Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnung

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Anwendungsbereich

Tz. 1 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Die International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) sind Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor (IPSAS Preface.3). Der öffentliche Sektor (public sector entities) umfasst gemäß einer Definition in IPSAS Preface Tz. 10 die Einheiten, welche die folgenden Kriterien erfüllen: Erbringung von öffentlichen Leistungen und/oder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich des § 89b HGB

Rn. 57 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Ausgleichsanspruch des § 89b HGB steht einem Handelsvertreter iSv § 84 HGB zu. Danach ist Handelsvertreter, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen (§ 84 Abs 1 S 1 HGB). Der Handelsvertreter tritt damit als ständiger Absat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 44 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 23 Abs 2 EStG enthält eine Subsidiaritätsklausel für die Fälle, dass ein Lebenssachverhalt abstrakt sowohl unter die eine als auch die andere Einkunftsart subsumiert werden kann. Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt daher nicht vor, soweit Einkünfte iSd § 2 Abs 1 Nr 1–6 EStG gegeben sind. Dies folgt allerdings bereits aus der Bezeichnun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2024, Nichterhebung ... / 1 Sachverhalt

Die Zentrale Bußgeldstelle hatte gegen den Betroffenen am 20.6.2022 einen Bußgeldbescheid wegen Nichteinhaltung des erforderlichen Abstands als Führer eines Pkw, begangen am 13.4.2022 auf der BAB 96 erlassen und gegen ihn eine Geldbuße in Höhe von 75 EUR festgesetzt. Gegen diesen Bußgeldbescheid legte der Verteidiger des Betroffenen mit Schriftsatz vom 28.6.2022 form- und fr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2024, Entziehung der... / 2 Aus den Gründen:

"… II.Die Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg … ." 1. Die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung genügt entgegen der Auffassung des Antragstellers den Vorgaben des § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO . Diese Bestimmung normiert lediglich eine formelle und keine materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung, so dass es auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begrü...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung (Fair Value Hedge Accounting)

Tz. 250 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Hat ein Unternehmen die formalen Anforderungen während der Berichtsperiode erfüllt, ergibt sich für die Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung folgende Buchungslogik (vgl. IAS 39.89): Der Erfolg aus der Bewertung des Sicherungsinstruments wird – wie sonst auch – im Periodenergebnis erfasst und der Erfolg aus der Bewertung des Grundgeschäfts wi...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 10.4 Aufbewahrungsort für Rechnungen

10.4.1 Aufbewahrungsort für im Inland ansässige Unternehmer Rz. 126 Im Inland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen und der Insel Helgoland (§ 1 Abs. 2 UStG) ansässige Unternehmer sind verpflichtet, die Rechnungen im Inland oder in einem der in § 1 Abs. 3 UStG genannten Gebiete (insbesondere Freihäfen) aufzubewahren, § 14 b Abs. 2 Satz 1 UStG. Ein Unternehmer ist in einem bes...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.4 Ausstellungsdatum der Rechnung

Rz. 32 Nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 UStG ist das Ausstellungsdatum der Rechnung anzugeben. Dasselbe gilt für Gutschriften.mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 9.1.2 Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge

Rz. 110 Für die Berechnung des Steuerbetrages aus Kleinbetragsrechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 250 EUR (§ 35 Abs. 1 UStDV) können die auf einen Voranmeldungszeitraum entfallenden Rechnungen zusammengefasst werden, soweit derselbe Steuersatz anzuwenden ist. Die Vorsteuer kann aus dem Rechnungsbetrag durch Anwendung der folgenden Formel ermittelt werden:mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 8.3 Prüfung elektronischer Rechnungen

Rz. 100 Der Aufbau und der Ablauf des bei der elektronischen Übermittlung einer Rechnung angewandten Verfahrens müssen für die Finanzbehörden innerhalb angemessener Frist nachvollziehbar und nachprüfbar sein, § 145 AO. Um die Überprüfbarkeit elektronischer Abrechnungen zu gewährleisten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:[1] Eingehende elektronische Rechnungen müssen in d...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 8.4 Erstellung und elektronische Übermittlung von Rechnungen durch Dritte

