Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 3.2.4.1.2 Ausprägung und Grenzen der Ermittlung

Rz. 70 Grundsätzlich hängen der Umfang und die Ausprägung der Ermittlungen von der Aufklärungsbedürftigkeit des Sachverhalts ab. Aufgrund der verschiedenen partiell gegenläufigen Rechtsgrundsätze kann es im Einzelfall aber zu einer Einschränkung des Prüfungsumfangs kommen.[1] Rz. 71 Die Wahl der Beweismittel muss verhältnismäßig sein (vgl. Rz. 35). Es dürfen deshalb nur dieje...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 7.1 Übersicht und allgemeine Potenziale

Neben der steuerrechtlichen Bewertung von Transaktionen kann die Blockchain-Technologie auch einen Mehrwert für die Digitalisierung von steuerlichen Prozessen leisten. Dabei wird die Blockchain-Technologie bei der Bewertung, Verarbeitung und Dokumentation in steuerlichen Prozessen sowohl von den Finanzverwaltungen als auch durch Steuerpflichtige eingesetzt. Von besonderem In...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 6.4 Rückgängigmachung einer Fiktion

Rz. 47 Eine Schwierigkeit bei der Anwendung des § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG auf die Fälle des § 1 Abs. 2a GrEStG wird darin gesehen, dass eine Fiktion, wie sie § 1 Abs. 2a GrEStG vorgibt ("gilt als Grundstücksübereignung auf eine neue Personengesellschaft ..."), eigentlich nicht rückgängig gemacht werden kann. Rückgängig können nur einzelne der Anteilsübertragungen gemacht werd...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.2.3 Gewerbliche Einkünfte

Zunächst soll die gewerbliche Verstrickung von Token/Kryptowährungen dargestellt werden. Es existieren keine Haltefristen, sondern sobald der Steuerpflichtige einen Verkauf getätigt hat und ein steuerpflichtiger Gewinn entsteht, kann dieser mit evtl. Anschaffungskosten verrechnet werden. Die Zuordnung der Token/Kryptowährungen ist daher entscheidend, dies geschieht meist übe...mehr

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Weilbach, GrEStG § 17 Örtli... / 2 Örtliche Zuständigkeit, gesonderte Feststellung

Rz. 2 Die umfangreiche Regelung des § 17 GrEStG über die örtliche Zuständigkeit und die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ist im Lichte des Art. 106 Abs. 2 Nr. 4 GG zu sehen, wonach das Aufkommen an der Grunderwerbsteuer den Ländern zusteht. Dies bedingt die Notwendigkeit der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für den Fall, dass sich Erwerbsvorgänge auf Grundstück...mehr

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Weilbach, GrEStG § 19 Anzei... / 2 Anzeigepflicht – Voraussetzung, Rechtsnatur –

Rz. 3 § 19 GrEStG bezweckt, der zuständigen Finanzbehörde die Ermittlung grunderwerbsteuerrechtlich relevanter Erwerbsvorgänge zu ermöglichen (Thüringer FG v. 24.1.2018, 4 K 823/15, Rn. 36). Die Vorschrift regelt dazu eine gesetzliche Anzeigepflicht nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO (BFH v. 27.9.2017, II R 41/15, BFH/NV 2018, 393) und zählt abschließend die Fälle auf, in denen...mehr

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Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 2 Muster der Veräußerungsanzeigen, Beistandspflichten

Rz. 2 Gerichte, Behörden und Notare haben dem zuständigen Finanzamt Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten. Rz. 3 Auf der Grundlage dieses Musters wird ein Vordrucksatz hergestellt, wovon je eine Durchschrift bestimmt ist für das nach §§ 19, 20 AO für den Erwerber zuständige Finanzamt, das nach §§ 19, 20 AO für den Veräußerer zuständige Finanzamt, das Lagefi...mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 4. Die Abläufe bei "langanhaltenden Bestellvorgängen" (Nr. 2.2.3.6.2 des AEAO zu § 146a) bis zur Rechnung sind oft nicht linear, z. B. können in der Gastronomie zwischen Bestellung und Rechnung Tischspeicher gesplittet (aus einem werden mehrere) oder zusammengelegt (aus mehreren wird einer) werden. Welche Startzeit bekommt die Rechnung?

