Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Der ursprüngliche Regelungsinhalt entsprach im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht zur Erstattung zu Recht gezahlter Beiträge. Noch vor ihrem Inkrafttreten wurde § 210 – insbesondere wegen der Wiedervereinigung Deuts...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.5 Erstattungsfähige Beiträge

Rz. 30 Erstattungsfähig sind gemäß § 210 Abs. 3 Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge und Höherversicherungsbeiträge, die nach den Vorschriften des SGB VI oder (für Zeiten bis zum 31.12.1991) nach den Vorschriften der RVO, des AVG oder des RKG gezahlt worden sind. Nach § 210 Abs. 3 Satz 5 und 6 erstreckt sich der Anspruch auf Beitragserstattung auf Beiträge, die nach dem 20.6....mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 2.1.2 Rentenanpassungsmitteilungen (Satz 2)

Rz. 13 Nach Satz 2 erhalten die Rentnerinnen und Rentner über die Anpassung ihrer Renten aufgrund des ab 1.7.2024 einheitlich geltenden aktuellen Rentenwert eine Anpassungsmitteilung. Rz. 14 Die Grundregelung zur Anpassungsmitteilung enthält § 118a; danach erfolgt kein Versand der Anpassungsmitteilung an den Rentner bei einer sog. Nullanpassung. Entspricht der aufgrund der An...mehr

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Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 2.1 Rechtslage bis 31.12.2025

Rz. 5 Für die Zeit vom 1.7.2019 bis zunächst 1.7.2025 gilt das Sicherungsniveau vor Steuern von mindestens 48 %; diese Haltelinie wird unmittelbarer Bestandteil der Rentenanpassung, die durch die Niveauschutzklausel des § 154 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 255e ergänzt wird (BT-Drs. 19/4668, S. 36 f. = BR-Drs. 425/18 S. 33). Rz. 5a In dieser Übergangszeit wird daher die Bundesregie...mehr

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Jansen, SGB VI § 267 Rente ... / 2.1 Funktion, Notwendigkeit und Sinn der Regelung

Rz. 7 § 267 hat die Funktion einer Übergangsregelung im Recht der Unfallversicherung. Übergangsrechtlich ordnet § 217 Abs. 3 SGB VII (noch i. d. F. vom 15.4.2015, gültig bis 30.6.2020) an, dass Berechtigten, die vor dem Inkrafttreten des SGB VII für ein Kind Anspruch auf eine Kinderzulage hatten, die Kinderzulage nach Maßgabe des § 583 unter Berücksichtigung des § 584 Abs. 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 42 Beuttler-Bohn, Gleichklang von Löhnen und Renten wiederherstellen – VdK-Stellungnahme zur Rentenanpassung 2022, SuP 2022, 207. Düring, Die gesetzliche Rentenversicherung und das Verfassungsrecht, Die Zukunft des Rechts- und Sozialstaats 2024, 105. Glombik, Das Rentenniveau in Deutschland, SozSich Öst 2017, 261. ders., Das Rentenniveau, VR 2017, 309. Herrmann/Ogrzewalla, R...mehr

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Jansen, SGB VI § 263a Gesam... / 2.2 Entgeltpunkte (Ost) für Berücksichtigungszeiten (Satz 2)

Rz. 13 Sofern der Gesamtleistungsbewertung auch Berücksichtigungszeiten (wegen Kindererziehung, § 71 Abs. 3, oder wegen Pflege, § 263 Abs. 1 Satz 2) zugrunde liegen, sind deren Entgeltpunkte in entsprechender Anwendung von § 254d in Entgeltpunkte und Entgeltpunkte (Ost) aufzuteilen und den jeweiligen Entgeltpunkten (West bzw. Ost) aus Beitragszeiten hinzuzurechnen. Daraus er...mehr

