Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2 Zinsaufwendungen in der HGB-Rechnungslegung

2.1 Aktivierung von Zinsaufwendungen 2.1.1 Zinsen als Anschaffungskosten Rz. 5 Nachstehend ist sich der Frage zu widmen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Zinsen als Bestandteil der Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB zu klassifizieren sind. Laut Satz 1 dieser Rechtsvorschrift bilden "Anschaffungskosten […] die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgeg...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 4 Zinsaufwendungen in der IFRS-Rechnungslegung

4.1 Aktivierung von Zinsaufwendungen als Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten Rz. 51 Die bilanzielle Behandlung von Fremdkapitalkosten (borrowing costs) im Rahmen der Erfassung als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (IAS 23 (rev. 2017))[1] gestaltet sich nach den IFRS – anders als in der nationalen Rechnungslegung – einheitlich. Gem. IAS 23.8 besteht für Fre...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3 Zinsaufwendungen in der EStG-/KStG-Rechnungslegung

3.1 Einordnung Rz. 26 Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung von Kaufleuten ist § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG. Demgemäß ist zur Ermittlung des Gewinns für den Schluss eines Wirtschaftsjahrs das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) auszuweisende Betriebsvermögen anzusetzen. Anwendung findet diese Norm auf Gewerbetreibende, ...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 4.1 Aktivierung von Zinsaufwendungen als Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten

Rz. 51 Die bilanzielle Behandlung von Fremdkapitalkosten (borrowing costs) im Rahmen der Erfassung als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (IAS 23 (rev. 2017))[1] gestaltet sich nach den IFRS – anders als in der nationalen Rechnungslegung – einheitlich. Gem. IAS 23.8 besteht für Fremdkapitalkosten, die sich direkt (also Einzelkosten!)[2] dem Erwerb, dem Bau oder d...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.1.2 Zinsen als Herstellungskosten

Rz. 11 Die Aktivierung von Zinsen für Fremdkapital im Rahmen der Ermittlung des Umfangs der Herstellungskosten ist in § 255 Abs. 3 HGB geregelt. Nach dessen Satz 1 gehören Zinsen für Fremdkapital nicht zu den Herstellungskosten. Eine Relativierung offenbart Satz 2, wonach ein Aktivierungswahlrecht für Zinsen besteht, die zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegens...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.1 Einordnung

Rz. 26 Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung von Kaufleuten ist § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG. Demgemäß ist zur Ermittlung des Gewinns für den Schluss eines Wirtschaftsjahrs das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) auszuweisende Betriebsvermögen anzusetzen. Anwendung findet diese Norm auf Gewerbetreibende, die aufgrund g...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 1.2 Begriff der Aufwendungen

Rz. 3 Für Zwecke der Rechnungslegung wird Aufwand als betrieblich bedingter Wertverzehr einer Abrechnungsperiode definiert. Als buchhalterischer Geschäftsvorfall führt der Wertverzehr zu einer Verminderung des Nettovermögens (Reinvermögens, Eigenkapitals). Der Wertverzehr kann in einer Umformung von Werten bestehen (z. B. Verbrauch von Rohstoffen zur Erstellung von Fabrikaten...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.1 Aktivierung von Zinsaufwendungen

2.1.1 Zinsen als Anschaffungskosten Rz. 5 Nachstehend ist sich der Frage zu widmen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Zinsen als Bestandteil der Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB zu klassifizieren sind. Laut Satz 1 dieser Rechtsvorschrift bilden "Anschaffungskosten […] die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 1.3 Systeme

Rz. 6 Als Buchführungssystem wird das formale System von Regelungen bezeichnet, das die Ordnung, Verknüpfung und Verdichtung der aufzeichnungspflichtigen Vorgänge festlegt.[1] Rz. 7 Historisch bedingt besteht die doppelte Buchführung aus verschiedenen Arten von Büchern: Grund- und Hauptbuch sowie Nebenbüchern. Im Grundbuch werden die einzelnen Geschäftsvorfälle in chronologis...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3 Erfassung von Zinsen als Aufwendungen/Betriebsausgaben

