Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 4 Am gesamten gemE (§ 1 Rn 5) hat jeder WEigtümer nach Maßgabe von § 14 (s.a. BGH ZMR 20, 202 Rz 13) nach § 16 I 3 grds ein (bloßes) Mitgebrauchsrecht (für das Gemeinschaftsvermögen s. § 9a Rn 32a). Gebrauch idS ist die selbstnützige Verwendung des SonderE und/oder gemE durch Bewohnen, Gehen, Laufen, Liegen und Stehen und Draufstellen (s.a. § 100 BGB Rn 2). Mitgebrauch ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Im Hinblick auf die oft zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn liegende erhebliche Zeit soll in engen Grenzen dem Veranstalter ein vertraglich – auch durch AGB (III) – vorbehaltenes einseitiges Recht zur Preisanpassung gewährt werden (I). Die Beschränkung auf genau definierte Fälle sowie die Pflicht zur Transparenz verhindern, dass der Veranstalter dieses Recht statt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 7 In allen Sorge- und Umgangsrechtssachen ist für den Einwand der rechtskräftig entschiedenen Sache kein Raum. Die Fürsorge ggü dem Minderjährigen hat stets Vorrang vor der Endgültigkeit einer einmal getroffenen Entscheidung. Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen sind daher der materiellen Rechtskraft nicht fähig (BGH NJW-RR 86, 1130; BGHZ 64, 19, 29; KG FamRZ 77, 65). S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Sonderfall Schutzpflichtverletzung, § 282.

Rn 34 Ebenfalls einen Sonderfall des Schadensersatzes statt der ganzen Leistung regelt § 282: Bei Verletzung einer Schutzpflicht soll das Erfüllungsinteresse hinsichtlich einer selbst nicht verletzten Pflicht (nur) ausnahmsweise beansprucht werden können, nämlich wenn die Leistung dem Gläubiger wegen der Pflichtverletzung nicht mehr zuzumuten ist. Entgegen dem Wortlaut geht ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Haftung des Nachlassverwalters.

Rn 25 Der Nachlassverwalter haftet dem Erben auf Grund des mit der Ernennung entstehenden gesetzlichen Schuldverhältnisses (RGZ 150, 190) für die Erfüllung seiner Aufgaben gem § 1826 (BGH NJW 85, 140 [BGH 11.07.1984 - IVa ZR 23/83]). Rn 26 Den Nachlassgläubigern ggü haftet er auf Grund des bestehenden gesetzlichen Schuldverhältnisses (Frankf ZEV 98, 263) gem II unmittelbar wi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Voraussetzung ist ein Grund für die Annahme, dass der Vorerbe durch seine Verwaltung die Rechte des Nacherben erheblich verletzt, nämlich die auf Herausgabe des Nachlasses in der von § 2130 vorausgesetzten Beschaffenheit. Die Besorgnis wird sich idR aus der Art der Verwaltung ergeben. Sie kann sich auch auf einzelne wesentliche Nachlassgegenstände beziehen. Sie wird etw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 1 Jeder WEigtümer ist den Beschl, Vereinbarungen und dem Gesetz in Bezug auf die Benutzung des gemE und des SonderE unterworfen und muss sein Verhalten danach einrichten. Bei einem Verstoß gegen diese Pflicht kann Unterlassung der konkreten Beeinträchtigung verlangt werden (Rn 2; s.a. BGH ZMR 19, 425 Rz 27; NJW 14, 1090 Rz 6). Ob das SonderE oder das gemE gestört ist, ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Beiträge und Zinsen anfordern, in Empfang nehmen, abführen.

Rn 17 Der Verw muss namens der GdW Beiträge und Zinsen anfordern, in Empfang nehmen und abführen (BTDrs 19/22634, 47). Beiträge folgen aus einem Beschl gem § 28 I 1, II 1. Tilgungsbeträge und Darlehenszinsen sind idR solche, die aufgrund eines von der GdW geschlossenen Kreditvertrags anfallen (s.a. BGH NZM 15, 821 [BGH 25.09.2015 - V ZR 244/14]). Rn 18 Der Verw ist verpflicht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsausübungssperre.

