Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenhöhe

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 7.12.7 Einzelfragen zu Pensionskassen

In der Schweiz besteht die Möglichkeit, insbesondere bei einer erst späteren Tätigkeit in der Schweiz, einer Aufbesserung der Rentenhöhe durch eine Sondereinzahlung (Einkauf). Hat sich der Steuerpflichtige bei einer Schweizer Pensionskasse, bei der er pflichtversichert ist, zusätzlich mit einem Einmalbeitrag "eingekauft", stellt sich die Frage der steuerlichen Auswirkungen. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt, in dieser Fassung wurde die Vorschrift gegenstandslos. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3926) ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Notwegrecht / 1.9 Notwegrente

Der Nachbar hat als Entschädigung dafür, dass er die Benutzung des Notwegs dulden und diese Einschränkung seines Eigentums hinnehmen muss, Anspruch auf Zahlung einer Geldrente[1], und zwar geschuldet vom jeweiligen Eigentümer des verbindungslosen Grundstücks. Die Festlegung des Zahlungszeitpunkts steht nicht in richterlichem Ermessen. Vielmehr ist die Rente jährlich im Vorau...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsausgleichsleistung / 2 Rentenhöhe

Die Knappschaftsausgleichsleistung wird im Grunde wie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung berechnet[1], wobei ausschließlich persönliche Entgeltpunkte berücksichtigt werden, die auf eine knappschaftliche Rentenversicherung entfallen. Persönliche Entgeltpunkte aus zusätzlichen Entgeltpunkten für ständige Arbeiten unter Tage (= Leistungszuschlag nach § 85 SGB VI) werden n...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 3 Rentenhöhe

Im Rahmen der Berechnung der Rente für Bergleute[1] werden ausschließlich persönliche Entgeltpunkte berücksichtigt, die auf eine knappschaftliche Rentenversicherung entfallen.[2] Wurden auch Versicherungszeiten in der allgemeinen Rentenversicherung zurückgelegt, sind diese nicht Grundlage der Rente für Bergleute. Allerdings sind sie bei der Gesamtleistungsbewertung zu berück...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenantrag: Meldung des E... / 4 Beitragsberechnung bis zum Rentenbeginn

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung müssen nach Abgabe der Sondermeldung ausschließlich nach dem tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelt berechnet werden. Das gilt auch für die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen U1 und U2.[1] Es spielt keine Rolle, wenn das tatsächliche beitragspflichtige Arbeitsentgelt von dem Arbeitsentgelt abweicht, das ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 9 Anzahl der Beiträge

Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, jährlich eine bestimmte Anzahl von freiwilligen Beiträgen zu zahlen. Versicherte können selbst bestimmen, für welche Monate sie Beiträge entrichten möchten. Es darf allerdings pro Monat auch nur ein Beitrag – also höchstens 12 Beiträge pro Kalenderjahr – gezahlt werden. Da sich aber Beitragslücken nachteilig auf die Rentenhöhe bz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsausgleichsleistung / 2.2 Keine Zurechnungszeit

Anders als bei einer Erwerbsminderungsrente[1] wird bei der Berechnung der Knappschaftsausgleichsleistung keine Zurechnungszeit berücksichtigt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 3.2 Keine Zurechnungszeit

Dem Vorteil bei der Höhe des maximalen Rentenabschlags von 3,6 %, der bei "normalen" Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bis zu 10,8 % betragen kann[1], steht nachteilig gegenüber, dass die Rente für Bergleute keine Zurechnungszeit enthält.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsausgleichsleistung / 2.1 Rentenartfaktor und Rentenabschläge

Der Rentenartfaktor bei der Knappschaftsausgleichsleistung für persönliche Entgeltpunkte in der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt 1,3333.[1] Der Zugangsfaktor beträgt 1,0. Das bedeutet, es fallen keine Rentenabschläge an, selbst wenn die Knappschaftsausgleichsleistung frühestmöglich nach Vollendung des 55. Lebensjahres beansprucht wird.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.3 Sonstige Entgeltmeldungen

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 3.1 Rentenartfaktor und Rentenabschläge

Der Rentenartfaktor bei der Rente für Bergleute für persönliche Entgeltpunkte in der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt 0,5333 und für persönliche Entgeltpunkte aus zusätzlichen Entgeltpunkten für ständige Arbeiten unter Tage (= Leistungszuschlag nach § 85 SGB VI) 1,3333.[1] Wird die Rente für Bergleute vorzeitig in Anspruch genommen, sind über den verminderten Zuga...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 3.3 Höhere Knappschaftsausgleichsleistung

