Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.8 Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten (Abs. 1 Nr. 7)

Rz. 133 Die Regelung ist mit Wirkung zum 14.9.2007 dahingehend geändert worden, dass der Verweis auf die "nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz anerkannten Blindenwerkstätten" durch den Verweis auf "Blindenwerkstätten i. S. d. § 143 SGB IX" ersetzt wurde. Hintergrund dafür ist, dass das Blindenwarenvertriebsgesetz mit dem besonderen Anerkennungsverfahren aufgehoben wurde, sod...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.11 Praktikanten, Auszubildende ohne Arbeitsentgelt und Auszubildende des Zweiten Bildungsweges (Abs. 1 Nr. 10)

Rz. 192 In der Nr. 10 werden 3 verschiedene Personengruppen von Krankenversicherungspflichtigen zusammengefasst, die nur wenige Gemeinsamkeiten aufweisen. Es handelt sich einerseits um Praktikanten, die für den Zugang oder den Abschluss eines Studiums eine berufspraktische Tätigkeit ausüben und daher eher den Studenten nach Abs. 1 Nr. 9 zuzuordnen wären. Personen, die zur Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.3.2 Befreiungsrecht (Abs. 2 Satz 2 bis 4)

Rz. 33 Das in Abs. 2 Satz 2 vorgesehene Befreiungsrecht auf Antrag, das rechtssystematisch § 8 zuzuordnen ist, steht lediglich den Personen zu, die der Bestandsschutzregelung des Abs. 2 Satz 1 unterliegen und nicht die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllen. Rz. 34 Das Recht auf Befreiung war innerhalb von 3 Monaten (§ 8 Abs. 2) mit einem entsprechenden Antrag...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.15 Fremdrentner und Verfolgte (Abs. 1 Nr. 12)

Rz. 281 Abs. 1 Nr. 12 ist durch Art. 6 Nr. 1 des Renten-Überleitungsgesetzes v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.8.1991 hinsichtlich des Personenkreises geändert worden. Dadurch sollte der Änderung von § 17a FRG und § 20 WGSVG auch für die KVdR Rechnung getragen werden und vertriebene Verfolgte, die sich im Vertreibungsgebiet wegen ihrer Zugehörigkeit zum Judent...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.12.1 Rechtsentwicklung der KVdR

Rz. 219 Die KVdR war durch das Gesetz v. 12.6.1956 (BGBl. I S. 500) in die Vorschriften der RVO übernommen worden. Die für die Krankenversicherungspflicht als Rentner erforderlichen Voraussetzungen und die zu zahlenden Beiträge waren mehrfach geändert worden (vgl. K. Peters, in: KassKomm. SGB V, § 5 Rz. 120 ff., Stand: September 2015; Schumacher/Basel, a. a. O.; BSG, Urteil ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.18.3 Auszubildende bei geistlichen Genossenschaften (Satz 3)

Rz. 328 Die Regelung des Abs. 4a (jetzt) Satz 3 ist durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 mit Wirkung zum 1.1.2000 eingefügt worden. Im Gesetzentwurf (BT-Drs. 14/1245 S. 3) wurde dies damit begründet, dass klargestellt werden solle, "dass Postulanten und Novizen, die in der Zeit ihrer Ausbildung für den Dienst in einer geistlichen Genossenschaft noch keine satzungsmäßig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 5 ist die zentrale Vorschrift über den in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Personenkreis. Mit dem Gesundheitsreformgesetz (GRG) wurden die bisher in verschiedenen Gesetzen und Vorschriften enthaltenen Regelungen in einer Vorschrift zusammengefasst. Es ist jedoch teilweise dabei verblieben, dass die Versicherungspflicht selbst in anderen Gesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.4 Landwirte (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 84 Die Krankenversicherungspflicht der Landwirte, mitarbeitenden Angehörigen von Landwirten und Altenteiler ist in diesem Buch lediglich durch die Verweisung auf deren Krankenversicherungspflicht nach dem KVLG 1989 v. 20.12.1988 und die Erwähnung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), die unter der Bezeichnung "landwirtschaftliche Krank...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.6 Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 116 Die Krankenversicherungspflicht von Jugendlichen in Einrichtungen der Jugendhilfe ist mit dem Gesetz über die Sozialversicherung Behinderter v. 7.5.1975 (BGBl. I S. 1061) eingeführt und in die allgemeine Krankenversicherung einbezogen worden ( § 165 Abs. 1 Nr. 2a RVO). Allerdings verlangte die frühere Regelung die Befähigung zur Erwerbstätigkeit durch Beschäftigung. D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.7 Empfänger von Ruhegehalt (Nr. 6)