3.3.1 Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten Rz. 32 Auch im Zuge der steuerlichen Gewinnermittlung führt die Aufzinsung von Rückstellungen zu Zinsaufwendungen und eine entsprechende (zeitlich vorgelagerte) Abzinsung dementsprechend zu Zinserträgen, welche es aus steuerlichen Gründen zu vermeiden gilt. § 6 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a Buchstabe e EStG postulieren ein g...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.1 Buchführungspflicht

Rz. 20 Die Buchführungspflicht ist im Interesse der Rechtssicherheit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung handelsrechtlich und steuerrechtlich eindeutig geregelt.[1] 2.1.1 Handelsrechtliche Buchführungspflicht Rz. 21 Die Buchführungspflicht nach HGB ist an die Kaufmannseigenschaft geknüpft. Als Kaufmann bezeichnet das HGB denjenigen, der ein Handelsgewerbe betreibt.[1] Das ...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2 Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs (Zinsschranke/Überentnahmen)

3.3.2.1 Einordnung Rz. 34 Zinsen sind als Betriebsausgaben grundsätzlich sofort abziehbar, wenn sie betrieblich veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu müssen sie auf Schulden beruhen, die zum Betriebsvermögen gehören. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Schulden mit dem Betrieb in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen oder zu dem Zweck übernommen wurden, dem Betrieb Mit...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 34 Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GOB) sind ein unbestimmter Rechtsbegriff, der die Gesamtheit aller kodifizierten und nicht kodifizierten Regeln umschreibt, die für die Rechnungslegung maßgebend sind. Die nicht kodifizierten Vorschriften sind sog. gesetzesergänzende Rechtssätze und damit zwingendes Recht.[1] Nach der sehr allgemeinen Definition in § 238 Abs....mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.1.1 Zinsen als Anschaffungskosten

Rz. 5 Nachstehend ist sich der Frage zu widmen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Zinsen als Bestandteil der Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB zu klassifizieren sind. Laut Satz 1 dieser Rechtsvorschrift bilden "Anschaffungskosten […] die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu verset...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2.2 Zinsen als "sonstige betriebliche Aufwendungen"

Rz. 24 Gem. § 275 Abs. 2 Nr. 8 HGB (Gesamtkostenverfahren) bzw. gem. § 275 Abs. 3 Nr. 7 HGB (Umsatzkostenverfahren) sind in der Gewinn- und Verlustrechnung "sonstige betriebliche Aufwendungen" gesondert zu erfassen.[1] Dieser Posten verkörpert einerseits einen Auffangposten und erfährt im HGB keine explizite Definition. Andererseits gehen in den Posten "sonstige betriebliche...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.2 Aktivierung von Zinsaufwendungen

3.2.1 Zinsen als Anschaffungskosten Rz. 27 Durch den Verweis von H 6.2 EStR 2012 (Stichwort "Anschaffungskosten") auf § 255 Abs. 1 HGB hinsichtlich Begriff und Umfang der Anschaffungskosten resultiert eine begriffliche Übereinstimmung des Anschaffungskostenbegriffs in Handelsbilanz und steuerlicher Gewinnermittlung.[1] Deswegen verkörpern auch Zinsaufwendungen im Steuerrecht ...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 4.2 Erfassung von Zinsen als Aufwendungen

Rz. 60 IAS 23.1 legt fest, dass eine sofortige Aufwandserfassung in der Periode stattzufinden hat, in der die Fremdkapitalzinsen angefallen sind, falls kein qualifying asset vorliegt oder ein qualifying asset vorliegt, aber vom Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht wird (IAS 23.4). Insofern nimmt der Begriff des "qualifying asset" in diesem Kontext eine bedeutsame Roll...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.2 Beschränkung durch die Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG)

