Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.1.2.2 Entscheidung auf der Grundlage angemessener Informationen

Rz. 1061 Ermessensfehlerfreie Entscheidungen setzen stets eine ausreichende ("angemessene") Informationsbasis voraus. "Angemessen" ist insoweit "alles, was für die zutreffende Entscheidung notwendig oder wesentlich ist."[1] Vorhandenes Wissen und Erfahrungen sowie verfügbare Informationsquellen müssen genutzt und ausgeschöpft werden. Erforderlichenfalls müssen externe Berate...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IX Verbundene Unternehmen –... / 3.1.3 Abhängigkeitsbericht

Rz. 1639 Gemäß § 312 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der abhängigen Gesellschaft in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres einen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen zu erstellen. Im Bericht sind für das vergangene Geschäftsjahr folgende Angaben zu machen (§ 312 Abs. 1 und Abs. 3 AktG): Alle Rechtsgeschäfte, welche die AG mit dem h...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.9.4 Überschreiten und Missbrauch der Vertretungsbefugnis

Rz. 729 Nach § 37 Abs. 2 GmbHG kann der Umfang der Vertretungsmacht nach außen nicht beschränkt werden. Diese Regelung ist vor dem Hintergrund von Art. 9 Abs. 1 und 2 der "Richtlinie (EU) 2017/1132 v. 14.6.2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts" (GesRL) bzw. der durch die GesRL abgelösten Vorgängerrichtlinie (Richtlinie (EU) 2009/101/EG v. 16.9.2009 – "Publizitä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
II Gründung / 1.2.1 Vorgründungsgesellschaft

Rz. 105 Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gründer – wenn es sich um mehrere handelt - die Gründung einer GmbH verabredet haben, existiert eine Vorgründungsgesellschaft. Rechtlich handelt es sich dabei um eine BGB-Gesellschaft, deren Zweck auf Gründung einer GmbH gerichtet ist.[1] Zu diesem Zweck gehören die Gründungsvorbereitungen wie die Erstellung wirtschaftlicher, steuerlicher...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.3.1 Abziehbare Spenden

Rz. 1827 Korrespondierend zu § 10b EStG enthält § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG eine Sonderregelung für den Abzug von Ausgaben für steuerbegünstigte Zuwendungen (Spenden und Beiträge). Die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG ist für die GmbH wie eine Gewinnermittlungsvorschrift zu werten.[1] Steuerbegünstigte Zuwendungen einer GmbH mindern im Wirtschaftsjahr den handelsrechtlichen Ja...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
III Der Gesellschafter und ... / 7.1.2.1 Einziehung mit Zustimmung (sog. Freiwillige Einziehung)

Rz. 323 Ausreichend für die freiwillige Einziehung ist eine generell gefasste oder auch z. B. durch die Statuierung eines Rücktritts- oder Kündigungsrechtes konkludent verankerte Ermächtigung in der Satzung. [1] Zu beachten ist allerdings, dass die überwiegende Meinung in einer die Zwangseinziehung ermöglichenden Klausel nicht im Wege des Erst-Recht-Schlusses auch die Möglich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
I Grundlagen / 2.4.5 Einziehung

Rz. 74 Die Einziehung gem. § 34 GmbHG bedeutet die Vernichtung eines Geschäftsanteils einschließlich etwaiger Sicherungsrechte und der damit verbundenen Mitgliederstellung eines Gesellschafters. Der Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus. Greifen mehrere Einziehungstatbestände gleichzeitig bei allen Gesellschaftern, bleibt nur die Liquidation der Gesellschaft. Die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
VI Das Kapital / 3.3.2 Stille Gesellschaft

Rz. 1303 Bei einer stillen Beteiligung bringt eine natürliche oder juristische Person ein gewisses Kapital in die Gesellschaft ein und erhält hierfür im Gegenzug eine stille (da nicht nach außen auftretende) Beteiligung (jedenfalls) am Gewinn der Gesellschaft. Die stille Beteiligung wird einvernehmlich durch Abtretung nach §§ 399, 401 BGB und damit unkomplizierter als ein Gm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.6 Weitere denkbare Funktionen und Kompetenzen des fakultativen Aufsichtsorgans

