Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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AGS 08/2024, Rahmengebühren... / II. Bemessung der Rahmengebühren (§ 14 RVG)

Nach Auffassung des LG hat das AG die Gebühren zu Recht lediglich i.H.d. Mittelgebühr festgesetzt, da die von dem Verteidiger begehrten Gebühren unbillig i.S.d. § 14 RVG und damit nicht gerechtfertigt seien. Dem Verteidiger sei zwar zuzustimmen, dass auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten grds. von der Mittelgebühr auszugehen sei. Allerdings eröffnen nach Ansicht des LG diese...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vorvertragliche Pflichtverletzung, § 311 II.

Rn 44 Eine Täuschung oder Drohung führt vielfach zu Schadensersatzansprüchen aus vorvertraglichen Pflichtverletzungen, §§ 280 I, II, 282, 241, 311 II. Umstr ist, ob auch bei fahrlässigen Handlungen eine Befreiung von der Vertragspflicht erreicht werden kann. Dies wird va von der stRspr bejaht (etwa BGH NJW 62, 1198; 98, 303; 02, 2775; NJW-RR 02, 309 f; s.a. Lorenz ZIP 98, 10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Zessionsfälle.

Rn 81 In vielen Fallgruppen erlangt der Geschädigte neben dem Schadensersatz einen Anspruch gegen einen Dritten, etwa gegen einen Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung oder gegen einen Schadensversicherer auf die Versicherungssumme. Dann wird regelmäßig der Übergang des Anspruchs gegen den Schädiger an den leistenden oder auch nur zur Leistung verpflichteten Dritten bestimmt. Am w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Regelungslücke.

Rn 26 Das Rechtsgeschäft muss in einem regelungsbedürftigen Punkt eine Regelungslücke, dh eine planwidrige Unvollständigkeit aufweisen, die nicht durch das dispositive Recht geschlossen werden kann (BGHZ 77, 304; 125, 17; 127, 142; BGH NJW 02, 2310; NJW-RR 05, 690). Der Vertrag muss innerhalb des durch ihn gesteckten Rahmens oder innerhalb der gewollten Vereinbarungen ergänz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gegenstand.

Rn 4 Gegenstand der Zuwendung kann das Vermögen (§ 311b III) oder jeder übertragbare Vermögensgegenstand sein. Darunter fallen auch die Bestellung einer Sicherheit für eine fremde Schuld (BGH MDR 55, 283) und eine Gesellschaftsbeteiligung (BGH NJW 81, 1956; BGHZ 112, 40; vgl auch Rn 17). Auch der Verzicht auf ein Wohnungsrecht (BGH MDR 21, 223) oder auf einen Nießbrauch ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vereinbarungen.

Rn 103 Kraft der Vertragsfreiheit kann vereinbart werden, dass ein Vertragspartner einen Schaden Dritter soll geltend machen können. So hat RGZ 170, 246 eine Stadtgemeinde für berechtigt gehalten, die Schäden von Einlagerern geltend zu machen, deren Fleisch durch unsachgemäße Reparaturen in dem Städtischen Kühlhaus verdorben war. Ähnl hat BGH NJW 74, 502 [BGH 15.01.1974 - X ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Formgültigkeit (Abs 1).

Rn 1 Art 27 betrifft die Formgültigkeit einer schriftlichen Verfügung vTw (vgl Art 3 lit d). Für Deutschland u andere Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anwendbare Recht (HTÜ; dazu IPR-Anh 12 Art 1 HTÜ Rn 1) gilt allerdings das Üb in seinem Anwendungsbereich auch weiterhin vorrangig (Art 75 I). Art 27 kommt insoweit ledi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1104 Art 32 EuPartVO – Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung.

Gesetzestext Unter dem nach dieser Verordnung anzuwendenden Recht eines Staates sind die in diesem Staat geltenden Rechtsnormen mit Ausnahme seines Internationalen Privatrechts zu verstehen. Rn 1 Art 32 EuPartVO schließt ebenso wie Art 32 EuGüVO Rück- und Weiterverweisung aus.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Andere Rechtshandlungen.

