Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 3.1 Anzeige als Wirksamkeitsvoraussetzung der Abtretung

Rz. 27 Nach § 46 Abs. 2 AO wird die Abtretung jedoch erst wirksam, wenn sie der Gläubiger in der nach Abs. 3 vorgeschriebenen Form der zuständigen Finanzbehörde nach Entstehung des Anspruchs anzeigt. Die Verwendung des Worts "jedoch" bringt zum Ausdruck, dass die Regelung des Abs. 2 eine Abweichung von den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Abtretung begründet, au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 4.1 Grundsatz der Unzulässigkeit (Abs. 4 S. 1)

Rz. 48 Nach § 46 Abs. 4 S. 1 AO ist der geschäftsmäßige Erwerb von Erstattungs- oder Vergütungsansprüchen zum Zweck der Einziehung oder sonstigen Verwertung auf eigene Rechnung nicht zulässig. Eine entgegen dieser Vorschrift vorgenommene Abtretung ist – wie sich aus § 46 Abs. 5 Halbs. 2 AO ergibt – nichtig[1] und stellt nach § 383 AO eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Verbot d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 2.1.1 Abtretung

Rz. 8 Unter Abtretung versteht man die Übertragung einer Forderung auf einen anderen. Die Abtretung einer Forderung ist ausgeschlossen, soweit sie der Pfändung nicht unterworfen ist.[1] Diese Einschränkung ist für die Abtretung von Kindergeldansprüchen bedeutsam.[2] Nach § 398 S. 1 BGB setzt die Abtretung einen Vertrag zwischen dem bisherigen und dem neuen Gläubiger voraus, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 3.1.4 Verjährung

Rz. 35 Die Vorschrift nennt als Erlöschensgrund sowohl die Festsetzungsverjährung nach §§ 169–171 AO [1] als auch die Zahlungsverjährung nach §§ 228–232 AO. Rz. 36 Die Festsetzungsverjährung tritt mit dem Ablauf der für den Anspruch geltenden Festsetzungsfrist[2] ein. Da es sich bei der Festsetzungsfrist nicht um eine von den Beteiligten "einzuhaltende", sondern um eine von de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 2.2 Betroffene Ansprüche

Rz. 20 § 46 AO gilt nur für die in Abs. 1 bezeichneten Ansprüche des Stpfl. gegen den Steuergläubiger, nicht für Ansprüche des Steuergläubigers gegen den Stpfl.[1] Unter Ansprüchen auf Erstattung von Steuern, Haftungsbeträgen und steuerlichen Nebenleistungen könnten zwar auch solche auf Rückgewähr der von dem Steuergläubiger auf solche Ansprüche geleisteten Erstattungen zu v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 3.1.1.3.4 Überweisung auf ein Bankkonto

Rz. 21 Bei Banküberweisungen erlischt der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis mit der Gutschrift auf dem Konto des Überweisungsempfängers.[1] Die Verlustgefahr trifft nach § 270 Abs. 1 BGB grundsätzlich den Schuldner. Das FA wird von seiner Leistungspflicht gegenüber dem erstattungsberechtigten Ehegatten nicht frei, wenn es den Steuererstattungsbetrag nach Scheidung der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 3.4 Anzeige nach Entstehung des Anspruchs

Rz. 33 Die Anzeige kann erst nach Entstehung des Anspruchs erfolgen. Entstanden ist der Anspruch nach § 38 AO, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Erstattungsansprüche entstehen, sobald der Stpfl. Zahlungen auf Steuern, Haftungsbeträge oder steuerliche Nebenleistungen ohne rechtlichen Grund geleistet hat oder dieser später w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 Da § 46 AO lediglich Regelungen enthält, durch die die Wirksamkeit bzw. Zulässigkeit von Abtretungen und Verpfändungen von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht bzw. besonderen Einschränkungen unterworfen wird, finden auf diese Rechtsgeschäfte daneben auch die dafür geltenden Vorschriften des Bürgerlichen Rechts[1] entsprechende Anwendung. Diese bestimmen z. B. d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 3.1.2 Aufrechnung

Rz. 31 Unter Aufrechnung ist die wechselseitige Tilgung zweier sich gegenüberstehender gleichartiger Forderungen durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Stpfl. oder der Finanzbehörde zu verstehen.[1] Nach § 226 Abs. 1 AO gelten für die Aufrechnung mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis sowie für die Aufrechnung gegen diese Ansprüche die Vorschriften d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 5.1 Zollschuld

