Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 2.1.3 Ausgleichsbedarf; sog. Nachholfaktor (Satz 2)

Rz. 17 Satz 2 beinhaltet zunächst die Legaldefinition des Begriffs Ausgleichsbedarf und definiert diesen als die nach Satz 1 angeordnete unterbliebene Minderungswirkung. Der Ausgleichsbedarf firmiert auch unter dem Begriff Nachholfaktor. Rz. 18 Außerdem beinhaltet Satz 2 auch die Rechtsfolge, was mit dem Ausgleichsbedarf künftig geschieht. Durch die Modifikation der Schutzkla...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 255e i. d. F. ab 1.1.2019 enthält eine Niveauschutzklausel für die Rentenanpassungen von 2019 bis 2025, mit der in der allgemeinen Rentenversicherung bis zum Jahr 2025 ein Sicherungsniveau vor Steuern von mindestens 48 % (Mindestsicherungsniveau) abgesichert wird. Dabei enthält Abs. 1 die Niveauschutzklausel. Abs. 2 beinhaltet die Modalitäten für die Berechnung des f...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 264b – seit dem 1.1.2013 § 264c aufgrund Art. 4 Nr. 25 des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474; vgl. insoweit auch BT-Drs. 17/10773 S. 7, 15, es wurde § 264b – Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung neu eingefügt, sodass die bisherigen §§ 264b und 2...mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 2.1 Anwendungsfälle – Angestellte Nr. 1 und Bergbau Nr. 2

Rz. 8 Entgeltpunkte sind im Falle einer Doppelversicherung nicht zu ermitteln für Pflichtbeiträge zur Arbeiterversicherung (ArV) vor 1957 neben Beiträgen zur Angestelltenversicherung (AV) oder zur knappschaftlichen Rentenversicherung (KnV). Die Beiträge zur AV oder KnV haben Vorrang – Nr. 1 (zu einem Anwendungsfall vgl. GRA der DRV zu § 261 SGB VI, Stand: 1.9.2021, Abschn. 2....mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.2.4 Versicherungsfreie/von der Versicherungspflicht befreite Personen

Rz. 24 Nach dem bis zum 10.8.2010 geltenden Recht waren versicherungsfreie (§§ 5, 230) oder von der Versicherungspflicht befreite Personen (§§ 6, 231) grundsätzlich nur zur freiwilligen Versicherung berechtigt, wenn sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren bereits erfüllt hatten (§ 7 Abs. 2 Satz 1 i. d. F. v. 1.1.1992 bis 31.7.2010). Durch das 3. SGB-IV ÄndG v. 5.8.2010 (BGB...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 2.1.1 Rechtslage ab 1.9.2009

Rz. 10 Soweit bei einem durchgeführten Versorgungsausgleich Entgeltpunkte (Ost) übertragen wurden oder das Familiengericht die Umrechnung des Monatsbetrags nach § 16 Abs. 3 VersorgAusglG angeordnet hat, ist zugunsten oder zulasten von Versicherten der durchgeführte Versorgungsausgleich durch einen Zuschlag oder Abschlag an Entgeltpunkten (Ost) zu berücksichtigten. Voraussetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 2.6 Wegfall zum 1.7.2024

Rz. 27 Durch Art. 1 Nr. 27 des Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) wird die Regelung dann zum 1.7.2024 außer Kraft gesetzt; dies ist eine Folgeänderung zur Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2024 (BT-Drs. 18/11923 S. 31 = BR-Drs. 155/17 S. 27). ...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 19 SGB Office Professional (Redaktion), Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung / 4 Zusammentreffen von Leistungen der Renten-/Unfallversicherung. N.N., Meistbegünstigungs-Vorschrift ist bei Bezug von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Unfallversicherung anzuwenden – Anm.: zu BSG Urteil vom 23.5.2006 – B 13 RJ 16/05 R –, DB 2006, XVIII. N.N., Kei...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 3 Literatur

Rz. 30 Altmann, Rentenanpassung zum 1.7.2023, B+P 2023, 659. Berdysz/Ogrzewalla, Rentenanpassung 2020, Kompass/KBS 2020, Nr. 5/6, 15. Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. DRV Hessen, Rentenanpassung 2018 – Fragen und Antworten, NachrDRV HE 2018, Nr. 3, 14. Glombik, Das Rentenniveau in Deut...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.6 Beitragserstattung nach Durchführung eines Versorgungsausgleichs oder Rentensplittings