Rz. 914 Über die Mindestkompetenz "Überwachung der Geschäftsführung" hinaus, können dem fakultativen Aufsichtsorgan weitere Funktionen und Kompetenzen übertragen werden, und zwar im Ergebnis alle Funktionen und Entscheidungskompetenzen, die nach dem gesetzlichen Regelstatut den Gesellschaftern zustehen, z. B.[1]: Zuständigkeit zur Bestellung und Abberufung von Geschäftsführer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
I Grundlagen / 2.4.4.3 Belastung

Rz. 70 Gesellschafter können einem Dritten durch Rechtsgeschäft Nutzungs- und Verwertungsrechte an einem Geschäftsanteil einräumen. Der Gesellschafter behält dabei zwar seine Gesellschafterstellung und seine damit verbundenen Verwaltungsrechte, der Dritte erhält jedoch Einflussmöglichkeiten. Rz. 71 Geschäftsanteile können nach §§ 1273ff. BGB verpfändet werden. Die Pfandrechts...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IX Verbundene Unternehmen –... / 2.1.2.3 Vertragsprüfung und Vertragsbericht

Rz. 1568 Die §§ 293a-g AktG sehen verschiedene Schutzmechanismen zugunsten der Gesellschafter vor,[1] deren Anwendung auf GmbH-Konzerne umstritten ist: § 293a AktG: Berichtspflicht über den Unternehmensvertrag, die insb. die Höhe des für die Aktionäre vorgesehenen Ausgleichs (§ 304 AktG), der Abfindung (§ 305 AktG) und die wirtschaftliche Lage und Bonität des herrschenden Unt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 2.3.1 Grundlagen und sich anschließende Verfahrensfragen

Rz. 1945 Maßgebend für die Bemessung der Gewerbesteuer ist – seit Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer 1998 – ausschließlich der Gewerbeertrag der GmbH (§ 6 GewStG). Dieser ermittelt sich nach § 7 Satz 1 GewStG auf der Grundlage des für Körperschaftsteuerzwecke ermittelten Gewinns, der um gewerbesteuerspezifische – meist den Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer widerspieg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.5 Beendigung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern

Rz. 801 Aus der "Trennungstheorie"[1] folgt, dass Dienstverträge mit Geschäftsführungsmitgliedern nicht automatisch mit dem Ende der Organstellung enden – es sei denn, der Dienstvertrag sieht ausdrücklich eine derartige Koppelung von Organstellung und Laufzeit des Dienstvertrages vor.[2] Ist dies nicht der Fall, endet der Dienstvertrag unabhängig von der Organstellung (a) mi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
I Grundlagen / 1.1.1.1 GmbH-spezifische Regelungen

Rz. 1 Die für die GmbH maßgeblichen gesetzlichen Regelungen betreffend die Gründung der Gesellschaft, die Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter, Vertretung und Geschäftsführung, Abänderungen des Gesellschaftsvertrags sowie Auflösung und Nichtigkeit der GmbH finden sich im 1892 in Kraft getretenen (und seitdem mehrfachen Änderungen unterzogenen) Gesetz betreffe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.17.4.1 Einrichtung eines Überwachungssystems, mit dem existenzbedrohende Entwicklungen der Gesellschaft frühzeitig erkannt werden

Rz. 880 Schon aus der allgemeinen Leitungssorgfaltspflicht des Geschäftsführers (§ 43 Abs. 1 GmbHG) folgt, dass der Geschäftsführer verpflichtet ist, dafür Sorge zu tragen, dass bestandsgefährdende Entwicklungen rechtzeitig erkannt und Maßnahmen zur Bestandssicherung ergriffen werden. Der 1998 durch das KonTraG in das Aktiengesetz eingefügte § 91 Abs. 2 AktG hat diese – scho...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IV Gesellschafterversammlun... / 9.2.3.1 Gesellschafter

Rz. 615 Anfechtungsberechtigt sind alle Personen, die im Zeitpunkt der Klageerhebung Gesellschafter der GmbH sind. Anders als bei der AG bedarf es keines gegen den Beschluss gerichteten Widerspruchs während der Gesellschafterversammlung i. S. d. § 245 Nr. 1 AktG. Irrelevant ist auch, ob der Kläger in der Gesellschafterversammlung selbst anwesend war oder nicht.[1] Veräußert ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IX Verbundene Unternehmen –... / 4.3.3 Befreiung wegen EU-/EWR-Konzernabschluss

