Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Geltendmachung der beschränkten Erbenhaftung.

Rn 9 Im Erkenntnisverfahren wird die beschränkte Erbenhaftung auf Einrede des Erben hin berücksichtigt (BGH WM 83, 661, 663); eines förmlichen Antrags bedarf es nicht (BGHZ 122, 297, 305); auch muss die Einrede nicht begründet werden (BGH NJW 64, 2298, 2300; WM 83, 661, 663). Die Prüfung der Voraussetzungen für die Beschränkung ist dem Vollstreckungsabwehrverfahren gem §§ 78...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verwerfung des nicht statthaften oder unzulässigen Einspruchs.

Rn 5 Der nicht statthafte oder unzulässige Einspruch ist – nach Gewährung rechtlichen Gehörs (Köln NJW-RR 96, 1151, 1152 [OLG Köln 29.05.1996 - 25 WF 62/96]) – ohne Sachprüfung und ohne Rücksicht auf das ordnungsgemäße Zustandekommen des VU zu verwerfen (BGH NJW-RR 07, 1363, 1364 [BGH 05.03.2007 - II ZB 4/06]; NJW 12, 2588, 2589 [BGH 26.06.2012 - VI ZR 241/11]). Die Verwerfu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Geltendmachung als Nebenforderung.

Rn 12 Als Nebenforderung wird ein Anspruch geltend gemacht, wenn er als vom eingeklagten Hauptanspruch materiell-rechtlich abhängig neben demselben erhoben wird und die beteiligten Parteien identisch sind (BGH MDR 76, 649; NJW 98, 2060 [BGH 25.03.1998 - VIII ZR 298/97]; Stuttg NJW-RR 11, 714 [OLG Stuttgart 17.01.2011 - 13 W 76/10]). Auf den Ausgangssachverhalt kommt es nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkungen.

Rn 3 Jeder der Prozessbevollmächtigten hat im Außenverhältnis eine nur nach § 83 beschränkbare (BGH NJW 19, 2397 [BGH 12.03.2019 - VI ZR 277/18] Rz 20; BSG NJW 98, 2078) Einzelvertretungsmacht, selbst wenn in die Vollmachtsurkunde eine Beschränkung aufgenommen wurde, nach der die Anwälte nur gemeinsam handeln dürfen (Zö/Althammer § 84 Rz 1; Musielak/Voit/Weth § 84 Rz 3). Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschriften über das Versäumnisurteil setzen die Obliegenheit der Parteien zur Mitwirkung im Verfahren durch Antragstellung und Beibringung von Tatsachen voraus. Sie sind unanwendbar in allen Verfahren, in denen der Untersuchungsgrundsatz gilt. Die §§ 330 ff galten daher in den Verfahren nach dem FGG – auch den sog echten Streitsachen – nicht (Bassenge/Roth Einl Rz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ergeht durch Beschluss. (2) Gegen den Beschluss, durch den das Gesuch für begründet erklärt wird, findet kein Rechtsmittel, gegen den Beschluss, durch den das Gesuch für unbegründet erklärt wird, findet sofortige Beschwerde statt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt als lex specialis zu § 58 die Statthaftigkeit v Rechtsmitteln gg Endentscheidungen im EA-Verfahren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unterbleiben der Zwangsmaßnahmen.

Rn 9 Verhängt das Gericht Maßnahmen gem § 390 nicht, so steht der hiervon nachteilig betroffenen Partei gem § 567 I Nr 2 (Musielak/Voit/Huber § 390 Rz 3) gleichfalls die sofortige Beschwerde zu.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist ein Anspruch nach Grund und Betrag streitig, so kann das Gericht über den Grund vorab entscheiden. (2) Das Urteil ist in Betreff der Rechtsmittel als Endurteil anzusehen; das Gericht kann jedoch, wenn der Anspruch für begründet erklärt ist, auf Antrag anordnen, dass über den Betrag zu verhandeln sei.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirkungen des Zwischenurteils und Anfechtbarkeit.

