Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 4. Verbindlichkeiten des Nachlasses, die den Pflichtteilsberechtigten nicht treffen

Rz. 59 Diejenigen Verbindlichkeiten, die den Pflichtteilsberechtigten, wäre er – ohne eine ihn belastende Verfügung von Todes wegen – gesetzlicher Erbe geworden, nicht belasten würden, können ihm vom Erben nicht entgegengehalten werden. Sie sind im Rahmen der pflichtteilsrechtlichen Nachlassfeststellung außen vor zu lassen. Dies gilt insbesondere für den Pflichtteilsanspruch...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / c) Zuwendungen unter Vorbehalt eines Nutzungsrechts

Rz. 112 Behält sich der Schenker einen Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht am Schenkungsobjekt vor, so ist umstritten, ob dies den Schenkungswert mindert. Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein vorbehaltenes dingliches Nutzungsrecht mit seinem kapitalisierten Wert nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen vom Schenkungswert absetzbar. Hierzu erfolgt eine mehrstufige Bewert...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / VI. Ausschlagung unter "Vorbehalt des Pflichtteils"

Rz. 251 Vielfach wird vorgeschlagen, die Ausschlagung unter dem Vorbehalt des Pflichtteils zu erklären,[426] um die vorstehend aufgezeigten Unsicherheiten zu vermeiden. Diese können sich etwa dadurch ergeben, dass nicht bekannt ist, ob der Erblasser im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebte oder nach früherem Recht im Hinblick auf die Schwierigkeiten zur Bemessung der Wer...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / V. Verfahrensfragen

Rz. 289 Nach den allgemeinen Grundsätzen trägt die Beweislast für die fehlende Verpflichtung des Erben der Pflichtteilsberechtigte, da es sich um eine anspruchsbegründende Tatsache handelt.[770] Dagegen hat der Pflichtteilsberechtigte zu beweisen, dass der später Beschenkte i.S.v. § 2329 Abs. 3 BGB nicht verpflichtet ist.[771] Rz. 290 Die Verjährung des Anspruchs nach § 2329 ...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / 5. Berechnung des Pflichtteils (Ausgleichungspflichtteil)

Rz. 78 Für die Berechnung des Pflichtteils im Rahmen der Ausgleichungsvorschriften ist wie folgt vorzugehen: Zunächst wird der Ausgleichungsnachlass gebildet. Dies erfolgt durch Abzug der "Erbteile" der nicht an der Ausgleichung beteiligten Personen, wie z.B. des Ehegatten. Der Ehegatte wird mit seinem, ihm "fiktiv" zustehenden gesetzlichen Erbteil abgesondert. Dann werden d...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / c) Kosten

Rz. 98 Die Kosten treffen gem. § 2314 BGB den Nachlass und werden als Nachlassverbindlichkeiten bei der Berechnung des Nachlasswertes vorrangig abgezogen. Insoweit wird der Pflichtteilsanspruch anteilsmäßig vermindert (§ 2314 Abs. 2 BGB). Hat der Pflichtteilsberechtigte eigenmächtig ein Gutachten in Auftrag gegeben, so fallen diese Kosten allerdings nicht dem Nachlass zur La...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Belasteter Erbteil.

Rn 7 Der Berechtigte erlangt den vollen Pflichtteilsanspruch, wenn er Erbe und Vermächtnis ausschlägt (§§ 2306 I 2, 2307 I 2). Erreichen addierter hinterlassener belasteter Erbteil und Vermächtnis (Anrechnung nach I 2 Hs 1) nicht den halben gesetzlichen Erbteil, hat der annehmende Berechtigte einen Pflichtteilsrestanspruch (§ 2305), es sei denn, es wird ausgeschlagen. Schläg...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / a) Problemstellung

Rz. 22 Beschränkte Pflichtteilsverzichte sind in der Praxis häufig. Gerade bei der vorweggenommenen Erbfolge sind die Pflichtteilsberechtigten häufig nicht bereit, einen umfassenden Pflichtteilsverzicht zu erklären. So sind etwa die weichenden Geschwister mitunter damit einverstanden, dass sie im Hinblick auf eine versprochene Abfindung bezüglich der an einen anderen erfolge...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / V. Besteuerung bei weiteren Gegenleistungen des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 210 Die Grunderwerbsteuerfreiheit kann nur so weit reichen, als der Grundbesitz ausschließlich auf erbschaftsteuerpflichtiger Grundlage hingegeben wird. Hat der Pflichtteilsberechtigte hingegen dem Zuwendenden andere Gegenleistungen zu erbringen, z.B. Verbindlichkeiten zu übernehmen oder Barzahlungen zu leisten, so erfolgt der Erwerb insoweit nicht auf erbrechtlicher Gru...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / I. Einführung

