Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Sonderfälle.

Rn 5 Einen Sonderfall regelt III, wonach lastenfreier Erwerb ausscheidet, wenn die Eigentumsübertragung nach den Regeln des § 931 erfolgt und dem dritten Besitzer ein Recht an der Sache zusteht. In diesem Falle wird auch vom gutgläubigen Erwerber nicht lastenfrei erworben. Der Fall des § 936 III hat erhebliche Bedeutung für den Schutz des Anwartschaftsrechts. Hat nämlich ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Güterrechtsstatut für Altehen.

Rn 29 Art 15 aF hatte für das Güterrecht lediglich an die Staatsangehörigkeit des Ehemannes angeknüpft. Das BVerfG hat diese Anknüpfung mit Beschl vom 22.2.83 (FamRZ 83, 562), bekannt gemacht am 8.4.83 (BGBl 83 I 525), für verfassungswidrig erklärt. Nach Art 117 I GG war gleichheitswidriges vorkonstitutionelles Recht an sich schon am 1.3.53 außer Kraft getreten. Bis zur Ents...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VBVG Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern – Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz – VBVG –

Zusammenfassung (G v 4.5.21, BGBl I 925, zuletzt geändert durch Art 8 G v 24.6.22 (BGBl I 959) Abschnitt 1. Vergütung und Aufwendungsersatz des Vormunds Gesetzestext (1) 1 Das Familiengericht stellt die Berufsmäßigkeit im Sinne von § 1808 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs fest, wenn dem Vormund in einem solchen Umfang Vormundschaften übertragen sind, dass er sie nur im Rahme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausschluss des Ausgleichungsrechts (Abs 2).

Rn 4 Durch eine Verfügung von Todes wegen kann der Erblasser die gesetzliche Regelung im Wege des Vermächtnisses zugunsten der übrigen Abkömmlinge ausschließen, einschränken oder auf andere Weise abändern (MüKo/Fest § 2057a Rz 3 mwN). Die Vorschrift geht von der Vermutung aus, der Erblasser habe in den hier geregelten Fällen die Ausgleichung gewollt. Für eine solche Vermutun...mehr

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ZErb 08/2024, Beschränkung ... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte ist die Urenkelin der Erblasserin. Sie ist ebenso wie ihre Mutter H. K … von der Erblasserin testamentarisch bedacht worden. In dem notariell beurkundeten Testament vom 4.9.1974 heißt es, soweit vorliegend von Interesse: Zitat Meine einzige Tochter, Frau I. N … , … , soll meine alleinige Erbin sein. Insbesondere soll sie mein Hausgrundstück … , … erben. Sie sol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 750 BGB – Ausschluss der Aufhebung im Todesfall.

Gesetzestext Haben die Teilhaber das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, auf Zeit ausgeschlossen, so tritt die Vereinbarung im Zweifel mit dem Tode eines Teilhabers außer Kraft. Rn 1 Es handelt sich um eine Auslegungsregel, die durch ausdrückliche Regelung oder andere Indizien außer Kraft gesetzt werden kann. Auch dann kann aber der Tod einen wichtigen Grund ...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 4. Bestimmung zur Errichtung oder Aufhebung einer Verfügung von Todes wegen durch arglistige Täuschung oder Drohung (§ 2339 Abs. 1 Nr. 3 BGB)

Rz. 8 Erb- und pflichtteilsunwürdig ist auch, wer den Erblasser durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben (§ 2339 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Diese Begriffe sind die Gleichen wie in § 123 BGB. Durch die Täuschung oder Drohung muss der Erblasser bestimmt worden sein, eine Verfügung von Todes w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1172 BGB – Eigentümergesamthypothek.

