Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Ehescheidung.

Rn 16a Der beantragte Scheidungsausspruch kann m der Begründung angefochten werden, dass die Ehescheidung entgegen § 137 I vor Entscheidungsreife der Folgesachen oder entgegen § 140 II unter Auflösung des Scheidungsverbunds ausgesprochen wurde (BGH FamRZ 13, 1879). Ein zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Ehe eingelegtes Rechtsmittel ist auch ohne formelle Beschwer zulässig,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Abschriften bei Zustellung von Anwalt zu Anwalt (Abs 2).

Rn 3 Die zwingende Vorschrift des § 133 II gilt nach dem insofern eindeutigen Wortlaut nur für vorbereitende Schriftsätze – nicht also für bestimmende Schriftsätze wie Klage und Rechtsmittel. Die Norm stellt sicher, dass auch bei einer Zustellung von Anwalt zu Anwalt (§ 195) das Gericht die zur Terminsvorbereitung notwendigen Schriftsätze nebst Anlagen erhält. Die Einreichun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. fG-Familiensachen.

Rn 3 Das Vorliegen der – über den Wortlaut v II hinausgehenden – Voraussetzungen der §§ 57, 58–64, 66 f zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung ist vAw (§ 26) zu prüfen. Trotz Amtsprüfung trifft den Beschwerdeführer gem § 27 eine Mitwirkungspflicht. Freibeweis ist zulässig (§ 30 I). Eine unzulässige Beschwerde ist nach Gewährung rechtlichen Gehörs gem II 2 iVm § 69 zu verwe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird auf Räumung von Wohnraum erkannt, so kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Schuldner eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist gewähren. 2Der Antrag ist vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung zu stellen, auf die das Urteil ergeht. 3Ist der Antrag bei der Entscheidung übergangen, so gilt § 321; bis zur Entscheidung kann das Gericht auf Ant...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Sachverhalt

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Kläger (K) des Ausgangsverfahrens ist ein dänischer Autoverwerter, dessen Haupttätigkeit im Handel mit gebrauchten Autoteilen aus Altfahrzeugen besteht. Die Tätigkeit schließt ferner die Behandlung der Fahrzeuge unter Umwelt- und Abfallgesichtspunkten ein, was eine Voraussetzung für die Berechtigung zur Entnahme von Ersatzteilen ist. Einen kl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausfertigung des Urteils.

Rn 3 Eine Klausel, die sich nicht auf der Ausfertigung des Urteils befindet oder sich nicht auf das in der Ausfertigung verkörperte Urt bezieht, das die Vollstreckung ermöglicht, ist unwirksam (MüKoZPO/Wolfsteiner § 725 Rz 1). Vielmehr muss das Klauselorgan eine Originalausfertigung der Klausel genau derjenigen Urteilsausfertigung beifügen, aus der vollstreckt werden soll (L...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anwendung des § 99 in zweiter Instanz.

Rn 3 Hier sind vielfältige Variationen denkbar. Bei Erweiterungen in zweiter Instanz hat die jeweilige Gegenseite die Möglichkeit, für den Fall, dass die Weiterung keine Handelssache betrifft, die Verweisung einer Sache von der angerufenen KfH an die Zivilkammer zu erreichen. Das gilt auch für den Fall, dass Handelssache und Nicht-Handelssache in verschiedene Rechtsmittel au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gesetzgebungsgeschichte.

Rn 3 Seit dem ZPO-Reformgesetz v 27.7.01 (BGBl I 1887) gibt es in der ZPO und in den auf sie verweisenden Gesetzen nur noch die sofortige Beschwerde und die Rechtsbeschwerde; die früheren Formen der einfachen, der befristeten und der weiteren Beschwerde finden sich gelegentlich außerhalb der ZPO (vgl zB §§ 66, 68 GKG). Mit der ZPO-Reform sollte ›auch das Beschwerderecht als ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) PKH-Beschwerde in der 2. Instanz.