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Jansen, SGB IV § 28l Vergütung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 7 des Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) neu gefasst. Nach mehreren zwischenzeitlichen Änderungen wurde mit dem Verwaltungsvereinfachungsgesetz v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) Abs. 1 um die Sätze 2 und 3 ergänzt, Abs. 1a eingefügt und Abs. 3 aufgehoben. Das S...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 90 Ruland, Ab 1. Juli 2024 – Ein einheitliches Rentenrecht in ganz Deutschland, NZS 2024, 1. ders., Der Einfluss der Gerichte auf die Rentenüberleitung, NZS 2024, 481. Sack, Die Besonderheiten des "Ostrentenrechts", rv 2018, 39. Schäfer, Berechnung der Altersrente bei Versicherungszeiten aus verschiedenen EU-Staaten – Anm. zu: SG Frankfurt (Oder), Urteil v. 15.9.2021 – S 29...mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Inhaltlich regelt die Vorschrift, in welchen übergangsrechtlichen Fällen Beitragszeiten ohne Entgeltpunkte bleiben; nach Nr. 1 gilt dies für Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung der Arbeiter für Zeiten vor dem 1.1.1957, wenn bereits anderweitig Pflichtbeiträge für dieselbe Beschäftigung gezahlt wurden. Nach Nr. 2 werden darüber hinaus Pflichtbeiträge zur Rentenversic...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2.1 Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler für die Rentenanpassungen 2018 und 2019 (Abs. 1)

Rz. 5 Mit der ursprünglich in § 255a Abs. 3 geregelten Sonderregelung zur – gegenüber § 68 Abs. 4 – abweichenden Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzrentner und der Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler regelt Abs. 1 Satz 1 das Prinzip der getrennten Berechnungsweise und ordnet bei der Ermittlung der Äquivalenzbeitragszahler – und damit bei der Ermittlung des bundeseinheitlich...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 2.3 Kein Entgeltpunktezuschlag bei Witwen- und Witwerrenten – Übergangsrecht (Abs. 2 a. F., nunmehr § 264c)

Rz. 20 Nach Abs. 2 kommt ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten zur Witwen/Witwerrente nicht in Betracht, sofern der/die Versicherte vor dem 1.1.2002 gestorben ist oder die Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde und einer der Ehegatten (oder beide) zu diesem Zeitpunkt bereits mindestens 40 Jahre alt war ("… vor dem 2.1.1962 geboren …"). Rz. 21 In diesen Fällen gilt aus Ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Sinn der Regelung zur Schutzklausel in Abs. 1 war es schon immer (auch schon, als die Schutzklausel noch in § 68 Abs. 6 verankert war), eine Verringerung des aktuellen Rentenwertes zu verhindern, die trotz steigender Lohnsumme aufgrund der übrigen Faktoren ggf. eintreten kann (vgl. zu den Gesetzeserwägungen im Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finan...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.7 Praxishinweise

Rz. 28 Der Gesetzgeber des Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 hat in den Gesetzesmaterialien zu Art. 3 des Gesetzes – betreffend des Gesetzes zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1.7.2022 ( Rentenwertbestimmungsges...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 1.1.3 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 8 Die Deutsche Rentenversicherung hat nach der Neufassung der Regelung des § 254d SGB VI – Umbenennung in Entgeltpunkte – durch das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz die Gemeinsamen Rechtliche Anweisungen (GRA) zu § 254d neu gefasst. Die GRA zu § 254d (i. d. F. des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes v. 17.7.2017, BGBl. I S. 2575, in Kraft getreten am 1.7.2024) hat den...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 269b erfassen. Die GRA der DRV zu § 269b hat den Stand 21.9.2015 (i. d. F. des 2. SGB VI-ÄndG v. 27.12.2003, in Kraft getreten am 1.1.2004) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rent...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 7 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 270b erfassen. Die GRA der DRV zu § 270b hat den Stand 6.2.2015 (i. d. F. des EM-ReformG v. 20.12.2000, in Kraft getreten am 1.1.2001) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenver...mehr

