Fachbeiträge & Kommentare zu Personalvertretung

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.2 Reichweite des § 77 BPersVG

§ 77 Abs. 1 BPersVG regelt umfassend und abschließend die Gegenstände des Initiativrechts der Personalvertretung. Es ist bewusst, entsprechend der bisherigen Norm des § 70 BPersVG a.F., ein umfassendes Vorschlagsrecht geschaffen. Da aber ausdrücklich auf die Mitbestimmungsfälle der §§ 78-80 BPersVG Bezug genommen wird, ist die Regelung insoweit auch abschließend. Einen über ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.8 Verstoß gegen Eingriffsverbot

Verstößt der Personalrat gegen das Eingriffsverbot, so verstoßen die handelnden Mitglieder des Personalrates gegen Personalvertretungsrecht und zugleich gegen Dienstpflichten.[1] Der Verstoß gegen Personalvertretungsrecht kann durch Anträge auf Ausschluss einzelner Mitglieder der Personalvertretung oder der Auflösung des Personalrates geahndet werden.[2] Liegt darin zugleich ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15.4 Form

Der Antrag ist von der Personalvertretung schriftlich (§ 56 Abs. 5 Satz 1 MBG SH) zu stellen, jedoch nur auf Verlangen der Dienststelle zu begründen, § 56 Abs. 5 Satz 2 MBG SH. Fraglich ist, ob man aus dem engen Zusammenhang mit Satz 1 herauslesen kann, dass die Begründung schriftlich zu erfolgen hat. Nur bei Ablehnung bedarf es einer schriftlichen begründeten Mitteilung an ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.2 Untätigkeit

§ 74 Abs. 2 LPVG-BB regelt dagegen den Fall der Untätigkeit oder Zögerlichkeit der Dienststelle bei der Umsetzung von auf Dienstvereinbarungen oder Initiativen des Personalrates (§ 69 LPVG-BB) beruhenden Entscheidungen. Der Personalvertretung werden für diesen Fall zwei Instrumente zur Wahl gestellt. Sie kann ein Einigungsverfahren einleiten oder direkt Klage zum Verwaltungs...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15.6 Entscheidung

Die Dienststelle prüft zunächst ihre Zuständigkeit. Ist sie nach eigener Einschätzung unzuständig, so leitet sie den Antrag an die zuständige Dienststelle weiter, was ebenfalls unverzüglich zu geschehen hat. Das Gesetz sieht hier keinen Zwischenbescheid oder eine Information an die Personalvertretung vor. Man wird das jedoch im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit erwa...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.16.1 Zulässigkeit

Der Initiativantrag ist erst zulässig, wenn zuvor eine "Aufforderung" zu einem Regelungsvorschlag von der Personalvertretung an die Dienststellenleitung erfolgte, § 70 Abs. 6 Satz 1 ThürPersVG. Hat der Dienststellenleiter auf diese Aufforderung nicht innerhalb eines Monats durch einen Regelungsvorschlag reagiert, dann kann die Personalvertretung einen Antrag nach § 70 Abs. 1 ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2 Abweichende Vereinbarung

Es ist zulässig im Wege einer Vereinbarung, die keine förmliche Dienstvereinbarung sein muss[1], die Durchführung im Einzelfall auf die Personalvertretung zu übertragen. Allerdings muss die Personalvertretung zunächst ihrerseits die Übernahme der Ausführung beschließen. Da es sich um einen Ausnahmefall handelt, ist das kein Geschäft der laufenden Verwaltung.[2] Die Verwendun...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.13 Kosten der Sprechstunde

Der Arbeitgeber trägt die Kosten im Rahmen des § 44 BPersVG. Das sind die Kosten für Räume und deren Ausstattung. Die Kosten der Fortzahlung der Entgelte für die Mitglieder der Personalvertretung, wobei zwar vorzugsweise vorhandene freigestellte Mitglieder[1] entsandt werden sollen, aber nicht müssen und gegebenenfalls hinzugezogenen Sachverständigen, trägt auch die Dienstste...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1 Einführung

