Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 18 Länderübersicht / 3. Brasilien

Rz. 16 Das Erbstatut wird an den letzten Wohnsitz des Erblassers angeknüpft, Art. 10 des Einführungsgesetzes zum Código Civil (C.C.) von 2002. Für in Brasilien belegenes (unbewegliches und bewegliches) Vermögen gilt jedoch brasilianisches Erbrecht, sofern die brasilianischen Kinder des Erblassers hiernach besser als nach dem ausländischen Wohnsitzrecht dastehen. Daher nimmt a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Deutschland.

Rn 6 Die Erwerbs- und Verlusttatbestände der deutschen Staatsangehörigkeit finden sich im StAG. Im gesamten Bürgerlichen Recht und damit auch im IPR stehen deutschen Staatsangehörigen zudem die sog Statusdeutschen gleich (Art 116 I GG; Art 9 Abschn 2 Nr 5 1 FamRÄndG), so dass auch diese als ›Deutsche‹ iSd Kollisionsnormen, die an die Staatsangehörigkeit anknüpfen, anzusehen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Verjährung.

Rn 7 Ansprüche auf Unterlassung und/oder Beseitigung einer baulichen Veränderung verjähren nach Entstehung der Zuwiderhandlung (§ 199 V BGB) gem § 195 BGB in drei Jahren (Hamm ZMR 09, 386; LG Hamburg FD-MietR 12, 330644). Eine fortlaufende Benutzung ist hingegen eine wiederholte Handlung, die jew neue (nicht verjährte) Unterlassungsansprüche auslöst (BGH NZM 15, 495 Rz 9; ZM...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff und Rechtsnatur.

Rn 49 Vertretungsmacht ist die Rechtsmacht (Legitimation), durch rechtsgeschäftliches Handeln Rechtswirkungen unmittelbar für und gegen den Vertretenen herbeizuführen. Sie ist nach der hM kein subjektives Recht, sondern eine Rechtsmacht eigener Art (BayObLG NJW-RR 01, 297; Bork Rz 1426). Zur Pfändbarkeit und Abtretbarkeit der Vollmacht s § 167 Rn 3. Die Vertretungsmacht betr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einwendungen (Abs 2).

Rn 3 Der Beklagte kann zunächst einwenden, dass er keine verbotene Eigenmacht begangen habe (Bestreiten der Anspruchsbegründung). Weiterhin kann er nach II einwenden, dass der Kläger selbst ihm ggü fehlerhaft besessen habe, weil der Kläger vorher gegen ihn verbotene Eigenmacht verübt habe (§§ 861 II, 858 II). Dieser Einwand steht dem Beklagten auch zu, wenn ein Rechtsvorgäng...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Endet die Betreuung, hat der Betreuer das seiner Verwaltung unterliegende Vermögen und alle im Rahmen der Betreuung erlangten Unterlagen an den Betreuten, dessen Erben oder sonstigen Berechtigten herauszugeben. (2) Eine Schlussrechnung über die Vermögensverwaltung hat der Betreuer nur zu erstellen, wenn der Berechtigte nach Absatz 1 dies verlangt. Auf dieses Recht ist de...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / C. Auskunft gegenüber dem Nachlassgericht und dem Betreuungsgericht nach § 13 Abs. 2 FamFG

Rz. 82 Nach § 13 Abs. 2 FamFG hat jeder das Recht, die Nachlassakten einzusehen, soweit er ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Zur vollständigen Nachlassakte gehört insoweit auch das Nachlassverzeichnis. Der Begriff des berechtigten Interesses nach § 13 Abs. 2 FamFG ist weit zu fassen, insbesondere zählt hierzu auch ein Interesse wirtschaftlicher Art.[196] Auch der P...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bewusstlosigkeit, Geistesstörung (Abs 2 Nr 1).

