Fachbeiträge & Kommentare zu OECD

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.1 Aufbau eines deutschen DBA

Die deutschen DBA folgen in ihrem Aufbau regelmäßig dem von der OECD in Paris herausgegebenen Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (OECD-MA). Die einleitenden Bestimmungen grenzen den Geltungsbereich des Abkommens ab und enthalten die für die Anwendung wichtigen Definitionen (wie z. B. Ansässigkeit, Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 7.1 Allgemeines

Die Europäische Kommission (KOM) hat im Januar 2016 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Umsetzung bestimmter OECD-Empfehlungen in der EU vorgelegt. Die hieraus resultierende Richtlinie 2016/1164/EU (Anti-Tax-Avoidance-Directive – ATAD) wurde am 12.07.2016 durch den ECOFIN angenommen. Im Oktober 2016 legte die KOM einen Änderungsvorschlag zur ATAD bezüglich hybrider Gestaltung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 8. Qualifikation ausländischer Gesellschaften

Bevor bei der Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft geprüft werden kann, ob und in welchem Umfang Deutschland und/oder der ausländische Staat besteuern darf, ist zu prüfen, wie diese Gesellschaft zu qualifizieren ist. Praxis-Beispiel Qualifikation ausländischer Gesellschaften Der Mandat A ist an der ungarischen X Kozkereseli Larasasag beteiligt. Diese hat nach ungari...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 5. Prüfungsschritt 3: Zuweisungsartikel

Die Zuweisungsartikel (Art. 6 – 21 OECD-MA) regeln die Besteuerungsmöglichkeit im Quellenstaat, "wo" ist "was" in "welchem Umfang" zu besteuern. Praxis-Beispiel Abgrenzung der Besteuerungsrechte Der Mandant B hält Aktien der Fa. ABB/Baden (Schweiz). Er erhält für das Jahr 02 eine Dividende von 1.000 SFR. Da 35 % Verrechnungssteuer einbehalten werden, werden nur 650 SFR ausbeza...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1 Neuregelung des Betriebsstättenbegriffs

Das ab 2018in Kraft getretene DBA Australien vom 12.11.2015 enthält als erstes deutsches DBA die wesentlichen Elemente der Neufassung des Art. 5 OECD-MA, die punktuell sicherstellen sollen, dass gewisse Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Betriebstättenbesteuerung nicht mehr möglich sind.[1] 3.1.1 Vorbereitende Tätigkeiten/Hilfstätigkeiten (Ausnahmekatalog) Tätigkeiten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.3.1 Auskunftsaustausch nach BEPS Action 5

Ausgangspunkt des Abschlussberichts der OECD (S. 45 ff.) sind die Arbeiten des Forum on Harmful Tax Practices (FHTP). Dieses schlägt einen spontaner Informationsaustausch nicht nur für individuelle Rulings, sondern auch für Advanced Pricing Agreements (APA), ex-post-Auskünfte und sonstige Verständigungen vor. Adressaten sollen die jeweiligen Ansässigkeitsstaaten sowohl der b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.3 Mitteilungspflichten multinationaler Unternehmen (Country by Country Reporting – CbCR)

Mit der Norm des § 138a AO erfolgte eine Umsetzung des BEPS Aktionspunkts 13. Dieser sieht neben den vorgenannten standardisierte Dokumentationsanforderungen im Bereich der Verrechnungspreise für multinational tätige Unternehmen den Austausch länderbezogener Berichte zwischen den teilnehmenden Staaten vor. Für den internationalen Austausch wurde hierzu der Entwurf für eine "...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.1 Allgemeines

Im Rahmen der grenzüberschreitenden Tätigkeit bzw. Einkunftserzielung stellt sich immer die Frage, ob dem Wohnsitzstaat oder dem jeweiligen Tätigkeitsstaat/Quellenstaat das Besteuerungsrecht zuzuweisen ist. Die Ansässigkeit selbst wird im OECD-MA sowie den deutschen Abkommen nicht näher definiert, sondern nach den innerstaatlichen Kriterien des steuerlichen Wohnsitzes bestimm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.2.2 Muster für Principle-Purpose-Test

