Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Deutschland / IV. Pflichtteilsentziehung

Rz. 105 Das Pflichtteilsrecht kann den Berechtigten nur unter den in § 2333 BGB geregelten, engen Voraussetzungen entzogen werden (sog. Pflichtteilsentziehung). Erforderlich ist beispielsweise, dass der Pflichtteilsberechtigte dem Erblasser oder ihm nahestehenden Personen nach dem Leben trachtet. Weitere Gründe sind Verbrechen oder schwere vorsätzliche Vergehen gegen den Erb...mehr

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Österreich / I. Gerichtszuständigkeit

Rz. 1 Für die Frage, ob bei einer internationalen Erbschaft ein Verlassenschaftsverfahren in Österreich stattfindet, ist seit 17.8.2015 in Österreich die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) maßgeblich. Anknüpfungspunkt für die Gerichtszuständigkeit ist primär der gewöhnliche Aufenthaltsort des Erblassers in der EU.[1] Rz. 2 Für die Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / a) Der Fall

Rz. 529 Die Klägerin nahm die Beklagte aus gemäß § 6 Abs. 1 EFZG übergegangenem Recht ihres Arbeitnehmers auf Ersatz des diesem infolge eines Unfalls entstandenen Erwerbsschadens in Anspruch. Rz. 530 Die Klägerin betrieb ein Transportunternehmen. Sie wurde von der Beklagten, die ein Bedachungsunternehmen betreibt, damit beauftragt, Kies für die Befüllung zweier nebeneinander ...mehr

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Liechtenstein / C. Erbverfahrensrecht

Rz. 22 Ebenso wie in Österreich ist auch in Liechtenstein ein Verlassenschaftsverfahren zur Einantwortung des Nachlasses erforderlich. Das Verfahren ist in Art. 143 ff. AussStrG geregelt. Die internationale Zuständigkeit der liechtensteinischen Verlassenschaftsgerichte ist in der Jurisdiktionsnorm (JN) geregelt.[31] Insoweit gelten die Grundsätze des österreichischen Verlass...mehr

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§ 1 Problematische Personen... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 274 Die Revision stellte die Bewertung der körperlichen Schäden des Klägers durch das Berufungsgericht nicht in Frage. Mit Erfolg machte sie jedoch geltend, dass die Begründung, mit der das Berufungsgericht eine haftungsrechtliche Zurechnung seiner psychischen Schäden verneint hatte, nicht in Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats stand. Rz. 275 Zutreffend...mehr

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Auslandstätigkeit / 1 Formen und Begriff

Eine Auslandstätigkeit kann als zeitlich kurzer Einsatz von wenigen Tagen (z. B. bei einer Montage), als längerfristige Versetzung oder als langjährige Entsendung erfolgen. Bei einer kurz- oder längerfristigen Versetzung bzw. Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland ist besonderes Augenmerk auf das in diesem Fall anwendbare Recht zu richten.mehr

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Deutschland / c) Erbfall mit Auslandbezug

Rz. 161 Soweit der Erblasser am 17.8.2015 oder danach verstorben ist, richtet sich die internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichte für Erbfälle mit Auslandsbezug nunmehr[121] nach der EuErbVO.[122] Zunächst ist die internationale Zuständigkeit anhand etwaiger Staatsverträge zu klären, die von der EuErbVO nicht berührt werden.[123] Fehlt es an einer internatio...mehr

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Kosovo / C. Testamentarische Erbfolge

Rz. 9 Die Testierfähigkeit tritt gem. Art. 70 kosvErbG erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Das gemeinschaftliche Testament ist gem. Art. 69 Abs. 2 kosvErbG unwirksam – und zwar unabhängig davon, ob gegenseitige Verfügungen getroffen werden oder nicht. Rz. 10 Ordentliche Testamentsformen sind:mehr

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Russische Föderation / IV. Erbstatut nach einem russischen Staatsangehörigen mit letztem Wohnsitz in Deutschland

