Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vollstreckungsgegenstand.

Rn 5 Das vereinfachte Antragsverfahren ist allein bei einer Vollstreckung wegen einer Geldforderung, §§ 699, 688 I, in Geldforderungen und andere Vermögensrechte zulässig. Dem Regelungswortlaut nach gilt die Vorschrift für die Pfändung und Überweisung einer Geldforderung. Das besondere Antragsverfahren ist nach seiner Zielsetzung auch bei der Zwangsvollstreckung in andere Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Partei.

Rn 22 Das Verbot, Richter in eigener Sache zu sein, gehört zu den unverzichtbaren Grundsätzen jedes justizförmigen Verfahrens (allgM). Das schließt eine Mitwirkung bei der Verwerfung missbräuchlicher Ablehnungsgesuche nicht aus (s § 45 Rn 2). Der Parteibegriff ist deshalb nicht nur formell iSd ZPO zu begreifen, sondern auch materiell. Partei ist, für oder gg wen ein Urt unmi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beschränkt Geschäftsfähige nach Vollendung des 14. Lebensjahres (Nr 3).

Rn 5 Die Bestimmung erweitert die Verfahrensfähigkeit für beschränkt Geschäftsfähige nach Vollendung des 14. Lebensjahres und ermöglicht die eigenständige Geltendmachung von Rechten im kindschaftsrechtlichen Verfahren ohne Mitwirkung gesetzlicher Vertreter. Sie schafft ein Pendant zu den Widerspruchs- und Mitwirkungsrechten des genannten Personenkreises (zB § 1671 Abs 2 Nr 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Überlassung der Ersatzleistung.

Rn 12 Die Überlassung des Ersatzstücks oder des Geldbetrags kann vom GV, der sie im Pfändungsprotokoll zu vermerken hat, oder vom Gläubiger selbst vorgenommen werden (§ 74 I 2 GVGA); in letzterem Fall hat der Gläubiger dem GV die Überlassung entsprechend §§ 756, 765 nachzuweisen. Der GV prüft, ob das Ersatzstück dem Zulassungsbeschluss entspricht. Überlassen bedeutet Verscha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Vergleiche vor Gütestellen.

Rn 32 Vergleiche, die von einer der durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestellen abgeschlossen worden sind, stehen Prozessvergleichen gleich. Ein solcher Vergleich hat nicht die Wirkung des § 127a BGB. Den in § 794 I Nr 1 genannten staatlichen Gütestellen sind die von den Landesregierungen bei den Industrie- und Handelskammern errichteten Eini...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Besetzung des Gerichts.

Rn 6 Die Entscheidung über den Antrag trifft das Gericht in der in Abs 3 S 2 vorgesehenen Besetzung mit denjenigen Richtern, die an dem Urt mitgewirkt haben. Bei Verhinderung eines beisitzenden Richters ist in der verbleibenden Besetzung zu entscheiden (Hamm BeckRS 19, 13406), bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden maßgeblich, bei dessen Verhinderung diejenige des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Andere Verfahrensarten.

Rn 12 Arbeitsgericht: Die Verweisung in § 46 II ArbGG umfasst auch die Zustellungsvorschriften der ZPO. Zu beachten ist jedoch die Sonderregelung des § 50 ArbGG. Entschädigungsgericht: § 209 I BEG verweist allgemein auf die Vorschriften der ZPO; hinsichtlich der Zustellung bestimmt § 209 V BEG, dass diese stets vAw zu erfolgen hat. Freiwillige Gerichtsbarkeit: § 15 II FamFG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuwiderhandlung an sich.

Rn 14 Anknüpfungspunkt für die Verhängung von Ordnungsmitteln ist eine Zuwiderhandlung gegen die im Titel aufgeführte Unterlassungs- oder Duldungspflicht (Gegenbsp etwa OVG Hamburg 7.7.16 – 5 So 110/15 und LAG SchlH 23.6.16 – 1 Ta 68/16), s zu deren Auslegung bereits oben. An einer Zuwiderhandlung fehlt es bspw, wenn ein Unterlassungstitel gegen das Angebot ›gefälschter‹ War...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / B. Ruhenstatbestände

Rz. 2 Der praktisch wichtigste Fall, in dem es zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld kommt, ist die Verhängung einer Sperrzeit (§ 159 SGB III). Eine Sperrzeit wird verhängt, wenn sich der Arbeitnehmer versicherungswidrig verhält, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Für den Arbeitnehmer kann insbesondere die Mitwirkung an der Beendigung seines Arbeitsverhältniss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Widerrufsvorbehalt.