Rz. 101 Eine Rechnung kann im Namen und für Rechnung des Unternehmers oder eines in § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG bezeichneten Leistungsempfängers von einem Dritten, z. B. einem Serviceunternehmen, ausgestellt werden, § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG. Verwendet der Dritte bei der Übermittlung der elektronischen Rechnung keine elektronische Signatur und erfolgt die Übermittlung auch nicht p...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 8.2.4 Übermittlung von Rechnungen mittels Telefax

Rz. 97 Nach Auffassung der Verwaltung gilt bei der Übermittlung von Rechnungen per Telefax die Übertragung von Standard-Telefax an Standard-Telefax ("Normalfax") oder von Computer-Telefax/Fax-Server an Standard-Telefax als Papierrechnung. Voraussetzung für die Anerkennung zum Zweck des Vorsteuerabzuges ist weiter, dass der Rechnungsaussteller grundsätzlich einen Ausdruck in ...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 8 Elektronisch übermittelte Rechnungen

8.1 Grundsätze Rz. 77 Rechnungen können gem. § 14 Abs. 1 Satz 7 UStG auf Papier oder wenn die Zustimmung des Empfängers vorliegt, auch auf elektronischem Weg übermittelt werden. Nach § 14 Abs. 1 Satz 8 UStG ist eine elektronische Rechnung eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Sofern der Rechnungsempfänger zustimmt, kann der Rechnung...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 10 Aufbewahrung von Rechnungen

10.1 Der Aufbewahrungspflichtige und der Gegenstand der Aufbewahrung Rz. 119 Nach § 14 b Abs. 1 UStG hat der Unternehmer aufzubewahren: ein Doppel der (Ausgangs-)Rechnung, die er selbst oder ein Dritter in seinem Namen und für seine Rechnung ausgestellt hat, alle (Eingangs-)Rechnungen, die er erhalten oder die ein Leistungsempfänger oder in dessen Namen und für dessen Rechnung ...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 8.2.1 Übermittlung von Rechnungen mittels anderer elektronischer Verfahren

Rz. 80 Für elektronische Rechnungen, die z. B. als E-Mail mit PDF oder Textanhang, über Computer-Fax oder Faxserver oder per Web-Download übermittelt werden, muss die korrekte Übermittlung der Rechnung anhand eines innerbetrieblichen Kontrollverfahrens i. S. d. § 14 Abs. 1 UStG nachgewiesen werden. Die Aufgabe des innerbetrieblichen Kontrollverfahrens ist nicht, die materiel...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 2.1 Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen

Rz. 8 Erbringt der Unternehmer einen Umsatz (Lieferung oder sonstige Leistung) an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, ist er verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen, § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 UStG. Damit sind ordnungsgemäße Rechnungen über ausg...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 9.2.1 Vorsteuer aus Rechnungen mit unrichtigem Steuerausweis?

Rz. 111 Der Gesetzgeber hat in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz UStG ausdrücklich klargestellt, dass nur die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehbar ist. Dies bedeutet, dass der Vorsteuerabzug auch bei Vorliegen einer Rechn...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 8.2 Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen

Rz. 78 Wie für die Papierrechnung gilt auch für die elektronische Rechnung, dass die Echtheit der Herkunft (Authentizität) der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts (Integrität) und ihre Lesbarkeit gewährleistet werden müssen. Die Echtheit der Herkunft einer Rechnung ist gewährleistet, wenn die Identität des Rechnungsausstellers sichergestellt ist. Die Unversehrtheit de...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 2 Begriff der Rechnung

Rz. 3 Gemäß § 14 Abs. 1 UStG i. V. m. § 31 Abs. 1 UStDV ist eine Rechnung jedes Dokument oder eine Mehrzahl von Dokumenten, mit denen über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Wegen der zulässigen Übermittlung der Rechnung auf elektronischem Weg wurde der bisher verwendete Begriff der "Urkunde" durch den Begriff "Dokument" ersetzt. Rechnungen können entwed...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 8.2.3 Übermittlung von Rechnungen mittels elektronischen Datenaustausches

Rz. 95 Voraussetzung nach § 14 Abs. 3 Nr. 2 UStG für eine im EDI-Verfahren übermittelte Rechnung, ist neben den Vorgaben des § 14 Abs. 4 UStG, dass über den elektronischen Datenaustausch eine Vereinbarung nach Artikel 2 der Empfehlung 94/820/EG der Kommission vom 19.10.1994 über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustausches (ABl. EG 1994, L 388 S. 98) besteht, ...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 10.3 Aufbewahrungsfrist von Rechnungen

Rz. 124 Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen beträgt 10 Jahre, § 14 b Abs. 1 Satz 1 UStG. Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wird, § 14 Abs. 1 Satz 3 1. Halbsatz UStG. Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist läuft jedoch nicht ab, soweit und solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, für welche ...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 9.2.2 Vorsteuer aus Rechnungen mit unberechtigtem Steuerausweis?