Die OECD schlägt folgende Alternative vor: Artikel 10 Schranken für die Abkommensvergünstigungen Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieses Abkommens wird eine Vergünstigung im Rahmen dieses Abkommens für einen Ertrags- oder Kapitalposten nicht gewährt, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass unter Berücksichtigung aller relevanten Fakten und Umstände das E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.2 Allgemeine Missbrauchsverhinderungsregelungen

Allgemeine Missbrauchsbekämpfungsklauseln regeln keine konkreten Sachverhalte, sondern stellen Grundanforderungen an Personen oder Gestaltungen. Diese Vorschriften sollen auch künftige, noch nicht bekannte Steuervermeidungspraktiken verhindern. Am 5. Oktober 2015 stellte die OECD ihre Abschlussberichte zu dem Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Projekt vor. Der finale Be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.1 Vorbereitende Tätigkeiten/Hilfstätigkeiten (Ausnahmekatalog)

Tätigkeiten, welche zuvor als Ausnahmetatbestände galten, müssen ausnahmslos vorbereitender Art sein oder Hilfstätigkeiten darstellen[1]. Beispiele sind vor allem Warenlager beim Auftragsfertiger oder Informationsbüros bei Einkaufsgesellschaften.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.3 Ständiger Vertreter – Wegfall der Notwendigkeit einer Abschlussvollmacht

Auch umfassende Vorbereitungshandlungen können eine Vertreterbetriebsstätte begründen.[1] Ein Unternehmen eines Vertragsstaats wird dabei ungeachtet der Absätze 1 und 2 (d. h. ohne feste Geschäftseinrichtung) so behandelt, als verfüge es im anderen Vertragsstaat über eine Betriebsstätte, wenn in diesem Vertragsstaat eine Person für das Unternehmen gewöhnlich tätig ist. Dabei ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.2 Prüfungsreihenfolge

Hieraus lassen sich folgende Grundsätze ableiten, die in den folgenden Abschnitten erläutert werden:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3 Umsetzung von BEPS in der deutschen Abkommenspolitik

Das BMF hat am 18.4.2013 die deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA im Bereich der Steuern und Einkommen und Vermögen vorgestellt, aktuell gilt die Fassung vom 22.8.2013[1]. Das deutsche Abkommensnetz umfasst im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen derzeit 91DBA, die im Verhältnis zu 97 Staaten anwendbar sind (Stand: 1. Januar 2019). Ungeachtet des Einflusses der Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4.4.3 Ansässigkeit bei juristischen Personen

Maßgebend ist regelmäßig nicht der statuarische Sitz, sondern der Mittelpunkt der Geschäftsleitung. Hierbei kann auf die Rechtsprechung und Literatur zu § 10 AO zurückgegriffen werden. Bei einer GmbH ist dies im Allgemeinen der Ort, wo sich das Büro ihres Geschäftsführers, notfalls dessen Wohnsitz befindet. Für den Fall eines im Ausland ansässigen Geschäftsführers übt allerd...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.2 Anti-Fragmentierungsregelungen

Die Verteilung von Geschäftstätigkeiten auf verschiedene, einander nahestehende Gesellschaften (so, dass jede Gesellschaft nur vorbereitende oder Hilfstätigkeiten erbringt) umgeht nicht den Status einer Betriebsstätte[1]. Die Vorschrift soll verhindern, dass eng verbundene Unternehmen die Ausnahmebestimmungen des Absatzes 4 (Hilfs-/Nebentätigkeit) missbrauchen, indem sie ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.4 Kommissionärsmodell

