 176/94]; umfassender Überblick bei Wieczorek/Schütze/Buchholz/Loeser Vor § 50 Rz 473). Kommunale Eigenbetriebe werden mitunter durch den Werkleiter und den Bürgermeister als ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausscheiden.

Rn 7 II regelt das Auswechseln der gewählten Mitglieder des Präsidiums zur Gewährleistung der von § 21a II vorgegebenen Größe des Präsidiums. Das Ausscheiden aus dem Präsidium ist endgültig. Gründe sind das Ausscheiden aus dem Gericht, das Ausscheiden aus dem Richterdienst, die Abordnung an ein anderes Gericht oder die Beurlaubung für mehr als drei Monate, die Abordnung an e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Löschung der Ton- oder Datenträger.

Rn 8 Die vorläufigen Aufzeichnungen können nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens sowie nach der endgültigen Herstellung des (uU ergänzten) Protokolls gelöscht werden, wenn die Parteien innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Abschrift keine Einwendungen erhoben haben. Die Monatsfrist beginnt durch die formlose Mitteilung der Abschrift an die Parteien, deren Datum ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entgegennahme.

Rn 5 Der empfangende RA muss zum Empfang des Schriftstücks als zugestellt bereit sein. Das setzt voraus, dass er die Zustellungsabsicht kennt (BGH NJW 81, 462 [BGH 29.10.1980 - IVb ZR 599/80]). Unterzeichnet er das Empfangsbekenntnis (Rn 6), wird vermutet, dass er das Schriftstück erhalten und als zugestellt angenommen hat (s.a. § 174 Rn 2). § 195 verpflichtet den Anwalt, an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Förmliche Beteiligung des Jugendamts (Abs 2).

Rn 12 Ist das Jugendamt als Amtsvormund oder Amtspfleger Inhaber der elterlichen Sorge oder von Teilbereichen hiervon, ist es als Vertreter des Kindes gem § 7 I bzw II Nr 1 Verfahrensbeteiligter (BGH FuR 17, 86). § 162 Abs 2 regelt demgegenüber die förmliche Beteiligung des zur Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren berufenen Jugendamts, wobei der ASD gemeint ist. 1. ›Muss-Bet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Behauptungs- und Beweislast.

Rn 26 Die Verteilung der Beweislast ist äußerst umstr. Teilweise wird argumentiert, wegen des Wortlautes der Vorschrift und um das Risiko des Schuldners nicht zu übersteigern, treffe sie den Gläubiger, wenn er sich auf die Möglichkeit der Handlungsvornahme und ihre ausschl Abhängigkeit vom Schuldnerwillen berufe (hM; Köln MDR 03, 114; Hamm FamRZ 97, 1094, 1095; Hamm NJW-RR 8...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / 1. Vollmacht für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung

Rz. 6 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.1: Vollmacht für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung eines/einer Arbeitnehmers/in Vollmacht für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung In der Angelegenheit _________________________./._________________________ wg. Kündigung (und/oder: Entzug von Tätigkeiten, Freistellung, Bonus, Aktienoptionen, Pkw, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 161 GVG – [Auftrag an einen Gerichtsvollzieher].

Gesetzestext 1Gerichte, Staatsanwaltschaften und Geschäftsstellen der Gerichte können wegen Erteilung eines Auftrags an einen Gerichtsvollzieher die Mitwirkung der Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Anspruch nehmen, in dessen Bezirk der Auftrag ausgeführt werden soll. 2Der von der Geschäftsstelle beauftragte Gerichtsvollzieher gilt als unmittelbar beauftragt. Rn 1 Die Vorsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schein- bzw Nichturteil.

Rn 11 Bei den so bezeichneten Urteilen liegt in Wahrheit gar kein Urt, sondern nur der bloße Anschein vor (Lüke ZZP 108, 428, 439 mwN; R/S/G § 62 Rz 12), sodass das ›Urteil‹ unbeachtlich und wirkungslos ist (RGZ 120, 243, 245; 133, 215, 221); jede Partei kann Fortsetzung des Verfahrens beantragen (Lüke ZZP 108, 428). Formelle Rechtskraft tritt nicht ein (RGZ 133, 215, 220 f)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einlassung des Beklagten.

Rn 18 Die Einlassung des Bekl auf das Verfahren vor dem ausl Gericht reicht grds aus, um die Anerkennungsfähigkeit der Entscheidung zu begründen, da im Falle einer Einlassung davon auszugehen ist, dass der Bekl offenkundig die Möglichkeit hatte, sich zu verteidigen. Für eine Einlassung genügt jede Prozesshandlung, mit der sich der Bekl gegen die Klage verteidigt, etwa auch d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 22 Der GV erhält für die Wegnahme und Übergabe der Sache die Geb aus Nr 221 KV GVKostG zzgl Auslagenersatz gem Nr 700 ff KV GVKostG. Hierzu zählt ua das Wegegeld nach Nr 711 KV GVKostG. Ggf tritt ein Zeitzuschlag nach Nr 500 KV GVKostG hinzu. Beförderungskosten sind erstattungsfähig, wenn man sie als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung ansehen kann, weil sich unmitt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Normzweck.

Rn 1 Die Förderung gütlicher Einigung der Vollstreckungsparteien ist eines der maßgeblichen Anliegen des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung (s § 802a Rn 1; Becker-Eberhard FS Schilken, 603 ff; ders DGVZ 16, 163 ff). Sie ist als Regelbefugnis des Gerichtsvollziehers nach § 802a II 1 Nr 1 ausgestaltet und findet sogar dann statt, wenn der Gläubiger sie im Vollstreckungsauf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unbewegliche Sachen.

Rn 4 Unbewegliche Sachen iSd Norm sind Grundstücke und Teile von Grundstücken, etwa Wohnungen, Geschäftsräume und sonstige Gebäude jeglicher Art. Unerheblich bleibt, ob die zu räumenden Gebäude wesentliche Bestandteile iSd § 94 I BGB und damit selbst unbewegliche Sachen im Rechtssinne sind. Deshalb muss auch ein Vollstreckungstitel, der auf Räumung von Behelfsheimen oder Woh...mehr