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Jansen, SGB VI § 264 Zuschl... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 7 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 264 erfassen. Die GRA der DRV zu § 264 hat den Stand 1.12.2015 (i. d. F. des RRG 1992 v. 18.12.1989, in Kraft getreten am 1.1.1992) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversic...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 260 erfassen. Die GRA der DRV zu § 260 hat den Stand 1.6.2015 (i. d. F. des Rü-ErgG v. 24.6.1993, in Kraft getreten am 1.1.1992) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicher...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 8 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 76b erfassen. Die GRA der DRV zu § 76b hat den Stand 20.12.2018 in der Fassung des Flexirentengesetzes v. 8.12.2016, in Kraft getreten am 1.1.2017 und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsc...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 8 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 264a erfassen. Die GRA der DRV zu § 264a hat den Stand 27.4.2023 (i. d. F. des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs – VAStrRefG v. 3.4.2009, in Kraft getreten am 1.9.2009) und kann online im Rechtsportal der De...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 7 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255e erfassen. Die GRA der DRV zu § 255e hat den Stand 8.9.2023 i. d. F. des Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsr...mehr

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Jansen, SGB VI § 268 Beginn... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 268 erfassen. Die GRA der DRV zu § 268 hat den Stand 11.8.2015 (i. d. F. des RRG 1992 v. 18.12.1989, in Kraft getreten am 1.1.1992) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversic...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 4 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 259 erfassen. Die GRA der DRV zu § 259 hat den Stand 17.6.2015 (i. d. F. des SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995, in Kraft getreten am 1.1.1996) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenver...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 1.5 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 7 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 266 erfassen. Die GRA der DRV zu § 266 hat den Stand 24.1.2018 (i. d. F. des RÜG v. 25.7.1991, in Kraft getreten am 1.1.1992) und ist kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 255j Besti... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255j erfassen. Die GRA der DRV zu § 255j hat den Stand 19.9.2022 (i. d. F. des Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand – Rentenanpassungs- und Erwerbsminderun...mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 8 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 264b erfassen. Die GRA der DRV zu § 264b hat den Stand 18.1.2016 (i. d. F. des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012, in Kraft getreten am 1.1.2013) und kann online im Rechtsportal der D...mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 259a erfassen. Die GRA der DRV zu § 259a hat den Stand 31.3.2015 (i. d. F. des WFG 1997 v. 25.9.1996, in Kraft getreten am 1.1.1997) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversi...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 7 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 264c erfassen. Die GRA der DRV zu § 264c hat den Stand 9.7.2015 (i. d. F. des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012, in Kraft getreten am 1.1.2013) und kann online im Rechtsportal der De...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 4 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 259b erfassen. Die GRA der DRV zu § 259b hat den Stand 30.4.2015 (i. d. F. des Rü-ErgG v. 24.6.1993, in Kraft getreten am 1.1.1992) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversic...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255h erfassen. Die GRA der DRV zu § 255h hat den Stand 21.9.2022 (i. d. F. des Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand – Rentenanpassungs- und Erwerbsminderun...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 10 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 68a erfassen. Die GRA der DRV zu § 68a hat den Stand 19.9.2022 (i. d. F. des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze v. 15.7.2009, in Kraft...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 268a erfassen. Die GRA der DRV zu § 268a hat den Stand: 23.12.2020 (i. d. F. des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs – VAStrRefG v. 3.4.2009, in Kraft getreten am 1.9.2009) und kann online im Rechtsportal der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 267 Rente ... / 1.5 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 267 erfassen. Die GRA der DRV zu § 267 hat den Stand 10.2.2015 (i. d. F. des EM-ReformG v. 20.12.2000, in Kraft getreten am 24.12.2000) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenve...mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 1.3 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255 erfassen. Die GRA der DRV zu § 255 hat den Stand 21.7.2015 (i.d.F des AVmEG vom 21.3.2001 in Kraft getreten am 1.1.2002) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicherung....mehr