Sofern die langanhaltenden Bestellvorgänge mit der Transaktion "Bestellung" abgesichert wurden, bekommt jede Rechnung den Zeitpunkt als Startzeit zu dem die Transaktion "Kassenbeleg" begonnen wird. Werden z. B. mehrere Rechnungen für einen Tisch zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstellt, so erhält die jeweilige Rechnung die Startzeit des Zeitpunkts zu dem die jeweilige Trans...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.16 Aufbewahrung von Rechnungen

Rz. 330 Für Zwecke der USt kann der Steuerpflichtige grundsätzlich den Aufbewahrungsort der Rechnung bestimmen, sofern er den zuständigen Behörden auf deren Verlangen alle aufzubewahrenden Rechnungen oder Daten unverzüglich zur Verfügung stellt.[1] Die Mitgliedstaaten ihrerseits können den Steuerpflichtigen zur Auflage machen, ihnen den Aufbewahrungsort mitzuteilen, wenn sic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.15 Elektronische Rechnungen (bisherige Rechtslage)

Rz. 327 Die Rechnungen können sowohl auf Papier als auch auf elektronischem Weg übermittelt werden.[1] Elektronische Rechnungen müssen bisher seitens der Mitgliedstaaten unter der Voraussetzung akzeptiert werden, dass die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet werden. Dies wird unterstellt, wenn die Rechnungen mit einer fortgeschrittenen elekt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.17 Berichtigung von Rechnungen

Rz. 333 Hat der Aussteller der Rechnung die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt, so verlangt der Grundatz der Neutralität der MwSt, dass zu Unrecht in Rechnung gestellte MwSt berichtigt werden kann, ohne dass eine solche Berichtigung vom guten Glauben des Ausstellers der betreffenden Rechnung abhängig gemacht werden darf. Es ist Sache der Mi...mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 3. Wenn mit Bestellungen gearbeitet wird, wie müssen dann nachträgliche Preisänderungen (die nach der Bestellung aber vor der Rechnung erfolgen) abgebildet werden?

Alle Veränderungen müssen nachvollziehbar in Form einer Bestellung abgebildet werden. Die Summe aus der Menge multipliziert mit dem Bruttopreis aller Bestellungen muss dem Gesamtbruttobetrag der entsprechenden Rechnungen entsprechen.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.3 Rechnungsinhalt der ausführlichen Rechnung

Rz. 619 Art. 226 MwStSystRL, der die obligatorischen Rechnungsangaben regelt, erhielt durch die Änderungsrichtlinie zusätzliche bzw. veränderte Rechnungsangaben. Nach Nr. 7a muss durch die Angabe "Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten" ein Hinweis auf die Ist-Versteuerung aufgenommen werden. Das gilt aber nur in den Fällen, in denen das Recht auf Vorsteuerabzug (bei dem U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.4 Übersetzung von Rechnungen

Rz. 620 Zwar war mit der Richtlinie 2010/45/EU Art. 231 MwStSystRL gestrichen worden, wonach die Mitgliedstaaten zu Kontrollzwecken verlangen können, dass Rechnungen, die sich auf Leistungen in ihrem Gebiet beziehen, sowie Rechnungen, die von Steuerpflichtigen mit Sitz in ihrem Gebiet empfangen werden, in die Landessprache übersetzt werden. Jedoch gilt nach Art. 248a MwStSys...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7.3 Einführung digitaler Meldepflichten (Digital Reporting Requirements – DRRs)