Rn 8 Das Zwischenurteil führt zur Bindung des Gerichts nach § 318; erneutes Vorbringen zu dem Gegenstand des Urteils ist im weiteren Verfahrensverlauf unbeachtlich. Das gilt aber nur, wenn das Zwischenurteil überhaupt ergehen durfte (vgl BGHZ 8, 383, 385; § 318 Rn 6). Nachträglich eingetretene Tatsachen heben die Bindung auf, nicht aber eine Änderung der Rechtsauffassung des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Behebbare Mängel.

Rn 7 Entsteht der Vollmachtsmangel erst nach ordnungsgemäßer Klageerhebung oder nach Einlegung des Rechtsmittels, sind die ab diesem Zeitpunkt vorgenommenen Prozesshandlungen unwirksam, können aber von der Partei durch Erteilung oder Erweiterung der Vollmacht genehmigt werden (§ 89 Rn 14 f). In diesen Fällen des behebbaren Mangels kann das Gericht nach § 89 vorgehen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt für jeden Rechtszug besonders. 2In einem höheren Rechtszug ist nicht zu prüfen, ob die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint, wenn der Gegner das Rechtsmittel eingelegt hat. (2) Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung in das beweg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Haupt- und Hilfsantrag abgewiesen.

Rn 24 Werden Haupt- und Hilfsantrag in erster Instanz abgewiesen und hat die Berufung hinsichtlich des Hauptantrags Erfolg, ist die Abweisung des Hilfsantrags ohne Weiteres gegenstandslos (BGH AnwBl 17, 96).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sprungrevision (§ 566 ZPO).

Rn 3 Nach § 566 I ZPO kann unter Umgehung der Berufungsinstanz bei Einwilligung des Gegners unmittelbar Sprungrevision eingelegt werden. Auch dieses Rechtsmittel ist als Zulassungsrevision ausgestaltet (§ 566 I Nr 2 ZPO); es bedarf eines Zulassungsantrages. Die Zulassungsgründe (§ 566 IV ZPO) entsprechen denen des § 543 II ZPO.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuständigkeit.

Rn 6 Für die Erteilung ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle desjenigen Gerichts zuständig, das über das Rechtsmittel oder den Einspruch entscheidet. Sind bei dem Gericht mehrere Geschäftsstellen eingerichtet, müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die ordnungsmäßige Ausstellung von Notfristzeugnissen zu gewährleisten. Das kann zum Beispiel dadurch geschehen, da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Entscheidung.

Rn 9 Die Entscheidung ergeht gegen die nicht ordnungsgemäß vertretene Partei (St/J/Jacoby § 88 Rz 13; Zö/Althammer § 88 Rz 8; Musielak/Voit/Weth § 88 Rz 13), der die Rechtsmittel und die Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung zustehen und die uU die von dem vollmachtlosen Vertreter vorgenommenen Prozesshandlungen noch genehmigen kann, was aber voraussetzt, dass sie Partei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 33 Bei gewillkürter Prozessstandschaft kann der Rechtsinhaber Zeuge sein; der Gegner kann den materiell Berechtigten mit einer Drittwiderklage in den Prozess hineinziehen und damit als Zeugen ausschalten. Rn 34 Bei Erweiterung kann sich die sachliche Zuständigkeit ändern (§ 506) und Kostenvorschusspflicht (§ 12 I 2 GKG) begründen. Bei Beschränkung ändert sich die sachliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Mängel der Zustellung bzw. Verkündung.

Rn 14 Ferner kann sich die Rechtzeitigkeit auch aus einem Zustellmangel ergeben, der zur Folge hat, dass die Frist noch gar nicht begonnen hat. Denkbare Fälle: öffentliche Zustellung, obwohl die Voraussetzungen für das bewilligende Gericht erkennbar nicht vorlagen (BGHZ 149, 311); Zustellung an die (im Verfahren als prozessunfähig behandelte) Partei selbst statt an den geset...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtschutzbedürfnis.

Rn 3 Ein Interesse an der Entscheidung unterliegt außer in den Fällen des Verlustes des Antragsrechts nur beschränkt zeitlichen Grenzen. Es besteht unabhängig vom Stand des Verfahrens immer dann, wenn der Richter konkret mit der Sache befasst ist. Deshalb ist die vorsorgliche Ablehnung eines Richters oder seines Vertreters unzulässig (Brandbg FamRZ 13, 1600). Der Erlass eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 6 EuVTVO – Voraussetzungen für die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel.

