Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Nachträgliche Änderung oder nachträglicher Erlass eines Steuerbescheids

Rz. 173 Es sind alle aus dem streitigen Sachverhalt fließenden Folgerungen zu ziehen; eine Unvereinbarkeit i. S. d. Kollision der Regelungsbereiche von Steuerbescheiden, wie bei Abs. 1-3, braucht nicht vorzuliegen. Die Finanzbehörde ist auch bei dem Erlass des Änderungsbescheids nicht an die in dem ursprünglichen Steuerbescheid vertretene Auffassung gebunden. Es kann daher, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.1 Begriff der Rückwirkung

Rz. 72 "Rückwirkend" ist ein den steuerlich relevanten Sachverhalt änderndes Ereignis, wenn die Änderung zeitlich nach dem Entstehen des Steueranspruchs erfolgt und daher nachträglich der Finanzbehörde bekannt wird.[1] Tritt das Ereignis vor dem Entstehen des Steueranspruchs (d. h. bei periodischen Steuern vor dem Ende des Vz) ein, handelt es sich um ein Ereignis mit unmitte...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.4 Country-by-Country-Reporting

Als weitere Komponente des dreistufigen VP-Dokumentationsansatzes hat die OECD im Rahmen des BEPS Aktionspunktes 13 das sogenannte "Country-by-Country-Reporting" ("CbCR") vorgeschlagen, in dem künftig verschiedene Finanzinformationen der Unternehmensgruppe auf Landesebene anzugeben sind. Was ist der Hintergrund dieser Regelung? Die OECD möchte dadurch zum einen eine Transparen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Rückstellung für drohende Haftungsinanspruchnahme nach § 73 AO bei Organschaft

Rn. 1042 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nach Auffassung des BFH liegen die Voraussetzungen nach § 249 Abs 1 S 1 HGB Variante 1 für eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten auch dann vor, wenn das Bestehen und die Geltendmachung eines Anspruchs iSd § 73 AO (im Streitfall aufgrund eines Schreibens des zuständigen FA) als wahrscheinlich anzusehen sind (Urt des BFH v 24.10....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Keine Rückstellung für Zusatzbeiträge zur Handwerkskammer

Rn. 1039 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Mit Urt BFH v 05.04.2017, X R 30/15 BStBl II 2017, 900 hat der BFH entschieden, dass eine Rückstellung für Zusatzbeiträge zur Handwerkskammer eines künftigen Beitragsjahres, die sich nach der Höhe des in einem vergangenen Steuerjahr erzielten Gewinns bemessen, nicht gebildet werden können. Zwar können Rückstellungen auch für Verpflichtunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Rückstellung wegen der Corona-Pandemie

Rn. 1043 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Abschlüsse zum Stichtag 31.12.2019: Das IDW hat die Corona-Pandemie für das Wj 2020 als wertbegründete Tatsache eingeordnet, so dass eine Berücksichtigung erst danach, spätestens nach dem 29.02.2020 erfolgen kann/muss (vgl. Fachlichen Hinweis des IDW v 03.04.2020). Zum JA im Lichte der Corona-Pandemie vgl Schütte/Götz, DStR 2021, 366. Rn. 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Keine Rückstellung für Kosten der Aufbewahrung von Mandantendaten (und Handakten) im DATEV-Rechenzentrum bei einer WP- und Steuerberatungsgesellschaft

Rn. 1041 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Rückstellungen für die Kosten der Aufbewahrung von Mandantendaten (und Handakten) im DATEV-Rechenzentrum bei einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft dürfen nach Rspr des BFH v 13.02.2019, XI R 42/17, BFHE 266, 283 nicht gebildet werden, weil eine öffentlich-rechtliche Aufbewahrungsverpflichtung dafür fehlt. Diese könne n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Rückstellungen für Verbindlichkeiten (ohne Pensionsrückstellungen gemäß § 6a EStG, § 6 Abs 1 Nr 3a EStG)

Schrifttum: Marx, Maßgeblichkeit des HB-Ansatzes für Rückstellungen in der StB, StuB 2017, 449; Ebner, Anmerkung zu BFH v 31.05.2017, X R 29/15, HFR 2018, 292; Grützner, Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen – Anmerkungen zu BFH v 13.7.2017, IV R 34/14, StuB 2017, 918; Oser/Witz, Rückstellungsreport 2017 – Darstellung ausge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Verbindlichkeiten (ohne Rückstellungen, § 6 Abs 1 Nr 3 EStG)