Rz. 116 Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag ausweist, obwohl er dazu nicht berechtigt ist (unberechtigter Steuerausweis), schuldet den ausgewiesenen Betrag, § 14 c Abs. 2 UStG. Dies betrifft beispielsweise einen Kleinunternehmer, bei dem die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG nicht erhoben wird, der aber, obwohl dies unzulässig ist,[1] trotzdem eine Rechnung mit gesonde...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.11 Berichtigung von Rechnungen

Rz. 53 Fehlt eine der notwendigen Rechnungsangaben oder sind die Angaben in der Rechnung unzutreffend, kann die Rechnung berichtigt werden, § 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG, § 31 Abs. 5 UStDV. Dabei müssen nur die fehlenden oder unzutreffenden Angaben ergänzt oder berichtigt werden. Die Berichtigung einer Rechnung um fehlende oder unzutreffende Angaben ist kein rückwirkendes Ereignis ...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 8.2.2 Übermittlung von Rechnungen mittels einer elektronischen Signatur

Rz. 84 Nach § 14 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt eine elektronisch übermittelte Rechnung die gesetzlichen Anforderungen, wenn sie neben den weiteren Vorgaben des § 14 Abs. 4 UStG mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, § 2 Nr. 3 Signaturgesetz (SigG), oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur mit Anbieter-Akkreditierung, § 2 Nr. 15 SigG, versehen wird. Rz. 85...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 3 Rechnung in Form einer Gutschrift

Rz. 17 Gutschriften i. S. d. Umsatzsteuerrechts dürfen nicht mit Gutschriften im allgemeinen Sprachgebrauch, z. B. wenn Kunden Zahlungsabzüge wegen fehlerhafter Leistung eingeräumt werden, eine bereits erstellte und versandte Rechnung storniert wird oder ein nachträglicher Preisnachlass gewährt wird, verwechselt werden. Eine Gutschrift unterscheidet sich von einer Rechnung d...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 7 Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen

Rz. 67 § 14 a UStG regelt die zusätzlichen Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen. Zu den besonderen Fällen gehören: sonstige Leistungen im Sinne des § 3 a Abs. 2 UStG, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13 b Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 schuldet; Lieferungen i. S. d. § 3 c UStG, sog. Versandhandelslieferungen; innergemeinschaftliche Lieferu...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 9.2 Vorsteuerabzug aus Rechnungen mit unrichtigem oder unberechtigtem Steuerausweis?

9.2.1 Vorsteuer aus Rechnungen mit unrichtigem Steuerausweis? Rz. 111 Der Gesetzgeber hat in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz UStG ausdrücklich klargestellt, dass nur die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehbar ist. Dies bed...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4 Pflichtangaben in einer Rechnung

4.1 Allgemeines Rz. 21 Durch die Bestimmungen über den Inhalt ordnungsgemäßer Rechnungen muss eine Rechnung bestimmte Mindestangaben enthalten, um dem Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug zu ermöglichen. Die Pflichtangaben in der Rechnung ergeben sich aus §§ 14 Abs. 4, 14 a UStG sowie aus den §§ 33, 34 UStDV. Rz. 22 Hinweis Die Pflichtangaben sind nicht in allen Ausgangsrechn...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 6.2 Erleichterungen bei Fahrausweisen als Rechnungen

Rz. 62 Fahrausweise i. S. v. § 34 UStDV sind Dokumente, die einen Anspruch auf Beförderung von Personen gewähren. Dazu gehören auch Zuschlagkarten für zuschlagpflichtige Züge, Platzkarten, Bettkarten und Liegekarten. Mit Fahrscheindruckern ausgestellte Fahrscheine sind auch dann Fahrausweise i. S. d. § 34 UStDV, wenn auf ihnen der Steuersatz in Verbindung mit einem Symbol an...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 9.1 Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug aus Rechnungen

