Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.1.5 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.2.4 Rückstellungen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 10 Weiterführende Literatur

Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse: Betriebswirtschaftliche, handelsrechtliche, steuerrechtliche und internationale Grundlagen – HGB, IFRS, US-GAAP, 26. Aufl. 2021 Federmann/Müller, Bilanzierung nach Handelsrecht und Steuerrecht: Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Abhängigkeiten von Handels- und Steuerbilanz unter Berücksichtigung internatio...mehr

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.1.2 Bilanzierungshilfen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.3 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.2.6 Passive latente Steuern

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.1.2 Herstellungskosten (HK)

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.2.8 Passive RAP

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.5 Finanzanlagen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 5.4 Ergebnis je Aktie

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.7 Auftragsfertigung

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.9 Fremdwährungsforderungen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.4.3.2 Leistungsorientierte Pensionspläne (Defined Benefit Plans)

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 9.8 Einbeziehung von assoziierten Unternehmen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.4 Leasingvermögen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.1 Immaterielle Vermögenswerte

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 7.3 Segmentberichterstattung

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.1.7 Finanzanlagen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 8.3.1 Anteilsbasierte Vergütungen, die mit Eigenkapitalinstrumenten erbracht werden (Aktienoptionen)

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 9.5 Fremdwährungsumrechnung

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 9.6.1 Purchase-Methode

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 7.2 Kapitalflussrechnung

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.2 Sachanlagen

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 2.3.1 Zwangsvollstreckung wegen Handlungen

Rz. 408 Die Zwangsvollstreckung von Titeln, durch die die verurteilte Partei zu Handlungen verpflichtet wird, ist unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um eine vertretbare oder um eine unvertretbare Handlung handelt. Dagegen sind Titel, die zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilen, nicht im eigentlichen Sinne vollstreckungsfähig, weil die entsprechende Willenserklärun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 3.2 Streitwert

Rz. 521 Zu unterscheiden sind der Zuständigkeitsstreitwert, der Gebührenstreitwert und der Beschwerdewert. Rz. 522 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum kommt es auf den Zuständigkeitsstreitwert deswegen nicht an, weil für diese ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands die AG zuständig sind (§ 23 Nr. 2a GVG). Dagegen ist für Ansprüc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.13 Verwaltung der Mittel der Ausgleichsabgabe

Rz. 34 Die Verpflichtung, die Mittel der Ausgleichsabgabe gesondert zu verwalten, soll sicherstellen, dass sie nur für die in Abs. 5, § 185 und den Vorschriften der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung genannten Zwecke entsprechend verwendet werden. Für die Rechnungslegung und die formelle Einrichtung der Rechnungen und Belege sind keine besonderen Regelungen getroff...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.2 Adressaten der IFRS-Rechnungslegung

Rz. 19 Die Rechnungslegung nach IFRS ist grundsätzlich für eine Vielzahl von Adressaten bestimmt. Dazu zählen grundsätzlich alle potenziellen Nutzer, z. B. Anteilseigner, Kreditgeber, Lieferanten, Kunden, Arbeitnehmer, Finanzanalysten, Öffentlichkeit usw. Aufgrund der zum Teil divergierenden Informationsbedürfnisse ist der IASB zu dem Ergebnis gekommen, dass nicht alle Infor...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.4 Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung

Rz. 23 Die Grundsätze der Rechnungslegung nach IFRS werden im Rahmenkonzept bzw. in den IFRS direkt unterschieden in: Grundlegende Annahmen (Fundamentalgrundsätze) Unternehmensfortführung Periodenabgrenzung Grundlegende qualitative Anforderungen (fundamental qualitative characteristics of useful financial information) Relevanz (einschließlich der Wesentlichkeit) Glaubwürdigkeit de...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.3 Zielsetzung der IFRS-Rechnungslegung

Rz. 20 Die Zielsetzung der IFRS-Rechnungslegung ist die Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen als Entscheidungsunterstützung (decision usefulness), um den Jahresabschlussadressaten ein tatsächliches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Cashflows eines Unternehmens zu vermitteln (sog. fair presentation, RK.1.2; IAS 1.15). In diesem Zusammenhang t...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung

1 Grundlegendes Rz. 1 Um eine weltweite Harmonisierung der Rechnungslegung zu erreichen, wurde am 29.6.1973 auf freiwilliger Basis als privater Zusammenschluss von nationalen Berufsverbänden der Wirtschaftsprüfer das International Accounting Standards Committee (IASC), ab 2001 in International Accounting Standards Board (IASB) umbenannt, gegründet. Träger ist die IASB Foundat...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 7 Weiterführende Literatur