Rz. 202 Grundsätzlich hat das Grunderwerbsteuerrecht nichts mit dem Pflichtteilsrecht gemeinsam. Denn der Pflichtteilsanspruch ist nach den §§ 2303 ff. BGB ein auf Geld gerichteter Anspruch. Ein Bezug zum Erwerb von Grundbesitz besteht grundsätzlich nicht. Dennoch kann in vielfältigen Fallkonstellationen der Nachfolgegestaltung Grundbesitz an Erfüllungs statt oder als Abfind...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Die §§ 2305–2307 sichern dem mit einem Erbteil bzw Vermächtnis bedachten Pflichtteilsberechtigten eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Der erbende Pflichtteilsberechtigte soll nicht schlechter stehen als der völlig enterbte. Dazu gewährt § 2305 1 einen Pflichtteils restanspruch als in der Höhe begrenzten Pflichtteilsanspruch (RGZ 93, 3, 9); wenn der durch Verfügung vTw ...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / a) Bestandsverzeichnis gem. § 260 BGB

Rz. 27 Die Auskunftserteilung nach § 260 BGB ist eine Wissenserklärung und muss grundsätzlich schriftlich erteilt werden, bedarf aber keiner Unterschrift.[57] Sie kann auch in einem Schriftsatz des Rechtsanwalts des auskunftsverpflichteten Erben enthalten sein[58] oder auch durch den hierzu beauftragten Testamentsvollstrecker erteilt werden.[59] Rz. 28 Durch die Auskunftserte...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 5. Rechtsmissbrauch

Rz. 73 Nur in besonderen Einzelfällen kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs oder der Schikane entgegenstehen, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist.[184] Eine Auskunft über wertbildende Faktoren muss dann nicht erteilt werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte Miteigentümer von Nachlassgegenständen ist.[185] Rz. 74 Werden mit dem Auskunftsanspruch ausschließlich oder überw...mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / 2. Bewertung von Geschäftsanteilen an einer gGmbH

Anhand der vorstehenden Grundsätze ist nunmehr die Bewertung von Geschäftsanteilen an einer gGmbH zu betrachten.[19] Dabei sind insbesondere die nachstehenden gesellschaftsvertraglichen Klauseln entsprechend der Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60a AO) zu berücksichtigen: a. Verbot des Erhalts von Gewinnanteilen und sonstiger Zuwendungen, § 55 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 AO § 55 Abs. 1 S. 1 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1769 BGB – Verbot der Annahme.

Gesetzestext Die Annahme eines Volljährigen darf nicht ausgesprochen werden, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden oder des Anzunehmenden entgegenstehen. Rn 1 Da das in § 1745 für die Minderjährigenadoption normierte Verbot der Annahme aufgrund einer Gefährdung der Interessen der Kinder des Annehmenden oder Anzunehmenden bei der Volljährigenadoption gem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltendmachung.

Rn 1 Wie der Erbe kann auch der Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte als nur schuldrechtlich Berechtigter erbunwürdig sein. Die Geltendmachung erfolgt durch formlose Anfechtungserklärung des Berechtigten (§ 2341) ggü dem Unwürdigen (§ 143 I, IV 1). Sie ist in einer Klageerhebung idR enthalten, wenn der Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte zugleich Erbe is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 6 1. Pflichtteilsberechtigter des Erblassers (E) ist nur sein Sohn A, der einen Vorausempfang von 100 empfangen hat. Erbe (Nachlasswert: 500) ist der familienfremde Y. Der fiktive Nachlass beträgt (ohne Indexierung, Rn 8) 100 + 500 = 600. Unter Berücksichtigung der Pflichtteilsquote (½) ergibt sich ein Pflichtteil von 300, von dem der Vorausempfang (100) abzuziehen ist. A...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / I. Grundsätzliches Verhältnis von Ausschlagung und Pflichtteilsverlangen

Rz. 218 Besondere Probleme können sich aus dem Verhältnis von Ausschlagung und Pflichtteilsrecht ergeben. Hier bestehen für Rechtsberater Haftungsgefahren bei der Beratung anlässlich einer Erbschaftsausschlagung. Rz. 219 Der Pflichtteilsanspruch als Mindestteilhabe am Nachlass steht den nach § 2303 BGB genannten Personen grundsätzlich nur dann zu, wenn diese durch Verfügung v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Neubeginn.