Besteht neben einem Anspruch auf Rente für Bergleute auch Anspruch auf die Knappschaftsausgleichsleistung [1], dürfte letztere Leistung in der Regel höher sein als die Rente für Bergleute. Zwar wird auch die Knappschaftsausgleichsleistung ohne Berücksichtigung einer Zurechnungszeit und sogar – anders als die Rente für Bergleute – ohne Hinzurechnung eines Leistungszuschlags fü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Der Arbeitgeber hat bei einer versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zu zahlen. Der vom Arbeitgeber zu tragende Beitrag beträgt 15 % des Entgelts. Für Beschäftigte im Privathaushalt trägt der Arbeitgeber 5 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung. Hinweis Rentenvorteile durch Zahlung der Pauschalbeiträge Durc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsnachentrichtung / Zusammenfassung

Begriff Aufgrund rückwirkender Tarif- oder Einzelverträge können Arbeitsentgelte nachträglich ausgezahlt werden. Die Nachzahlungen sind bei der Beitragsberechnung entsprechend zu berücksichtigen. Zur Rentenversicherung besteht für bestimmte Personengruppen die Möglichkeit, Rentenversicherungsbeiträge für die Vergangenheit nachzuzahlen. Mit einer Nachzahlung kann ein Rentenan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 5 Rechtsgrundlagen

Der Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung beruht herkömmlich grundsätzlich auf einer freiwilligen Zusage des Arbeitgebers. In Betracht kommen dabei sämtliche arbeitsrechtlichen Anspruchsgrundlagen sowohl individual- als auch kollektivarbeitsrechtlicher Art. Das Gesetz selbst nennt in § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG ausdrücklich auch die betriebliche Übung und den allgem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ukraine / 3.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung in die Ukraine entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Hinweis Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Rent...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 68 Höhe der... / 2.1 Rentenhöhe (Abs. 1)

Rz. 7 Die Höhe der Halbwaisenrente und der Waisenrente wird jeweils an den JAV geknüpft (zur Berechnung des JAV vgl. §§ 81 bis 93 und die Komm. dort). Da die Waisenrenten ebenso wie die anderen Hinterbliebenenrenten als eigene und nicht als abgeleitete Ansprüche geregelt sind, ist die frühere, für die Rentenberechnung beim Versicherten maßgebliche JAV-Berechnung für den Wais...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 68 Höhe der... / 2.3 Mehrere Waisenrenten (Abs. 3)

Rz. 11 Abs. 3 legt fest, dass eine Waise nur eine Waisenrente erhält, und zwar auch dann, wenn nach den Voraussetzungen des § 67 die Voraussetzungen für mehrere Waisenrenten vorliegen. Nur die aufgrund des festzusetzenden JAV höhere Rente wird gezahlt. Diese Festsetzung kann sich im Zeitablauf, unter Umständen sogar im Nachhinein ändern mit der Folge, dass dann die andere Wa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 68 Höhe der... / 2.1.1 Höhe der Halbwaisenrente (Nr. 1)

Rz. 8 Die Rente beträgt 20 % des Jahresarbeitsverdienstes für eine Halbwaise (Nr. 1).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 68 Höhe der... / 2.1.2 Höhe der Vollwaisenrente (Nr. 2)

Rz. 9 Für einen Vollwaisen beträgt die Rente hingegen 30 % des Jahresarbeitsverdienstes (Nr. 2).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 8 Die zentrale korrespondierende Regelung finden sich in den § 65 Abs. 2, der die Bezugsnorm für die Festlegung der Rentenhöhe ist. Zur Einkommensanrechnung ist auf § 65 Abs. 3 abzustellen. Rz. 9 Weiterhin zu beachten sind die zivilrechtlichen Regelungen zum Unterhaltsanspruch nach §§ 1572, 1573, 1575 und 1576 BGB.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 68 Höhe der... / 2.4 Neufeststellung einer Waisenrente; § 48 SGB X

Rz. 12 Falls bei einer Neufeststellung die Prüfung ergibt, dass eine andere Waisenrente zu zahlen ist, so muss nach Maßgabe von § 48 SGB X die bisherige Bewilligung aufgehoben und die nunmehr zustehende Rente durch Bescheid bewilligt werden. Wie in allen übrigen durch Gesetz normierten Fällen, in denen gesetzliche Vorschriften die Änderung der Rentenhöhe, z. B. § 65 Abs. 1 u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 1.2 Inhalt der Regelung