Gesetzestext (1) Eine in einem Mitgliedstaat über eine unbestrittene Forderung ergangene Entscheidung wird auf jederzeitigen Antrag an das Ursprungsgericht als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelrichterentscheidung (Nr 2).

Rn 50 Der Berufungskläger soll auch angeben, ob es Gründe dafür gibt, von einer Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter nach § 526 Abs 1 abzusehen. Das Fehlen dieser Angabe in dem Berufungsschriftsatz berührt nicht die Zulässigkeit des Rechtsmittels.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Parteien.

Rn 6 Maßnahmen nach § 378 stehen im Ermessen des Gerichts. Wird aber durch Unterlassen derartiger Anordnungen der Zeugenbeweis nicht ausgeschöpft, stellt dies einen mit Berufung und/oder Revision anzugreifenden Fehler dar (BGH ZIP 93, 1307, juris Rz 9; Zö/Greger § 378 Rz 4).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Beiderseitige Berufungseinlegung.

Rn 28 Legen beide Parteien Berufung ein, werden beide Rechtsmittel in einem einzigen Berufungsverfahren verhandelt und entschieden, ohne dass hierfür eine Verbindung (§ 147) notwendig ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann anordnen, dass über die Zulässigkeit der Klage abgesondert verhandelt wird. (2) 1Ergeht ein Zwischenurteil, so ist es in Betreff der Rechtsmittel als Endurteil anzusehen. 2Das Gericht kann jedoch auf Antrag anordnen, dass zur Hauptsache zu verhandeln ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beschwerden.

Rn 13 Für Beschwerden gelten §§ 567 ff ZPO, wobei § 72 II GVG zu beachten ist (Oldbg ZMR 09, 139).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts (Nr 1).

Rn 5 Die vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts ist von entscheidender Bedeutung für die Frage, ob das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter, Art 101 I 2 GG, gewährleistet wurde. Der Richter muss im Vorhinein durch normative, abstrakt-generelle Bestimmung ermittelt werden können; seiner Bestimmung darf keine Ermessensentscheidung zu Grunde liegen, durch die et...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bekanntmachung von Schriftsätzen und Entscheidungen.

Rn 4 Gem Abs 1 S 1 wird die Vertraulichkeit des Scheidungsverfahrens dadurch gewährleistet, dass Schriftsätze einem beteiligten Dritten nur mitgeteilt werden, soweit sie die Folgesache betreffen, an der er beteiligt ist. Die Beschränkung bei der Übermittlung von Schriftstücken ist zwingend angeordnet und steht nicht im Ermessen des Gerichts (MüKoFamFG/Heiter § 139 Rz 7). Übl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anhörung in Abwesenheit des anderen Ehegatten (Abs 1 S 2).

Rn 9 Nach § 128 Abs 1 S 2 hat die Anhörung eines Ehegatten in Abwesenheit des anderen Ehegatten stattzufinden, falls dies zum Schutz des anzuhörenden Ehegatten oder aus anderen Gründen erforderlich ist. Diese Regelung beruht auf einer Anregung des Bundesrates mit der Zielrichtung, Bedrohungen und Einschüchterungen der von Zwangsheirat Betroffenen zu unterbinden (BTDrs 16/630...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck und Regelungszusammenhang.

Rn 1 § 956 ergänzt Art 37 EuKoPfVO, wonach ›jede Partei‹ ein Rechtsmittel gegen eine gem. Art 33, 34 und 35 erlassene Entscheidung einlegen kann. Gemeint sein dürfte eine jede durch eine solche Entscheidung beschwerte Partei.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Beschwerdeverfahren.

Rn 24 Das vorweg erklärte ›Einverständnis‹ einer Partei mit der Wertfestsetzung steht der Zulässigkeit der Beschwerde nicht entgegen (Karlsr MDR 10, 404; Frankf NJW 13, 3381: auch nicht bei anwaltlicher Vertretung). Die Sechsmonatsfrist nach §§ 68 I 3, 63 III 2 GKG, § 55 III 2 FamGKG beginnt bei abgetrennter Erledigung eines Verfahrensabschnitts mit dessen Abschluss, ohne Rü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausprägung im Verfahren.