Rz. 45 Mit der Regelung in Nr. 6 wird die vorherige Versicherungsfreiheit der Beamten, Beamtenähnlichen, Geistlichen und Lehrer an privaten Ersatzschulen auf die Zeit erstreckt, ab der diese Personen Anspruch auf Ruhegehalt oder ähnliche Bezüge haben und wenn sie weiterhin Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen haben. Rz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.3 Hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit (Abs. 5)

Rz. 331 Mit der Regelung des Abs. 5 ist erstmals (nur für die Krankenversicherung und als Folge davon für die Pflegeversicherung) als Ausschlusstatbestand die Ausübung einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit eingeführt worden. Dies entspricht nicht nur der Tendenz des Gesetzgebers, selbständige Erwerbstätigkeiten aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszugrenzen (vg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.4 Werkstudenten (Nr. 3)

Rz. 29 Die Versicherungsfreiheit von während des Studiums beschäftigten Studenten (Werkstudenten) und Schülern einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule knüpft an die frühere Regelung des § 172 Abs. 1 Nr. 5 RVO an. Ausgangspunkt für die Versicherungsfreiheit von Studenten, die gegen Entgelt beschäftigt sind, war die Überlegung, dass einerseits die Erwerbstätigkeit zur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 88 Axer, Beihilfe unter dem Regime der Sozialversicherung, DVBl. 1997, 698. Bezner/Bothe, Arbeitshilfe und Prüfschema zur Feststellung der Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, Die Beiträge 2009, 513. Bieback, Öffnung der GKV für Beamte, NZS 2018, 715. Erdmann, Die Versicherungsfreiheit von Soldaten in Beschäftigungen während des Dienstverhält...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 4 Nr. 1 des 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) ist mit Wirkung zum 1.4.1998 das Befreiungsrecht für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 krankenversicherungspflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 2 Schritt 1: eAU von Arzt an Krankenkasse

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz wurde der Grundstein für die eAU gelegt. Die Ärzte sind ab dem 1.1.2021 verpflichtet, den Krankenkassen unmittelbar elektronisch die Angaben zur Diagnose unter Nutzung der Telematikinfrastruktur zu übermitteln.[1] Hierbei ist es zusätzlich die Aufgabe des Arztes für den Versicherten einen Ausdruck mit den Diagnosen zu erstellen, d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.2 Entstehung von Verpflichtungen

Rz. 53 Pensionsverpflichtungen entstehen i. d. R. durch vertragliche Vereinbarungen. Diese sog. Direktzusagen können entstanden sein durch: Einzelzusage (Pensionszusage), Gesamtzusage (Pensions- oder Versorgungsordnung), Betriebsvereinbarung (§ 87 BetrVG), Tarifvertrag, Besoldungsordnung (unmittelbare Versorgungszusage durch den Arbeitgeber), Gesetz (z. B. Beamtenversorgungsgesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikant / 2.1.2 Rentenversicherung

In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht. Praktika sind auch im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung versicherungspflichtig. Lässt sich der Praktikant von der Rentenversicherungspflicht als Minijobber befreien[1], sind keine Pauschalbeiträge zu zahlen.[2] Bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 538,01 EUR bis zu 2.000 EUR sind die Reg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikant / 1.1 Zwischenpraktikum

Ist der Student immatrikuliert, besteht unabhängig von der Höhe des erzielten Arbeitsentgelts und der wöchentlichen Arbeitszeit in dieser Beschäftigung als Praktikant Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.[1] Deshalb ist der Praktikant weiterhin als Student in der studentischen Krankenversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V krankenversi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikant / 3 Ausländische Praktikanten

Praktikanten, die an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert sind und ihr Praktikum in Deutschland ableisten, sind kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei. Die Versicherungsfreiheit gilt allerdings nur, wenn und solange das Praktikum in der Studien- oder Prüfungsordnung der ausländischen Bildungseinrichtung vorgeschrieben ist. Sofern es sich um ein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung

Zusammenfassung Begriff Wer nicht versicherungspflichtig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen der Rentenversicherung freiwillig beitreten und entsprechende freiwillige Beiträge zahlen. Im Gegensatz zur Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder einer Antragspflichtversicherung kann die freiwillige Versicherung jederzeit und beliebig beendet werden. Allerdings haben freiwi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 2 Zuständiger Versicherungszweig

Zuständig für die freiwillige Versicherung ist der Träger der Rentenversicherung, der durch die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung bei der Vergabe der Versicherungsnummer festgelegt worden ist.[1] Sofern noch keine Rentenversicherungsnummer vergeben wurde, ist zunächst die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Wurden zuletzt Beiträge zur knappschaftlichen Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 3 Zuständiger Versicherungsträger

Für die Bearbeitung des Antrags auf freiwillige Versicherung ist grundsätzlich der Versicherungsträger zuständig, der das maschinelle Beitragskonto führt. Folgende Rentenversicherungsträger können zuständig sein: die Deutsche Rentenversicherung Bund, der jeweilige Regionalträger (z. B. Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg), die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 6 Nachzahlungsmöglichkeiten

In Ausnahmefällen können freiwillige Beiträge auch für länger zurückliegende Zeiten nachgezahlt werden (sog. außerordentliche Nachzahlungsmöglichkeiten).[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 12 Berechtigung zur freiwilligen Versicherung und Beitragserstattung

Wer das Recht zur freiwilligen Versicherung hat, für den besteht – unabhängig von einer tatsächlichen Zahlung freiwilliger Beiträge – grundsätzlich nicht das Recht auf eine Beitragserstattung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ausnahmen gelten trotz einer Berechtigung zur freiwilligen Versicherung unter besonderen Voraussetzungen für bestimmte Versicherte, wie z. B. fü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 1 Berechtigung

Zur freiwilligen Rentenversicherung sind Deutsche im In- und Ausland und Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland für Zeiten von der Vollendung des 16. Lebensjahres an berechtigt, sofern sie nicht rentenversicherungspflichtig sind. Haben Ausländer ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, gelten für sie Übergangsregelungen sowie über- und zwisc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / Zusammenfassung

Begriff Wer nicht versicherungspflichtig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen der Rentenversicherung freiwillig beitreten und entsprechende freiwillige Beiträge zahlen. Im Gegensatz zur Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder einer Antragspflichtversicherung kann die freiwillige Versicherung jederzeit und beliebig beendet werden. Allerdings haben freiwillige Beiträge ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 11 Beitragstragung

Freiwillige Beiträge sind von Versicherten allein zu tragen.[1] Sie können wirtschaftlich auch von anderen Personen oder Stellen übernommen – also von Dritten gezahlt werden, z. B. durch Verwandte, Bevollmächtigte, Arbeitgeber, den Grundsicherungsträger[2] oder den Bund. Versäumnisse dieser Dritten muss sich jedoch grundsätzlich der Versicherte zurechnen lassen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 4 Zeiten, für die freiwillige Beiträge gezahlt werden können

Freiwillige Beiträge dürfen frühestens für Zeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres gezahlt werden. Eine obere Altersgrenze besteht nicht, d. h. freiwillige Beiträge können auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze entrichtet werden. 4.1 Bezug einer Altersvollrente Wird jedoch eine Vollrente wegen Alters bezogen, dürfen freiwillige Beiträge nur für Zeiten des Bez...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 9 Anzahl der Beiträge

Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, jährlich eine bestimmte Anzahl von freiwilligen Beiträgen zu zahlen. Versicherte können selbst bestimmen, für welche Monate sie Beiträge entrichten möchten. Es darf allerdings pro Monat auch nur ein Beitrag – also höchstens 12 Beiträge pro Kalenderjahr – gezahlt werden. Da sich aber Beitragslücken nachteilig auf die Rentenhöhe bz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 5.1 Unterbrechung der Frist für wirksame Beitragszahlungen

Die Frist für die wirksame Zahlung freiwilliger Beiträge wird von einem Beitragsverfahren oder einem Verfahren über einen Rentenanspruch unterbrochen.[1] Die Zahlung von freiwilligen Beiträgen ist auch nach Fristversäumnis zuzulassen, wenn ein Fall besonderer Härte vorliegt (z. B. bei drohendem Verlust der Anwartschaft auf Rente) und Versicherte an der rechtzeitigen Beitragszah...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 4.1 Bezug einer Altersvollrente

