Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.8 Anlagen zum Prüfungsbericht

Rz. 148 Zu unterscheiden sind obligatorische und fakultative Anlagen zum Prüfungsbericht. Obligatorische Anlagen zum Prüfungsbericht sind: geprüfter Jahresabschluss, geprüfter Lagebericht, Fragenkatalog des IDW PS 720 bei Erweiterung des Prüfungsauftrags nach § 53 HGrG (Rz 137). An fakultativen Anlagen kommen in Betracht: Bestätigungsvermerk (soweit kein Testatsexemplar ausgefert...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Normenzusammenhang

Rz. 1 Die §§ 238–241 HGB regeln die Buchführungspflichten und die Vorschriften zum Inventar. § 241a HGB ist eine im Zuge des BilMoG geschaffene Ausnahmeregelung, die kleine Einzelkaufleute von der kaufmännischen Buchführung der §§ 238–241 HGB ausnimmt. Rz. 2 Bei Verzicht auf die kaufmännische Buchführung lässt die Folgevorschrift des § 242 Abs. 4 HGB auch die Bilanzierungspfl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Abkürzungen, Ziffern, Buchstaben und Symbole (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 14 Die Verwendung von Abkürzungen, Ziffern, Buchstaben und Symbolen ist grds. zulässig;[1] soweit diese allgemein verständlich sind, unterliegt deren Anwendung keinen Einschränkungen. Soweit diese nicht allgemein verständlich sind, ist ein Abkürzungsverzeichnis anzulegen. Dieses unterliegt dann als Teil der Buchführung den Aufbewahrungs- und Beweissicherungsvorschriften ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 244 HGB regelt die Verpflichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses in deutscher Sprache und in Euro. Die Vorschrift ist gem. § 325 Abs. 2a Satz 3 HGB auch auf den IFRS-Einzelabschluss anzuwenden. § 244 HGB ist nicht nur von sämtlichen inländischen Unt, sondern auch von Niederlassungen ausländischer Unt zu beachten, soweit sie die Kaufmannseigenschaft besitzen. Rz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Auflösung und Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 5 Dem in § 246 Satz 1 1. Halbsatz HGB kodifizierten Vollständigkeitsgebot der Bilanz unterliegen auch die Rechnungsabgrenzungsposten. Für KapG/KapCoGes schreibt § 264 HGB überdies vor, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln soll. Rz. 6 Die Höhe des zu bildenden Abgrenzungsbetrags richtet sich nach dem Zahlungsbetrag und...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Kosten

Rz. 6 Der vorlagepflichtige Kaufmann hat die Kosten der Lesbarmachung auf Bild- oder Datenträgern aufbewahrter Unterlagen zu tragen (§ 261 HGB). Sie umfassen alle durch die Bereitstellung der technischen und personellen Hilfsmittel anfallenden Kosten. Den Kaufmann treffen auch alle Kosten, die eine erforderliche Erstellung von Ausdrucken oder ohne Hilfsmittel lesbaren Reprod...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5.1 Gliederung der Bilanz (§ 266 HGB)

Rz. 54 Die Konzernbilanz ist in Kontoform aufzustellen (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 266 Abs. 1 Satz 1 HGB). Aufgrund der Eigenart des Konzernabschlusses und konzernspezifischer Regelungen sind in diesem zusätzlich zum Jahresabschluss bei Vorhandensein im Gj oder im Vj folgende Posten aufzunehmen: (aktiver) GoF bzw. (passiver) Unterschiedsbetrag aus der KapKons (§ 301 Abs. 3 Satz ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.1 Grundlagen