Rz. 59 Das Erlöschen der Zollschuld war seit dem Inkrafftreten des ZK am 1.1.1994 in den Art. 233 und 234 ZK geregelt, die § 47 AO überlagerten. Mit dem Inkrafftreten des Unionszollkodex[1] am 30.10.2013 ist Art. 124 UZK an deren Stelle getreten. Rz. 60 Das Erlöschen der Zollschuld durch Entrichtung und Erlass ist in Art. 124 Abs. 1 Buchst. b und c UZK abschließend geregelt. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 2.1 Möglichkeit der Abtretung, Verpfändung und Pfändung

Rz. 7 § 46 Abs. 1 AO stellt klar, dass die in der Vorschrift bezeichneten Erstattungs- und Vergütungsansprüche abgetreten, verpfändet und gepfändet werden können[1], ohne diese Begriffe näher zu erläutern. Er setzt deren Bedeutung vielmehr als bekannt voraus und knüpft damit an die entsprechenden Rechtsinstitute des Bürgerlichen Rechts und des Zivilprozessrechts an.[2] Die d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 6 Sinngemäße Anwendung der Abs. 2 bis 5 auf Verpfändungen (Abs. 6 S. 3)

Rz. 63 Nach § 46 Abs. 6 S. 3 AO sind die Vorschriften der Abs. 2–5 auf die Verpfändung sinngemäß anzuwenden. Die Vorschrift ist an dieser Stelle deplatziert, weil sie in keinem sachlichen Zusammenhang mit den beiden vorhergehenden – die Pfändung betreffenden – Sätzen des Abs. 6 steht. Systematisch korrekt hätte die Vorschrift den Abs. 2–5 als eigener Absatz hintangestellt we...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 46 AO gilt nur für die darin aufgezählten Erstattungs- und Vergütungsansprüche des Stpfl. gegen den Fiskus.[1] Als Stpfl. kommen auch Körperschaften und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts, z. B. mit ihren Betrieben gewerblicher Art[2], in Betracht.[3] Auf andere als die in Abs. 1 bezeichneten Ansprüche des Stpfl., z. B. solche auf Kostenerstattung na...mehr

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Jung, SGB VII § 18 Aufsicht... / 2.2 Verpflichtung

Rz. 5 § 18 Abs. 1 ist eine Organisationsnorm. In Bezug auf die Verpflichtung, Aufsichtspersonen in der für eine wirksame Überwachung und Beratung gemäß § 17 erforderlichen Zahl zu beschäftigen, ist etwa einem nach dem Recht der GUV Versicherten kein subjektiv-öffentliches Recht eingeräumt, dessen Durchsetzung er im Klagewege verfolgen könnte. Rz. 6 Die Einhaltung dieser Organ...mehr

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Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 2.2 Gesetzeskonkurrenz

Rz. 5 Zu den Regelungen der EU bestehen Überschneidungen. Arbeitsschutzrichtlinien der EU sind zwingendes Recht. Solange sie nicht in nationales Recht umgesetzt worden sind, entfalten sie unmittelbares Recht (zur Bildschirmrichtlinie vgl. BAG, Beschluss v. 2.4.1996, 1 ABR 47/95). Dabei sind die EU-Richtlinien als Mindestnormen zu verstehen; Abweichungen zugunsten verschärfter...mehr

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Jung, SGB VII § 22 Sicherhe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII überführt und trat am 21.8.1996 in Kraft. Vorgängervorschrift war § 719 RVO a. F. Weggefallen ist der nach altem Recht vorgeschriebene Sicherheitsausschuss, der in § 11 Arbeitssiche...mehr

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Sauer, SGB III § 358 Aufbri... / 2.1 Monatliche Umlage (Abs. 1)

Rz. 4 Nach altem Recht erfolgte die Feststellung und Berechnung der Umlage durch die Unfallversicherungsträger grundsätzlich nach Ablauf eines Kalenderjahres aufgrund der umzulegenden Vorjahresausgaben der Bundesagentur für Arbeit und der Vorausentgelte der Beschäftigten. Dabei hatten die Unfallversicherungsträger vierteljährlich Abschläge. Seit dem 1.1.2009 wird die Insolve...mehr

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Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 15 enthält die gesetzliche Ermächtigung der Unfallversicherungsträger zum Erlass von Unfallverhütungsvorschriften (UVV) als untergesetzliche Rechtsnormen. Gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB IV ist die Vertreterversammlung des jeweiligen Unfallversicherungsträgers zuständig zum Erlass von UVV als autonomes Recht (Abs. 1 Satz 1). Grundsätzlich entspricht die Vorschrift dem b...mehr

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Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 2.1 Erlasskompetenz