Rn 21 Die Grenze zwischen Bewusstlosigkeit und vorübergehender Störung der Geistestätigkeit (§ 105 II) ist fließend, so dass eine graduelle Abstufung zwischen Bewusstlosigkeit und hochgradiger Bewusstseinstrübung entbehrlich erscheint. Entscheidend ist, ob bei der Eheschließung die freie Willensbildung ausgeschlossen ist (BGH FamRZ 70, 641). Bsp: Drogeneinfluss, Alkoholeinfl...mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Pflichtteilsrecht

Rz. 190 Das israelische ErbG kennt keine Pflichtteile. Der überlebende Ehegatte, der nach dem einschlägigen (religiösen) Eherecht unterhaltsberechtigt war, kann aber, solange er sich nicht wiederverheiratet hat, Unterhalt gegen den Nachlass einklagen – auch in Ergänzung neben einem gesetzlichen oder testamentarischen Erbteil, Art. 56 ff. ErbG. Das gleiche Recht steht minderj...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Gestaltungsfreiheit gem IV.

Rn 6 Durch IV ist es eröffnet, nur einzelne Gesellschafter zu Liquidatoren zu bestellen oder bestimmte Gesellschafter vom Liquidatoramt auszuschließen. Ebenso ist es zulässig, unter I, wonach alle Gesellschafter die Liquidatoren sind, deren gemeinschaftliche Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis für manche oder alle Gesellschafter als Einzelbefugnis auszugestalten. Bei ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Übertragbare Vermögensansprüche.

Rn 4 Nach 2 sind Ansprüche des Gesellschafters auf Geschäftsführervergütung, auf Gewinnanteile und sein Anteil am Auseinandersetzungsguthaben selbstständig übertragbar und pfändbar. Gleiches gilt für den Anspruch auf Rückgabe überlassener Vermögensgegenstände (BGH NJW 98, 1551, 1552 [BGH 12.01.1998 - II ZR 98/96]). Erworben wird nur die künftige Forderung, nicht die darauf b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Begriffsbestimmung.

Rn 3 Die Fähigkeit, in den durch §§ 107 ff gezogenen Grenzen am Rechtsverkehr teilzunehmen beginnt am siebten Geburtstag (0 Uhr) und endet mit Eintritt der Volljährigkeit (§ 2), am 18. Geburtstag (0 Uhr). Das BGB bezeichnet diese Altersgruppe pauschal als Minderjährige. Den Begriff des Jugendlichen, den § 1 II JGG für die 14- bis 18-Jährigen verwendet und den des Heranwachse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Berechtigung.

Rn 4 Beide Ehegatten sind grds berechtigt, erwerbstätig zu sein, wobei das Recht nach II 2 unter dem Vorbehalt der Familienverträglichkeit steht. Zur Familie idS gehören nicht nur die Mitglieder der häuslichen Gemeinschaft, sondern auch weitere Personen, denen ggü eine sittliche Verpflichtung zur Pflege und Betreuung besteht (BTDrs 7/4361, 26). Bestehende Unterhaltspflichten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Arten der wechselbezüglichen Verfügungen.

Rn 6 Wechselbezüglich können gem III Erbeinsetzung (einschließlich der Anwachsungswirkung des § 2094; Nürnbg DNotZ 18, 148 [OLG Nürnberg 24.04.2017 - 1 W 642/17] m krit Anm Braun), Vermächtnis und Auflage sein, seit 17.8.15 auch die Wahl des anzuwendenden Erbrechts (BGBl I, 1059). Für zahlreiche Staaten erklärt die EuErbVO (prakt Hinweise bei Lutz BWNotZ 16, 34) das Recht de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Unternehmer hat dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung zum Abschluss eines Teilzeit-Wohnrechtevertrags, eines Vertrags über ein langfristiges Urlaubsprodukt, eines Vermittlungsvertrags oder eines Tauschsystemvertrags vorvertragliche Informationen nach Artikel 242 § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Textform zur V...mehr

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zfs 08/2024, Kostenersatz f... / 2 Aus den Gründen:

[5] I. Das Berufungsgericht (LG Hamburg, Urt. v. 21.10.2021 – 323 S 14/21, juris) hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren relevant, ausgeführt: [6] Die Haftung der Beklagten dem Grunde nach stehe nicht in Streit. Die Beklagte sei zur Übernahme von im Zusammenhang mit der Fahrzeugdesinfektion anfallenden Kosten grundsätzlich verpflichtet. Kost...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertragsgrenzen (§ 556a I 2).