Rn 6 Die Rechtswirkungen der Vaterschaft können nach Abs 5 erst vom Zeitpunkt ihrer Feststellung an geltend gemacht werden, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt. Die Sperrwirkung erfasst alle Ansprüche aus dem Eltern-Kind-Verhältnis, insb Unterhaltsansprüche. Durch die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung wird das Eltern-Kind-Verhältnis rückwirkend für die Zeit a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Selbstbestimmungsaufklärung.

Rn 210 Die im Arzthaftungsrecht wichtigste Form der Aufklärung ist die Selbstbestimmungsaufklärung über Möglichkeiten und Wirkungen der Behandlung (Diagnose, Behandlungsmethoden und -alternativen, Verlauf, Risiken) als Grundlage für die Einwilligung des Patienten aufgrund einer Abwägung zwischen Chancen und Risiken der Behandlung (grundl BGHZ 29, 176, 180 mwN; weiterhin zB B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Berechtigte GoA.

Rn 5 Die berechtigte GoA zeichnet sich dadurch aus, dass die Übernahme der Geschäftsführung dem Interesse und dem wirklichen oder hilfsweise dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn entspricht (§ 683). Eine berechtigte GoA liegt ferner unabhängig vom Willen des Geschäftsherrn vor, wenn die Geschäftsführung der Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Pflicht des...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unvollkommene Verbindlichkeiten.

Rn 27 Verbindlichkeiten ohne Haftung werden als unvollkommene Verbindlichkeiten oder Naturalobligationen bezeichnet (mit Recht krit zum Begriff Jauernig/Mansel § 241 Rz 20). Das besondere Merkmal dieser Verbindlichkeiten ist, dass Naturalobligationen einen Behaltensgrund iSv § 812 darstellen. Basis für diesen Behaltensgrund ist nicht etwa eine sittliche Pflicht iSv § 814 Alt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Organisationspflichten.

Rn 128 Insbesondere – aber nicht nur – bei Delegation von Verkehrspflichten entstehen (neben einer evtl Verantwortlichkeit nach § 831) Organisationspflichten des primär Sicherungspflichtigen: Die Schaffung einer komplexen, arbeitsteiligen Organisation führt zur Entstehung zusätzlicher Gefahren (zB weil Gefahrursachen und -verursacher dezentralisiert werden), für die in erste...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Bestätigung.

Rn 6 In der Vertragsbestätigung ist der Vertragsinhalt wiederzugeben. Dies folgt schon aus dem Telos des § 312f, dass die vertraglichen Rechte und Pflichten des Verbrauchers dokumentiert werden sollen. In die Bestätigung aufzunehmen sind nach § 305 I 1 wirksam in den Vertrag einbezogene AGB (vgl BTDrs 17/12637, 55). Rn 7 I 3 sieht vor, dass die Vertragsbestätigung die sich au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 1773 ff BGB

Rn 1 Das materielle Vormundschaftsrecht hat in §§ 1773 ff seine Regelung gefunden und gliedert sich in die Vormundschaft über Minderjährige (§§ 1773–1808), die rechtliche Betreuung (§§ 1814–1881), die Pflegschaft für Minderjährige (§§ 1809–1813) und sonstige Pflegschaften (§§ 1882–1888), die den Dritten Abschnitt beschließt. Als besonders ausgestaltete Art der Pflegschaft is...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zahlungsdiensterahmenvertrag.

Rn 17 Der Vertragstyp verpflichtet den Zahlungsdienstleister, für den Zahlungsdienstnutzer einzelne oder aufeinander folgende Zahlungsvorgänge auszuführen. Damit entsprechen die Pflichten denen aus I. Hinzu kommt aber, dass der Zahlungsdienstleister für den Zahlungsdienstnutzer ein Zahlungskonto führen muss. Dabei ist zu berücksichtigen, dass solche Verträge, die Zahlungsdie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 841 BGB – Ausgleichung bei Beamtenhaftung.

