Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Anwendbarkeit des § 876 (Abs 3).

Rn 5 In den Fällen des III ist zusätzlich die Zustimmung des Drittberechtigten nach § 876 erforderlich, weil dessen Recht durch den Rangrücktritt ebenfalls beeinträchtigt wird. Diese Zustimmung ist dem Grundbuchamt ebenfalls nach §§ 19, 29 GBO nachzuweisen. Str ist, ob die Rangänderung bei Fehlen der Zustimmung absolut oder nur relativ unwirksam ist (vgl MüKo/Lettmaier Rz 14).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2024, zfs Aktuell / 1.1 Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Straßenverkehr)

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5.7.2024 das Sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften gebilligt. Es sieht u.a. für die Feststellung der Fahrtüchtigkeit einen zulässigen THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml THC vor. Dieser Wert wurde von einer Expertengruppe aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundlagen.

Rn 10 Das Gesetz muss ein Rechtsgeschäft wegen seines Inhalts, des bezweckten Erfolgs oder besonderer Umstände bei der Vornahme des Geschäfts verbieten (BGHZ 46, 25; Hambg NJW 93, 1335; Soergel/Hefermehl Rz 14; nicht die Aufstellung eines Haushaltsplans, BGH NJW 14, 2354 [BGH 24.04.2014 - VII ZR 164/13] Tz 10). Das Verbot kann, vgl § 14 WpHG, muss sich aber nicht ausdrücklic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Holler, Wechsel der Gewinnermittlungsart im ESt-Recht, Dissertation Konstanz 1992; Kanzler, Der Wechsel der Gewinnermittlungsart, FR 1999, 225; Schoor, Übergang von der Einnahme-Überschussrechnung zum Bestandsvergleich, StuB 2007, 221; Fischer, Übergang auf die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich, jurisPR-SteuerR 3/2006, Anm 2; Schulze-Osterloh, Voraussetzungen für den Über...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Struktur.

Rn 15 Die Rechtsstellung von Berechtigtem und Verpflichtetem unterscheidet sich nach 3 Phasen: (1) Der Abschluss der Vorkaufsvereinbarung begründet ausschließlich das Vorkaufsrecht, ohne weitergehende Bindung des Verpflichteten. (2) Mit dem Vorkaufsfall ist die Bindung konkretisiert auf das Recht des Berechtigten, zu den vom Verpflichteten mit dem Drittkäufer vereinbarten Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / 8. Durchsetzung des Pflichtteilsrechts

Rz. 489 Die Durchsetzung der Pflichtteilsrechte erfolgt gem. Art. 817 CC durch Klage auf Herabsetzung der testamentarischen Verfügungen, soweit sie die Noterbteile beeinträchtigen. Der rechtliche Charakter der Herabsetzungsklage ist gemischt: Sie hat Feststellungs- wie auch Leistungscharakter. Hat ein Noterbe – aus Schenkung, Erbeinsetzung und Vermächtnis – weniger als seine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verteidigungswille.

Rn 7 Als Notwehr ist auch im Zivilrecht (aA Jauernig/Mansel Rz 7; MüKo/Grothe Rz 18; Staud/Repgen Rz 53) eine Maßnahme immer nur dann gerechtfertigt, wenn sie vom Abwehrenden nicht nur in Kenntnis der die Notwehrlage begründenden Umstände, sondern auch mit Verteidigungswillen vorgenommen wird. Wird von dem Angegriffenen in einer Notwehrlage ein Gegenangriff auf Rechtsgüter d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Leistungsverweigerungsrechte (Nr 2).

Rn 10 Nr 2 will das in §§ 320, 273 verankerte Gebot vertraglicher Abwicklungsgerechtigkeit gewährleisten (Frankf NJW 86, 1618 [OLG Frankfurt am Main 28.11.1985 - 6 U 167/84]) und sichert dem Kunden das mit dem Weigerungsrecht verbundene wirtschaftliche Druckmittel zur vollständigen Leistungserbringung durch den Verwender (BGH NJW 95, 1554 [BGH 14.02.1995 - XI ZR 218/93]). Vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rückgewähr.