Rz. 1664 Die grundsätzlich bestehende Verpflichtung zur Aufstellung von Teilkonzernabschlüssen (siehe o. Rn. 1635) wird durch §§ 291f. HGB erheblich eingeschränkt. Rz. 1665 Nach § 291 HGB braucht ein Mutterunternehmen, das zugleich Tochterunternehmen eines anderen Mutterunternehmens ist, keinen Teilkonzernabschluss aufzustellen, wenn das Mutterunternehmen seinen Sitz in der EU...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
I Grundlagen / 1.2.3.2 Kapital der GmbH

Rz. 15 Auch das bislang maßgeblich von der Rechtsprechung ausdifferenzierte Recht der Kapitalaufbringung und -erhaltung wurde durch das MoMiG grundlegend verändert. Die Kapitalaufbringung hat vor allem durch die neu geschaffene Möglichkeit, verdeckte Sacheinlagen auf den Bareinlageanspruch anzurechnen (§ 19 Abs. 4 GmbHG), eine bedeutende Vereinfachung erfahren. Zudem wurde d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigentumsvorbehalt / 3.2.1 Verarbeitungsklausel

Die Verarbeitungsklausel besagt, dass die Verarbeitung der Ware für den Vorbehaltsverkäufer erfolgt. Die Klausel macht ihn zum Hersteller, sodass er Eigentümer der verarbeiteten Sache wird (vgl. § 950 BGB). Die Rechtsprechung akzeptiert das, obwohl sie davon ausgeht, dass § 950 BGB zwingendes Recht und die Herstellereigenschaft nicht frei vereinbar, sondern eine Frage der Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zugewinnausgleich / 1.2.1.3.4 Belegpflicht

Die Belegpflicht erstreckt sich ausdrücklich auch auf das Anfangsvermögen (§ 1379 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 BGB). Nach bisherigem Recht bestand der Auskunftsanspruch nur für das Endvermögen und umfasste vor allem nicht die Vorlage von Belegen zu den erteilten Auskünften. Mit der Einführung eines negativen Anfangsvermögens hat der Ausgleichsberechtigte aber ein berech...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IV Gesellschafterversammlun... / 6.5 Stimmrechtslose Anteile

Rz. 544 § 45 Abs. 2 GmbHG räumt die Möglichkeit ein, durch entsprechende Satzungsgestaltungen Anteile ohne Stimmrecht auszugeben. Voraussetzung ist, dass es zumindest einen Geschäftsanteil mit Stimmrechten gibt, da ansonsten keine funktionsfähige Gesellschafterversammlung vorhanden wäre. Anders als im Aktienrecht (vgl. § 139 Abs. 2 AktG) ist eine mengenmäßige Beschränkung de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.9.2 Ausnahme: § 46 Nr. 8, 2. Alt. GmbHG

Rz. 726 Ausnahmsweise darf die Vertretung jedoch durch andere übernommen werden, wenn Aktiv- oder Passivprozesse gegen Geschäftsführer geführt werden sollen. In diesem Fall bestimmt § 46 Nr. 8, 2. Alt. GmbHG, dass die Vertretung der Gesellschaft in solchen Prozessen der Bestimmung der Gesellschafter unterliegt. Das bedeutet, dass die Gesellschafterversammlung darüber beschli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IX Verbundene Unternehmen –... / 1 Überblick: Konzernrecht

Rz. 1525 Der Begriff des Konzernrechts umschreibt die Vorschriften, die sich an verbundene Unternehmen richten. Das GmbH-Konzernrecht betrifft daher die verbundenen Unternehmen, bei denen eine GmbH das abhängige Unternehmen ("Untergesellschaft") oder (seltener) herrschende Unternehmen ("Obergesellschaft") ist. Gesellschaftsrechtliche Vorschriften, die sich an verbundene Unter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.1.1 Sorgfaltspflicht und -maßstab

Rz. 1054 Die Geschäftsführungsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes" einzuhalten (§ 43 Abs. 2 GmbHG). Maßstab ist der pflichtbewusste, selbstständig tätige Leiter eines vergleichbaren Unternehmens, der nicht mit eigenen Mitteln wirtschaftet und daher wie ein Treuhänder fremden Vermögensinteressen verpflichtet ist.[1] Der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 6.3 Zuständigkeit für den Abschluss der D&O-Versicherung