Rn 23 Neubeginn der Verjährung ( § 212 ) kann durch Anerkenntnis eintreten, wenn zB der Verpflichtete sich zur Auskunft über den Nachlassbestand bereit erklärt (§ 2314) und erkennen lässt, sich bewusst zu sein, dass gegen ihn ein Pflichtteilsanspruch besteht (BGH NJW 85, 2945; NJW-RR 87, 1411; Ddorf FamRZ 99, 1097, 1098f), oder er ein Inventar (§ 1994) errichtet (BGH NJW 19, 1...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / a) Vertretung des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 27 Der Pflichtteilsberechtigte obsiegt. Hieraus folgt, dass er einen Anspruch auf Erstattung seiner Kosten gegenüber den drei Erben hat. Diese haften als Gesamtschuldner. Obsiegt der Pflichtteilsberechtigte nur teilweise, erfolgt eine Kostenquotelung. Er trägt die Kosten in Höhe seines Unterliegens. Bei Verlust des Prozesses trägt er seine Kosten selbst. Die Gebühren sei...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / I. Grundgedanke

Rz. 198 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben vervollständigt den Pflichtteilsschutz im Zusammenhang mit lebzeitigen Schenkungen des Erblassers. Durch § 2326 BGB soll der pflichtteilsberechtigte Erbe oder Vermächtnisnehmer vor einer (evtl. nur formalen) Erbeinsetzung auf den spärlichen Restnachlass geschützt werden, falls der Erblasser vor sei...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / d) Verlust des Pflichtteils bei unterlassener Ausschlagung

Rz. 59 Liegen die Voraussetzungen des § 2306 Abs. 1 BGB vor, dann muss der Pflichtteilsberechtigte die Erbschaft ausschlagen, wenn der Pflichtteilsanspruch durch die Beschränkungen und Beschwerungen berührt wird. Hierauf hat der Rechtsanwalt den Mandanten ausdrücklich hinzuweisen. Insbesondere sollte der Rechtsanwalt das Zusammenspiel zwischen der Vorschrift des § 2306 BGB u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Pflichtteilsberechtigter Erbe.

Rn 2 Berechtigter ist der Erbe (§ 1922 Rn 9 ff) bzw für diesen der Nachlasspfleger (§§ 1960, 1961), Nachlassverwalter (§ 1984) und Nachlassinsolvenzverwalter (§ 1980; 80 InsO), nicht aber der Testamentsvollstrecker (vgl § 2213 II 3; MüKo/Lange Rz 2) oder der Zahlungspflichtige nach § 2329, der nicht Erbe ist. Auf eine eigene Pflichtteilsberechtigung (§ 2303 Rn 1) kommt es fü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Prozessuales.

Rn 9 Der Ergänzungsberechtigte ist darlegungs- und beweislastpflichtig für die fehlende Verpflichtung des Erben (RGZ 80, 135, 136; BGH FamRZ 61, 272; Ddorf FamRZ 96, 445) und den Nachlassbestand (BGH FamRZ 07, 723; zum Sozialhilfeträger Köln ZEV 07, 489, 491). Ggf bietet sich iH auf die Verjährung gleichzeitige Erhebung von Stufenklagen auf den Pflichtteil und dessen Ergänzu...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 3. Verjährung

Rz. 71 Der Auskunftsanspruch unterliegt wie der Pflichtteilsanspruch selbst – mit Ausnahme des § 2329 BGB – der allgemeinen Verjährung nach §§ 195, 199 BGB. Es gilt dabei die Höchstfrist nach § 199 Abs. 3a BGB von 30 Jahren. Da nach § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB der Gläubiger auch von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangen muss, ist für den Beginn des Laufs der Verjä...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / aa) Grundsätzliches