Rz. 31 Bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe findet seit dem 1.7.1977 (Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts v. 14.6.1976, BGBl. I S. 1421) i. d. R. ein Versorgungsausgleich statt, durch den die in der Ehezeit (§ 3 Abs. 1 VersAusglG, bis zum 31.8.2009 § 1587 Abs. 2 BGB) erworbenen Anwartschaften auf Versorgung – insbesondere auch aus...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 3 Literatur

Rz. 23 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Düwell, Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz, jurisPR-ArbR 38/2017 Anm. 1. Herrmann/Pasucha, Rentenanpassung 2022, Kompass/KBS 2022, Nr. 5/6, 3. Nakielski, Erwerbsminderungsrente und Ost-West-Rentenangleichung, SozSich 2017, 63. Ruland, Neue Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.1 Regelungsinhalt

Rz. 6 Nach Satz 1 werden Renten, denen ein aktueller Rentenwert (Ost) zugrunde liegt, angepasst, indem der bisherige aktuelle Rentenwert (Ost) durch den neuen aktuellen Rentenwert (Ost) ersetzt wird. Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden entsprechend der Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen zum 1. Juli eines jeden Jahres angepasst. Dies bezieht sich seit dem...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten (vgl. Art. 1 Nr. 65 des RÜG v. 25.7.1991, BGBl. I S. 1606). Durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999 – RRG 1999) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) sollte die Vorschrift um einen Abs. 3 ergänzt werden, der den Monatsbetrag einer nur teilweise zu leistenden Rente für Bergleute ...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mehrfach geändert worden, seit 2001 wie folgt: ab 1.1.2001 durch das 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983). Ein neuer Abs. 3 ist eingefügt worden; ab 1.1.2002 durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403). Abs. 3a wurde in die Vorschrift eingefügt; ab 1.1.2008 durch Art...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 3 Literatur

Rz. 45 Beuttler-Bohn, Gleichklang von Löhnen und Renten wiederherstellen – VdK-Stellungnahme zur Rentenanpassung 2022, SuP 2022, 207. Brettschneider, Von der "Rente ab 67" bis zur "Grundrente" – Eine Analyse der Rentenpolitik in der Ära Merkel, Sozialer Fortschritt 2023, 579. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. Dünn/Bilgen, Das Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.1.2 Erlasszeitpunkte der Verordnungen

Rz. 11 § 69 regelt in seinem Abs. 1 für die Festlegung des aktuellen Rentenwerts und des Ausgleichsbetrags und in Abs. 2 für die Festlegung des Durchschnittsentgelts auch den Erlasszeitpunkt der jeweiligen Verordnung. Das hat spätestens bis zum 30.6.(beim aktuellen Rentenwert und Ausgleichsbedarf) bzw. bis zum 31.12. (bei den Durchschnittsentgelten) des jeweiligen Jahres erf...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung v. 1.1.1992 in das Gesetz eingefügte Vorschrift (vgl. auch BT-Drs. 12/405 S. 129) ist wie folgt geändert worden: ab 1.1.2005 durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396): In Abs. 2 wurden aufgrund der Einbeziehung von eingetragenen Lebenspartnerschaften u. a...mehr

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Jansen, SGB VI § 263a Gesam... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das Gesetz eingefügt worden (vgl. auch BT-Drs. 12/405 S. 129). Mit der Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. I 2002 S. 754) blieb § 263a unverändert. Gültig ist die Vorschrift i. d. F. v. 19.2.2002 ab 1.1.2002 bis zum 30.6.2024. Durch Art. 1 Nr....mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.1.2.4 Bruttolöhne und -gehälter im Beitrittsgebiet (Satz 4)

Rz. 16 Für die Ermittlung des Vergleichswerts stellt Satz 4 eine von § 68 abweichende Regelung auf und schreibt vor, auf welche Bruttolöhne und -gehälter abzustellen ist. Rz. 17 Bei der Ermittlung des Vergleichswertes wird lediglich bei einem Faktor der Formel für den aktuellen Rentenwert eine Sonderregelung geschaffen. Die beeinflussenden Faktoren gibt insoweit § 68 Abs. 1 S...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 3 Rechtsprechung

Rz. 36 Notwendig aber auch zureichende Voraussetzung für den Anspruch auf Steigerungsbetrag ist ein Bestehen des Rentenanspruchs dem Grunde nach (Stammrecht); die Steigerungsbeträge sind daher selbst dann durch die DRV Bund zu zahlen, wenn ein Zahlungsanspruch z. B. auf die große Witwenrente wegen einer Einkommensanrechnung nach § 97 auf Null herabgesetzt wäre: BFH, Urteil v....mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 3 Literatur

