Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Seit dem 1.1.2005 gilt ein vereinheitlichtes Recht für die Einreise, den Aufenthalt und die Beschäftigung von Ausländern in der Bundesrepublik. Das Zuwanderungsrecht enthält in seinem Kern 2 gesetzliche Regelungen: Das allgemeine Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von "Nicht-EU"-Ausländern ("Drittstaatsangehörige") im Bundesgebiet (Aufenthalt...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / I. Multilaterale Übereinkommen

Rz. 40 Als einziges multilaterales Übereinkommen aus dem Bereich des internationalen Erbrechts hat die Bundesrepublik Deutschland das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anwendbare Recht vom 5.10.1961 ratifiziert. Dieses Übereinkommen hat sich als sehr erfolgreich erwiesen, wurde es doch von zahlreichen Staaten, darunter der Hälfte der Mitgli...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 58 Das Berufungsgericht hatte ausgeführt, die im Liquidationsstadium fortbestehende Beklagte zu 1 hafte als persönlich haftende Gesellschafterin der Generalunternehmerin, der KG, für deren Verbindlichkeiten gemäß §§ 161 Abs. 2, 128 S. 1 HGB. Die Generalunternehmerin sei dem Kläger für die Folgen seines Sturzes nach §§ 831 Abs. 1, 823 Abs. 1, 847 Abs. 1 BGB verantwortlich...mehr

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Portugal / c) Die Stellung des Nacherben

Rz. 96 Nach Art. 2293 Abs. 1 CC fällt der Nachlass dem Nacherben (fideicomissário) mit dem Tode des Vorerben (fiduciário) zu. Demgemäß kann der Nacherbe die Erbschaft weder vorher annehmen oder ausschlagen noch über die entsprechenden Vermögensgegenstände verfügen – selbst per entgeltlicher Verfügung nicht (Art. 2294 CC). Wenn der Nacherbe die Erbschaft nicht annehmen kann o...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / a) Der Fall

Rz. 434 Die Klägerin, eine Berufsgenossenschaft, machte Ansprüche gegen die Beklagte aus gemäß § 116 Abs. 1 SGB X übergegangenem Recht für Aufwendungen geltend, die sie wegen unfallbedingter Verletzungen des bei ihr versicherten K. erbracht hatte. Rz. 435 Am 2.1.2008 gegen 11.00 Uhr befuhr K. mit dem Lkw seiner Arbeitgeberin, einer Transportfirma, das Betriebsgelände der Bekl...mehr

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Luxemburg / 3. Nachweis der Erbenstellung

Rz. 156 Ein Erbschein entsprechend dem deutschen Recht ist unbekannt, ein gesetzlich vorgesehenes zivilrechtliches Erbfolgezeugnis existiert nicht.[76] Der Erbe ist vielmehr gehalten, den Beweis für seine Erbenstellung selbst zu erbringen. Rz. 157 Der Erbennachweis erfolgt in Luxemburg mittels eines acte de notoriété, der Offenkundigkeitserklärung, die vor dem Notar abgegeben...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / ee) Wirksamkeitsvoraussetzungen

Rz. 78 Der Erbverzicht muss gemäß Art. 5 ErbVG (Art. 50 Abs. 4 CDCIB a.F.) in einer öffentlichen Urkunde niedergelegt sein. Es handelt sich jedenfalls heute um ein echtes Wirksamkeitserfordernis formalidad ad solemnitatem und nicht nur um eine Beweisvorschrift.[150] Rz. 79 Der Erbverzicht muss zu Lebzeiten des Erblassers vereinbart werden, da es sich ansonsten um eine Erbauss...mehr

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Entsendung / 2.3 Befristung

Eine Entsendung liegt vor, wenn die Auslandstätigkeit durch die Eigenart der Beschäftigung oder durch eine schriftliche Vereinbarung im Voraus zeitlich befristet ist. Praxis-Beispiel Kraftwerksbau in Bolivien Ein deutsches Unternehmen errichtet ein Kohlekraftwerk in Bolivien. Ein Mitarbeiter wird zur Überwachung des Projekts nach Bolivien entsandt. Es handelt sich um eine Ents...mehr

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Island / 1. Verwandtenerbrecht

