Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.3 Die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO

Bei der Pfändung durch einen gewöhnlichen (nicht bevorrechtigten) Gläubiger ist Arbeitseinkommen (Nettoeinkommen) nach § 850c ZPO bis zu 1.491,75 EUR monatlich, 343,31 EUR wöchentlich oder 68,66 EUR täglich[1] überhaupt nicht pfändbar und überschießendes Arbeitseinkommen teilweise unpfändbar. Der im konkreten Einzelfall unpfändbare Betrag bemisst sich danach, ob der Schuldne...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 16 Recht zur Erinnerungseinlegung

Einwendungen gegen die Pfändung des Arbeitseinkommens kann ein am Pfändungsverfahren Beteiligter mit der Erinnerung[1] geltend machen. Sie ist beim Amtsgericht einzulegen, das den Beschluss erlassen hat. Für diese Erinnerung ist weder eine besondere Form noch die Einhaltung einer bestimmten Frist vorgeschrieben. 16.1 Erinnerung nur bei Verfahrensfehlern Aussicht auf Erfolg hat...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.1.2 Pfändungsprivileg auch für Unterhaltsrückstände aus der Vergangenheit

Die Pfändung erstreckt sich neben den laufenden Unterhaltsansprüchen auch auf rückständige Ansprüche aus der Vergangenheit. Nur für Rückstände, die länger als ein Jahr vor dem Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses fällig geworden sind, gilt das Pfändungsprivileg des § 850d ZPO nicht, wenn nach Lage der Verhältnisse nicht anzunehmen ist, dass der Schuldner sich seiner Za...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.2.3 Basispfändungsschutz in Höhe des Grundfreibetrags

Automatisch besteht auf dem P-Konto zunächst ein Pfändungsschutz für Guthaben in Höhe des Grundfreibetrags je Kalendermonat; gerundet auf den nächsten vollen 10-EUR-Betrag.[1] Die Art der Einkünfte ist unbeachtlich. Geschützt sind neben Arbeitseinkommen, Renten, Sozialleistungen, auch Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit und freiwillige Zuwendungen Dritter (Geldgeschenke)...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.1.4 Grenze des unpfändbaren Einkommens

Eine oberste Grenze des dem Schuldner unpfändbar zu belassenden Einkommensbetrags legt § 850d Abs. 1 Satz 3 ZPO fest. Der dem Schuldner verbleibende Teil seines Arbeitseinkommens darf hiernach den Betrag nicht übersteigen, der ihm nach den Vorschriften des § 850c ZPO gegenüber nicht bevorrechtigten Gläubigern zu verbleiben hätte.[1] Dieser Höchstbetrag wird im Pfändungsbesch...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.6.2 Lohnverschleierung

Die Lohnverschleierung[1] erfasst Fälle regelmäßiger, üblicherweise vergütungspflichtiger Dienst- oder Arbeitsleistung des Schuldners für den Drittschuldner, der dafür keine oder eine nur unverhältnismäßig geringe Vergütung erhält. Typische Fälle der Lohnverschleierung sind die Tätigkeit des Ehemanns im Geschäft der Ehefrau, die Arbeitsleistung des Sohns im elterlichen Betri...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.10 Rechtslage bei Lohn-Rückständen

Rückständig ist Arbeitseinkommen, wenn es am Zahlungstag nicht zur Auszahlung gekommen ist, sei es infolge Zahlungsverzugs des Arbeitgebers oder infolge einer vom Arbeitnehmer gewährten Stundung oder sei es, dass dieser das Geld aus anderen Gründen nicht erhoben hat. Ein derartiger Einkommensrückstand ist zur Berechnung der Pfändungsgrenze nicht etwa dem Lohn, der bei Wirksa...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.11 Rechtslage in Bezug auf Nachzahlungen

Eine Nachzahlung kommt z. B. infrage, wenn Einkommen wegen unrichtiger Berechnung in zu geringer Höhe bezahlt wurde oder wenn einem Arbeitnehmer infolge einer mit Rückwirkung erfolgten Lohnerhöhung entsprechende Beträge nachzuzahlen sind. Der Nachzahlungsanspruch wird von einer Einkommenspfändung erfasst. Für die Berechnung im Einzelnen gilt das Gleiche wie bei einem Lohn-Rü...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.16 Dynamisierung der Pfändungsfreibeträge