Rn 21 Mit dem Vorbehalt wird nicht der Widerruf als solcher unter eine Bedingung gestellt, vielmehr werden die Voraussetzungen festgelegt, unter welchen ein wirksamer Widerruf (bedingungslos) erklärt werden darf (BGH NJW 72, 159; Zweibr FamRZ 10, 1357 gegen Oldbg OLGR 08, 435). Die Widerrufsmodalitäten sind genau zu bestimmen. Wird nichts vereinbart, kann der Widerruf sowohl...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / b) Anspruch auf Ausfüllung der Arbeitspapiere

Rz. 142 Nach §§ 887, 888 ZPO ist die titulierte Verpflichtung des Arbeitgebers zu vollstrecken, die Arbeitspapiere des Schuldners auszufüllen oder die ausgefüllten Papiere zu berichtigen (zur Frage der Verpflichtung, Arbeitspapiere herauszugeben vgl. Rdn 115).[124] Rz. 143 Die Frage, ob das Ausfüllen der Arbeitspapiere eine vertretbare oder unvertretbare Handlung darstellt, m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anfechtung.

Rn 8 Der Beschl ist sowohl bei Stattgabe als auch bei Zurückweisung des Antrags grds unanfechtbar (Abs 3 S 4). Mit einem Rechtsmittel gegen das Urt kann die Tatbestandsberichtigung nicht erreicht werden, da die persönliche Erinnerung des Erstrichters maßgeblich ist (s aber zur Anfechtung des [gesamten] Urteils durch Revision soeben Rn 6). Der Berichtigungsbeschluss kann sein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Vernommener Zeuge oder Sachverständiger (Nr 5).

Rn 30 Über den allgemeinen Normzweck hinaus (s Rn 1 ff, 19) soll hier die Objektivität der Beweiswürdigung geschützt werden (MüKoZPO/Stackmann § 41 Rz 21). Der Begriff ›Sache‹ ist entgegen der überwiegenden Meinung (Frankf FamRZ 89, 518, 519; Musielak/Voit/Heinrich § 41 Rz 12; St/J/Bork § 41 Rz 14; Wieczorek/Schütze/Niemann § 41 Rz 11) hier ebf nur prozessual zu verstehen. D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aufhebungsverfahren (Abs 2 S 1 und 2).

Rn 8 Hat in den von § 1316 I Nr 1 BGB erfassten Fällen ein Ehegatte oder die dritte Person einen Antrag gestellt, ist die zuständige Verwaltungsbehörde über den Antrag zu unterrichten, um auf diese Weise der Behörde eine Beteiligung am Verfahren zu ermöglichen. Die Unterrichtung erfolgt durch Übersendung der Antragsschrift. Die Behörde kann das Verfahren durch eigene Anträge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einlassung in eine Verhandlung.

Rn 3 Der Begriff ist umfassend zu verstehen. Die Verhandlung kann mündlich (zum Begriff s. § 47 Rn 5) oder schriftlich sein. Einlassen ist jedes prozessuale, der Erledigung eines Streitpunkts dienendes Handeln einer Partei unter Mitwirkung des Richters (BGH NJW-RR 08, 800 [BGH 05.02.2008 - VIII ZB 56/07]; NJW-RR 14, 382 [BGH 16.01.2014 - XII ZB 377/12]), mag sie die Hauptsac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Güterrechtliche Ansprüche außerhalb der Zugewinngemeinschaft.

Rn 23 Auch Verfahren auf Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft können Folgesache sein. Gem § 1471 I BGB erfolgt die Auseinandersetzung des Gesamtgutes nach der Beendigung des Güterstandes, die (auch) mit Rechtskraft der Scheidung eintreten kann (PWW/Roßmann § 1471 Rz 2). Hierzu gehören zB der Anspruch auf Mitwirkung an der Verwaltung und Auseinandersetzung des Gesamtgutes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Befugnisse des GV zur Herbeiführung einer gütlichen Einigung.