Rz. 6 Das Erbrecht ist im Erbgesetzbuch vom 14.3.1962 (im Folgenden: ErbG), zuletzt mit Wirkung zum 31.12.2021 geändert, geregelt.[6] Gesetzliche Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. Kinder erben zu gleichen Teilen. Ist ein Kind vorverstorben, so treten dessen Abkömmlinge in die Erbfolge ein (Art. 2 ErbG). Nichteheliche Kinder und Adoptivkinder sind ehel...mehr

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Entsendung / 2.6 Selbstständige Personen

Auch selbstständige Personen können sich im Rahmen ihrer Tätigkeit entsenden. Die in den vorherigen Abschnitten dargestellten Kriterien für eine Entsendung gelten auch für selbstständige Personen. Werden die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt, gelten auch für den Selbstständigen die deutschen Rechtsvorschriften weiter.mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / E. Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen

Rz. 91 Bei der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Erbsachen ist stets zwischen Entscheidungen aus einem Mitgliedstaat der EuErbVO und solchen aus Drittstaaten zu unterscheiden. Für die Anerkennung und Vollstreckung mitgliedstaatlicher Entscheidungen gelten die Art. 39 bis 58 EuErbVO. Die Anerkennung und Vollstreckung drittstaatlicher Entscheidungen...mehr

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Belgien / 5. Verjährungsfristen

Rz. 178 Für die aufgrund einer Erklärung geschuldete Erbschaftsteuer, Geldbußen und Zinsen verjährt der Anspruch zwei Jahre nach Abgabe der Erklärung. Rz. 179 Das Recht der Verwaltung, eine Kontrollschätzung der in der Erklärung angegebenen unbeweglichen Gegenstände vorzunehmen, verjährt zwei Jahre nach Abgabe der Erklärung. Rz. 180 Wenn keine Erbschaftsteuererklärung abgegebe...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / a) Der Fall

Rz. 39 Die Klägerin nahm den beklagten Haftpflichtversicherer aus abgetretenem Recht auf Schadensersatz und Feststellung in Anspruch. Rz. 40 Das Sorgerecht für die Klägerin stand ihren getrenntlebenden Eltern gemeinsam zu. Die Klägerin lebte mit ihrer Mutter in einem gemeinsamen Haushalt. Der Vater der Klägerin ging mit ihr und seinem angeleinten Hund spazieren. Als der Hund ...mehr

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Irland / 4. Joint tenancy

Rz. 158 Eine besondere Form des Vermögensübergangs hat der gemeinschaftliche Vermögenserwerb im Wege einer joint tenancy zur Folge. Bei Vorliegen einer solchen fällt die Vermögensbeteiligung des verstorbenen joint tenant nicht in die Erbmasse, wenn ein oder mehrere joint tenants den Erblasser überleben,[220] sondern er wächst den anderen joint tenants an (sog. survivorship, ...mehr

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Zypern (Nord) / D. Testamentarische Erbfolge

Rz. 7 Die Testierfähigkeit tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Ordentliche Testamentsform ist das Zwei-Zeugen-Testament, das vom Erblasser und von den Zeugen gemeinsam am Ende und am Ende jeder Seite unterschrieben werden muss. Daneben gilt das Washingtoner Abkommen über ein einheitliches Recht der Form eines Internationalen Testaments vom 26.10.1973.[3] Rz. 8 Im T...mehr

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Pflegezeit / 1 Pflegegeld ist steuerfrei

Leitet der Pflegebedürftige das von der (ggf. auch privaten) Pflegekasse gezahlte Pflegegeld[1] als Entschädigung für die Pflege weiter, sind diese Zahlungen beim Empfänger steuerfrei, wenn er Angehöriger des Pflegebedürftigen ist oder moralisch oder sittlich verpflichtet ist, die Pflegeleistungen zur Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung zu erbringen.[2] Steuerfrei ...mehr

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Nordmazedonien / C. Testamentarische Erbfolge

Rz. 11 Verfügungen von Todes wegen sind ausschließlich als widerrufliche testamentarische Verfügungen möglich. Die Testierfähigkeit beginnt mit Abschluss des 15. Lebensjahres (Art. 62 Abs. 1 mazErbG). Rz. 12 Erbvertragliche Verfügungen und Testierverträge sind nichtig (Art. 7, 10 mazErbG). Das gemeinschaftliche Testament ist nicht geregelt. Art. 75 mazErbG bestimmt aber ausdr...mehr