Rn 6 § 556a I 2 schreibt keine Verbrauchserfassung vor (BGH ZMR 10, 282 Rz 15). Auch Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung abhängen, sind daher nach hM vGw nicht nach § 556a I 2 umzulegen (BGH ZMR 10, 282 Rz 15 und Rz 20; NZM 08, 444 Rz 12). Stellungnahme. Der hM ist zu folgen, aber nur dann, wenn der Vermieter nicht nach Öffentl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechnungslegung.

Rn 3 Zusätzlich muss der Betreuer beim Ende der Betreuung (§ 1870) oder einem Betreuerwechsel ein Bestandsverzeichnis in Form einer Schlussrechnung (II–IV) erstellen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Berechtigte nach I dies vom Betreuer ausdrücklich verlangt (II 1). Diese Einschränkung soll eine Erleichterung für die Arbeit der Betreuer in den Fällen darstellen, wo ohnehi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 650o BGB – Abweichende Vereinbarungen.

Gesetzestext 1Von § 640 Absatz 2 Satz 2, den §§ 650i bis 650l und 650n kann nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. 2Diese Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. Rn 1 Von den Bestimmungen in Kapitel 3 kann nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden, auch nicht durch Individualvereinbarungen. Ebe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Übernahme.

Rn 5 Wird das Landgut nicht nach den Sondervorschriften der landesrechtlichen Anerbengesetze, sondern nach erbrechtlichen Grundsätzen des BGB an eine Erbengemeinschaft vererbt, so kann der Erblasser einem Miterben das Recht einräumen, das Landgut allein zu übernehmen. Dann ist das Landgut bei der Auseinandersetzung nach I nur mit dem ggü dem Verkehrswert geringeren Ertragswe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Wesen des Vorbehaltsguts.

Rn 1 Vorbehaltsgut steht im Alleineigentum eines Ehegatten und wird von ihm selbstständig und auf eigene Rechnung verwaltet (III). Der Ehegatte hat das alleinige Verfügungsrecht und auch das Recht, die Nutzungen zu ziehen. Nur hilfsweise steht es für den Familienunterhalt zur Verfügung (§ 1420). Rn 2 Wegen der Trennung des Vorbehaltsguts vom Gesamtgut und dem Vermögen des and...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält eine abschließende Aufzählung aller Aufhebungsgründe. Die in I aufgeführten Tatbestände beziehen sich auf Verstöße gegen Eheschließungsvorschriften. II betrifft Fehler bei der Bildung des Eheschließungswillens (Nr 1–4) oder die Missbilligung des Motivs zur Eheschließung im Fall der Scheinehe (Nr 5). Wenn offenkundig ist, dass die beabsichtigte Ehe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 311c BGB – Erstreckung auf Zubehör.

Gesetzestext Verpflichtet sich jemand zur Veräußerung oder Belastung einer Sache, so erstreckt sich diese Verpflichtung im Zweifel auch auf das Zubehör der Sache. Rn 1 Die abdingbare Vorschrift betrifft den Umfang der schuldrechtlichen Verpflichtung zur Veräußerung oder Belastung einer Sache. § 311c wird auf Miete und Pacht analog angewendet (BGH NJW 00, 354, 357 [BGH 29.09....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Keine Vereinbarung.

Rn 100 Haben die Parteien keine Nachmieterklausel und nichts anderes vereinbart, kann der Mieter nach Treu und Glauben gem § 242 in Härtefällen das Recht haben, einen Ersatzmieter (zum Sonderfall der Wohngemeinschaft vgl Rn 96) zu stellen (BGH ZMR 22, 629 Rz 63; NJW 15, 3780 Rz 26; ZMR 03, 656, 658; s.a. ZMR 22, 629 Rz 19). Ein solcher Fall ist zB anzunehmen, wenn der Mieter...mehr

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ZErb 08/2024, Deutsch-türki... / I. Rechtsquellen deutsch-türkischer Erbfälle

Die maßgeblichen Rechtsquellen des internationalen Privat- (IPR) und Zivilverfahrensrechts (IZVR) deutsch-türkischer Erbfälle sind zunächst aus türkischer Sicht insbesondere das Gesetz über das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (tIPRG)[4] sowie aus deutscher Sicht insbesondere die EuErbVO. Darüber hinaus gilt zwischen Deutschland und der Türkei das deutsch-türk...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 8. Auswirkungen auf Bewertungsgestaltungen