Die Sprechstunden der Personalvertretung sind deren wichtigstes Kommunikationselement mit den Beschäftigten. Nur hier kann unter dem Schutz der Vertraulichkeit der Auftrag aus § 62 BPersVG erfüllt werden. Somit stellt sich die Frage nach der Zeit und dem Ort sowie den Kosten der Sprechstunde. Aus der Sicht des Arbeitgebers fallen durch die Sprechstunden mindestens 2 Beschäftigt...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3.4 Weiteres Verfahren

Aus § 80 PersVG BE ist das Verfahren bei Nichteinigung zu entnehmen. Das ist als genau je nach Behörde geregeltes Verfahren auch bei einer Ablehnung des Antrags anzuwenden. Gegen die im Verfahren des § 80 PersVG BE ergehenden Entscheidungen kann dann der Hauptpersonalrat die Einigungsstelle anrufen. Will der Hauptpersonalrat von diesem Recht keinen Gebrauch machen, unterricht...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.16 Thüringen

§ 76 Abs. 1 ThürPersVG regelt wie das Bundesrecht die Durchführung der Entscheidung durch die Dienststelle. Es findet sich aber ein Verweis darauf, dass die Durchführung in angemessener Frist erfolgen soll. Im Zusammenspiel mit den Konsequenzen nach § 76 Abs. 2 ThürPersVG ist die Regelung auch mehr als Handlungsverpflichtung, denn als Zuständigkeitnorm zu verstehen. § 76 Abs...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3 Berlin

§ 39 PersVG BE Die Regelung ist wortgleich zum Bundesrecht. Auf die Kommentierung wird verwiesen. Das Recht der Sprechstunden der Jugend- und Auszubildendenvertretung ergibt sich aus dem Verweis in § 66 PersVG BE. Der Notwendigkeit von Sprechstunden ist im Rahmen des Aufgabenkatalogs des § 66 Abs. 1 PersVG BE zu sehen. Zusätzlich ist unter der Überschrift "Sprechstunden" in § 3...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3 Das "Wie" der Sprechstunde

Bezüglich der zeitlichen und räumlichen Lage hat der Gesetzgeber das Einvernehmen der Dienststellenleitung als erforderlich bestimmt. Einvernehmen wird als Übereinstimmung im Willen bezeichnet.[1] Um dieses Einvernehmen herzustellen, ist die Leitung der Dienststelle selbstverständlich vor der Entscheidung des Personalrates zur Einführung der Sprechstunden zu unterrichten.[2] D...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1 Überblick

§ 77 BPersVG regelt den Umgang mit Vorschlägen des Personalrats. Die Personalvertretung kann Maßnahmen im Rahmen der Mitbestimmungsangelegenheiten aus den §§ 78 - 80 BPersVG beantragen. § 77 Abs. 2 BPersVG gibt Vorgaben zur Behandlung der Anträge durch die Dienststelle und das weitere Verfahren in Abhängigkeit vom Gegenstand des Antrags.[1]mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2 Ausschluss

Das Initiativ- und Vorschlagsrecht gibt der Personalvertretung nicht die Möglichkeit zu einem bereits laufenden Beteiligungsverfahren einen zweiten Weg zu eröffnen.[1] Das Bundesverwaltungsgericht sieht das Vorschlagsrecht spiegelbildlich zur Mitbestimmung des § 69 BPersVG a.F. Der in beiden Paragrafen verwendete Begriff der Maßnahme wird identisch verstanden und angewendet. ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.12.5 Folgen des Rechtsdienstleistungs Gesetzes (RDG)

Aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist es der Personalvertretung erlaubt, mit den Beschäftigten Rechtsfragen zu erörtern, soweit ein Zusammenhang zu den Aufgaben der Interessensvertretung besteht (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 RDG). Eine Beratung – damit auch des einzelnen Beschäftigten – ist erlaubt, soweit es sich um eine Frage handelt, die einen dienstlichen Themenbereich der M...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2 Das "Ob" der Sprechstunde

