Fachbeiträge & Kommentare zu Personalvertretung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.6.4 Mitbestimmung bei Gewährung übertariflicher Zulagen

Da die Zulagenzahlung ins Ermessen des Arbeitgebers gestellt ist, ist keine Mitbestimmung durch den Personalrat gegeben. Es handelt sich insoweit um eine Maßnahme der individuellen Lohngestaltung. Etwas anderes gilt, wenn der Arbeitgeber zur Gewährung außertariflicher Zulagen abstrakt-generelle Regelungen aufstellt. Der Personalrat hat dann bei der Erstellung und Anwendung d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.4.3.2 Unvollständige Stufenzuordnung

In der Praxis stellt sich mitunter die Frage, ob eine (weitere) Berücksichtigung "einschlägiger Berufserfahrung" oder "förderlicher Zeiten" auch noch nach der Einstellung vorgenommen werden kann bzw. werden muss, wenn der Beschäftigte z. B. nachträglich Unterlagen vorlegt, die die Zuordnung zu einer anderen (höheren) Stufe ermöglichen. Hiergegen spricht der Wortlaut des § 16...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.1.3 Bildung der Beschwerdekommission

Die Mitglieder der Kommission müssen dem Betrieb angehören und werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Betriebs- bzw. Personalrat benannt. Für den Fall, dass kein Betriebs- oder Personalrat besteht, enthält der Tarifvertrag keine Regelung. Es wird entweder keine Beschwerdekommission gebildet oder – insbesondere in kleinen Betrieben – es werden die Vertreter der Beschäft...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.4.2.7.2 Berücksichtigung förderlicher Zeiten

Bei der Anerkennung der Berufserfahrung, welche für die wahrzunehmende Tätigkeit förderlich/von Nutzen ist (§ 16 [VKA] Abs. 2 Satz 3 bzw. [Bund] Abs. 2 Satz 3 TVöD), hat der Arbeitgeber einen Ermessensspielraum, ob und in welchem Umfang er die Berufserfahrung berücksichtigt. Ermessensausübung kann nicht Gegenstand der Mitbestimmung sein. Das Bundesverwaltungsgericht hat inso...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.7.6 Mitbestimmung – Höher- und Herabgruppierung

Bei einer Höher- wie Herabgruppierung erstreckt sich das Mitbestimmungsrecht des Personalrats/Betriebsrats nicht nur auf die Entgeltgruppe, sondern auch auf die Stufenzuordnung nach § 17 Abs. 4 Sätze 1 und 5 TVöD. Die Einordnung in die höhere oder niedrigere Entgeltgruppe einschließlich der dazugehörigen Stufenzuordnungen stellt eine einheitliche Zuordnung in ein kollektives...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.2.2.2.2 Einführung des Entgelt-Anreizsystems, § 18a Abs. 1

Das Entgelt-Anreizsystem stellt kein "Muss" dar, es handelt sich lediglich um eine Option, die den Betriebsparteien alternativ zur Leistungsbezahlung nach § 18 TVöD an die Hand gegeben wird. Dementsprechend haben die Beschäftigten auf die Anwendung des Entgelt-Anreizsystems keinen unmittelbaren Anspruch. Ein solcher kann sich erst aus der Betriebs- oder einvernehmlichen Dien...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.4.2.7.3 Berücksichtigung bereits erworbener Stufen

Die Anrechnung von bereits im vorgehenden Arbeitsverhältnis erworbenen Stufen nach § 16 (VKA) Abs. 2a bzw. (Bund) Abs. 3 TVöD liegt ebenfalls im Ermessen des Arbeitgebers, ob und inwiefern er förderliche Zeiten bzw. bereits erworbene Stufen berücksichtigen will. Daher hat der Personalrat bei Bestehen abstrakt genereller Regelungen zur Anwendung dieser Bestimmung ein Mitbestim...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.6.1 Arbeitsmarktzulage – (Beschluss der VKA-Mitgliederversammlung)

Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften kann Beschäftigten zusätzlich zum tarifvertraglichen Entgelt eine übertarifliche Arbeitsmarktzulage gewährt werden. Die Mitgliederversammlung der VKA hat am 21.11.2008 hierzu folgenden Beschluss gefasst: Zitat 1Soweit es zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 3.3 Partizipation entwickeln