Rz. 17 Da der Gesetzgeber Immobilien und Betriebe grundsätzlich mit dem vollen Verkehrswert bewertet, verlieren Gestaltungen zur Ausnutzung von Bewertungsunterschieden in der Erbschaftsteuer teilweise ihre Bedeutung. In Einzelfällen ist es jedoch noch möglich, dass die Steuerwerte unter dem gemeinen Wert liegen. Denn die gesetzlichen Bewertungsverfahren sind immer vereinfach...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 4. Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 342 Ein Erbverzicht erfolgt nach Art. 1048 ZGB durch Abschluss eines Vertrages des Verzichtenden mit dem Erblasser. Der Vertrag wie auch seine Aufhebung sind notariell zu beurkunden. Der Verzichtende bleibt gem. Art. 992 ZGB bei der Berechnung der Pflichtteile außer Betracht, so dass der Verzicht die Pflichtteile der anderen erhöht.[394] Der Verzicht kann auf das Pflicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtswirkungen.

Rn 4 § 193 verschiebt einen Termin bzw verlängert eine Frist (mit Auswirkung auf Fälligkeit, § 217 II 1, und Verzug), enthält jedoch keine Rückwirkungsfiktion (Frankf NJW 75, 1971 [OLG Frankfurt am Main 23.01.1975 - 1 U 79/74]). Sie verschiebt auch nicht den Tag des Fristbeginns (RG Recht 1937 Nr 1915). Auch Zwischenfristen, an deren Lauf sich dann die endgültige Leistungsfr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) In einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag ist eine Vereinbarung über ein Kündigungsrecht des Darlehensgebers unwirksam, wenn eine bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart wurde oder die Kündigungsfrist zwei Monate unterschreitet. (2) 1Der Darlehensgeber ist bei entsprechender Vereinbarung berechtigt, die Auszahlung eines Allgemein-Verbraucherdarlehens, bei dem eine Zei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsatz.

Rn 1 § 1114 beschränkt die selbstständige Belastung von Miteigentumsanteilen im Interesse der Vermeidung dadurch begründeter Schwierigkeiten bei der Grundbuchführung und der Zwangsversteigerung. Ein Rangvorbehalt bei einem Recht an einem im Miteigentum stehenden Grundstück kann für Hypotheken an dem Miteigentumsanteil nach dem Anteil des Miteigentümers am gesamten Vorbehalt ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 4. Galizien

Rz. 500 Das Recht von Galizien sieht Pflichtteile seit 2006 nur noch für die Abkömmlinge und den Ehegatten vor. Vorfahren sind seitdem nicht mehr pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil sämtlicher Abkömmlinge besteht in einem Anspruch auf ein Viertel des Wertes des Nachlasses (Art. 243 Ley del derecho civil de Galicia vom 14.6.2006). Der Pflichtteil kann in Nachlassgegenstän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsentstehung.

Rn 27 Das Recht entsteht unter den Voraussetzungen von § 873, möglich als Gesamtberechtigung (BayObLG NJW 66, 56). Der Eintragungsvermerk muss den Rechtsinhalt schlagwortartig angeben (BGHZ 35, 378; BGH NJW 13, 1963 Rz 1; NJW 14, 311, 312; Nürnbg NJW-RR 00, 1257, mehrere Inhalte, auch unselbständige Nebenrechte; Schlesw Rpfleger 10, 580; München NJW-RR 11, 1461 [OLG München ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang.

Rn 3 Der Patient kann Einsicht in die vollständige Patientenakte verlangen. Grds ist das Recht auf Einsicht und Herausgabe umfassend, aber nicht unbegrenzt. So steht dem Patienten kein pauschaler Auskunftsanspruch auf Namen und Adressen sämtlicher Behandelnder in einem Krankenhaus zu (Hamm RDG 17, 317). Eine Differenzierung zwischen objektiven Feststellungen und Befunden ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Erklärung.