Rz. 8 Bei einem russischen Staatsangehörigen gilt aus russischer Sicht grundsätzlich das Erbrecht des letzten Wohnsitzes, d.h. deutsches Erbrecht. Gemäß Art. 1190 ZGB stellt eine solche Verweisung eine Verweisung auf das materielle Recht unter Ausschluss der deutschen Kollisionsnormen dar. Rz. 9 Aus deutscher Sicht erfolgt gem. Art. 21 Abs. 1 EuErbVO eine Verweisung auf das d...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / 11. Aussetzung des Zivilprozesses bei Anspruchsübergang auf den SVT

Rz. 214 BGH, Beschl. v. 8.11.2011 – VI ZB 59/10, UV-Recht Aktuell 2012, 112 Zitat ZPO § 148; SGB X § 12 Abs. 2 Erwägt das Gericht die Aussetzung nach § 148 ZPO unter dem Gesichtspunkt einer fehlenden Beteiligung des Schädigers am Sozialverwaltungsverfahren, hat es grundsätzlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer Beteiligung gemäß § 12 Abs. 2 SGB X schlüssig dargelegt sind....mehr

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Litauen / Literaturtipps

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / Literaturtipps

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Beitragserstattung / 7.1 Wegfall der Versicherungspflicht

Die Erstattung setzt voraus, dass der Versicherte aus der Versicherungspflicht ausgeschieden ist, für ihn kein Recht zur freiwilligen Versicherung besteht, seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht mindestens 24 Kalendermonate (Wartefrist) abgelaufen sind und inzwischen nicht erneut Versicherungspflicht eingetreten ist. Diese Voraussetzungen müssen im Zeitpunkt des Antra...mehr

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Frankreich / 4. Die clause tontine oder clause d’accroissement

Rz. 213 Eine lange Zeit interessante und beliebte Gestaltung war im französischen Recht die sog. clause tontine oder clause d’accroissement. Bei dieser bestimmen zwei Personen, oftmals nichteheliche Lebensgefährten, beim Kauf einer Immobilie, dass im Todesfall der Gegenstand fiktiv als nur von einem von ihnen angeschafft gelten soll. Dieser Vorgang war früher von der Erbscha...mehr

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Ungarn / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 315 Das ungarische Recht kennt das Rechtsinstitut der Erbschaftsgebühr.[275] Die diesbezüglichen Vorschriften sind in Kapitel II des Gebührengesetzes[276] (Illtv.) enthalten. Rz. 316 2010 wurde das System der Erbschaftsgebühr erheblich vereinfacht. Angesichts dessen, dass in zwei Dritteln der Nachlasssachen die Verwandten der geraden Linie oder der Ehegatte erben, wurde d...mehr

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Luxemburg / III. Anerkennung deutscher Erbscheine

Rz. 160 Da das luxemburgische Recht die Institution des Erbscheins nicht kennt, ist die rechtliche Anerkennung eines deutschen Erbscheins zweifelhaft. Dies ist im Einzelfall zu klären, z.B. mit dem konkreten Bankinstitut, bei welchem sich Erblasserkonten befinden (siehe sogleich Rdn 161). Daneben steht für Erblasser ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Luxemburg das Europäische N...mehr

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Griechenland / 2. Todeszeitpunkt und Kommorientenvermutung

Rz. 6 Für die Feststellung der lex hereditatis ist der Todeszeitpunkt bedeutsam. Der Todeseintritt wird gem. Art. 5 grZGB beurteilt, wonach die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person dem Recht des Staates unterliegt, dem die Person angehört. In den Anwendungsbereich dieser Vorschrift fallen u.a. der Beginn und das Ende einer Person, d.h. ihre Geburt und ihr Tod. Dies zeigt...mehr

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Portugal / 1. Allgemeines

Rz. 54 Das Testament ist ein höchstpersönlicher, einseitiger und widerrufbarer Akt; es darf nicht von einem Vertreter errichtet oder vom Gutdünken eines Dritten abhängig gemacht werden (Art. 2179, 2182 Abs. 1 CC – acto pessoal). Allerdings kann der Testator einem Dritten die Teilung des Nachlasses oder eines Vermächtnisses dann anvertrauen, wenn eine Personenmehrheit (genera...mehr