Wird jedoch eine Vollrente wegen Alters bezogen, dürfen freiwillige Beiträge nur für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze gezahlt werden. Ist der Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze abgelaufen, dürfen freiwillige Beiträge für Zeiten davor bzw. für Zeiten vor Rentenbeginn nur gezahlt werden, solange der Al...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 5.2 Freiwillige Beiträge bei irrtümlicher Pflichtbeitragszahlung

Für zu Unrecht gezahlte Pflichtbeiträge können freiwillige Beiträge nachgezahlt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: die Pflichtbeiträge als solche in der irrtümlichen Annahme einer Versicherungspflicht gezahlt worden; sie wurden nicht vom Rentenversicherungsträger beanstandet und erstattet. Die Nachzahlung kann innerhalb von 3 Monaten erfolgen, nachdem die Beanstan...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 5 Wirksamkeit freiwilliger Beiträge

Freiwillige Beiträge sind nach § 197 Abs. 2 SGB VI wirksam, wenn sie bis zum 31.3. des Jahres gezahlt werden, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen.[1] Fällt dieser Tag auf einem Sonnabend, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, endet die Frist am folgenden Werktag.[2] Bei einer Überweisung gilt als Tag der Beitragszahlung der 8. Tag vor dem Tag der Wertstellung b...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 7 Höhe der freiwilligen Beiträge

Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte ist seit 1.1.2024 ein Beitrag in Höhe von 538 EUR (Geringfügigkeitsgrenze) monatlich (2023: 520 EUR). Der Höchstbeitrag ergibt sich aus der jeweiligen monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2024: 7.550 EUR/West, 2023: 7.300 EUR/West). Zwischen diesen beiden Grenzen kann jeder Betrag als Beitragsbemessungsgrundlage ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 10 Beitragszahlung

Die Entrichtung freiwilliger Beiträge ist durch Abbuchung (Einzugsermächtigung), Überweisung, Einzahlung, Scheck oder Barzahlung unmittelbar an den zuständigen Versicherungsträger möglich. Zur Vermeidung von Fristversäumnissen bietet es sich an, für die monatliche Beitragszahlung das Abbuchungsverfahren zu wählen. Als Nachweis der Beitragszahlung erhalten Versicherte späteste...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 8 Ermittlung der Entgeltpunkte

Die Entgeltpunkte werden ermittelt, indem die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt des entsprechenden Kalenderjahres geteilt wird. Die Beitragsbemessungsgrundlage wird rückwärts gerechnet ermittelt, indem der gezahlte freiwillige Beitrag mit der Zahl 100 vervielfältigt und durch den maßgebenden Beitragssatz geteilt wird. Sind z. B. für die Jahre 2022 und...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 4.2 Bezug einer Altersrente als Teilrente/Erwerbsminderungsrente

Wird eine Altersrente als Teilrente bezogen, können zeitlich unbegrenzt – also auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze – freiwillige Beiträge gezahlt werden, die die Altersrente später durch Zuschläge an Entgeltpunkten erhöhen. Hinweis Höhe der Teilrente Die Teilrente kann stufenlos als beliebiger Prozentsatz von der vollen Altersrente gewählt werden, muss aber mindestens 10...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beitragszahl... / 2 Teilzahlung

Der Abfindungsbetrag kann als Beitrag voll oder teilweise an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden. Wird zunächst nur ein Teilbetrag der Abfindungssumme eingezahlt, können zu einem späteren Zeitpunkt keine weiteren Beträge von der Abfindungssumme eingezahlt werden, weil Teilzahlungen nicht zulässig sind. Praxis-Beispiel Einzahlung eines Teilbetrags einer Abfindung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beitragszahl... / 1 Berechnung der Zuschläge an Entgeltpunkten

Der Zuschlag an Entgeltpunkten richtet sich wie bei eingezahlten Beiträgen zum Ausgleich einer Rentenminderung nach der Höhe des aufgewendeten Betrags und dem Zeitpunkt der Beitragszahlung. Er wird unter Zuhilfenahme des Umrechnungsfaktors, der für Entgeltpunkte im Rahmen des Versorgungsausgleichs gilt, wie folgt berechnet:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beiträge neb... / 3 Gewährung des Zuschlags an Entgeltpunkten