Rz. 1128 Die Entscheidung über den Abschluss einer D&O-Versicherung fällt in einer nicht mitbestimmten GmbH grundsätzlich in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung; ist ein fakultativer AR vorhanden, so beschließt das Organ über den Abschluss einer D&O-Versicherung, das auch über die Bezüge des Organs beschließt (üblicherweise der AR in Bezug auf die Geschäftsführer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IV Gesellschafterversammlun... / 4.1.5 Verweigerung des Teilnahmerechts

Rz. 474 Das Recht auf Teilnahme an Gesellschafterversammlung darf einem Teilnahmeberechtigten nur aus wichtigem Grund verweigert werden, etwa wenn eine schwere Gefahr für die Gesellschaft droht, die nicht anders verhindert werden kann. Das ist denkbar, wenn ein Tagesordnungspunkt behandelt wird, bei dem einem Gesellschafter, der zugleich Konkurrent ist, wichtige Informatione...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.1.2.1 Unternehmerische Entscheidung

Rz. 1059 Die Business Judgement Rule findet ausschließlich auf unternehmerische Entscheidungen von Anwendung. Nach der Regierungsbegründung zum UMAG[1] soll hierdurch das Handlungs- und Entscheidungsermessen des Vorstands (hier: der Geschäftsführer) geschützt werden. Die Vorschrift findet daher keine Anwendung, wo kein derartiges Ermessen besteht, also bei allen Entscheidung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 3.1.4.1 Aktives Wahlrecht

Rz. 1005 Ist die GmbH, bei der nach dem DrittelbG ein Aufsichtsrat einzurichten ist, herrschendes Unternehmen i. S. d. § 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes, sind nach § 2 Abs. 1 DrittelbG auch die Arbeitnehmer der von dieser GmbH abhängigen Unternehmen wahlberechtigt, und zwar unabhängig davon, welche Rechtsform die abhängigen Unternehmen haben. Das gilt auch für den faktischen Ko...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IV Gesellschafterversammlun... / 4 Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung

Einschreiben/Rückschein An die Geschäftsführung der … GmbH Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf Ihre Einladung vom … zu einer Gesellschafterversammlung am … und die mitgeteilte Tagesordnung. Ich bin mit einem Geschäftsanteil im Nennbetrag von … EUR an der Gesellschaft beteiligt, d. h. ich halte … % und damit mehr als 10 % des Stammkapitals der Gesellschaft. Gem. §...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 52 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht in weiten Teilen dem früheren § 38 BSHG. Dieser sollte ursprünglich inhaltsgleich ins SGB XII übernommen werden (vgl. § 47 RegE [BR-Drs. 559/03 S. 34 sowie die Begründung S. 198]). Durch den Bundestagsausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung erfolgte eine redaktionelle klarstellende Änderung in Abs. 1 (BT-Drs. 15/1734 S. 30 f. sowie Beri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
VI Das Kapital / 1.2.4 Eigenkapitalersatz

Rz. 1150 In der Vergangenheit hatte die Praxis unter dem Stichwort "Eigenkapitalersatz" insbesondere zur GmbH und zur GmbH & Co. KG weitreichende Ergänzungen zum gesetzlichen Kapitalschutz entwickelt. Danach wurden in der "Krise" gewährte oder stehengelassene Darlehen von Gesellschaftern oder Dritten und ähnliche Vorgänge rechtlich von Fremd- in Eigenkapital umqualifiziert u...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 4.1 Einrichtung und Abschaffung eines beratenden Beirats

Rz. 1046 Der Gesellschaftsvertrag selbst kann die Einrichtung eines beratenden Beirates (im Folgenden: "Satzungsbeirat") vorsehen oder eine Klausel enthalten, die die Gesellschafter dazu ermächtigt, die Bildung eines beratenden Beirates zu beschließen. Der Gesellschaftsvertrag oder der auf dem Gesellschaftsvertrag beruhende, einrichtende Beschluss legt dann fest, wie viele B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
III Der Gesellschafter und ... / 8.2.2 Einschränkungen durch Treuepflicht

Rz. 368 Sieht die Satzung kein Sonderrecht des Gesellschafters auf Geschäftsführung oder Abberufungsbeschränkungen vor, so kann einer freien Widerruflichkeit der Bestellung durch Gesellschafterbeschluss[1] dennoch die gesellschafterliche Treuepflicht entgegenstehen. Hiernach haben die Gesellschafter bei der Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte Rücksicht auf die Interessen de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.3.2 Herabsetzung der Bezüge wegen Verschlechterung der Verhältnisse der Gesellschaft