Die Beteiligung der Beschäftigten an Planungen und Entscheidungen ist ein wichtiger Faktor für das Wohlbefinden, die psychische Gesundheit und die Motivation. Allerdings kommt es sehr auf die Umsetzung an, ob die Möglichkeiten der Beteiligung von den Beschäftigten angenommen und genützt werden. Mitarbeiter haben meist ein sehr feines Gespür dafür, ob ihre Meinung wirklich ge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. ABC der steuerfreien und nicht steuerfreien Entschädigungen

Rz. 63 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Abgeordnete § 3 Nr 12 Satz 1 EStG gilt ua für die Amtsausstattung; > Abgeordnete. AOK Betreuungsbeauftragte, die als ArbN anderer Betriebe nebenberuflich Mitglieder der AOK betreuen, leisten öffentliche Dienste. Ihre AE bleiben nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 3 LStR steuerfrei (OFD Frankfurt vom 10.11.2011 S-2337-A-54-St-213). Erg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Muster / IV. Muster: Gesetzestexte für Mandanten im Wortlaut

Rz. 6 Muster 9.4: Gesetzestexte für Mandanten im Wortlaut Muster 9.4: Gesetzestexte für Mandanten im Wortlaut Hinweisblatt Kündigungsschutzgesetz (KSchG) § 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen (1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 Der Länderbeitra... / J. Mitbestimmung

Rz. 96 Die Vertretung der Beschäftigten in den Unternehmen (Personalvertretung) wird durch das Arbeitsgesetz (Gesetz vom 31.7.2006 – code du travail) geregelt. Dieses Gesetz vereint die Aufgaben eines gemischten Unternehmensausschusses und der Personaldelegation in einem einzigen Gremium, dem Betriebsrat ("délégation du personnel"). I. Betriebsrat 1. Zusammensetzung Rz. 97 In j...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersgrenze / 2.2 Schutzbestimmungen

Das Arbeitsverhältnis endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags bedarf. Dies bedeutet, dass die Vorschriften über den Kündigungsschutz (KSchG, BEEG, SGB IX, ArbPlSchG, Bestimmungen über Kündigungsfristen, § 34 Abs. 2 TVöD) nicht zur Anwendung kommen (vgl. Kündigung). Auch eine Beteiligung der Personalvertretung oder die Anhörung der Vertraue...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2 Anhörungsverfahren

Der Dienststellenleiter muss die beabsichtigte Kündigung der Personalvertretung mitteilen und begründen. Schriftform ist nicht vorgeschrieben, aus Beweisgründen aber unbedingt zu empfehlen. Hinsichtlich der damit verbundenen Unterrichtung gelten dieselben Grundsätze, wie bei der ordentlichen Kündigung. Insoweit wird auf obige Darlegungen verwiesen. Dem Personalrat sind auch ...mehr

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Fristen und Fristberechnung / 3 Fristende

Tagesfrist § 188 Abs. 1 BGB bestimmt den Ablauf (also 24.00 Uhr) des letzten Tages als das Ende einer nach Tagen bemessenen Frist. Praxis-Beispiel § 86 BPersVG: Bei außerordentlichen / fristlosen Kündigungen hat die Personalvertretung die Möglichkeit, binnen 3 Arbeitstagen ihre Bedenken schriftlich oder elektronisch zu äußern. Der Personalleiter informiert die Personalvertretu...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1 Anwendungsfälle

Nach § 86 BPersVG ist der Personalrat vor fristlosen Entlassungen und außerordentlichen Kündigungen anzuhören. Der Begriff "fristlose Entlassung" betrifft lediglich Beamte, der Begriff "außerordentliche Kündigung" betrifft die Beschäftigten. Die außerordentliche Kündigung ist in § 626 Abs. 2 BGB geregelt. Danach kann das Dienstverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem G...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Verletzung des Anhörungsrechts