Rn 5 Der GV nimmt nach § 754 nicht nur freiwillige Leistungen des Schuldners entgegen, er ist im Verhältnis zum Gläubiger auch ermächtigt, über das Empfangene Quittungen auszustellen und die vollstreckbare Ausfertigung herauszugeben (s § 757 I), wenn in vollem Umfang Erfüllung eingetreten ist. Weitergehende Befugnisse, für den Gläubiger tätig zu werden oder mit Wirkung für o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Berichtigung und Ergänzung.

Rn 12 Ein unvollständiger Vergleich (etwa wegen fehlender Kostenregelung) kann nicht im Wege der Protokollberichtigung ergänzt werden (Nürnbg MDR 03, 652). Vielmehr ist die Regelung des § 98 zu beachten: Fehlen Anhaltspunkte dafür, dass die Parteien den Vergleich bewusst auf die Hauptsache beschränken wollten (in diesem Fall hat das Gericht in analoger Anwendung des § 91a üb...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Systematik

Rz. 40 Die Geschäftsgebühr entsteht nach der Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 VV für das anwaltliche Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung[73] bei der Gestaltung eines Vertrags. Entscheidend ist auch hier (nur), dass der Auftrag auf eine derartige Vertretung des Mandanten gerichtet ist;[74] ob der Anwalt dann letzten Endes tatsächlich nach außen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Pflicht zur Fristsetzung.

Rn 17 Nach § 30 I iVm § 411 I ZPO hat das Gericht zugleich mit der Anordnung der schriftlichen Begutachtung dem Sachverständigen zwingend eine Frist zur Abgabe des Gutachtens zu setzen. Dies ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers erforderlich, weil die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens oftmals zu einer erheblichen Verlängerung der Verfahrensdauer fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Recht zur Betreibung.

Rn 1 Die Vorschrift bringt in Abs 1 den aus der Selbstständigkeit der Prozessrechtsverhältnisse herzuleitenden Grundsatz zum Ausdruck, dass jeder Streitgenosse zur selbstständigen Betreibung des Prozesses berechtigt ist. Die Regelung gilt demgemäß sowohl für die einfache als auch die notwendige Streitgenossenschaft. Das Recht zur Betreibung umfasst alle auf die Fortentwicklu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ablehnung.

Rn 5 Allg zur Ablehnung eines Beweisantrags s § 284 Rn 43 ff, zur Bestimmtheit Rn 3, zur Beweisbedürftigkeit Rn 1. Der Sachverständigenbeweis kann bei eigener Sachkunde des Gerichts entbehrlich sein. Nicht alle Mitglieder des Gerichts müssen sachkundig sein, der Sachverstand kann unter ihnen vermittelt (BGHSt 2, 164, 165; 12, 18, 19 f), uU auch erst erworben werden, zB anhan...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3.2 Weitere Entscheidung des EuGH nach mehreren Vorabentscheidungsersuchen in Bezug auf Wissen oder Wissenmüssen von einer Steuerhinterziehung und Folgerechtsprechung

Rz. 188 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Jahr 2014 konnte der EuGH seine Rechtsprechung zum Umgang mit Steuerhinterziehungen weiterentwickeln. Er kam zu dem Ergebnis, dass die Mitgliedstaaten unionsrechtlich verpflichtet sind, einem Steuerpflichtigen im Rahmen einer i. g. Lieferung das Recht auf Vorsteuerabzug, auf Mehrwertsteuerbefreiung oder auf Mehrwertsteuererstattung versag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundlagen.

Rn 17 Grds sind auch Entscheidungen anerkennungsfähig, die ohne Mitwirkung des Bekl ergangen sind. Auch Versäumnisurteilen wird im deutschen Recht die Anerkennung nicht verwehrt. Der Bekl musste jedoch wenigstens von dem Verfahren wissen, um sich hierzu äußern zu können. Zweck der nach § 328 I Nr 2 erforderlichen Ladung ist es daher, die Gewährung rechtlichen Gehörs sicher z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kraft Gesetzes ausgeschlossener Richter (Nr 2).

