Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / aa.2 Doppelte Wesentlichkeit

Tz. 122 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Kapitel 3 von ESRS 1 definiert und erklärt das Konzept der "Doppelten Wesentlichkeit". Zunächst wird klargestellt, dass es zwei Hauptanspruchsgruppen (main stakeholders) gibt die bei der Bestimmung der Wesentlichkeit maßgeblich sind: zum einen die sog. "betroffenen Anspruchsgruppen" (affected stakeholders) und die "Nutzer der Nachhaltigkeits...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Haftungsverhältnisse in den Jahresabschlüssen Dritter

Rn. 13 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die gesetzlichen Vorschriften ebenso wie die folgende Kommentierung beziehen sich auf die RL aus der Sicht des Verpflichteten aus einem Haftungsverhältnis (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 251 HGB, Rn. 6). Zunächst soll hier aber die Behandlung von Haftungsverhältnissen in den JA der anderen an solchen Rechtsgeschäften Beteiligten (Begünstigten)...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / aa. Vier Kriterien zur Bestimmung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten

Tz. 56 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Um als "ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit" klassifiziert zu werden, muss eine Wirtschaftsaktivität vier sich aus Art. 3 der Verordnung abgeleiteten Kriterien erfüllen. Dh., eine Wirtschaftstätigkeit muss einen wesentlichen Beitrag (iSd. Art. 10 bis 16 der Verordnung) zur Verwirklichung eines oder mehrerer der Umweltziele (Sustantial ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Unüblichkeit der Verpflichtung

Rn. 35 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Haftungsverhältnisse sind nach dem Wortlaut des § 251 grds. vollständig zu vermerken. Vertraglich konkretisierte Haftungsverhältnisse, die der Sicherung eigener Leistungen dienen, sind jedoch nach h. M. nur anzugeben, soweit sie nicht betriebs- oder branchenüblich sind (vgl. ADS (1998), § 251, Rn. 62; Beck Bil-Komm. (2022), § 251 HGB, Rn....mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / bb.1 Überblick

Tz. 123 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die fünf Umweltstandard (ESRS E) decken die sechs Umweltziele der CSRD und EU-Taxonomie ab, wobei die beiden Klimaziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" in einem Standard unter dem Begriff des Klimawandel behandelt werden: ESRS E1 – Klimawandel (Climate Change), ESRS E2 – Umweltverschmutzung (Pollution), ESRS E3 – Wasser- und Me...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Begriffe "Induktion" und "Deduktion"

Rn. 8 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die im Schrifttum diskutierten Gewinnungsmethoden für GoB sind v.a. die Induktion und Deduktion (vgl. Leffson (1987), S. 28ff.). Hierbei ist wichtig, dass die Begriffe "Induktion" und "Deduktion" bzw. "Induzieren" und "Deduzieren" nicht mit den gleichlautenden Begriffen im streng mathematisch-logischen Sinn, z. B. mit der Deduktion mathematisc...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / aa. Zielsetzung sowie Inhalte und Darstellung der Informationen

Tz. 69 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Der sog. Offenlegungsakt (Disclosure Delegated Act) (vgl. Delegierte Verordnung (EU) zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung des Inhalts und der Darstellung der Informationen, die von Unternehmen, die unter Art. 19a oder Art. 29a der Richtlinie 2013/34/EU fallen, in Bezug auf ökolo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 321

Rn. 105 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Enthält der Prüfungsbericht Sachverhaltsfehler oder fachliche Mängel, so besitzt der Auftraggeber nach allg. Vertragsrecht Anspruch auf Beseitigung der Mängel durch den AP (vgl. §§ 633f. BGB). Für Schäden, die unmittelbar durch den Mangel des Prüfungsberichts entstehen, sowie Mangelfolgeschäden enthält § 323 eine abschließende Sonderregelung...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / Schrifttum

