Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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ZErb 07/2021, Ausschluss de... / 2 Gründe

II. Mit seiner Klage hat der Kläger eine Pflichtteilszahlung von weiteren 41.666,66 EUR verlangt. 1. Das Landgericht hat ihm unter Abweisung der Klage im Übrigen 31.666,66 EUR nebst Zinsen zugesprochen. Das Berufungsgericht hat die dagegen gerichtete Berufung des Beklagten zurückgewiesen. 2. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, auf den Pflichtteilsanspruch des Klägers, der ein ...mehr

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zfs 07/2021, Kostenerstattu... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Das Rechtsmittel ist als sofortige Beschwerde (§ 104 Abs. 3 i.V.m. § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) statthaft und auch im Übrigen zulässig. Der Beschwerdewert gem. § 567 Abs. 2 ZPO ist erreicht." Die sofortige Beschwerde ist begründet. Das LG hat zu Unrecht die Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit einer Gebührenerhöhung gem. Nr. 1008 VV RVG in dem von den Bekl. geltend...mehr

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AGS 07/2021, Das Kostenfest... / c) Fehlende einschränkende Bestimmung in der Auslagenentscheidung

Wenn das Gericht die notwendigen Auslagen (rechtskräftig) der Staatskasse auferlegt, ohne dabei wegen prozessualen Fehlverhaltens oder sonstigen prozessualen Besonderheiten eine einschränkende Bestimmung – z.B. nach den Ausnahmen des § 467 Abs. 2 bis Abs. 5 StPO – zu treffen, so steht fest, dass kein Teil seiner Auslagen dem ehemaligen Angeklagten zur Last fallen soll.[34] D...mehr

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ZErb 07/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Becker (Hrsg.), Notarformulare Erbscheinsverfahren, Testamentsvol...mehr

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zfs 07/2021, Kein Ersatz fi... / 1 Aus den Gründen:

"… Dem Kl. steht der geltend gemachte Zahlungsanspruch aus der Wohngebäudeversicherung sowie die verfolgten Nebenforderungen gegen die Bekl. nicht zu, da die von dem Leitungswasserschaden betroffene Wohnung im maßgeblichen Zeitraum von Mai 2018 bis Februar 2019 nicht vermietet war." Unstreitig – und durch das LG mit Tatbestandswirkung festgestellt – finden auf das Versicheru...mehr

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zfs 07/2021, Haftungsvertei... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Berufung der Kl. ist nach den §§ 511, 513, 517, 519 und 520 ZPO statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden; sie ist mithin zulässig. Das Rechtsmittel ist jedoch nicht begründet. Die angefochtene Entscheidung stellt sich im Prüfungsrahmen der §§ 513, 529, 546 ZPO im Ergebnis als richtig dar, weil Ansprüche gegen die Bekl. zu 1) gem. §§ 7 ...mehr

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AGS 07/2021, Abtretung des ... / I. Sachverhalt

Gegen den Betroffenen wurde durch die Stadt Salzgitter am 11.6.2020 ein Bußgeldbescheid wegen eines behaupteten Verstoßes des Betroffenen am 3.5.2020 um 18:40 Uhr gegen §§ 73 Abs. la Nr. 24 IfSG i.V.m. §§ 2, 12 Abs. 1 der Niedersächsischen Corona-VO erlassen, weil der Betroffene sich mit zwei weiteren Personen in einem Pkw befunden und dabei nicht den erforderlichen Mindesta...mehr

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AGS 07/2021, Erstattung der... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Ich mag nicht mehr. Eine weitere falsche OLG-Entscheidung, die zu den vielen anderen falschen OLG-Entscheidungen passt, die die Frage ebenso negativ für den Angeklagten/Verteidiger entschieden haben (vgl. die Zusammenstellung bei Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG, 6. Aufl., 2021, Nr. 4124 VV Rn 28 ff. und Nr. 4130 VV Rn 29 ff.). Und eine weitere Entscheidung, die keine eigenen...mehr

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ZErb 07/2021, Zur Unauffind... / 2 Gründe