Der Personalrat entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Einführung der Sprechstunde, § 45 Satz 1 BPersVG gewährt ihm dazu die Rechtsgrundlage. Durch die Formulierung der Norm steht auch außer Zweifel, dass diese Sprechstunden während der Arbeitszeit eingerichtet werden können[1], ohne dass es hierfür der Zustimmung bzw. des Einverständnis der Leitung der Dienststel...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.8.2 Untätigkeit

§ 67 Abs. 2 PersVG M-V regelt dagegen den Fall der Untätigkeit oder Zögerlichkeit der Dienststelle bei der Umsetzung von auf Dienstvereinbarungen oder Initiativen des Personalrates (§ 65 PersVG M-V) beruhenden Entscheidungen. Der Personalvertretung werden für diesen Fall zwei Instrumente zur Wahl gestellt. Sie kann ein Einigungsverfahren einleiten oder direkt Klage zum Verwa...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15.2 Untätigkeit

§ 58 Abs. 2 MBG SH regelt dagegen den Fall der Untätigkeit oder Zögerlichkeit der Dienststelle bei der Umsetzung von auf Dienstvereinbarungen oder Initiativen des Personalrates (§ 56 MBG SH) beruhenden Entscheidungen. Der Personalvertretung werden für diesen Fall zwei Instrumente zur Wahl gestellt. Sie kann ein Einigungsverfahren einleiten oder direkt Klage zum Verwaltungsge...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.16 Thüringen

§ 70 ThürPersVG Die Personalvertretung hat in Thüringen ein durch § 70 Abs. 1 und Abs. 2 ThürPersVG auf alle Mitbestimmungsfälle geregeltes Initiativrecht, das jedoch durch § 70 Abs. 3 Satz 4 ThürPersVG nicht in Personalangelegenheiten besteht.[1] 3.16.1 Zulässigkeit Der Initiativantrag ist erst zulässig, wenn zuvor eine "Aufforderung" zu einem Regelungsvorschlag von der Person...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.2 Organisatorische Maßnahmen

Bei organisatorischen Maßnahmen ist das Initiativrecht auf die Fälle des § 65 Ziffer 5-7 LPVG-BB beschränkt. Damit sind die Bereiche elektronische Datenverarbeitung bezüglich der Beschäftigten, Überwachungseinrichtungen zur Kontrolle von Leistung und Verhalten, sowie die Arbeitsmethoden einschließlich der Rationalisierung einer Initiative entzogen. Die Personalvertretung ist ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.5 Bremen

Das Personalvertretungsgesetz in Bremen (PVG-HB) enthält keine entsprechende Regelung. Die h. M. geht dennoch davon aus, das auch hier die Prinzipien (ausschließliches Direktionsrecht der Dienststelle[1]) des Bundes gelten, wobei es an einer Grundlage für die Übertragung der Ausführung an die Personalvertretung fehlt.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.7 Hessen

Das HPVG enthält keine entsprechende Regelung. Die h. M. geht dennoch davon aus, das auch hier die Prinzipien (ausschließliches Direktionsrecht der Dienststelle) des Bundes gelten, wobei es an einer Grundlage für die Übertragung der Ausführung an die Personalvertretung fehlt.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.14 Sachsen-Anhalt

Das PersVG LSA enthält keine entsprechende Regelung. Die h. M. geht dennoch davon aus, das auch hier die Prinzipien (ausschließliches Direktionsrecht der Dienststelle) des Bundes gelten, wobei es an einer Grundlage für die Übertragung der Ausführung an die Personalvertretung fehlt.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.9.3 Bezug zum Personalvertretungsrecht

Die Themen müssen sich auf das allgemeine Aufgabengebiet der Personalvertretung beziehen, ohne stets ein ausdrückliches Beteiligungsrecht vorauszusetzen.[1]mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.1 Direktionsrecht der Dienststelle

Während § 74 Abs. 1 LPVG-BB der Bundesnorm entspricht, wird auf das bundesgesetzliche Verbot des einseitigen Eingriffs durch die Personalvertretung, das im Grunde ja nur eine Selbstverständlichkeit wiederholt, verzichtet. Der Gesetzgeber in Berlin-Brandenburg verlangt aber darüber hinaus die Durchführung innerhalb einer angemessenen Frist.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.9 Niedersachsen