Baetge/Heumann, Wertorientierte Berichterstattung: Anforderungen des Kapitalmarkts und Umsetzung in der Konzernlageberichterstattung, DB 2006, S. 345–350; Böcking/Dutzi/Gros, in: Baetge/­Thiele/Kirsch, Bilanzrecht, Kommentar, § 289 HGB, Bonn/Berlin, 83. Erg.Lfg. 2018; Deutsches Global Compact Netzwerk (Hrsg.), Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, 2. Aufl. 2014; EY,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Formen des Nachteilsausgleichs

Rn. 67 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die rechtswidrige (vgl. HdR-E, Einf AktG §§ 311–318, Rn. 19ff.) Nachteilszufügung zieht gemäß § 311 Abs. 1 AktG dann keine Sanktionen nach sich, wenn die Nachteile noch innerhalb des gleichen GJ (vgl. § 311 Abs. 2 AktG) tatsächlich ausgeglichen werden. In welcher Form (Barausgleich, Anspruchseinräumung) das herrschende UN die kompensierenden ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / bb.3 ESRS E2 – Umweltverschmutzung (Pollution)

Tz. 125 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Dieser Standard zielt darauf ab, zu verstehen, wie sich das Unternehmen auf die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden, lebenden Organismen und Nahrungsressourcen auswirkt. Zu berichten ist über die ergriffenen Maßnahmen und die Ergebnisse dieser Maßnahmen zur Vermeidung/Minderung/Sanierung von Auswirkungen sowie über die Pläne und Kapazit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Verhältnis von § 323 zu sonstigen zivilrechtlichen Haftungsgrundlagen

Rn. 41 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Haftungsregelung des § 323 stellt eine abschließende Sonderregelung sowohl für Schäden aufgrund der Mangelhaftigkeit der AP als auch für Mangelfolgeschäden dar. Sie verdrängt als lex specialis die allg. bürgerlich-rechtlichen Haftungstatbestände für vertragliche Leistungsstörungen. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß §...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ermessensgrenzen

Rn. 49 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Grenzen des grds. Ermessensbereichs (vgl. HdR-E, AktG § 311, Rn. 40) lassen sich bei den sonstigen Maßnahmen nur schwer in allg.-gültiger Form umreißen. Immerhin wird man für bestimmte Fallgestaltungen bei aller gebotenen Vorsicht gewisse Leitlinien angeben können. Ein Ermessensfehlgebrauch liegt speziell bei jenen Maßnahmen vor, welche d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Konzernumlagen

Rn. 59 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Einen getrennt zu betrachtenden Sonderfall stellen Konzern- oder Kostenumlagen dar (vgl. zu ihrer praktischen Relevanz HdR-E, AktG § 311, Rn. 31). Darunter versteht man i. A. die Inrechnungstellung von Leistungen des herrschenden an das abhängige UN (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.1999, II ZR 312/97, BGHZ 141, S. 79 (85)). Hinzu kommen steuerrech...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Formen der Einflussnahme

Rn. 18 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Schutzanliegen der §§ 311ff. AktG gebietet ein weites Verständnis des Begriffs der Veranlassung. Neben der Einwirkung auf Entscheidungsträger der abhängigen Gesellschaft kommt auch ein sonstiges Verhalten der beherrschenden Gesellschaft in Betracht, das sich im Ergebnis nachteilig auswirkt. Im Schrifttum werden in diesem Zusammenhang drei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gesellschafter

Rn. 13 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Das Einblicksrecht steht allen Gesellschaftern zu, unabhängig von der Beschränkung der Haftung bzw. der Beschränkung von Mitgliedschafts- und Ausschüttungsrechten. So sind etwa auch die Inhaber von stimmrechtslosen Vorzugsaktien einblicksberechtigt (vgl. Forster/Gelhausen/Möller, WPg 2007, S. 191 (193)). Stille Gesellschafter sind in ihrer Ei...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / a. Gegenstand der Berichterstattung