Rz. 1182 Durch die DRRs wird im Zusammenhang mit der Bekämpfung des aus dem innergemeinschaftlichen Handel resultierenden Mehrwertsteuerbetrugs EU-weit ein transaktionsbezogenes Meldesystem eingeführt, das den EU-Mitgliedstaaten nahezu in Echtzeit Informationen liefern soll. Das System soll zugleich im Einklang mit den erfolgreichen Systemen einiger Mitgliedstaaten stehen, d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.1 Grundlegende Verpflichtungen im inneren Anwendungsbereich

Rz. 320 Art. 213 bis 273 MwStSystRL enthalten eine ansatzweise Harmonisierung des Verfahrensrechts zur USt. Die Vorschriften regeln im Wesentlichen die Anzeige der Aufnahme, des Wechsels und der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit, die Zuteilung von MwSt-Identifikationsnummern, die Erteilung von Rechnungen mit spezifischen Angaben, die elektronische Übermittlung von R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.13 Steuerschuldner

Rz. 307 Steuerschulder ist grundsätzlich der Unternehmer, der einen steuerpflichtigen Umsatz bewirkt.[1] Rz. 308 Die EU-Mitgliedstaaten können Regelungen treffen, nach denen der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (sog. Reverse-Charge-System), wenn der Umsatz von einem nicht im Inland ansässigen Unternehmer erbracht wird.[2] Zu den ab 1.1.2010 geltenden Neuregelungen aufgr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.2 Einzelheiten der Ausübung des Vorsteuerabzugs

Rz. 284 Art. 178 MwStSystRL regelt die technischen Modalitäten für den Vorsteuerabzug. Danach muss der Unternehmer insbesondere über eine entsprechende Rechnung des leistenden Unternehmers verfügen oder bei Einfuhren über ein entsprechendes Dokument, aus dem sich die abziehbare Steuer ergibt. Nach Art. 179 MwStSystRL wird der Vorsteuerabzug für den entsprechenden Erklärungsz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.2 Prinzip des Direktanspruchs im Mehrwertsteuerrecht

Rz. 59a Nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG berechtigt nur die in einer Rechnung ausgewiesene Steuer zum Vorsteuerabzug, die für die in Rechnung gestellte Leistung auch gesetzlich geschuldet wird. Folge dieser dem Unionsrecht nach dem EuGH-Urteil Genius Holding[1] entsprechende Rechtslage ist, dass der Leistungsempfänger eine gezahlte und nur in Rechnung gestellte, nicht aber g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.1 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 613 Rechnungen auf Papier und elektronische Rechnungen wurden weitestgehend gleichgestellt. Die Verwendung elektronischer Rechnungen hängt aber nach wie vor von der Zustimmung des Rechnungsempfängers ab.[1] Rz. 614 Die Grundregel zur Rechnungsstellung[2] schreibt vor, dass die Echtheit der Herkunft einer Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit unabh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.11 Richtlinie 2008/9/EG – Neuregelung der Vorsteuervergütungsverfahren für EU-Unternehmer

Rz. 584 Mit der Richtlinie 2008/9/EG [1] wurde das vorher in der sog. 8. EG-Richtlinie[2] geregelte Verfahren der Erstattung von MwSt (Vorsteuer-Vergütung) an EU-Unternehmer mWv 1.1.2010 (zu diesem Zeitpunkt waren die Richtlinienvorschriften in nationales Recht umzusetzen) auf eine neue Grundlage gestellt. Die 8. EG-Richtlinie wurde aufgehoben. Die Richtlinie 2008/9/EG gilt f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.25 Regelungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr

Rz. 395 Die MwStSystRL enthält (anders noch Art. 28a ff. 6. EG-Richtlinie) die Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, verteilt über die gesamte Richtlinie. Ergänzend dazu bestimmen Art. 402 bis 404 MwStSystRL den Übergangscharakter dieser Bestimmungen. Rz. 396 Art. 20ff. MwStSystRL regeln den Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenstände...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gründung einer GmbH / 5 Eintragung der GmbH