Rz. 36 Die Zinsschranke wurde im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 als eine Gegenfinanzierungsmaßnahme eingeführt, um den steuerlichen Zinsabzug auf Ebene des Zinsschuldners unter bestimmten Voraussetzungen zu begrenzen.[1] Mittlerweile verkörpert die Zinsschranke nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene ein Instrument zur Abwehr von Steuermissbr...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.2.1 Zinsen als Anschaffungskosten

Rz. 27 Durch den Verweis von H 6.2 EStR 2012 (Stichwort "Anschaffungskosten") auf § 255 Abs. 1 HGB hinsichtlich Begriff und Umfang der Anschaffungskosten resultiert eine begriffliche Übereinstimmung des Anschaffungskostenbegriffs in Handelsbilanz und steuerlicher Gewinnermittlung.[1] Deswegen verkörpern auch Zinsaufwendungen im Steuerrecht grundsätzlich keine Anschaffungs(ne...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.3.3 Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen

Rz. 45h Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden typisierend mit 6 % der Überentnahme des Wirtschaftsjahres zuzüglich der Über- und Unterentnahmen vorangegangener Wirtschaftsjahre berechnet. Dabei sind 2.050 EUR Schuldzinsen pro Wirtschaftsjahr in jedem Fall steuerlich abzugsfähig (Freibetrag). Bei tatsächlichen Schuldzinsen bis 2.050 EUR erübrigt sich mithin eine Berechnun...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.3.1 Betrieblich veranlasste Schuldzinsen

Rz. 45b Schuldzinsen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG sind alle Aufwendungen zur Erlangung wie Sicherung des Kredits, Nebenkosten der Darlehensbeschaffung sowie Geldbeschaffungskosten. Hierzu gehören auch Nachzahlungs-, Aussetzungs- und Stundungszinsen i. S. d. AO.[1] Rz. 45c Nur betrieblich veranlasste Schuldzinsen, die dem Grunde nach als Betriebsausgaben abziehbar wären, unterlie...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2 Erfassung von Zinsen als Aufwendungen

Rz. 20 Eine Erfassung von Zinsaufwendungen als Aufwand kommt insbesondere dann in Betracht, wenn entweder ein Aktivierungsverbot besteht (z. B. im Zuge der Anschaffungskostenermittlung, aufgrund mangelnden sachlichen und/oder zeitlichen Bezugs hinsichtlich § 255 Abs. 3 HGB oder aufgrund von § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB) oder das gesetzlich eingeräumte Aktivierungswahlrecht im Rah...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2.1 Zinsen als "Zinsen und ähnliche Aufwendungen"

Rz. 21 Gem. § 275 Abs. 2 Nr. 13 HGB (Gesamtkostenverfahren) bzw. gem. § 275 Abs. 3 Nr. 12 HGB (Umsatzkostenverfahren) sind in der Gewinn- und Verlustrechnung "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" gesondert auszuweisen.[1] Dieser Posten enthält sämtliche Beträge, die für aufgenommenes Fremdkapital zu entrichten sind, seien es Aufwendungen für die Beschaffung, für die Rückzahlung...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2.3 Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rz. 25 Die Aufzinsung von Rückstellungen ruft Zinsaufwendungen hervor, eine entsprechende (zeitlich vorgelagerte) Abzinsung führt zu Zinserträgen. Ausschließlich die Abzinsung von Rückstellungen, welche nach Maßgabe ihres nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags zu bewerten sind (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB), was die Berücksichtigung zum Stichta...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 3.3 Konten, Kontenrahmen, Kontenplan

Rz. 61 Durch das Erfordernis der sachlich geordneten Erfassung der Geschäftsvorfälle (s. Rz. 38) werden verschiedene (Sach-)Konten[1] benötigt. Die Buchungen gleichartiger Geschäftsvorfälle werden auf einem Konto verdichtet. Das sog. T-Konto teilt jedes Konto in eine Soll-Seite (linke Spalte) und eine Haben-Seite (rechte Spalte). Es existieren zum einen aktive und passive Bes...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.2.2 Der Zinsschranke unterliegende Zinsaufwendungen