II. Der zulässigen Beschwerde bleibt der Erfolg versagt. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht die Erbfolge auf das handschriftliche Testament der Erblasserin vom 30.12.2010 gestützt. 1. Die gemäß § 58 FamFG statthafte Beschwerde der Beteiligten 3) und 4) ist zulässig und insbesondere fristgerecht innerhalb eines Monats nach Zustellung des angefochtenen ...mehr

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ZErb 07/2021, Zur Testament... / 2 Gründe

II. Das Rechtsmittel der Beteiligten zu 2. ist infolge der mit weiterem Beschluss des Nachlassgerichts vom 9.7.2020 erklärten Nichtabhilfe dem Senat zur Entscheidung angefallen, § 68 Abs. 1 S. 1, 2. Halbs. FamFG. Es ist als befristete Beschwerde statthaft und insgesamt zulässig, §§ 58 Abs. 1 i.V.m. 352e Abs. 1 S. 2, 59 Abs. 1, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 und Abs. 3 S. 1, 64 Abs. 1 u...mehr

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AGS 07/2021, Das Kostenfest... / d) Kostenfestsetzungsantrag als sofortige Beschwerde

Sind im Fall des Freispruchs die notwendigen Auslagen des Angeklagten nicht der Staatskasse auferlegt worden, soll der nach § 464b StPO gestellte Kostenfestsetzungsantrag als sofortige Beschwerde gegen die Auslagenentscheidung des Urteils anzusehen sein.[13] Eine Korrekturmöglichkeit besteht ggf. auch im Verfahren nach § 33a StPO.[14] Das soll auch dann gelten, wenn die Kost...mehr

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AGS 07/2021, Rechtspfleger-... / II. Einstweilige Anordnung im Erinnerungsverfahren nach § 766 Abs. 1 ZPO

1. Verfahrensrechtliches Gem. § 766 Abs. 1 S. 1 ZPO entscheidet über Anträge, Einwendungen und Erinnerungen, die die Art und Weise der Zwangsvollstreckung betreffen, das Vollstreckungsgericht. Dieses ist gem. § 766 Abs. 1 S. 2 ZPO befugt, die in § 732 Abs. 2 ZPO bezeichneten Anordnungen zu erlassen, insbesondere eine einstweilige Anordnung dahin zu treffen, dass die Zwangsvol...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 49 (Teilweise) zurückgewiesene Anträge des Schuldners oder des Gläubigers sind mit der sofortigen Beschwerde (§§ 793, 567 ff. ZPO) anfechtbar. Wurde der Schuldner im Fall des Abs. 2, 3 nicht angehört, so kann er im Wege der Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO) vorgehen. Dies gilt auch für den Sozialleistungsträger, wenn die Erinnerung datenschutzrechtliche Bedenken gegen...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gesetzgebung: Abrechnung im Antrags- und Einspruchsverfahren – Teil 2

Zum 1.7.2020 hat sich die StBVV geändert. Sie verweist zum Teil auf das RVG, in dem die Gebühren ab dem 1.1.2021 um ca. 10 % erhöht worden sind. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das Antrags- und Einspruchsverfahren. 4. Vorangehendes Antragsverfahren (§ 23 StBVV) In § 23 StBVV ist überwiegend von Anträgen und von der Berichtigung einer Erklärung die Rede. Die Ablehnung eines...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarmanagement: Schlechtvertretung als außergebührenrechtlicher Einwand?

Ein Kostenfestsetzungsverfahren kann aus 2 Gründen eingeleitet werden, nämlich zur Festsetzung der zu erstattenden Kosten des (zumindest teilweise) obsiegenden Klägers (Kostenfestsetzungsverfahren, vgl. § 139 FGO) oder zur Festsetzung der Vergütung des Prozessbevollmächtigten gegenüber seinem Mandanten (Vergütungsfestsetzungsverfahren, vgl. § 11 RVG). Im Kostenfestsetzungsver...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kosten – Gebühren – Streitwert