Ein Kommissionär wird künftig grundsätzlich als abhängiger Vertreter behandelt, wenn dieser seine Tätigkeit "exclusively or almost exclusively" für verbundene Unternehmen "for the transfer of ownership…" or "for the provision of services" ausübt.[1] Nach dem BEPS-Bericht zu Aktionspunkt 7 gilt eine Person als unabhängiger Vertreter, wenn sie im Rahmen ihrer gewöhnlichen Gesch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4.4.1 Abkommensberechtigung

Die deutschen DBA regeln die Frage, für welchen Personenkreis das Abkommen anwendbar ist, regelmäßig entsprechend Artikel 1 des OECD MA. Dieser lautet: "Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind".[1] Verschiedene Kapitalgesellschaften (Holding , Kapitalanlagegesellschaften) können je nach DBA ausdrücklich von de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.3 Doppelwohnsitz von natürlichen Personen (sog. "tie breaker rule")

Hat ein Steuerpflichtiger sowohl im Ausland als auch in Deutschland einen Wohnsitz, bestimmt sich die Ansässigkeit in diesen Doppelwohnsitzfällen nach der sog. tie breakter rule[1]. Hierbei ist folgende nachgeordnete Prüfungsreihenfolge abzuarbeiten: Erläuterungen: Die Erläuterung erfolgen anhand des Art. 4 Abs. 2 DBA-Schweiz, für den umfangreiche Rechtsprechung und Verwaltung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 7.2 Entstrickung und Verstrickung

Die bisherigen Regelungen und der Änderungsbedarf sind in den nachfolgendne Übersichten dargestellt:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 14.4 Umfassende Neue Projekte auf EU Ebene

Der im Juni 2015 verabschiedete Aktionsplan[1] der Europäischen Kommission identifizierte 5 Schlüssel-Aktionsbereiche des internationalen Steuerrechts, die zeitnah umgesetzt werden sollen: Neuauflage der Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage (GKKB) Sicherstellung einer fairen Besteuerung am Ort der Wertschöpfung Schaffung besserer steuerlicher Rahmen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.2.1 Muster der Limitation-on-Benefits-Regel

Die OECD schlägt hierzu nachfolgenden Artikel 10 "Schranken für die Abkommensvergünstigungen" vor: Eine in einem Vertragsstaat ansässige Person hat keinen Anspruch auf alle Vergünstigungen nach diesem Abkommen, wenn sie keine "berechtigte Person" im Sinne von Absatz 2 ist. Eine in einem Vertragsstaat ansässige Person ist nur dann eine berechtigte Person, wenn sie eine natürlich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 7.3.2 Einschränkungen der Steuerfreistellung durch Aktivitätsklauseln

Aktivitätsklauseln sollen die Verlagerung von "privaten Einkünften" wie Kapitalanlageeinkünften in begünstigte, freigestellte gewerbliche Einkünfte verhindern. Diese Klausel findet sich daher fast nur im Verhältnis zu "Niedrigsteuerstaaten". Ca. 2/3 der deutschen DBA[1] enthalten Aktivitätsklauseln, die für Betriebsstätteneinkünfte, bewegliches und unbewegliches Vermögen diese...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 3. Prüfungsschritt 1: Welteinkommensprinzip – Abgrenzung zur Quellenbesteuerung

Sämtliche deutsche DBA sehen eine Verteilung des Besteuerungsrechts zwischen dem Wohnsitzstaat, der umfassend nach dem Welteinkommensprinzip, und dem Quellenstaat, der nur die in seinem Territorium erwirtschafteten Einkünfte i. d. R. sogar noch der Höhe nach begrenzt besteuern darf. Die Abgrenzung erfolgt i. d. R. nach den Grundsätzen des Art. 4 OECD-MA zur Ansässigkeitsbesti...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.1.2 Vermeidung der Doppelbesteuerung durch völkerrechtliche Verträge

