Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Bosnien und Herzegowina / d) Testamentsvollstreckung

Rz. 69 Der Erblasser kann einen Testamentsvollstrecker ernennen, allerdings enthalten die Gesetze keine Bestimmungen über das Verhältnis zwischen dem Testamentsvollstrecker und den Erben. Außerdem sind die Rechte und Pflichten des Testamentsvollstreckers äußerst spärlich geregelt. Der Testamentsvollstreckung widmen die Gesetze jeweils nur vier Artikel, Art. 116–119 ErbG FBuH...mehr

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Arbeitnehmer / 4 Ausschluss der Arbeitnehmereigenschaft

Nicht zu den Arbeitnehmern gehören in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung insbesondere: ordentliche und stellvertretende Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft [1], mitarbeitende Gesellschafter von offenen Handelsgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Komplementäre und unter bestimmten Voraussetzungen auch Kommanditisten, Geschäftsführer von G...mehr

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Deutschland / 1. Gesetzlich vorgesehene Auseinandersetzung

Rz. 123 Die Miterbengemeinschaft ist von Anfang an auf Auseinandersetzung gerichtet. Gemäß § 2042 BGB kann jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung verlangen, soweit nicht einer der Ausnahmefälle der §§ 2043–2045 BGB vorliegt. Rz. 124 Für die Durchführung der Auseinandersetzung verweist § 2042 Abs. 2 BGB auf die §§ 752, 753 BGB. Sofern es sich um teilbare Nachlassgegens...mehr

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Deutschland / 1. Grundsätze

Rz. 130 Ein Miterbe kann nicht über einzelne Nachlassgegenstände verfügen. § 2033 BGB ermöglicht es aber, dass ein Miterbe über seinen Anteil an dem Nachlass insgesamt verfügt. Wichtigster Fall der Verfügung über den Erbteil ist die Erbteilsübertragung. Hierbei geht die gesamthänderische Mitberechtigung des Veräußerers am Nachlass im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Er...mehr

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Entschädigungen / Arbeitsrecht

Entschädigungen können auch im Arbeitsverhältnis zum Ausgleich für den Verlust von Rechten und Ansprüchen gezahlt werden. Wichtigste Entschädigungen des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber sind Abfindungen für den Verlust oder die Verschlechterung des Arbeitsplatzes. In der betrieblichen Praxis werden Abfindungen zum einen innerhalb eines Aufhebungsvertrages vereinbart, zum ...mehr

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Irland / 2. Enterbung bzw. Entziehung des Pflichtteilsrechts

Rz. 148 Eine Enterbung ist jederzeit möglich. Dem überlebenden Ehegatten, dem eingetragenen Lebenspartner und den Kindern können jedoch ihre Rechte nach Sec. 111, 111A bzw. Sec. 117 ISA nicht entzogen werden (siehe Rdn 113 ff.). Ein Entzug ist nur durch faktische Verminderung des Vermögens zu Lebzeiten möglich. Hier ist jedoch die Schutzvorschrift der Sec. 121 ISA zu beachte...mehr

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Frankreich / cc) Entschädigung für kostenlose Mitarbeit im Betrieb des Erblassers

Rz. 91 Erwähnt sei noch die Regelung in Art. 14 des Gesetzes Nr. 89–1008 vom 31.12.1989, die dem überlebenden Ehegatten gegen den Nachlass einen Anspruch in Höhe von drei gewerblichen Jahresmindestlöhnen zugesteht, wenn er zehn Jahre in einem dem verstorbenen Partner allein gehörenden Betrieb unentgeltlich mitgearbeitet hat. Dieser Betrag wird auf das bei den Auseinandersetz...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 3.6 Krankenversicherung bei Beschäftigung im Ausland

Ausländische Arbeitnehmer, die im Ausland von einem deutschen Arbeitgeber beschäftigt werden, unterliegen grundsätzlich den Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates. Ausnahmen kann es im Rahmen einer Ausstrahlung geben. Ebenso kann es andere Regelungen im Rahmen des über- und zwischenstaatlichen Rechts geben.mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / VI. Vor dem 1.4.1953 geschlossene Ehen ("Uralt-Ehen")