Wird das Anhörungsrecht verletzt, ist zu unterscheiden zwischen der fristlosen Entlassung eines Beamten und der außerordentlichen Kündigung eines Beschäftigten. Die fristlose Entlassung eines Beamten stellt ein Verwaltungsakt dar. Bei einer nicht ordnungsgemäßen Anhörung ist der Verwaltungsakt fehlerhaft und damit anfechtbar. Hinsichtlich der außerordentlichen Kündigung verwei...mehr

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Fristen und Fristberechnung / 4.3 Ende an einem Sonntag

Im konkreten Fall war der 14.11. ein Sonntag. Daher stellte der Arbeitgeber die Kündigung am Montag zu und berief sich auf § 193 BGB. Anders das BAG, wobei es auf die Rechtssicherheit des Arbeitnehmers abstellt. Der Arbeitnehmer soll nach Ablauf exakt der 6 Monate darauf vertrauen dürfen, dass nur noch "sozial gerechtfertigt" gekündigt werden darf. Das verträgt sich nach Ansi...mehr

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Bereitschaft / 3.2.4 Beteiligung der Personalvertretung

Die Frage der Beteiligung der Personalvertretung im Rahmen von Rufbereitschaft wurde zunächst durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) für Betriebsräte anders beurteilt als durch die Verwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht für Personalräte. Nach der Rechtsprechung des BAG, das für das Betriebsverfassungsrecht und das Recht der Betriebsräte zuständig ist, unterliegt d...mehr

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Bereitschaft / 2.4 Beteiligung der Personalvertretung

Eine Mitbestimmung der Personalvertretung besteht nicht hinsichtlich des Ob des Bereitschaftsdienstes, da insoweit eine tarifliche Regelung besteht. Wohl aber besteht ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der konkreten Umsetzung, z. B. der Dienstplangestaltung.[1]mehr

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Bereitschaft / 3.2.3 Zeitraum der Inanspruchnahme

Arbeiten, die von vornherein – beispielsweise im Dienstplan – festgelegt sind, sind keine Rufbereitschaftsarbeiten, da sie nicht auf Abruf erfolgen.[1] Es ist weiter erforderlich, dass sich die/der Beschäftigte außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit befinden muss, um auf Abruf die Arbeit aufnehmen zu können. Beachten Sie deshalb, dass in der Anordnung, im unmittelbaren Anschl...mehr

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Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 7 Leistungsentgelt

Für die Auszahlung des Leistungsentgelts (§ 18 TVöD) sieht das Tarifrecht zwei Alternativen vor: Existiert keine Dienst- oder Betriebsvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung, werden im Dezember eines Jahres 6 % des September-Tabellenentgelt pauschal als Leistungsentgelt ausgezahlt (zu Einzelheiten s. Beitrag Leistungsentgelt). Liegt eine Dienst- oder Betriebsvereinbar...mehr

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Bereitschaft / 4.1 Dienstvereinbarung über flexible Arbeitszeiten im Bauhof der Gemeinde …

Präambel Die vorliegende Dienstvereinbarung regelt die Gestaltung und Umsetzung einer flexiblen Arbeitszeit im Bauhof der Gemeinde … Die Vertragsparteien nutzen dazu die tarifvertraglichen Möglichkeiten nach § 6 TVöD, im Rahmen des § 7 Abs. 1 und 2 Arbeitszeitgesetz von den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes abzuweichen. Ziel ist, mit einem flexiblen Personal- und Geräteein...mehr

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Zeugnis / 5 Inhalt des Zeugnisses

Art der Beschäftigung Die Beschreibung zur Art der Tätigkeit soll ein Spiegelbild aller vom Zeugnisempfänger ausgeführten Tätigkeiten darstellen. Die Ausführlichkeit der Beschreibung hängt von der Qualifikation ab. Je verantwortungsvoller die Tätigkeit des Arbeitnehmers war, desto genauer muss sie beschrieben werden. Anzugeben ist des Weiteren, wenn die Tätigkeit selbstständig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 6.4.1 Wiederaufnahme der Tätigkeit vor dem 1.7. des Jahres

Nimmt der Beschäftigte die Tätigkeit nach einer Elternzeit (ohne Teilzeitarbeit) vor dem 1.7. wieder auf, so wird die Jahressonderzahlung um die vollen Kalendermonate der Elternzeit gekürzt. Hinsichtlich der Berechnungsbasis für die Jahressonderzahlung – durchschnittliches Entgelt der Monate Juli, August, September – ergeben sich keine Besonderheiten. Praxis-Beispiel Wiederau...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.7 Rechte der Personalvertretung