Rz. 2 § 2 Abs. 1 AO ordnet den Vorrang der völkerrechtlichen Regelung an[1], sodass die Kollision des jeweiligen Besteuerungsrechts unter Heranziehung des DBA zu lösen ist. Art. 23 OECD-MA sieht dabei zwei Möglichkeiten der Vermeidung einer Doppelbesteuerung vor: Freistellungsmethode (mit Progressionsvorbehalt, § 32b EStG; Art. 23A OECD-MA), Anrechnungsmethode (Art. 23B OECD-MA).mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.2.7.3 Eröffnung des Steuerabzugs bei Steuern aus einem anderen als dem Quellenstaat (§ 34c Abs. 6 S. 6)

Rz. 182 § 34c Abs. 6 S. 6 EStG wurde durch das Gesetz v. 22.12.1999[1] eingefügt. Diese Vorschrift stellt nach Auffassung des Gesetzgebers klar, dass der Abzug nach Abs. 3 vorzunehmen ist, wenn der andere DBA-Staat Einkünfte besteuert, die nicht aus diesem Staat stammen. Zur Vermeidung von "Doppelanrechnungen" hat er allerdings den Anwendungsbereich – mit konstitutiver Wirku...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.2.1 Betriebsausgaben und Werbungskosten

Rz. 35 Die Ermittlung der ausl. Einkünfte hat auf Basis der deutschen steuerlichen Ermittlungsvorschriften zu erfolgen[1]. Rz. 36 Auch für die Frage, inwieweit alle mit den ausl. Einkünften zusammenhängenden Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten anzusetzen sind, hat sich die Rechtslage durch das Gesetz v. 16.5.2003[2] geändert. Rz. 37 einstweilen frei Rz. 38 Ab Vz 2003 hat sich ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Inländische Einkünfte

Rz. Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Grundsätzliches: Personen, die in Deutschland weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben und...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Iran

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Für die in Vorderasien gelegene islamische Republik Iran gilt das noch mit dem Kaiserreich Iran (früher exonym auch Persien) abgeschlossene DBA vom 20.12.1968 mit Zustimmungsgesetz vom 21.11.1969 (BGBl 1969 II, 2134 = BStBl 1970 I, 769; zum Inkrafttreten BGBl 1969 II, 2288, 1970 II, 282 = BStBl 1970 I, 777) zur Vermeidung der Doppelbesteuerun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Russland

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Das Abkommen mit der Russischen Föderation vom 29.05.1996 (BGBl 1996 I, 2710 = BStBl 1996 I, 1490) nebst Protokoll (BGBl 1996 I, 2629) mit Zustimmungsgesetz vom 05.12.1996 ist am 31.12.1996 in Kraft getreten (BGBl 1997 I, 752 = BStBl 1997 I, 363). Es wird seit dem VZ 1997 angewendet. Das DBA folgt weitgehend der seinerzeitigen Fassung des OEC...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Italien

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Es gilt das Abkommen vom 18.10.1989 (BStBl 1990 I, 397) nebst Protokoll (Hinweis: das Protokoll zu diesem DBA ist sehr umfassend und sollte allein deshalb bei Befassung mit konkreten Fällen stets beachtet bzw geprüft werden); Zustimmungsgesetz vom 10.08.1990 (BGBl 1990 II, 742 = BStBl 1990 I, 396). Das Abkommen ist am 27.12.1992 in Kraft getr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Israel

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Mit dem in Vorderasien bzw im "Nahen Osten" an der östlichen Flanke des Mittelmeers gelegenen Staat gilt das hier kommentierte DBA vom 21.08.2014 (BGBl 2015 II, 1301 = BStBl 2016 I, 1116; zum Inkrafttreten BGBl 2016 II, 1160 = BStBl 2016 I, 1129) nebst Protokoll (dieses ist Bestandteil des Abkommens; Art 28). Das DBA findet grundsätzlich seit...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Insel Man