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Finnland / VIII. Erbauseinandersetzung

Rz. 100 Die Erbauseinandersetzung, d.h. die tatsächliche Aufteilung des Nachlasses unter den Erben/Bedachten, ist im 23. Kapitel des Erbrechtsgesetzes geregelt. Sie stellt im finnischen Recht einen eigenen Abschnitt dar, der deutlich von der Phase der Nachlassverwaltung getrennt wird. Rz. 101 Die Nachlassbeteiligten können sich untereinander vertraglich über die Realteilung d...mehr

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Montenegro / E. Pflichtteilsrecht

Rz. 18 Nach montenegrinischem Recht besteht der Pflichtteil in einer dinglichen Beteiligung des Pflichtteilsberechtigten in Höhe seiner Pflichtteilsquote an allen Nachlassgegenständen (Art. 29 montErbG), über die der Erblasser nicht testamentarisch verfügen kann (Art. 28 Abs. 1 montErbG). Der Pflichtteilsberechtigte hat also keinen Geldanspruch, sondern ein echtes Noterbrech...mehr

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Belgien / a) Bewegliches Vermögen des Erblassers

Rz. 102 Die Abwicklung in Bezug auf das zum Nachlass gehörende bewegliche Vermögen, das sich zum Zeitpunkt des Todes in Belgien befindet, richtete sich i.d.R. nach dem Recht des letzten Wohnsitzes des Erblassers.[128] Umfasste der Nachlass ausschließlich bewegliches Vermögen (in den meisten Fällen handelt es sich um Bankguthaben) in Belgien, waren in Belgien meist keine Verfa...mehr

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Schweden / XI. Nachlassbehandlung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Rz. 163 Auch beim Tode des Lebenspartners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (sambo) muss ein Verzeichnis des Vermögens und der Schulden (bouppteckning) aufgestellt werden. Soweit ein solcher Lebenspartner Eigentum/Vermögen innehat, das von den Teilungsregeln des Lebenspartnerschaftsgesetzes umfasst wird (Wohnung oder Hausrat für den gemeinsamen Gebrauch), so soll diese...mehr

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Auslandstätigkeit / 3.2 Erstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber

Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Erstattung der Leistungsaufwendungen durch den Arbeitgeber, wenn der im Ausland tätige Arbeitnehmer weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften unterliegt und während seiner Auslandstätigkeit erkrankt. Dies gilt auch für die Familienangehörigen, die den Arbeitnehmer während der Auslandstätigkeit begleiten. Der Arbeitgeber kann die Kosten von...mehr

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Italien / (b) Anspruch auf eine Rente zugunsten des geschiedenen Ehegatten (gem. Art. 9 bis lit. d G. 898/1070 (l. div.)

Rz. 145 Zur selben Lösung kommt man in Bezug auf den Anspruch auf eine Rente zugunsten des geschiedenen Ehegatten (gem. Art. 9 bis lit. d G. 898/1970 (l. div.)). Hier ist allerdings festzuhalten, dass nach italienischem Recht dieser Anspruch des geschiedenen Ehegatten als Scheidungsfolge geregelt ist (also nicht im Erbrecht) und im Scheidungsgesetz nicht als mantenimento def...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / a) Allgemeines

Rz. 83 Das im Titel III ErbVG (Art. 51–80 ErbVG, vormals im Dritten Buch, Kapitel IV CDCIB geregelte Recht der Erbverträge für Ibiza und Formentera gewährt – pauschal gesprochen – den Vertragsschließenden gegenüber dem Erbrecht von Mallorca und Menorca noch weitergehende Freiheiten. Es sind dabei zwei Gruppen von Verträgen zu unterscheiden:mehr

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Frankreich / b) Die donation-partage

Rz. 178 Die erste Form stellt die sog. donation-partage gem. Art. 1076 ff. C.C. dar. Hierunter versteht man das Recht, vertraglich bereits zu Lebzeiten das gegenwärtige Vermögen oder Teile desselben unter seinen voraussichtlichen Erben zu verteilen. Gemäß Art. 1075 Abs. 2 S. 2, 931 C.C. ist eine notarielle Beurkundung der Vereinbarung erforderlich. Voraussichtliche Erben sin...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / V. Urkunden mit widersprüchlichem Inhalt