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Belgien / b) Grundsätze zum Verwandtenerbrecht

Rz. 38 Das gesetzliche Erbrecht der Verwandten wird im belgischen Recht nach Maßgabe der folgenden Grundsätze ermittelt:mehr

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Türkei / 1. Grundlagen der gesetzlichen Erbfolge

Rz. 16 Gesetzliche Erben nach türkischem Recht sind nach der Systematik des ZGB die Blutsverwandten des Erblassers (eheliche und außereheliche Kinder, Eltern und Großeltern, Art. 495–498 ZGB), der überlebende Ehegatte (Art. 499 ZGB), das Adoptivkind des Erblassers (Art. 500 ZGB) und schließlich der Staat (Art. 501 ZGB). Diese werden – wie es das deutsche Erbrecht auch kennt ...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 1. Erbeinsetzung

Rz. 86 Werden eine oder mehrere Personen Erben, ohne dass weitere Regelungen getroffen sind, muss jeder Erwerber den Nachlass entsprechend seiner Erbquote versteuern. Hierbei ist es irrelevant, ob sich die Rechtsnachfolge im Nachlass nach einer letztwilligen Verfügung oder nach der gesetzlichen Erbfolge richtet. Rz. 87 Weiterhin hat es dem Grunde nach keinen Einfluss auf die ...mehr

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Ausbildungsbeihilfen / Zusammenfassung

Begriff Ausbildungsbeihilfen sind Zuschüsse, die nach dem Recht der Arbeitsförderung zur Unterstützung der beruflichen Ausbildung an Auszubildende, aber auch an ausbildende Arbeitgeber gezahlt werden. Neben dem bekannteren BAföG als Unterstützung bei Schulausbildung oder Studium, kann bei Aufnahme einer beruflichen Ausbildung ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteh...mehr

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Deutschland / 8. Sonstige Regelungen

Rz. 87 Der Erblasser kann sämtliche Anordnungen mit aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen (§§ 2074 ff. BGB) verknüpfen. Er kann das Recht auf den Voraus (§ 1932 BGB) und den Dreißigsten (§ 1969 BGB) entziehen oder modifizieren. Rz. 88 Der Erblasser kann nach § 1638 BGB bestimmen, dass die Eltern des Erben von der Verwaltung des durch den Erbfall erlangten Vermögens ausg...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / bb) Antragstellung

Rz. 135 Die Anrechnung erfolgt nur auf Antrag, der noch bis zur Bestandskraft der Steuerfestsetzung gestellt werden kann, bzw. innerhalb der Festsetzungsfrist, falls es sich um nachträglich bekanntgewordene Tatsachen (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO) handelt.[111] Die Anrechnung der ausländischen Steuer ist somit nicht Teil des Erhebungsverfahrens, sondern Teil des Steuerfestsetzungsv...mehr

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Ungarn / III. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 333 Zwischen Ungarn und Deutschland wurde bis heute kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, das auch die Erbschaftsteuer bzw. Erbschaftsgebühr erfasst. Zwischen Ungarn und Österreich hingegen besteht ein Abkommen[291] über die Vermeidung der Doppelbesteuerung im Bereich der Erbschaftsteuer; der sachliche Anwendungsbereich dieses Abkommens erfasst sowohl die im ung...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / a) Der Fall

Rz. 238 Die Klägerin, eine Trägerin der gesetzlichen Pflegeversicherung, nahm die beklagte Stadt aus übergegangenem Recht ihrer Versicherten I. auf Schadensersatz wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung in Anspruch. Rz. 239 Die Versicherte erlitt bei ihrer Geburt am 22.3.1981 im Städtischen Krankenhaus G., dessen Trägerin die Beklagte war, infolge eines ärztlichen Behandlung...mehr

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Rechtskreis / 1.3 Wegfall der Rechtskreistrennung bei Meldungen