Rn 26 Die Geltung der Dispositionsmaxime wird va deutlich in § 308 (Bindung an Parteianträge), § 269 (Rücknahme der Klage), § 263 (Klageänderung), §§ 516, 565 (Rücknahme von Rechtsmitteln), § 306 (Verzicht), § 307 (Anerkenntnis), § 794 Abs 1 Nr 1 (Prozessvergleich), § 91a (Erledigungserklärung).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beschwerdefrist.

Rn 16 Die Beschwerdefrist beträgt nach § 63 II Nr 1 zwei Wochen. Die Frist beginnt nach § 63 III 1 mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten, spätestens aber mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass des Beschlusses.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Anschlusspfändung.

Rn 43 s Zwangsvollstreckung. Anschlussrechtsmittel s Rechtsmittel d). Anspruchsmehrheit s § 5.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren der Berichtigung.

Rn 11 Zur Berichtigung berechtigt ist grds nur das Ausgangsgericht, und zwar der Einzelrichter im Hinblick auf von ihm erlassene Urt auch dann, wenn das Kollegium danach das Verfahren übernommen hatte (St/J/Althammer Rz 22), aber nicht für Urteile des Kollegiums (Zö/Feskorn Rz 34). Intern zuständig bei einem Kostenfestsetzungsbeschluss oder VB ist der erlassende Rpfleger. Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gebührenstreitwert.

a) Allgemeines. aa) Vorläufige Wertfestsetzung. Rn 20 Die vorläufige Festsetzung nach § 63 I GKG ist nicht anfechtbar (Hamm MDR 05, 1309; OLGR Celle 06, 534; Brandbg FamRZ 08, 1207; Ddorf MDR 08, 1120; Köln JMBlNW 08, 239; Jena MDR 10, 1211; Frankf MDR 12, 733). § 68 I 1 GKG lässt die Beschwerde nur für den Beschl nach § 63 II GKG zu; die Anforderung des Gebührenvorschusses na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbeschwerde.

Rn 10 Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde setzt gem § 574 I Nr 2 deren Zulassung durch das Beschwerdegericht voraus.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels fallen der Partei zur Last, die es eingelegt hat. (2) Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind der obsiegenden Partei ganz oder teilweise aufzuerlegen, wenn sie auf Grund eines neuen Vorbringens obsiegt, das sie in einem früheren Rechtszug geltend zu machen imstande war.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erlass aufgrund mündlicher Verhandlung.

1. Statthaftigkeit der Beschwerde. Rn 15 Die grds Unanfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen wird für Gewaltschutzsachen allerdings durch § 57 S 2 Nr 4 eingeschränkt. Entscheidungen im einstweiligen Anordnungsverfahren in Gewaltschutzsachen sind danach anfechtbar, wenn sie aufgrund mündlicher Verhandlung ergangen sind. Unerheblich ist, ob es sich um eine stattgebende oder zur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beschwerdegegenstand.

Rn 16 Darunter versteht man den Teil der Beschwer, den der Berufungsführer mit seinem Rechtsmittel beseitigen will. Sein Wert bestimmt sich danach, inwieweit sich die Beschwer und der Berufungsantrag decken. Der Wert kann deshalb nicht höher sein als die Beschwer aus dem angefochtenen Urt, auch wenn mit dem Berufungsantrag die Klage erweitert oder eine Widerklage erhoben wird.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Berufungskläger.

Rn 53 Die Frage, wer als Berufungsführer in Betracht kommt, ist nach prozessualen Gesichtspunkten zu beantworten. Die Parteistellung für das Berufungsverfahren wird ausschließlich durch den Inhalt der angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidung, die zum Vor- oder Nachteil einer bestimmten Partei ergeht, begründet; demnach ist derjenige zur Berufungseinlegung berechtigt, geg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Beitritt des Nebenintervenienten erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes bei dem Prozessgericht und, wenn er mit der Einlegung eines Rechtsmittels verbunden wird, durch Einreichung eines Schriftsatzes bei dem Rechtsmittelgericht. 2Der Schriftsatz ist beiden Parteien zuzustellen und muss enthalten:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 5 EuGFVO – Durchführung des Verfahrens.