Rn 20 Gegen PKH-Entscheidungen in der Berufungsinstanz ist eine sofortige Beschwerde nicht gegeben, das folgt aus § 567 I, der die sofortige Beschwerde nur gegen Entscheidungen im ersten Rechtszug eröffnet (BGH FamRZ 21, 1722). Auch wenn gegen die Entscheidung in der Hauptsache kein Rechtsmittel gegeben ist oder wenn das Berufungsgericht nach §§ 916, 936 für die Entscheidung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Prozessuales.

Rn 12 Der Sachverhalt, aus dem sich die fehlende oder schuldlose Versäumung des Einspruchstermins ergibt, und die Kausalität für den Erlass des angefochtenen Versäumnisurteils müssen in der Berufungsbegründung schlüssig dargelegt werden; das ist Voraussetzung der Zulässigkeit einer Berufung nach Abs 2 (BGH NJW 99, 724). Die Tatsachen, die die Zulässigkeit der Berufung rechtf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zwingende Wiedereröffnung nach Abs 2.

Rn 3 Die Vorschrift formuliert in Abs 2 Gründe, die zur Wiedereröffnung zwingen. Nr 1 ist Ausfluss des mit dem Zivilprozessreformgesetz verfolgten Zwecks, durch Vermeidung von Rechtsmitteln das Verfahren erstinstanzlich zu beenden. Eine geschlossene Verhandlung ist insb dann nach Nr 1 wiederzueröffnen, wenn das Gericht erstmals im Termin einen rechtlichen Hinweis erteilt, zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 34 EGZPO – [Überleitungsvorschriften zum Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren].

Gesetzestext In ihrer bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren vom 3. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3281) geltenden Fassung sind weiter anzuwenden:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inhaltliche Fehler und Verfahrensfehler.

Rn 9 Inhaltliche Unvollständigkeiten können grds nicht nach § 319 berichtigt werden, sondern nach Maßgabe der §§ 320, 321 und im Instanzenzug, auch nicht bei nachträglichem Parteivorbringen (Köln NJW-RR 91, 1536 [OLG Köln 01.07.1991 - 13 U 50/91]). Auch die Verweisung an das ›falsche‹ Gericht lässt sich nicht über § 319 korrigieren, auch dann nicht, wenn das Gericht an das W...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fehlende und verspätete Begründung.

Rn 13 Enthält das Berufungsgericht keine Begründung, ist ein evidenter Fall des § 547 Nr 6 gegeben. Eine Entscheidung ohne Gründe iSv § 547 Nr 6 liegt jedoch nicht nur dann vor, wenn das Berufungsurteil überhaupt keine Begründung enthält. Es entspricht vielmehr einem mittlerweile für alle Prozessarten anerkannten Grundsatz, dass ein bei Verkündung noch nicht vollständig abge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beginn und Ausdehnung.

Rn 10 Der Zeitraum beginnt grds mit der Zustellung der Klage (BGH NJW-RR 99, 1385; ZMR 07, 441). Er beginnt früher, wenn der Kl entspr Feststellung begehrt, und später, wenn mit der Klage Wirkungen einer für die Zeit danach ausgesprochenen Kündigung geltend gemacht werden (BGH NJW-RR 05, 867 [BGH 17.03.2005 - III ZR 342/04]). Maßgeblich kann auch ein durch den Feststellungsa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 52 Gericht. Wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird, fällt gem KV-GKG 1812 bzw KV-FamGKG 1912 eine Gebühr von 66 EUR an. Das Gericht kann die Gebühr bei einem Teilerfolg ermäßigen oder von der Erhebung absehen. Für die Rechtsbeschwerde beträgt die Gebühr 198 EUR nach Nr 1823 KV-GKG. Rechtsanwalt. Wert nach §§ 23 ff RVG der Wert der Hauptsache. Bei Rechtsmitt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 7 Das im Einzelfall angerufene Gericht wird stets die Frage trennen müssen, ob die erhobene Klage zulässig und ob sie begründet ist. Der Erlass eines Sachurteils und damit die Prüfung der Begründetheit setzt die Zulässigkeit einer Klage stets voraus. Andernfalls ist die Klage als unzulässig durch Prozessurteil abzuweisen. Das Gericht darf die Zulässigkeit der Klage (oder ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Wirkung.