Rn 3 Der Rücktritt verändert nur den Schuldvertrag und hat keine dingliche Wirkung hinsichtlich der schon erbrachten Leistungen (zum Fall des gesetzlichen Eigentumserwerbs Jaeger AcP 215, 533). Wenn die Leistung in einer Übereignung bestanden hat, ist also neben der Rückgabe eine Rückübereignung nötig; für gezahltes Geld ist eine gleiche Summe zurückzuzahlen. BGHZ 87, 104, 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die prozessuale Durchs... / IV. Feststellungsklage nach Eintritt des Erbfalls

Rz. 124 Der Pflichtteilsberechtigte, aber auch der Erbe bzw. der Miterbe kann nach dem Eintritt des Erbfalls sowohl eine negative Feststellungsklage auf Nichtbestehen des Pflichtteilsrechts erheben[233] als auch auf Feststellung seiner Pflichtteilsberechtigung klagen.[234] Inhaltlich ist auch hier die Feststellungsklage auf das Bestehen bzw. das Nichtbestehen eines Rechtsver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fristsetzung (S 1).

Rn 2 (1) Die Norm gilt für Fristen zur Billigung (aufschiebende Bedingung) und Missbilligung (auflösende Bedingung) (§ 454 Rn 3; Grüneberg/Weidenkaff Rz 1). Die Frist muss ausdrücklich oder konkludent, zB als Erprobungsfrist (MüKo/Westermann Rz 1), gesetzt werden. Für verfristete Billigung gilt § 150 I, für Anträge auf Fristverlängerung § 150 II. Fruchtloser Fristablauf führ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Abwendung durch Sicherheitsleistung.

Rn 22 Da das Zurückbehaltungsrecht dem Schuldner kein Befriedigungsrecht gewährt, sondern va ein Sicherungsmittel darstellt (Rn 4), räumt § 273 III dem Gläubiger das Recht ein, das Zurückbehaltungsrecht des Schuldners durch Sicherheitsleistung abzuwenden. Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zu § 320, der eine Abwendung durch Sicherheitsleistung nicht zulässt. Voraussetz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2376 BGB – Haftung des Verkäufers.

Gesetzestext (1) Die Haftung des Verkäufers für Rechtsmängel beschränkt sich darauf, dass ihm das Erbrecht zusteht, dass es nicht durch das Recht eines Nacherben oder durch die Ernennung eines Testamentsvollstreckers beschränkt ist, dass nicht Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und dass nicht unbeschränkte H...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Auswirkungen auf den Trennungsunterhalt.

Rn 14 § 1570 I betrifft grds nur den nachehelichen Unterhalt. Schon für § 1570 aF war jedoch anerkannt (vgl insb BGH FamRZ 90, 283), dass mit zunehmender Verfestigung der Trennung und nach Rechtshängigkeit eines Ehescheidungsverfahrens sich die Erwerbsobliegenheit beim Trennungs- und Nachscheidungsunterhalt anglichen (BGH FuR 08, 283; 01, 350; FamRZ 90, 283). Dem wurde auch ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundgedanke und Regelungsgehalt.

Rn 3 § 816 I 1 stellt klar, dass der Berechtigte, der sein Recht an einem ihm gehörenden Gegenstand durch eine wirksame entgeltliche Verfügung des Nichtberechtigten an den Erwerber verloren hat, bereicherungsrechtlich nicht gegen diesen vorgehen kann, sondern sich an den nichtberechtigt Verfügenden halten muss. Darin liegt bei näherer Betrachtung ein systemwidriges Zugeständ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Schranken.

Rn 4 Schranken ergeben sich, soweit das WEG zwingend ist (§§ 9 I 3, 17 III, 26 V), aus den Grenzen der Privatautonomie nach §§ 134, 138 BGB (BGH ZMR 22, 570 Rz 32; ZMR 21, 405 Rz 18; ZMR 11, 397 = NJW 11, 679; NJW 1987, 650), aus dem Öffentlichen Recht (Vor §§ 1–49 Rn 32) sowie ggf aus den ›Strukturprinzipien des WEG‹ (Frankf ZWE 15, 263: keine allumfassende Vollmacht des Ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Verpflichtung.