Rz. 84 Für vor dem 1.4.1953 geschlossene Ehen gilt weiterhin Art. 15 EGBGB in der vom BVerfG am 22.2.1983 für nichtig erklärten Urfassung von 1900 (Art. 220 Abs. 3 S. 6 EGBGB) und damit das Heimatrecht des Ehemannes bei Eheschließung, da gem. Art. 117 GG für diese Ehen Art. 3 Abs. 2 GG noch nicht gilt. Die Eheleute haben aber seit dem 9.4.1983 die Möglichkeit, die ggf. als u...mehr

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Russische Föderation / 8. Erbvertrag

Rz. 43 Zusammen mit den Regelungen über das gemeinschaftliche Testament wurde seit dem 1.7.2019 auch die Möglichkeit des Abschlusses eines Erbvertrages geschaffen. Erbverträge können – im Gegensatz zu gemeinschaftlichen Testamenten – zwischen beliebigen Personen geschlossen werden. Rz. 44 Der Abschluss eines Erbvertrages bedarf gemäß Art. 1140.1 Abs. 1 ZGB der notariellen Beu...mehr

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Griechenland / VI. Internationaler ordre public

Rz. 31 Art. 33 grZGB (ordre public) gilt auch auf dem Gebiet des Internationalen Erbrechts. Diese Regelung verhindert die Anwendung ausländischen Rechts, wenn dieses die Grundlagen der in Griechenland herrschenden politischen und sozialen Ordnung erschüttert. Vorbehaltlich der Anwendung der EuErbVO werden Erbverträge (auch der Erbverzichtsvertrag) als Berufungsgrund als unve...mehr

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Österreich / c) Sicherung des Verlassenschaftsvermögens

Rz. 130 Das Verlassenschaftsvermögen verbleibt i.d.R. in Verwahrung der Angehörigen, die sich jeder eigenmächtigen Verfügung über die Verlassenschaft zu enthalten haben. Die Sicherung des Verlassenschaftsvermögens stellt einen Schutz gegen eigenmächtige Verfügung über Verlassenschaftsgegenstände dar (§ 147 AußStrG). In der Praxis werden Sicherungsmaßnahmen äußerst selten und...mehr

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Auslandstätigkeit / 5 Öffentlicher Arbeitgeber

Deutsche Staatsangehörige, die im Inland weder Wohnsitz[1] noch gewöhnlichen Aufenthalt[2] haben, jedoch zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen, unterliegen der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht [3]; ebenso die zu ihrem Haushalt gehörende...mehr

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Finnland / c) Verlobungskinder

Rz. 37 Eine Besonderheit des finnischen Rechts ist das sogenannte Verlobungskind. Als Verlobungskinder wurden in der früheren Gesetzgebung Kinder bezeichnet, die von bereits Verlobten gezeugt wurden oder deren Eltern sich später verlobt hatten. Das Verlobungskind hat die Stellung eines außerehelichen Kindes mit anerkannter Vaterschaft. Diese Regelung gilt für Kinder, die zwi...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.4 Befristung der Auslandsentsendung

Das zweite Arbeitsverhältnis kann befristet abgeschlossen werden. Die Aufnahme einer Befristung für die Dauer des Auslandseinsatzes ist als Sachgrund durch das BAG anerkannt[1] – dies gilt auch für die Befristung des Auslandsarbeitsverhältnisses, wenn so die Zugehörigkeit zur deutschen Sozialversicherung nach § 4 SGB IV erhalten bleiben soll.[2] Anerkannt ist auch ein zeitli...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 1. Rechtsnatur

Rz. 93 Der Pflichtteil gewährt eine dingliche Beteiligung am Nachlass, indem den Pflichtteilsberechtigten ein entsprechender Anteil der Erbschaft zusteht (Art. 30 Abs. 1 ErbG FBuH, Art. 31 ErbG RS, Art. 34 Abs. 1 ErbG BD BuH), und nicht lediglich einen Geldanspruch gegen den Erben. Diese gesetzliche Bestimmung ist aber nicht zwingend, so dass der Erblasser bestimmen kann, da...mehr

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Ungarn / c) Erteilung eines ENZ für Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker

Rz. 13 Personen, die im Zusammenhang mit der Nachlassabwicklung bestimmte Aufgaben und diesbezügliche Befugnisse haben, können die Erteilung des ENZ zum Nachweis ihrer Rechtsstellung und Befugnisse nicht nur aufgrund des rechtskräftigen Nachlassübergabebeschluss, sondern bereits in einem früheren Verfahrensstadium beantragen.[19] Rz. 14 Dies ist insbesondere der Fall, wenn de...mehr

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Deutschland / 1. Annahme der Erbschaft

Rz. 137 Die Erbschaft fällt mit dem Tod des Erblassers ipso iure dem berufenen Erben an (§ 1942 Abs. 1 BGB). Einer ausdrücklichen Annahme der Erbschaft bedarf es nicht. Der Erbe wird automatisch Träger sämtlicher Rechte und Pflichten. Der Annahme kommt daher nur geringe Bedeutung zu. Gemäß § 1943 BGB kann der Erbe die Erbschaft lediglich nicht mehr ausschlagen, wenn er sie a...mehr

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Abfindung / 2.2 Entschädigung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen

Eine Entschädigung ist eine Leistung, die "als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen" gewährt wird, d. h. an die Stelle weggefallener oder wegfallender Einnahmen tritt. Sie muss unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen bedingt sowie dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen und auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen. Eine Ent...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / c) Erbverzichtsverträge (finiquito)

Rz. 89 Hinsichtlich der Erbverzichtsverträge verwies Art. 77 CDCIB a.F. auf die für Mallorca geltenden Regelungen, soweit diese mit der Funktion und Bedeutung der entsprechenden Regelungen für die Inseln Ibiza und Formentera vereinbar sind. Dem Grundsatz nach waren somit die Vorschriften der Art. 50 und 51 CDCIB a.F. somit in Ergänzung zu den Regelungen des Dritten Buches au...mehr

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Türkei / IV. Bemessungsgrundlage

Rz. 121 Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer ist der steuerpflichtige Erwerb, der gem. § 10 VVK i.V.m. dem türkischen Steuerverfahrensgesetz (Vergi Usul Kanunu, VUK)[194] ermittelt wird. Von dem so ermittelten steuerpflichtigen Brutto-Erwerb werden die Nachlassverbindlichkeiten in Abzug gebracht. Dieser Nettowert des Nachlasses wird dann besteuert. Bei der Wertermittl...mehr

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Polen / IV. Testamentsvollstreckung

Rz. 68 Gemäß Art. 986 § 1 ZGB kann der Erblasser im Testament einen oder mehrere Testamentsvollstrecker berufen, der die Erbmasse verwalten und die Nachlassverbindlichkeiten begleichen soll. Der Testamentsvollstrecker muss voll geschäftsfähig sein (Art. 986 § 2 ZGB). Der Erblasser kann einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der die Erbschaft oder den abgesonderten oder best...mehr

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Tschechien / 1. Rechtsgrundlage

Rz. 8 Das tschechische internationale Privatrecht ist durch das IPRG geregelt, das mit Wirkung zum 1.1.2014 das IPPRG beseitigt hat (siehe auch Rdn 2). Das IPRG ist jedoch von der seit dem 17.8.2015 geltenden EuErbVO überlagert, die im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit vorrangig anzuwenden ist. Die Kollisionsnormen in bilateralen Rechtshilfeabkommen, die die Tschechische...mehr

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Belgien / b) Kapazität/Handelsfähigkeit (Art. 4.244 des ZGB)

Rz. 62 Alle Parteien an einem Erbvertrag müssen handlungsfähig sein. Falls eine Partei minderjährig ist oder auf der Grundlage von Art. 492/1 § 2 ZGB für testierunfähig erklärt worden ist, kann dennoch ihr gesetzlicher Vertreter für sie und in ihrem Namen einen Erbvertrag abschließen, unter folgenden Bedingungen:mehr

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Irland / 4. Formwirksamkeit von Testamenten

Rz. 19 Für die Formwirksamkeit eines Testaments ist vorrangig vor der EuErbVO das Haager Testamentsformübereinkommen vom 5.10.1961 anzuwenden (vgl. den insoweit nur klarstellenden Art. 75 Abs. 1 EuErbVO). Auch Irland ist diesem Abkommen beigetreten. Dieses Übereinkommen gilt auch für die Form eines gemeinschaftlichen Testaments (im Sinne des deutschen Rechts), nicht aber für...mehr