Rn 3 Ein Außerkrafttreten der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Urteils (oder Vollstreckungsbescheids nach § 700) ordnet Abs 1 im Zeitpunkt der Verkündung eines Urteils an, das die Entscheidung der Vorinstanz im Rechtsmittel-, Rüge (§ 321a) oder Einspruchsverfahren in der Hauptsache oder in der Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit nach § 718 aufhebt oder abän...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Berechtigtes Interesse.

Rn 4 Erforderlich ist ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtsverletzung durch die Entscheidung der unteren Instanz. Dieses liegt nicht per se bei jeder Rechtsverletzung vor. Vielmehr ergibt sich aus den Regelbeispielen nach II das Hinzutreten besonderer Anforderungen. Die Rechtsverletzung muss sich tiefgreifend auf die Grundrechte des Betroffenen ausgewirkt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unanfechtbarkeit.

Rn 59 Die Verweisung ist nach dem Willen des Gesetzgebers im Interesse der Prozessökonomie sowie zur Vermeidung von Zuständigkeitsstreitigkeiten und dadurch bewirkter Verzögerungen und Verteuerungen in der Gewährung effektiven Rechtsschutzes unanfechtbar (Abs 2 S 2). Demnach entzieht sich auch ein sachlich zu Unrecht ergangener Verweisungsbeschl und die diesem Beschl zugrund...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rückfestsetzung.

Rn 9 Abs 4 wiederum erklärt auch Kosten, die die später obsiegende Partei im Verlaufe des Prozesses an den später unterlegenen Gegner gezahlt hat, als zu den Kosten des Rechtsstreits gehörig. Hintergrund ist, dass eine letztlich obsiegende Partei während des Verfahrens aufgrund nicht rechtskräftiger – aber vorläufig vollstreckbarer – Entscheidungen (Versäumnisurteil, erstins...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung.

Rn 17 Wenn der Antragsteller die fehlerhafte Beurteilung der objektiven Voraussetzungen der Bewilligung mit der Beschwerde geltend machen will, muss er nach bereits ergangener Hauptsacheentscheidung auch die Hauptsache anfechten. Die Zulässigkeit der Beschwerde nach Beendigung der Instanz ist im Einzelnen streitig. Einigkeit besteht insoweit, als dann, wenn das Gericht 1. In...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Zivilkammer entscheidet durch eines ihrer Mitglieder als Einzelrichter. 2Dies gilt nicht, wennmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostenentscheidung.

Rn 7 IdR erfolgt die Kostenentscheidung bei einer Aufhebung und Zurückverweisung durch das Gericht, an das die Sache zurückverwiesen wird (Brandbg FamRZ 16, 1869; Köln FamRZ 15, 1128; Hamm FamRZ 14, 208). Gem § 150 I kommt eine Kostenaufhebung in Betracht. Gem § 150 IV 1 kann aus Billigkeitsgründen eine abweichende Kostenregelung erfolgen. Obsiegt ein Beteiligter nur deshalb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Materielle Voraussetzungen, Entscheidung.

Rn 4 Das Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. In diese Interessenabwägung sind va die Erfolgsaussichten des Verfahrens nach § 54 I, II bzw des Rechtsmittels einzubeziehen u es ist eine Folgenabwägung einer Aussetzung oder Beschränkung bei nachfolgender Bestätigung der EA einerseits sowie einer nicht erfolgten Aussetzung oder Beschränkung bei nachfolgender Aufheb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kostenbeteiligung.

