Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegekasse

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Sommer, SGB XI § 50 Melde- ... / 2.4 Datenübermittlung (Abs. 5)

Rz. 12 Absatz 5 schreibt eine Datenübermittlung von den Krankenkassen zu den Pflegekassen hinsichtlich der zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten vor. Dies stellt sicher, dass in den Fällen, in denen die Krankenkasse anstelle der Pflegekasse Adressat von Meldungen, Mitteilungen, Auskünften und vorgelegten Nachweisen ist, die Informationen an die ...mehr

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Sommer, SGB XI § 50 Melde- ... / 2.3 Auskunfts-, Mitteilungs- und Vorlagepflichten (Abs. 3 und 4)

Rz. 8 Nach Absatz 3 haben Personen, die versichert sind oder als Versicherte in Betracht kommen, der Pflegekasse, soweit sie nicht nach § 28o SGB IV auskunftspflichtig sind, auf Verlangen über alle für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht und für die Durchführung der der Pflegekasse übertragenen Aufgaben erforderlichen Tatsachen unverzüglich Auskunft zu er...mehr

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Sommer, SGB XI § 48 Zuständ... / 2.2 Zuständigkeit für Versicherte nach § 21 Nr. 1 bis 5 SGB XI (Abs. 2)

Rz. 5 Nach Absatz. 2 ist für Personen, die nach § 21 Nr. 1 bis 5 versichert sind, die Pflegekasse zuständig, die bei der für die Leistungserbringung im Krankheitsfall beauftragte Krankenkasse errichtet ist. Diese Personen gehören nicht als Mitglied einer Krankenkasse an, diese ist jedoch im Krankheitsfall mit der Leistungserbringung beauftragt. Dies sind Personen, die nach de...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.7 Fälligkeit der Beiträge zur Rentenversicherung für rentenversicherungspflichtige Pflegepersonen

Rz. 11 Personen, die eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen, sind nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI rentenversichererungspflichtig, wenn der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pf...mehr

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Sommer, SGB XI § 50 Melde- ... / 2.1 Meldepflichten für Versicherungspflichtige nach § 20 SGB XI (Abs. 1)

Rz. 3 Grundsätzlich haben sich nach Absatz 1 Satz 1 alle nach § 20 versicherungspflichtigen Mitglieder unverzüglich nach Eintritt der Versicherungspflicht bei der zuständigen Pflegekasse anzumelden. Unverzüglich ist hier i. S. d. § 121 BGB, also ohne schuldhaftes Zögern, zu verstehen. Rz. 4 Aufgrund der in der Sozialversicherung bestehenden Meldepflichten ist es allerdings mö...mehr

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Sommer, SGB XI § 49 Mitglie... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Regierungsentwurf war § 49 SGB XI zunächst noch als § 45 vorgesehen und enthielt lediglich die Bestimmungen des Abs. 1 (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 23), der Beginn und Ende der Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung mit dem Beginn und dem Ende der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse verbindet, bei der die Pflegekasse errichtet ist. In der Ausschus...mehr

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Sommer, SGB XI § 50 Melde- ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Intention der Vorschrift, die während des Gesetzgebungsverfahrens zunächst als § 46 vorgesehen war, ist es, möglichst alle kraft Gesetzes Versicherten zu erfassen und sicherzustellen, dass der Einzelne die Pflicht zur Absicherung des Risikos Pflegebedürftigkeit in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung auch tatsächlich erfüllt (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 119 zu § 4...mehr

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Sommer, SGB XI § 50 Melde- ... / 2.2 Meldepflichten für Versicherungspflichtige nach § 21 SGB XI (Abs. 2)

Rz. 7 Absatz 2 war im Gesetzesentwurf zunächst nicht vorgesehen und wurde erst in der Ausschussberatung als Folge der Versicherungspflicht für sonstige Personen (zunächst vorgesehen als § 19 in BT-Drs. 12/5920 S. 28) eingefügt. Hierbei handelt es sich um Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sodass auch keine Meldung bei den Krankenkass...mehr

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Sommer, SGB XI § 49 Mitglie... / 2.3 Mitgliedschaft freiwillig Versicherter nach §§ 26 und 26a SGB XI (Abs. 3)

Rz. 11 Nach Absatz 3 endet die Mitgliedschaft freiwillig Versicherter nach den §§ 26, 26a mit dem Tod des Mitglieds oder mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied den Austritt erklärt, wenn die Satzung nicht einen früheren Zeitpunkt bestimmt. § 26 sieht für Personen, die aus der Versicherungspflicht nach §§ 20 ff. ausscheiden, d...mehr