Rz. 136 Für den Fall mehrerer sich inhaltlich widersprechender Urkunden oder eines solchen Widerspruchs mit einer gerichtlichen Entscheidung enthält Erwägungsgrund 66 EuErbVO grobe Leitlinien. Stammen die Urkunden bzw. die Entscheidung aus demselben Mitgliedstaat, bestimmt das Recht des Ursprungsmitgliedstaates den Umfang der anzunehmenden Beweiswirkung, Art. 59 Abs. 1 Uabs....mehr

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Andorra / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 6 Das materielle Erbrecht ist im Erbrechtsgesetz von Andorra geregelt (siehe Rdn 3). Rz. 7 Gesetzliche Erben erster Ordnung sind gem. Art. 247 ErbG die Kinder des Erblassers. Bei Vorversterben treten seine Abkömmlinge in die Erbfolge ein. Schlägt eines der Kinder die Erbfolge aus, so wächst sein Anteil den übrigen Kindern zu. Rz. 8 Der überlebende Ehegatte erbt gem. Art. 2...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / a) Der Fall

Rz. 336 Das klagende Land als Sozialhilfeträger verlangte von der Beklagten als Haftpflichtversicherung aus übergegangenem, hilfsweise aus übergeleitetem Recht des Geschädigten H. Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 7.4.1986, bei dem der Geschädigte schwere Hirnverletzungen erlitt. Rz. 337 Die zuständige Berufsgenossenschaft erkannte den Unfall als Wegeunfall an. Am 1...mehr

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Estland / 1. Gegenseitiges Testament von Ehegatten

Rz. 39 Ein gegenseitiges Testament von Ehegatten[25] ist ein Testament, das die Ehegatten gemeinsam errichten und in dem sie entweder sich gegenseitig zu ihren Erben bestimmen oder andere Verfügungen von Todes wegen über ihr Vermögen machen.[26] Das gegenseitige Testament von Ehegatten muss notariell beurkundet sein. Falls die Ehegatten sich gegenseitig zu Alleinerben bestimm...mehr

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§ 1 Problematische Personen... / a) Der Fall

Rz. 85 Das klagende Land verlangte von der beklagten Versicherung aus übergegangenem Recht Ersatz von Leistungen für zwei in seinem Dienst stehende Polizeibeamte, die nach einem Verkehrsunfall ein posttraumatisches Belastungssyndrom erlitten haben sollen. Rz. 86 Am 21.12.2002 befuhr ein Versicherungsnehmer der Beklagten (nachfolgend: Schädiger) als "Geisterfahrer" die Autobah...mehr

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Ungarn / 2. Das gesetzliche Erbrecht der Abkömmlinge

Rz. 46 Nach der allgemeinen Vorschrift der gesetzlichen Erbfolge sind vor allem die Kinder des Erblassers zur Erbfolge berufen, und zwar untereinander zu gleichen Teilen.[46] Das ungarische Recht kennt das Repräsentationsprinzip (ius repraesentationis), d.h., beim Wegfall (z.B. Vorversterbens) eines Abkömmlings erben dessen Abkömmlinge gemeinsam einen Erbteil in der Größe, d...mehr

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Frankreich / cc) Erbteilvermächtnis

Rz. 106 Gemäß Art. 1010 Abs. 1 C.C. ist ein Erbteilvermächtnis (legs à titre universel) eine letztwillige Anordnung, die auf die Zuwendung eines Vermögensbruchteiles oder auf die Zuwendung aller Mobilien oder Immobilien oder auf die Zuwendung eines Bruchteils der Mobilien oder Immobilien gerichtet ist. Auch die Zuwendung eines Nießbrauchs kann ein legs à titre universel sein...mehr

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Schweiz / b) Amtliche Liquidation

Rz. 140 Das ZGB stellt den Erben mit der amtlichen Liquidation (Art. 593–597 ZGB) eine zweite, im Vergleich zum öffentlichen Inventar noch radikalere Maßnahme der Haftungsbeschränkung zur Verfügung. Der Nachlass wird dabei versilbert, soweit dies zur Deckung der Erbschaftsschulden notwendig ist. Daraus werden vorab die Erbschaftsgläubiger befriedigt; ihnen gegenüber entfällt...mehr