Tz. 15 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die §§ 289 Abs. 3 und 315 Abs. 3 HGB schreiben eine Berichterstattung im Lagebericht über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren vor, ohne dass sich im Gesetz eine Legaldefinition hierzu findet. Vielmehr führt das Gesetz illustrativ ("wie") zwei Bereiche auf, indem auf Informationen zu Umwelt- und Arbeitnehmerbelange abgestellt wird. Sowohl de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bilanzierung des Ausgleichsanspruchs

Rn. 75 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Besteht der zum Ausgleich gewährte Vorteil in der Einräumung eines Forderungsrechts gegen das MU, ist dieser nach den allg. Vorschriften im Regelfall als Forderung gegen ein verbundenes UN gemäß § 271 Abs. 2 HGB (vgl. zu den begrifflichen Abweichungen zum herrschenden UN nach dem AktG HdR-E, HGB § 271, Rn. 89ff.) zu bilanzieren, beim MU entsp...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / bb.5 ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme (Biodiversity and ecosystems)

Tz. 127 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Der Standard hat die Zielsetzung, Informationen zur Verfügung zu stellen, die es ermöglichen zu verstehen, wie sich das Vorhaben auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme auswirkt. Es ist über alle Maßnahmen und deren Ergebnisse zur Vermeidung oder Milderung von Auswirkungen sowie zum Schutz und zur Wiederherstellung der biologischen V...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Aufnahme des Bestätigungsvermerks (§ 322 Abs. 7 Satz 2)

Rn. 83 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die wortgetreue Wiedergabe des BV bzw. Vermerks über dessen Versagung mit Angabe des Orts der Niederlassung des AP, des Datums der Unterzeichnung und der Namen aller unterzeichnenden WP bzw. vBP (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 322, Rn. 8, 54) schließt den Prüfungsbericht ab. Der im Prüfungsbericht wiedergegebene BV ist nicht gesondert zu unterzeich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Mängel des Prüfungsberichts

Rn. 104b Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die gesetzlichen Vertreter als Auftraggeber der Prüfung haben Anspruch auf einen fachlich einwandfreien Prüfungsbericht, der den Regelungen des § 321 entspricht. Diesen muss der AP dem Auftraggeber vorlegen. Enthält der Prüfungsbericht fehlerhafte Sachverhaltsdarstellungen oder fachliche Mängel, haben die Auftraggeber nach allg. Vertragsrec...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Personenidentität

Rn. 20 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Veranlassender und Veranlassungsadressat können auch in einer Person zusammenfallen, wenn ein Mitglied der Leitungsebene des beherrschenden UN zugleich als Organmitglied oder leitender Angestellter der abhängigen Gesellschaft eingesetzt ist (vgl. zur Zulässigkeit von Doppelmandaten im Konzern BGH, Urteil vom 09.03.2009, II ZR 170/07, NZG 2009...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 324a wurde durch das sog. Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) vom 04.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3166ff.) in das HGB eingefügt, das neben der Einführung internationaler RL-Standards zugleich die Verbesserung der Qualität der AP zum Gegenstand hatte. Notwendig geworden ist diese Vorschrift durch die gleichzeitige Einführung von § 325 Abs. 2a, der...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Anwendungsrangfolge

Rn. 47 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der breite Konsens über die betriebswirtschaftlichen Beurteilungsmaßstäbe darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass ihre Anwendung nur selten zu eindeutigen Ergebnissen führt: Die Ermittlung von Konzernverrechnungspreisen ist keine exakte Wissenschaft. Häufig wird man nur Bandbreiten des angemessenen Preises angeben können. Eine für alle Sachve...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / cc.4 ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften (Affected communities)

Tz. 132 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Der Standard ist darauf ausgerichtet, darüber berichten zu lassen, wie sich das Unternehmen durch seine eigenen Geschäftstätigkeiten und seine vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette auf seine lokalen Gemeinschaften auswirkt. Alle ergriffenen Maßnahmen und die Ergebnisse solcher Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und/oder Behebung der Au...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / cc. Besondere Befreiungsregelungen durch "künstliche Konsolidierung"