Rz. 62 Nach § 155 Abs. 1 Satz 1 InsO bleiben die handels- und steuerrechtlichen Pflichten des Schuldners zur Buchführung und zur Rechnungslegung in der Insolvenz unberührt. Für die Insolvenzmasse trifft die Rechnungslegungspflicht nach § 155 Abs. 1 Satz 2 InsO den Insolvenzverwalter sowohl bei Fortführung wie auch bei Schließung des Betriebs. Damit ist der Insolvenzverwalter...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Einschränkungen des Verrechnungsverbots in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 133 Auch in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) dürfen Erträge und Aufwendungen grds. nicht saldiert werden. Vom Bruttoprinzip gibt es abgesehen von dem durch das BilMoG eingeführten Verrechnungsgebot bestimmter Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit Altersvorsorgeverpflichtungen folgende wesentliche Ausnahmen: Eine Verrechnung der Bestandserhöhungen mit Bestandsm...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3.2 Berichtspflichtige Beziehungen und Vorgänge

Rz. 121 Nach § 312 Abs. 1 Satz 2 AktG ist über alle Rechtsgeschäfte mit dem herrschenden Unt oder einem mit ihm verbundenen Unt und über alle anderen Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unt Bericht zu erstatten. Zeitlich bezieht sich die Berichterstattungspflicht auf das vergangene Gj. Die zu berichtenden Vorgänge sind demnach Rechtsgeschäfte oder M...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Währung

Rz. 5 Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses in Euro bezieht sich auf den Jahresabschluss und den Lagebericht. Zum Bilanzstichtag sind daher in Fremdwährung erfasste Vermögensgegenstände und Schulden in Euro umzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn nur einzelne Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten (z. B. Wertpapiere an ausländischen Börsen) in fremder Währung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6 Geordnetheit (Abs. 2)

Rz. 30 Die Eintragungen in der Buchführung sind geordnet vorzunehmen;[1] geordnet bedeutet, dass der gesamte Buchungsstoff in journal- und kontenmäßiger Ordnung verfügbar ist.[2] Dies erfordert: die Einrichtung eines sachgerecht aufgebauten und funktionsfähigen internen Kontrollsystems, das die geordnete Erfassung, Kontierung und Buchung der Geschäftsvorfälle sicherstellt, die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Belegbuchführung

Rz. 38 Bei der Belegbuchführung handelt es sich meist um eine Sammlung von Belegdoppeln, die so geordnet werden, dass die Belegsammlung zum einen die Journalfunktion und zum andern auch die Kontenfunktion erfüllt. Dazu wird der Beleg einmal nach der zeitlichen Ordnung (Journal) und das Doppel nach einer sachlichen Ordnung (Sachkonto, Kontenfunktion) abgelegt. Die Belegbuchfü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.1 Grundlagen

Rz. 32 Die Verwendung des Begriffs "verbundenes Unt" in § 271 Abs. 2 HGB erfolgte aufgrund der Umsetzung des Art. 41 der 7. EG-RL (= Konzernbilanzrichtlinie) und ist in der RL 2013/34/EU unverändert geblieben.[1] Der Gesetzgeber hat aber für nach dem 31.12.2023 beginnende Gj eine sprachliche Anpassung vorgenommen (Rz 46). Vor der Einfügung des § 271 Abs. 2 HGB sah das Gesetz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Ermittlung der Konzernbestände

Rz. 12 Die am Abschlussstichtag vorhandenen Konzernbestände können individuell oder mithilfe von Vereinfachungsverfahren bestimmt werden. Die individuelle Ermittlung setzt voraus, dass über sämtliche VG, die Gegenstand konzerninterner Lieferungen waren, gesondert Buch geführt wird. Diese Verfahrensweise bietet sich insb. bei Anlagegütern an.[1] Im Vorratsvermögen ist sie reg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Ausnahmen der Darstellungsstetigkeit

Rz. 8 Die vorgeschriebene Darstellungsstetigkeit gilt nicht absolut, weil dies jede Änderung der Darstellungsform ausschließen würde. Insofern lässt das HGB in Ausnahmefällen Abweichungen von der bisherigen Darstellungsweise "wegen besonderer Umstände" zu, d. h., es sind gewichtige Gründe notwendig.[1] Praxis-Beispiel Als besonderer Umstand gilt bspw. das Ausgliedern einer ge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.2 Konsolidierungsmethoden