Seit dem 1. 1.2025 gilt für die erworbenen Rentenanwartschaften einheitliches Recht für beide Rechtskreise. Für Meldezeiträume ab dem 1.1.2025 ist daher in den Meldungen kein Rechtskreiskennzeichen mehr anzugeben. Der Wegfall des Rechtskennzeichens ist kein meldepflichtiger Tatbestand. An- und Abmeldungen allein aus diesem Grund, sind nicht zu erstellen. Achtung Fortführung d...mehr

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Elternzeit / 3 Arbeitslosenversicherung

Bezieher von Elterngeld bzw. Personen während der Elternzeit sind arbeitslosenversicherungspflichtig, sofern unmittelbar vor der Kindererziehung bereits Versicherungspflicht bestand.[1] Die Arbeitslosenversicherung wertet den Bezug des Elterngelds wie eine Beitragszeit. Die Beiträge zahlt der Bund. Die Elternzeit begründet nach dem Recht der Arbeitsförderung in gleicher Weise...mehr

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Italien / 8. Bedingungen, Befristungen, Auflagen

Rz. 116 Testamentarische Verfügungen können unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung (Art. 633 c.c.) angeordnet werden. Eine unmögliche oder nicht erlaubte Bedingung (Beispiele: Zugehörigkeit zu bestimmter Religion bzw. Partei; lebenslanges Verfügungsverbot über Nachlassgegenstände) gilt als nicht angeordnet; die gesamte Zuwendung macht sie aber nur nichtig, wen...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / aa) Zulässigkeit

Rz. 68 Während im gemeinspanischem Recht der Verzicht auf das Noterbrecht zu Lebzeiten des Erblassers unzulässig ist (Art. 816 CC), sieht das für Mallorca und (zwischenzeitlich[115] auch insoweit für) Menorca geltende Erbrecht einen entsprechenden Verzicht in Form der definición in den Art. 38–50 ErbVG (Art. 50 f. CDCIB a.F.) vor.[116] Ziel der definición ist es, die Noterbb...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / a) Der Fall

Rz. 2 Die klagende Bundesrepublik Deutschland machte als Versorgungsträger Schadensersatzansprüche aus übergegangenem Recht geltend. Der frühere Bundeswehrsoldat G. (nachfolgend: der Geschädigte) erlitt am 29.1.1998 auf dem Weg zum Dienst einen Verkehrsunfall, bei dem er erheblich verletzt wurde. Er erhält aufgrund des Bescheides des Versorgungsamtes vom 19.1.2000 mit Wirkun...mehr

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Portugal / IV. Erbschaftsannahme – Aceitação da herança

Rz. 186 Das portugiesische Erbrecht setzt die ausdrückliche oder stillschweigende Annahme der Erbschaft voraus.[34] Die Annahme der Erbschaft ist in den Art. 2050 ff. CC geregelt und erfolgt durch einseitige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung. Die stillschweigende Annahme gem. Art. 2056 CC ist an besondere zusätzliche Voraussetzungen geknüpft (z.B. Inbesitznahme von ...mehr

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Arbeitgeberanteil / 4.2 Personen nach Vollendung des für die Regelaltersrente erforderlichen Lebensjahres

Für Personen, die das für den Anspruch auf die Regelaltersrente nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung maßgebliche Lebensjahr vollendet haben und deshalb in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind, hat der Arbeitgeber allerdings gleichwohl seinen Arbeitgeberanteil zu entrichten.[1]mehr

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Mindestlohn / 2 Entstehen der Beitragsansprüche

Der Beitragsanspruch entsteht mit Bestehen bzw. Entstehen des Anspruchs auf das volle Arbeitsentgelt.[1] Es spielt deshalb keine Rolle, wann es gezahlt wird bzw. ob es evtl. nur zum Teil tatsächlich an den Arbeitnehmer zur Auszahlung gelangt. Ausschließlich bei Einmalzahlungen (Sonderzahlungen) gilt im SV-Recht das "Zuflussprinzip". Das heißt, der Anspruch auf die zu zahlende...mehr

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Frankreich / c) Das Scheidungsstatut