Tz. 89 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Für einen Übergangszeitraum bis zum 06.01.2030 gestattet Art. 48i der modifizierten Bilanzrichtlinie (vgl. Art. 1 Nr. 16 CSRD) EU-Tochterunternehmen eines Drittlandunternehmens eine sog. "künstliche Konsolidierung" der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Danach kann eines der EU-Tochterunternehmen alle in den persönlichen Anwendungsbereich der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zulässige Handlungen

Rn. 21 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach dem Gesetzeswortlaut beschränkt sich die Einsichtnahme auf die bloße Sichtung des Prüfungsberichts und Kenntnisnahme seiner Inhalte. Nicht vorgesehen und daher unzulässig ist die Erstellung handschriftlicher oder maschineller Kopien (vgl. ebenso Forster/Gelhausen/Möller, WPg 2007, S. 191 (198); Haufe HGB-Komm. (2022), § 321a, Rn. 22; kri...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Beeinträchtigung der Vermögens- oder Ertragslage

Rn. 29 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Allg. Auffassung zufolge knüpft der Nachteilsbegriff an eine Minderung der Vermögens- oder Ertragslage der Gesellschaft an (vgl. BGH, Urteil vom 31.05.2011, II ZR 141/09, NZG 2011, S. 829ff. (Rn. 37); BGH, Urteil vom 01.12.2008, II ZR 102/07, BGHZ 179, S. 71 (75); BGH, Urteil vom 01.03.1999, II ZR 312/97, BGHZ 141, S. 79 (84); KonzernR (2022)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. §§ 57ff. AktG

Rn. 81 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Privilegierungstatbestand des § 311 AktG steht im Widerspruch zu der in den §§ 57, 58, 60, 62 AktG niedergelegten Vermögensbindung. Der gesetzliche Wertungswiderspruch ist i. S. d. Vorrangs des in seinem Anwendungsbereich spezielleren § 311 AktG aufzulösen. Auch wenn § 311 AktG die Nachteilszufügung im faktischen Konzern nicht für rechtmä...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / dd. Governance Standard

Tz. 134 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Hinsichtlich der von der CSRD aufgeführten Faktoren der Unternehmensführung bzw. Governance-Faktoren wurde unter dem Themenbereich "Governance" nur ein themenspezifischer Standard (ESRS G) verabschiedet zum Verhalten im Geschäftsleben: ESRS G1 – Geschäftsgebaren (Business conduct) . Gegenüber den im April zur öffentlichen Diskussion herausgege...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Passive Konzerneffekte

Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 An seine Leistungsgrenzen stößt der Nachteilsbegriff dort, wo es um sog. passive Konzerneffekte geht. Darunter versteht man diejenigen Vor- und Nachteile, die sich bei völliger Passivität des herrschenden UN aus der bloßen Einbindung als abhängiges Glied einer UN-Gruppe ergeben (vgl. Hüffer-AktG (2022), § 311, Rn. 30). Auf ihre Berücksichtigu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Quantifizierung der Verpflichtung

Rn. 37 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der Wortlaut des § 251 verlangt i. R.d. Vermerks nur die (zahlenmäßige) Angabe eines Betrags. Trotzdem müssen angabepflichtige Verpflichtungen, soweit sie am Abschlussstichtag nicht quantifizierbar sind (z. B. Haftungszusagen in unbegrenzter Höhe) in einer Fn. vermerkt werden, wenn der Bilanzierende nicht zur Aufstellung eines Anhangs verpfli...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / cc.1 Konzepte (einschl. Due-Diligence-Prozesse)