Rn 14 Die Nichtigkeit einer Prozesshandlung kann nicht einfach aus § 138 hergeleitet werden, doch führen eigene prozessuale Grundsätze ggf zur Unbeachtlichkeit bzw Unwirksamkeit von Prozesshandlungen (Stein/Jonas/Leipold vor § 128 Rz 293). Ein Prozessvergleich kann aufgrund seiner Doppelnatur nach § 138 nichtig sein (BGHZ 16, 390; 28, 172). Im Öffentlichen Recht gilt für Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wirkungen.

Rn 4 Der volljährig Gewordene kann seine Haftung hinsichtlich der in der Minderjährigkeit entstandenen beschränkungsfähigen Verbindlichkeiten (s.o. Rn 1–3) auf sein Aktivvermögen begrenzen (weitergehend Hager FS Leenen 43, 55 ff bei Schenkung und Erbschaft). Der Volljährige haftet nur noch mit seinem bisherigen Vermögen; Neuerwerb ist haftungsfrei. Um diese Wirkungen auszulö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen und Inhalt des Anspruchs.

Rn 2 Es muss eine Störung des Besitzes vorliegen, die noch andauert. Diese Störung muss eine verbotene Eigenmacht darstellen. Diese entfällt insb bei Zustimmung des Besitzers oder bei gesetzlicher Gestattung (s.o. § 858 Rn 6). Bedeutsam sind hier insb Duldungspflichten, wie sie die §§ 904–906, 14 BImSchG enthalten. Rn 3 Der Anspruch richtet sich auf Beseitigung des störenden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Totalverweigerungsrecht (Wegfall der Abs 4 und 5 aF).

Rn 11 In Umsetzung der WKRL ersatzlos gestrichen wurde § 475 IV aF, der iRd Verbrauchsgüterkaufs das sog ›Totalverweigerungsrecht‹ des Unternehmers bei absoluter Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung ausschloss (Erw 49; s § 439 Rn 31). Die Auslegung des EuGH zur VerbrGKRL (EuGH VuR 11, 356) beschränkte das Totalverweigerungsrecht des Verkäufers auf Verträge außerhalb des V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz.

Rn 2 Das Recht zur Bestimmung des Vornamens folgt aus dem Personensorgerecht (§§ 1626 I 1, 1627), das beiden Eltern zusteht, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. Ist die mit dem Vater nicht verheiratete Mutter allein sorgeberechtigt (§ 1626a II), fehlt dem Vater das Bestimmungsrecht (OVG Brandenburg FamRZ 05, 1119). Rn 3 Die Vornamensbestimmung wird durch formlose Einigun...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / 2. Voraussetzungen des Pflichtteilsrechts der entfernter Berechtigten

Rz. 27 Da § 2309 BGB nur eine nach § 2303 BGB an sich gegebene Pflichtteilsberechtigung einschränkt, müssen für die konkrete Pflichtteilsberechtigung der entfernteren Abkömmlinge und der Eltern des Erblassers zwei Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sein:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sicherheitsleistung nach Abs 2.

Rn 19 Bis zur Fälligkeit der Hauptforderung, dh in den Fällen von I Nr 1 u 2, hat der Hauptschuldner nach §§ 775 II, 232 ff das Recht, dem Bürgen Sicherheit für den Befreiungsanspruch zu leisten. Der Bürge hat keinen hierauf gerichteten Anspruch (Soergel/Gröschler § 775 Rz 6). Die Entgegennahme einer Sicherheit bedeutet keinen Verzicht auf den Befreiungsanspruch aus § 775 I ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Partnerschaftsgesellschaft, EWIV.

Rn 8 Die Partnerschaftsgesellschaft ist die auf Träger freier Berufe zugeschnittene Gesellschaftsform, welche diesen ein ihren Bedürfnissen angepasstes Modell zur Verfügung stellen soll. Sie ist geregelt im PartGG und entsteht durch Eintragung in das Partnerschaftsregister bzw durch identitätswahrende Umwandlung einer GbR (BayObLG NJW 98, 1158), deren Regeln sie subsidiär fo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verhältnis von § 37b EStG und § 10 Abs 5 Nr 10 EStG

Rn. 2044 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist § 4 Abs 5 S 1 Nr 10 EStG in Hinsicht auf die Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG . Hier wird zu Recht darauf hingewiesen, dass die Pauschalbesteuerung von nützlichen Aufwendungen das Entdeckungsrisiko strafbarer Handlungen erhöht, so dass es über § 4 Abs 5 S 1 Nr 10 EStG zu einer Strafverfolgung k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abs 2: Einschränkung und Ausschluss der Befugnisse durch das FamG.