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Frankreich / d) Widerruf eines Testaments durch den Erblasser

Rz. 114 Der Widerruf (révocation) eines Testaments durch den Erblasser ist jederzeit ausdrücklich oder durch konkludentes Handeln möglich. Der ausdrückliche Widerruf erfolgt gem. Art. 1035 C.C. entweder durch ein späteres Testament, das nicht in der gleichen Testamentsform wie das ursprüngliche Testament errichtet werden muss, oder durch eine notariell beurkundete Erklärung ...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / VI. Behandlung von Mehrstaatern in den bilateralen Abkommen

Rz. 241 Als Dauerbrenner stellt sich die Frage, wie mit Mehrstaatern in den bilateralen Abkommen zu verfahren ist. Rz. 242 Dabei ist zunächst die Fallgruppe der Mehrstaater zu erfassen, die zugleich die Staatsangehörigkeit des anderen Abkommenstaates und die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen. Das AG Hamburg-St. Georg hatte einen Fall zu entscheiden, in dem der E...mehr

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Weißrussland (Republik Bela... / 1. Testierfreiheit

Rz. 23 Die Testierfreiheit im belarussischen Recht ist als Teil der Eigentumsgarantie in Art. 44 der belarussischen Verfassung verankert und speziell in Art. 1041 ZGB RB relativ großzügig geregelt. Die Testierfreiheit ermöglicht dem Erblasser gewillkürt, also ohne Rücksicht auf seine nächste Verwandtschaft, zu bestimmen, an wen sein Vermögen fallen soll. Der Erblasser kann e...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / aa) Allgemeines

Rz. 134 Ist ein Fall der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht im Inland gegeben, kommt es bei Sachverhalten mit Auslandsbezug oftmals auch im Ausland zu einer Erbschaftsteuerbelastung, so dass es – soweit kein DBA mit einer Freistellung gegeben ist – zu einer Doppelbesteuerung käme. Mit der Anrechnungsvorschrift des § 21 ErbStG soll die doppelte Belastung vermieden bzw. gem...mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / a) Der Fall

Rz. 109 Die Klägerin nahm die Beklagte als Haftpflichtversicherer aus gemäß § 6 Abs. 1 EFZG übergegangenem Recht auf Erstattung der Entgeltfortzahlung an ihre ehemalige Arbeitnehmerin, die Zeugin W., nach einem Auffahrunfall in Anspruch, für den die volle Haftung der Beklagten dem Grunde nach außer Streit stand. Rz. 110 Bei dem Unfall fuhr die Fahrerin des bei der Beklagten h...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / a) Der Fall

Rz. 210 Die Klägerin begehrte als Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung von der Bundesrepublik Deutschland (Beklagte) aus übergegangenem Recht die Erstattung von Aufwendungen, die sie für ihren Versicherten H. erbracht hatte. Rz. 211 Der im August 1943 geborene H. wurde am 13.10.1975 bei einem Verkehrsunfall, den Angehörige der Streitkräfte der USA verursacht hatten, s...mehr

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Großbritannien: Schottland / 2. Widerruf eines Testaments

Rz. 24 Wie im englischen Recht ist jedes Testament frei widerruflich. Dies gilt grundsätzlich auch bei gemeinschaftlichen Testamenten (mutual wills), es sei denn, die Beteiligten haben vertraglich vereinbart, dass die Verfügungen bindend sein sollen. An eine solche Vereinbarung ist der Überlebende nach dem Tod des erstversterbenden Testators gebunden (Testiervertrag).[29] Ob...mehr

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Großbritannien: England und... / 3. Sonstige Zuwendungsformen

Rz. 108 Als spezielle Form der Zuwendung außerhalb des Erbrechts kann ferner die Schenkung auf den Todesfall (sog. donatio mortis causa) gewählt werden. Dabei handelt es sich nach englischem Verständnis um eine Zuwendung, bei der das Schenkungsversprechen unter der aufschiebenden Bedingung des Todes des Schenkers steht, so dass sie bis zu diesem Zeitpunkt jederzeit zurückgef...mehr

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Bosnien und Herzegowina / b) Prinzip der Universalsukzession