Rz. 3 Abs. 1 regelt die Dauer der Leistung einer Witwen- oder Witwerrente. Abs. 2 regelt die Rentenhöhe der Witwen- und Witwerrente. Abs. 3 regelt die Anrechnung von Einkommen. Abs. 4 regelt beim Zusammentreffen mehrerer Renten die Rangfolge für die Einkommensanrechnung. Abs. 5 regelt das Wiederaufleben nach Auflösung einer nachfolgenden Ehe. Abs. 6 regelt den Leistungsausschluss...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 1.6 Parallele Regelungen

Rz. 9 Eine parallele Regelung zur Witwen- und Witwerrente findet sich im Rentenrecht in § 46 SGB VI. Im Recht der Sozialen Entschädigung (SER) ist auf § 148 SGB XIV hinzuweisen. Eine dem § 65 Abs. 2 (Rentenhöhe) vergleichbare Regelung findet sich im Rentenrecht bei der Bestimmung des Rentenartfaktors nach § 67 SGB VI. Auch der in Abs. 6 geregelte Leistungsausschluss bei Vers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 70 Höchstbe... / 1.5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 6 § 70 Abs. 1 nimmt mit seinen Regelungen über die Begrenzung der Hinterbliebenenrenten Einfluss auf die Rentenhöhe anderer Hinterbliebenenrenten, so auf § 66 (Witwen- und Witwerrente an frühere Ehegatten), auf § 68 SGB VII (Höhe der Waisenrente) und auf § 69 (Rente an Verwandte der aufsteigenden Linie).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gebietsgleichstellung / 3 Rentenversicherung

Im Bereich der Rentenversicherung gibt es Gleichstellungsvorschriften sowohl in der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 als auch in den Staaten, mit denen ein Abkommen über Soziale Sicherheit im Bereich der Rentenversicherung besteht. Die Gleichstellung betrifft die gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten für die Erfüllung von Wartezeiten und die en...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 2.4 Welche Absicherungen benötigt mein Arbeitnehmer?

Zur Beantwortung dieser Frage muss bereits geklärt sein, welche Rechtsvorschriften auf den Arbeitnehmer angewandt werden. Wird der Arbeitnehmer in einen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz entsandt, gelten für den Arbeitnehmer die Rechtsvorschriften in allen Sozialversicherungszweigen weiter. Wird der Arbeitnehmer in einem Staat beschäftigt, mit dem ein Abkommen über Soziale Si...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immobilienübertragungen zwi... / 2.7.1 Rentenzahlungen bis zum Tod des überlebenden Ehegatten

Meistens werden in der Praxis Leibrenten bis an das Lebensende des bisherigen Grundstückseigentümers vereinbart. Häufig wird jedoch zusätzlich vereinbart, dass die Rente nicht mit dem Tod des Grundstücksverkäufers endet, sondern darüber hinaus bis zum Tod des überlebenden Ehegatten weiterlaufen soll, sog. Überlebensrente. An dieser Gestaltung scheitert die Annahme einer Verä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kaufpreisraten/-renten / 1.1 Begriff

Eine betriebliche Veräußerungs-/Erwerbsrente im Rahmen von entgeltlichen Rechtsgeschäften liegt vor, wenn sich bei der Begründung des Rentenverhältnisses und bei der Bemessung der Rentenhöhe die Beteiligten übereinstimmend von dem Gedanken eines angemessenen Entgelts für den Erwerb des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils leiten ließen.[1] Das gilt auch bei Verei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immobilienübertragungen zwi... / 2.4 Empfehlungen für das Vorgehen

Werden bei der Übertragung eines Grundstücks z. B. vom Vater auf seinen Sohn Rentenzahlungen an den Vater vereinbart, ist bei Ausgeglichenheit des Werts der Rentenleistungen und des Werts der Immobilie eine entgeltliche Veräußerungsrente zu vermuten. Die Beweislast, dass es sich dennoch um eine unentgeltliche Versorgung handelt, obliegt dann dem Finanzamt.[1] Praxis-Tipp Verä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Informationen der Rentenver... / 2 Rentenauskunft

Durchschnittlich besteht eine Rentenauskunft einschließlich der Berechnungsanlagen aus ganzen 24 DIN-A4-Seiten. Um hier den Überblick behalten zu können, sind die wesentlichen Informationen aus den ersten beiden Seiten ersichtlich. Hier werden die aktuelle Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente, der aktuelle Stand einer monatlichen Altersrente und die Höhe einer bis zur Voll...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Informationen der Rentenver... / 2.1.1 Auskunft über den Beitragsaufwand zum Ausgleich einer Rentenminderung