Rn 19 Hinsichtlich der Beteiligung an den Kosten des Rechtsstreits bestimmt S 3, dass sich die Partei kraft Amtes, die inländische juristische Person oder die parteifähige Vereinigung entsprechend ihren wirtschaftlichen Verhältnissen an den Kosten der Prozessführung zu beteiligen hat. Für die Beurteilung der Bedürftigkeit findet nicht § 115 Anwendung, vielmehr ist eine Einze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kündigungsschutzprozes... / VI. Berufungsverzicht

Rz. 110 Gem. § 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, § 515 ZPO kann die durch das erstinstanzliche Urteil beschwerte Partei auf das Rechtsmittel der Berufung auch ganz oder teilweise verzichten. Eine Verzichtserklärung liegt vor, wenn unmissverständlich zum Ausdruck gebracht wird, dass das ungünstige Urteil hingenommen und nicht (mehr) angefochten werden soll.[126] Die Verzichtserklärung kan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 28 AVAG – Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung.

Gesetzestext (1) Wird die Zulassung der Zwangsvollstreckung auf die Beschwerde (§ 11) oder die Rechtsbeschwerde (§ 15) aufgehoben oder abgeändert, so ist der Berechtigte zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Verpflichteten durch die Vollstreckung des Titels oder durch eine Leistung zur Abwendung der Vollstreckung entstanden ist. Das Gleiche gilt, wenn die Zulassung d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung.

Rn 15 Wird die Berufung nach § 522 verworfen oder zurückgewiesen, bleibt die Klageänderung wirkungslos, eine Entscheidung über sie ergeht nicht. Liegen die Voraussetzungen des § 533 vor, lässt das Berufungsgericht die Klageänderung zu. Dies erfolgt inzident im Endurteil über die Berufung, ist für die Revisionsinstanz bindend (BGH NJW 12, 3722 [BGH 17.10.2012 - XII ZR 101/10]...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Folgen.

Rn 9 Ergeht das Urt in abgekürzter Form, obwohl die Voraussetzungen für ein Absehen von Tatbestand und Entscheidungsgründen nicht erfüllt sind, so stellt dies einen wesentlichen Verfahrensmangel dar; eine Nachholung vAw wäre mitunter sinnvoll (St/J/Althammer Rz 22), ist aber vom Gesetz nicht vorgesehen und würde ein bereits eingelegtes, auf den Mangel gestütztes Rechtsmittel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerdeverzicht.

Rn 2 Verzichtet werden kann auf die Beschwerde gem I durch Erklärung ggü dem Gericht ab Beschlussbekanntgabe (§ 41 bzw § 113 I 2 iVm §§ 329, 310 I ZPO). Er führt zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels. Der Verzicht erfolgt durch formfreie, also bei ausreichend möglicher Identitätsfeststellung grds auch telefonische (Sternal/Sternal Rz 11), Erklärung, in Anwaltsverfahren (§ 114...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verbot der reformatio in peius.

Rn 12 Das Verschlechterungsverbot gilt auch im Verfahren der sofortigen Beschwerde (BGHZ 159, 122, 124 = MDR 04, 1202 ff; BGH WM 08, 1691 Rz 7). Eine Entscheidung darf nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers abgeändert werden. Das Verbot der Schlechterstellung gilt auch dann, wenn das Rechtsbeschwerdegericht die Sache auf eine Teilanfechtung hin wegen eines behebbaren Verfa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff und Folgen der formellen Rechtskraft.

Rn 1 Der Rechtskraft fähig sind Urteile der letzten Rechtsmittelinstanz (uU auch ein erstinstanzliches Scheidungsurteil: BGHZ 100, 205), Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde nach § 574, der sofortigen nach § 567 oder befristeten Beschwerde unterliegen sowie der Rechtskraft fähige Vollstreckungsbescheide (BGH NJW-RR 90, 434 [BGH 18.01.1990 - III ZR 26/89]). Rechtskraft iSv § ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 2 Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses beim Rechtsbeschwerdegericht einzulegen (Abs 1). Die Regelung entspricht derjenigen des § 548 für die Frist zur Einlegung der Revision. Allerdings fehlt eine Bestimmung für den Fall, dass der anzufechtende Beschl des Beschwerdegerichts nicht zugestellt worden ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ehesachen.