Rn 6 Die Zustimmung des Dritten ist eine formfreie, einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung, die eine Verfügung über das Recht darstellt (Ddorf Rpfleger 93, 337 [OLG Düsseldorf 03.02.1993 - 3 Wx 34/93]) und nach Zugang unwiderruflich ist (3 Hs 2). In den Fällen des § 21 GBO ist die Erklärung in der Form des § 29 GBO auch für den Grundbuchvollzug erforderlich (MüKo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verfügungen über das Eigentum.

Rn 3 Genehmigungsbedürftig sind alle Verfügungen über das Eigentum an den in Nr 1–3 genannten Gegenständen sowie die Verpflichtung zu einer derartigen Verfügung (Nr 6). Mit- bzw Gesamthandseigentum des Betreuten genügen (Köln Rpfleger 96, 446 [OLG Köln 20.05.1996 - 2 Wx 10/96]). Genehmigungspflichtig ist auch die Umwandlung einer Gesamthandsgemeinschaft in eine Bruchteilsgem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift normiert neben § 399 ein weiteres Abtretungsverbot. Es beruht auf denselben sozialpolitischen Erwägungen wie § 394. Die als unpfändbar deklarierten Forderungen sollen dem Gläubiger unter allen Umständen erhalten bleiben, um zu verhindern, dass er u seine Familie der öffentlichen Fürsorge anheimfallen (BGHZ 125, 116, 122). Rn 2 § 400 enthält zwingendes Rech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Umfang des Schenkungsverbots.

Rn 4 Verboten sind dem Vormund alle Schenkungen iSd § 516, die er im Namen des Mündels macht (1), mit Ausnahme der Pflicht- und Anstandsschenkungen (2). Neben Handschenkungen und der Abgabe von Schenkungsversprechen fällt auch der Erlass einer Forderung schenkungshalber darunter (Staud/Veit § 1804 aF Rz 2; BGH FamRZ 20, 188). Nicht erfasst werden sonstige unentgeltliche Zuwe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Allgemeine Fragen.

Rn 22 Die Vorfrage, ob eine wirksame Ehe besteht, ist nach Art 13 (ggf iVm Art 11 I; s dazu Art 13 Rn 4) selbstständig anzuknüpfen (BRHP/Otte Rz 62). Auf ausl Entscheidungen über die Auflösung solcher Ehen sind die Regeln über die Anerkennung ausl Entscheidungen anzuwenden. Rn 23 Für die maßgebliche Staatsangehörigkeit gelten die allgemeinen Regeln des Art 5, s Art 5 Rn 19 ff...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Prozessuales.

Rn 10 Der Reisende muss einen Mangel (s § 651i II), dessen Dauer und – trotz der systematischen Stellung – nach dem BGH auch die Anzeige als Anspruchsvoraussetzung beweisen (BGH NJW 85, 132 [BGH 20.09.1984 - VII ZR 325/83]; auch LG Hannover NJW-RR 90, 1018; AG Hamburg RRa 95, 26). Die Instanzgerichte folgen dem zT zu Recht nicht (LG Frankfurt NJW-RR 86, 540 [LG Frankfurt am ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ungerechtfertigte Bereicherung.

Rn 15 Fällt aufgrund der Nichtigkeit des Grundgeschäfts der Rechtsgrund weg, ist das Schuldversprechen kondizierbar (BGH NJW-RR 99, 573, 574 f [BGH 30.11.1998 - II ZR 238/97]; NJW 00, 2501, 2502 [BGH 18.05.2000 - IX ZR 43/99]; Grüneberg/Sprau Rz 11; Staud/Marburger Rz 23; MüKo/Habersack Rz 47). Dasselbe gilt, wenn das Grundgeschäft nachträglich durch Tilgung oder Aufrechnung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) True and fair view

Rn. 404 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Dem in § 264 Abs 2 S 1 HGB, dh in den ergänzenden Vorschriften für KapGes formulierten True and fair view-Gebot wonach der JA einer KapGes ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu vermitteln hat, hat keine GoB-Qualität und verdrängt insbesondere andere GoB nicht (Kru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Objektive Anknüpfung.