Rn 7 Auch diese Vorschrift konkretisiert und ergänzt das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter, und zwar um dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit, was zudem Grundlage für ein faires Verfahren ist. Kraft Gesetzes sind Richter vom Richteramt ausgeschlossen, wenn eine der in § 41 Nrn 1–8 aufgezählten ›Sachen‹ Gegenstand des angegriffenen Urteils ist. Bei Nr 6 ist z...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Revision

Rz. 111 Im Revisionsverfahren vor dem BAG kommen die Gebührentatbestände nach den Nrn. 3206 ff. VV in Betracht. Die regelmäßig entstehende Verfahrensgebühr beträgt gem. Nr. 3206 VV 1,6. Sie reduziert sich bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags auf 1,1, Nr. 3207 VV. Die Legaldefinition der vorzeitigen Beendigung in der Anmerkung zu Nr. 3201 VV gilt entsprechend, Anmerkung zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Weiteres Verfahren.

Rn 19 Die abgelehnte Gerichtsperson hat sich dienstlich zu äußern (§ 44 Abs 3 ZPO). Über das Ablehnungsgesuch entscheidet das Gericht, dem die abgelehnte Gerichtsperson angehört, ohne deren Mitwirkung (§ 45 Abs 1 ZPO). Bei der Ablehnung einer Gerichtsperson des AG entscheidet ein anderer Entscheidungsträger dieses Gerichts (§§ 45 Abs 2 S 1, 49 ZPO). Wird der Rechtspfleger ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Guthabenübertragung des Nichtschuldners, Abs 3.

Rn 19 Abs 3 ermöglicht einen weitgehenden Gleichlauf der Rechtsstellung zwischen Nichtschuldner und Schuldner. Die Vorschrift gilt allerdings nur, wenn der Nichtschuldner eine natürliche Person ist. Sind mehrere natürliche Personen Nichtschuldner, gilt für jeden von ihnen die Vorschrift. Bestimmt ist eine entspr Anwendung von Abs 2 S 1 sowie 3–5. Der Nichtschuldner kann dana...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / III. Wahrung des Sonderkündigungsschutzes als schwerbehinderter Mensch

Rz. 14 Ist der Arbeitnehmer schwerbehindert (§ 2 Abs. 1 und 2 SGB IX) oder den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt (§ 2 Abs. 3 SGB IX) und besteht sein Arbeitsverhältnis bei dem kündigenden Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung mindestens sechs Monate lang, so genießt er besonderen Kündigungsschutz gem. §§ 168 ff. SGB IX . Außer im Fall offenkund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Folgen.

Rn 11 Hält der GV das fremde Recht für glaubhaft gemacht, hinterlegt er den Betrag ohne Abzug von Kosten; einen bereits erteilten Überweisungsauftrag muss er allerdings nicht widerrufen (Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 3; Zö/Seibel Rz 4). Der GV muss sich wegen Abs 2 S 2 bei der Hinterlegung das Recht der unbedingten Rücknahme zur Fortsetzung der Zwangsvollstreckung nach Ablauf...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Scheller/Zaczek, Lohnveredelung im Zoll- und Umsatzsteuerrecht, UR 2015, 459. Verwaltungsanweisungen BMF vom 16.10.1997, Az: IV C 4 – S 7134 – 78/97, UR 1988, 37 (Mitwirkung der Zolldienststellen). BMF vom 17.01.2000, Az: IV D 2 – S 7134 – 2/00, BStBl I 2000, 179 (Vordruckmuster). BMF vom 17.07.2009, Az: IV B 9 – S 7134/07/10003, BStBl I 2009, 855 (ATLAS-Ausfuhr, Ausfuhrbelege)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ausschließungsgründe/Zweck.

Rn 19 Ein Richter muss vertrauenswürdig sein, um sein Amt neutral mit der nötigen Distanz zu den Parteien ausüben zu können (Rn 1 ff). Ist er voreingenommen, verliert er dieses Vertrauen. Die Voreingenommenheit ist eine innere Tatsache, auf die allein durch objektiv feststellbare Indizien geschlossen werden kann. Das Gesetz sieht zuverlässige Indizien dann, wenn der Richter ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Eigene Sachentscheidung (Abs 1).