Gesetzestext (1) Eine Gesamthypothek steht in den Fällen des § 1163 den Eigentümern der belasteten Grundstücke gemeinschaftlich zu. (2) 1Jeder Eigentümer kann, sofern nicht ein anderes vereinbart ist, verlangen, dass die Hypothek an seinem Grundstück auf den Teilbetrag, der dem Verhältnis des Wertes seines Grundstücks zu dem Werte der sämtlichen Grundstücke entspricht, nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Verjährungsfristen für Mängelansprüche betragen bei sachbezogenen Werkleistungen 2 Jahre (§ 634a I Nr 1), bei bauwerksbezogenen Arbeiten 5 Jahre (§ 634a I Nr 2), iÜ (§ 634a I Nr 3) und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels (§ 634a III) nach der Regelverjährung (§§ 195, 199) 3 Jahre bis zur Höchstfrist von 30 (Schadensersatz – § 199 II, III) bzw 10 Jahren (sonst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2147 BGB – Beschwerter.

Gesetzestext 1Mit einem Vermächtnis kann der Erbe oder ein Vermächtnisnehmer beschwert werden. 2Soweit nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat, ist der Erbe beschwert. Rn 1 Das Gesetz nennt in § 2147 denjenigen, der den Vermächtnisanspruch (§ 2174) erfüllen muss, mit dem Vermächtnis beschwert. Das Vermächtnis selbst wird bereits in § 1939 als testamentarischer Vermögens...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ermächtigung.

Rn 2 Voraussetzung der partiellen Geschäftsfähigkeit ist die formfreie Ermächtigung der gesetzlichen Vertreter zur Aufnahme des selbstständigen Betriebs eines Erwerbsgeschäftes. Die Ermächtigung ist eine einseitige, an den Minderjährigen zu richtende Willenserklärung, die zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch das Familiengericht bedarf (Soergel/Hefermehl Rz 3). Grund hi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Anknüpfung von Vorfragen.

Rn 8 Da es sich bei Fragen der Staatsangehörigkeit um öffentliches Recht handelt und im Hinblick auf das Passwesen dem internationalen Entscheidungseinklang eine besondere Bedeutung zukommt, sind Vorfragen wie Eheschließung, Kindschaft und Adoption nach dem IPR des betr Staates zu beurteilen (BGH NJW 16, 2322 [BGH 20.04.2016 - XII ZB 15/15] Tz 25 mN unter Hinweis auf die Sou...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Scheinvaterregress.

Rn 5 Nach erfolgreicher Anfechtung der Vaterschaft sind die in der Vergangenheit erbrachten Unterhaltsleistungen vom früheren rechtlichen Vater (sog Scheinvater) ohne rechtlichen Grund erbracht und er kann diese nach § 1607 Abs 3 als Regressanspruch, bei dem der Unterhaltsanspruch des Kindes auf ihn übergeht, ggü dem rechtlichen und leiblichen Vater geltend machen. Für den A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Erfüllungsgehilfen.

Rn 5 Vertragspartner der GdW sind ihre Erfüllungsgehilfen iSv § 278 S 1 BGB (zum alten Recht BGH WuM 20, 233 Rz 13; ZMR 18, 777 Rz 38). Denn die GdW erfüllt mit einem Vertragsschluss nach § 18 I eine eigene Pflicht ggü den einzelnen WEigtümern. Für etwaige Schäden haftet daneben ggf der Schädiger aufgrund der Verletzung von Pflichten aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 53. Patronatserklärung (Abs 2).

Rn 52 Bei Patronatserklärungen – einem einseitigen Leistungsversprechen (s Vor §§ 765 BGB Rn 56–60), auf das ROM I nach dem weiten unionsrechtlichen Vertragsbegriff anzuwenden ist (Art 1 Rn 6) – gilt das Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort (Art 19) der erklärenden Muttergesellschaft (vgl Staud/Magnus Art 4 Rz 432; Ferrari/Ferrari Art 4 Rz 154; Rauscher/Thorn Art 4 Rz 117; v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung, durch die ein Erbe eingesetzt, ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen, ein Testamentsvollstrecker ernannt oder eine Verfügung solcher Art aufgehoben wird, erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht. (2) 1Das Nachlassgericht soll die Anfechtungserklärung demjenigen mitteilen, welchem die angefochtene ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Grundregel, Art 41 I.