Rn 3 In Ehesachen (§ 121) tritt die Wirksamkeit der Endentscheidung (§ 38 I 1) aufgrund der ihr häufig innewohnenden rechtsgestaltenden Wirkung m Rechtskraft ein (II). Diese richtet sich nach § 113 I 2 iVm § 705 ZPO u tritt m Ablauf der Einspruchs- bzw Rechtsmittelfrist, einschl etwaiger Anschlussrechtsmittelfristen (§§ 66 f, 117 II 1 iVm § 524 II 2 ZPO bzw §§ 144 f) ein. Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Versäumung.

Rn 3 Eine Prozesshandlung ist versäumt, wenn sie nicht bis zum Ablauf einer dafür bestehenden Frist wirksam vorgenommen wurde. Versäumt ist sie deshalb auch dann, wenn sie zwar innerhalb der Frist vorgenommen wurde, aber an Mängeln leidet, die zur Unwirksamkeit führen (fehlende Unterschrift unter bestimmenden Schriftsatz; Antrag durch nicht postulationsfähigen Anwalt oder du...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Folge.

Rn 58 Ablehnung der Übernahme des Rechtsstreits und Rücksendung des Vorgangs mit neuer Entscheidung über den Verweisungsantrag (München OLGR 94, 213) bzw Weiterverweisung (auch an ein ArbG, BGH NJW 64, 1416 [BGH 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64]), auch an das örtlich zuständige Gericht erster Instanz durch das Berufungsgericht (München NJW-RR 13, 1359 [BGH 04.07.2013 - VII ZR 192/1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Teilungsversteigerung.

Rn 262 Bei Widerspruch gegen eine Teilungsversteigerung ist nach § 3 zu schätzen, wobei dem Interesse, eine Verschleuderung zu verhindern, Gewicht zukommt. Maßgebend für die Bemessung des Gegenstandswerts ist auf dieser Grundlage zunächst der Miteigentumsanteil des widersprechenden Eigentümers (BGH NZFam 22, 228; FamRZ 91, 547; Karlsr FamRZ 04, 1221). Auf dieser Grundlage is...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Die Partei hat von dem gegen sie laufenden Verfahren wegen Zustellungsmängeln oder fehlerhafter Ladung keine Kenntnis.

Rn 15 Die öffentliche Zustellung von Klage und Urt als solche fällt nicht in den – auch nicht in den analogen (s Rn 11) – Anwendungsbereich von § 579 I Nr 4. Das gilt auch dann, wenn die Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung fehlerhaft angenommen wurden (BGH NJW 07, 303; vgl Nastansky MDR 17, 128, 130) oder die öffentliche Zustellung sogar durch falsche Angaben erschli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Berufungsgericht kann durch Beschluss den Rechtsstreit einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen, wennmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zustellungsadressat.

Rn 3 Abs 1 S 1 verlangt Zustellung des Urteils an beide Parteien, bei Streitgenossenschaft jeweils an alle Streitgenossen. Die Zustellung ist Aufgabe der Geschäftsstelle (§ 168). Gegenüber einem Nebenintervenienten genügt eine formfreie Übermittlung des Urteils (BGH NJW 86, 257), nicht aber ggü dem streitgenössischen Nebenintervenienten (§ 69 Rn 9). Ist das Urt dem einfachen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2024, Zeitschriften aktuell

Rechtspfleger Werner Klüsener, Einigungsgebühr in Kindesschutzverfahren nach § 1666 BGB, JurBüro 2023, 617 Nach Nr. 1000 VV fällt die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, an. Nach Abs. 5 S. 3 der Anm. zu Nr. 1000 VV entsteht die Gebühr in Kindschaftssachen auch f...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nichtstreitige Beendigung des Rechtsstreits (Abs 1 Nr 2).