Rz. 51 Gerichtsgebühren fallen nicht an. Der Rechtsanwalt des Gläubigers erhält für die Anträge nach Abs. 2 und 3 keine weiteren Gebühren. Der Rechtsanwalt des Schuldners erhält für einen Antrag nach Abs. 1 eine Vollstreckungsgebühr gem. Nr. 3309 VV RVG (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Die entstehenden Kosten sind Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 ZPO. Die Kostentragungspfli...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 11 Rechtsbehelfe

Rz. 43 Gegen den ablehnenden Beschluss steht dem Gläubiger die sofortige Beschwerde (§ 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. den §§ 793, 567 ff. ZPO) zu. Gegen den stattgebenden Beschluss steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde (§ 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. den §§ 793, 567 ff. ZPO) zu; auch dem Drittschuldner (LG Frankfurt/Main, Rpfleger 1989, 400). Wurde der Schuldner nicht angehört ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 12 Rechtsprechungsübersicht: Weitere Urteile zur Haftung, zum Schadensersatz, zur Verjährung und zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Urteile, die sich auf die Haftung für Rechtsanwälte beziehen, sind auf ein Fehlverhalten bzw. die Verjährung für Steuerberater entsprechend anwendbar. LG Aachen, Urteil v. 14.4.2021, 11 O 241/17: Anfechtungs- und Haftungsansprüche gegen einen Sanierungsberater in der Krise. LG Kassel, Urteil v. 14.10.2020, 8 O 2244/17: Die Zurechnung eines Schadensbeitrags des zweiten Steuerbe...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 7.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Kenntnisse über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnissen sind erforderlich. Die Wiedereinsetzung ist keine Fristverlängerung, sondern der Steuerpflichtige wird nur so behandelt, als habe er die Frist eingehalten. Diese Möglichkeit besteht sowohl nach der Abgabenordnung (§ 110 AO)[1] als auch nach der Finanzgerichtsordnung (§ 56 FGO). Die Gewährung der ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.3 Organisation der Kanzlei

Der Steuerberater kann mit einer guten Organisation seiner Kanzlei (vgl. § 4 Abs. 1 BOStB) und entsprechend zuverlässigem Personal die Haftungsrisiken minimieren. Zur ordnungsgemäßen Organisation gehört es, Vorsorgemaßnahmen für den Fall der Verhinderung des Steuerberaters zu treffen, v. a. wenn er "Einzelkämpfer" ist. Die dauerhafte wechselseitige Zusammenarbeit für solche ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.6 Rechtsmittel

Rz. 19 Die Beschwerde ist ausgeschlossen (Abs. 2 Satz 2). Auf Antrag einer jeden Partei kann das Gericht, das den Beschluss erlassen hat, diesen allerdings bis zum Erlass des Endurteils abändern oder aufheben (OLG Celle, MDR 1986, 63; OLG Hamm, FamRZ 1985, 306). Deshalb ist eine eingelegte Beschwerde stets als Änderungsantrag auszulegen (Zöller/Seibel, § 707 ZPO Rn. 22). Der...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 12 Gegen die Versagung bzw. die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses kann die beschwerte Partei Erinnerung nach § 573 Abs. 1 ZPO, für die kein Anwaltszwang besteht, einlegen – und zwar auch dann, wenn das Zeugnis wegen fehlenden Notfristzeugnisses versagt wurde (BGH, Beschluss v. 9.12.2009 – XII ZB 215/09 –,FamRZ 2010, 284). Über diese entscheidet das Gericht, dessen Urku...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Formelle Rechtskraft

Rz. 3 Die formelle Rechtskraft betrifft die Unanfechtbarkeit einer Entscheidung. Formell rechtskräftig können daher Entscheidungen werden, die entweder von Anfang an unanfechtbar sind, weil jedes Rechtsmittel gegen sie ausgeschlossen ist, oder die zu einem späteren Zeitpunkt unanfechtbar werden, weil ein Rechtsmittel nicht mehr gegen sie eingelegt werden kann (OLG Düsseldorf...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Urteile

Rz. 6 Urteile, die einem an sich statthaften ordentlichen (befristeten) Rechtsmittel (Berufung oder Revision), Rechtsbehelf (Einspruch) oder der Rüge nach § 321a ZPO unterliegen, werden mit Ablauf der Rechtsmittel-, Einspruchs- und Rügefrist sowie dem Ablauf der Frist der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544 Abs. 2 ZPO) formell rechtskräftig, sofern das entsprechende Rechtsmitte...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Verfahren