Das NPersVG enthält keine entsprechende Regelung. Die h.M. geht dennoch davon aus, das auch hier die Prinzipien (ausschließliches Direktionsrecht der Dienststelle) des Bundes gelten, wobei es an einer Grundlage für die Übertragung der Ausführung an die Personalvertretung fehlt.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.11 Rheinland-Pfalz

§ 77 Satz 1 LPersVG RP entspricht § 64 Abs. 1 BPersVG. § 77 Satz 2 LPersVG RP erstreckt die Umsetzungskompetenz § 77 Satz 1 LPersVG RP ausdrücklich auch auf Vereinbarungen zwischen Dienststelle und Personalvertretung, einschließlich des Spruchs der Einigungsstelle. Eine § 64 Abs. 2 BPersVG entsprechende Vorschrift gibt es nicht.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15.2 Ausschluss

Gänzlich ausgeschlossen ist das Initiativrecht in personellen Angelegenheiten der Beamten ab Besoldungsstufe B und vergleichbaren Arbeitnehmern, § 56 Abs. 4 MBG SH i. V. m. § 51 Abs. 6 MBG SH Auch bei personellen Angelegenheiten, die den Erlass von Rechtsvorschriften oder Organisationsentscheidungen des Ministerpräsidenten betreffen, ist das Initiativrecht der Personalvertret...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1 Initiativrecht und Vorschlagsrecht

§ 77 BPersVG stellt klar, dass der Personalrat grundsätzlich die Möglichkeit hat, in den seiner Mitbestimmung unterworfenen Fällen der Dienststelle Vorschläge zu unterbreiten. Er kann konkrete Maßnahmen beantragen. Gemäß § 77 Abs. 1 BPersVG kann der Personalrat in Mitbestimmungsangelegenheiten nach §§ 78 - 80 BPersVG Vorschläge unterbreiten und diese bis zur Entscheidung durc...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.11 Rheinland-Pfalz

§ 42 LPersVG RP § 42 Abs. 1 LPersVG RP regelt nur für den Personalrat die Einrichtung der Sprechstunden während der Arbeitszeit im Einvernehmen. Dennoch ergibt sich durch die Formulierung in § 42 Abs. 2 LPersVG RP, dass die Jugend- und Auszubildendenvertretung ein eigenständiges Recht zur Durchführung von Sprechstunden hat. Wobei diese nicht an besondere Bedingungen geknüpft s...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.6 Verpflichtung zur Umsetzung in besonderen Fällen

Anders verhält es sich, wenn die Initiative nach § 77 BPersVG von der Personalvertretung ausgegangen ist und eine Zusage seitens der Dienststellenleitung gemacht wurde. Auch Anweisungen der obersten Dienstbehörde oder der Einigungsstelle sind auszuführen[1] Gleichwohl ist die Zielrichtung der Bundesnorm im Unterschied zu einigen Landesregelungen eher die Kompetenzzuweisung al...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.1.3 Mitbestimmung nach § 80 BPersVG

Im Hinblick auf die Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten ist ebenfalls ein Initiativrecht der Personalvertretung im § 77 Abs. 1 BPersVG geregelt. Aus dem umfangreichen Katalog des § 80 BPersVG wird durch enumerative Aufzählung zwischen den gegebenenfalls durch die Einigungsstelle zu entscheidenden Mitbestimmungsgegenständen in § 77 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG und den d...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.8.3 Verstoß gegen Beteiligungsrechte

§ 67 Abs. 3 PersVG M-V schließlich regelt den Fall der Umsetzung von Maßnahmen ohne die vorgeschriebene vorherige Beteiligung der Personalvertretung oder unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften. Diese Maßnahmen sind generell unzulässig und grundsätzlich zurückzunehmen, es sei denn Rechtsvorschriften stünden dem im Einzelfall entgegen. Praxis-Beispiel Rücknahme einer Kündig...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4.2 Jugend- und Auszubildendenvertretung