Die Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters werden der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte erstmals nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze und für zeitlich danach erworbene Anwartschaften jährlich zum 1.7. eines jeden Jahres zugrunde gelegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Rentenanwartschaften aus B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beiträge neb... / 1 Berechnung der Zuschläge an Entgeltpunkten

Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach dem Beginn einer Altersrente werden nach den allgemeinen Regelungen zur Rentenberechnung bestimmt. Der versicherte Verdienst eines Kalenderjahres wird durch das (ggf. vorläufige) Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung für das entsprechende Kalenderjahr geteilt. Praxis-Beispiel Berechnung des Zuschlags Ein Rentner erhält ei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beitragszahl... / Zusammenfassung

Begriff Seit Januar 1998 können Versicherte, die bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses eine Abfindung für ihre unverfallbare Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung erhalten haben, den Abfindungsbetrag – ganz oder teilweise – für Beiträge zur Rentenversicherung verwenden. Seit 1.1.2012 gilt das Recht zur Beitragszahlung auch für Abfindungen von Anrechten bei der V...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Alterssicherung der Landwirte / 4 Rentenhöhe/Fortschreibung

Die Renten der Alterssicherung der Landwirte wird – vergleichbar der Rentenversicherung – nach einer Rentenformel berechnet.[1] Die monatliche Rente ergibt sich aus der Multiplikation des allgemeinen Rentenwerts[2], dessen Fortschreibung an die Veränderung des aktuellen Rentenwerts der Rentenversicherung gekoppelt ist[3], mit dem Rentenartfaktor und der Steigerungszahl, die sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente / Zusammenfassung

Begriff Eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten versicherte Personen, die ein bestimmtes Lebensalter vollendet haben. Es gibt verschiedene Altersrenten, für die jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Abhängig von den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen kann derzeit die Altersrente grundsätzlich innerhalb der Spanne vom vollendeten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente / 3.3 Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen

Für die Anwendbarkeit des § 41 Satz 2 SGB VI gelten die Ausführungen in Bezug auf Tarifverträge entsprechend. Das BAG hat ausdrücklich klargestellt, dass auch die in einer Betriebsvereinbarung festgelegte Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Eintritt der Regelaltersgrenze wirksam ist, wenn der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt die Regelaltersrente aus der gesetzlichen R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente / 6 Vollrente/Teilrente

Versicherte können eine Rente wegen Alters in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Achtung Teilrente aufgrund Hinzuverdienst nur bis zum Jahr 2022 Für die Zeit bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze ist eine Teilrente zu zahlen, wenn sich dies aus der Berücksichtigung von Hinzuverdienst ergibt. Die Teilrente ist stufenlos, d. h...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.4 Altersvollrente nach Regelaltersgrenze (Verzichtsmöglichkeit)

Bezieher einer Altersvollrente sind mit Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze rentenversicherungsfrei. Von daher müssen diese beschäftigten Rentenbezieher keine Rentenversicherungbeiträge mehr zahlen. Der Arbeitgeber muss seinen Beitragsanteil allerdings weiterzahlen. Auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze können seit 1.1.2017 weitere Rentenanwartschaften ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Alterssicherung der Landwirte / 2.3 Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente steht Landwirten und mitarbeitenden Familienangehörigen zu, wenn sie teilweise oder voll erwerbsgemindert im Sinne der Rentenversicherung sind, in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Pflichtbeitragsjahre gezahlt haben (hierauf kommt es nicht an, wenn die Wartezeit wegen eines Arbeitsunfalls vorzeitig erfüllt ist), die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben (g...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Alterssicherung der Landwirte / 2.4 Rente wegen Todes

Rente wegen Todes steht Witwen und Witwer zu[1], die selbst nicht Landwirte sind, das 47. Lebensjahr vollendet haben oder ein Kind (bis zum 18. Lebensjahr) erziehen oder teilweise oder voll erwerbsgemindert i. S. d. Rentenversicherung sind und das Unternehmen des Verstorbenen abgegeben haben. Der Verstorbene muss ebenfalls die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Alterssicherung der Landwirte / 2.1 Regelaltersrente

Regelaltersrente steht Landwirten und mitarbeitenden Familienangehörigen zu, wenn die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt ist und das landwirtschaftliche Unternehmen abgegeben wurde bzw. bei Familienangehörigen, wenn sie selbst nicht Landwirt sind. Die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres wird mit dem Geburtsjahrgang 1964 erreicht. Vorher gelten abweichende Regel...mehr