Rn 5 Fehlt eine Rechtswahl nach Unterabsatz 2 – oder ist diese unwirksam (Leible/Lehmann RIW 08, 536) –, so verweist Unterabsatz 1 in Umkehrung von Art 4 und von I auf das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts der beförderten Person, sofern sich in diesem Staat auch Abgangsort (zB BGH NJW 18, 1249 [BGH 24.10.2017 - X ZR 64/16]; Frankf NJW 18, 3591 [OLG Frankfurt am Main 25.09.2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gemeinsame Sorge durch spätere Heirat (§ 1626a I Nr 2).

Rn 4 Wenn die Eltern bei der – der Geburt des Kindes nachfolgenden – Heirat einen Ehenamen annehmen, wird dieser automatisch Geburtsname des Kindes, falls sich das Kind, sofern es über 5 Jahre alt ist, der Änderung anschließt (§ 1617c I 1). Rn 5 Heiraten die Eltern nach der Geburt des Kindes, ohne einen Ehenamen anzunehmen, haben sie nach § 1617b I 1 das Recht zur Neubestimmu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schuldrechtlicher Restausgleich.

Rn 7 Ein schuldrechtlicher Restausgleich ist in allen Fällen möglich, in denen nach früherem Recht überhaupt kein oder nur tw ein öffentlich-rechtlicher Wertausgleich durchgeführt werden konnte. Nach § 1587b V BGB aF war die Begründung von gesetzl Rentenanwartschaften zum Ausgleich hoher Anrechte der verpflichteten Person (insb aus der Beamtenversorgung und der berufsständis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 66. Verlagsvertrag (Abs 1 lit b, Abs 2, Abs 4).

Rn 64 Bei Verlagsverträgen erfolgt die objektive Anknüpfung nach I lit b, also dem Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes (Art 19) des Verlages (Staud/Magnus Art 4 Rz 548 mwN; vgl zu ex Art 28 EGBGB BGHZ 147, 178; LG München I IPRspr 00 Nr 24 59).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Die Aufrechnung bewirkt das Erlöschen der Aufrechnungsforderung wie der Hauptforderung. Eine Gegenaufrechnung des Gläubigers ggü der mit der Aufrechnung erloschenen Aufrechnungsforderung des Schuldners geht ins Leere (RGZ 143, 382, 388). Allerdings kann das Widerspruchsrecht nach § 396 eingreifen. Wurde zulässigerweise mit einer auflösend bedingten Forderung aufgerechne...mehr

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§ 18 Länderübersicht / III. Testamentarische Erbfolge

Rz. 268 Das niederländische Recht kennt lediglich einseitige, frei widerrufliche letztwillige Verfügungen. Gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge sind auch nach dem neuen Erbrecht unzulässig. Inhaltlich kann der Erblasser Erbeinsetzungen, Vermächtnisse, Auflagen und die Errichtung von Stiftungen anordnen sowie Testamentsvollstrecker einsetzen. Rz. 269 Der Erblasser erhä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 2 Der Mieter kann den Mietvertrag gem §§ 569 I 1, 543 fristlos kündigen, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen (Rn 4) Gefährdung der Gesundheit verbunden ist (daneben besteht ein Kündigungsrecht aus § 543 II Nr 1). Es handelt sich um eine aus sozialpolitischen Erwägungen zu Gunsten des Mieters aufgenommene Vorschrift (BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wertermittlungsanspruch (Abs 1 S 2).

Rn 21 Der Wertermittlungsanspruch ist ein zusätzlicher, der neben dem Auskunftsanspruch ggf auch im Wege des Stufenantrages gesondert geltend gemacht werden muss (Naumbg OLGR 01, 34). IRd Anspruchs ist der auskunftspflichtige Ehegatte nur verpflichtet, die Verkehrswerte der in sein Endvermögen fallenden Gegenstände zu ermitteln und anzugeben, soweit er hierzu selbst imstande...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abs 3: Familiengerichtliche Unterstützung.

Rn 6 Auf jederzeit widerruflichen Antrag beider personensorgeberechtigter Eltern oder eines allein personensorgeberechtigten Elternteils muss das FamG – funktionell der Rechtspfleger (§ 3 Nr 2a RPflG) – diese unterstützen. Allerdings nur in geeigneten Fällen, weshalb das FamG ein Tätigwerden auch ablehnen kann; entscheidend hierfür ist das Kindeswohl. Das Gericht kann hinter...mehr