Rn 14 II gibt dem FamG das Recht, in die Befugnis zur Alleinentscheidung gem I 2 oder 4 einzugreifen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Diese Eingriffsschwelle ist niedriger als bei § 1666, verlangt aber, dass triftige, das Kindeswohl nachhaltig berührende Gründe vorhanden sind, die darauf hinweisen, dass ohne die Maßnahme eine ungünstige Entwicklung des Kindes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgegenstand.

Rn 1 § 1121 regelt den Interessenwiderstreit zwischen dem Erwerber mithaftender Gegenstände und dem Hypothekar und betrifft nur das dingliche Recht; Schadensersatzansprüche des Hypothekengläubigers gegen den Erwerber solcher Gegenstände nach §§ 823 ff bleiben unberührt (BGH NJW 91, 695 [BGH 06.11.1990 - VI ZR 99/90]), ebenso die Anfechtung der Veräußerung solcher Gegenstände...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 27 Mit wirksam erklärtem Rücktritt hat der Käufer das Wahlrecht zwischen Rücktritt und Minderung (Kobl NJW-RR 15, 1192 [OLG Hamm 26.03.2015 - 22 U 147/14] Rz 11; aA Derleder NJW 03, 998, 1003: wenn Verkäufer disponiert hat) und das Recht auf Nacherfüllung (s § 439 Rn 9) verloren. Einheitlicher Erfüllungsort für alle Rückgewähransprüche ist der Ort, an dem sich die Kaufsac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drenseck, ESt-Reform und objektives Nettoprinzip, FR 2006, 1; Greite, Häuslicher Telearbeitsplatz, NWB F 6, 4703; Greite, Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach dem StÄndG 2007, DB 2006, Beilage 6, 24; Lang, Der Stellenwert des objektiven Nettoprinzips im deutschen ESt-Recht, StuW 2007, 3; Korn/Strahl, Steuerliche Hinweise zum Jahreswechsel 2010/11, KÖSDI 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Funktionsbestimmung der Namensbestandteile nach Abs 1 Nr 1.

Rn 9a Wenn die bisherigen Namen nicht nach Vor- und Familiennamen unterschieden werden, kann der Namensträger erklären, welche Namen Vor- und welcher Name Familienname sein soll (sog Sortiererklärung, vgl § 381b II 19. DA-ÄndVwV v 15.8.07 BAnz Nr 155 v 21.8.07 7279). Gibt er keine Erklärung ab, muss der Rechtsanwender (zB Standesamt) die Bestandteile festlegen (s Rn 8). Die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Insolvenzsicherung drittstaatlicher Reiseveranstalter.

Rn 4 Der drittstaatliche Reiseveranstalter wird in Art 46c I nF dann, wenn er in einem Mitglieds/Abkommensstaat Pauschalreiseverträge schließt (Nr 1, 1. Fall) oder anbietet (Nr 1, 2. Fall) oder seine Tätigkeit auf einen Mitglieds-/Abkommensstaat ausrichtet (Nr 2), den Umsetzungsvorschriften des jeweiligen Staates zu Art 17 RL unterworfen, ›sofern der Vertrag in den Bereich d...mehr

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§ 18 Länderübersicht / IV. Materielles Pflichtteilsrecht

Rz. 251 Der Pflichtteil ist durch Herabsetzungsklage auszuübendes Noterbrecht. Es steht ausschließlich den (legitimen und außerehelichen) Abkömmlingen zu, Art. 916 lux. c.c. Die diesen vorbehaltene Quote beträgt bei einem einzigen Kind die Hälfte, bei zweien zwei Drittel und bei mindestens dreien drei Viertel des Nachlasses, Art. 913 lux. c.c. Lebzeitige Schenkungen sind dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Äußere Einteilung und Systematik.