Die nach § 850c ZPO unpfändbaren Beträge und die für Zulassung erhöhter Pfändung durch das Vollstreckungsgericht gesetzten Grenzen können sich zum 1.7. eines jeden Jahres ändern, und zwar entsprechend der im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum sich ergebenden prozentualen Entwicklung des Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG.[1] Die maßgebenden Beträge hat das...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.1 Besonderer Pfändungsschutz

Bestimmte Einkommensteile sind mit Rücksicht auf ihre Zweckgebundenheit oder aus sozialen Gründen der Pfändung entweder vollständig oder zumindest teilweise entzogen.[1] Das Gesetz unterscheidet zwischen den unbedingt und den bedingt pfändbaren Bezügen. Die unbedingt unpfändbaren Bezüge sind unter keinen Umständen pfändbar, während die bedingt pfändbaren Bezüge zwar grundsät...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.4 Besonderheiten bei Unterhalts-Vollstreckung

Bei einer Einkommenspfändung durch einen gewöhnlichen Vollstreckungsgläubiger bleiben die unpfändbaren Bezüge bei der Berechnung des von der Pfändung erfassten Arbeitseinkommens unberücksichtigt. Auch dem erweiterten Vollstreckungszugriff des Gläubigers einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung[1] sind die unpfändbaren Bezüge nicht zugänglich. Unte...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.4 Änderung der Verhältnisse des Schuldners

Der Arbeitgeber darf bei der Pfändung durch einen bevorrechtigten Gläubiger eine Änderung in den für die Bestimmung des nach § 850d Abs. 1 ZPO festgelegten Arbeitseinkommens maßgeblichen Umstände nicht von sich aus berücksichtigen, auch wenn sie ihm zweifelsfrei nachgewiesen ist. Der Arbeitnehmer oder der Gläubiger muss vielmehr in einem solchen Falle einen Änderungsantrag b...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.1.3 Verbindliche Festsetzung des unpfändbaren Einkommens durch das Gericht

Der nach § 850d ZPO unpfändbare Einkommensteil wird vom Vollstreckungsgericht im Pfändungsbeschluss betragsmäßig oder in sonstiger Form bestimmbar ausgewiesen (keine Blankettpfändung). An diese Festsetzung hat sich der Arbeitgeber zu halten, bis ihm ein abändernder Beschluss des Vollstreckungsgerichts zugestellt wird.[1] Das Gericht spricht in diesem Fall somit keine Blanket...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.7 Pfändbarkeit und Berücksichtigung von Naturalbezügen

Naturalleistungen bzw. Sachbezüge, die für Arbeitsleistung vom Arbeitgeber geschuldet sind, sind durchweg unpfändbar. Es handelt sich meist um höchstpersönliche Leistungen oder um Ansprüche, bei denen die besonderen Beziehungen zwischen den Beteiligten wesentlich sind. Erhält aber der Schuldner neben seinem in Geld zahlbaren Einkommen auch Naturalleistungen (Verpflegung, frei...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.1.1 Keine Geltung der Pfändungsgrenzen nach § 850c ZPO

Aus sozialschutzrechtlichen Erwägungen privilegiert der Gesetzgeber den in besonderem Maße schutzbedürftigen Unterhaltsgläubiger, der vom Schuldner wirtschaftlich abhängig ist. Unterhaltsgläubigern ist daher ein weitergehender Vollstreckungszugriff auf das Arbeitseinkommen ermöglicht. Andererseits ist auch die durch dieses Privileg drohende Unterhaltsnot des Schuldners und d...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 16.1 Erinnerung nur bei Verfahrensfehlern