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Sommer, SGB XI § 48 Zuständ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Regierungsentwurf (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 119) war § 48 zunächst als § 44 vorgesehen und enthielt nur den heutigen Abs. 1 mit dem Ziel einer einheitlichen Zuständigkeit für die Kranken- und Pflegeversicherung (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 119 zu § 44). Die Pflegekasse übernimmt jeweils den Versichertenbestand der Krankenkasse, unabhängig davon, ob es sich um Mitglieder ...mehr

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Sommer, SGB XI § 50 Melde- ... / 2.5 Meldungen an die Rentenversicherungsträger (Abs. 6)

Rz. 13 Nach Absatz 6 gilt für die Meldungen der Pflegekassen an die Rentenversicherungsträger § 201 SGB V entsprechend. Diese Norm regelt die Meldepflichten bei Rentenantragstellung und Rentenbezug. Die Pflegekassen sind verpflichtet, dem Rentenversicherungsträger bestimmte Tatbestände zu melden, wie z. B. Beginn oder Wegfall der Versicherungspflicht von Rentnern zur Pflegev...mehr

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Sommer, SGB XI § 49 Mitglie... / 2.1 Beginn und Ende der Mitgliedschaft (Abs. 1)

Rz. 4 Nach Absatz 1 Satz 1 beginnt die Mitgliedschaft bei einer Pflegekasse mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen der §§ 20, 21 oder 21a SGB XI erfüllt sind, also an dem Tag, an dem die Voraussetzungen der Versicherungspflicht erstmals vorliegen. Rz. 5 Nach Absatz 1 Satz 2 endet die Mitgliedschaft mit dem Tod des Mitglieds oder mit Ablauf des Tages, an dem die Voraussetzung...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.5 Stationäre Rehabilitation von Pflegepersonen i. S. d. § 19 Satz 1 SGB XI (Abs. 3a)

Rz. 23 Das PpSG (vgl. Rz. 3h) hatte in Abs. 3 nach Satz 1 die Sätze 2 und 3 eingefügt, die nach dem Inkrafttreten des GKV-IPReG (vgl. Rz. 3j) inhaltlich unverändert als Sätze 11 und 12 fortgalten. Der Gesetzentwurf zum PpSG sah vor, dass bei einer stationären medizinischen Rehabilitation pflegender Angehöriger die Krankenkasse zusätzlich verpflichtet wird, die Pflegeleistung...mehr

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Sommer, SGB V § 24 Medizini... / 2.3 Dauer der Leistung/Antrag (Abs. 2)

Rz. 11 Aus Abs. 2 i. V. m. § 23 Abs. 5 folgt, dass auch die Vorsorgeleistungen für Mütter/Väter längstens für 3 Wochen erbracht werden, es sei denn, eine Verlängerung der Leistung ist aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich. Anstelle der Regeldauer von 3 Wochen können die Spitzenverbände in Leitlinien indikationsspezifische Regeldauern festlegen. Diese sind von de...mehr

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Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 2.3.3 Antrag der Pflegeperson auf medizinische Vorsorgeleistungen (Abs. 5a)

Rz. 23a Pflegepersonen verzichten häufig auf Leistungen zur stationären Vorsorge und zur medizinischen Rehabilitation, weil die Pflege der pflegebedürftigen Person für die Dauer der Maßnahme nicht oder nur unter sehr schwierigen Umständen gewährleistet werden kann. Um den Zugang von Pflegepersonen zu Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu erleichtern und zu stärken, e...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.3 Pflegehilfsmittel

Rz. 13 Von den "allgemeinen" Hilfsmitteln sind die Pflegehilfsmittel zu unterscheiden. Auf diese besteht nach § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB XI ein Versorgungsanspruch gegen die Pflegekasse, wenn die Mittel zur Erleichterung der Pflege oder der Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Die Leistungen der gesetzlic...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.3 Leistungsart, -dauer und -umfang, geriatrische Rehabilitation (Abs. 3)

Rz. 18 Nach Abs. 3 Satz 1 bestimmt die Krankenkasse nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen nach den Abs. 1 und 2 sowie die Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Krankenkasse übt ihr Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise aus, wenn sie ihre Entscheidung ...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.11 Ärztliche Verordnung (Abs. 5a)

Rz. 23 Das Fehlen einer vertragsärztlichen Verordnung schließt den Leistungsanspruch auf ein Hilfsmittel grundsätzlich nicht aus (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 16.9.1999, B 3 KR 1/99 R; Urteil v. 28.6.2001, B 3 KR 3/00 R; Urteil v. 10.3.2010, B 3 KR 1/09 R). Durch den mit Wirkung zum 30.10.2012 durch das PNG (vgl. Rz. 6) eingefügten Abs. 5a hat der Gesetzgeber nunmehr klargeste...mehr