Rz. 21 Frankreich ist Mitgliedstaat der Rom III-Verordnung, so dass diese seit 21.6.2012 für das Internationale Scheidungsrecht gilt (siehe hierzu § 3 Rdn 16 ff.). Vorher galt seit 11.7.1975 in Art. 309 C.C. eine einseitige Kollisionsnorm. Diese bestimmte, dass französisches Scheidungsrecht anwendbar ist, wenn beide Ehegatten die französische Staatsangehörigkeit besitzen, wen...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / a) Der Fall

Rz. 286 Das klagende Land machte gegen den Beklagten aus nach § 5 Abs. 1 OEG, § 81a Abs. 1 S. 1 BVG übergegangenem Recht Schadensersatzansprüche geltend. Rz. 287 Am 23.3.2004 wurde F. G. (im Folgenden: Geschädigter) als Sohn des Beklagten und dessen damaliger Ehefrau geboren. Im April 2004 trennten sich die Ehegatten, kamen jedoch überein, aus finanziellen Gründen weiterhin m...mehr

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Steuerklassen / 3.2 Bei Heirat automatisch Kombination IV/IV

Durch die Weiterleitung der melderechtlichen Daten "Eheschließung" wird beim Bundeszentralamt im ELStAM-Datenpool automatisch die Steuerklassenkombination IV/IV den beiden Ehe-/Lebenspartnern zugeordnet, auch wenn nur ein Ehe-/Lebenspartner Arbeitslohn erzielt.[1] Hinweis Mehrfacher Steuerklassenwechsel bei Ehe-/Lebenspartnern Seit 2020 wird das Recht auf einen Steuerklassenwe...mehr

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Russische Föderation / III. Erbstatut nach einem Deutschen mit letztem Wohnsitz in Russland

Rz. 6 Da das russische Erbrecht nicht an die Staatsangehörigkeit, sondern primär an den letzten Wohnsitz (sofern nicht das Belegenheitsstatut bezüglich Immobilien greift) anknüpft, ist nach russischem Recht für einen Ausländer, z.B. einen Deutschen, das Erbrecht des Landes anwendbar, in dem er seinen letzten Wohnsitz hatte, also russisches Erbrecht. Rz. 7 Nach Art. 21 Abs. 1 ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 10 Sofortige Unverfallbarkeit bei Entgeltumwandlung

Nach § 1b Abs. 5 1. Halbsatz BetrAVG sind Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung mittels arbeitnehmerfinanzierter Entgeltumwandlung bereits ab dem Zeitpunkt der Zusage gesetzlich unverfallbar. Diese unverfallbaren Anwartschaften sind damit sofort ab Erteilung der Zusage insolvenzgeschützt, d. h. bei Insolvenz des Arbeitgebers übernimmt der Pensions-Sicherungs-...mehr

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Ungarn / 2. Vom Anwendungsbereich der EuErbVO ausgenommene Rechtsfragen

Rz. 3 Das am 1.1.2018 in Kraft getretene neue IPRG (Nmtv.)[3] enthält in seinem Kapitel VIII einige ergänzende Bestimmungen zur EuErbVO. § 64 IPRG regelt die Formgültigkeit von mündlichen Testamenten; es wurden die in Art. 27 EuErbVO vorgesehenen Anknüpfungsregeln übernommen, ergänzt um das ungarische Recht (lex fori). Rz. 4 Größere praktische Bedeutung hat dagegen § 65 IPRG....mehr

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Belgien / b) Ausgestaltung des Ehegattennießbrauchs

Rz. 45 Für das Verhältnis zwischen dem nießbrauchsberechtigten Ehegatten und den erbberechtigten Verwandten des Erblassers als den bloßen Eigentümern gilt Folgendes:mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / 1. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 31 Die EuErbVO regelt ausschließlich die internationale Zuständigkeit für die Ausstellung des ENZ, Art. 2 EuErbVO. Die sachliche Zuständigkeit regeln die Mitgliedstaaten. Dabei gibt die EuErbVO den nationalen Ausführungsgesetzgebern einen weiten Spielraum. Die Ausstellung des ENZ kann gem. Art. 64 lit. a EuErbVO nicht nur an "Gerichte" i.S.v. Art. 3 Abs. 2 EuErbVO delegi...mehr