Will die Personalvertretung die Umsetzung verlangen, so muss sie Voraussetzungen des besonderen Falles nach 2.6 beweisen und kann im Wege der Dienstaufsichtsbeschwerde vorgehen. Auch die Vorlage an die übergeordnete Dienststelle – gegebenenfalls unter Übergehen des Dienstweges – und die Klage zum Verwaltungsgericht sind weitere mögliche Schritte.[1]mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4 Umsetzung eigener Beschlüsse des Personalrats

Die Vorschrift verbietet dem Personalrat aber nicht die Durchführung eigener Beschlüsse. Mit eigenen Beschlüssen sind Entscheidungen des Personalrates gemeint, die er im Rahmen seiner Aufgaben ohne eine Beteiligung der Leitung der Dienststelle treffen durfte.[1] Der Begriff der Beteiligung ist weit gefasst.[2] So kann der Personalrat zwar beschließen, Sprechstunden grundsätzl...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG § 77 BPersVG (und entspr. Landesgesetze) - Vorschlag des Personalrats

1 Überblick § 77 BPersVG regelt den Umgang mit Vorschlägen des Personalrats. Die Personalvertretung kann Maßnahmen im Rahmen der Mitbestimmungsangelegenheiten aus den §§ 78 - 80 BPersVG beantragen. § 77 Abs. 2 BPersVG gibt Vorgaben zur Behandlung der Anträge durch die Dienststelle und das weitere Verfahren in Abhängigkeit vom Gegenstand des Antrags.[1] 2 Bundesrecht § 77 BPersVG...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4.1 Abmeldepflicht PR-Mitglied

Zur Abmeldepflicht der Personalratsmitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeit siehe § 51 BPersVG. Die nicht freigestellten Mitglieder der Personalvertretung müssen sich beim Dienststellenleiter die Zustimmung zum Verlassen des Arbeitsplatzes erteilen lassen.[1] Es ist im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit und des Gebotes der sparsamen Verwendung der Mittel sicher bei der A...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3 Schriftlicher Vorschlag

Jeder Vorschlag nach § 77 Abs. 1 BPersVG muss durch die Personalvertretung der Dienststellenleitung schriftlich oder elektronisch mit Begründung übermittelt werden. Den Beschluss über die Ausübung des Rechts hat zunächst der Personalrat als Gremium zu fassen, da es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt.[1] Es bedarf eines ausformulierten, den Gegenstand der...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.10.2 Unterrichtungspflicht

Eine Regelung, die § 64 Abs. 2 BPersVG entspricht, gibt es nicht. In § 71 Abs. 2 LPVG NW wird über das Bundesrecht hinaus die Dienststelle verpflichtet, den Personalrat zu unterrichten, falls sie eine Maßnahme der die Personalvertretung zugestimmt hat, nicht unverzüglich umsetzt. Anders als in anderen Ländern (z. B. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern) wird aber der Personalv...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.2 Reichweite des § 77 BPersVG

§ 77 Abs. 1 BPersVG regelt umfassend und abschließend die Gegenstände des Initiativrechts der Personalvertretung. Es ist bewusst, entsprechend der bisherigen Norm des § 70 BPersVG a.F., ein umfassendes Vorschlagsrecht geschaffen. Da aber ausdrücklich auf die Mitbestimmungsfälle der §§ 78-80 BPersVG Bezug genommen wird, ist die Regelung insoweit auch abschließend. Einen über ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.8 Verstoß gegen Eingriffsverbot

Verstößt der Personalrat gegen das Eingriffsverbot, so verstoßen die handelnden Mitglieder des Personalrates gegen Personalvertretungsrecht und zugleich gegen Dienstpflichten.[1] Der Verstoß gegen Personalvertretungsrecht kann durch Anträge auf Ausschluss einzelner Mitglieder der Personalvertretung oder der Auflösung des Personalrates geahndet werden.[2] Liegt darin zugleich ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15.4 Form