Rz. 71 Die Grundaussage des Gesetzgebers, der Pflichtteilsberechtigte sei in Geld so zu stellen, als wäre er mit seiner Pflichtteilsquote Erbe geworden, rechtfertigt die von der Rechtsprechung unterstellten "Versilberung" des Nachlasses nicht.[307] Sie deutet auch nicht auf eine der Bewertung zugrunde zu legende Veräußerungsfiktion hin. Im Gegenteil: Der Erbe ist in seiner E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Der Pflichtteilsberechtigte soll davor geschützt werden, dass sein Pflichtteilsanspruch durch lebzeitige Schenkungen des Erblassers ausgehöhlt wird (BVerfG NJW 91, 217; BGH NJW 10, 3232, 3235 [BGH 28.04.2010 - IV ZR 73/08]; NJW-RR 07, 803, 804 [BGH 14.02.2007 - IV ZR 258/05]). Daher sieht § 2325 einen grds gegen den Erben und § 2329 einen ausnahmsweise gegen den Beschen...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 3. Einsetzung als Nacherbe

Rz. 232 Nach § 2306 Abs. 2 BGB steht die Einsetzung des Pflichtteilsberechtigten als Nacherbe der beschränkten Erbeinsetzung i.S.d. § 2306 Abs. 1 BGB gleich. Nach dem früheren Recht war demnach zu unterscheiden, ob die Nacherbenquote die Hälfte des gesetzlichen Erbteils nicht überstieg, denn dann wurde der Pflichtteilsberechtigte nach § 2306 Abs. 1 S. 1 BGB a.F. in Höhe der ...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / 2. An der Ausgleichung Beteiligte

Rz. 71 Gemäß §§ 2050, 2316 BGB sind nur die Abkömmlinge eines Erblassers am Ausgleichungsvorgang beteiligt. Der Pflichtteil des Ehegatten berechnet sich ohne Berücksichtigung der Vorempfänge. Nicht mit berücksichtigt werden nach § 2316 Abs. 1 S. 2 BGB diejenigen Abkömmlinge, die einen Erbverzicht abgegeben oder einen vorzeitigen Erbausgleich nach § 1934d BGB a.F. geltend gem...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / (2) Straftat des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 47 Für die Pflichtteilsentziehung ist zum einen erforderlich, dass der betreffende Pflichtteilsberechtigte wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt wurde oder wird. Auch eine Jugendstrafe kann nach Sinn und Zweck eine Freiheitsstrafe sein, obwohl § 17 Abs. 1 JGG von "Freiheitsen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Parteivereinbarung.

Rn 2 Die Aufhebung muss durch die Parteien des Erbverzichts vereinbart werden. Der Erbverzicht kann deshalb nur zu Lebzeiten des Erblassers (§ 2347; BGH NJW 99, 798f) und des Verzichtenden (str, BGH NJW 98, 3117 [BGH 24.06.1998 - IV ZR 159/97]; aA MüKo/Wegerhoff Rz 3) aufgehoben werden. Auch eine auf § 242 oder § 313 gestützte Rückabwicklung scheidet nach dem Erbfall aus, da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anrechnung von Leistungen iSv § 2057a.

Rn 8 Der Erblasser kann einen Ausgleichungsanspruch aus § 2057a durch letztwillige Verfügung ausschließen (BGH ZEV 21, 449 [BGH 24.03.2021 - IV ZR 269/20] Rz 16). Sind dagegen Leistungen eines Abkömmlings an den Erblasser iSv § 2057a (zB Mitarbeit im Haushalt oder Erwerbsgeschäft, Pflegedienste, erhebliche Geldleistungen) zu berücksichtigen, ist der Ausgleichungserbteil nach...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 1. Einleitung

Rz. 87 Der Wertermittlungsanspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB ist ein selbstständiger Anspruch, der neben dem Auskunftsanspruch des § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB steht und von diesem klar zu trennen ist.[202] Aus diesem Grunde muss er vom Pflichtteilsberechtigten auch gesondert geltend gemacht werden und ist nicht automatisch im allgemeinen Auskunftsbegehren enthalten.[203] Währen...mehr

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§ 4 Pflichtteilsrestanspruc... / I. Überblick

Rz. 12 Wird dagegen einem Pflichtteilsberechtigten ein Vermächtnis zugewandt, so ist § 2307 BGB zu beachten, der das Konkurrenzverhältnis zwischen Pflichtteil und Vermächtnis regelt, wenn dieses angenommen oder ausgeschlagen wird. Anders als bei § 2306 BGB kann der Pflichtteilsberechtigte das zugewandte Vermächtnis immer ausschlagen, um den ungekürzten Pflichtteil zu erhalte...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / c) Vertretung der Erben durch mehrere Rechtsanwälte