Rz. 42 Altmann, Rentenanpassung zum 1.7.2023, B+P 2023, 659. Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant,...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 28 Bachmann/Jenner, Zehn Jahre neuer Versorgungsausgleich – Wie alte Versorgungsausgleichsentscheidungen auch zehn Jahre nach Inkrafttreten des neuen Rechts eine Rolle spielen, RVaktuell 2019, 165. Borth, Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz und der Versorgungsausgleich, FamRZ 2017, 1542. Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung, Broschüre, herausgegeb...mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 255 Abs. 1 enthält zu § 67 eine Übergangsregelung für den Rentenartfaktor bei großen Witwen- und Witwerrenten (zur knappschaftlichen Rentenversicherung vgl. § 82, § 265 Abs. 7). § 67 in seiner Fassung v. 20.12.2000 gültig bis 31.12.2001 enthielt für großen Witwen- und Witwerrenten nach Ablauf des Sterbevierteljahrs noch den günstigeren Rentenartfaktor von 0,6. Der en...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 12 Vorgängervorschriften finden sich in den §§ 32 Abs. 3 bis 6a AVG, 54 Abs. 3 bis 6a RKG und 1255 Abs. 3 bis 6a RVO. Soweit die Rentenversicherung im alten Recht den im Gesetz nicht verwendeten Begriff der "Werteinheit" geprägt hat, so ist damit letztlich der heutige Entgeltpunkt gemeint; dies hatte der Gesetzgeber auch so ausdrücklich im Entwurf eines Gesetzes zur Refo...mehr

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Jansen, SGB IV § 28o Auskun... / 2.2 Auskunftspflicht des Beschäftigten gegenüber dem Versicherungsträger

Rz. 18 Abs. 2 Satz 1 orientiert sich an § 98 SGB X. Entsprechend der dort dem Arbeitgeber auferlegten Verpflichtung hat der Beschäftigte bestimmte Auskunftspflichten. Die Verpflichtung besteht auch dann, wenn die auskunfts- und vorlagepflichtige Person im Zeitpunkt der Betriebsprüfung nicht oder nicht mehr bei diesem Arbeitgeber beschäftigt ist (BT-Drs. 11/2221 S. 28). Die A...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.2.2 Versicherte, die bei Erreichen ihrer Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit nicht erfüllen

Rz. 8 Nach § 210 Abs. 1 Nr. 2 können sich Versicherte ihre bisher gezahlten Rentenversicherungsbeiträge auf Antrag auch erstatten lassen, wenn sie ihre Regelaltersgrenze bereits erreicht und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben. Der Erstattungsanspruch des in § 210 Abs. 1 Nr. 2 genannten Personenkreises ist damit zu begründen, dass wegen nicht erfüllter allgemeiner W...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.2.1 Grundregel (Satz 1)

Rz. 17 Die zusätzlichen Entgeltpunkte ergeben sich, indem das Arbeitsentgelt eines Kalenderjahres aus geringfügiger Beschäftigung durch das entsprechende Durchschnittsentgelt aller Versicherten desselben Kalenderjahres (aus Anlage 1 zum SGB VI, vgl. auch § 69) dividiert und das Ergebnis mit dem Verhältniswert aus dem Beitragssatz für den Arbeitgeberbeitrag und dem vollen Bei...mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 - RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getretene Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 49 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) ab 1.1.2002 neu gefasst worden: Abs. 1 (Rentenartfaktor bei großen Witwen- und Witwerrenten)...mehr

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Jansen, SGB IV § 28i Zustän... / 2.3 Zuständige Einzugsstelle für privat krankenversicherte oder bei keiner Krankenkasse versicherte Beschäftigte

Rz. 7 Die Versicherten haben nach § 173 SGB V ein allgemeines Wahlrecht unter den vorhandenen Krankenkassen (hierzu ausführlich Information des Verbands der Ersatzkassen zum Krankenkassenwahlrecht vom 24.9.2024). Versicherungspflichtige (§ 5 SGB V) und Versicherungsberechtigte (§ 9 SGB V) sind hiernach Mitglied der von ihnen gewählten Krankenkasse, soweit in den nachfolgende...mehr

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Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 255f (i. d. F. vom 2.12.2006, gültig bis 30.6.2008) bestimmte zunächst die aktuellen Rentenwerte zum 1.7.2001, zum 1.7.2005 (nach Änderung aufgrund des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes v. 21.7.2004, BGBl. I S. 1791) und zum 1.7.2007 (nach Änderung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze v. 2.12.2006, BGBl. I S. 2742). In der zuletz...mehr

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Jansen, SGB IV § 28m Sonder... / 2.1 Zahlung der Beiträge für Beschäftigte exterritorialer Arbeitgeber (Abs. 1)