Rz. 58 Analog zu Änderungen bei Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden können auch Änderungen von Konsolidierungsmethoden eine Verletzung des Stetigkeitsgrundsatzes bedeuten. Sie sind ebenfalls anzugeben und zu begründen, sowohl nach § 313 Abs. 1 Satz 3 Nr. 32 als auch nach § 297 Abs. 3 Sätze 4 und 5 HGB. Aus der Begründung hat der Ausnahmetatbestand hervorzugehen.[1] Ebenso ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Grundsätzliche Feststellungen (Abs. 1)

Rz. 47 Die sog. Vorwegberichterstattung verlangt, dass der Abschlussprüfer zur Beurteilung der Lage durch die gesetzlichen Vertreter Stellung zu nehmen hat. Dabei ist insb. auf die Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Unt unter Berücksichtigung des Lageberichts einzugehen.[1] Außerdem ist i. R. d. sog. Redepflicht über bei der Durchführung der Abs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Verfügbarkeit und Lesbarmachung (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 56 Abs. 4 Satz 2 schreibt für auf Datenträgern geführten Büchern (Rz 39 f.) vor, dass die geführten Handelsbücher während der Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und innerhalb einer angemessenen Frist lesbar gemacht werden können. Rz. 57 Eine gleichlautende Vorschrift enthält § 257 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB, der eine Archivierung auf Bild- oder Datenträgern nur dann er...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Mögliche Zweifelsfragen

Rz. 16 Trotz der Fülle an Vorgaben in § 257 HGB verbleiben Zweifelsfälle. Unklar ist etwa, wie lange Prüfungsberichte des AP und Vorstands- bzw. Aufsichtsratsprotokolle aufbewahrungspflichtig sind. Stellt man auf ihre Bedeutung für das Verständnis der Geschäftsvorfälle und/oder des Jahresabschlusses ab, so ist eine Aufbewahrung von zehn Jahren nahe liegend.[1] Auch die Aufbe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Mögliche Einbeziehung nach den Vorschriften über die Vollkonsolidierung

Rz. 39 Bis zum 31.12.2023 ist die Möglichkeit der Einbeziehung über die VollKons in einen Konzernabschluss einer obersten Muttergesellschaft eine Voraussetzung zur Bestimmung eines verbundenen Unt i. S. d. § 271 Abs. 2 HGB a. F. Dabei ist es unerheblich, ob dies ein befreiender Konzernabschluss ist bzw. sein könnte. Damit erfolgt zugleich eine begriffliche Abgrenzung in der ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.2 Haftungsausschluss oder Haftungsbegrenzung

Rz. 106 § 323 Abs. 4 HGB dient der Klarstellung, dass die in den Abs. 1–3 vorgesehene Haftung des Abschlussprüfers nicht durch vertragliche Vereinbarungen ausgeschlossen oder begrenzt werden kann.[1] Etwaige entgegenstehende Vereinbarungen im Prüfungsvertrag sind nach § 134 BGB nichtig und damit unwirksam.[2] § 18 BS WP/vBP enthält darüber hinaus ein Verbot derartiger vertra...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.5 Dingliche Sicherungsrechte

Rz. 58 Bei der Bestellung dinglicher Sicherungsrechte an VG verbleibt das wirtschaftliche Eigentum beim Sicherungsgeber, wenn es sich um Rechte wie Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen oder Sicherungsabtretungen handelt. Daher werden die betroffenen VG weiterhin in der Bilanz des Sicherungsgebers aktiviert. Dies ergibt sich bereits aus dem Grundsatz der Bilanzierung ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Anforderungen an die Offenlegung

Rz. 34 Die Offenlegung hat nach Maßgabe des § 325 HGB zu erfolgen (§ 325 Rz 36 ff., sowie zu möglichen Formen § 325 Rz 124 f. und zu evtl. Erleichterungen § 325 Rz 15 ff.). Dies gilt jedoch nur, soweit das ausländische Recht keine Vorgabe enthält. Im Regelfall richtet sich damit die Offenlegung nach den Vorschriften des Staats der Hauptniederlassung. Ergänzend gilt § 325 HGB...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Eigenkapital des Einzelkaufmanns