Rn 31 Richtet eine öffentlich-rechtliche Vorschrift Anforderungen an eine WE-Anlage, ist zu unterscheiden. Ist das SonderE betroffen, muss der WEigtümer als Sondereigentümer diese erfüllen. Denn für ein gemeinsames Handeln fehlt es an einer Beschl-Kompetenz (BGH ZMR 17, 317 Rz 23). Gehen vom SonderE Gefahren aus, gilt nichts anderes. Ist hingegen das gemE zu verändern, zB in...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ordnungsmäßige Klageerhebung.

Rn 6 Die Klagefrist wird durch eine ordnungsmäßige Klageerhebung gewahrt. Was dazu erforderlich ist, bestimmt sich nach dem Verfahrensrecht (BGH NJW 10, 446 Rz 13). Die Erhebung der Anfechtungsklage setzt nach hM die Einreichung einer Klageschrift voraus, die den Anforderungen des § 253 II ZPO genügt (BGH NJW 10, 446 Rz 13). Der Kläger muss mitteilen, gegen welchen Beschl au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unverjährbarkeit.

Rn 2 Unverjährbar sind alle dinglichen Ansprüche aus dem jeweiligen Recht (zB Besitzverschaffung (zB §§ 985, 1036 I), Nutzung (§§ 1018, 1030; zB BGH v 22.10.10 – VZ R 43/10), Duldung der Zwangsvollstreckung (§§ 1147, 1192), sofern sie nicht unter 2 fallen oder ausnahmsweise nach §§ 1028, 1090 erlöschen sowie analog der Zustimmungsanspruch des Vormerkungsberechtigten gem § 88...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Aufrechnungsbefugnis.

Rn 3 § 406 erhält dem Schuldner die Aufrechnungsmöglichkeit, sofern die Aufrechnungslage schon bei der Abtretung bestand. Er kann sich darüber hinaus auch auf solche Umstände berufen, die später eingetreten sind u die ihm ohne die Abtretung das Recht zur Aufrechnung ggü dem früheren Gläubiger gegeben hätten (BGHZ 19, 153, 156 f; 58, 327, 329; NJW 03, 1182, 1183). § 406 Hs 2 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Die dingliche Rechtsposition an der Ehewohnung.

Rn 16 Diese ist nach I 3 besonders zu berücksichtigen. Als solche kommen in Betracht: Alleineigentum eines Ehegatten, Erbbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnungseigentum, Dauerwohnrecht, dingliches Wohnrecht (Zweibr FamRZ 13, 1980). Der jeweils alleinigen Berechtigung eines Ehegatten steht die mit einem Dritten gleich. Die besondere Berücksichtigung der dinglichen Rechtsposition ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Eigentum (Abs 1).

Rn 12 Durch den EV bleibt der Verkäufer bis zum Eintritt der Bedingung Eigentümer. Zur erneuten Veräußerung des Eigentums s Rn 14. In der Zwangsvollstreckung gegen den Käufer ist das Eigentum ein die Veräußerung hinderndes Recht (§ 771 ZPO; BGHZ 54, 214, 218 f; MüKo/Westermann Rz 69f). In der Insolvenz des Käufers begründet es ein Aussonderungsrecht des Verkäufers (§ 47 InsO...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Interlokales Kollisionsrecht des Mehrrechtsstaats.

Rn 1 Das Güterrecht vieler Staaten ist nicht einheitlich, so dass – ebenso wie nach Art 36 EuErbVO – bestimmt werden muss, welche Teilrechtsordnung zum Zuge kommt. Bei der Unteranknüpfung ist danach zu unterscheiden, ob der Mehrrechtsstaat über interlokales Recht verfügt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Praktische Handhabung.

Rn 3 Trägt der Besitzer vor, ursprünglich Fremdbesitz und erst danach Eigenbesitz begründet zu haben, so entfällt die Vermutungswirkung (BGH LM Nr 17 zu § 1006). In diesem Fall muss der ursprüngliche Fremdbesitzer seinen Eigentumserwerb darlegen und beweisen. Die Vermutungsregelung für den Besitzer erfordert grds nur den Nachweis seines Besitzes, so dass im Streitfall der ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Staatsvertragliche und unionsrechtliche Grundlage.