Rz. 20 Das Prinzip der universellen unmittelbaren Sukzession mortis causa beherrscht das Erbrecht in Bosnien und Herzegowina. Es gelten die gleichen Regeln unabhängig davon, wer der Erbe ist oder welche Vermögenswerte geerbt werden sollen. Neben Ausnahmen, die im internationalen Privatrecht vorgesehen worden sind, besteht eine einzige weitere Ausnahme bezüglich der Urheberre...mehr

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Katalonien / I. System der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 97 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist in Spanien eine Steuer des Staates, wird aber an die Autonomen Regionen abgetreten. Das Estatut d‘Autonomia de Catalunya (EAC) erkennt in seiner ergänzenden Bestimmung Nr. 7a an, dass diese Steuer an die Landesregierung abgetreten wird, was zur Folge hat, dass sowohl Verwaltung als auch Eintreibung durch Abtretung in die Kompeten...mehr

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Frankreich / 2. Das Verbot des gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 117 Gemäß Art. 968 C.C. kann ein Testament nicht in einer Urkunde von zwei oder mehreren Personen errichtet werden. Gemeinschaftliche Testamente sind also grundsätzlich verboten. Diese Regelung soll zunächst die Testierfreiheit schützen, eine Beeinflussung des Testierenden durch eine andere Person soll verhindert werden. Darüber hinaus soll die Vorschrift des Art. 968 C....mehr

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Irland / 4. Erbrecht des eingetragenen Lebenspartners

Rz. 49 Durch den Civil Partnership and Certain Rights and Obligations of Cohabitants Act 2010 wurde im irischen Recht eine gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaft eingeführt. Der (gleichgeschlechtliche) eingetragene Lebenspartner wurde dem Ehegatten erbrechtlich weitgehend gleichgestellt. Seit Inkrafttreten der 34. Verfassungsänderung vom 29.8.2015 ist nun abe...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 55 Das Berufungsgericht, dessen Urteil von Langenick in NZV 2009, 257 ff. und 318 ff. näher dargestellt und besprochen worden ist, hatte, soweit für das Revisionsverfahren noch relevant, Folgendes ausgeführt: Rz. 56 Die Klägerin könne von der Beklagten zu 1 gemäß § 7 Abs. 1, §§ 11, 13 StVG a.F., § 3 Nr. 1 PflVG a.F. (nunmehr § 115 Abs. 1 VVG) und von der Beklagten zu 2 ge...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / cc) Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht

Rz. 136 Eine Anrechnung nach § 21 ErbStG kommt nur bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. a) ErbStG) oder erweiterter unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b oder c) ErbStG) im Inland in Betracht. Rz. 137 Die Anrechnungsmethode gilt nicht bei beschränkter (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG) oder erweitert beschränkter Erb...mehr

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Rumänien / III. Teilung des Nachlasses

Rz. 59 Bei einer Mehrzahl von Erben tritt eine Erbengemeinschaft ein. Diese bildet keine gesamthänderische Gemeinschaft, sondern eine Bruchteilsgemeinschaft, für die die Vorschriften des Sachenrechts entsprechend gelten (Art. 1143 Abs. 2 CCN). Jeder Miterbe kann jederzeit die Teilung der Erbengemeinschaft verlangen, und zwar selbst dann, wenn aufgrund einer Vereinbarung oder...mehr

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Litauen / V. Änderung, Ergänzung und Widerruf des Testaments

Rz. 53 Der Erblasser hat grundsätzlich das Recht, sein Testament jederzeit zu ändern, zu ergänzen und zu widerrufen. Eine Ausnahme stellt das gemeinschaftliche Testament dar, welches ein Erblasser nur widerrufen kann. Änderungen und Ergänzungen sind dort nicht möglich. Rz. 54 Das Testament kann durch eine neue letztwillige Verfügung des Erblassers geändert bzw. ergänzt werden...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 1.1 Unionsrecht

Die Richtlinie 94/33/EG des Rates vom 22.6.1994 über den Jugendarbeitsschutz[1] regelt in insgesamt 18 Artikeln das europäische Recht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Als Kern der Richtlinie sind zu betrachten: Art. 4: Verbot der Kinderarbeit Art. 6: Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers Abschnitt III: Regelungen über Arbeits- und Ruhezeiten Die Richtlinie 94/33/EG wurde ...mehr