Rz. 43 Der Anwendungsbereich der Zinsschranke ist weit gefasst. Wie bereits erwähnt, erfasst sie den Aufwand aus der nicht an eine Mindestdauer gebundenen Überlassung von Geldkapital, jedoch nicht von Sachkapital.[1] Definiert werden der Zinsschranke unterliegende Zinsaufwendungen als "Vergütungen für Fremdkapital, wirtschaftlich gleichwertige Aufwendungen und sonstige Aufwe...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.3 Exkurs: Gewerbesteuerliche Beschränkungen durch Hinzurechnungsvorschriften

Rz. 46 Generell mindern Zinsaufwendungen auch den Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 Satz 1 GewStG), welcher die Ausgangsgröße zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer bildet. Jener ist insbesondere um 25 % der Summe der hinzurechnungsfähigen Bestandteile i. S. v. § 8 Nr. 1 GewStG zu erhöhen, falls die besagte Summe einen Freibetrag von 200.000 EUR überschreitet....mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.2.5 Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Rz. 49 Nach § 239 Abs. 4 Satz 1 HGB sowie § 146 Abs. 5 AO ist explizit die EDV-Buchführung als Buchführungsform erwähnt und zulässig. In den letzten Jahrzehnten hat diese Buchführungsformältere manuelle Buchführungsverfahren gänzlich verdrängt. Grundsätzlich gelten für die DV-gestützte Buchführung dieselben Grundsätze wie für die manuelle Buchführung. Mit BMF-Schreiben vom 2...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.1 Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rz. 32 Auch im Zuge der steuerlichen Gewinnermittlung führt die Aufzinsung von Rückstellungen zu Zinsaufwendungen und eine entsprechende (zeitlich vorgelagerte) Abzinsung dementsprechend zu Zinserträgen, welche es aus steuerlichen Gründen zu vermeiden gilt. § 6 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a Buchstabe e EStG postulieren ein generelles Abzinsungsgebot von unverzinslichen Verbindlich...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.2.1 Überblick

Rz. 38 Konzeptionell fokussiert die Zinsschranke die Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen von prinzipiell konzerngebundenen Unternehmen. Jener Adressatenkreis wurde durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz[1] insofern erweitert, als nunmehr Steuerpflichtige erfasst werden, die einer Person i. S. v. § 1 Abs. 2 AStG nahestehen – hier sind Beteilig...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.2.2 Zinsen als Herstellungskosten

Rz. 28 Die "Zinsen für Fremdkapital" i. S. v. § 255 Abs. 3 HGB erlangen über den Verweis in R 6.3 Abs. 5 EStR 2012 für steuerliche Zwecke sowohl im oben[1] bereits beschriebenen sachlichen als auch im zeitlichen Umfang Geltung, sodass eine begriffliche Deckungsgleichheit zu konstatieren ist. Wurde das Aktivierungswahlrecht für Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB ...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.1 Einordnung

Rz. 34 Zinsen sind als Betriebsausgaben grundsätzlich sofort abziehbar, wenn sie betrieblich veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu müssen sie auf Schulden beruhen, die zum Betriebsvermögen gehören. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Schulden mit dem Betrieb in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen oder zu dem Zweck übernommen wurden, dem Betrieb Mittel zuzuführen (be...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.2.2 Handelsrechtliche Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (i. e. S.)