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Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255i erfassen. Die GRA der DRV zu § 255i hat den Stand 19.9.2022 (i. d. F. des Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand – Rentenanpassungs- und Erwerbsminderun...mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 1.5 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 7 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 261 erfassen. Die GRA der DRV zu § 261 hat den Stand 1.9.2021 (i. d. F. des RRG 1992 v. 18.12.1989, in Kraft getreten am 1.1.1992; im Abschnitt 2 wurde ein Link korrigiert) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenve...mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 76e erfassen. Die GRA der DRV zu § 76e hat den Stand 19.2.2020 i. d. F. des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz – EinsatzVVerbG) v. 5.12.2011, in ...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1.6 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen

Rz. 9 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 65 erfassen. Die GRA der DRV zu § 65 hat den Stand 17.6.2024 i. d. F. des RRG 1992 v. 18.12.1989, in Kraft getreten am 1.1.1992 und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicheru...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 1.3 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen

Rz. 4 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255d erfassen. Die GRA der DRV zu § 255d hat den Stand 23.11.2017 (bereits in der Fassung des Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017, in Kraft getreten am 1.1.2018) u...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 4 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 256 erfassen. Die GRA der DRV zu § 256 hat den Stand 3.8.2015 (i. d. F. des SGB IX v. 19.6.2001, in Kraft getreten am 1.7.2001) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicheru...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 1.5 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 8 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 262 erfassen. Die GRA der DRV zu § 262 hat den Stand 23.3.2018 (i. d. F. des RÜG v. 25.7.1991, in Kraft getreten am 1.1.1992) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicherung...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 8 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 69 erfassen. Die GRA der DRV zu § 69 hat den Stand 23.1.2018 i. d. F. des Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 22.12.2011, in Kraft getreten am 1.1.2012 und kann online im Rec...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 9 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255c erfassen. Die GRA der DRV zu § 255c hat den Stand 23.11.2017 (bereits i. d. F. des Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 in Kraft getreten am 1.1.2018) und kann...mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 258 erfassen. Die GRA der DRV zu § 258 hat den Stand 16.2.2016 (i. d. F. des RRG 1992 v. 18.12.1989, in Kraft getreten am 1.1.1992) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversic...mehr

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Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 257 erfassen. Die GRA der DRV zu § 257 hat den Stand 9.10.2015 (i. d. F. des RÜG v. 25.7.1991, in Kraft getreten am 1.1.1992) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicherung...mehr

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Jansen, SGB VI § 263a Gesam... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 263a erfassen. Die GRA der DRV zu § 263a hat den Stand 17.6.2024 (i. d. F. des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes v. 17.7.2017, BGBl. I S. 2575) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsc...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2.1.3 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 16 Die Vorschrift des § 254d konkretisiert insoweit die Grundregelung des § 254b. Bei Zu- und Abschlägen beim Versorgungsausgleich ist § 264a zu berücksichtigen, beim Zuschlag bei Hinterbliebenenrenten (Witwer-, Witwen- und Waisenrenten, §§ 78, 78a) § 264c. Außerdem ist § 317a Abs. 3 (i. d. F. vom 12.6.2020, gültig ab 1.7.2020) zu berücksichtigen, der eine Sonderreglung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.1 Antragstellung

Rz. 3 Beitragserstattungen sind gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d SGB I Rechtsanspruchsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Bewilligung nach dem Wortlaut des § 210 Abs. 1 und Abs. 1a Satz 1 einen Antrag voraussetzt, dessen Wirkungsvoraussetzungen sich aus §§ 9 bis 12 SGB X i. V. m. § 16 SGB I ergeben. Danach ist der Erstattungsantrag an keine besondere Form ...mehr

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Jansen, SGB VI § 264 Zuschl... / 1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 5 § 264 ist die Übergangsregelung zu § 76 und zu dem zum 31.8.2009 weggefallenen § 86. § 76 regelt die Berücksichtigung von Zuschlägen oder Abschlägen beim Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung. § 86 regelte die Umrechnung von Rentenanwartschaften in Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung.mehr