Altersrenten, die vorzeitig in Anspruch genommen werden, erhalten eine Rentenminderung i. H. v. 0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme. Um die durch diese Minderung entstehende Versorgungslücke wieder zu schließen, kann eine Ausgleichszahlung geleistet werden. Um eine Ausgleichszahlung zu leisten, muss zunächst eine besondere Rentenauskunft beim Rentenversicherungst...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 2.2.2 Berechnung der Verletztenrente

Für die Berechnung der Rente ergibt sich folgende Formel: Die Vollrente bezeichnet die Rentenhöhe ohne Berücksichtigung der MdE bzw. bei einem MdE-Grad von 100. Die Teilrente bezeichnet die Rentenhöhe unter Berücksichtigung der MdE bzw. bei MdE-Graden unter 100. Die sich ergebenden Werte zeigen die Rentenh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 2.2 Renten an Versicherte

Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 % gemindert ist, haben Anspruch auf eine Rente.[1] Die Rentenhöhe richtet sich dabei grundsätzlich nach dem Jahresarbeitsverdienst des Versicherten im Jahr vor dem Versicherungsfall und der Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). 2....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 3.3.1 Anrechnung von eigenem Einkommen

Anrechenbar ist das Einkommen, das monatlich das 26,4-Fache des aktuellen Rentenwerts der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt. Der aktuelle Rentenwert beträgt seit 1.7.2024 39,32 EUR/West und 39,32 EUR/Ost. Dementsprechend beträgt der Freibetrag bundeseinheitlich 1.038,05 EUR. Das nicht anrechenbare Einkommen erhöht sich um das 5,6-Fache des aktuellen Rentenwerts für j...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 3.2 Leistungen im Sterbevierteljahr

Für die ersten 3 Monate nach dem Tod aufgrund eines Versicherungsfalls erhält die Witwe/der Witwer – wie im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung auch – die Rente in Höhe der Vollrente (= ⅔ des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen). Damit sollen die durch den Tod bedingten Mehraufwendungen ausgeglichen sowie die Umstellung auf die neuen Lebensumstände erleichtert we...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 3.3 Renten an Witwen/Witwer

Witwen oder Witwer von Versicherten erhalten im Anschluss an die Rente im Sterbevierteljahr eine Witwen- oder Witwerrente bis zu ihrem Tod oder einer Wiederverheiratung. Die Rentenhöhe ist abhängig vom Alter, Kindererziehung, Kindersorge oder persönlicher Umstände. Die Rente beträgt im Anschluss an das Sterbevierteljahr grundsätzlich 30 % des Jahresarbeitsverdienstes des vers...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 3.4 Waisenrenten

Kinder von verstorbenen Versicherten erhalten eine Halbwaisenrente, wenn sie noch einen Elternteil haben und eine Vollwaisenrente, wenn sie keine Eltern mehr haben. Die Waisenrenten beginnen wie die Witwen-/Witwerrenten mit dem Todestag des Versicherten. Die Rente an die Waise beträgt: 30 % des Jahresarbeitsverdienstes (Vollwaise) 20 % des...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.9 Rechtsschutz

Rz. 20 Die Rentenanpassung jeweils zum 1.7. eines Jahres trifft Regelungen zur Rentenhöhe. Insoweit ist dem jeweils zuständigen Sozialgericht bei einer hiergegen erhobenen Klage eine Überprüfung ermöglicht (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 31.1.2020, L 14 R 126/19). Rentenanpassungsmitteilungen, die auf einer eigenständigen Rechtsgrundlage beruhen – nämlich auf §§ 65, 68, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.8 Praxishinweise

Rz. 94 Als Ausfluss der in § 35 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB X statuierten Begründungspflicht ist es erforderlich, dass die Rentenversicherungsträger im Rentenbescheides auch die Berechnung der Entgeltpunkte als Kernbestandteil für die Berechnung der Rentenhöhe mitteilen (zutreffend SG Dresden, Urteil v. 23.1. 2020, S 35 R 536/19; zustimmend auch Rieker, jurisPR-SozR 9/2020 Anm. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.2 Voraussetzungen der Übergangvorschrift in Abs. 2