Aussicht auf Erfolg hat eine Erinnerung nur, wenn geltend gemacht werden kann, dass eine Vollstreckungsvoraussetzung nicht gegeben (z. B. der Schuldtitel nicht zugestellt) ist, oder die Pfändung nicht in gesetzmäßiger Weise bewirkt worden ist, das Pfändungsverfahren mithin einen Mangel aufweist. Einwendungen gegen die durch den Vollstreckungstitel ausgewiesene Gläubigerforde...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 19 Einwendungen des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber kann auch nach Einkommenspfändung gegenüber dem Arbeitnehmer Einwendungen gegen das Schuldnereinkommen geltend machen, mögen sie auch erst nach der Pfändung entstanden sein. Dem pfändenden Gläubiger gegenüber kann der Arbeitgeber dagegen Einwendungen und Einreden nur insoweit geltend machen, als sie ihm im Zeitpunkt der Zustellung des Pfändungsbeschlusses (bz...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 20.1 Pfändungsfortwirkung bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Da eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses mit einer vereinbarten Suspendierung der Hauptleistungspflichten das Arbeitsverhältnis nicht beendet, erstreckt sich die Pfändung ohne Weiteres auf das wieder fortlaufend fällig werdende Arbeitseinkommen nach Wiederaufnahme der Beschäftigung.[1] Gleiches gilt nach § 833 Abs. 1 ZPO auch bei einer Inhaltsänderung des Arbeitsverhäl...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens

Zusammenfassung Überblick Die Pfändung von Arbeitseinkommen ist aufgrund widerstreitender Interessen von Arbeitnehmer und Gläubiger eingeschränkt. Den notwendigen Interessenausgleich regeln die Vollstreckungsschutzbestimmungen für Arbeitseinkommen in den §§ 850–850l ZPO. Der Arbeitgeber muss bei der Lohnabrechnung das dem Schuldner pfandfrei verbleibende Arbeitseinkommen fests...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.6.1 Lohnverschiebung

Der Lohnschiebung[1] liegt ein Lohnbegrenzungsvertrag zugrunde, nach dem sich der Empfänger der Dienst- oder Arbeitsleistung vertraglich verpflichtet hat, die Vergütung an einen Dritten (typischerweise der Ehegatte o. Ä.) zu zahlen, ohne dass es sich um eine Abtretung handelt. Vollstreckungsrechtlich bleibt die dem Dritten vom Drittschuldner zu zahlende Vergütung Schuldnerve...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.12 Verrechnung laufender Abschlagszahlungen

Wird Akkordarbeit geleistet und werden darauf zunächst nur Abschlagszahlungen vorgenommen, so muss der sich bei der jeweiligen Endabrechnung (Abschlusszahlung) ergebende Einkommensbetrag auf diejenigen Zahlungsabschnitte, während deren der Akkordlohn verdient wurde, umgelegt und sodann für jeden dieser Abschnitte die Pfändungsgrenze berechnet werden. Überschreiten die Abschl...mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 5 Pfändung, Mehrarbeitsvergütung, Weihnachtsgeld bzw. 13. Monatsgehalt

Sachverhalt Ein Arbeitgeber erhält im November 2024 einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 2.000 EUR für einen Mitarbeiter. Der betroffene Arbeitnehmer hat einen Bruttolohn von 3.500 EUR monatlich. Er ist 3 Personen zum Unterhalt verpflichtet. Mit der Abrechnung für November erhält er noch Überstundenvergütung i. H. v. 600 EUR brutto sowie Weihnachtsge...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 3 Einkommenspfändung durch einen Unterhaltsgläubiger (§ 850d ZPO)

3.1 Festsetzung der Pfändungsgrenzen durch das Vollstreckungsgericht 3.1.1 Keine Geltung der Pfändungsgrenzen nach § 850c ZPO Aus sozialschutzrechtlichen Erwägungen privilegiert der Gesetzgeber den in besonderem Maße schutzbedürftigen Unterhaltsgläubiger, der vom Schuldner wirtschaftlich abhängig ist. Unterhaltsgläubigern ist daher ein weitergehender Vollstreckungszugriff auf ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.1 Festsetzung der Pfändungsgrenzen durch das Vollstreckungsgericht

3.1.1 Keine Geltung der Pfändungsgrenzen nach § 850c ZPO Aus sozialschutzrechtlichen Erwägungen privilegiert der Gesetzgeber den in besonderem Maße schutzbedürftigen Unterhaltsgläubiger, der vom Schuldner wirtschaftlich abhängig ist. Unterhaltsgläubigern ist daher ein weitergehender Vollstreckungszugriff auf das Arbeitseinkommen ermöglicht. Andererseits ist auch die durch die...mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 4 Pfändung bei Überlassung eines Dienstwagens auch zur Privatnutzung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhielt ein Bruttogehalt von 5.477,60 EUR und einen Dienstwagen, dessen geldwerter Vorteil (1 % des Listenpreises zzgl. Sonderausstattung und USt. im Zeitpunkt der Erstzulassung) 445 EUR beträgt. Bei der Entgeltabrechnung war zudem zu berücksichtigen der geldwerte Vorteil für die Nutzung des Pkw auf dem Weg von der Wohnung des Arbeitnehmers zum Be...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 1 Beteiligte bei einer Lohnpfändung