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Polen / VI. Wege der Nachlassregelung außerhalb des Erbrechts

Rz. 71 An dieser Stelle soll nur angedeutet werden, dass der polnische Gesetzgeber gewisse Rechte vorgesehen hat, die nicht Bestandteil des Nachlasses werden. Sie unterliegen einem anderen Regime der Rechtsnachfolge als dem Erbrecht. Dies betrifft insbesondere Bankanlagen – bis zu einer in den Vorschriften vorgesehenen Höhe – und Mittel, die durch den Rentenversicherungsfond...mehr

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Slowenien / B. Grundlagen

Rz. 9 In der Republik Slowenien ist das Erbrecht in der Verfassung[26] verankert (Art. 33). Das Gesetz über die Erbfolge [27] (ErbG), anwendbar seit 1.1.1977 und mehrfach novelliert,[28] regelt sowohl das materielle Erbrecht als auch das Verfahrensrecht. Rz. 10 Den Gegenstand der Erbfolge bilden Sachen und Rechte, deren Eigentümer bzw. Inhaber eine Einzelperson ist (Art. 2 Erb...mehr

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Tschechien / 3. Verfügungen zu Lebzeiten

Rz. 119 Der Abschluss eines Erbvertrages hindert den Erblasser nicht, zu seinen Lebzeiten über sein Vermögen beliebig zu verfügen. Errichtet der Erblasser jedoch eine Verfügung von Todes wegen oder macht er zu Lebzeiten eine Schenkung, die den vertraglich berufenen Erben oder Vermächtnisnehmer beeinträchtigt, können Letztere sich auf die relative Unwirksamkeit dieses Testame...mehr

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Frankreich / ee) Erbauseinandersetzung

Rz. 32 Interessant ist in diesem Zusammenhang schließlich auch die Einordnung einer Erbauseinandersetzung des französischen Rechts. Nach der Erbauseinandersetzung wird gem. Art. 883 C.C. jeder Miterbe so angesehen, als habe er die ihm zugeteilten Gegenstände bereits im Zeitpunkt des Erbfalls unmittelbar vom Erblasser erhalten. Die Teilung ist also nur deklaratorisch (effet d...mehr

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Estland / 4. Inventur

Rz. 55 Nach einer Inventur ist die Verantwortung des Erben für Pflichten, die sich aus der Erbschaft ergeben, auf den Wert der Erbschaft beschränkt. Eine Inventur der Erbschaft ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn es sich bei mindestens einem Erben um eine beschränkt geschäftsfähige Person, eine Gemeinde oder den Staat handelt. In allen anderen Fällen ist die Inventur freiwil...mehr

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Tschechien / bb) Testamentsvollstrecker

Rz. 65 Gemäß §§ 1553 ff. ZGB kann der Erblasser durch Testament einen Testamentsvollstrecker ernennen und ggf. dessen Pflichten und Vergütung bestimmen. Der Testamentsvollstrecker hat dafür zu sorgen, dass die letztwilligen Verfügungen des Erblassers erfüllt werden. Zur Erfüllung dieser Aufgaben stehen ihm alle notwendigen Rechte zu. Zu diesem Zwecke ist er auch berechtigt, ...mehr

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Bulgarien / IV. Testamentsvollstreckung

Rz. 49 Der Testator kann eine oder mehrere geschäftsfähige Personen mit der Testamentsvollstreckung beauftragen und dabei ihre Rechte und Pflichten definieren sowie deren Zusammenarbeit festlegen. Da dies im Testament zu erfolgen hat, wo die Annahme des Vollstreckungsauftrags per definitionem fehlt, kann jeder, der ein rechtliches Interesse an der Testamentsvollstreckung hat...mehr

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Unbeschränkt steuerpflichti... / Zusammenfassung

Begriff Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Steuerpflicht beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Der Besteuerung im Inland unterliegen alle inländischen und alle ausländischen Einkünfte des Steuerpflichtigen. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung ausländischer Einkünfte können Doppelbe...mehr

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Schweiz / a) Aus Sicht der Schweiz