Rz. 83 Im Unterschied zu Personenhandelsgesellschaften besteht das Eigenkapital des Ekfm. ausschl. aus einem variablen Kapitalanteil. Der Ekfm. kann auch keine Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegen sich selbst ausweisen. Rz. 84 Eine weitergehende hinreichende Aufgliederung i. S. v. § 247 Abs. 1 HGB ist bei Ekfl. nicht erforderlich. Eine Entwicklung des Eigenkapitals innerh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 6 Der Geltungsbereich des § 270 HGB beschränkt sich zunächst auf KapG und KapCoGes. Rz. 7 Ist ein Unt zur Rechnungslegung nach dem PublG verpflichtet, ist die Regelung gem. § 5 Abs. 1 PublG zudem sinngemäß anzuwenden. Eine entsprechende Anwendung ergibt sich nach § 336 Abs. 2 Satz 1 HGB auch für eingetragene Genossenschaften (eG). Für Kreditinstitute und Finanzdienstleist...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Der Geltungsbereich des § 293 HGB beschränkt sich auf KapG und KapCoGes. Gem. Abs. 5 steht eine Kapitalmarktorientierung i. S. d. § 264d HGB des MU oder eines TU der Befreiung (gem. der Abs. 1 und 4) entgegen (Rz 34 f.). Rz. 5 Vor der Einführung des Bankrichtlinie-Gesetzes[1] sowie des VersRiLiG[2] galten die Vorschriften des § 293 HGB auch für MU in Gestalt eines Kredi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Beginn und Ende der Buchführungspflicht

Rz. 30 Die Buchführungspflicht der §§ 238ff. HGB beginnt mit der Aufnahme eines Handelsgewerbes i. S. d. § 1 HGB und bei einem Kleingewerbetreibenden mit der Einrichtung eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebs bzw. der früheren freiwilligen Eintragung im Handelsregister nach § 2 HGB. Rz. 31 Bei Handelsgesellschaften beginnt die Buchführungspflicht mit d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Offenlegung der Bilanz und Mindestumfang

Rz. 13 § 327 Satz 1 Nr. 1 HGB räumt den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs der betroffenen Ges. die Möglichkeit ein, die Bilanz lediglich in der für kleine KapG/KapCoGes bestimmten verkürzten Form nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB (§ 266 Rz 9 f.) offenzulegen. Wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, der das Unternehmensregister führenden Stelle eine verkürzte Bilanz ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Latente Steuern (Abs. 5 Satz 3)

Rz. 95 Gemäß § 312 Abs. 5 Satz 3 HGB ist § 306 HGB entsprechend anzuwenden, soweit die für die Beurteilung maßgeblichen Sachverhalte bekannt oder zugänglich sind. Flankiert wird § 312 Abs. 5 Satz 3 HGB durch DRS 18 (vgl. DRS 18.4a i. d. F. d. DRÄS 11).[1] Die Vorschrift stellt klar, was bereits bisher gängige Praxis war. Auch bei Anwendung der Equity-Methode waren und sind l...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Beteiligung

Rz. 8 Erforderlich ist zudem, dass das in den Konzernabschluss einbezogene Unt an dem anderen Unt eine Beteiligung i. S. d. § 271 Abs. 1 HGB hält (vgl. zur Beteiligungsvermutung und zur Beteiligungsdefinition § 271 Rz 6 ff., 20 ff.). Dies erfordert eine Beteiligungsabsicht (§ 271 Rz 13 ff.). Fehlt dem die Anteile haltenden in den Konzernabschluss einbezogenen Unt die Beteili...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.6 Sonstige betriebliche Erträge (Abs. 3 Nr. 6)