Tz. 25 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Hinsichtlich der Angaben zu berichtspflichtigen Aspekten wird durch DRS 20.262 klargestellt, dass wenn für einen Aspekt mehrere Sachverhalte existieren, die Berichtsanforderungen für jeden Sachverhalt separat zu beachten sind. In Bezug auf die Berichterstattung über verfolgte Konzepte werden die Berichtspflichten dahingehend konkretisiert, das...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Maßgebliche Vorschriften

Rn. 7 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 324a Abs. 1 Satz 1 gelten die Vorschriften des Dritten – mit "Prüfung" überschriebenen – Unterabschnitts. Damit sind nachfolgende Vorschriften für die Prüfung eines IFRS-EA nach § 325 Abs. 2a verbindlich:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliche Überlegungen

Rn. 39 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 § 251 nennt ausdrücklich vier Gruppen von Rechtsverhältnissen, aus denen eine Haftung des bilanzierenden UN resultieren kann. Vermerkpflichtig sind daher nur solche Rechtsverhältnisse, die unter eine dieser Gruppen fallen. Eine differenzierte Subsumtion unter die einzelnen Gruppen ist nur bei KapG und diesen nach § 264a gleichgestellten Gesel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. § 243 AktG

Rn. 83 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wird der Nachteil ausnahmsweise durch einen Beschluss der HV veranlasst, greift das Anfechtungsrecht nach § 243 Abs. 1 AktG neben den §§ 311, 317 AktG (vgl. für eine Verdrängung des Anfechtungsrechts dagegen Altmeppen, ZIP 2016, S. 441 (442ff.); Arnold/Gärtner, in: FS Stilz (2014), S. 7 (9ff.); für einen Vorrang des § 243 Abs. 1 AktG wenig üb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Nicht bezifferbare Nachteile

Rn. 51 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Als besonders drängend erweist sich im Bereich sonstiger Maßnahmen die Frage nach der Behandlung nicht bezifferbarer Nachteile (vgl. HdR-E, AktG § 311, Rn. 30). Mitunter lässt sich zwar die Nachteiligkeit einer Maßnahme als solche unzweideutig feststellen, nicht aber ihre genauen Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Begriff der Haftungsverhältnisse

Rn. 1 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Haftungsverhältnisse werden in der betrieblichen Praxis oft als "Eventualverbindlichkeiten" bezeichnet (außerhalb des HGB auch durch den Gesetzgeber, z. B. in § 26 RechKredV); in der internationalen Terminologie fallen die "contingent liabilities" unter die "off-balance-sheet-risks" (aus der Bilanz nicht ersichtliche Risiken; vgl. hierzu auch ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Sonstige Maßnahmen

Rn. 48 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Nachteiligkeit sonstiger Maßnahmen beurteilt sich prinzipiell nach den gleichen Grundsätzen wie diejenige von Rechtsgeschäften. Entscheidend ist mithin, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer unabhängigen Gesellschaft die betreffende Maßnahme nicht getroffen hätte (vgl. ADS (1997), § 311 AktG, Rn. 54; BeckOGK-AktG (2...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / aa. Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Tz. 103 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Durch die CSRD ist die Bilanzrichtlinie um ein Kapitel 6a erweitert worden. In diesem Kapitel werden durch die Art. 29b und Art. 29c der modifizierten Bilanzrichtlinie neue Regelungen zur Einführung von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen. Danach kann die EU-Kommission durch delegierte Rechtsakte zur Ergänzung der B...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Abgrenzung des berechtigten Personenkreises

Rn. 9 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Berechtigt sind Gläubiger und Gesellschafter, denen der Gesetzgeber ein "berechtigtes Interesse an den Ursachen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens" (BT-Drs. 15/3419, S. 43) zubilligt (vgl. IDW PS 450 (2021), Rn. 152e; überdies Beck-Bil-Komm. (2022), § 321a HGB, Rn. 3; kritisch BeckOGK-HGB (2020), § 321a, Rn. 17). Der darüber hinausgehen...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / bb. Berichtspflichtige Aspekte