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Sommer, SGB V § 20a Leistun... / 2.1 Lebenswelten (Abs. 1 und 2)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 definiert den Begriff Lebenswelten als für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports. Der lebensweltbezogene Ansatz zielt auf eine Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundhei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.2 Nachweis der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung

Tz. 98d Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit, dass die Leistungen an hilfsbedürftige Personen erbracht wurden, müssen für jede betreute oder gepflegte Person beleg- und buchmäßig nachgewiesen werden. Hierzu gehören insbesondere (s. Abschn. 4.16.2 Abs. 1 UStAE): der Nachweis der Pflegebedürftigkeit und ihrer voraussichtlichen Dauer durch eine B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.5.2 Leistungen der häuslichen Pflege (§ 4 Nr. 16 Buchst. c, i oder k UStG)

Tz. 100a Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Einrichtungen, die Leistungen zur häuslichen Pflege und Betreuung sowie zur hauswirtschaftlichen Versorgung erbringen, sind mit ihren Leistungen steuerfrei, wenn mit ihnen die Krankenkasse einen Vertrag nach § 132a SGB V (Versorgung mit häuslicher Krankenpflege) bzw. die zuständige Pflegekasse eine Vertrag nach § 77 SGB XI (Häusliche Pfleg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Anzeige- und Nachweispflicht

Rz. 1369 Den Beschäftigten trifft bei der kurzfristigen Arbeitsverhinderung eine unverzügliche Anzeige- und ggf. Nachweispflicht gem. § 2 Abs. 1 PflegeZG, § 121 Abs. 1 S. 1 BGB über die Verhinderung der Arbeitsleistung, deren voraussichtliche Dauer sowie dem Verhinderungsgrund. Dem Arbeitgeber ist auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des (n...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / l) Familienpflegezeit

Rz. 1396 Im Gegensatz zum PflegeZG, welches nur Ansprüche auf Arbeitsbefreiung von bis zu zehn Tagen bzw. sechs Monaten ohne Entgeltfortzahlung zubilligt, stellt das FPfZG insoweit eine Verbesserung der Vereinbarkeit von häuslicher Pflege und Beruf dar. Die Pflege naher Angehöriger wird bis zu zwei Jahren ermöglicht und außerdem bei reduzierter Arbeitszeit die Aufstockung de...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Pflege naher Angehöriger

Rz. 258 Das PflegeZG und das FPfZG gewähren wie bei der Elternzeit einen umfassenden Freistellungs- und Teilzeitanspruch, um ambulante Pflege im Kontext demografischer Herausforderungen insb. der Pflegeversicherung zu fördern. Rz. 259 Für Eltern, die wegen einer Quarantäneanordnung gegen ihr Kind ihre Berufstätigkeit einschränken müssen und Verdienstausfall erleiden, haben na...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / g) Sonderkündigungsschutz

Rz. 1373 Der Arbeitgeber darf nach § 5 Abs. 1 PflegeZG das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. Der Sonderkündigungsschutz besteht nach dem Wortlaut bereits mit dem Zugang der Arbeitsverhinderungsanzeige. Er schützt vor ordentlichen, außeror...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / g) Rechtsquellen und Träger der Pflegeversicherung

Rz. 1013 Die Pflegeversicherung wird durch die Pflegekassen durchgeführt. Wie die Krankenkassen sind sie rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 46 Abs. 2 S. 1 SGB XI). Sie werden bei den gesetzlichen Krankenkassen errichtet (§ 46 Abs. 1 S. 1 SGB XI), sind aber eigenständig. Geregelt ist die Pflegeversicherung im SGB XI.mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / j) Leistungsansprüche

Rz. 1017 Die Pflegekassen gewähren Pflegebedürftigen u.a. häusliche Pflegehilfe, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen bzw. eine Kombination von Geldleistungen und Sachleistungen (§§ 36 ff. SGB XI), häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, Kurzzeitpflege. Außerdem werden die Pflegepersonen sozial abgesichert und Pfl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / k) Sozialversicherungspflichtige Auswirkungen