Rz. 11 Das Notfristzeugnis wird von Amts wegen eingefordert. Zuständig für die Erteilung des Notfristzeugnisses ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Gerichts, bei dem das Rechtsmittel einzulegen ist. Der Urkundsbeamte prüft ausschließlich, ob vor Ablauf der Notfrist eine Rechtsmittelschrift (Einspruch, Rüge) eingegangen ist. Dazu muss er den Ablauf der Notfrist selb...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung regelt den Zeitpunkt des Eintritts der formellen (äußeren) Rechtskraft von Urteilen sowie – in entsprechender Anwendung – von anderen der formellen Rechtskraft fähigen Entscheidungen. Formelle Rechtskraft bedeutet die Unanfechtbarkeit der Entscheidung. Diese ist dann gegeben, wenn die Entscheidung mit einem ordentlichen Rechtsmittel oder einem befristete...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.4.1 Antrag, Rechtsbehelfseinlegung

Rz. 7 Das Tätigwerden im Hinblick auf eine Einstellung der Zwangsvollstreckung setzt einen Antrag des Schuldners voraus, der auf eine bestimmte Anordnung gerichtet sein muss (OLG Hamm, FamRZ 1990, 1267). Der Antrag kann schriftlich oder in mündlicher Verhandlung gestellt werden. Vorformulierte, pauschale Anträge, wie sie häufig in Textbausteinen für Rechtsmittelschriften ent...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.4.3 Erfolgsaussicht

Rz. 10 Der Rechtsbehelf muss geltend gemacht und zulässig sein und muss Aussicht auf Erfolg haben, weshalb vor der Entscheidung über die Einstellung immer auch die Begründung des Rechtsmittels abzuwarten ist (OLG Köln, MDR 1975, 850). Die Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß den §§ 717, 719 ZPO setzt voraus, dass erkennbar ein gewisses Maß an Erfolgsaussicht vorhanden i...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.3 Umfang der Prüfung

Rz. 7 Der Urkundsbeamte prüft den Eintritt der Rechtskraft in eigener Zuständigkeit anhand der Prozessakten. Seine Prüfung ist eine formelle, dahin gehend, ob die Rechtsmittelfrist ungenutzt verstrichen oder ein Rechtsmittel eingelegt ist (Stein/Jonas/Münzberg, § 706 Rn. 5). Dabei prüft er zunächst, ob der Antragsteller zur Antragstellung berechtigt ist. Ob das Rechtsmittel ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.5 Wirkung der Einstellung

Rz. 18 Der Einstellungsbeschluss ist eine Entscheidung im Sinne des § 775 Nr. 2 ZPO. Die Einstellung der Zwangsvollstreckung beseitigt die Vollstreckbarkeit des Urteils (OLG Karlsruhe, JurBüro 2007, 272; BGHReport 2004, 987) einschließlich derjenigen der Kostenfestsetzung aus dem Urteil und ist von dem Vollstreckungsorgan von Amts wegen und von dem Drittschuldner zu beachten...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.3 Zuständigkeit

Rz. 6 Ausschließlich zuständig ist das Gericht der Hauptsache. Das ist das Gericht, das über den Rechtsbehelf (die Wiedereinsetzung, die Wiederaufnahme und die Rüge nach § 321a ZPO) oder im Nachverfahren zu entscheiden hat (OLG Karlsruhe, MDR 1988, 975), allgemein mithin dasjenige Gericht, dem die Entscheidung darüber obliegt, ob der Vollstreckungstitel Bestand haben wird. I...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Bedeutung

Rz. 10 Hat ein Berechtigter einen Antrag auf Erteilung eines Rechtskraftzeugnisses nach Absatz 1 gestellt, holt die Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges im Regelfall von Amts wegen das Notfristzeugnis ein. Das Notfristzeugnis (Notfristattest oder Notfristmitteilung) erbringt den Nachweis, dass gegen eine rechtskraftfähige Entscheidung innerhalb der Notfrist ei...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Folgen des Eintritts der formellen Rechtskraft