Bei vollständiger und richtiger Anmeldung soll die Eintragung der GmbH binnen 10 Werktagen in das Handelsregister erfolgen (§ 25 Abs. 3 Satz 1 Handelsregisterverordnung). Die Eintragung wird so dann im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Nun ist die GmbH als juristische Person entstanden. Achtung Vorsicht bei Fake-Rechnungen! Leider gibt es kriminelle Akteure, die i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.2 Rechnungsstellung und vereinfachte Rechnungsangaben

Rz. 615 Die Verpflichtung zur Rechnungsstellung betrifft grundsätzlich alle Umsätze an andere Unternehmer und nicht steuerpflichtige juristische Personen.[1] Allerdings dürfen die Mitgliedstaaten nicht mehr vorschreiben, dass Rechnungen für befreite Finanzdienstleistungen erstellt werden müssen.[2] Daneben enthält die MwStSystRL weiterhin die Möglichkeit, dass die Mitgliedst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.1 Entstehung und Umfang des Vorsteuerabzugsrechts

Rz. 263 Die zentralen Bestimmungen über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugsrechts ergeben sich aus Art. 167ff. MwStSystRL. Das Vorsteuerabzugsrecht des Abnehmers entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld für die Leistung beim Leistenden entsteht. Das ist nach Art. 63 MwStSystRL grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die Leistung bewirkt wird, aus ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25.1.2.1 Neue Fernverkaufsregelungen

Rz. 665 Die vorherige sog. Versandhandelsregelung für grenzüberschreitende innergemeinschaftliche Versendungslieferungen an Nichtunternehmer, die bei Lieferumfängen oberhalb der von dem jeweiligen Bestimmungsmitgliedstaat festgelegten Lieferschwelle zur Verlagerung des Lieferorts in den Bestimmungsmitgliedstaat führt[1], ist entfallen. An ihre Stelle ist eine neue sog. Fernv...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.8 Steuertatbestand und Steueranspruch

Rz. 160 Art. 62 MwStSystRL regelt den Steuertatbestand und Steueranspruch. Nach Abs. 1 der Vorschrift ist Steuertatbestand der Tatbestand, durch den die gesetzlichen Voraussetzungen für den Steueranspruch verwirklicht werden. Rz. 161 Nach Art. 62 Abs. 2 MwStSystRL ist Steueranspruch der Anspruch, den der Fiskus nach dem Gesetz gegenüber dem Steuerschuldner von einem bestimmte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.9.1 Bemessungsgrundlage im Inland

Rz. 165 Die Bemessungsgrundlage für entgeltliche Leistungen [1] ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Leistende vom Empfänger oder von einem Dritten erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen. Eine Subvention muss, um Teil der Bemessungsgrundlage zu sein, von einem Dritten für den j...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.6 Rechnungsaufbewahrung

Rz. 622 Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, Art. 244 MwStSystRL insgesamt neu zu fassen. Danach wäre jeder Unternehmer verpflichtet gewesen, von Ausgangsrechnungen Kopien der Rechnungen aufzubewahren und erhaltene Eingangsrechnungen aufzubewahren. Für die Aufbewahrung der Rechnungen sollten grundsätzlich die Vorschriften des Mitgliedstaats gelten, in dem der Unternehmer d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.2 Dienstleistungen

Rz. 123 Art. 24ff. MwStSystRL regeln den Begriff der Dienstleistung. Art. 24 Abs. 1 MwStSystRL enthält die Grundsatzdefinition, dass jede Leistung, die keine Lieferung eines Gegenstands ist, als Dienstleistung behandelt wird. Die Leistung kann u. a. auch in der Abtretung eines unkörperlichen Gegenstands, in der Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen, und in der Ausführu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7.5 Anforderungen an die Registrierung für MwSt-Zwecke in anderen EU-Mitgliedstaaten (VAT Registration Requirements – VRRs) und einzige Mehrwertsteuer-Registrierung (Single VAT Registration – SVR)