Rn 17 Bei der vierten Fallgruppe von Sachnormverweisungen handelt es sich um staatsvertragliche Kollisionsnormen und solche, die eine staatsvertragliche Grundlage haben (MüKo/Sonnenberger Rz 66 ff; Grüneberg/Thorn Rz 13; Looschelders Rz 30; BeckOK/Lorenz Rz 7a). Denn Staatsverträge versuchen durch Schaffung einheitlicher Anknüpfungselemente das Problem der Unterschiedlichkei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1091 BGB – Umfang.

Gesetzestext Der Umfang einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit bestimmt sich im Zweifel nach dem persönlichen Bedürfnis des Berechtigten. Rn 1 Die Norm gibt eine Auslegungsregel, sofern Vereinbarungen fehlen (BGHZ 41, 209). Rn 2 Belastungen, die niemandem einen Vorteil gewähren, sind unzulässig. Fällt der Vorteil auf Dauer weg, erlischt das Recht. Ein rechtsschutzwürdi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / 1. Nachlass-Bilanz

Rz. 30 Die anzusetzenden Vermögensgegenstände und Schulden können in einer Art Nachlass-Bilanz[69] dargestellt werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verwendungen.

Rn 3 Ersatz von Verwendungen (Begriff § 994 Rn 2, § 996 Rn 2) außerhalb von I kann der Entleiher nach §§ 677 ff verlangen (II 1). § 685 kann dem Anspruch entgegenstehen (BGH NJW 85, 313; Hamm NJW-RR 98, 413; Frankf FamRZ 07, 641). Rn 4 Das aus II folgende Recht auf Ersatz von Verwendungen umgreift nicht grundlegende Umgestaltungen, wie die Bebauung eines Grundstücks oder auch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Internationales Enteignungsrecht.

Rn 21 Enteignungen durch einen ausländischen Staat werden vom deutschen Recht nach dem Territorialitätsprinzip anerkannt, soweit sie sich auf Vermögenswerte beziehen, die im Staatsgebiet des enteignenden Staates belegen sind (BVerfG NJW 91, 1597, 1600 [BVerfG 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90]; BGH NJW 02, 2389, 2390). Einschränkungen können sich aus dem ordre public-Vorbehalt des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aufopferungshaftung.

Rn 12 Neben Verschuldens- und Gefährdungshaftung steht die Aufopferungshaftung als Einstandspflicht desjenigen, zu dessen Gunsten eine Aufopferung erfolgt ist, also ein rechtmäßiger Eingriff in ein Recht, den der Rechtsinhaber mit Blick auf überwiegende Interessen eines anderen ausnahmsweise zu dulden hat. Anknüpfungspunkt der Haftung ist nicht ein Verhalten des Begünstigten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält eine allg, in das Schuldrecht einführende Regelung. Sie gilt – zu Unrecht – als theoretisierende Regel ohne Aussagekraft (etwa MüKo/Bachmann § 241 Rz 1; Grüneberg/Grüneberg § 241 Rz 1). § 241 entfaltet vielmehr nicht zu unterschätzende konzeptionelle und begriffliche Wirkungen: So definiert die Vorschrift implizit die wichtigsten Beteiligten des S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ergänzende Vertragsauslegung bei Individualvereinbarungen.

Rn 23 Nach BGH (ZMR 13, 952) kann nicht nur ein Kündigungsausschluss im Wege der Individualvereinbarung auch für einen Zeitraum vereinbart werden, der über die bei einer allgemeinen Geschäftsbedingung höchstens zulässige Frist von vier Jahren deutlich hinausgeht, sondern auch bei Unwirksamkeit der vereinbarten Befristung sei im vertraglichen Regelungsgefüge eine Lücke einget...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einwilligung des Kindes (Abs. 1).