Rn 4 Über Art 41 I kann das sachnächste Recht zur Anwendung gebracht werden, wenn es sich nicht bereits aus den einschlägigen Grundanknüpfungen ergibt. Unter Abwägung der beteiligten Interessen ist die Rechtsordnung zu ermitteln, in welcher der Schwerpunkt des konkreten Falles liegt (Palandt/Heldrich 67. Aufl 08 Art 41 Rz 3); dabei ist der Ausnahmecharakter der Anknüpfung na...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / e) Krypto-Assets

Rz. 41 Nach Auffassung der Bundesregierung gilt der Grundsatz der Universalsukzession (§ 1922 Abs. 1 BGB) "auch für Guthaben im Kryptonwährungen, die der Erblasser erworben hatte",[176] sie sind also auch Nachlassbestandteile i.S.d. Pflichtteilsrechts.[177] Dasselbe gilt auch für (alle) anderen Krypto-Assets,[178] insbesondere Non-Fungible-Tokens (NFTs).[179] Dessen ungeachte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzesgeschichte, Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 561 ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. Die Vorgängervorschrift ist § 9 MHG (s.a. Vor § 557 Rn 1). Das zum Nachteil des Mieters nicht abdingbare Dieses Sonderkündigungsrecht ist Schutzvorschrift und Korrelat zum Recht des Vermieters auf Durchsetzung einer Mieterhöhung (s.a. BGH NJW 13, 3641 [BGH 25.09.2013 - VIII ZR 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Feststellung der Vaterschaft.

Rn 1 Besteht rechtlich eine Vaterschaft weder aufgrund einer Ehe noch infolge einer Anerkennung (Celle FamRZ 23, 1724 bei Zweifeln an einer ausländischen Vaterschaftsanerkennung), so ist diese nach Abs 1 gerichtlich festzustellen. Als Vater ist der Mann festzustellen, von dem das Kind genetisch abstammt (§ 1589). Das rechtlich vaterlose Kind hat ein aus seinem Persönlichkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Fruchtloser Fristablauf.

Rn 25 Fruchtlos ist die Frist abgelaufen (oder der Termin verstrichen), wenn der Schuldner die Leistung nicht vor dem Ablauf bewirkt hat. Das wird aber nicht als Herbeiführung des geschuldeten Leistungserfolgs verstanden. Vielmehr soll es nach der ganz hM genügen, dass der Schuldner die geschuldeten Leistungshandlungen vorgenommen hat (so schon BGHZ 12, 267, 269; BGHZ 227, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Selbstständige Garantie.

Rn 10 Die selbstständige Garantie ist vom dispositiven Recht, va vom Mängelrecht unabhängig. Ihr Inhalt wird daher von den Parteien autonom festgelegt. Beim Verbrauchsgüterkauf gilt sie zwingend neben dem Mängelrecht, ansonsten wird sie oft an dessen Stelle vereinbart, bes in Unternehmens- (Knott NZG 02, 249, 255 mwN; zur aF vgl BGH ZIP 06, 1351) und Grundstückskaufverträgen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Ein Vindikations- bzw Herausgabeanspruch entsteht dem Eigentümer bei einer (un)beweglichen, nicht in seinem Besitz stehenden Sache (§§ 90 ff), wenn der Besitzer kein Recht zum Besitz iSd § 986 hat. Dies dient der Verwirklichung seiner originären Interessen: Solange und soweit ihm der Besitz entzogen oder vorenthalten wird, kann er mit der Sache nicht ›nach Belieben‹ ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Allgemeine Fragen.

Rn 5 Vorfragen sind selbstständig anzuknüpfen, s Art 3 Rn 46 ff. Die Vorfrage der Abstammung richtet sich nach Art 19 (BGH FamRZ 18, 41). – Die in Art 20 S 1 u 2 zur Verfügung gestellten Anknüpfungen sind grds Gesamtverweisungen iSv Art 4 I 1. Jedoch ist im Hinblick auf das gesetzgeberische Ziel, die Anfechtung iRd in Betracht kommenden Rechtsordnungen weitgehend zu ermöglic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Kausalität.