Rz. 11 Mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft wird die konkrete Entscheidung unangreifbar. Sie kann weder aufgrund eines ordentlichen Rechtsbehelfs noch aufgrund einer Gegenvorstellung abgeändert werden. Eine Abänderung ist nur noch bei erfolgreichen außerordentlichen Rechtsbehelfen wie Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 233, 578 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Allgemeines

Rz. 12 Die Entscheidung ergeht durch Beschluss, der zu begründen ist, wenn ohne Sicherheitsleistung eingestellt wird (Zöller/Seibel, § 707 Rn. 19); bei Einstellung gegen Sicherheitsleistung ist eine Begründung nicht notwendig (OLG Frankfurt/Main, MDR 1969, 60). Die Verlautbarung des Beschlusses erfolgt nach §§ 329 Abs. 2, 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO durch formlose Übersendung. Es...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.2 Zuständigkeit

Rz. 6 Für die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zuständig, und zwar grundsätzlich der Geschäftsstelle des Gerichts, das in erster Instanz entschieden hat. Unerheblich dabei ist, ob dieses Gericht in der Hauptsache zuständig war. Hat also das Landgericht einen Streit entschieden, für den das Amtsgericht (als Familiengericht beispiel...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Beschlüsse

Rz. 10 Beschlüsse, die der sofortigen Beschwerde unterliegen, sind rechtskraftfähig (Zöller/Seibel, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 705 Rn. 1). Für den Zeitpunkt des Eintritts der formellen Rechtskraft gelten die Ausführungen zum Urteil (Rn. 7) entsprechend. Soweit ein Rechtsmittel gegen sie kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (§ 567 Abs. 2 ZPO), werden sie mit Erlass rechtskräftig, im...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung regelt in ihrem Abs. 1 die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses und in ihrem Abs. 2 diejenige des Notfristzeugnisses; Letzteres ist in der Vielzahl der Fälle Voraussetzung für die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses. In Verfahren betreffend Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet § 46 FamFG Anwendung. Rz. 2 Das Rec...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Hinweise

Rz. 29 Der Antrag kann in jedem Stadium des Verfahrens gestellt werden und ist im Urteil zu bescheiden. Seine Ablehnung kann nicht selbständig angefochten werden. Entsprechend der Bestimmung des § 713 ZPO ist der Antrag zurückzuweisen, wenn nach der Auffassung des Gerichts ein Rechtsmittel zweifellos nicht gegeben ist. Rz. 30 Das Vorliegen eines "nicht zu ersetzenden Nachteil...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 Eine einstweilige Einstellung oder auch eine Erschwerung der Zwangsvollstreckung nach dieser Bestimmung ist zunächst unmittelbar dann möglich, wenn ein Antrag auf Wiedereinsetzung (§ 232 ZPO) in den vorigen Stand wegen der Versäumnis der Einspruchs-, Rechtsmittel- oder auch Rechtsmittelbegründungsfrist im Hinblick auf ein Urteil gestellt ist, wenn zur Wiederaufnahme (§...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.1 Rechtskraft und vorläufige Vollstreckbarkeit

Rz. 3 Rechtskräftig sind Endurteile, sobald die formelle Rechtskraft (§ 705 Satz 1 ZPO) eingetreten ist, wenn sie nicht bereits mit ihrer Verkündung rechtskräftig werden (vgl. bei § 705 ZPO). Rz. 4 Ein nicht rechtskräftiges Urteil kann dann Grundlage der Zwangsvollstreckung sein, wenn es vom Gericht für vorläufig vollstreckbar erklärt wird. Der Ausspruch über die vorläufige V...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Nachweis der Vollmacht – Verfahrensvereinfachung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22.12.2020 (BGBl. I S. 3320) hat der Gesetzgeber die Vorschrift nach § 753 ZPO eingefügt. Danach haben bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen Bevollmächtigte nach § 79 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 und 4...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.4 Einzelfälle