Rn 2 Unabhängig vom Alter des Kindes verlangt I 1 seine Einwilligung. Hat es das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, erteilt die Einwilligung ausschl der gesetzliche Vertreter. Bei nichtehelicher Geburt muss das FamG prüfen, ob eine Sorgerechtserklärung nach § 1626a erfolgt ist. Aufgrund der Mitteilungspflicht nach § 1626d muss sich das FamG iR seiner Amtsermittlung nicht a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 2. Niederstwertprinzip

Rz. 185 Nach dem Niederstwertprinzip des § 2325 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BGB ist bei nicht verbrauchbaren Schenkungsobjekten der Wert zur Zeit der Schenkung anzusetzen, wenn er niedriger als der Wert im Erbfall ist. Auch wenn der Wert im Zuwendungszeitpunkt nach der Rechtsprechung um den Kaufkraftverlust zu bereinigen ist, können sich dadurch gerade bei sehr wertvollen Zuwendungen,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Betreuer hat eine nach § 1872 von ihm zu erstellende Schlussrechnung oder Vermögensübersicht beim Betreuungsgericht einzureichen. Das Betreuungsgericht übersendet diese an den Berechtigten, soweit dieser bekannt ist oder rechtlich vertreten wird und kein Fall des § 1872 Absatz 3 vorliegt. (2) Das Betreuungsgericht hat die Schlussrechnung oder die Vermögensübersicht s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensbewertung ... / B. Unternehmensbewertung – Rechtlicher Rahmen für die Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 12 Eine klare gesetzliche Vorgabe bezüglich der anzuwendenden Bewertungsmethode findet sich im Bereich des Pflichtteilsrechts ebenso wenig wie in den meisten anderen Rechtsbereichen, in denen der Unternehmenswert eine Rolle spielen kann.[5] Auch die Regelung in § 728 Abs. 1 S. 1 BGB,[6] nach der dem ausscheidenden Gesellschafter einer GbR eine "dem Wert seines Anteils an...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkung der Gesamtbelastung.

Rn 11 Die Gesamthypothek gewährt dem Gläubiger das Wahlrecht, aus welchem Grundstück er sich befriedigen will; in der Zwangsversteigerung gelten die §§ 44, 64 ZVG. Wird der Gläubiger durch Vollstreckung in ein Pfandobjekt befriedigt, werden die anderen Grundstücke von der Haftung frei. Rn 12 Der Gläubiger ist aber berechtigt, die Gesamthypothek in beliebiger Weise auf die ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick, Normzweck.

Rn 1 § 576b enthält eine Sonderregelung für Werkdienstwohnungen (Leonhard AnwZert MietR 5/22 Anm 1), dh für idR funktionsgebundene Wohnungen; der formelle Unterschied zu § 576 I Nr 2 besteht darin, dass keine getrennten Verträge (Arbeits- und Mietvertrag) existieren (ArbG Hamburg ZMR 17, 858, LG Berlin ZMR 13, 533; LAG Köln ZMR 08, 963; ArbG Nbg WuM 13, 239). Mit Beendigung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 § 997 gibt dem gutgläubigen unverklagten sowie dem bösgläubigen bzw verklagten Besitzer ein aus Abtrennungs- und Aneignungsrecht bestehendes Wegnahmerecht für Sachen, die er mit der herauszugebenden Sache des Eigentümers als wesentlichen Bestandteil verbunden hat, §§ 93 f, 946, 947 II, 951 II. Primäre Voraussetzung ist, dass eine Abtrennung überhaupt möglich ist, ohne d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1245 BGB – Abweichende Vereinbarungen.

Gesetzestext (1) 1Der Eigentümer und der Pfandgläubiger können eine von den Vorschriften der §§ 1234 bis 1240 abweichende Art des Pfandverkaufs vereinbaren. 2Steht einem Dritten an dem Pfande ein Recht zu, das durch die Veräußerung erlischt, so ist die Zustimmung des Dritten erforderlich. 3Die Zustimmung ist demjenigen gegenüber zu erklären, zu dessen Gunsten sie erfolgt; s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Nutzungen.