Der Antrag ist von der Personalvertretung schriftlich (§ 56 Abs. 5 Satz 1 MBG SH) zu stellen, jedoch nur auf Verlangen der Dienststelle zu begründen, § 56 Abs. 5 Satz 2 MBG SH. Fraglich ist, ob man aus dem engen Zusammenhang mit Satz 1 herauslesen kann, dass die Begründung schriftlich zu erfolgen hat. Nur bei Ablehnung bedarf es einer schriftlichen begründeten Mitteilung an ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.2 Untätigkeit

§ 74 Abs. 2 LPVG-BB regelt dagegen den Fall der Untätigkeit oder Zögerlichkeit der Dienststelle bei der Umsetzung von auf Dienstvereinbarungen oder Initiativen des Personalrates (§ 69 LPVG-BB) beruhenden Entscheidungen. Der Personalvertretung werden für diesen Fall zwei Instrumente zur Wahl gestellt. Sie kann ein Einigungsverfahren einleiten oder direkt Klage zum Verwaltungs...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15.6 Entscheidung

Die Dienststelle prüft zunächst ihre Zuständigkeit. Ist sie nach eigener Einschätzung unzuständig, so leitet sie den Antrag an die zuständige Dienststelle weiter, was ebenfalls unverzüglich zu geschehen hat. Das Gesetz sieht hier keinen Zwischenbescheid oder eine Information an die Personalvertretung vor. Man wird das jedoch im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit erwa...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.16.1 Zulässigkeit

Der Initiativantrag ist erst zulässig, wenn zuvor eine "Aufforderung" zu einem Regelungsvorschlag von der Personalvertretung an die Dienststellenleitung erfolgte, § 70 Abs. 6 Satz 1 ThürPersVG. Hat der Dienststellenleiter auf diese Aufforderung nicht innerhalb eines Monats durch einen Regelungsvorschlag reagiert, dann kann die Personalvertretung einen Antrag nach § 70 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2 Abweichende Vereinbarung

Es ist zulässig im Wege einer Vereinbarung, die keine förmliche Dienstvereinbarung sein muss[1], die Durchführung im Einzelfall auf die Personalvertretung zu übertragen. Allerdings muss die Personalvertretung zunächst ihrerseits die Übernahme der Ausführung beschließen. Da es sich um einen Ausnahmefall handelt, ist das kein Geschäft der laufenden Verwaltung.[2] Die Verwendun...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.13 Kosten der Sprechstunde

Der Arbeitgeber trägt die Kosten im Rahmen des § 44 BPersVG. Das sind die Kosten für Räume und deren Ausstattung. Die Kosten der Fortzahlung der Entgelte für die Mitglieder der Personalvertretung, wobei zwar vorzugsweise vorhandene freigestellte Mitglieder[1] entsandt werden sollen, aber nicht müssen und gegebenenfalls hinzugezogenen Sachverständigen, trägt auch die Dienstste...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1 Einführung

Die Sprechstunden der Personalvertretung sind deren wichtigstes Kommunikationselement mit den Beschäftigten. Nur hier kann unter dem Schutz der Vertraulichkeit der Auftrag aus § 62 BPersVG erfüllt werden. Somit stellt sich die Frage nach der Zeit und dem Ort sowie den Kosten der Sprechstunde. Aus der Sicht des Arbeitgebers fallen durch die Sprechstunden mindestens 2 Beschäftigt...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3.4 Weiteres Verfahren

Aus § 80 PersVG BE ist das Verfahren bei Nichteinigung zu entnehmen. Das ist als genau je nach Behörde geregeltes Verfahren auch bei einer Ablehnung des Antrags anzuwenden. Gegen die im Verfahren des § 80 PersVG BE ergehenden Entscheidungen kann dann der Hauptpersonalrat die Einigungsstelle anrufen. Will der Hauptpersonalrat von diesem Recht keinen Gebrauch machen, unterricht...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.16 Thüringen

§ 76 Abs. 1 ThürPersVG regelt wie das Bundesrecht die Durchführung der Entscheidung durch die Dienststelle. Es findet sich aber ein Verweis darauf, dass die Durchführung in angemessener Frist erfolgen soll. Im Zusammenspiel mit den Konsequenzen nach § 76 Abs. 2 ThürPersVG ist die Regelung auch mehr als Handlungsverpflichtung, denn als Zuständigkeitnorm zu verstehen. § 76 Abs...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3 Berlin