Rz. 1391 Das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis besteht bei einer kurzfristigen Arbeitsverhinderung i.S.d. § 2 PflegeZG ununterbrochen fort. Rz. 1392 Wird Pflegezeit beansprucht, endet die Versicherungspflicht mit dem letzten Tag der Entgeltzahlung. Die Pflegeperson ist vom Arbeitgeber abzumelden und nach Beendigung der Pflegezeit wieder anzumelden (vgl. zu den ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.3 Einrichtungen nach § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG

Tz. 99 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Sofern Betreuungs- oder Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen von Einrichtungen erbracht werden, die nicht nach Sozialrecht anerkannt sind und mit denen weder ein Vertrag noch eine Vereinbarung nach Sozialrecht besteht, sind diese nach § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG (Anhang 5) steuerfrei, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr die Betreuungs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5.3 Arbeitnehmer in Pflegezeit

Nach § 5 des PflegeZG darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. Nur in besonderen Fällen kann eine Kündigung von der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde ausnahmsweise für zulässig erklärt werden. Der G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pflegebonus / 2 Verpflichtete

Gemäß § 150a Abs. 1 Satz 1 SGB XI sind die zugelassenen Pflegeeinrichtungen zur Zahlung einer einmaligen Sonderleistung (Corona-Pflegebonus) verpflichtet. Gleiches gilt für Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer in solchen Einrichtungen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder eines Werk- oder Dienstleistungsvertrags eingesetzt werden. Die Arbeitgeber erhalten im Wege der Voraus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 212a Prüfu... / 2.1 Prüfgegenstand (Abs. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift haben die Träger der Rentenversicherung bei den für sonstige Versicherte und Nachversicherte zahlungspflichtigen Stellen zu prüfen, ob diese ihre Meldepflichten und sonstigen Pflichten, die nach den Vorschriften des SGB VI im Zusammenhang mit der Zahlung von Pflichtbeiträgen stehen, ordnungsgemäß erfüllen. Gleiches gilt nach Abs. 1 Sat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pflegebonus / 6 Fälligkeit

Pflegeeinrichtungen haben den Corona-Pflegebonus unverzüglich nach Erhalt der Vorauszahlungen von der Pflegekasse auszuzahlen, spätestens mit der nächstmöglichen regelmäßigen Entgeltauszahlung, jedenfalls aber bis zum 31.5.2023.[1] Hinweis Vorgaben durch das EStG Zunächst war die Auszahlung für aufgrund der Corona-Pandemie an Arbeitnehmer zu zahlende steuerfreie Beihilfen und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 237a Alter... / 2.7 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 19 Weibliche Versicherte können die Altersrente für Frauen (§ 237a) in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen (§ 42 Abs. 1); dies gilt auch für Rentenbezugszeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 2759) muss die Teilrente allerdings "mindestens 10 % der Voll...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 275b Durchf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift erweitert die Prüfaufgaben des Medizinischen Dienstes (MD) in der häuslichen Krankenpflege und außerklinischen Intensivpflege und passt sie an die Qualitätsprüfungen der Pflegekassen nach den §§ 114, 114a SGB XI an. Dem MD wird deshalb die Aufgabe zugewiesen, im Auftrag der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen Qualitäts- und Abrechnungsp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 275b Durchf... / 2.1.3 Anlassprüfungen (Satz 3)

Rz. 6 Der MD führt bei vertragsgebundenen Leistungserbringern (§ 132 a Abs. 4, § 132l Abs. 5) anlassbezogen Prüfungen durch. Auftraggeber sind die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen. Prüfgegenstand sind die Leistungs- und Qualitätsanforderungen für die häusliche Krankenpflege oder außerklinische Intensivpflege nach dem SGB V und den Vereinbarungen für häus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 194 Gesond... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 194, der in seinen Grundzügen § 1401 Abs. 1 Satz 2 bis 5 RVO/§ 123 Abs. 1 Satz 2 bis 5 AVG entspricht, regelt die Verpflichtung der Arbeitgeber, Sozialleistungsträger, Pflegekassen und privaten Versicherungsunternehmen sog. gesonderte Meldungen über beitragspflichtige Einnahmen zu erstellen, wenn der Versicherte einen Antrag auf Gewährung von Altersrente gestellt ha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 275b Durchf... / 2.1.1 Regelprüfungen (Satz 1)

Rz. 3 Regelprüfungen werden regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr durchgeführt (§ 114 Abs. 2 Satz 1 SGB XI). Geprüft werden Leistungserbringer, mit denen die Krankenkassen Verträge über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege (§ 132 a Abs. 4) oder außerklinische Intensivpflege (§ 132l Abs. 5) geschlossen haben und die nicht bereits als Pflegedienst unter die Regelpr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 275b Durchf... / 2.1.4 Richtlinien (Sätze 4 bis 6)