Rz. 4 Unfallverhütungsvorschriften sind als "autonomes Recht" nach § 33 Abs. 1 SGB IV von der Vertreterversammlung zu erlassen. Die Genehmigung nach Abs. 4 sowie die Veröffentlichung (§ 34 Abs. 2 SGB IV) sind weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen. Materiell sind Unfallverhütungsvorschriften (UVV) unmittelbar wirkendes Recht sowohl für die Betriebe, die als Mitglieder der die j...mehr

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Jung, SGB VII § 23 Aus- und... / 2.1.2 Aus- und Fortbildung

Rz. 5 Bei der Ausbildung i. S. d. § 21 Abs. 1 Satz 1 handelt es sich um die Vermittlung von Grundkenntnissen im Bereich der Prävention nach dem Recht der GUV. Demgegenüber geht es bei der Fortbildung um die Fortsetzung organisierten Lernens nach dem Abschluss des Ausbildungsabschnitts. Maßgeblich für die (in diesem Zusammenhang rein akademische) Abgrenzung zwischen Aus- und ...mehr

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Sauer, SGB III § 358 Aufbri... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelte seit Inkrafttreten des SGB II am 1.1.1999 die Erstattungspflicht der Unfallversicherungsträger gegenüber der Bundesagentur für Arbeit wegen der Aufwendungen für das Insolvenzgeld und den Umfang der zu erstattenden Aufwendungen. Durch die Änderung im Bereich des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes sind für Unternehmen, die in selbständiger Rec...mehr

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Jung, SGB VII § 18 Aufsicht... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 der Vorschrift geht auf § 712 Abs. 2 RVO zurück. Sprachliche Änderungen ergaben sich beim Normadressaten ("Unfallversicherungsträger" statt "Berufsgenossenschaften") und beim Pflichteninhalt ("Aufsichtspersonen" statt "technische Aufsichtsbeamte" sowie "in der für eine wirksame Überwachung und Beratung gemäß § 17 erforderlichen Zahl" statt "in der für eine wirks...mehr

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Jung, SGB VII § 18 Aufsicht... / 2.3.3 Genehmigung

Rz. 11 Wirksamkeitsvoraussetzung einer Prüfungsordnung ist die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3. Die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde des jeweiligen Trägers der GUV bestimmt sich nach § 90 SGB IV, der auch für das Recht der GUV Anwendung findet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Auf dem Gebiet der Prävention in der GUV, wozu § 18 zu rechnen ist (vgl....mehr

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Jung, SGB VII § 22 Sicherhe... / 3 Rechtsprechung

Rz. 9 Die jahrelange Ausübung des Amts eines Sicherheitsbeauftragten hat den Arbeitsvertrag inhaltlich dabei abgeändert, dass auch die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter dem Arbeitgeber geschuldet wird. Der Arbeitnehmer kann von sich aus daher nur mittels Änderung des Arbeitsvertrages aufgrund einer Änderungskündigung oder einer sonstigen vertraglichen Einigung die "Entpf...mehr

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Jung, SGB VII § 18 Aufsicht... / 2.3.2 Prüfungsordnung

Rz. 9 Nach § 18 Abs. 2 Satz 2 hat jeder Träger der GUV eine Prüfungsordnung zu erlassen. Dies schließt es allerdings nicht aus, dass sich mehrere Träger der GUV im Vorfeld auf eine sog. Musterprüfungsordnung verständigen. In der Praxis ist dies unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften und den Unfallkassen erfolgt. Innerhalb des Trägers der GUV ist die Vertreterversammlu...mehr

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Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 2.2.1 Befugnisse nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

Rz. 10 Die Aufsichtspersonen haben die Befugnis, zu den Betriebs- und Geschäftszeiten Grundstücke und Betriebsstätten zu betreten, zu besichtigen und zu prüfen. Die Unternehmer sind verpflichtet, den Zutritt zu gewähren und Besichtigungen zu ermöglichen. Maßgeblich sind die Betriebs- und Geschäftszeiten des jeweiligen Unternehmens. Grundstücke und Betriebsstätten sind alle v...mehr

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Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 2.1.5 Anordnungen nach Abs. 1 Satz 3

Rz. 8 Anordnungen nach Abs. 1 und 2 gegen ausländische Unternehmen und Beschäftigte, die eine Tätigkeit im Inland ausüben, können nach Abs. 1 Satz 3 ergehen. Die Vorschrift verleiht die Anordnungsbefugnis für diese Gruppierung. Anordnungsbefugt sind sowohl der Unfallversicherungsträger, der nach deutschem Recht für das ausländische Unternehmen und dessen Versicherte zuständi...mehr