Gesetzestext Ist ein Beamter, der vermöge seiner Amtspflicht einen anderen zur Geschäftsführung für einen Dritten zu bestellen oder eine solche Geschäftsführung zu beaufsichtigen oder durch Genehmigung von Rechtsgeschäften bei ihr mitzuwirken hat, wegen Verletzung dieser Pflichten neben dem anderen für den von diesem verursachten Schaden verantwortlich, so ist in ihrem Verh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Holler, Wechsel der Gewinnermittlungsart im ESt-Recht, Dissertation Konstanz 1992; Kanzler, Der Wechsel der Gewinnermittlungsart, FR 1999, 225; Schoor, Übergang von der Einnahme-Überschussrechnung zum Bestandsvergleich, StuB 2007, 221; Fischer, Übergang auf die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich, jurisPR-SteuerR 3/2006, Anm 2; Schulze-Osterloh, Voraussetzungen für den Über...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhalt, Bedeutung, WKRL.

Rn 1 § 445a berechtigt den (Letzt-)Verkäufer zum Schutz vor der Regressfalle, die Ansprüche des Käufers an seinen Lieferanten (I) und über die Lieferantenkette an den Verursacher des Mangels durchzureichen (BTDrs 18/8486, 41f), soweit der jeweilige Verkäufer Unternehmer ist (III); die Regressfalle resultiert va aus dem fehlenden Verschulden von Zwischenhändlern und der ihnen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verstoß gegen § 1303 (Ehemündigkeit).

Rn 4 Aufhebbar kann eine Ehe sein, wenn ein Ehegatte bei Eheschließung minderjährig (mindestens 16-jährig) war. Die Norm räumt dem Gericht ein eingeschränktes Ermessen ein (BGH FamRZ 20, 1533). Bei einer Eheschließung mit einem Minderjährigen unter 16 Jahren liegt eine Nichtehe vor, aus der keine Rechte oder Pflichten erwachsen, die nicht bestätigt werden kann und daher auch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zusammensetzung (Struktur).

Rn 51 Der Verw hat die Wahl, ob er einen Vertrag mit einer Pauschalvergütung anbietet oder einen Vertrag mit einer in Teilentgelte aufgespaltenen Vergütung (BGH ZMR 20, 206 Rz 34). Der Verw darf außerdem einen Vertrag anbieten, bei dem sich das Honorar wie bei einem Baukasten aus Vergütungsansätzen für einzelne Leistungen zusammensetzt (BGH ZMR 20, 206 Rz 34). In der Praxis ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erfüllung.

Rn 12 Werden Hauptpflichten nicht befolgt, liegt keine Erfüllung (§ 362) vor (MüKo/Schäfer § 662 Rz 77). Die Besorgung eines anderen Geschäfts braucht der Auftraggeber nicht gegen sich gelten zu lassen (BGH WM 01, 1716). Der Erfüllungsanspruch des Auftraggebers besteht fort. Die Schlechterfüllung steht insoweit der Nichterfüllung gleich; die Leistung muss nicht angenommen we...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Sanktion, VI.

Rn 11 Erfüllt der Unternehmer nicht die in II statuierten Pflichten, kann der Verbraucher einen unter I fallenden Vertrag, jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen (VI 1). Mit dieser Sanktion will der Gesetzgeber die Unternehmer zur Umsetzung der Vorgaben anhalten (BTDrs 19/30840, 19). Eine Unwirksamkeit des Vertrags, wie dies § 312j IV für Pflichtverletz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Einwirkung.

Rn 46 Ein WEigtümer ist ferner verpflichtet, auf Drittnutzer, denen er das gemE und/oder das SonderE überlässt, einzuwirken, damit diese die Pflichten des § 14 II Nr 1 erfüllen. Zum Begriff des Dritten Rn 21. Für die Frage, ob und in welchem Umfange der WEigtümer auf die Dritten einwirken kann, gilt Rn 17 ff entspr.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Verträge mit anderstypischer Gegenleistung.

Rn 28 Die meisten entgeltlichen Typenverträge sehen als Gegenleistung Geld vor. Die Inhaltsfreiheit erlaubt aber auch die Vereinbarung von Gegenleistungen, die zu einem anderen Vertragstyp gehören. Das Gesetz erwähnt den Tausch (§ 480: Sache gegen Sache). Weiter gehören hierhin der Hausmeistervertrag (Wohnung gegen Dienste) und Ähnliches. Rn 29 Hier ist jede Leistung nach dem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Scheckinkasso.

