Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

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Rückstellungen: ABC / Werkzeugkostenzuschüsse

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Rückstellungen: ABC / Pfand

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Rückstellungen: ABC / Gratifikationen

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Rückstellungen: ABC / Inspektionsverpflichtung

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Rückstellungen: ABC / Prüfungskosten

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Rückstellungen: ABC / Ansammlungsrückstellungen

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Rückstellungen: ABC / Tantieme

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Rückstellungen: ABC / Zinsen auf Steuern

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Rückstellungen: ABC / Treuegelder

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Rückstellungen: ABC / Zinsswap

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Rückstellungen: ABC / Offenlegung

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Rückstellungen: ABC / Gewinnabhängige Vergütung

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Rückstellungen: ABC / Dekontaminationsverpflichtungen

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Rückstellungen: ABC / Minderung

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Rückstellungen: ABC / Überstunden

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Rückstellungen: ABC / Schutzrechtsverletzung

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Rückstellungen: ABC / Termingeschäft

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Rückstellungen: ABC / Gewerbesteuer

Die für das laufende Geschäftsjahr anfallende voraussichtliche Gewerbesteuerabschlusszahlung ist als Verbindlichkeitsrückstellung (Steuerrückstellung) zu passivieren. Gleiches gilt für auf vorangegangene Geschäftsjahre zu erwartende Nachzahlungen aufgrund geänderter Veranlagung (z. B. infolge einer Betriebsprüfung). Bis zum Abschlussstichtag aufgelaufene bzw. zu erwartende Z...mehr

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Rückstellungen: ABC / Nachbetreuungsleistungen

Künftige Nachbetreuungsleistungen an Hör- und Sehhilfen von Hörgeräte-Akustikern und Optikern sind zurückzustellen, da es sich entweder um Garantieleistungen oder zumindest um faktische Verpflichtungen handelt.[1] Bei Versicherungsvertretern und Versicherungsmaklern kommen für Nachbetreuungsleistungen ebenfalls Rückstellungen in Betracht.[2]mehr

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Rückstellungen: ABC / Zuwendungen (bedingt rückzahlbar)

Soweit Zuwendungen aus künftigen Gewinnen zurückzuzahlen sind (z. B. Sanierungsgewinne, Besserungsscheine), ist im Jahr der Gewinnerzielung eine Verbindlichkeit anzusetzen.[1] Ist die Rückzahlung an einen Erlös bzw. Erfolg aus dem geförderten Vorhaben geknüpft, ist die Rückzahlungsverpflichtung erst zu passivieren, wenn der maßgebliche Erfolg eingetreten ist.[2]mehr

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Rückstellungen: ABC / Aktienorientierte Vergütung

Bei Aktienoptionen ist zu unterscheiden, ob das Unternehmen im Zeitpunkt der Optionsgewährung die (eigenen) Aktien noch nicht besitzt oder ob die Aktien vor oder im Zuge der Optionsgewährung bereits erworben wurden. Im ersteren Fall ist nach hM eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden, da der Mitarbeiter bis zum Zeitpunkt der Optionsausübung in Vorleistung (durch Erbringu...mehr

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Rückstellungen: ABC / Latente Steuern

Einzelkaufleute, Personengesellschaften, die nicht unter § 264a HGB fallen, sowie kleine Kapitalgesellschaften/Kapitalgesellschaften & Co. i. S. v. § 267 HGB, die nicht freiwillig § 274 HGB anwenden, haben gleichwohl nach § 249 Abs. 1 HGB Rückstellungen für latente Steuern auszuweisen.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Datenschutz

Soweit vor dem Abschlussstichtag begangene Verstöße gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung oder andere Rechtsgrundlagen, die Ansprüche Dritter begründen, bei Bilanzaufstellung bekannt sind, sind für die daraus entstehenden Aufwendungen (z. B. zur Berichtigung oder Löschung von Daten) Rückstellungen zu bilden. Ggf. ist darüber hinaus auf Basis von Erfahrungswerten eine Pausc...mehr

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Rückstellungen: ABC / Leasingvertrag

Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Leasingverhältnissen kommen sowohl beim Leasinggeber als auch beim Leasingnehmer in Betracht. Im Falle der Bilanzierung des Leasinggegenstands beim Leasinggeber ist beim Leasingnehmer eine Drohverlustrückstellung zu bilden, wenn die noch zu erbringenden Leasingraten den quantifizierbaren Beitrag der Nutzung des Leasinggege...mehr

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Rückstellungen: ABC / Produkthaftung

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Rückstellungen: ABC / Prämiensparvertrag

Prämiensparverträge (Bonus- oder Zuwachssparverträge) sehen am Ende der Vertragslaufzeit als zusätzliche Verzinsung des angesparten Kapitals die Leistung einer Sparprämie vor. Hierfür ist wegen Erfüllungsrückstands eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Bestandspflege

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Rückstellungen: ABC / Geschäftsunterlagen

Vgl. "Aufbewahrungspflichten/Archivierungspflichten".mehr

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Rückstellungen: ABC / Schadensrückstellungen

§ 341g Abs. 1 Satz 1 HGB verpflichtet Versicherungsunternehmen zur Bildung einer Schadensrückstellung. Die Bewertung erfolgt i. H. d. Nettobetrags, wobei in der Bilanz der Bruttobetrag sowie der Rückversicherungsanteil in der Vorspalte anzugeben sind.mehr