Rz. 14 Voraussetzungen für die Anwendung des Rentnerprivilegs aufgrund der Übergangsvorschrift nach Abs. 2 sind das Versorgungsausgleichsverfahren (Erst- oder Abänderungsverfahren) muss vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden sein (Abs. 2), die zu kürzende Rente muss vor dem 1.9.2009 begonnen haben (Abs. 2), die Erstentscheidung über den Versorgungsausgleich muss nach dem 31.8.2009...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.2 Rentenanpassungsmitteilung (Satz 2)

Rz. 14 Wie in § 118a sieht auch Satz 2 vor, unter welchen Voraussetzungen die Rentenversicherungsträger verpflichtet sind, unaufgefordert eine Rentenanpassungsmitteilung zu versenden; danach erhalten Rentenbezieher eine Anpassungsmitteilung nur bei einer Veränderung der Höhe des aktuellen Rentenwerts (Ost). Sinn der Regelung ist die Verwaltungsvereinfachung. Die Kosten für d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.1 Sinn der Vorschrift

Rz. 5 § 254b steht im Fünften Unterabschnitt – Rentenhöhe und Rentenanpassung – des Fünften Kapitels Sonderregelungen – im Ersten Abschnitt – Ergänzungen für Sonderfälle – und steht damit im systematischen Zusammenhang zu der Grundregelung des § 228, der anordnet, dass die Vorschriften dieses Abschnitts die Vorschriften der vorangehenden Kapitel für Sachverhalte ergänzen, di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.1.1 Zwei Säulen der Rentenberechnung

Rz. 2 Die Rentenhöhe durch die Ermittlung von (persönlichen) Entgeltpunkten – als der die individuelle Lebensleistung prägender Faktor der Rentenberechnung – steht seit der Novellierung des Rentenrechts durch die Überführung der rentenrechtlichen Regelung aus dem alten Recht (RVO/AVG) in das SGB VI durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreform...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 9 Die Vorschrift ergänzt zunächst § 68, der den aktuellen Rentenwert regelt. Korrespondierende Regelungen finden sich in § 255a Abs. 4 i. d. F. bis 31.12.2017; insoweit ergänzte die Vorschrift die Regelungen zur Veränderung des aktuellen Rentenwertes (Ost). Nach § 255g i. d. F. v. 28.11.2018, gültig ab 1.1.2019 ursprünglich gültig bis 30.6.2022, betrug der Ausgleichsbeda...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.6.1 Arbeitnehmer in der Gleitzone nach dem bis zum 30.9.2022 geltenden Recht

Rz. 21 Die Einführung einer Gleitzone (§ 20 SGB IV) ab 1.4.2003 durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt machte neben einer Sonderregelung für die Beitragsbemessung (§ 163 Abs. 10 Satz 1) eine ergänzende Bestimmung über die Beitragstragung erforderlich. Eine Gleitzone lag gemäß § 20 Abs. 4 SGB IV bis zum 30.6.2019 bei einem Arbeitsentgelt von 450,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 2.1.2 Rentenanpassungsmitteilungen (Satz 2)

Rz. 13 Nach Satz 2 erhalten die Rentnerinnen und Rentner über die Anpassung ihrer Renten aufgrund des ab 1.7.2024 einheitlich geltenden aktuellen Rentenwert eine Anpassungsmitteilung. Rz. 14 Die Grundregelung zur Anpassungsmitteilung enthält § 118a; danach erfolgt kein Versand der Anpassungsmitteilung an den Rentner bei einer sog. Nullanpassung. Entspricht der aufgrund der An...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 264a regelt – ergänzend zu § 76 (vgl. auch § 264) –, wann aus einem zugunsten oder zulasten des Versicherten durchgeführten Versorgungsausgleich anstelle von Entgeltpunkten (§ 76 Abs. 1) Entgeltpunkte (Ost) zu berücksichtigen sind. In den neuen Bundesländern ist der Versorgungsausgleich nach Art. 234 § 6 Satz 1 EGBGB bei Ehescheidungen ab dem 1.1.1992 durchzuführen. §...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 2.2 Rentenartfaktor für sog. Geschiedenenrenten (Abs. 2)

Rz. 14 Witwen und Witwer erhalten für die ersten 3 Kalendermonate nach dem Tod ihres Ehegatten über den entsprechend höheren Rentenartfaktor von 1,0 (in der knappschaftlichen Rentenversicherung 1,3333) Hinterbliebenenrente in Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente bzw. Altersrente des Versicherten (Rente für das sog. Sterbevierteljahr, § 67 Nr. 5 und 6 bzw. § 82 Nr. 6 und 7)...mehr