Rn 17 Das BGB ist in 5 Bücher eingeteilt. Zusammen mit dem EGBGB enthält es die nach ihrem Regelungsgehalt voneinander deutlich abgegrenzten Bereiche des Schuldrechts, des Sachenrechts, des Familienrechts und des Erbrechts sowie des Kollisionsrechts. Dagegen ist das 1. Buch des BGB (Allgemeiner Teil) ein besonderes Beispiel für abstrakt-generelle Tatbestände, die ›vor die Kl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Pflicht zur häuslichen Gemeinschaft.

Rn 5 Mit der Eheschließung begründen die Ehegatten die Pflicht, in häuslicher Gemeinschaft zusammenzuleben, sofern die Lebensverhältnisse dem nicht entgegenstehen (Staud/Voppel Rz 70). Die eheliche Lebensgemeinschaft setzt zwar nicht zwingend einen räumlichen Ehemittelpunkt voraus (BGH FamRZ 80, 127), doch verbietet sie es den Ehegatten, ohne Notwendigkeit einen Wohnsitzwech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Zweck des neuen Instituts der vorläufigen Vormundschaft ist es, dem FamG die Möglichkeit zu geben, durch die Bestellung eines Vormundschaftsvereins oder des Jugendamts als vorläufigen Vormund gem § 1781 Zeit zu gewinnen, um die Suche nach einem geeigneten Vormund zu veranlassen und fortzusetzen, wenn im Umfeld des Mündels entweder noch keine Möglichkeit zur Suche nach e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vertretung.

Rn 80 Vertragsbezogene Erklärungen der Mietvertragsparteien sind nicht ›höchstpersönlich‹ – eine Vertretung im fremden Namen nach §§ 164 ff ist daher zulässig. Einer ausdrücklichen Offenlegung der Vertretung und namentlichen Benennung des Vermieters oder Mieters bedarf es nicht (BGH NJW 14, 1803 Rz 12 ff). Nach § 164 I 2 notwendig, aber auch ausreichend ist, dass sich die Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Widerrufsrecht.

Rn 18 II, ergänzt durch §§ 356c, 357c, räumt dem Verbraucher mit den Einschränkungen (III) aus § 491 II, III 2 u IV ein Recht zum Widerruf (§ 355) seiner Vertragserklärung über eine Erwerbs- o Bezugsverpflichtung ein. Dieses kann nicht dadurch ersetzt werden, dass der Verbraucher den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen kann (BGH NJW-RR 90, 1011; NJW 90, 3144)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Werklieferungsvertrag (Abs. 1) – Abgrenzung.

Rn 3 Gem 1 unterfallen dem Kaufvertragsrecht sämtliche Verträge, die die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand haben. Lieferung ist dabei die Verschaffung der hergestellten/erzeugten Sache, dh die Eigentumsübertragung (BGH DB 69, 346 [BGH 12.12.1968 - VII ZR 18/66] zum früheren Recht). Dafür kann abhängig von der vertraglichen Regelu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 189 BGB – Berechnung einzelner Fristen.

Gesetzestext (1) Unter einem halben Jahr wird eine Frist von sechs Monaten, unter einem Vierteljahr eine Frist von drei Monaten, unter einem halben Monat eine Frist von 15 Tagen verstanden. (2) Ist eine Frist auf einen oder mehrere ganze Monate und einen halben Monat gestellt, so sind die 15 Tage zuletzt zu zählen. Rn 1 § 189 bietet Auslegungsregeln für den Fall, dass Fristen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausweichklausel.

Rn 13 Abweichend von Art 39 werden außervertragliche Ansprüche an das Recht der ›engsten Verbindung‹ angeknüpft (Art 41). Bedeutung erlangt die Ausweichklausel in Bezug auf die GoA in erster Linie bei Maßgabe der örtlichen Anknüpfung der Ansprüche an den Vornahmeort (s Rn 5 ff). Dabei sind insb die beiden Regelbeispiele akzessorische Anknüpfung an eine Sonderbeziehung (Art 4...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Widerspruch gegen Lastschriften.

Rn 43 Grundsätzlich ist der Inhaber eines Bankkontos berechtigt, einer Belastung seines Kontos zu widersprechen mit der Folge, dass der entsprechende Betrag seinem Konto wieder gutgeschrieben wird. Ein solcher Widerspruch kann im Einzelfall sittenwidrig sein, insb wenn er – wie es va im Vorfeld der Insolvenz geschieht – ohne sachlichen Grund erfolgt (meist mit dem Ziel, ande...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsgrundlage.