Rn 34 Beim Scheckinkasso hat die beauftragte Bank den eingereichten Scheck auf schnellste und sicherste Weise bei der bezogenen Bank zur Einlösung vorzulegen (BGHZ 22, 304; 96, 9). Die Vereinbarung ist als Dienstvertrag zu qualifizieren, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (BGHZ 118, 171; 150, 269). Die Gutschrift auf dem Konto des den Scheck einreichenden Kunden ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Voraussichtlicher Beginn.

Rn 15 Zum Begriff ›Beginn‹ s Rn 7, zum Begriff ›voraussichtlich‹ s Rn 12. Es sind möglichst genaue Angaben zu machen (AG Hamburg-St. Georg ZMR 10, 647, 648), am besten ein Datum und eine Uhrzeit (aA Harsch WuM 13, 578, 579; Hannemann IMR 13, 435, 440). Die Angabe einer Kalenderwoche genügt idR (AG Köln WuM 79, 212), die Angabe eines bloßen Zeitraums mit dem Hinweis, der konk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anlegungspflicht ›dem Grunde nach‹.

Rn 1 Ob Geld dauernd anzulegen ist, entscheidet sich nach den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft. Was zu den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft gehört, ist objektiv und aus den Verhältnissen des Nachlasses, nicht des Vorerben, zu beurteilen (RGZ 73, 4, 6). Rn 2 In Betracht kommen insb Gelder, die der Vorerbe weder zur Verwaltung des Nachlasses noch evtl zur Fortführ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Form.

Rn 16 Die Auskunft bedarf nach § 556g IV der Textform (§ 126b). Eine gesonderte Erklärung bzw ein gesondertes Schriftstück ist insoweit nicht erforderlich (BTDrs 19/4672, 27). Notwendig, aber auch ausreichend ist, wenn die Auskunft in das vom Mieter noch zu unterzeichnende (Rn 15; Hinz ZMR 19, 557, 558) Exemplar des Mietvertrags bzw des Angebots zum Abschluss eines Mietvertr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bestimmungsgemäße Bewirtschaftung (Abs 2).

Rn 3 Die wirtschaftliche Bestimmung, die das Objekt zur Zeit der Bestellung hatte, muss im Wesentlichen aufrechterhalten werden. Der Nießbraucher ist verpflichtet, das Objekt nach objektiven Maßstäben ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Die Pflicht ist nicht vollständig abdingbar (KG DNotZ 06, 470 [KG Berlin 11.04.2006 - 1 W 609/03]). Auch kann nicht mit dinglicher Wirkung eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / h) Prozessuales.

Rn 82 Wegen des grds Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache kann Vergütungszahlung mit einstweiliger Verfügung nur geltend gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer glaubhaft macht, dass der Anspruch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit besteht (Verfügungsanspruch) und er sich in unverschuldeter finanzieller Notlage befindet (Verfügungsgrund; nicht, wenn er Leistungen bei der Bu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verwendung der iRd Nutzung des digitalen Produkts bereitgestellten oder erstellten Inhalte des Verbrauchers, II.

Rn 3 Die Regelung in II 1, welcher der Umsetzung von Art 16 III DIRL dient, bezieht sich lediglich auf nicht personenbezogene Daten; im Hinblick auf personenbezogene Daten iSd Art 4 Nr 1 DSGVO ergeben sich die Rechte und Pflichten von Unternehmer und Verbraucher abschließend aus der DSGVO (BTDrs 19/27653, 72). I. Grundsatz der Unterlassungspflicht, II 1. Rn 4 Der Unternehmer d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verweigerung der Genehmigung (Abs 4).

Rn 4 Wie die Genehmigung kann auch deren Verweigerung dem Ehegatten oder dem Dritten ggü erklärt werden. Allg Äußerungen, die auf eine Verweigerung schließen lassen könnten, reichen nicht aus (BGH NJW 82, 1099 [BGH 02.12.1981 - IVb ZR 553/80]). War in dem genehmigungspflichtigen Geschäft eine Frist vereinbart, mit deren Ablauf der bis dahin nicht genehmigte Vertrag unwirksam...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 5 Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der WEigtümer werden dadurch, dass der in Anspruch genommene WEigtümer mietvertraglich gebunden ist, weder erweitert noch beschränkt (BGH NZG 21, 113 Rz 27; NZM 17, 37 [BGH 18.11.2016 - V ZR 221/15] Rz 18; NJW 95, 2036, 2037 [BGH 04.05.1995 - V ZB 5/95]). Der WEigtümer darf daher seinem Mieter nur einen Gebrauch gestatten und kan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Widerruf bei Bereitstellung digitaler Produkte, VIII.