Tz. 24 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Hinsichtlich der (berichtspflichtigen) Aspekte stellt DRS 20 klar, dass jeder Aspekt einen oder mehrere Sachverhalte in einer frei wählbaren Reihenfolge umfassen kann und führt zugleich beispielhaft Sachverhalte auf (vgl. DRS 20.259):mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / cc.3 Risiken aus eigener Geschäftstätigkeit, Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen

Tz. 27 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Des Weiteren formuliert DRS 20 spezifische Anforderungen in Bezug auf die Risiken aus eigener Geschäftstätigkeit, Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen (vgl. DRS 20.277–283). So wird klargestellt, dass dies insbesondere auch Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten und Subunternehmen betrifft. Eine Besonderheit ergibt sich aus der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Anzuwendende handelsrechtliche Vorschriften

Rn. 11 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die für die Aufstellung des IFRS-EA anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften beschränken sich auf folgende abschließende Aufzählung (vgl. § 325 Abs. 2a Satz 3 bis 6; ausführlich hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 122ff.):mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / dd. Erleichterungen für kleine und mittlerer Unternehmen

Tz. 102 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, können von den in Art. 19a Abs. 6 der modifizierten Bilanzrichtlinie dargelegten Erleichterungen Gebrauch machen. Anstelle der zuvor dargelegten Berichtspflichten kann sich die Berichterstattung auf folgende Informationen beschränken, wobei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ermessensspielraum

Rn. 40 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Im Ausgangspunkt wird man dem Geschäftsleiter eines unabhängigen UN insbesondere bei strategischen Maßnahmen innerhalb einer gewissen Bandbreite einen breiten Ermessensspielraum zubilligen müssen, der ihm verschiedene Verhaltensweisen gestattet. Dies folgt aus der in § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG kodifizierten Business Judgement Rule, wonach eine P...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Berufsaufsichtliche Maßnahmen

Rn. 51 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Bei einer schuldhaften Verletzung seiner Berufspflichten muss der AP nach § 67 Abs. 1 WPO auch mit berufsaufsichtlichen Konsequenzen rechnen. Liegt eine Berufspflichtverletzung vor, so kann diese mit einer berufsaufsichtlichen Maßnahme geahndet werden (vgl. § 68 Absatz 1 Satz 1f. WPO). Als Sanktionierungsmaßnahmen kommen Rüge, Geldbuße bis 50...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Fremdvergleichsgrundsatz

Rn. 41 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Vergleichsweise zuverlässige Kontrollmaßstäbe lassen sich jedenfalls im Grundsatz für die Überprüfung verbundinterner Rechtsgeschäfte ausmachen. Als archimedischer Punkt gilt der sog. Fremd- oder Drittvergleich, das Entgelt also, das unabhängige Vertragspartner für vergleichbare Leistungen zahlen würden (vgl. KonzernR (2022), § 311 AktG, Rn. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Weitere Angaben im Prüfungsbericht

Rn. 81 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die in § 321 Abs. 1 bis 4 kodifizierten Pflichtfeststellungen besitzen keinen Ausschließlichkeitscharakter (vgl. ADS (2000), § 321, Rn. 141). Es sind daher einzelfallabhängig auch darüber hinaus gehende Feststellungen zulässig, wenn sie im Hinblick auf das Informationsinteresse der Berichtsadressaten sinnvoll erscheinen (vgl. Ludewig, DB 2000...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / c. Befreiungen von der Berichterstattung

Tz. 31 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Unbeschadet anderer Befreiungsvorschriften bzgl. der Aufstellung eines (Konzern-)Lageberichts ist ein Unternehmen nach §§ 289b Abs. 3, 315b Abs. 3 HGB von der Pflicht zur Erweiterung des (Konzern-)Lageberichts um eine nichtfinanzielle Erklärung befreit, wenn es einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht bzw. gesonderten nichtfinanziellen Kon...mehr