Beteiligt sind der pfändende Gläubiger, dessen Geldanspruch durch Zwangsvollstreckung beigetrieben wird, Arbeitnehmer als Schuldner der Vollstreckungsforderung des Gläubigers, Arbeitgeber als Drittschuldner; gegen ihn hat der Schuldner als Arbeitnehmer Anspruch auf das fortlaufende Arbeitseinkommen.mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 6 Pfändungsschutz für selbstständig Erwerbstätige

6.1 Kreis der geschützten Personen mit wiederkehrendem Einkommen Wiederkehrende "sonstige Vergütungen" für Dienstleistungen aller Art, die rechtlich nicht Arbeitseinkommen sind, ihm wirtschaftlich aber gleichstehen, unterstehen ebenfalls dem für fortlaufendes Arbeitseinkommen geltenden Pfändungsschutz der §§ 850 ff. ZPO, sofern die Erwerbstätigkeit des Schuldners vollständig ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.15 Änderungen in den Verhältnissen des Schuldners

Änderungen in den Familienverhältnissen des Schuldners, die auf die Berechnung des pfändbaren Einkommensteils von Einfluss sind (durch Verheiratung, Geburt, Sterbefall eines Angehörigen), hat der Arbeitgeber von selbst zu berücksichtigen. Das Vollstreckungsgericht muss er deswegen nicht anrufen.mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 3 Verantwortlichkeit des Arbeitgebers als Drittschuldner

Der Arbeitgeber ist als Drittschuldner für die richtige und ordnungsgemäße Durchführung einer Einkommenspfändung verantwortlich. Unterläuft ihm ein Versehen, so kann er entweder dem Pfändungsgläubiger oder seinem Arbeitnehmer haftbar sein. Als Drittschuldner hat sich der Arbeitgeber über die durch eine Lohnpfändung geschaffene Rechtslage genau zu unterrichten.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / f) Wahlrecht, Wechsel in der Person des Berechtigten, Pfändung

Rz. 53 Das Recht, eine Kapitalabfindung zu verlangen, ist zu jedem – auch zu einem späteren – Zeitpunkt ausübbar. Auch wenn der Geschädigte nicht von Beginn der Schadenersatzverpflichtung an auf einer Kapitalabfindung bestanden hat, kann er sein Wahlrecht auch dann noch ausüben, wenn er zuvor Rentenleistungen erhalten hat. Deren eventuell notwendige Anrechnung bleibt der Fes...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2 Lohnpfändung durch einen nicht bevorrechtigten Gläubiger (§ 850c ZPO)

2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber Bei einer Einkommenspfändung durch einen nicht bevorrechtigten Gläubiger hat der Arbeitgeber den pfändbaren (und damit zugleich den unpfändbaren) Einkommensteil des Schuldners festzustellen.[1] Das Gericht spricht nur eine Blankettpfändung aus. In ihr sind zwar die wichtigsten Vorschriften der Zivilprozessordnung über...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 6.2 Rein tatsächliche Auskunft über Berechnung des gepfändeten Einkommensteils

Ob die Drittschuldnererklärung eine Lohnabrechnung (Angaben über die Bruttoeinkünfte, die Abzüge und den Familienstand des Schuldners) enthalten oder nur den gepfändeten Einkommensteil als solchen bezeichnen muss, ist streitig. Jedoch liegt bei Feststellung des gepfändeten Einkommensteils durch den Arbeitgeber anhand der Tabelle des § 850c ZPO die Mitteilung der Berechnung i...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 14 Mängel des Pfändungsbeschlusses

Der Arbeitgeber muss einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch dann respektieren, wenn er Mängel aufweist. Ein fehlerhafter Pfändungsbeschluss ist grundsätzlich nicht wirkungslos, sondern nur mit dem Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 766 ZPO anfechtbar.[1] Das gilt insbesondere auch, wenn die unpfändbaren Einkommensteile[2] im Pfändungsbeschluss nicht zutreffend festg...mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 2 Lohnpfändung bei tariflicher Sonderzahlung mit Mischcharakter