Rz. 5 Die Vorschrift erfasst Arbeitgeber, die nach den §§ 18 bis 20 GVG nicht der inländischen Gerichtsbarkeit unterliegen. Beschäftigte haben den Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach § 28m Abs. 1 in den Fällen zu zahlen, in denen eine internationale Zuständigkeit der Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland für Aktivklagen gegen den Arbeitgeber fehlt. Rz. 6 Auch für Besch...mehr

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Jansen, SGB VI § 255b Veror... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 69 des RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das Gesetz eingefügt und wie folgt modifiziert worden: Abs. 1 wurde durch das 2. SGB VI-ÄndG v. 2.5.1996 (BGBl. I S. 659) dahingehend geändert, dass seit dem 1.7.1996 auch im Beitrittsgebiet nur einmal jährlich eine Rentenanpassung – jeweils zum 1. Juli – durchzufüh...mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 28 Geis/Kowalczyk, Die deutsche Teilung und der rechtswidrige Wegfall des Rentenanspruchs der Flüchtlinge und Übersiedler, NJ 2022, 289. Merten, Zulässigkeit der Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der DDR zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten – Anmerkung zu dem Beschluss des BVerfG vom 13.12.2016 – 1 BvR 713/13 = NJ 2017, 163, NJ 2017, 165. Moser, Bundesverfassun...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.2.1 Beitragszeiten im Beitrittsgebiet – Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze

Rz. 11 § 260 Satz 2 legt zunächst fest, dass die Beitragsbemessungsgrundlage für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8.5.1945 (§ 256a) – ermittelt aus dem jeweiligen Arbeitseinkommen und dem Wert der Anl. 10 zum SGB VI für dasselbe Jahr – nicht höher ist als die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze für die "alten" Bundesländer (vgl. zu den Gesetzesmotiven BT-Drs. 12/405...mehr

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Jansen, SGB VI § 255b Veror... / 2.4 Praxishinweise

Rz. 18 Zum Rentenanpassungsverfahren (RAV) 2023 beim Renten Service der Deutschen Post AG vgl. Deutsche Rentenversicherung Bund, DRV Bund RdSchr 1/2023.mehr

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Jansen, SGB VI § 263a Gesam... / 2.3 Rechtslage ab 1.7.2024

Rz. 17 Durch Art. 1 Nr. 26 des Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) wird § 263a zum 1.7.2024 aufgehoben; was eine Folgeänderung zur Rentenangleichung in der gesetzlichen Rentenversicherung Ost/West ist (vgl. BT-Drs. 18/11923 S. 31).mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift (Art. 42 Abs. 1 RÜG v. 25.7.1991, BGBl. I S. 1606) ist seit 1999 wie folgt geändert worden: durch Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388) mit Wirkung zum 1.4.1999: In Abs. 2 Satz 1 wurde "bis zum 31.3.1999" eingefügt, durch das 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (...mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 2.1.1.1 Betroffener Personenkreis

Rz. 7 Die Stichtagsregelung des Abs. 1 Satz 1 (gewöhnlicher Aufenthalt am 18.5.1990) und die Beschränkung auf vor dem 1.1.1937 geborene Versicherte ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, und zwar weder wegen des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 GG noch wegen der Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG. Rz. 8 Die Sonderregelung gilt nur für Versicherte der Geburtsjahrgänge...mehr

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Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 3 Literatur

Rz. 11 Beuttler-Bohn, Gleichklang von Löhnen und Renten wiederherstellen – VdK-Stellungnahme zur Rentenanpassung 2022, SuP 2022, 207. Ruland, Neue Regeln für die Rentenanpassung und die Festsetzung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung, SGb 2019, 193. Steinmeyer, Demographische Herausforderungen für die Alterssicherung – Ein Thema auch in der Pandemie, NZS ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.3.3 Legende – Satz 2

Rz. 27 Satz 2 enthält eine Legende, um die Formel lesen zu können. Mit der Legende wird der aktuelle Rentenwert des laufenden Kalenderjahres, das verfügbare Durchschnittsentgelt nach § 154 Abs. 3a Satz 5 des laufenden Kalenderjahres und die Nettoquote der Standardrente für das laufende Kalenderjahr beschrieben. Rz. 28 Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG...mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 2.1.4 Zuschlagsvoraussetzungen im einzelnen