Rz. 65 Stirbt ein Schweizer Erblasser mit letztem Wohnsitz in der Schweiz, so sind aus Schweizer Sicht grundsätzlich die Schweizer Gerichte und Behörden für die Behandlung des gesamten, weltweiten Nachlasses zuständig (Art. 86 Abs. 1 nIPRG). Der Nachlass untersteht Schweizer Erbrecht (Art. 90 Abs. 1 IPRG); eine Rechtswahlmöglichkeit besteht nur für Schweizer Doppel- oder Meh...mehr

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Estland / II. Einkommensteuer

Rz. 65 Die Erbschaft unterliegt nach dem Einkommensteuergesetz [44] keiner direkten Einkommensteuer.[45] Werden Gegenstände aus dem Nachlass verkauft, die nicht im persönlichen Gebrauch[46] des Erben waren, so fällt darauf Einkommensteuer an.[47] Wird eine geerbte Immobilie verkauft, die zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht Wohnsitz des Verkäufers war, fällt auch darauf Einkomme...mehr

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Österreich / 4. Lebensgefährte

Rz. 23 Der Lebensgefährte hat ein gesetzliches Erbrecht im letzten Rang, sofern kein gesetzlicher Erbe zur Verlassenschaft gelangt und er mit dem Verstorbenen als dessen Lebensgefährte zumindest in den letzten drei Jahren vor dessen Tod im gemeinsamen Haushalt gelebt hat (außerordentliches Erbrecht des Lebensgefährten, § 748 ABGB). Soll der Lebensgefährte etwas erhalten, mus...mehr

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Finnland / f) Auflage und Bedingung

Rz. 63 Testamentarische Auflagen und Bedingungen sind im finnischen Erbrecht nicht explizit geregelt, sie sind jedoch zulässig.[21] Rz. 64 Sofern eine Auflage oder Bedingung den Bedachten verpflichtet, gegen die guten Sitten zu verstoßen, damit er den ihm zubedachten Anteil erhält, ist zu differenzieren: Handelt es sich um eine auflösende Bedingung/Auflage, hat dies nicht die...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / VII. Abgrenzung des Güterstatuts vom Erbstatut

Rz. 85 Beispiel: Der deutsche Erblasser hatte mit seiner damaligen französischen Braut vor der Eheschließung bei einem Pariser Notar einen Ehevertrag beurkunden lassen. Mit diesem vereinbarten die Brautleute die Errungenschaftsgemeinschaft des französischen Rechts, wobei dem überlebenden Ehegatten das Gesamtgut zuwachsen sollte (clause de stipulation intégrale). Später wechs...mehr

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Litauen / 4. Aktien

Rz. 83 Die Eigentumsrechte an geerbten Aktien werden durch den Erbschein bestätigt. Nur aufgrund eines Erbscheins kann die Eintragung in das Wertpapierkonto (bei nicht zertifizierten Aktien) oder das Aktienregister (bei zertifizierten Aktien) veranlasst werden.[33] Deshalb kann der Erbe alle Rechte und Pflichten als Aktionär erst nach Erhalt des Erbscheins ausüben. Bis dahin...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / I. Fallbeispiel

Rz. 50 Beispiel: Der Erblasser war spanischer Staatsangehöriger, stammte aus Bilbao, und hat die letzten 20 Jahre seines Lebens mit seiner Familie in Cambridge gelebt. Durch Testament vermachte er seine Anteile an einer französischen Aktiengesellschaft, die fast den gesamten Nachlass ausmachen, seiner Tochter. Das Testament hatte er bei einem Besuch in Paris errichtet, indem...mehr

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Italien / 4. Einfluss des Güterrechts auf die Erbfolge

Rz. 94 Das Güterrecht hat keinen direkten Einfluss auf die Erbfolge. Die Erbquote des Ehegatten ist unabhängig vom Güterstand der Ehegatten. Zu beachten ist, dass mit dem Tod eines Ehegatten auch der gesetzliche Güterstand (comunione legale) endet (Art. 149 Abs. 1, 191 Abs. 1 c.c.). Das Gesamtgut ist daher gem. Art. 194 Abs. 1 c.c. vorab gleichmäßig zu teilen: Nur der Anteil...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 3.1 Mitteilungspflicht gegenüber Arbeitgeber