Rz. 38 Richtigkeit und Willkürfreiheit Der Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit [1] verlangt die richtige Verbuchung der Geschäftsvorfälle in sachlicher und wertmäßiger Hinsicht. Die notwendige Übereinstimmung von Buchung und Geschäftsvorfall ist erfüllt, wenn der zugrunde liegende Tatbestand dem Buchungssatz sowie den Belegen vollständig entspricht.[2] Die (kontenmäß...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.3 Beschränkung bei Überentnahmen (§ 4 Abs. 4a EStG)

Rz. 45a Nach § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG sind Schuldzinsen unter den Voraussetzungen der Sätze 2-6 steuerlich nicht abzugsfähig, wenn Überentnahmen getätigt werden, d. h. wenn die Entnahmen die Summe aus Gewinn und Einlagen übersteigen (sog. Eigenkapitalmodell).[1] Liegt keine Überentnahme vor, sind die Zinsen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Diese Regelung folgt dem Grun...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.3.2 Der Begriff der Überentnahme

Rz. 45d Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen übersteigen. Die Vorschrift trifft keine von § 4 Abs. 1 und 3 EStG abweichenden Bestimmungen zu den Begriffen "Gewinn" sowie "Entnahmen und Einlagen", sodass die allgemeinen Grundsätze gelten. Jedoch sind Gewinnanteile aus Tochterpersonengesellschaften erst bei deren Auszahl...mehr

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Vergütungsbericht in der Rechnungslegung

1 Grundsachverhalte Rz. 1 Nach § 162 Abs. 1 AktG müssen Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften i. S. v. § 3 Abs. 2 AktG jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die[1] im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns[2] ge...mehr

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Vergütungsbericht in der Re... / 4 Inhalt des Vergütungsberichts

Rz. 7 Im Vergütungsbericht ist die entsprechend des vom Aufsichtsrat entwickelten Vergütungssystems[1] gewährte bzw. geschuldete Vergütung für jedes einzelne gegenwärtige oder frühere Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglied unter Namensnennung darzustellen. Der Vergütungsbegriff deckt sich hierbei nach der Gesetzesbegründung mit der handelsrechtlichen Definition der Gesamtbezü...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.1 Regelungsbereich

Rz. 218 Die Behandlung von Wertpapieren wird – wie bereits in der Kommentierung für HGB und EStG – danach untergliedert, ob die Wertpapiere eine Beteiligung darstellen oder nicht. Wenngleich stets im Zusammenhang mit der Übertragung von Wertpapieren im Zusammenhang stehend, ist nicht Gegenstand dieses Beitrags: Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3, Konzern-Konsolidierung n...mehr

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Vergütungsbericht in der Re... / 2 Verpflichtete Unternehmen

Rz. 4 Zur Erstellung eines Vergütungsberichts i. S. v. § 162 AktG sind nur börsennotierte Gesellschaften i. S. v. § 3 Abs. 2 AktG verpflichtet. Demnach müssen deren Aktien zu einem Markt zugelassen sein, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und für das Publikum mittelbar oder unmittelbar zugänglich ist, was etwa für den Pr...mehr

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Vergütungsbericht in der Re... / 8 Weglassung nachteiliger Angaben

Rz. 23 Der berichtspflichtigen Gesellschaft wird in § 162 Abs. 6 Satz 1 AktG das Recht eingeräumt, im Vergütungsbericht auf Informationen zu verzichten, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet sind, der Gesellschaft einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Vergleichbare Regelungen finden sich u. a. in § 131 Abs. 3 Nr. 1 AktG bezüglich der Auskunftsrech...mehr

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Vergütungsbericht in der Re... / 6 Offenlegung

Rz. 21 Der Vergütungsbericht wird losgelöst vom (Konzern-)Lagebericht bzw. (Konzern-)Abschluss auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Nach § 162 Abs. 4 AktG sind der Vergütungsbericht und der Vermerk des Abschlussprüfers zur Prüfung des Vergütungsberichts nach dem Beschluss der Hauptversammlung i. S. d. § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG bzw. nach der Vorlage gem. § 1...mehr

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Vergütungsbericht in der Re... / 9 Weiterführende Literatur

Dilßner/Needham, Auswirkungen der Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie II auf die Unternehmensberichterstattung: Update, IRZ 2020, S. 191-195. Kuthe/Reuters, Der aktienrechtliche Vergütungsbericht nach § 162 AktG – praxisrelevante Hinweise, BB 2022, S. 2115. Needham, Weiterentwicklung der Corporate Governance durch das ARUG II: Update zur Umsetzung der neugefassten Aktionä...mehr