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Jung, SGB VII § 21 Verantwo... / 2.1 Verantwortlichkeit des Unternehmers

Rz. 3 § 21 Abs. 1 regelt die Verpflichtung des Unternehmers zum Schutz der in seinem Betrieb nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) Beschäftigten. Der Unternehmer hat dabei in personeller, sächlicher und organisatorischer Hinsicht für eine wirksame Prävention im Unternehmen Sorge zu tragen. Der Unternehmer kann die Pflicht auch auf andere Personen übertrage...mehr

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Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 2.7.3 Arbeitsrechtliche Relevanz

Rz. 13 Arbeitsrechtlich besteht eine Pflicht des Arbeitnehmers, sich an die Unfallverhütungsvorschriften zu halten. Verstöße können nach entsprechender Abmahnung für eine verhaltensbedingte Kündigung einen wirksamen Grund darstellen. Auf der anderen Seite hat der Arbeitnehmer das Recht zur Arbeitsverweigerung, wenn der Arbeitgeber nicht die wesentlichen Vorschriften der Unfa...mehr

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Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 3 Rechtsprechung

Rz. 17 Durchführungsanweisungen sind nicht verbindlicher Bestandteil der Unfallverhütungsvorschriften, sondern haben den Charakter interner Dienstanweisungen: BSG, Urteil v. 30.6.1993, 2 BU 19/93. Die seit dem Inkrafttreten des UVNG von den Berufsgenossenschaften aufgrund des § 708 RVO erlassenen Unfallverhütungsvorschriften sind Rechtsnormen i. S. v. § 337 Abs. 2 StPO: BSG, Ur...mehr

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Kindergeldrechtliche Ausschlussfrist bei Wanderarbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Leitsatz 1. Stellt ein Wanderarbeitnehmer, der die Anspruchsvoraussetzungen für einen Kindergeldanspruch im Inland erfüllt, seinen Antrag auf Kindergeld bei der inländischen Familienkasse erst nach Ablauf der in § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG vorgesehenen sechsmonatigen Ausschlussfrist, kann sein Auszahlungsanspruch erst abgelehnt werden, wenn festgestellt wird, dass weder der Wand...mehr

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Jung, SGB VII § 24 Überbetr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII überführt und trat am 21.8.1996 in Kraft. Die Vorschrift entspricht dem Grunde nach § 719a RVO und ist in ihrer praktischen Bedeutung als Verknüpfungsvorschrift zur Aufgabenerfüllun...mehr

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Jung, SGB VII § 18 Aufsicht... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII aufgenommen und trat am 21.8.1996 in Kraft.mehr

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Jung, SGB VII § 16 Geltung ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII überführt und trat am 21.8.1996 in Kraft. Vorgängervorschrift war § 708 Abs. 3 RVO a. F.mehr

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Jung, SGB VII § 23 Aus- und... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 23 SGB VII ging mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) im Wesentlichen aus § 720 RVO hervor.mehr

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Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 3 Rechtsprechung

Rz. 16 Die §§ 14 ff. SGB VII, hier insbesondere die §§ 17 und 19 SGB VII i.V. mit den Unfallverhütungsvorschriften der §§ 1 bis 3 DGUV vermitteln regelmäßig keine subjektiven öffentlichen Rechte des Versicherten auf Einschreiten der Unfallversicherungsträger. Die genannten Regelungen zielen nicht auf Individualinteressen der Versicherten, sondern dienen öffentlichen Interess...mehr

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Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII überführt und trat am 21.8.1996 in Kraft. Vorgängervorschrift war § 714 RVO a. F. Durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversi...mehr

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Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII überführt und trat am 21.8.1996 in Kraft. Vorgängervorschrift war § 708 RVO a. F. Darüber hinaus wurden Einzelregelungen aus den §§ 708, 709, 719 Abs. 5, 721 RVO a. F. in der Vorsch...mehr

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Jung, SGB VII § 17 Überwach... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII überführt und trat am 21.8.1996 in Kraft. Vorgängervorschriften waren für Abs. 1 § 712 Abs. 1 RVO a. F. und für Abs. 2 § 713 RVO a.F. Vorläufer für den jetzigen Abs. 3 war § 718 RVO...mehr

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Jung, SGB VII § 21 Verantwo... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) eingeführt worden. Mit Art. 3 des Dritten Gesetzes zur Verbesserung des Wahlrechts für Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (3. Wahlrechtsverbesser...mehr