Mit der Regelung des § 45 Abs. 2 BPersVG hat der Gesetzgeber die Gelegenheit genutzt, die Streitfragen hinsichtlich der Zulässigkeit von Sprechstunden seitens der Jugend- und Auszubildendenvertretung beizulegen. Unter der Voraussetzung, dass die Jugend- und Auszubildendenvertretung keine eigenen Sprechstunden abhält, wird ein Teilnahmerecht eines Mitglieds der Jugend- und Au...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15.3 Verstoß gegen Beteiligungsrechte

§ 58 Abs. 3 MBG SH schließlich regelt den Fall der Umsetzung von Maßnahmen ohne die vorgeschriebene vorherige Beteiligung der Personalvertretung oder unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften. Diese Maßnahmen sind generell unzulässig und grundsätzlich zurückzunehmen, es sei denn, Rechtsvorschriften stünden dem im Einzelfall entgegen. Praxis-Beispiel Rücknahme einer Kündigung...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15.7 Weiteres Verfahren

Bei Ablehnung hat die Personalvertretung die Möglichkeit, das Stufenverfahren gegebenenfalls bis zur Einigungsstelle einzuleiten. § 56 Abs. 6 Satz 2 MBG SH verweist für das Stufenverfahren auf § 52 Abs. 3 bis 7 MBG SH. Das Verfahren kann auch bis zur Einigungsstelle § 54 MBG SH gehen, § 56 Abs. 7 MBG SH. Das Recht der Dienststelle Beschlüsse der Einigungsstelle zu widerrufen, ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.2.4 Form

Die Personalvertretung hat ihren Antrag in jedem Falle mittels eines dauerhaften Datenträgers, Art 70a Abs. 1 Satz 1 BayPVG, zu stellen.[1] Eine Begründung schreibt das Gesetz nicht explizit vor. Da aber das weitere Verfahren ganz entscheidend von dem als Grundlage in Bezug genommenen Mitbestimmungs- bzw. Mitwirkungstatbestand abhängt, empfiehlt sich eine Begründung. Die Dien...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.3 Verstoß gegen Beteiligungsrechte

§ 74 Abs. 3 LPVG-BB schließlich regelt den Fall der Umsetzung von Maßnahmen ohne die vorgeschriebene vorherige Beteiligung der Personalvertretung oder unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften. Diese Maßnahmen sind generell unzulässig und grundsätzlich zurückzunehmen, es sei denn, Rechtsvorschriften stünden dem im Einzelfall entgegen. Praxis-Beispiel Rücknahme einer Kündigun...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3.3 Mehrere Räume bei mehreren Betriebsteilen

Gliedert sich eine Dienststelle in mehrere Betriebsteile, kann, soweit nicht ohnedies in jedem Betriebsteil eine eigenständige Personalvertretung gebildet ist, wird zumindest zeitweise die Zurverfügungstellung einer Räumlichkeit erforderlich sein. Das auch schon im Interesse der Dienststelle, da umfangreiche Reisetätigkeiten zur Wahrnehmung der Sprechstunde vermieden werden ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.14 Sachsen-Anhalt

§ 41 PersVG LSA § 41 Abs. 1 PersVG LSA erwähnt die Jugend- und Auszubildendenvertretung ausdrücklich und lässt für beide Gremien getrennte Sprechstunden im Einvernehmen mit der Dienststelle zu. In § 41 Abs. 2 PersVG LSA wird für den Fall der getrennten Sitzungen ein wechselseitige Zugangsrecht für ein Mitglied mit ausdrücklichem Beratungsrecht gewährt. In § 41 Abs. 3 PersVG LSA...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1 Überblick

Die Regelung zu den Sprechstunden gewährt dem Personalrat die Befugnis zur Einrichtung solcher Sprechstunden und stellt zugleich klar, dass diese während der Arbeitszeit eingerichtet werden dürfen. Daraus folgt, dass allein der Personalrat über das "Ob" der Sprechstunde entscheidet. In Satz 2 hat der Gesetzgeber für die zeitliche und räumliche Lage das Einvernehmen mit der Le...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.9 Niedersachsen