Rn 33 Die sonstigen Nutzungen (Früchte) stehen nach Sinn und Zweck abw von § 16 I 1 dem SNR-Berechtigten zu (BGH NZM 14, 643 Rz 10; BayObLG NZM 98, 335; LG Hamburg ZMR 11, 585, 586). Der Berechtigte kann das seinem Recht unterliegende gemE insb vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen. Der Berechtigte wird dadurch aber nicht wirtschaftlicher Eigentümer (FG Münste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Die Entwicklung des EStG bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges

Rn. 1 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Das erste Reichseinkommensteuergesetz vom 29.03.1920, RGBl I 20, 359, hat große praktische Bedeutung nie erlangt, einmal wegen des darin festgelegten Schanzschen Einkommensbegriffs (Reinvermögenszugangstheorie), sodann aber wegen der zunehmenden Geldentwertung zu Beginn der zwanziger Jahre, die auch eine Revision der estlichen Vorschriften erf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. S 4: Alleinentscheidungsbefugnis bei tatsächlicher Betreuung.

Rn 10 Die in I 4 normierte Alleinentscheidungsbefugnis desjenigen Elternteils, bei dem sich das Kind berechtigterweise vorübergehend aufhält, folgt aus der rein praktischen Notwendigkeit, dass dieser Elternteil nur so seiner Betreuungs- und Aufsichtspflicht nachkommen kann (vgl Grüneberg/Götz § 1687 Rz 8). Folgerichtig ist die Alleinentscheidungsbefugnis beschränkt auf die D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umgang mit ausländischen Entscheidungen.

Rn 12 Rechtsakte ausl Behörden oder Gerichte im Anwendungsbereich des Art 9 bedürfen der Anerkennung, die sich nach § 328 ZPO oder § 108 FamFG richtet. Bei der Abgrenzung kommt es weniger auf die Form der ausl Entscheidung als auf Funktion und Wesen des ausl Verfahrens an (Looschelders Rz 17 mwN). Bei der Prüfung der Anerkennungszuständigkeit ist § 12 Verschollenheitsgesetz ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Abweichung von Anweisungen des Käufers (Abs 2).

Rn 15 Die Norm berührt den Gefahrübergang gem I nicht, sondern ordnet nur die Selbstverständlichkeit an, dass der Verkäufer dem Käufer für die verschuldete (Staud/Beckmann Rz 57) ungerechtfertigte Missachtung einer Versandanweisung schadensersatzpflichtig ist. Dieses Recht des Käufers ist die Folge der Zuordnung des Risikos der Versendung gem I (Staud/Beckmann Rz 57). Soweit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Nach der Gesetzesbegründung dient § 18 zum einen dazu, einzelne Versorgungsanrechte, deren Ausgleich ›unverhältnismäßig und aus Sicht der Parteien nicht vorteilhaft‹ ist bzw ›in der Regel nicht lohnt‹ (BTDrs 16/10144, 60), vom VA auszunehmen. Dies wurde zT dahin verstanden, dass Anrechte, die die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllen, idR vom Ausgleich auszuschließe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vorvertragliche Informationen (§ 482 II 1).

Rn 8 § 482 II 1 setzt Art 3 I Timesharing-RL um. Die Angaben sollen dem Verbraucher (§ 13 Rn 8 ff) bewusst machen, dass er ein Recht auf vorvertragliche Informationen hat. Gleichzeitig soll es dem Verbraucher leichter gemacht werden, sich frühzeitig mit diesen Informationen zu beschäftigen (BTDrs 17/2764, 17).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, KSÜ Art 10 KSÜ

Zusammenfassung Art 10 KSÜ(1) Unbeschadet der Artikel 5 bis 9 können die Behörden eines Vertragsstaats in Ausübung ihrer Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Antrag auf Scheidung, Trennung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe der Eltern eines Kindes, das seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Vertragsstaat hat, sofern das Recht ihres Staates dies zuläs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Datenschutz.

Rn 30 Ein weiteres besonderes Persönlichkeitsrecht ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfGE 65, 1 [BVerfG 15.12.1983 - 1 BvR 209/83] Volkszählung; Buchner Informationelle Selbstbestimmung im Privatrecht, 06). Geschützt wird der Einzelne davor, dass seine personenbezogenen Daten nicht durch Nutzung, Verarbeitung, Speicherung oder Weitergabe zu einer Beeintr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / bb) Zur Absicherung des Verzichtenden

Rz. 14 Zur Absicherung der Verzichtenden sind möglich:mehr