Rn 43 Der Irrtum muss für die Willenserklärung ursächlich gewesen sein. Unter Anlegung eines objektiven Maßstabs ist zu fragen, wie gerade dieser Erklärende bei verständiger Würdigung des Falls gehandelt hätte (BGH NJW 88, 2599; BAG NJW 91, 2726 [BAG 21.02.1991 - 2 AZR 449/90]). Dass der Irrende keine wirtschaftlichen Nachteile erleidet, ist im Regelfall, aber nicht notwendi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anfängliche Störungen.

Rn 37 Nach altem Schuldrecht führte zudem der Umstand, dass eine Störung des Vertrages bereits bei Vertragsschluss vorlag, im Grundsatz zu einer von Fahrlässigkeit unabhängigen Haftung (s Schlechtriem/Schmidt-Kessel, Schuldrecht AT Rz 600; Ausn: Sachmängel beim Kauf). Während diese Haftung durch den neuen § 311a erheblich gemildert worden ist (s.o. Rn 17), ist es für anfängl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 § 711 ist eine neue Kodifizierung im Recht der GbR, bildet aber letztlich nur den bereits ohne Kodifizierung zuvor erreichten Rechtszustand ab. Das gilt inbs für I 1. Auch dass Personengesellschaften keine eigenen Anteile halten können (I 2), entprach langjährig hM; zwar fällt I 2 ins Regelungsfeld des § 708, aber aus den Gesetzegebungsmaterialien ist klar ersichtlich, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Anwesenheit Dritter.

Rn 45 Grds steht dem Umgangsberechtigten während des Umgangs das Recht zu, den Umgang des Kindes mit Wirkung für und gegen Dritte zu bestimmen. Deshalb kommt idR auch eine Anordnung, dass das Umgangsrecht nicht in Anwesenheit des neuen Lebenspartners des Umgangsberechtigten durchgeführt werden darf, nicht in Betracht (KG FamRZ 16, 389, 391; Hamm FamRZ 82, 93; Staud/Rauscher ...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / (2) Sonderfall: Pflichtteilsentziehung beim näheren Abkömmling und Enterbung des entfernteren Abkömmlings

Rz. 37 Der Theorienstreit wird aber in dem vom BGH entschiedenen Fall bedeutsam, weil dem näher berechtigten Abkömmling dessen Pflichtteil wirksam entzogen wurde.[49] Dann gibt es auf Grundlage der überwiegenden Meinung nichts, was den pflichtteilsentfernteren Abkömmling nach § 2309 BGB ausschließen könnte. Nach der überwiegenden Auffassung, die der BGH gebilligt hat, wird d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Kontaktpflege (III).

Rn 4 III entspricht dem bisherigen § 1793 Ia und korrespondiert mit dem Recht des Mündels auf persönlichen Kontakt mit dem Vormund (§ 1788 Nr 3). Lebt der Mündel bei einer Pflegeperson oder in einer Einrichtung, ergibt sich allerdings aus der Verpflichtung und Berechtigung zum persönlichen Kontakt nach III keine Berechtigung zum Betreten von Haus und Grund der Pflegeperson o...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Rechtsnatur

Rz. 473 Der Pflichtteilsberechtigte kann eine unmittelbare Beteiligung an dem Nachlass in Höhe seiner Pflichtteilsrechtsquote, gemessen am Netto-Nachlass, beanspruchen (legitima). Damit ist allerdings keine Stellung als Erbe verbunden (also keine pars hereditatis, sondern eine pars bonorum).[487] Die Beteiligung am Netto-Nachlass bedeutet z.B., dass der Pflichtteilsberechtig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Form der Ausschlagung – Auslandsberührung.