Rz. 1194 Unternehmen, die in anderen Mitgliedstaaten besteuerte Umsätze tätigen, sehen sich nach Auffassung der EU-Kommission nach wie vor mit erheblichen MwSt-Befolgungslasten und -kosten konfrontiert, die ein Hindernis auf dem Binnenmarkt darstellten. Die im Rahmen des E-Commerce-Pakets zum 1.7.2021 entwickelten (oder erweiterten) Regelungen hätten die Registrierungslast f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.9 Cash accounting System

Rz. 626 Mit Art. 167a MwStSystRL haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, bei Unternehmern, die für ihre Ausgangsumsätze die Istversteuerung anwenden (§ 20 UStG), auch bezüglich des Vorsteuerabzugs das Ist-Prinzip einzuführen. Die Mitgliedstaaten können in einem optionalen Verfahren regeln, dass der Vorsteuerabzug des Istversteuerers erst entsteht, wenn die Gegenl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.7 Voraussetzung für den Vorsteuerabzug

Rz. 624 Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, den Vorsteuerabzug in Bezug auf den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen[1] und in Bezug auf Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet,[2] davon abhängig zu machen, dass der Leistungsempfänger eine ordnungsgemäße Rechnung besitzt. Der Rat hat die vorgesehenen Änderungen nicht übernommen. Damit blieb ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Schwerbehindertenvertre... / 5.4 Schulung der Vertrauenspersonen

§ 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX regelt, dass die Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsregeln entsprechend für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gelten, soweit diese Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die für die Arbeit der SBV objektiv erforderlich sind oder die zumindest die SBV bei gutem Willen als erforderlich ansehen darf.[1] Erforderlich sollen nac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Die 13. EWG-Richtlinie

Rz. 424 In der Dreizehnten Richtlinie des Rates v. 17.11.1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren der Erstattung der MwSt an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige[1] – ist analog zur RL 2008/9/EG (für EU-Unternehmer) die Erstattung von USt an Drittlandsunternehmer geregelt.[2] Das Verfahren gilt – wie n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweiz / 2.1 Arbeitnehmer

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in der Schweiz eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden. Das gilt jedoch nur, sofern es sich um eine Entsendung handelt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.19.4 Reisebüros/Reiseveranstalter

Rz. 352 Art. 306ff. MwStSystRL regeln die sog. Margenbesteuerung von Reiseleistungen. Danach wenden die Mitgliedstaaten auf die Leistungen der Reiseveranstalter (die Vorschrift spricht insoweit irreführend von Reisebüros, die i. d. R. nur als Vermittler tätig sind) eine Sonderregelung an, soweit die Veranstalter gegenüber den Reisenden im eigenen Namen auftreten und für die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Endgültiges Mehrwertsteuersystem nach dem Ursprungslandprinzip

Rz. 1016 Die seit dem 1.1.1993 geltende Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung im europäischen Binnenmarkt soll nach Art. 402 MwStSystRL durch eine endgültige Regelung für die Besteuerung des Handelsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten abgelöst werden, die von dem Grundsatz ausgeht, dass die gelieferten Gegenstände und die erbrachten Dienstleistungen im Ursprungsmitgli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.1 Lieferung von Gegenständen

Rz. 107 Art. 14 MwStSystRL regelt den Begriff der Lieferung von Gegenständen. Abs. 1 enthält die Grundsatzdefinition, wonach als Lieferung eines Gegenstands die Übertragung der Befähigung gilt, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen. Bei einer Lieferung muss nicht das rechtliche Eigentum an dem Gegenstand übertragen werden.[1] Die Lieferung eines G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Sachlicher Steueranwendungsbereich

Rz. 61 Besteuert werden alle Lieferungen von Gegenständen und alle Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger im Inland gegen Entgelt ausführt, und die Einfuhr von Gegenständen. Zwischen einer Dienstleistung und dem erhaltenen Entgelt muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen.[1] Rz. 62 Steuerbare Umsätze setzen das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen Parteien über den ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.7.1 Lieferung von Gegenständen