IDW, WPH Edition, Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung, 18. Aufl. 2023. Moxter, Grundsätze ordnungsgemäßer Rechnungslegung, 2003.mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.4.8 Verständlichkeit

Rz. 37 Die Verständlichkeit (understandability) fordert eine klare, präzise Systematisierung und Darstellung von Informationen (RK.2.34). Dies bedeutet nicht, dass komplexe Sachverhalte ausgeschlossen sind (RK.2.35). Vielmehr sind die Informationen so aufzubereiten, dass sie für einen sachverständigen Adressaten verstehbar sind (RK.2.36).mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.4.2 Periodenabgrenzung

Rz. 26 Der Grundsatz der Periodenabgrenzung gehört nicht mehr explizit zu den grundlegenden Annahmen. Das Konzept ist aber in IAS 1.27-28 verankert und wird in RK.1.17 und RK 4.50-53 erwähnt. Rz. 27 Neben der grundlegenden Annahme werden qualitative Anforderungen an den IFRS-Abschluss formuliert, die in Primärgrundsätze und Sekundärgrundsätze unterteilt werden.mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 6 Fazit

Rz. 40 Im Vergleich zum HGB spielen im IFRS-Rahmenkonzept das Vorsichts- und das Imparitätsprinzip eine untergeordnete Rolle. Während das Vorsichtsprinzip im Rahmenkonzept von 2010 nicht mehr genannt wurde, verweist das Rahmenkonzept 2018 innerhalb der Neutralität auf das Vorsichtsprinzip. Zusätzlich findet sich das Vorsichtsprinzip z. B. bei der Bewertung von Vorräten (lowe...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.4.5 Vergleichbarkeit

Rz. 34 Gemäß RK.2.23 sollen neben den Primärgrundsätzen auch die Sekundärgrundsätze die Entscheidungsnützlichkeit von Informationen fördern. Als Sekundärgrundsätze (enhancing qualitative characteristics) sind gem. RK.2.23 die Grundsätze der Vergleichbarkeit, der Nachprüfbarkeit, der Zeitnähe und der Verständlichkeit zu beachten. Die Vergleichbarkeit (comparability; RK.2.24 f...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.4.3 Relevanz

Rz. 28 Zu den Primärgrundsätzen (fundamental qualitative characteristics) zählen gem. RK.2.1 der Grundsatz der Relevanz einschließlich der Wesentlichkeit und die glaubwürdige bzw. tatsachengetreue Darstellung. Rz. 29 Der Grundsatz der Relevanz (relevance; RK.2.6 ff.) einschließlich der Wesentlichkeit steht in engem Zusammenhang zur Zielsetzung der IFRS-Rechnungslegung. Inform...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 1 Grundlegendes

Rz. 1 Um eine weltweite Harmonisierung der Rechnungslegung zu erreichen, wurde am 29.6.1973 auf freiwilliger Basis als privater Zusammenschluss von nationalen Berufsverbänden der Wirtschaftsprüfer das International Accounting Standards Committee (IASC), ab 2001 in International Accounting Standards Board (IASB) umbenannt, gegründet. Träger ist die IASB Foundation. Derzeit we...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5 Rahmenkonzept der IFRS

5.1 Das IFRS-Rahmenkonzept im Überblick Rz. 16 Als konzeptionelle Grundlage der gesamten Rechnungslegung nach IFRS dient das Rahmenkonzept (Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements), da die einzelnen Standards nicht alle Rechnungslegungsfragen abschließend beantworten können. Der Zweck des Rahmenskonzepts wird in CF.SP1.1 definiert. Das Rahmenkon...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.4.1 Unternehmensfortführung

Rz. 24 Zu der grundlegenden Annahme des Rahmenkonzepts gehört der Grundsatz der Unternehmensfortführung (going concern; RK.3.9, IAS 1.25). Nach IAS 1.25 hat das Management die Fähigkeit zur Unternehmensfortführung bei der Abschlussaufstellung einzuschätzen. Die Annahme der Unternehmensfortführung ist gegeben, bis das Management beabsichtigt, das Unternehmen aufzulösen, das G...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.4.6 Nachprüfbarkeit

Rz. 35 Nachprüfbarkeit (verifiability) ist als intersubjektive Nachprüfbarkeit zu verstehen und gilt als erfüllt, wenn voneinander unabhängige sachkundige Adressaten zum selben Ergebnis kommen würden. RK.2.31 besagt, dass ein Sachverhalt direkt, z. B. durch körperliche Bestandsaufnahme, oder indirekt, z. B. durch analytische Herangehensweise, nachgeprüft werden kann.[1] Grun...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.4.10 Saldierung