Rn 20 Die Ausschlagungserklärung muss ggü dem Nachlassgericht entweder zur Niederschrift des Nachlassgerichts (zuständig ist der Rechtspfleger nach § 3 Nr 1 f RPflG; Winkler BeurkG § 57 Rz 6) oder in öffentlich beglaubigter Form (§ 129) oder als notarielle Niederschrift (§ 128) abgegeben werden. Es genügt weder ein Anwaltschriftsatz (LG München I FamRZ 00, 1328) noch die amt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unangemessenheit.

Rn 51 Die Angemessenheit des Entgelts ist vor dem Hintergrund dessen zu beurteilen, was nach dispositivem Recht typischerweise geschuldet würde (BGH ZIP 05, 493; NJW 91, 2764). Die Prüfung muss sich an den Vorgaben der gesetzlichen Anspruchsgrundlage orientieren (Grüneberg/Grüneberg § 308 Rz 41). In analoger Anwendung von § 309 Nr 5b muss die Klausel der Verwendergegenseite ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung.

Rn 1 § 675f ist die zentrale Norm im Untertitel der Zahlungsdienste. Mit dem Zahlungsdienstevertrag wird ein neuer besonderer Geschäftsbesorgungsvertrag geschaffen. Bei der Sonderform der Geschäftsbesorgung lassen sich zwei Arten unterscheiden. I regelt den Einzelzahlungsvertrag und II den Zahlungsdiensterahmenvertrag. Inhalt eines Zahlungsdienstevertrags, in beiden Formen, ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Pflichtteilsergänzung

Rz. 338 Lebzeitige Schenkungen des Erblassers werden dem Nachlass zur Berechnung des Pflichtteils zugerechnet. Ausgenommen von der Pflichtteilsergänzung sind gem. Art. 994 ZGB folgende Zuwendungen:mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Balearen

Rz. 498 Auf den Balearen – im Einzelnen bestehen getrennte gesetzliche Regelungen für Mallorca, für Menorca sowie für Ibiza und Formentera – haben die (ehelichen) Kinder gem. Art. 41 des Zivilrechts der Balearen einen Pflichtteil in Höhe von insgesamt einem Drittel des Nachlasses. Er erhöht sich auf die Hälfte des Nachlasses, wenn der Erblasser mehr als vier Kinder hinterlas...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Gegenstand des Sondereigentums sind die gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 bestimmten Räume sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnungseigentümers über das bei einem geordneten Zusammenle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, KSÜ Art 4 KSÜ

Zusammenfassung Art 4 KSÜ0 Dieses Übereinkommen ist nicht anzuwendenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verpflichteter.

Rn 136 Die Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandsetzung der gesamten Mietsache trifft den Vermieter. Sie kann auf einen Mieter – auch unbegrenzt – individualvertraglich übertragen werden (BGH NJW 02, 2383, 2384 [BGH 05.06.2002 - XII ZR 220/99]; Rostock OLGR 09, 933). Dies gilt va für die Wohnraum- (Naumbg NJW-RR 00, 823; BayObLG NJW-RR 97, 1371) und Gewerbemiete (Rost...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 26 Wenn der Gläubiger nach § 326 zurücktreten will, muss er die Unmöglichkeit beweisen (zu den Substantiierungsanforderungen BGH WM 22, 347). Gelingt ihm das nicht, wird er nach §§ 320, 322 zur Leistung Zug um Zug verurteilt. Dieses Urt kann aber nicht vollstreckt werden. Daher ist der Weg über § 323 anzuraten. Rn 27 Dagegen muss der Schuldner bei II 1 Alt 1 beweisen, dass...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. (2) 1Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). 2Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind l...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 18 Der Kläger trägt die Beweislast allein dafür, dass das selbstständige Schuldversprechen oder -anerkenntnis eingegangen wurde. Zu Recht wird daher im Prozess die Wirkung des konstitutiven Anerkenntnisses in einer Beweislastumkehr zum Nachteil des Anerkennenden (Beklagten) gesehen (MüKo/Habersack Rz 48). Der Kläger trägt die Beweislast für die Selbstständigkeit des Versp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Verstöße.