Rz. 102 Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG ist nur die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehbar. Ein Vorsteuerabzug ist damit nicht zulässig, soweit der die Rechnung ausstellende Unternehmer die Steuer nach § 14 c UStG sc...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.1 Allgemeines

Rz. 21 Durch die Bestimmungen über den Inhalt ordnungsgemäßer Rechnungen muss eine Rechnung bestimmte Mindestangaben enthalten, um dem Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug zu ermöglichen. Die Pflichtangaben in der Rechnung ergeben sich aus §§ 14 Abs. 4, 14 a UStG sowie aus den §§ 33, 34 UStDV. Rz. 22 Hinweis Die Pflichtangaben sind nicht in allen Ausgangsrechnungen erforderl...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 8.1 Grundsätze

Rz. 77 Rechnungen können gem. § 14 Abs. 1 Satz 7 UStG auf Papier oder wenn die Zustimmung des Empfängers vorliegt, auch auf elektronischem Weg übermittelt werden. Nach § 14 Abs. 1 Satz 8 UStG ist eine elektronische Rechnung eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Sofern der Rechnungsempfänger zustimmt, kann der Rechnungsaussteller fr...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 9.3 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs

Rz. 118 Der Leistungsempfänger kann die in einer Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer nach der Rechtsprechung des BFH[1] und der Verwaltungsauffassung geltend machen, sobald die Leistung ausgeführt und die Rechnung beim Leistungsempfänger eingegangen ist.[2] Wenn, wie dies im Geschäftsleben üblich ist, zunächst die Leistung erbracht wird und erst danach darüber eine ...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 10.4.2 Aufbewahrungsort für im Ausland ansässige Unternehmer

Rz. 128 Im Ausland sowie im Gebiet von Büsingen oder auf der Insel Helgoland ansässige Unternehmer können die Rechnungen unabhängig von der Form der Aufbewahrung im Inland einschließlich des Gebiets von Büsingen und Helgoland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufbewahren, § 14 b Abs. 2 Satz 4 UStG. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Finanzamt auf dessen Verlangen all...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und Aufbewahrung

1 Einführung Rz. 1 Die sog. EU-Rechnungsrichtlinie vom 20.12.2001[1] hatte zum Ziel, die bisher sehr unterschiedlichen Regelungen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zur umsatzsteuerlichen Rechnungserteilung und zum Vorsteuerabzug aus Rechnungen zu vereinheitlichen. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht erfolgte zum 1.1.2004 durch das Steueränderungsgesetz 2003.[2] [3]...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 11 Weiterführende Literatur

Bernütz, BB 2003, S. 2043 ff. Groß/Lindgens, UVR 2008, S. 107 ff. Groß/Steigauf, EDI-Rechnungen künftig ohne Sammelrechnung – Chance zur Vereinfachung nutzen? 8/2008, www.elektronische-steuerpruefung.de Kretzer-Moßner/Neeser, DStR 2008, S. 2148 ff.mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 6.3 Rechnungserteilung bei Entgelt von dritter Seite

Rz. 65 Erhält ein Unternehmer für seine Leistung von einem anderen als dem Leistungsempfänger ein zusätzliches Entgelt i. S. d. § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG, sog. Entgelt von dritter Seite, entspricht die Rechnung den Anforderungen des § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 (das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt) und des § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG (d...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 5 Checkliste für zwingend notwendige Angaben für den Vorsteuerabzug

Rz. 59 Damit der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug erhält, muss eine ordnungsgemäße Rechnung folgende Pflichtangaben [1] enthalten: vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, Ausstellungsdatum der Rechnung, die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom BZSt erteilte Umsatzsteuer-Ide...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.12 Gutschrift

Rz. 57 Haben die am Leistungsaustausch Beteiligten vereinbart, dass der Leistungsempfänger die Rechnung namens und im Auftrag des leistenden Unternehmers erstellt (umsatzsteuerliche Gutschrift), so muss die Rechnung seit dem 1.7.2013 explizit die Bezeichnung "Gutschrift" enthalten (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 UStG, der Art. 226 Nr. 10a MwStSystRL umsetzt). Neben der Bezeichnun...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 9 Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