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Jung, SGB VII § 22 Sicherhe... / 2.1 Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Rz. 3 Der Unternehmer ist gemäß Abs. 1 Satz 1 verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, wenn mehr als 20 Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt sind. Beschäftigte sind die Versicherten nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. Leitende Angestellte und Auszubildende zählen mit. Nicht mitgezählt werden der Unternehmer selbst, Familienangehörige ohne Beschäftigungsverhältnis und ...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.3 Personenkreis

Rz. 6 Der Status als Ausbildungsuchender kommt jeder Person zu, die eine Berufsausbildung sucht. Dafür kommt es nicht darauf an, ob die betroffene Person als solche bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist oder nicht; spätestens mit einem Förderungsersuchen ist eine "Meldung" ohnehin vollzogen. Ebenso kommt es aufgrund des eindeutigen Wortlautes der Vorschrift, die allein auf...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.4 Migrationshintergrund

Rz. 41 Abs. 4 verpflichtet die Bundesagentur für Arbeit, den Migrationshintergrund zusätzlich zu erheben. Die Regelung ist ursprünglich als Abs. 2 am 30.12.2008 in Kraft getreten und zum 1.7.2020 in Abs. 4 übernommen worden. Die geänderten Formulierungen sind im Sinne einer sprachlich klareren Vorschrift gewählt worden. Da insoweit keine Einschränkungen gemacht werden, betri...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.5.2 Arbeitsvertrag

Rz. 22 In Betrieben ohne Betriebsrat und ohne tarifvertragliche Regelung kann der Arbeitgeber Kurzarbeit nur individualrechtlich durch eine entsprechende Vereinbarung mit den betroffenen Arbeitnehmern oder durch Kündigung der Arbeitsverhältnisse unter gleichzeitige Anbietung neuer Arbeitsverträge mit reduzierter Arbeitszeit (Änderungskündigung). Eine Kurzarbeitervereinbarung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.3.2 Persönlicher Umfang (erfasste Steuerpflichtige)

Rz. 119 Die Ablaufhemmung tritt grundsätzlich nur ein, wenn sich die Außenprüfung gegen den Stpfl. selbst richtet.[1] Gegen diese Person muss die Prüfungsanordnung wirksam ergangen sein. Richtet sich die Prüfung gegen mehrere Personen, muss allen, denen gegenüber Ablaufhemmung eintreten soll, die Prüfungsanordnung bekannt gegeben werden. Personen gegenüber, denen gegenüber d...mehr

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Sauer, SGB III § 89 Höhe un... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift war bis zum 31.3.2012 in § 218 Abs. 1 a. F. enthalten. Die Vorschrift fasste bis zum 31.12.2003 die nach früherem AFG-Recht in verschiedenen Paragraphen bzw. nach einem Sonderprogramm normierten finanziellen Hilfen zur Eingliederung zusammen. Gleichzeitig wurden die Rahmenbedingungen festgelegt, nach denen die auf bestimmte, fest umrissene Per...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Zuge der Neuregelung des § 281 mit Wirkung zum 1.7.2020 wurde auch die Überschrift der Vorschrift um den Begriff der Verordnungsermächtigung (vgl. Abs. 4 Satz 4) erweitert. Dies entspricht dem durchgängigen Prinzip, Vorschriften bereits in der Überschrift entsprechend zu kennzeichnen, wenn sie Verordnungsermächtigungen enthalten. Rz. 2a Die Erstellung von Statistiken...mehr

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Jung, SGB VII § 14 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt die Hauptaufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung heraus, nämlich den Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie sonstige arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren von vornherein zu verhüten. Dieser Präventionsauftrag, der in allgemeiner Form auch gleich zu Anfang des Gesetzes in § 1 aufgestellt wird, entspricht zunächst dem bis zum 31....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.11 Bekanntgabe eines Grundlagenbescheids, Abs. 10

Rz. 174 Abs. 10 enthält eine Ablaufhemmung für den Folgebescheid bei Erlass eines Grundlagenbescheids und räumt ausreichend Zeit ein, um nach Bekanntgabe eines Grundlagenbescheids einen Folgebescheid zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Abs. 10 enthält eine Legaldefinition des Begriffs des Grundlagenbescheids. Ein Grundlagenbescheid ist danach ein Verwaltungsakt, der für ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.9 Beseitigung der Ungewissheit, Abs. 8

Rz. 157 Wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Steuer nach § 165 AO vorläufig festzusetzen, oder wird die Steuerfestsetzung nach dieser Vorschrift ausgesetzt, benötigt die Finanzbehörde nach Beseitigung der Ungewissheit eine ausreichende Frist, um die steuerlichen Konsequenzen zu ziehen. Die Festsetzungsfrist endet daher erst mit Ablauf eines Jahres, nachdem die Fina...mehr