Rz. 31 Wird die Klage des Pflichtteilsberechtigten abgewiesen, trägt der Gegner, d.h. der Pflichtteilsberechtigte, alle Kosten. Für die Beauftragung mehrerer Anwälte gilt: Rz. 32 Die Entscheidung darüber, ob jeder der Erben einen Prozessbevollmächtigten bestellen und Kostenerstattung verlangen kann oder ob die Gebühren für einen gemeinsamen Rechtsanwalt zu erstatten sind, ric...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 3. Anordnung eines Nachvermächtnisses

Rz. 119 Wenn der Erblasser den Abkömmling als Vermächtnisnehmer einsetzt, kann er dessen gesetzliche Erben als Nachvermächtnisnehmer bestimmen (§ 2191 BGB). Wird der Abkömmling ausdrücklich enterbt oder hat er durch Ausschlagung den Pflichtteilsanspruch erlangt (§ 2306 Abs. 1, 2 BGB), so wurde ihm zwar kein Vermächtnis zugewandt, so dass es im eigentlichen Sinn auch keine Na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck/Regelungsgehalt.

Rn 1 Die Norm ergänzt die §§ 2320, 2321. Sie regelt das Rangverhältnis zwischen dem begünstigten Ersatzmann, der von der Ausschlagung des Pflichtteilsberechtigten profitiert, und dem Vermächtnisnehmer oder Auflagenbegünstigten. Denn dieser Ersatzmann muss nach den §§ 2320, 2321 die Pflichtteilslast in Höhe des erlangten Vorteils tragen und zudem das Vermächtnis bzw die Aufl ...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / a) Begriff des Erblassers

Rz. 73 Der Abkömmling muss den Vorempfang grundsätzlich vom Erblasser erhalten haben. Fällt der Abkömmling vor oder nach dem Erbfall weg, so ist nach § 2051 BGB allerdings der an seine Stelle tretende Abkömmling ausgleichungsverpflichtet. Erfolgt eine Zuwendung aus dem Gesamtgut einer Gütergemeinschaft, dann gilt die Zuwendung von jedem Ehegatten als hälftig erbracht (§ 2054...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / g) Probleme der Ausschlagung

Rz. 208 Die Ausschlagung (und die ihr gleichstehende Anfechtung der Erbschaftsannahme) ist ebenfalls problematisch: Zwar fehlt eine ausdrückliche gesetzliche Regelung,[607] jedoch wird nach h.M. – teilweise unter Verweis auf den Wortlaut des § 2326 S. 2 BGB – auch der hinterlassene, aber ausgeschlagene Erbteil vom Pflichtteilsergänzungsanspruch abgezogen.[608] Hier wird die ...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / VII. Streit- und Gegenstandswerte im Pflichtteilsrecht

Rz. 35 In der Regel macht der Pflichtteilsberechtigte gegenüber dem Schuldner einen konkreten Betrag geltend, wenn er den Pflichtteilsanspruch beziffert. Dieser Betrag ist dann als Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren zugrunde zu legen. Bei der Stufenklage bestimmen sich die Gebühren nach dem höchsten Streitwert der miteinander zur Stufenklage verbundenen Anträge.[20] Für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Damit der Pflichtteilsberechtigte einen möglichen Pflichtteilsanspruch verwirklichen kann, gewährt ihm die Norm als Hilfsansprüche Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche bzgl des Umfangs des Nachlasses (BGH 30.11.22 – IV ZR 60/22 Rz 28; 13.9.18 – I ZB 109/17 Rz 31; Rechtsprechungsübersicht: Fleischer ErbR 13, 242). Der Auskunftsanspruch zielt auf die Weitergabe von Wis...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / 4. Bewertung des Vorempfangs bei der Ausgleichung