Rz. 245 Der Inhalt der unter diesem Posten auszuweisenden Sachverhalte (§ 275 Abs. 3 Nr. 6 HGB) deckt sich weitgehend mit dem des Postens Nr. 4 des GKV. Dennoch erfordern bestimmte Sachverhalte eine vom GKV abweichende Behandlung. Wird die Erfolgsneutralität aktivierter Eigenleistungen (im Jahr ihrer Erstellung) beim GKV dadurch erreicht, dass den unter den jeweiligen Aufwand...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Rechtsfolgen bei Verletzung der Aufbewahrungspflicht

Rz. 37 Das Handelsrecht kennt keine Zwangsmaßnahmen zur Sicherung der Aufbewahrungspflicht. Die vorzeitige Vernichtung von Unterlagen ist für sich genommen weder strafbar noch als Ordnungswidrigkeit mit einer Sanktion bedroht. Allerdings ist die Aufbewahrungspflicht Bestandteil einer ordnungsmäßigen Buchführung. Bei wesentlichen Verstößen wird der AP daher zu erwägen haben, ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 294 HGB kodifiziert zunächst in Abgrenzung zu § 296 HGB, der die Einbeziehungswahlrechte regelt, das grds. Konsolidierungsgebot des HGB. Neben der Bestimmung des KonsKreises regelt § 294 HGB die sich daraus ergebenden Vorlagepflichten und Auskunftsrechte. Auch wenn es in der Überschrift weiter "Vorlagepflichten" heißt, fordert der Gesetzestext in Abs. 3 dann konkret ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Zeitpunkt

Rz. 14 Gem. § 245 Satz 1 HGB ist der Jahresabschluss unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Bei Ges., für die keine Feststellung des Jahresabschlusses vorgesehen ist, bezieht sich die Unterzeichnungspflicht auf den aufgestellten Jahresabschluss. In der Literatur ist strittig, ob sich die Unterzeichnungspflicht auf den aufgestellten oder festgestellten Jahresabschluss bezie...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 45 Die Vorschrift bezieht sich sowohl auf die erstmalige Kapitalaufbringung bei der Gründung als auch alle späteren Maßnahmen im Rahmen von Kapitalerhöhungen.[1] Hierzu gehören insb. die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen (Emissionskosten), Kosten der Börseneinführung (z. B. Bankgebühren, Kosten des Börsenprospekts) und Kosten der Bewe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Anwendung auch auf den Bilanzansatz

Rz. 77 Von seinem Wortlaut her sieht § 312 Abs. 5 Satz 1 HGB ein Wahlrecht zur Anpassung der Bewertung im Jahresabschluss des assoziierten Unt an die im Konzernabschluss angewandten Bewertungsmethoden vor. Die Anpassung an die Bilanzansatzvorschriften wird nicht erwähnt. Fraglich ist daher, ob eine analoge Anwendung der Vorschrift auch auf Bilanzansatzvorschriften geboten is...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.2.2 Aufwendungen für Unterstützung

Rz. 111 Bei Aufwendungen für Unterstützung handelt es sich um aus sozialen Gründen gewährte Zuwendungen an aktive und ehemalige Betriebsangehörige sowie deren Hinterbliebene, die in einer Sondersituation Ausgleichsbedürfnisse decken und ohne konkrete Gegenleistung des Zahlungsempfängers oder seines Rechtsvorgängers gezahlt werden. Diese Ausweiskriterien werden v. a. von frei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2.1 Planmäßigkeit

Rz. 160 Die planmäßige Abschreibung von zeitlich begrenzt nutzbarem AV erfordert für jeden einzelnen VG das Aufstellen eines Abschreibungsplans. Dazu muss bereits mit Beginn der Abschreibungen der jährliche Abschreibungsbetrag für die gesamte Nutzungsdauer festgelegt werden, indem zumindest die rechnerischen Grundlagen hierfür definiert werden. Ziel des Abschreibungsplans is...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen (Abs. 2 A. III. 2.)