Gesetzestext (1) Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen wird schriftlich durchgeführt. (1a) Das Gericht hält eine mündliche Verhandlung ab, wenn es der Auffassung ist, dass es auf der Grundlage der schriftlichen Beweismittel kein Urteil fällen kann, oder wenn eine der Parteien einen entsprechenden Antrag stellt. Das Gericht kann einen solchen Antrag ablehnen,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Erbenhaftung.

Rn 115 Der Vorbehalt beschränkter Haftung nach § 305 führt nicht zu einer Herabsetzung des Wertes. Wird Rechtsmittel nur wegen des Vorbehalts eingelegt, sind GeS und ReS nach dem Interesse des Rechtsmittelführers zu bewerten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Entsprechend dem Begründungszwang bei der Berufung (vgl § 520 Rn 1) regelt § 551 Form, Frist und notwendigen Inhalt der Revisionsbegründung. Eine fristgerechte und den Anforderungen des § 551 III genügende Begründung der Revision ist Voraussetzung der Zulässigkeit des Rechtsmittels. Mängel führen gem § 552 zur Verwerfung der Revision als unzulässig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gerichtliche Zuständigkeit bei anhängigem Rechtsstreit (Abs 1).

Rn 2 Zuständig ist das Prozessgericht in der jeweiligen Instanz, wobei ohne Bedeutung ist, ob der ASt den Hauptsacheprozess aktiv führt oder sich in einem anhängigen Prozess mit dem Sachverhalt verteidigt, der im selbstständigen Beweisverfahren geklärt werden soll (Hamm OLGR 04, 278). Ebenfalls ohne Bedeutung ist, ob die zu klärenden Tatsachen bereits vollständig in den Proz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Da das Beschwerdeverfahren einen Teil der Hauptsache bildet, ergeht in der Rechtsmittelinstanz keine Kostenentscheidung; die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind Teil der Prozesskosten und werden bei der Hauptsacheentscheidung berücksichtigt (BGH NJW-RR 20, 98 [BGH 25.07.2019 - I ZB 82/18] Rz 46; 14, 758 Rz 26).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfahren.

Rn 7 Die Kompetenz des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beschränkt sich auf die Prüfung, ob vor dem Ablauf der Notfrist eine Rechtsmittel- oder Einspruchsschrift eingegangen ist. Um den Ablauf der Notfrist zu bestimmen, muss er insb den Fristbeginn ermitteln, dh den Zeitpunkt der Zustellung der angefochtenen Entscheidung feststellen. Dieser muss vom Antragsteller nachgewie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Aussetzung oder Beschränkung der Vollstreckung bzw Vollziehung (Rn 2) einer EA im Falle eines Verfahrens auf Abänderung nach § 54 oder eines Rechtsmittels. Diesen kommt keine aufschiebende Wirkung zu. § 55 ist lex specialis ggü §§ 64 III 2. Var, 120 II 2 (s § 64 Rn 9; § 120 Rn 3). Zu § 55 s.a. van Els FamRZ 11, 1706.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 Für die Entscheidung nach § 537 kommt es weder auf die Zulässigkeit noch auf die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels an (Schneider DRiZ 79, 44, 45). Auch materielle Einwendungen (Erfüllung) bleiben regelmäßig unbeachtlich, etwas anders kann nur gelten, wenn die fehlende Leistungsverpflichtung unstr ist (Musielak/Voit/Ball Rz 5). Zu prüfen sind lediglich formelle Vorauss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wertangabe (Nr 1).

Rn 49 Bei der Wertberufung (§ 511 Rn 13 ff) soll der Berufungskläger den Wert des Beschwerdegegenstandes (§ 511 Rn 15 ff) angeben, wenn er nicht in einer bestimmten Geldsumme besteht. Fehlt diese Angabe in dem Berufungsbegründungsschriftsatz, führt das nicht zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels; sie kann während des Berufungsverfahrens nachgeholt werden oder ganz unterbleiben.mehr