Rz. 76 Der Wert der ausgleichungspflichtigen Zuwendung bestimmt sich nach entsprechender Anwendung des § 2055 Abs. 2 BGB. Nach § 2055 Abs. 2 BGB ist für die Wertbemessung der Zeitpunkt der Zuwendung maßgeblich und nicht der Zeitpunkt der Begründung der Leistungspflicht. Es muss somit der Wert des Gegenstandes zum Zeitpunkt der Zuwendung ggf. durch Sachverständigengutachten f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Die Norm regelt die Möglichkeit der Stellvertretung beim (teilweisen) Erbverzicht sowie inwieweit die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich ist. Sie gilt für alle Arten von Erbverzichtsverträgen, aber nicht darüber hinaus für nur schuldrechtliche Verträge (Staud/Schotten Rz 3 f; s.a. § 2348 Rn 1). § 2347 gilt nicht für schuldrechtliche Verträge, daher auch...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / 6. Zusammentreffen von Ausgleichung und Pflichtteilsergänzung

Rz. 79 Vorempfänge nach §§ 2050 ff. BGB können sowohl Zuwendungen eigener Art als auch Schenkungen sein, z.B. im Rahmen des § 2050 Abs. 3 BGB oder bei Übermaßausstattungen. Eine lebzeitige Zuwendung kann somit zugleich ausgleichungspflichtig nach §§ 2050 ff. BGB als auch ergänzungspflichtig nach §§ 2325 ff. BGB sein. Ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zugunsten eines Pflicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Gesetzlicher Vorbehalt (Abs 2).

Rn 12 II behält dem Erblasser die Möglichkeit vor, spätere beeinträchtigende letztwillige Verfügungen, die Anordnungen nach § 2338 enthalten, zu treffen. Dazu muss der Bedachte ein pflichtteilsberechtigter Abkömmling und sein späterer Erwerb wegen Verschwendung oder Überschuldung erheblich gefährdet (§ 2338 I) sein. Der Familie soll in guter Absicht das Vermögen erhalten wer...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / aa) Einführung

Rz. 46 Den vorläufigen Schlusspunkt in der Diskussion zur Inhaltskontrolle von Erb- und Pflichtteilsverzichten bildet die Entscheidung des BGH vom 19.1.2011.[111] In dem dort entschiedenen Fall hatte kurz vor Eintritt des Erbfalls eine körperbehinderte Sozialhilfeempfängerin ohne Gegenleistung auf ihren gesetzlichen Pflichtteil verzichtet. Der Sozialhilfeträger hatte nach Ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verhältnis zu § 2108 II 1.

Rn 4 Stirbt ein als Nacherbe eingesetzter Abkömmling nach dem Erblasser und vor Eintritt des Nacherbfalls, so verdrängt § 2108 II 1 die Auslegungsregel des § 2069 (BGH NJW 63, 1150 [BGH 23.01.1963 - V ZR 82/61]). Verlangt der ausschlagende Erbe seinen Pflichtteil, so kann § 2069 nicht angewendet werden, weil sonst der Stamm des Ausschlagenden ungerechtfertigt begünstigt würd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anfechtung.

Rn 10 Auch nach der deutlichen Vereinfachung des Wahlrechts in § 2306 I kann aufgrund der weit gefassten Interpretation eines Rechtsfolgenirrtums als Inhaltsirrtum durch die Rspr (BGHZ 134, 152, 156; BGH NJW 16, 2954 Rz 11) die Annahmeerklärung (bzw die nicht fristgemäße Ausschlagung, vgl § 1956) wegen Inhaltsirrtums (§ 119 I Alt 1) in der Frist des § 1954 I (zum Beginn BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Die Norm ermöglicht dem Pflichtteilsberechtigten aus Billigkeitsgründen, seine Ausschlagung nach §§ 2306, 2307 (ggf durch Verstreichenlassen der Erklärungsfrist; § 2307 II) rückwirkend durch Anfechtung (§ 1957) zu vernichten, wenn ihm unbekannt war, dass Belastungen iSv § 2306 zur Zeit der Ausschlagung weggefallen waren. Er verliert dann neben der in Wirklichkeit unbela...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unbelasteter Erbteil.

Rn 6 Ist das Vermächtnis neben einem unbelasteten Erbteil zugewendet, bleibt bei jeweiliger Annahme ein Restpflichtteil (§ 2305), wenn addierter Erbteil und Vermächtnis (Anrechnung nach I 2 Hs 1) nicht den halben gesetzlichen Erbteil erreichen. Schlägt der Berechtigte das Vermächtnis aus, hat er den vollen Pflichtteilsrestanspruch. Nur wenn dieser den Wert des Vermächtnisses...mehr