Rz. 54 Ausleihungen basieren auf schuldrechtlichen Vertragsverhältnissen. Der Schuldner ist verpflichtet, dem Gläubiger den überlassenen Kapitalbetrag nach einer vereinbarten Zeit zurückzugeben. Ein Ausweis unter dem Posten "Ausleihungen an verbundene Unternehmen" setzt voraus, dass der Schuldner ein verbundenes Unt (§ 271 Rz 32 ff.) ist. Praxis-Beispiel Als Ausleihungen gelt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1.4 Nebenpflichten und Nebenleistungen

Rz. 32 Nebenpflichten und Nebenleistungen im Zusammenhang mit der eigentlichen Außenverpflichtung sind ebenfalls passivierungspflichtig. Der Bilanzierende hat alle Aufwendungen zurückzustellen, die zur Erfüllung einer Außenverpflichtung erforderlich sind. Maßgeblich ist die Sichtweise des Schuldners (Verpflichteten), nicht die des Gläubigers. Damit sind auch interne Aufwendu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.4 Angaben im Konzernanhang (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 84 Wird auf die Anpassung der Bilanzierung und Bewertung i. R. d. Ausübung des Wahlrechts des § 312 Abs. 5 Satz 1 HGB verzichtet, ist dies nach § 312 Abs. 5 Satz 2 HGB im Konzernanhang anzugeben. Die Angabepflicht bezieht sich sowohl auf die unterlassenen Bewertungsanpassungen, als auch auf abweichende Bilanzansatzmethoden.[1] Dementsprechend fordert DRS 26.87 Buchst. e)...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Verweis auf § 284 Abs. 2 und 3 HGB (Abs. 4)

Rz. 108 Aufgrund der Vorgaben der RL 2013/34/EU ist der Anlagespiegel stets im Konzernanhang und nicht mehr alternativ auch in der Konzernbilanz auszuweisen. Daher entfällt die bisherige Wahlrechtsangabe aus § 268 Abs. 2 i. V. m. § 298 Abs. 1 HGB a. F. (§ 268 Rz 13 ff.) und wird inhaltlich leicht modifiziert als Anhangpflichtangabe über einen Verweis auf § 284 Abs. 2 Nr. 4 H...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 4 § 334 HGB erfasst den gesamten Ordnungswidrigkeitenbereich hinsichtlich der Rechnungslegung von KapG.[1] § 335b HGB stellt klar, dass diese Vorschriften auch von KapCoGes zu beachten sind. Ausgenommen sind nach § 334 Abs. 5 HGB Kreditinstitute i. S. d. § 340 HGB, Finanzdienstleistungsinstitute i. S. d. § 340 Abs. 4 Satz 1 HGB, Wertpapierinstitute i. S. d. § 340 Abs. 4a...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Bildung latenter Steuern folgt im Jahresabschluss und Konzernabschluss nach HGB dem in der internationalen Rechnungslegung üblichen bilanzorientierten Temporary-Konzept. Anlass für die Steuerlatenzierung geben danach Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und ihren Steuerwerten. Wie ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Gegenstand

Rz. 49 Der i. R. e. Konzernabschlussprüfung durch den Konzernabschlussprüfer zu beurteilende Gegenstand setzt sich aus den Bestandteilen des Konzernabschlusses zusammen. Bei einem HGB-Konzernabschluss umfasst dies somit gem. § 297 Abs. 1 HGB: Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel sowie fakultativ eine Segmentberichterstattung (§ 297 R...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.2 Keine Beteiligung

Rz. 30 Da die Assoziierungsvermutung ausschl. die Stimmrechtsquote berücksichtigt, könnte auch ein Anteilsbesitz erfasst werden, der weder aus der Sicht des einzelnen TU noch aus Sicht des MU als Beteiligung i. S. d. § 271 Abs. 1 HGB angesehen wird. Das gilt z. B. in dem Fall, in dem mehrere TU über geringe Stimmrechtsquoten verfügen, die aufgrund der Zurechnungsvorschriften...mehr