Rn 1 Mit dem ProdHaftG wird die EG-Richtlinie zur Produkthaftung (RL 85/374/EWG, ABl 85, L 210/29, geändert durch RL 1999/34/EG, ABl 99, L 141/20) in deutsches Recht umgesetzt. Die zunächst auf Art 100 EWGV aF (Art 115 AEUV), später ergänzend auf Art 95 EG aF (Art 114 AEUV) gestützte RL statuiert eine verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers und anderer Verantwortlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Hinterlegung im Schließfach (II).

Rn 3 Nicht depotfähige Wertpapiere sind durch den Betreuer bei einem Kreditinstitut in einem Schließfach zu hinterlegen. Ggf können auch Schließfächer bei mehreren Banken geführt werden. Hinterlegungsfähig sind abweichend vom bisherigen Recht nicht nur Inhaberpapiere, sondern nunmehr auch Namenspapiere. Mit dem Kreditinstitut ist die Vereinbarung zu treffen, dass der Betreue...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zustimmung der Mutter (Abs 1).

Rn 1 Die Vaterschaftsanerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter aus eigenem Recht und nur im Ausnahmefall auch der des Kindes. Die Zustimmung kann vor oder nach der Anerkennung und wie diese selbst auch pränatal abgegeben werden. Verweigert die Mutter ihre Zustimmung, kann diese Erklärung nicht gerichtlich ersetzt werden. Die Zustimmung der Mutter ist unabhängig davon erfo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Die Norm entspr § 564 II Nr 4 aF und ermöglicht ausnahmsweise die Teilkündigung eines einheitlichen Mietverhältnisses (Kunze/Kroll MietRB 17, 111). Das Wohnungsangebot soll hierdurch erhöht werden iVm Erleichterungen im Bereich des Öffentlichen Baurechts. Gedacht war insb an den Ausbau von Dachgeschossen und Gebäudeaufstockungen (Ausnahme: Garage LG Bamberg IMR 18, 54)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vorrangige staatsvertragliche Regelung.

Rn 25 Für die Form letztwilliger Verfügungen wird Art 4 III durch die vorrangige staatsvertragliche Regelung in Art 1 II Haager Üb über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht vom 5.10.61 verdrängt, die nicht auf die engste Verbindung des Sachverhalts, sondern des Erblassers zu einer der Teilrechtsordnungen abstellt. Das MSA enthält mit Art 14, das KSÜ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Gesamthandklage (Abs 2).

Rn 13 Diese Klage muss, da sie sich gegen die Erbengemeinschaft als solche richtet, gegen alle Miterben erhoben werden; insoweit sind sie notwendige Streitgenossen iSd § 62 ZPO (Karlsr ZEV 11, 324 [OLG Düsseldorf 05.11.2010 - I-7 U 190/09]). Rn 14 Bis zur Teilung hat der Nachlassgläubiger die Wahl zwischen der Gesamthandklage und der Gesamtschuldklage gegen die einzelnen Mite...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Entgelte.

Rn 4 Die Regelung in III sieht vor, dass die an einem Zahlungsvorgang beteiligten Zahlungsdienstnutzer die Entgelte ihrer jeweils eingesetzten Zahlungsdienstleister selbst tragen. Das gilt allerdings nur, wenn sowohl der Zahlungsdienstleister des Zahlers als auch der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers innerhalb des EWR belegen ist. Werden die Zahlungsvorgänge auf V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Mitbenutzung durch Dritte.