§ 36 NPersVG § 36 Abs. 1 NPersVG regelt die Einrichtung der Sprechstunden ohne Einvernehmen zu erwähnen. Auf die Jugendvertretung wird nicht eingegangen. Es wird die Ansicht vertreten, dass die Dienststellenleitung zur Vermeidung von Missbrauch den Raum, in dem die Sprechstunde stattfindet, betreten darf. Jedoch besteht kein Recht der Anwesenheit während der Beratung selbst.[...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4 Brandenburg

§ 43 LPVG-BB § 43 Abs. 1 LPVG-BB enthält sowohl für den Personalrat als auch die Jugend- und Ausbildungsvertretung das ausdrückliche Recht getrennter, wie aber auch gemeinsamer Sprechstunden. In § 43 Abs. 2 LPVG-BB wird für den Fall getrennter Sprechstunden, der Zutritt wechselseitig für je ein Mitglied geregelt § 43 Abs. 3 LPVG-BB gewährt dem Personalrat ausdrücklich das Recht...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4.1 Fehlendes Initiativrecht

Die Dienststelle prüft zunächst, ob der Vorschlag dem Initiativrecht des Personalrates unterliegt. Fehlt es an einem entsprechenden Mitbestimmungstatbestand nach § 77 Abs.1 BPersVG, so wird der Antrag bereits aus diesen Gründen abgelehnt. Dagegen kann sich der Personalrat im Beschlussverfahren vor dem Verwaltungsgericht wehren und die Feststellung verlangen, dass ein Initiati...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4 Zeitlicher Umfang/zeitliche Lage

Die Faktor Zeit ist in verschiedener Hinsicht zu prüfen und kann Anlass zu Differenzen mit dem Personalrat sein. Während bei freigestellten Personalräten jedenfalls nicht ohne besondere Begründung während der Arbeitszeit zusätzlich auch von nicht freigestellten Mitgliedern des Personalrats eine Sprechstunde abgehalten werden kann, wirkt sich diese Aktivität bei kleineren Die...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.5.1 Fiktion der Billigung

Die Dienststelle muss binnen eines Monats dem Antrag des Personalrates widersprechen, da andernfalls die Maßnahme nach § 58 Abs. 4 Satz 2 PVG-HB als gebilligt gilt. Ist diese Fiktion eingetreten, muss die Dienststelle gemäß § 58 Abs. 1 Satz 5 PVG-HB die Maßnahme umsetzen, § 58 Abs. 4 Satz 3 PVG-HB. Die Dienststelle könnte nur nach § 58 Abs. 2 PVG-HB die Aufhebung beantragen, ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.8 Mecklenburg-Vorpommern

§ 34 PersVG M-V § 34 Abs. 1 PersVG M-V geht von getrennten Sprechstunden des Personalrats und der Jugend- und Auszubildendenvertretung aus. Lässt aber die gemeinsame Sprechstunden zu. Die Bestimmung von Zeit und Ort erfolgt wie im Bund im Einvernehmen. Für den Fall der getrennten Sprechstunden wird ein wechselseitiges Zugangsrecht für je ein Mitglied mit Beratungsrecht gerege...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.1.2 Verpflichtung der Dienststelle

In § 88 Abs. 2 LPVG BW wird die Dienststelle verpflichtet, den Personalrat unter Angabe von Gründen unterrichten, wenn bestimmte Maßnahmen nicht oder nicht in angemessener Zeit umgesetzt werden. Dies betrifft alle Maßnahmen, die mit Zustimmung oder auf Antrag des Personalrates zustande gekommen sind, aber auch solche in denen die Zustimmungsfiktion eintrat. Die angemessene Ze...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.5 Bremen

§ 40 PVG-HB § 40 Abs. 1 PVG-HB regelt nur für den Personalrat die Einrichtung der Sprechstunden während der Arbeitszeit. Anders als im Bund und den meisten anderen Länderregelungen ist von einem Einvernehmen nicht die Rede. Man wird die Ankündigung und die Einigung über Zeit und Ort gleichwohl aus den Grundsätzen der vertrauensvollen Zusammenarbeit ableiten können. § 40 Abs. 2...mehr