Der Arbeitnehmer ist gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitgeber zum Abruf der ELStAM bei Eintritt in das Dienstverhältnis Folgendes mitzuteilen[1]: Steueridentifikationsnummer, Tag der Geburt und ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt. Achtung Steuerklasse VI bei schuldhaftem Zögern Wenn der Mitarbeiter bei Beginn des Dienstverhältnisses seinem Arbeitgeb...mehr

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Schweiz / 1. Anknüpfungspunkte im schweizerischen Erbschaftssteuerrecht

Rz. 230 Anders als etwa im deutschen Erbschaftssteuerrecht ist für die Begründung der Steuerpflicht im Schweizer Erbschaftssteuerrecht einzig die Person des Erblassers maßgebend. Auf die Verhältnisse bei den steuerpflichtigen Erben kommt es in keinem Fall an.[409] Rz. 231 Eine unbeschränkte Steuerpflicht, welche den gesamten Nachlass weltweit erfasst, wird in der Schweiz begr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Lohnsteuerabz... / 3.3 Voll- oder Teilsperrung der ELStAM

Der Arbeitnehmer kann bei seinem Wohnsitzfinanzamt den Arbeitgeber benennen, der zum Abruf berechtigt ist (Positivliste = Abrufberechtigung) oder aber nicht berechtigt ist (Negativliste = Abrufsperre). Hierfür muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Steuernummer der lohnsteuerlichen Betriebsstätte mitteilen. Außerdem kann er die Bildung und Bereitstellung der ELStAM allgemein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Menschen mit Behinderung / Zusammenfassung

Begriff Als Behinderung bezeichnet man die dauerhafte Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Teilhabe einer Person, verursacht durch Abweichungen der körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit oder seelischen Gesundheit. Die Abweichung muss dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen. Arbeitgeber haben für Me...mehr

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Rumänien / 3. Auswirkungen des Ehegüterrechts auf die Nachlassteilung

Rz. 14 Gesetzlicher Güterstand in Rumänien ist die gesetzliche Gütergemeinschaft (sog. Errungenschaftsgemeinschaft, Art. 339 CCN).[2] Danach werden alle während der Ehe von den Ehepartnern erworbenen Vermögensgegenstände gemeinsames Eigentum der Eheleute. Abweichende vertragliche Vereinbarungen von dieser Regelung sind nach der Neuregelung des Familienrechts durch den CCN nu...mehr

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Weißrussland (Republik Bela... / IV. Nachlassschutz und Nachlassverwaltung

Rz. 37 Das ZGB RB sieht diverse Möglichkeiten zum Schutz und zur (treuhänderischen) Verwaltung des Nachlasses in den Art. 1066–1068 ZGB vor. Rz. 38 Demnach leitet der am Ort des Erbfalles zuständige Notar auf Antrag eines oder mehrerer Erben, des Testamentsvollstreckers, eines örtlichen Staatsverwaltungsorgans oder anderer im Interesse der Nachlasserhaltung agierenden Persone...mehr

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Portugal / 1. Die einverständliche Erbteilung

Rz. 194 An die außergerichtliche Erbteilung werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Formbedürftig ist die Auflösung der Erbengemeinschaft nur dann, wenn von der Teilung registerpflichtige Sachen, zumeist Immobilien, betroffen sind. In diesen Fällen muss die Teilung des Erbes unmittelbar beim Grundbuchamt (Conservatória do Registo Predial) oder in Form eines notariell...mehr

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / IV. Örtliche und zeitliche Relativität des ordre public

Rz. 22 Der Sachverhalt muss einen erheblichen Inlandsbezug [49] und eine Gegenwartsbeziehung aufweisen. Beispiel: Sind sämtliche Beteiligte in Tunesien lebende Muslime und beantragen sie einen Erbschein zur Abwicklung eines hier befindlichen Bankdepots nach ihrem 1994 verstorbenen Vater, so erscheint es vermessen, die sich bei Anwendung des islamischen Erbrechts ergebende ungl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / Zusammenfassung

Begriff Ausländische Arbeitnehmer sind Arbeitnehmer ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Arbeitsrechtlich ist dies jedoch unbeachtlich, entsprechende Differenzierungen sind unwirksam. Allerdings unterliegen ausländische Arbeitnehmer den Vorgaben des Ausländerrechts hinsichtlich Einreise und Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland. Dabei ist zwischen den EU-Staatsangehörigen...mehr