Rn 133 Überlässt der Vermieter die Mietsache nicht, kann der Mieter nach §§ 280, 281 vorgehen, auch zurücktreten. Vor Überlassung der Mietsache gilt gem § 536 (›zur Zeit der Überlassung‹) das allgemeine Leistungsstörungsrecht. Die mietrechtlichen Schutz- und Gewährleistungsregeln enthalten, soweit es um Mängel der Mietsache geht, nach Überlassung hingegen eine abschließende ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht dem Nachlassgläubiger die Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Nachlass bereits vor Annahme der Erbschaft (§ 1958 Rn 2). Ist der Erbe unbekannt, können die Nachlassgläubiger – auch ohne dass ein Sicherungsbedürfnis iSd § 1960 vorliegen muss (Brandbg ErbR 21, 686 [OLG Brandenburg 13.04.2021 - 3 W 35/21]) – die Bestellung eines Nachlasspflegers ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Übersicht: Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 Die Regelung in § 769 weitet die Bürgenhaftung im Interesse des Gläubigerschutzes aus: Mehrere Bürgen haften stets gesamtschuldnerisch, auch wenn sie nicht voneinander wissen. Die Regel in § 427, der eine Gesamtschuldschuldnerschaft nur bei gemeinsamer vertraglicher Verpflichtung entstehen lässt, ist unanwendbar (Mot II 667: modernes, einfaches und klares Recht). Rn 2 § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Der generelle Mangelbegriff (Abs 1).

Rn 6 I definiert entspr Art 5 WKRL nicht den Mangel, sondern die Voraussetzungen für die Vertragsmäßigkeit der Kaufsache. Zur Sachmangelfreiheit müssen ausweislich des Wortlauts des I grds kumulativ die subjektiven, objektiven und Montageanforderungen erüllt sein. Der das Mängelrecht konstituierende Begriff der ›mangelhaften‹ Sache (zB § 437) oder des ›Mangels‹ (zB 438 I Nr ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Abgasproblematik.

Rn 24 Im Zusammenhang mit der Abgasproblematik lässt sich argumentieren, dass in der fehlenden Aufklärung über eine unzulässige Abschaltvorrichtung ein grob leichtfertiges, gewissenloses Verhalten des Herstellers liegen kann (dazu ausf Schaub NJW 20, 1028, 1028 f mwN). Nachdem die Annahme von Sittenwidrigkeit jedenfalls in den ›klassischen‹ Diesel-Fällen nicht mehr infrage g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Informationspflichten als Vertragsbestandteil, I 2.

Rn 7 Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie Fernabsatzverträgen, die keine Finanzdienstleistungen umfassen, werden die in Art 246a EGBGB genannten Informationspflichten Vertragsbestandteil (näher Kramme NJW 15, 279). Zurückzuführen ist dies auf Art 6 V VRRL und war aufgrund des der VRRL zugrunde liegenden Gebots der Vollharmonisierung zwingend in nat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Europarechtliche Grundlagen und Reform.

Rn 2 In seiner jetzigen Form wurde § 312d durch das VRRL-UG, durch das die §§ 312 ff ganz überwiegend neu gefasst wurden (s dazu Vor §§ 312 ff Rn 4), ins Gesetz eingefügt. Rn 3 I liegen die Bestimmungen der VRRL zugrunde. II hingegen geht zurück auf Art 3 und 5 FernabsFinDienstlRL (RL 2002/65/EG). Die VRRL gilt für Finanzdienstleistungen nicht. Da die FernabsFinDienstlRL bere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausschluss des Ehegattenerbrechts.

Rn 9 Durch die Aufhebung der Ehe mit dem Erblasser geht das gesetzliche Erbrecht einschl des Pflichtteilsrechts und das Recht auf den Voraus unter (Abele/Klinger NJW-Spezial 05, 157), weil das Bestehen der Ehe gesetzl Voraussetzung der §§ 1931, 2303, 1932 ist. Rn 10 Die Ehe kann nur durch einen rechtskräftigen Aufhebungsbeschluss aufgrund eines Antrags eines dazu Berechtigten...mehr