Sachverhalt Ein Arbeitgeber erhält einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 1.000 EUR für einen Mitarbeiter. Es gilt ein Tarifvertrag, der regelmäßig für November eine Jahressonderzahlung (JSZ) für geleistete Arbeit und Betriebstreue vorsieht (Mischcharakter). Der Arbeitgeber ermittelt für die Pfändung die JSZ anteilig pro Kalendermonat und führt die nac...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.4 Die amtliche Lohnpfändungstabelle

Berechnungen und Feststellungen für den Einzelfall einer Einkommenspfändung muss der Arbeitgeber anhand des Wortlauts von § 850c ZPO erfreulicherweise nicht gesondert vornehmen. Die Hauptarbeit nimmt ihm vielmehr die "amtliche" Lohnpfändungstabelle ab, die auf monatliche, wöchentliche und tägliche Lohnzahlungszeiträume abgestellt ist und die pfändbaren Einkommensbeträge ausw...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber

Bei einer Einkommenspfändung durch einen nicht bevorrechtigten Gläubiger hat der Arbeitgeber den pfändbaren (und damit zugleich den unpfändbaren) Einkommensteil des Schuldners festzustellen.[1] Das Gericht spricht nur eine Blankettpfändung aus. In ihr sind zwar die wichtigsten Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Einkommenspfändung[2] bezeichnet. Jedoch werden die f...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 6.2 Pfändungsschutz für einmalige Dienstleistungsbezüge

Für einmaliges Einkommen aus persönlich geleisteten Diensten oder Arbeiten wird Pfändungsschutz nur auf Antrag gewährt.[1] Besteht gegenüber dem Arbeitgeber ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Vergütung für eine einmalige oder vereinzelte Dienstleistung, dann ist die Forderung auf die einmalige Arbeitsvergütung sonach zunächst in voller Höhe pfändbar und mit dem Arbeitseinkom...mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 1 Pfändbare und pfändungsfreie Beträge bei Nettovergütung

Sachverhalt Ein Arbeitgeber erhält im Juli 2024 einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 1.000 EUR für den Mitarbeiter A. Dieser verdient netto 3.100 EUR monatlich. Er ist ledig und hat 2 minderjährige Kinder. Im Juli 2024 bekommt er zusätzlich: Tarifliches zusätzliches Urlaubsgeld: 2.000 EUR brutto, Jubiläumszuwendung für seine 20-jährige Betriebszugehöri...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.14 Lage bei Heimarbeit

Das Entgelt des in Heimarbeit beschäftigten Schuldners ist in gleicher Weise wie Arbeitslohn pfändbar.[1] Ein Stückentgelt, das bei Ablieferung der Arbeit gezahlt wird, ist für die Anwendung der Lohnpfändungstabelle in Zeiteinheiten umzurechnen. Soweit in der Vergütung eines Heimarbeiters Entgelt für selbst gestelltes Arbeitsmaterial enthalten ist, ist der entsprechende Betr...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.2.2 Umwandlung vom Girokonto in ein Pfändungsschutz-Konto

Rechtstechnisch wird mit dem "P-Konto" kein neues, gesondertes Konto eingerichtet; vielmehr besteht ein Anspruch des Inhabers eines bestehenden Girokontos gegenüber seiner Bank oder Sparkasse auf "Umwandlung" seines Kontos in ein Pfändungsschutz-Konto. Voraussetzung ist ein bestehendes Girokonto.[1] Das P-Konto wird vom Kreditinstitut nach vertraglicher Vereinbarung eingeric...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 2 Pfändungsverfahren

Die Einkommenspfändung erfolgt auf Gläubigerantrag durch das Vollstreckungsgericht.[1] Dieses verbietet mit dem Pfändungsbeschluss dem Arbeitgeber als Drittschuldner, den gepfändeten Einkommensteil an den Schuldner zu zahlen.[2] Daneben kann eine Vollstreckungsbehörde im sog. Verwaltungszwangsverfahren eine Pfändungsverfügung erlassen. Im Verwaltungsweg vollstrecken die Finanz...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 25 Betriebsübergang