9.1 Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug aus Rechnungen Rz. 102 Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG ist nur die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehbar. Ein Vorsteuerabzug ist damit nicht zulässig, soweit der die Rechnun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungen: Ausstellung und... / 2.2 Rechnungserteilung durch Dritte

Rz. 16 Die Rechnung kann durch den leistenden Unternehmer selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten, der im Namen und für Rechnung des Unternehmers abrechnet, ausgestellt werden, § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG. Der Leistungsempfänger selbst kann aber nicht Dritter sein. Falls der Leistungsempfänger über die an ihn ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet, l...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 10.1 Der Aufbewahrungspflichtige und der Gegenstand der Aufbewahrung

Rz. 119 Nach § 14 b Abs. 1 UStG hat der Unternehmer aufzubewahren: ein Doppel der (Ausgangs-)Rechnung, die er selbst oder ein Dritter in seinem Namen und für seine Rechnung ausgestellt hat, alle (Eingangs-)Rechnungen, die er erhalten oder die ein Leistungsempfänger oder in dessen Namen und für dessen Rechnung ein Dritter ausgestellt hat. Rz. 120 Die zuvor genannten Aufbewahrung...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.9.1 Im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen

Rz. 45 Zusätzlich zum Entgelt ist jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist, anzugeben, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG. Da Vereinbarungen über Entgeltminderungen auch Bestandteil der Rechnung sind, gelten die Formerfordernisse für Rechnungen auch für Entgeltminderungen. Für den Fall, dass die Entgeltminderungsver...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 10.2 Formen der Aufbewahrung

Rz. 123 Die Rechnungen können unter bestimmten Voraussetzungen als Wiedergaben auf einem Bildträger, z. B. einem Mikrofilm oder auf anderen Datenträgern, beispielsweise Magnetband, Magnetbandstreamer, Diskette, CD-ROM, DVD oder WORM-Speicher, aufbewahrt werden, § 147 Abs. 2 AO. Werden Rechnungen auf Mikrofilm aufgezeichnet und werden die Originale nicht aufbewahrt, dann muss...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.10 Steuersatz oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung

Rz. 50 In Rechnungen über steuerpflichtige Leistungen sind der auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag sowie der Steuersatz anzugeben, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG. Der Unternehmer muss den Steuerbetrag für die von ihm ausgeführte steuerpflichtige Leistung Cent genau berechnen. Ergibt sich bei der Steuerberechnung kein voller Centbetrag, ist der Centbetrag abzurunden...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.7 Zeitpunkt der Leistung und der Vereinnahmung des Entgelts

Rz. 37 Gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG ist in der Rechnung der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung anzugeben. Dies gilt auch dann, wenn das Ausstellungsdatum der Rechnung, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 UStG, mit dem Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung übereinstimmt; in diesen Fällen genügt jedoch eine Angabe, wie etwa "Leistungsdatum entspricht Rec...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 9.1.1 Vorsteuerabzug bei Zahlungen vor Empfang der Leistung

Rz. 108 Der Vorsteuerabzug setzt in den Fällen des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG bei Zahlungen vor Empfang der Leistung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG) voraus, dass eine nach §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist. Sind diese Voraussetzungen nicht gleichzeitig gegeben, kommt der Vorsteuerabzug für den Voranmeldungs- bzw. Be...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.6 Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung

Rz. 36 Gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG muss in einer Rechnung die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der sonstigen Leistung angegeben werden. Sinn und Zweck der Bezeichnung der Leistung ist u. a. die Sicherstellung der Nachprüfbarkeit der Anwendung des zutreffenden Steuersatzes. Die Bezeichnung der Leist...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.2 Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und Leistungsempfängers

Rz. 24 In der Rechnung muss der Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers jeweils vollständig angegeben werden, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG. Nach § 31 Abs. 2 UStDV ist es ausreichend, wenn sich aufgrund der in die Rechnung aufgenommenen Bezeichnungen der Name und die Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsemp...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.8 Anzahlungen bei noch nicht ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen

Rz. 40 Wird über eine noch nicht ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet, handelt es sich um eine Rechnung über eine Anzahlung, in der die Angabe des Zeitpunkts der Vereinnahmung des Entgelts oder Teilentgelts entsprechend § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG nach Auffassung der Verwaltung nur dann erforderlich ist, wenn der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht un...mehr