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Rückstellungen: ABC / Geschäftsbericht

Eine Verpflichtung zur Erstellung eines Geschäftsberichts ist rückstellungspflichtig.[1] Eine derartige Verpflichtung kann auch aufgrund langjähriger Übung[2] bestehen.mehr

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Rückstellungen: ABC / Entsorgungsverpflichtungen

Hierzu zählen Rücknahmeverpflichtungen für Altbatterien, Altautos, Elektroaltgeräte. Gleichermaßen sind hier Entsorgungsverpflichtungen für Abfälle des Unternehmens als Verbindlichkeitsrückstellung zu passivieren, da durch die Vorschriften des Abfallrechts eine sanktionsbewehrte Außenverpflichtung des Unternehmens besteht.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Serienaufträge

Bei langfristigen Serienaufträgen (z. B. in der Automobilzulieferindustrie) können bei der Bewertung von hierfür zu bildenden Drohverlustrückstellungen u. U. Erfahrungskurveneffekte und Prozessverbesserungen des Lieferers zu berücksichtigen sein, wenn sie hinreichend bewertbar und realisierbar sind und in klarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Seriengeschäft stehen.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Substanzerhaltung

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Rückstellungen: ABC / Handelsvertreter

Vgl. "Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters".mehr

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Rückstellungen: ABC / Rückbauverpflichtungen

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Rückstellungen: ABC / Aufsichtsratsvergütung

Soweit Aufsichtsratsmitglieder ihre Tätigkeit entgeltlich erbringen, ist die Vergütung am Abschlussstichtag rechtlich entstanden, sodass eine Verpflichtung des Unternehmens besteht. Soweit die Höhe der Vergütung noch nicht feststeht (§ 113 Abs. 1 Satz 2 2. Alt. AktG), ist eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden. Steht dagegen die Höhe der Vergütung aufgrund Satzungsregel...mehr

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Rückstellungen: ABC / Altauto/Altbatterie

Vgl. "Abfallbeseitigung und Abfallrecycling".mehr

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Rückstellungen: ABC / Datenbereinigung

Soweit aufgrund von Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes oder privatrechtlichen Vereinbarungen Verpflichtungen zum Löschen von gespeicherten Daten entstehen (z. B. Löschung personenbezogener Daten nach einer bestimmten Zeitperiode), sind die dadurch entstehenden Aufwendungen im Geschäftsjahr der Speicherung der Daten rückstellungspflichtig.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Aussetzungszinsen

Rückstellungspflicht für ungewisse Verbindlichkeiten. Da der Ausgang eines Rechtsbehelfs regelmäßig unsicher ist, ist die für die Passivierung gebotene Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme hinreichend konkretisiert.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Buchführung

Für das abgelaufene Geschäftsjahr betreffende laufende Buchführungsarbeiten, die nach dem Abschlussstichtag vorgenommen werden (z. B. Buchführung für Monat Dezember), ist eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden, da es sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung nach § 238 HGB handelt.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Umweltschutzverpflichtungen

Vgl. "Abfallbeseitigung und Abfallrecycling", "Altlasten", "Anpassungsverpflichtungen", "Entsorgungsverpflichtungen","Leergut/Leihemballagen", "Rekultivierungsverpflichtungen".mehr

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Rückstellungen: ABC / Avalprovisionen

Für auf zukünftige Zeiträume der Kreditgewährung entfallende Avalprovisionen kann weder eine Verbindlichkeits- noch eine Drohverlustrückstellung gebildet werden.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Urheberrechtverletzung

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Rückstellungen: ABC / Arbeitslosengeld nach § 147a SGB III

Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Arbeitgeber an ältere ehemalige Arbeitnehmer gezahltes Arbeitslosengeld der Bundesagentur für Arbeit erstatten. Diese öffentlich-rechtliche Verpflichtung ist rückstellungspflichtig.mehr

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Rückstellungen: ABC / Instandhaltung

Aufwendungen für Großreparaturen sind mangels Außenverpflichtung nicht rückstellungsfähig.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Lohnfortzahlung

Der Lohnfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers im Krankheitsfall ist in die Ausgeglichenheitsvermutung des Arbeitsverhältnisses einzubeziehen.[1] Der Ausweis einer Drohverlustrückstellung ist somit regelmäßig nicht zulässig.[2]mehr

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Rückstellungen: ABC / Einkaufskontrakte

Soweit für am Abschlussstichtag bestellte, aber noch nicht gelieferte Vermögensgegenstände, wenn sie bereits im Bestand wären, nach § 253 Abs. 4 Satz 2 HGB eine außerplanmäßige Abschreibung erforderlich wäre, ist eine Drohverlustrückstellung zu bilden.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Mehrerlösabschöpfung

Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben für bestimmte Mehrerlöse, die periodenübergreifend an die Kunden wieder auszugleichen sind, eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Bußgeld

Für Rechtsverstöße, die bis zum Abschlussstichtag begangen wurden, ist eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden, soweit mit der Verhängung von Bußgeldern (z. B. Sanktionen des Kartell- oder Umweltrechts, EU-Geldbußen[1]) zu rechnen ist.[2]mehr

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Rückstellungen: ABC / Pachterneuerungsverpflichtung

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