Rz. 792 Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der GmbH nach der Festsetzung der Bezüge erheblich, so kann sich dies auf die Vergütung des Geschäftsführers auswirken. § 87 Abs. 2 AktG regelt für solche Fälle eine Herabsetzung der Vergütung von Vorstandsmitgliedern einer AG. Eine analoge Anwendung dieser Vorschrift auf die Vergütung des Geschäftsführers einer G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 4.2.1 Beratung

Rz. 1047 Die Satzungs- und Vertragsbeiräte führen regelmäßig in erster Linie beratende Tätigkeiten aus. Sie können zur Beratung der Geschäftsführer, der Gesellschafterversammlung oder einzelner Gesellschaftergruppen eingesetzt werden. Der Beratungsgegenstand kann generell ausgestaltet sein, sodass die Beratungskompetenz alle Angelegenheiten der Gesellschaft erfasst, oder auf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IV Gesellschafterversammlun... / 6.2.3 Stimmrechtsausübung durch gesetzliche Vertreter

Rz. 529 Bei geschäftsunfähigen Minderjährigen wird das Stimmrecht von den gesetzlichen Vertretern ausgeübt, d. h. in der Regel von beiden Elternteilen gemeinschaftlich (§ 1626 Abs. 1, 1629 Abs. 1 BGB), bei geschäftsunfähigen Erwachsenen vom Betreuer (§ 1902 BGB).[1] Juristische Personen werden von ihren gesetzlichen Vertretern vertreten. Bei mehreren gesamtvertretungsberecht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IV Gesellschafterversammlun... / 4.1.3 Bevollmächtigte und Beistände

Rz. 468 Die Gesellschafter können sich in der Gesellschafterversammlung vertreten lassen, ihr Teilnahmerecht also Dritten überlassen.[1] Hält ein Gesellschafter mehrere Geschäftsanteile, kann ihm – auch ohne entsprechende Regelung in der Satzung – untersagt werden, mehr als einen Stimmrechtsvertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Denn anderenfalls bestünde d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.1.8.2 Gesamtschuldnerische Haftung von Aufsichtsrats-/Beiratsmitgliedern

Rz. 1102 Für die gesamtschuldnerische Haftung der Aufsichtsrats-/Beiratsmitgliedern gilt Vergleichbares wie für die Haftung der Geschäftsführer. Rz. 1103 Bei Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf Ausschüsse verbleibt den Nicht-Ausschussmitgliedern die Aufgabe, die Ausschussmitglieder sorgfältig auszuwählen und die Ausschussarbeit zu überwachen.[1] Grundlage für die Übe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.8.2.1 Rechtsfolgen nach der Systemaufstellung

Rz. 1890 Nach der Systemumstellung entfällt die Notwendigkeit der Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals (vEK), da die Gewinnausschüttung keine Steuerfolgen auslöst, die von der Körperschaftsteuervorbelastung abhängt. Es besteht im neuen Recht für die Gewinnausschüttung eine sog. Finanzierungsneutralität, d. h. die Herkunft der für die Gewinnausschüttung verwendeten Teilb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
VI Das Kapital / 3.3.4 Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen

Rz. 1310 Die Ausgabe von Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen ist seit der Einführung des genehmigten Kapitals in § 55 a GmbHG für die GmbH attraktiver geworden – davor war die Durchführung kaum machbar, da notwendiges bedingtes oder genehmigtes Kapital nicht geschaffen werden konnte.[1] Teils werden Wandel- und Optionsrechte auch mit anderen mezzaninen Finanzierungsinstr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.8.6 Funktion des Aufsichtsrats/Beirats in der Unternehmensleitung

Rz. 724 Hat eine GmbH aufgrund gesetzlicher oder statutarischer Anordnung einen Aufsichtsrat zu bestellen, obliegt ihm die Kontrolle der Geschäftsführung (§§ 52 Abs. 1 GmbHG, 111 AktG). Das Recht und die Pflicht des Aufsichtsrats, die Geschäftsführung zu kontrollieren, verdrängen jedoch nicht die Kontroll- und Überwachungsrechte der Gesellschafterversammlung und lassen diese...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IV Gesellschafterversammlun... / 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung

Rz. 496 Jeder Gesellschafter ist berechtigt, jederzeit und ohne formale Anforderungen Anträge zur Geschäftsordnung zu stellen. Die Gesellschafterversammlung entscheidet über derartige Anträge, insb. darüber, ob die Versammlung vorzeitig geschlossen wird, ob die Beschlussfassung über einzelne Tagesordnungspunkte vertagt wird, ob Tagesordnungspunkte nach vorne verlegt, nach hi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
VII Jahresabschluss und Gew... / 1 Einleitung

Rz. 1334 Die Geschäftsführer einer GmbH haben nach § 41 GmbHG von der Gründung der GmbH bis zu ihrer Löschung[1] für eine ordnungsgemäße Buchführung zu sorgen. Diese Aufgabe trifft grundsätzlich alle Geschäftsführer der GmbH [2] und zwar den oder die aktuell bestellten [3] sowie auch faktische Geschäftsführer.[4] Diese Pflicht kann nicht qua Satzung oder sonstige Vereinbarung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
VI Das Kapital / 2.3.3 Kapitalerhöhungs- und Ausgabebeschluss der Geschäftsführung

Rz. 1226 Im Rahmen der durch das genehmigte Kapital geregelten Ermächtigung entscheiden die Geschäftsführer, ob, wann und in welcher Höhe das Kapital erhöht wird und die Geschäftsanteile ausgegeben werden. Die Entscheidung der Geschäftsführer muss dabei einstimmig beschlossen werden, sofern die Satzung keine Mehrheitsentscheidung zulässt (§ 35 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Rz. 1227 D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IV Gesellschafterversammlun... / 4.1.2 Organe der Gesellschaft

Rz. 465 Geschäftsführer haben kein eigenes Recht auf Teilnahme an Gesellschafterversammlungen; sie können aber durch Gesellschafterbeschluss oder entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag zugelassen werden. Rz. 466 Das Gleiche gilt für Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrates. Anders liegt es indes bei einer GmbH, die den Regelungen der Arbeitnehmermitbestimmung unte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.1.2 Business Judgement Rule

Rz. 1056 Die im November 2005 durch das UMAG in § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG eingefügte – vom US-amerikanischen Recht übernommene – "Business Judgement Rule" gibt rechtliche Vorgaben dafür, unter welchen Voraussetzungen haftungsausschließendes pflichtkonformes Verhalten des Vorstandes einer Aktiengesellschaft vorliegt. § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG bestimmt: Zitat Eine Pflichtverletzung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IV Gesellschafterversammlun... / 6.2.1 Grundsätze

Rz. 521 Das Stimmrecht ist mit dem Geschäftsanteil untrennbar verbunden. Es kann nicht von dem Geschäftsanteil abgespalten und ohne diesen übertragen werden. Ist der Geschäftsanteil Gegenstand eines Nießbrauchs oder eines Pfandrechts, steht das Stimmrecht demjenigen zu, der das Recht zur Teilnahme an der Gesellschafterversammlung hat. Das ist grundsätzlich der Gesellschafter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IV Gesellschafterversammlun... / 3 Einberufungsverlangen

Einschreiben/Rückschein An die Geschäftsführung der … GmbH Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin mit einem Geschäftsanteil im Nennbetrag von … EUR an der Gesellschaft beteiligt, d. h. ich halte … % und damit mehr als 10 % des Stammkapitals der Gesellschaft. Daher bin ich gemäß § 50 Abs. 1 GmbHG berechtigt, die Einberufung einer Gesellschafterversammlung zu verlangen. Ich forde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
VIII Auflösung und Liquidation / 6 Insolvenz

Rz. 1503 Scheitert die Sanierung einer kriselnden GmbH oder wurden die Anzeichen für eine Krise vor Eintritt der Insolvenzreife nicht erkannt, folgt konsequenterweise die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Derzeit trifft dieses Schicksal ca. 20.000 deutsche Unternehmen pro Jahr.[1] Dennoch können die Chancen einer Sanierung gut stehen; das Insolvenzverfahren mit Reorganisati...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.17.2 Rechtsgrundlage

Rz. 868 Ausdrücklich geregelt ist das Bestehen von Compliance-Pflichten im deutschen Rechtssystem lediglich für börsennotierte Gesellschaften im Rahmen des "Deutschen Corporate Governance Kodex" (DCGK). Da die Präambel des DCGK jedoch die Beachtung des Kodex auch nicht kapitalmarktorientierten Gesellschaften empfiehlt, sollten jedenfalls große Gesellschaften mbH die Grundsät...mehr