Rn 3 Aufgabe der Berufungsinstanz ist es, die erstinstanzliche Entscheidung auf eventuelle Fehler zu überprüfen. Ergibt sich ein solcher Fehler, so ist er vom Berufungsgericht zu korrigieren. Daraus resultiert die grundsätzliche Verpflichtung zu einer eigenen Sachentscheidung. Dies gilt auch, wenn Entscheidungsreife nur mit erheblichem Aufwand herbeigeführt werden kann, insb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zahl der Kammern.

Rn 2 Die Zahl der Spruchkörper festzusetzen, ist Sache der Justizverwaltung (BGHSt 20, 132; aA Stanicki DRiZ 76, 80). Soweit diese den Ländern obliegt, ordnen landesrechtliche Regelungen das Bestimmungsrecht. Einige Länder haben die Materie ausdrücklich geregelt (etwa Art 4 AGGVG Bay; § 3 AGGVG Thür), teilweise unter Mitwirkung der Präsidien (§ 18 GerOrgG RP). In den Ländern...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschrift gilt (wie auch die §§ 158, 160, 161) in allen Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, wobei die in Abs 2 geregelte zwingende Beteiligung des Jugendamts ausschließlich Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB betrifft. Erfasst sind alle Kindschaftssachen, die nicht ausschließlich vermögensrechtlicher Natur sind. Keine Anwendung findet die Vorschrift im ve...mehr

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AGS 04/2024, Fragen und Lös... / I. Anwaltsvergütung

Das Einreichen der Klageschrift und die Mitwirkung an den drei Terminen hat die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV ausgelöst (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV). Für die Vertretung in den drei Terminen ist dem Prozessbevollmächtigten des Klägers eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV angefallen (s. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV). Ferner kann der Rechtsanwalt die 0,3-Zusatzgebühr nach Nr. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO J

Jahresfrist 27 EGGVG 8 JGG Aufgaben 151 FamFG 23 Jugendamt Anhörung 194 FamFG 1 Gewaltschutzsachen 212 FamFG 3 Mitwirkung 162 FamFG 1 Verfahrensrechte 162 FamFG 16 Jurisdiktionsprivileg 328 ZPO 34 juristische Person Anstalt 50 ZPO 15 Auflösung 51 ZPO 10 des Öffentlichen Rechts 50 ZPO 15 des Privatrechts 50 ZPO 16 Fiskus 50 ZPO 15 Gebietskörperschaft 50 ZPO 15 Kirche 50 ZPO 15 Körperschaft 50...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zustellungsauftrag.

Rn 4 Zustellungsveranlasser (§ 176) ist die Partei, die sich in Verfahren vor dem Amtsgericht allerdings der Vermittlung durch die Geschäftsstelle bedienen kann (§ 192 S 2). Der Zustellungsauftrag richtet sich gem § 192 S 1 stets an den GV. Er begründet kein Vertragsverhältnis. Anwaltszwang besteht nicht. Die Partei kann sich vertreten lassen. Eine ohne Auftrag bewirkte Zust...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11.2.3 Inhaltliche Angaben

Rz. 119 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Einzelheiten zu Inhalt und Form des Ausfuhrnachweises enthalten: § 9 UStDV (Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Beförderungsfällen; vgl. Abschn. 6.6. UStAE), § 10 UStDV (Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Versendungsfällen; vgl. Abschn. 6.7. UStAE) und § 11 UStDV (Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Bearbeitungs- und Verar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bestreiten des Anspruchsübergangs durch den Beklagten.

Rn 4 Des Weiteren muss der fehlende Nachweis bzw der auf Verlangen nicht nachgewiesene Übergang Anlass für den Beklagten gewesen sein, den Anspruchsübergang zu bestreiten. Der Beklagte muss also aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Klägers im Ungewissen geblieben sein, ob der Anspruchsübergang tatsächlich stattgefunden hat, so dass er sich veranlasst sah, substanziiert oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 155 GVG – [Ausschließung des Gerichtsvollziehers].