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die Insel Man (Isle of Man) in der Irischen See ist als autonomer Kronbesitz direkt der britischen Krone unterstellt, jedoch weder Teil des Vereinigten Königreichs (UK; > Großbritannien und Nordirland) noch eine Kronkolonie oder britisches Überseegebiet. Sie stellt ein gesondertes Rechtssubjekt dar und ist nicht Teil der > Europäische Union o...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rundfunk

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gehört der Programmdienst zum öffentlichen Dienst (BVerfG 31, 314 = BStBl 1971 II, 567). Aufwandsentschädigungen an die im normalen Programmdienst beschäftigten ArbN sind im Rahmen des § 3 Nr 12 Satz 2 EStG und der > R 3.12 Abs 3 LStR steuerfrei (> Aufwandsentschädigungen Rz 20 ff, 32). Das gil...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rumänien

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Seit dem VZ 2004 gilt mit dem mittel- bzw südosteuropäischen Staat das DBA vom 04.07.2001 (BGBl 2003 II, 1595) nebst Protokoll vom 04.07.2001 (BGBl 2003 II, 1613); Zustimmungsgesetz vom 12.11.2003 (BGBl 2003 II, 1594). Zum Inkrafttreten vgl die Bekanntmachung vom 07.01.2004 (BGBl 2004 II, 102). Für ArbN entspricht das DBA weitgehend der seine...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Irland

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Mit dem westeuropäischen Inselstaat Irland gilt das hier kommentierte DBA vom 30.03.2011 (BGBl 2011 II, 1042 = BStBl 2013 I, 471; zum Inkrafttreten BGBl 2013 II, 332 = BStBl 2013 I, 487) nebst Protokoll (dieses ist nach Art 31 Bestandteil des DBA) sowie einer gemeinsamen Erklärung hinsichtlich einer missbräuchlichen Inanspruchnahme des Abkomm...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Island

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Mit der als Inselstaat im äußersten Nordwesten Europas gelegenen Republik Island gilt das DBA vom 18.03.1971 (BGBl 1973 II, 357 = BStBl 1973 I, 504) nebst Protokoll; zum Inkrafttreten vgl BGBl 1973 II, 1567 = BStBl 1973 I, 730. Das DBA findet grundsätzlich seit dem 01.01.1968 Anwendung. Ein für Veranlagungs- und Abzugssteuern nicht rückwirkend...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Insolvenzgeld

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Ein ArbN kann bei der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld beantragen, wenn der ArbG zahlungsunfähig wird. Die gesetzlichen Regelungen zum Insolvenzgeld finden sich vor allem in den §§ 165–172 SGB III. Als Insolvenzgeld wird der Betrag gezahlt, den der ArbG als > Arbeitslohn für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis schuldet (> Rz 3)....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verzicht auf Darlehenszinsen in grenzüberschreitenden Dreieckskonstellationen: Verhältnis von § 1 Abs. 1 AStG zu § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG

Leitsatz 1. Für das Vorliegen einer Geschäftsbeziehung i.S. des § 1 Abs. 4 AStG kommt es seit der Neufassung durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz nicht mehr darauf an, ob die Darlehensnehmerin ihre unternehmerische Funktion mangels Eigenkapitalausstattung nicht erfüllen könnte. 2. Wird die Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG auf einen Zinsverzicht gegenüber einer aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Grundzüge des deutschen... / 5. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 158 Neben den nationalen Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung werden auch bilaterale Verträge geschlossen (DBA). In diesen Verträgen wird meist durch Anrechnung oder Freistellung (unter Progressionsvorbehalt) die Doppelbelastung mit Steuern vermieden. In den DBA wird häufig vereinbart, was von wem besteuert werden darf. Rz. 159 Nach dem Vorstehenden besteht eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / VI. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 323 Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es zwischen Deutschland und Italien kein Doppelbesteuerungsabkommen.[446] Gerade bei Wegzug des Erblassers oder Schenkers aus Deutschland nach Italien besteht wegen der Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 b) ErbStG (persönliche Steuerpflicht für deutsche Staatsangehörige auch binnen fünf Jahren nach Wegzug) die Gefahr ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 2. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unter besonderer Berücksichtigung des DBA zwischen der Schweiz und Deutschland