Rn 16 Die durch das Gesetz v. 10.8.21 (Rn 1) neu eingefügte Vorschrift dient der Umsetzung von Art 13 V–VIII, 14 IIa VRRL. Sie erschöpft sich hinsichtlich der weiteren Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über die Bereitstellung digitaler Produkte in einem Verweis auf § 327p, der den Umgang mit digitalen Inhalten nach Vertragsbeendigung regelt. Rn 17 Dies schließt nicht a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 156 [Autor/Stand] Die Fälle, in denen ein Verteidiger von der Verteidigung eines Beschuldigten ausgeschlossen ist, sind abschließend in den §§ 138a ff., § 146a i.V.m. § 137 Abs. 1 Satz 2 und § 146 StPO geregelt. Die StPO unterscheidet hierbei zwischen dem gesetzlichen Verteidigerausschluss wegen Überschreitung der zulässigen Anzahl der Verteidiger (§ 137 Abs. 1 Satz 2 St...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abs 2: Geldanlage und Sicherungsmaßnahmen.

Rn 5 Verletzen die Eltern ihre Pflicht zur wirtschaftlichen Vermögensverwaltung gem § 1642, so kann das FamG die Art und Weise der Geldanlage bestimmen. Rn 6 Bei unberechtigtem Eigenverbrauch, insb von Spargeldern des Kindes, kann die Anordnung einer Genehmigungspflicht in Form eines Sperrvermerks erfolgen. Noch nicht geklärt ist, ob dieser mit unmittelbarer Wirkung ggü dem G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abdingbarkeit.

Rn 27 § 311a ist idR abdingbar. So kann I etwa dadurch abbedungen werden, dass die Möglichkeit der Leistung zur Bedingung gemacht oder für den Fall der Unmöglichkeit ein Rücktrittsrecht vereinbart wird. Bei Verwendung von AGB durch den Schuldner der gestörten Leistung dürfte § 308 Nr 3 nicht entgegenstehen, weil die Unmöglichkeit wohl stets einen sachlich gerechtfertigten Gr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Appell zur Mitwirkung, Abs 1.

Rn 2 I begründet keine Rechte oder Pflichten, sondern hat nur Appellcharakter. Tarifvertragsparteien sind ArbG, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, ArbG sind in § 6 II (§ 6 Rn 5), Beschäftigte in § 6 I definiert (§ 6 Rn 2 f), Vertretungen sind Betriebsrat, Personalrat, Sprecherausschuss, nicht jedoch Aufsichtsrat nach §§ 4 ff DrittelbG oder §§ 8 ff MitbestG. Gegenstand z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Prozessuales.

Rn 22 Der Dienstberechtigte (ArbG) trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Anrechnungsvoraussetzungen nach 2 (BGH NJW 19, 2257; 16, 1578 [BGH 18.02.2016 - III ZR 126/15]). Bei Anhaltspunkten für anderweitige Erwerbstätigkeit des Dienstverpflichteten (BAG NJW 79, 286 [BAG 26.04.1978 - 5 AZR 5/77]) hat er gem § 74c II HGB (analog) Anspruch auf Auskunft über die tatsächlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Einsatz eigenen Vermögens.

Rn 19 Das G geht von dem Grundsatz aus, dass vorhandenes Vermögen für den eigenen Unterhalt zu verbrauchen ist, bevor der andere Ehegatte auf Unterhalt in Anspruch genommen werden kann. Dabei steht nur ein saldierter Überschuss des Aktiv- über das Passivvermögen zur Deckung des eigenen Unterhalts zur Verfügung (München FamRZ 93, 62). Zum einzusetzenden Vermögen zählen grds a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Übernahme der Kosten für Begründung und Übertragung (Abs 2).