Bei Betriebsübergang tritt der neue Inhaber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.[1] Die Arbeitsverhältnisse bestehen somit fort. Die Einkommenspfändung erfasst deshalb – mit ihrem bisherigen Rang – auch die Ansprüche auf Arbeitseinkommen, die dem Arbeitnehmer gegen den neuen Betriebsinhaber zustehen.mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 4 Lohnpfändung durch einen sonst bevorrechtigten Gläubiger

Die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO kommen auch nicht zur Anwendung, wenn Arbeitseinkommen wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung gepfändet wird[1], da der Schuldner auch in diesem Fall bis zur Grenze seiner Leistungsfähigkeit einstehen soll.[2] Das nicht pfändbare Arbeitseinkommen bestimmt das Vollstreckungsgericht dann ebenfalls betrags...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 12 Reihenfolge der Befriedigung des Gläubigers

Über die Gläubigerforderung an Kosten, Zinsen und Hauptsache wird der Arbeitgeber eine besondere Aufstellung fertigen und bei jeder Überweisung an den Gläubiger auf dem Laufenden halten. Die Schuldtilgung geht dabei in der Weise vor sich, dass zuerst die Kosten, dann die Zinsen und schließlich die Hauptsumme zu berücksichtigen sind.[1] Nachrangig sind die nach Eintritt des V...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.2.1 Pfändungsschutz durch das P-Konto

Durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7.7.2009[1] wurde mit Wirkung zum 1.7.2010 jedem Inhaber eines Girokontos das Recht eingeräumt, von seiner Bank einen automatischen Pfändungsschutz – ein sog. "P-Konto" einrichten zu lassen. Der Kontopfändungsschutz beim P-Konto dient der Sicherung einer angemessenen Lebensführung des Schuldners und seiner Unterhalts...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 6.1 Erklärungsfrist nach § 840 Abs. 1 ZPO

Die Erklärungsfrist beginnt mit der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher (persönlich); er hat die Aufforderung in die Zustellungsurkunde aufzunehmen[1], kann in diesem Fall mit der Ausführung der Zustellung daher nicht die Post beauftragen (anders bei Verwaltungsvollstreckung[2]). Die Frist kann vom Gläubiger, nicht aber vom Vollstreckungsgericht oder vom Gerichtsvollzieh...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 6.3 Auskunftspflicht des Schuldners

Zu unterscheiden von dieser Erklärungspflicht des Arbeitgebers[1] ist die Auskunftsverpflichtung des Schuldners [2] (Arbeitnehmers). Der Schuldner ist danach verpflichtet, nach der Überweisung zur Einziehung dem Gläubiger die zur gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung des gepfändeten Arbeitseinkommens nötige Auskunft zu erteilen. Das gebietet insbesondere eine Mi...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.2 Berücksichtigung von Naturalleistungen

Die Zusammenrechnung von Geld- und Naturalleistungen[1] gilt auch für § 850d ZPO.[2] Ist jedoch dem Vollstreckungsgericht – etwa aus dem Gläubigerantrag – bekannt, dass dem Arbeitnehmer solche Naturalansprüche zustehen, so werden sie bereits bei Festsetzung des dem Arbeitnehmer pfändungsfrei zu belassenden Einkommensbetrags entsprechend berücksichtigt. Vom Arbeitgeber ist da...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.3 Die bedingt pfändbaren Bezüge

Die bedingt pfändbaren Bezüge betreffen Ansprüche, die überwiegend in keinem Bezug zum Arbeitsverhältnis stehen und deshalb für den Arbeitgeber als Drittschuldner wenig praxisrelevant sind.[1] Erfasst werden aber nach § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO auch Hinterbliebenenansprüche und Ansprüche aus betrieblichen Versorgungswerken. Die in der Regelung genannten Voraussetzungen einer Pf...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.6 Schutz gegen Lohnschiebung und -verschleierung

Einen Zugriff auf Arbeitseinkommen auch bei Lohnhinterziehung ermöglicht § 850h ZPO. Diese Gläubigerschutzvorschrift soll verhindern, dass Schuldnereinkommen durch eine vertragliche Umgehungsgestaltung dem Zugriff des Gläubigers entzogen wird. Sie erfasst die Lohnschiebung, die in der Vereinbarung des Schuldners mit seinem Arbeitgeber liegt, dass die Vergütung für Arbeiten od...mehr