§ 39 PersVG BE Die Regelung ist wortgleich zum Bundesrecht. Auf die Kommentierung wird verwiesen. Das Recht der Sprechstunden der Jugend- und Auszubildendenvertretung ergibt sich aus dem Verweis in § 66 PersVG BE. Der Notwendigkeit von Sprechstunden ist im Rahmen des Aufgabenkatalogs des § 66 Abs. 1 PersVG BE zu sehen. Zusätzlich ist unter der Überschrift "Sprechstunden" in § 3...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3 Das "Wie" der Sprechstunde

Bezüglich der zeitlichen und räumlichen Lage hat der Gesetzgeber das Einvernehmen der Dienststellenleitung als erforderlich bestimmt. Einvernehmen wird als Übereinstimmung im Willen bezeichnet.[1] Um dieses Einvernehmen herzustellen, ist die Leitung der Dienststelle selbstverständlich vor der Entscheidung des Personalrates zur Einführung der Sprechstunden zu unterrichten.[2] D...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1 Überblick

§ 77 BPersVG regelt den Umgang mit Vorschlägen des Personalrats. Die Personalvertretung kann Maßnahmen im Rahmen der Mitbestimmungsangelegenheiten aus den §§ 78 - 80 BPersVG beantragen. § 77 Abs. 2 BPersVG gibt Vorgaben zur Behandlung der Anträge durch die Dienststelle und das weitere Verfahren in Abhängigkeit vom Gegenstand des Antrags.[1]mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2 Ausschluss

Das Initiativ- und Vorschlagsrecht gibt der Personalvertretung nicht die Möglichkeit zu einem bereits laufenden Beteiligungsverfahren einen zweiten Weg zu eröffnen.[1] Das Bundesverwaltungsgericht sieht das Vorschlagsrecht spiegelbildlich zur Mitbestimmung des § 69 BPersVG a.F. Der in beiden Paragrafen verwendete Begriff der Maßnahme wird identisch verstanden und angewendet. ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.12.5 Folgen des Rechtsdienstleistungs Gesetzes (RDG)

Aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist es der Personalvertretung erlaubt, mit den Beschäftigten Rechtsfragen zu erörtern, soweit ein Zusammenhang zu den Aufgaben der Interessensvertretung besteht (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 RDG). Eine Beratung – damit auch des einzelnen Beschäftigten – ist erlaubt, soweit es sich um eine Frage handelt, die einen dienstlichen Themenbereich der M...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2 Das "Ob" der Sprechstunde

Der Personalrat entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Einführung der Sprechstunde, § 45 Satz 1 BPersVG gewährt ihm dazu die Rechtsgrundlage. Durch die Formulierung der Norm steht auch außer Zweifel, dass diese Sprechstunden während der Arbeitszeit eingerichtet werden können[1], ohne dass es hierfür der Zustimmung bzw. des Einverständnis der Leitung der Dienststel...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.8.2 Untätigkeit

§ 67 Abs. 2 PersVG M-V regelt dagegen den Fall der Untätigkeit oder Zögerlichkeit der Dienststelle bei der Umsetzung von auf Dienstvereinbarungen oder Initiativen des Personalrates (§ 65 PersVG M-V) beruhenden Entscheidungen. Der Personalvertretung werden für diesen Fall zwei Instrumente zur Wahl gestellt. Sie kann ein Einigungsverfahren einleiten oder direkt Klage zum Verwa...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15.2 Untätigkeit

§ 58 Abs. 2 MBG SH regelt dagegen den Fall der Untätigkeit oder Zögerlichkeit der Dienststelle bei der Umsetzung von auf Dienstvereinbarungen oder Initiativen des Personalrates (§ 56 MBG SH) beruhenden Entscheidungen. Der Personalvertretung werden für diesen Fall zwei Instrumente zur Wahl gestellt. Sie kann ein Einigungsverfahren einleiten oder direkt Klage zum Verwaltungsge...mehr