Eine Saldierung von Vermögenswerten und Schulden sowie Erträgen und Aufwendungen ist nach IFRS wie auch nach HGB grundsätzlich verboten; es ist nur in den Fällen erlaubt, in denen dies explizit in einem Standard oder einer Interpretation gefordert wird (IAS 1.32) oder aufgrund Unwesentlichkeit die Aussagekraft des Abschlusses durch Zusammenfassen von Positionen nicht herabge...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.4.7 Zeitnähe

Rz. 36 Zeitnähe (timeliness) bedeutet, dass Informationen für die Entscheidungsunterstützung zeitnah zur Verfügung zu stellen sind. Eine zeitnahe Berichterstattung ist notwendig, weil der Informationsnutzen abnimmt, je älter die Information ist (RK.2.33). In diesem Sinne ist der Fast-close-Abschluss zur herrschenden Praxis in großen Unternehmen geworden. Die Abwägung zugunst...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.4.9 Kosten und Nutzen

Rz. 38 Als Nebenbedingung ist eine Abwägung von Kosten und Nutzen (balance between benefit and cost) vorzunehmen (RK.2.39-2.43). Hiermit ist der Grenznutzen zusätzlicher Informationen unter Berücksichtigung der Kosten der Informationsbeschaffung angesprochen. Demnach muss der Nutzen der gebotenen Information höher sein als die Kosten ihrer Bereitstellung. Gem. RK.2.38 kommt d...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.4.11 Berichterstattungsintensität

Rz. 39 Wie nach HGB ist auch ein vollständiger IFRS-Abschluss mit allen Pflichtbestandteilen nach IAS 1.10 und Vorjahresangaben mindestens jährlich aufzustellen (IAS 1.36). Für Zwischenabschlüsse gelten nach IAS 34 abweichende Regelungen.[1]mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 2 Hierarchie der Grundsätze

Rz. 6 Die Ausgestaltung des IASB-Regelwerks entspricht einem Kompromiss aus Einzelfall- und Prinzipienorientierung. Anders als bei dem kontinentaleuropäischen Gesetzbuchprinzip ist das Verhältnis der Normen untereinander nicht so, dass die Spezialnorm die Generalnorm verdrängt.[1] Es finden sich aber dennoch bestimmte Prinzipien, die eine Lösung von nicht vom IASB behandelte...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.4.4 Glaubwürdigkeit

Rz. 31 Informationen sind entscheidungsnützlich, wenn sie zusätzlich zum Grundsatz der Relevanz auch die Anforderungen an eine glaubwürdige Darstellung (faithful representation) erfüllen (RK.2.12). Der Grundsatz der glaubwürdigen Darstellung fordert eine den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechende Abbildung im IFRS-Abschluss. Die Abbildung im Abschluss ist...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.1 Das IFRS-Rahmenkonzept im Überblick

Rz. 16 Als konzeptionelle Grundlage der gesamten Rechnungslegung nach IFRS dient das Rahmenkonzept (Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements), da die einzelnen Standards nicht alle Rechnungslegungsfragen abschließend beantworten können. Der Zweck des Rahmenskonzepts wird in CF.SP1.1 definiert. Das Rahmenkonzept soll dem IASB als Basis und Unters...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 4 Wesentlichkeit

Rz. 12 Diese hohen Ansprüche an die IFRS-Rechnungslegung werden jedoch vom IASB in IAS 1.29-31 und IAS 8.8 für den gesamten Jahresabschluss auf die wesentlichen Aspekte beschränkt. Daher müssen IFRS-Regelungen nicht angewandt werden, wenn die Auswirkung ihrer Anwendung unwesentlich ist (IAS 1.31). Allerding darf diese Möglichkeit nicht zu abschlusspolitischen Gestaltungen ge...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 3 Generalnorm

Rz. 9 Im Gegensatz zur Generalnorm gem. § 264 Abs. 2 HGB bzw. § 297 Abs. 2 HGB, wonach "unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung" eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu erfolgen hat,[1] und das Einhalten der Einzelnormen grundsätzlich der Erfüllung der Generalnorm vorgeht,[2] ist nach den IF...mehr

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Rückstellungen: ABC / Verlustübernahmeverpflichtungen

Bei Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsverträgen hat das Mutterunternehmen gem. § 302 AktG für den beim Tochterunternehmen entstandenen Verlust eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten oder (Regelfall) eine Verbindlichkeit zu bilden. Liegt bei unterschiedlichen Abschlussstichtagen kein Zwischenabschluss des Tochterunternehmens vor, ist der auf die Zeit bis zu...mehr