Rn 7 Zu unterscheiden ist die Mitbenutzung aufgrund Überlassung, § 1092 I 2, und gesetzlicher Befugnis, Abs 2. Rn 8 Die gesetzliche Mitbenutzung erfasst Familienmitglieder iSd allg Sprachgebrauchs. Eine Unterhaltspflicht wird nicht vorausgesetzt. Bei Lebenspartnerschaft gilt § 11 LPartG. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft soll auch darunter fallen (BGH NJW 82, 1868 [BGH 07...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder

Rn. 1854 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Neben Geldbußen fallen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG auch Ordnungsgelder unter die Vorschrift. Hierzu gehören die nach deutschem Recht so bezeichneten Forderungen, die insbesondere in den Verfahrensordnungen oder in verfahrensrechtlichen Vorschriften anderer Gesetze enthalten sind. Ordnungsgelder sind zB das Ordnungsgeld wegen Ausbleibens e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Mit Annahme der Erbschaft verliert der Erbe den Schutz des § 1958 und § 778 ZPO, damit können die Nachlassgläubiger ihre Ansprüche gegen den Erben geltend machen, auch können die persönlichen Gläubiger in den Nachlass vollstrecken. Die §§ 2014 ff sollen dem Erben ausreichend Zeit geben, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen, damit er eine Entscheidung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Verweigerung der Nacherfüllung, I Nr 5.

Rn 7 Erfasst sind sowohl die Fälle der berechtigten als auch der unberechtigten Verweigerung der Nacherfüllung durch den Unternehmer (Grüneberg/Grüneberg Rz 3). Es gelten dieselben Anforderungen wie bei der Unverhältnismäßigkeit iSd § 327l II; I Nr 5 ist insoweit lex specialis zu I Nr 1, als dort ebenfalls ein Recht zur Vertragsbeendigung im Falle der Unverhältnismäßigkeit v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unerheblichkeit der Ursache des Erziehungsversagens.

Rn 4 § 1666 I wurde durch das am 12.7.08 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindswohls vom 4.7.08 (BGBl I 1188) neu gefasst. Im Gegensatz zum früheren Recht muss nun die Ursache der Gefährdung des Kindeswohls nicht mehr festgestellt und einer bestimmten Fallgruppe zugeordnet werden. Entscheidend ist allein, ob und i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unvollkommene Verbindlichkeiten.

Rn 27 Verbindlichkeiten ohne Haftung werden als unvollkommene Verbindlichkeiten oder Naturalobligationen bezeichnet (mit Recht krit zum Begriff Jauernig/Mansel § 241 Rz 20). Das besondere Merkmal dieser Verbindlichkeiten ist, dass Naturalobligationen einen Behaltensgrund iSv § 812 darstellen. Basis für diesen Behaltensgrund ist nicht etwa eine sittliche Pflicht iSv § 814 Alt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich der Vorschrift.

Rn 2 § 30 gilt für alle Versorgungsträger, die bisher aus einem bei ihnen bestehenden Anrecht Leistungen an eine versorgungsberechtigte Person erbracht und aufgrund einer rkr Entscheidung über den VA mit sofortiger Wirkung (tw) an eine andere Person zu leisten haben. Erfasst werden zum einen Entscheidungen, mit denen ein Anrecht im Wertausgleich bei der Scheidung intern gete...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Rechtsfolgen.

Rn 13 Da das Gesetz dem mittelbaren Besitzer eine echte Besitzstellung zuerkennt, sind auf ihn alle Regeln über den Besitz anzuwenden, soweit nicht das Gesetz selbst eine Ausnahme macht oder eine solche aus Sachgründen erforderlich ist. IE sind die §§ 854–856 auf den mittelbaren Besitz nicht anwendbar. Anwendbar ist dagegen der Besitz des Erben nach § 857. Anwendbar sind ins...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / a) Allgemeines

Rz. 28 Lebt ein näherer Abkömmling zur Zeit des Erbfalls oder war er zumindest gezeugt und wird später lebend geboren (§ 1923 Abs. 2 BGB), so wird ein entfernterer Abkömmling (vgl. § 1924 Abs. 2 BGB) oder Elternteil nur dann durch Verfügung von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wenn der näher Berechtigte die Erbschaft ausgeschlagen (§ 1953 Abs. 1 BGB)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Besteht die Bürgschaft für eine Geldforderung, so muss die Zwangsvollstreckung in die beweglichen Sachen des Hauptschuldners an seinem Wohnsitz und, wenn der Hauptschuldner an einem anderen Ort eine gewerbliche Niederlassung hat, auch an diesem Ort, in Ermangelung eines Wohnsitzes und einer gewerblichen Niederlassung an seinem Aufenthaltsort versucht werden. (2) 1Steht d...mehr