Rz. 141 Art. 32 Unterabs. 1 MwStSystRL enthält den Grundsatz, dass der Ort der Lieferung sich danach bestimmt, wo der Gegenstand sich zum Zeitpunkt des Beginns der Versendung oder Beförderung an den Abnehmer befindet. Die Beförderung oder Versendung kann auch von einem beauftragten Dritten durchgeführt werden. Dieser kann z. B. ein Dienstleister (z. B. Lohnveredelungsunterne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.35 Durchführungsverordnung 2020/21 zum Digitalpaket

Rz. 735 Die von der EU-Kommission am 14.1.2020 erlassene DVO (EU) 2020/21[1] steht im Zusammenhang mit dem ab 1.7.2021 geltenden sog. Digitalpaket zur Modernisierung der Mehrwertbesteuerung des grenzüberschreitenden Onlinehandels in Form der RL 2017/2455[2] bzw. den damit geschaffenen neuen Fernverkaufsregelungen. Um dem erweiterten Anwendungsbereich der Sonderregelungen des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verschmelzung: Die Fusion v... / 2.2.3 Zeitpunkt des erstmaligen Gewinnanspruchs

Der Verschmelzungsvertrag gibt den Zeitpunkt an, ab dem die neuen Gesellschafter Gewinnansprüche erhalten. Außerdem ist ein davon gegebenenfalls abweichender Verschmelzungsstichtag zu benennen. Ab dem Verschmelzungsstichtag gelten alle Handlungen der übertragenden Rechtsträger als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen. Sonderrechte, die der übernehmende Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verschmelzung: Die Fusion v... / 2.3 Schlussbilanz der übertragenden GmbH

Der Verschmelzungsstichtag ist der Tag, von dem an die Handlungen der übertragenden Rechtsträger als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen gelten (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 UmwG). Die übertragende Gesellschaft muss eine Schlussbilanz erstellen. In der Praxis wählt man als Verschmelzungsstichtag den ersten eines Geschäftsjahres um 0:00 Uhr, da zu dem Tag davor ohneh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.16 Dynamisierung der Pfändungsfreibeträge

Die nach § 850c ZPO unpfändbaren Beträge und die für Zulassung erhöhter Pfändung durch das Vollstreckungsgericht gesetzten Grenzen können sich zum 1.7. eines jeden Jahres ändern, und zwar entsprechend der im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum sich ergebenden prozentualen Entwicklung des Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG.[1] Die maßgebenden Beträge hat das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Richtlinie 2001/115/EG – Rechnungstellung

Rz. 467 Mit der Richtlinie 2001/115/EG[1] waren die Vorschriften über die obligatorischen Angaben in der Rechnung für den Bereich des Umsatzsteuerrechts[2] weitest gehend harmonisiert worden. Darüber hinaus wurde u. a. für die Rechnungsstellung durch Dritte und die Abrechnung durch Gutschrift sowie die elektronische Rechnungsstellung ein gemeinsamer europäischer Rechtsrahmen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.7.2 Dienstleistungen

Rz. 147 Nach Art. 43ff. MwStSystRL gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte für den Ort einer Dienstleistung (zu der ab 1.1.2010 geltenden Neuausrichtung der Ortsprinzipien vgl. Abschn. 4.10), wie z. B.: Art. 45 regelt den Grundsatz, dass der Ort der Dienstleistung sich bei B2C-Leistungen danach bestimmt, wo der Dienstleistende den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.5 Maßgebliches Recht für die Rechnungsausstellung

Rz. 621 Das für die Rechnungsausstellung maßgebliche Recht enthält Art. 219a MwStSystRL. Zu beachten ist, dass diese Vorschrift nicht für die Aufbewahrung von Rechnungen gilt. Hier gelten besondere Regelungen in Art. 244 bis 248 MwStSystRL. In Art. 219a MwStSystRL ist der Grundsatz verankert, dass sich das maßgebliche Recht für die Rechnungsstellung nach den Vorschriften des...mehr