Rz. 8 Macht ein Gläubiger aus einem titulierten Anspruch lediglich eine Teilforderung geltend, so muss diese nach Hauptsache, Zinsen, Prozess- und Vollstreckungskosten hinreichend bestimmt sein (BGH, NJW-RR 2003, 1437; LG Bremen JurBüro 2011, 607). Stellt der Gläubiger klar, dass er nur einen Teilbetrag der Hauptforderung geltend macht, ist eine darüber hinausgehende Aufschl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung

Rz. 51 Die Zwangsvollstreckung bringt (fast) immer schwerwiegende Eingriffe in das Vermögen des Vollstreckungsschuldners mit sich. Daher müssen ihm Rechtsbehelfe zustehen. Aber auch der Vollstreckungsgläubiger muss die Gelegenheit haben, sich gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung zu wenden, wenn sie seinen Anträgen oder auch Interessen nicht entspricht. Schließlich...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.2 Prozesskostenhilfe

Rz. 59 Auch im Zwangsvollstreckungsverfahren kann nach den Grundsätzen der §§ 114ff. ZPO Prozesskostenhilfe bewilligt werden (ausführlich: Fischer, Rpfleger 2004, 190 ff.). Überwiegend wird die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Gläubiger in Betracht kommen, aber auch der Schuldner kann in Ausnahmefällen Prozesskostenhilfe erhalten (s. u.). Nach § 117 Abs. 1 Satz 3 ZP...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Rechtsfolgen fehlerhafter Zwangsvollstreckung

Rz. 55 Bei der Vornahme von Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung üben die Vollstreckungsorgane sämtlich staatliche Hoheitsrechte aus. Es besteht deshalb grundsätzlich und in allen Fällen ein erhöhter Vertrauensschutz in die Gültigkeit und den Bestand dieser Maßnahmen. Auch fehlerhafte Vollstreckungsmaßnahmen sind deshalb grundsätzlich und regelmäßig bis zu ihrer ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13.5 Allgemeine Aufsatzliteratur

Rz. 69 Ahrens, Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Privatinsolvenzen und Zwangsvollstreckungen, NZI 2020, 345 derselbe, Die notarielle Unterwerfungserklärung: Vollstreckbarkeit, Ordnungsmittelandrohung, Ordnungsmittelfestsetzung, WRP 2017, 1304 derselbe, Pfändung verschleierter Arbeitseinkommen: Aktuelle Rechtsprechung, NJW-Spezial 2009, 43 derselbe, Vollstreckungsbescheid o...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.2.1 Prüfung bei der Forderungspfändung (§§ 829ff. ZPO)

Rz. 76 Sind die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung eingehalten? Insbesondere: Erfolgte die Vollstreckungsmaßnahme in das richtige Vollstreckungsobjekt? In eine Geldforderung? (§ 829 ZPO) In eine hypothekarisch gesicherte Forderung? (§ 830 ZPO) In eine verbriefte Forderung? In einen Herausgabeanspruch? (§§ 846 bis 849 ZPO) In einen Eigentumsverschaff...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.3.2 Dritte bei der Sachpfändung (§§ 808ff. ZPO)

Rz. 80 Dritte können bei der Sachpfändung ebenfalls betroffen sein, wenn ohne ihre Zustimmung ein in ihrem Gewahrsam befindlicher und/oder ihnen gehörender Gegenstand gepfändet wird. Rechtsbehelfe? Erinnerung (§ 766 ZPO) bei Geltendmachung von materiellen Rechten am gepfändeten Gegenstand: Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) oder Klage auf vorzugsweise Befriedigung (§ 805 ZPO)mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.3.1 Dritte bei der Forderungspfändung (§§ 829 ff. ZPO)

Rz. 79 Auskunftspflicht (§ 841 ZPO) Wirksam entstanden? Wirksame Zustellung des Pfändungsbeschlusses an Drittschuldner? Zustellung nur durch Gerichtsvollzieher, Aufforderung nach § 841 Abs. 1 ZPO bei Zustellung des Pfändungsbeschlusses erfolgt und in Zustellungsurkunde aufgenommen? Auskunftspflicht auch bei Sicherungsvollstreckung (§ 720a ZPO) und Arrestvollstreckung (§ 930 ZP...mehr