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Belgien / 2. Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Testaments

Rz. 50 Testierfähigkeit nach belgischem Recht erfordert volle Geschäftsfähigkeit; Minderjährige, also Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,[91] sind in ihrer Testierfähigkeit beschränkt, vgl. Art. 4.136 ff. ZGB. So können Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kein Testament errichten. Ab dem 16. Lebensjahr können sie über di...mehr

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Tschechien / d) Im Ausland errichtete Testamente

Rz. 91 Hat ein Erblasser sein Testament im Ausland errichtet, hat er aber Vermögen, insbesondere Grundbesitz in Tschechien, möchte er i.d.R. gewährleistet wissen, dass sein Testament auch in Tschechien aufgefunden wird. Die Eintragung eines durch einen ausländischen Notar errichteten Testaments durch diesen selbst in das bei der tschechischen Notarkammer geführte Testamentsr...mehr

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Entsendung / 2.2.1 Verbundene Unternehmen/Tochtergesellschaften

Eine Entsendung kann auch vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Tochterunternehmen im Ausland eingesetzt wird. Grundsätzlich sind für eine Entsendung bei verbundenen Unternehmen die gleichen Voraussetzungen – inländische bestehende Beschäftigung sowie Befristung – wie bei jeder anderen Entsendung zu beachten. Von einem verbundenen Unternehmen ist immer dann auszugehen, w...mehr

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Entsendung / 2.3.2 Vorübergehende Rückkehr ins Inland

Eine Entsendung gilt nicht als unterbrochen, wenn ein Arbeitnehmer für einen befristeten Zeitraum von max. 2 Monaten/50 Arbeitstagen nach Deutschland zurückkehrt. Längere Unterbrechungszeiträume führen zum Ende der Entsendung.mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / a) Der Fall

Rz. 47 Das klagende Land (im Folgenden: der Kläger) machte gegen den Beklagten Ersatzansprüche aus nach § 5 Abs. 1 OEG, § 81a BVG übergegangenem Recht geltend. Der Beklagte ist Alleinerbe von B., der am 25.6.2003 S. tötete und sich kurz danach selbst das Leben nahm. Der Kläger erbrachte der Witwe des Opfers, Frau S., Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz. Rz. 48 Auf d...mehr

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Türkei / 5. Die Erbauseinandersetzung

Rz. 99 Grundsätzlich kann jeder Erbe zu jeder Zeit die Auseinandersetzung der Erbschaft verlangen (Art. 642 Abs. 1 ZGB). Würde die sofortige Vornahme der Teilung der Erbschaft den Wert der Erbschaft erheblich schädigen, kann das Friedensgericht die Verschiebung der Teilung des Nachlasses oder einzelner Erbschaftssachen anordnen (Art. 642 Abs. 3 ZGB). Ist ein noch nicht gebor...mehr

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Griechenland / 3. Außerordentliche Testamentsformen

Rz. 52 Dies sind die Seetestamente (Art. 1749 grZGB), Nottestamente bei Absperrung (Art. 1757 grZGB) und die Militärtestamente (Art. 1753 grZGB). Rz. 53 Gemeinschaftliche Testamente in jeder Form werden vom griechischen Recht als nicht wirksam erklärt (Art. 1717 grZGB). Rz. 54 Der Notar, der ein Testament verwahrt, hat unverzüglich, sobald er von dem Tode des Erblassers Kenntn...mehr

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Schweden / V. Erbvertrag

Rz. 92 Ausgangspunkt ist, dass Verträge zwischen zwei oder mehr Personen über den Nachlass einer noch lebenden Person ungültig sind (ÄB 17:1). Niemand kann daher seinen eventuellen zukünftigen Erbteil veräußern oder sonst überlassen. Eine vertragliche Regelung einer zukünftigen Erbschaft, sei es durch Gesetz oder Testament, ist daher unwirksam. Rz. 93 Innerhalb gewisser Grenz...mehr