Rn 6 Die Norm regelt nur die Kosten der Begründung und Übertragung des Rechts. Damit sind nicht erfasst die Kosten der schuldrechtlichen causa, des Kaufvertrags; sie sind ohne abw Regelung von den Parteien hälftig zu tragen (HP/Faust Rz 14; Staud/Beckmann Rz 17). Bei Rechten an Grundstücken gilt für die Eintragungskosten § 448 II über den Verweis in I 1 als die ggü II spezie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verbotene Eigenmacht.

Rn 2 Eine verbotene Eigenmacht iSd § 992 liegt vor, wenn dem (bisherigen) Besitzer – gleich welcher Besitzform – ohne dessen Willen der Besitz entzogen und die Entziehung nicht durch das Gesetz gestattet wird, § 858 I. Entscheidend ist einzig die Widerrechtlichkeit der Besitzentziehung, nicht aber ein mögliches Verschulden (aA Grüneberg/Herrler § 992 Rz 2). Eine verbotene Ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Verstöße.

Rn 43 Verstößt der Vermieter gegen Aufklärungspflichten, macht er sich nach §§ 311a, 241 II, 280, 282 schadensersatzpflichtig; ggf ist auch eine Anfechtung möglich (Rostock ZMR 09, 527, 528). Ferner kann der Mieter kündigen oder – vor Überlassung der Mietsache – zurücktreten oder nach § 123 anfechten. Verstößt der Mieter gegen seine Aufklärungspflichten oder seine Pflicht, z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 § 997 gibt dem gutgläubigen unverklagten sowie dem bösgläubigen bzw verklagten Besitzer ein aus Abtrennungs- und Aneignungsrecht bestehendes Wegnahmerecht für Sachen, die er mit der herauszugebenden Sache des Eigentümers als wesentlichen Bestandteil verbunden hat, §§ 93 f, 946, 947 II, 951 II. Primäre Voraussetzung ist, dass eine Abtrennung überhaupt möglich ist, ohne d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Funktion und Schutzzweck.

Rn 3 § 312b enthält die Definitionen für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (vgl BTDrs 17/12637, 49). Er ergänzt damit die weiteren speziell zu außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen bestehenden Regelungen der §§ 312d, 312e und 312f (Informationspflichten sowie sonstige Pflichten des Unternehmers), 312g, 355, 356 (Bestehen eines Widerrufsrecht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsgrund.

Rn 5 Von der Abtretung als Verfügung zu unterscheiden, ist das zugrunde liegende schuldrechtliche Geschäft. In der Praxis erfolgt allerdings die Abtretung oftmals stillschweigend zusammen mit dem Grundgeschäft (BGH NJW 69, 40 [BGH 18.11.1968 - VIII ZR 189/66]). Als Kausalgeschäft kommen insb Kauf, Schenkung, Geschäftsbesorgung u Sicherungsabrede in Betracht. Verfügungs- u Ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vorverein.

Rn 14 Zwischen dem Zeitpunkt der Errichtung des Vereins (durch Satzungsfeststellung und Vorstandswahl) und dem Erwerb der Rechtspersönlichkeit besteht ein Vorverein. Er ist ein Verein ohne Rechtspersönlichkeit (VoRp) iSd § 54, strebt aber die juristische Persönlichkeit an im Gegensatz zum Dauerverein ohne Rechtspersönlichkeit. Der Vorverein unterliegt der für ihn auch hinsic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 7 Der Begriff der Rechtsfähigkeit ist im Gesetz nicht festgelegt, sondern er wird vorausgesetzt. Nach heute weithin anerkannter Auffassung wird Rechtsfähigkeit verstanden als die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein (abw früher Fabricius Relativität der Rechtsfähigkeit, 1963, S 31 ff). Dieser allg und umfassende Begriff der Rechtsfähigkeit steht im Einklang...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verschulden.

Rn 7 Die Pflichtverletzung muss schuldhaft erfolgt sein, wobei grds auch für Fahrlässigkeit (§ 276 I) gehaftet wird. Dies gilt auch für den Amtsvormund (Nürnbg FamRZ 65, 454). Bei den Sorgfaltsanforderungen wird aber auch der konkrete Lebenskreis von Vormund und Mündel berücksichtigt (Schlesw FamRZ 97, 1427; BGH FamRZ 03, 1924). Unsicherheit oder das Gefühl der Überforderung...mehr