Rn 3 Neben den aufgeführten Verfahrensbeendigungen durch Klagerücknahme (§ 269), Anerkenntnis (§ 307), Vergleich, Verzicht (§ 306) und Rechtsmittelverzicht (§§ 515, 565; für den Einspruch: § 346) erfasst die Vorschrift die Rücknahme des Rechtsmittels (§§ 516 I, 565). Bei übereinstimmender Erledigung darf nur dann nach Maßgabe des Abs 1 verfahren werden, wenn die Voraussetzun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Anfechtung.

Rn 11 Zur Wahlanfechtung sind nach Abs 4 S 1 die nach Abs 1 S 1 aktiv wahlberechtigten Richter befugt. Überwiegend wird die Anfechtungsbefugnis auch den nach I 3 nicht wahlberechtigten Richtern zugesprochen (MüKoZPO/Pabst § 21b GVG Rz 23). Rn 12 Als Gesetzesverletzung für eine Wahlanfechtung genügt ein objektiver Verstoß gegen eine das Wahlverfahren betreffende Rechtsnorm ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entscheidung des Berufungsgerichts.

Rn 14 Obwohl sich die Rechtsfolgen der Zurücknahme der Berufung aus dem Gesetz ergeben (Abs 3 S 1), ordnet dieses an, dass das Berufungsgericht sie vAw durch Beschl auszusprechen hat. Dieser hat somit rein deklaratorische Bedeutung, ist jedoch Voraussetzung für die Kostenfestsetzung (§ 103 I). Er ist – regelmäßig ohne mündliche Verhandlung (§ 128 IV) – unmittelbar nach dem W...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 55 Für den Rechtsstreit 1. Instanz wird eine 3,0-Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen erhoben (Nr 1210 KV). Die Gebühr ist sofort fällig (§ 6 I Nr 1 GKG) und vorauszuzahlen (§ 12 I GKG). Wird die Klage später erweitert, ist der Differenzbetrag zwischen einer 3,0-Gebühr aus dem neuen Gesamtwert und dem bereits gezahlten Betrag nachzuzahlen. Zur Klageerweiterung s § 263 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entscheidungen gegen den Kläger.

Rn 37 Diese sind im schriftlichen Vorverfahren – wie sich im Umkehrschluss aus dem mit dem Justizmodernisierungsgesetz vom 30.8.04 (BGBl I 2198) eingefügten Abs 3 S 3 ergibt – nur noch in Bezug auf die Abweisung von Nebenforderungen zulässig, wenn der Kl zuvor darauf hingewiesen worden ist. Die Neuregelung hat den Meinungsstreit über die Zulässigkeit sog unechter Versäumnisu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) 1Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus und verweist den Rechtsstreit zugleich an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtsweges. 2Sind mehrere Gericht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mängel des Nichtabhilfeverfahrens.

Rn 6 Die ordnungsgemäße Durchführung des Nichtabhilfeverfahrens ist nicht Verfahrensvoraussetzung des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht (BGH FamRZ 17, 755 Rz 13). Mit der Vorlage ist die Sache beim Beschwerdegericht angefallen, das alsdann über die sofortige Beschwerde zu entscheiden hat. Leidet das Nichtabhilfeverfahren unter wesentlichen Mängeln, hat der Beschwerdeführe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kosten.

Rn 7 Im Fall erfolgloser Berufung wird durch die Zurückweisung der Berufung die erstinstanzliche Kostenentscheidung aufrechterhalten, es bedarf lediglich der Feststellung, dass der Berufungskläger die Kosten des Rechtsmittels zu tragen hat (§ 97 I; Hirtz/Oberheim/Siebert/Oberheim Kap 18 Rz 133–166). Wird das angefochtene Urt abgeändert, bedarf es einer neuen Entscheidung übe...mehr