Rz. 13 Zusätzliche Entgeltpunkte werden frühestens ab 13.12.2011 berücksichtigt, wenn eine besondere Auslandsverwendung vorliegt, während der Einsatzzeiten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden und die Einsätze nach dem 30.11.2002 liegen und eine Mindestgesamtdauer von 180 Tagen umfassen.mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 35 N.N., Amtshaftung: Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers bei rentenschädlichen Zusatz-Beitragszeiten – Anm. zu: BGH, Urteil v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, MDR 2021, 872. N.N., Pflicht des Rentenversicherungsträgers zum Hinweis auf rentenschädliche Auswirkungen eines späteren Hinzuerwerbs – Anm. zu: BGH, Urteil v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, VersR 2021, 1043. Papier,...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1.3 Normzweck

Rz. 6 Die Rentenanpassung verfolgt den Zweck, die Renten an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Es gilt das Prinzip der lohnbezogenen Rente (vgl. etwa BT-Drs. 16/13424 S. 34). Vorrangiges Ziel ist es daher, den Lebensstandard im Alter zu sichern. Die Kaufkraft von Ruheständlern soll – auch und gerade gegenüber den Erwerbstätigen – erhalten bleiben und sich nicht vom ...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 2.1 Zuschlag an Entgeltpunkten (Ost) bei Witwen- und Witwerrenten (Abs. 1 Satz 1 a. F.)

Rz. 8 Nach § 78a erhöht sich die Witwen- bzw. Witwerrente (vgl. §§ 46, 243, 303) um einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten, wenn der überlebende Ehegatte ein Kind in dessen ersten 3 Lebensjahren erzieht. Die Höhe des Zuschlages richtet sich nach der Dauer der Kindererziehung (vgl. im Einzelnen Komm. zu § 78a). Rz. 9 Mit der Kinderkomponente soll die Minderung dieser Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 62 Schaden... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, dass ein Schadensersatzanspruch wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht dadurch ausgeschlossen oder vermindert wird, dass für einen Geschädigten bei Berechnung seiner Rente rentenrechtliche Zeiten i. S. v. §§ 54 Abs. 1, 58 Abs. 1, 59 Abs. 1, 252, 252a, 253a zu berücksichtigen sind. Rz. 3 § 62 korrespondiert mit den §§ 116 und 119 SGB X, die fü...mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 2.1 Geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung über den 31.12.2012 hinaus (Satz 1)

Rz. 9 Der Anwendungsbereich in Satz 1 ist eröffnet für die Personengruppe i. S. d. § 230 Abs. 8. Zuschläge an Entgeltpunkten sind danach zu ermitteln (vgl. zu den Voraussetzungen auch GRA der DRV zu § 264b SGB VI, Stand: 18.1.2016, Abschn. 2.1), wenn die Beschäftigung bereits vor dem 1.1.2013 aufgenommen wurde (§ 230 Abs. 8 Satz 1), das Arbeitsentgelt daraus regelmäßig – auch ...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Guttenberger, Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz – Anmerkung zu dem Urteil des BSG vom 7.12.2017 – B 5 RS 1/16 R, NZS 2018, 705. Heine, Die Versorgungsüberleitung (Dissertation, Monographie, Erscheinungsjahr: 2003), Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Band 210. Heller, Entscheidungen des BVerfG zur Rentenüberleitung, DAngVers...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.1.3 Verordnungen zur Umsetzung

Rz. 12 Die Regelungsgegenstände nach Abs. 1 – aktueller Rentenwert und Ausgleichsbedarf – werden regelmäßig zur Mitte des Jahres in einer Rentenwertbestimmungsverordnung fortgeschrieben. Der Regelungsgegenstand nach Abs. 2 – Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung – wird regelmäßig zum Jahresende in einer Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung fortgeschrieben.mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Ursprünglich regelte § 255e Besonderheiten bei der Bestimmung des aktuellen Rentenwerts; zunächst für die Zeit vom 1.7.2001 bis zum 1.7.2010, später dann für die Zeit vom 1.7.2005 bis zum 1.7.2011 und zuletzt für die Zeit vom 1.7.2005 bis zum 1.7.2013. Zur Gesetzesentwicklung mit diesem Regelungsgegenstand bis zum Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.3.2 Begrenzung auf den jeweiligen Höchstwert nach Anlage 2b und der Grundsatz der additiven Bewertung (Satz 2)

Rz. 49 Für den Fall, dass neben den Kindererziehungszeiten weitere Entgeltpunkte – z. B. durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung – erworben worden sind, werden die Entgeltpunkte bis zum Höchstwert der Anl. 2b zum SGB VI (Beitragsbemessungsgrenze) addiert. Treffen daher Kindererziehungszeiten mit freiwilligen oder Pflichtbeiträgen zusammen, werden deren Entgeltpunkte...mehr