Rz. 9 Der MD Bund bestimmt in Richtlinien nach § 283 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 das Nähere. Insbesondere sind darin die Prüfanlässe, der Inhalt der Prüfungen, die Durchführung der Prüfungen, die Beteiligung der Krankenkassen sowie die Abstimmung der Prüfungen zwischen Kranken- und Pflegekassen zu regeln. Rz. 10 An den Richtlinien sind die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtun...mehr

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Jansen, SGB VI § 194 Gesond... / 2.2 Gesonderte Meldung bei sonstigen Versicherten

Rz. 5 Die Regelung in § 194 Abs. 2 ist mit Wirkung zum 1.1.1996 (Gesetz v. 15.12.1995, BGBl. I S. 1824) eingefügt und zum 14.9.2007 entsprechend der Neuregelung in Abs. 1 angepasst worden. Die weiteren Anpassungen sind in Rz. 1 dargestellt. Damit sollte eine Beschleunigung des Rentenverfahrens insbesondere bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erreicht werden (BR-Drs. 4...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.4 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 19 Versicherte können die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§ 238) gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen; dies gilt sowohl für Rentenbezugszeiten vor als auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 2759) muss die ...mehr

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Sommer, SGB V § 275b Durchf... / 2.4 Zusammenarbeit mit Dritten (Abs. 4)

Rz. 20a Die Krankenkassen, ihre Landesverbände, die Ersatzkassen sowie der MD arbeiten mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden und den Trägern der Eingliederungshilfe bei Prüfungen nach den Abs. 1 und 2 eng zusammen (Satz 1). Inhaltlich entspricht die Regelung § 117 Abs. 1 Satz 1 SGB XI, mit dem die Zusammenarbeit der Pflegekassen und des MD m...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.7 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 33 Versicherte können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 236a) gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen; dies gilt sowohl für Rentenbezugszeiten vor als auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 2012.2022, BGBl. I S. 2759) muss die Teilrente allerding...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.7 Teilrente wegen Alters

Rz. 22 Versicherte können eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237) gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen; dies gilt auch für Rentenbezugszeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 2759) muss die Teilrente...mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.4 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 12 Versicherte können die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b) gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen; dies gilt sowohl für Rentenbezugszeiten vor als auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 2759) muss die Teilrente a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2.5 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 22 Versicherte können die Altersrente für langjährig Versicherte (§ 236) gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen; dies gilt sowohl für Rentenbezugszeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) muss die Teilrente al...mehr

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Jansen, SGB VI § 42 Vollren... / 2.1 Rechtsfolgen des Dispositionsrechts

Rz. 5 Das in Abs. 1 enthaltene Dispositionsrecht, eine Altersrente als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch zu nehmen, steht allen Versicherten vor und nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu, wenn sie die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Altersrente (§§ 35 bis 38, 40, 235 bis 238) erfüllen. Rz. 6 Die Höhe einer Teilrente muss nach dem Wortlaut des Abs. 1 "mindesten...mehr

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Jansen, SGB VI § 212a Prüfu... / 2.2 Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger untereinander (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 regelt die Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger untereinander soweit Prüfungen von Beitragszahlungen und Meldungen nach Abs. 1 durchzuführen sind. Mit den in Abs. 2 enthaltenen Regelungen sollen Mehrfachprüfungen bei den zahlungspflichtigen Stellen i. S. v. Abs. 1 Satz 1 und 4 verhindert werden. Nach Abs. 2 Satz 2 haben sich die Rentenversicherungsträger ...mehr

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Sommer, SGB XI § 21 Versich... / 2.3 Ergänzende Regelungen

Rz. 29 § 48 Abs. 2 regelt die Zuständigkeit der Pflegekasse. Für in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversicherte Personen nach § 21 Nr. 1 bis 5, richtet sich die Zuständigkeit der Pflegekasse nach der Zuständigkeit der Krankenkasse, die mit der Leistungserbringung im Krankheitsfall beauftragt ist (§ 48 Abs. 2 Satz 1). Dies ist z. B. bei Personen der Fall, die Leistunge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249c Tragun... / 2.4 Alleinige Beitragstragung durch Pflegeversicherer (Satz 2)

Rz. 22 Nach Satz 2 werden die Beiträge nach § 232b von der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen allein oder (in den Fällen von Satz 1 Nr. 3) anteilig von der Festsetzungsstelle für die Beihilfe oder dem Dienstherrn und der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen getragen, wenn das dem Pflegeunterstützungsgeld zugrunde liegende monatliche Arbe...mehr