Rz. 229 Auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftssteuern hat die Schweiz nur gerade mit zehn Staaten besondere Abkommen zur Vermeidung bzw. Milderung der Doppelbesteuerung abgeschlossen.[378] Die Abkommen sind mehrheitlich in Anlehnung an das Musterabkommen der OECD zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern ausgest...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.3.2 Beteiligung eines Steuerausländers an einer inländischen Personengesellschaft (Inbound-Fall)

Im Urteil vom 10.11.1983[1] hatte der BFH entschieden, dass Einkünfte aus einer stillen Beteiligung an einer inländischen Personengesellschaft, die von deren in den Niederlanden ansässigen Gesellschaftern gehalten wird, sowie aus entsprechenden Darlehen unter die Betriebsstättenvorbehalte der DBA[2] fallen. Nach Tz. 1.2.3 der Betriebsstättenverwaltungsgrundsätze[3] rechnete d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 3. Vermeidung der Doppelbesteuerung

Das deutsche treaty override des § 50d Abs. 10 EStG zur Besteuerung von Sondervergütungen/Sonderbetriebseinnahmen kann zu Doppelbesteuerungen führen, wenn der andere Staat der deutschen Qualifikation nicht folgt und z. B. Zinszahlungen ebenfalls (nach Art 11 OECD-MA) der Besteuerung unterwirft. Der Ansässigkeitsstaat ist jedoch nicht grundsätzlich verpflichtet, die Doppelbes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 5.2 douple dips

Die deutschen Grundsätze zur Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben, insbesondere Refinanzierungskosten, führen zu einer Doppelberücksichtigung von Aufwand, sog. douple dips, wenn der ausländische Staat keine Aufwandszuordnung vergleichbar § 3c Abs. 1 EStG kennt. Dies ist u.a. auch Gegenstand des BEPS-Aktionsplans zu hybriden Strukturen. Der Bundesrat hatte hierzu im Rah...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 1. Problematik der Sondervergütungen

Vergütungen, die ein Gesellschafter einer Personengesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat, sind nach nationaler Regelung in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz und Nr. 3 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb (und nicht Einkünfte aus nicht selbstständiger ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.1 Grundsatz der Qualifikationsverkettung

Nur in wenigen DBAs ist die Einordnung der Sondervergütungen abkommensrechtlich geregelt. Das BMF-Schreiben v. 26.9.2014 [1] listet folgende DBAs, die Sondervergütungen, die gewerblich tätige Personengesellschaften zahlen, ausdrücklich den Unternehmensgewinnen zuweisen: Algerien (Artikel 7 Abs. 7), Ghana (Artikel 7 Abs. 6), Kasachstan (Artikel 7 Abs. 6), Liechtenstein (Artikel 7 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.4 Personengesellschaften

Rz. 63 Die Frage, wie die Einkünfte eines inländischen Gesellschafters aus einer Beteiligung an einer ausl. Personengesellschaft zu qualifizieren sind, richtet sich nach deutschem Recht, und zwar unabhängig davon, ob ein DBA besteht oder nicht (zur Beteiligung eines Ausländers an einer inländischen Personengesellschaft vgl. Kommentierung zu § 49 EStG).[1] Hierbei ist zwische...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.3 Ständiger Vertreter

Rz. 56 Der "ständige Vertreter" bildet im deutschen Steuerrecht einen eigenen Anknüpfungspunkt für das Vorliegen ausl. Einkünfte (§ 13 AO); im OECD-MA bildet er einen Unterfall der Betriebsstätte. Sachliche Bedeutung hat diese Abweichung aber nicht. Rz. 57 Ein ständiger Vertreter ist nach § 13 AO eine Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei d...mehr