Gesetzestext Der Gerichtsvollzieher ist von der Ausübung seines Amts kraft Gesetzes ausgeschlossen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift ist sowohl in der Mobiliar- als auch in der Immobiliarzwangsvollstreckung anzuwenden; sie gilt auch bei der Vollstreckung zur Erwirkung vertretbarer Handlungen gem § 887 mit der Begründung, diese ähnele der Vollstreckung zur Erwirkung eines Zahlungs- oder Herausgabetitels, eine unterschiedliche Behandlung sei daher nicht gerechtfertigt (MüKoZPO/K. Schmidt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Befindet sich die Urkunde nach der Behauptung des Beweisführers in den Händen einer öffentlichen Behörde oder eines öffentlichen Beamten, so wird der Beweis durch den Antrag angetreten, die Behörde oder den Beamten um die Mitteilung der Urkunde zu ersuchen. (2) Diese Vorschrift ist auf Urkunden, welche die Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Mitwirkung des G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Verfahren.

Rn 10 Der Güterichter lädt die Parteien (§ 216) und ordnet deren persönliches Erscheinen (Abs 3 S 1) zur nicht öffentlichen Verhandlung (§ 169 S 1 GVG) an. Den weiteren Verfahrensablauf kann er, ggf in Abstimmung mit den Parteien, frei bestimmen. Eine Protokollierung erfolgt nur auf übereinstimmenden Antrag der Parteien (§ 159 Abs 2). Der Güterichter kann (im Gegensatz zum M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Dienstliches.

Rn 29 Das allgemeine dienstliche Verhalten des Richters bedarf ebf einer Handlung, die einen konkreten persönlichen oder sachlichen Bezug zu dem Streitstoff hat, um einen Ablehnungsgrund anzunehmen. Deswegen begründet die allgemeine (negative) Einschätzung eines Richters ein Misstrauen nicht (Musielak/Voit/Heinrich § 42 Rz 15), ebenso wenig der Vorwurf der fachlichen Unkennt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält die Verpflichtung des Gerichts zur Einbindung des Jugendamts in sämtlichen Kindschaftssachen, die die Person des Kindes betreffen. Dies führt zu einer erheblichen Erweiterung der Anhörungs- und damit auch der Mitwirkungspflichten des Jugendamts im Vergleich zu § 49a I FGG aF, der eine unvollständige enumerative Aufzählung bestimmter Kindschaftssac...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch den Wegfall der Binnengrenzen zum 01.01.1993 wurde ein neues Kontrollverfahren zur Überwachung des i. g. Warenverkehrs eingeführt. Zu dessen Erfüllung sind die Finanzbehörden auf die Mitwirkung der Unternehmer angewiesen. Für die Vorlage von diesbezüglichen Geschäftspapieren ist § 18d UStG die gesetzliche Legitimation. Rz. 2 Stand: 6. A. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die Rüge der Unzuständigkeit (Abs 2).

Rn 4 Abs 2 gibt den Parteien die Möglichkeit, Bedenken gegen die Zuständigkeit des Schiedsgerichts durch Rüge geltend zu machen. Dabei werden für die Rüge der Unzuständigkeit zeitliche Limitierungen eingefügt. Insofern ist die Norm ggü § 1027 spezieller. Macht der Schiedsbeklagte mit seiner Klagebeantwortung Ausführungen zur Sache, ohne sich zur Zuständigkeit zu äußern, wird...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zustellungen durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung (Abs 4).

Rn 7 Abs 4 Nr 1 ermöglicht bei andernfalls aussichtslosen Zustellungen nach Abs 2 oder Abs 3 eine Zustellung durch die zuständige deutsche Auslandsvertretutung. Abs 4 Nr 2 beruht ebenfalls darauf, dass eine andere Art der Zustellung keinen Erfolg verspräche. Praktikabilitätserwägungen sind für Abs 4 Nr 3 maßgebend. Es ist weder eine Mitwirkung des Auswärtigen Amts erforderli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 41 Gegen die Ablehnung der Beiordnung ist die Beschwerde gem § 127 II 3 gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Verfahrensbeteiligte selbst, nicht der Rechtsanwalt, dem die Beiordnung versagt wird (Celle FamRZ 12, 1661). Dem beigeordneten Rechtsanwalt steht gegen die Entpflichtung ohne seine Mitwirkung die sofortige Beschwerde zu (Naumbg OLGR 05, 644). Die Partei hat ein Be...mehr