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Vergütungsbericht in der Re... / 3 Organmitglieder

Rz. 5 Der Vergütungsbericht ist nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG gemeinsam von Vorstand und Aufsichtsrat zu erstellen. Die gemeinsame Berichterstattung durch beide Organe stellt hierbei eine Besonderheit der Unternehmensberichterstattung dar. Eine vergleichbare Regelung existiert nur für die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die nach § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG v...mehr

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Vergütungsbericht in der Re... / 7 Einschränkungen durch den Datenschutz

Rz. 22 § 162 Abs. 5 Satz 1 AktG bestimmt, dass die Inhalte des Vergütungsberichts i. S. d. § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG keine Informationen enthalten dürfen, die einen Rückschluss auf die Familiensituation der einzelnen Organmitglieder zulassen. Für die personenbezogenen Angaben über die Mitglieder der beiden Verwaltungsorgane gilt darüber hinaus die DSGVO. § 162 Abs. 5 Satz...mehr

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Vergütungsbericht in der Re... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Nach § 162 Abs. 1 AktG müssen Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften i. S. v. § 3 Abs. 2 AktG jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die[1] im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns[2] gewährte und geschuld...mehr

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Vergütungsbericht in der Re... / 5 Prüfung durch den gesetzlichen Abschlussprüfer

Rz. 19 Nach § 162 Abs. 3 AktG ist die Prüfung des Vergütungsberichtes darauf zu beschränken, ob die Angaben zu den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG genannten Pflichtbestandteilen gemacht wurden. Die Vorgaben zur externen Prüfung des Vergütungsberichtes entsprechen somit im Wesentlichen der rein formellen Prüfung der (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung durch den Abschlusspr...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 8 Weiterführende Literatur

Brox/Henssler, Handelsrecht mit Grundzügen des Wertpapierrechts, 23. Aufl. 2020 Gross/Schruff, Der Jahresabschluß nach neuem Recht, 2. Aufl. 1986 Wysocki/Schulze-Osterloh/Hennrichs/Kuhner, Handbuch des Jahresabschlusses, Rechnungslegung nach HGB und internationalen Standards (Loseblatt) Wysocki, v./Schulze-Osterloh, Handbuch des Jahresabschlusses in Einzeldarstellungen, 1984 ff.mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.1.2 Handelsbilanz

Rz. 94 Handelsrechtlich werden Finanzanlagen außerplanmäßig abgeschrieben, wenn ihr Wert am Bilanzstichtag niedriger ist als der Buchwert. Dabei ist ein Börsenkurs für Wertpapiere des Anlagevermögens nur wichtiger, aber nicht in allen Fällen tauglicher Wert. So kann es etwa Synergieeffekte geben, die zu einem höheren Ertragswert einer Beteiligung führen. Bei dem Anteil an ei...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 2.2.1 Datenzugriff auf Konten der handelsrechtlichen Gewinnermittlung

Rz. 13 Praxis-Beispiel Die Finanzbehörde ordnete für die Jahre 01 bis 03 eine Außenprüfung bei der Firma A an. Diese war im Prüfungszeitraum Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft. Die handelsrechtliche Finanzbuchhaltung wickelte sie über ein elektronisches Datenverarbeitungssystem ab. Eine eigenständige steuerliche Buchführung be...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.4 Aufbewahrung von EDI-Nachrichten und E-Mails

Rz. 41 Generell stellt sich bei der elektronischen Datenübermittlung die Frage, wie die ausgetauschten elektronischen Nachrichten zu behandeln sind, um den Aufbewahrungspflichten gerecht zu werden. Grundsätzlich sind eingehende EDI-Nachrichten[1] und E-Mails insoweit aufbewahrungspflichtig, als Daten, die über das standardisierte EDI-Verfahren oder per E-Mail übermittelt wer...mehr