Schrifttum: Hauber/Kiesel, Abzinsungsgebot nach § 6 Abs 1 Nr 3 EStG: Auswirkungen auf Verbindlichkeiten aus unverzinslichen Gesellschafterdarlehen, BB 2000, 1511; Hoffmann, Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen im Konzernverbund, GmbHR 2005, 972; Rau, Kompensatorische Bewertung von Finanzinstrumenten (Bewertungseinheiten) in der StB, (zugleich Anmerkung zu BFH v 02...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Christiansen, Steuerliche Rückstellungsbildung, Bielefeld 1993, 42; Günkel/Fenzl, Ausgewählte Fragen zum StEntlG: Bilanzierung und Verlustverrechnung, DStR 1999, 649; Glade, StEntlG: Einschränkung handelsrechtlich ordnungsmäßiger Rückstellungen als "Steuerschlupflöcher", DB 1999, 400; Roser/Tesch/Seemann, Grundsätze der Abzinsung von Rückstellungen, FR 1999, 1345; Hoffmann, Die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ausgangsüberlegungen, ökonomische Grundlagen

Rn. 985 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Die Rückstellungen für Verbindlichkeiten stellen mit großem Abstand das umstrittenste – in der praktischen Abwicklung ebenso wie in der Finanz-Rspr – Gebiet der Bilanzierung dar. Der Grund dafür liegt einfach darin, dass hier die "Bilanz" – verstanden als Abbild des Vermögens – am deutlichsten ihren eigentlichen (wirtschaftlichen) Inhalt da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zeitanteilige Ansammlung (§ 6 Abs 1 Nr 3a Buchst d EStG)

Rn. 1016 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst d S 1 EStG schreibt vor, dass Rückstellungen für Verpflichtungen, für deren Entstehen im wirtschaftlichen Sinne der laufende Betrieb ursächlich ist, zeitanteilig in gleichen Raten anzusammeln sind (sog Ansammlungsrückstellungen). Typische Bsp hierfür sind (ergänzt durch Ehmcke in Blümich, § 6 EStG Rz 978): Verpflichtu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen im Konzernverbund, GmbHR 2005, 972. Verwaltungsanweisungen: BMF v 09.12.1999, BStBl I 1999, 1127 (Abzinsungszeiträume bei Rückstellungen für "bergrechtliche" Verpflichtungen); BMF v 26.05.2005, BStBl I 2005, 699 (Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung nach § 6 Abs 1 Nr ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig, Konkurrenz von Rückstellungsbildung und Teilwertabschreibung bei Altlastenfällen, WPg 1991, 618; Bartels, Bilanzielle Berücksichtigung von Altlastenfällen, WPg 1992, 74; Rautenberg, Die bilanzielle Behandlung von Altlasten – Rückstellung oder Teilwertabschreibung?, WPg 1993, 265; Herzig, Das magische Dreieck der Umweltschutzbilanzierung, FS Moxter, 1994, 229; Groh, Altla...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Berücksichtigung künftiger Vorteile (§ 6 Abs 1 Nr 3a Buchst c EStG)

Rn. 1011 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Nach § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst c EStG sind bei der Bewertung von Rückstellungen künftige Vorteile, die mit der Erfüllung der Verpflichtung voraussichtlich verbunden sein werden, wertmindernd zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, wenn die Vorteile als Forderung zu aktivieren sind. In diesen Fällen ist der Vorteil als Forderung auszuweisen und n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ross/Drögemüller, Rückstellungspflicht aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen?, WPg 2003, 223; Marx/Berg, Rückstellungen für Dokumentationsverpflichtungen nach HGB, IFRS und EStG, DB 2006, 169. Verwaltungsanweisungen: FinMin Berlin v 13.09.2006, III A – S 2175–1/06, DStR 2007, 156 (Geschäftsunterlagen: Rückstellung für die Aufbewahrung); OFD Magdeburg v 21.09.2006, S 2137–41...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Vollkostenbewertung

Rn. 1001 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die handelsrechtlichen Bewertungsvorgaben für die Verbindlichkeitsrückstellungen werden durch § 6 Abs 1 Nr 3a EStG nicht aufgehoben, sondern nur durchbrochen, soweit die Buchst-Abschnitte a–e des § 6 Abs 1 Nr 3a EStG niedrigere Wertansätze als das HGB vorsehen (BFH v 11.10.2012, I R 66/11, DStR 2013, 451 Tz 14 mit Anmerkung Hoffmann). Viel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. ABC der Rückstellungsbewertung

Rn. 1051 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Abbruchverpflichtung s Rn 1016 Abrechnungsverpflichtung im Baugewerbe s Rn 1009 Abschlussgebühr für Bausparvertrag s Rn 1021 Abzinsung s Rn 1021 ff, 986 Arbeitsbehörde Erstattungsanspruch s Rn 667 Arbeitsfreistellung bei Altersteilzeit s Rn 1021, 1034 Aufbewahrungspflicht s Rn 1033 Aufbewahrung von Mandantendaten (und Handakten) im DATEV-Rechenzentrum be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Progressive Nutzungsvergütungen

Rn. 970 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Üblicherweise passen sich die vereinbarten Nutzungsvergütungen dem Abrechnungszeitraum (Wj) in Gestalt von monatlich zu zahlenden Mieten oder Jahreszinsen an. Es lassen sich in der Praxis allerdings auch progressive Nutzungsvergütungen über die Abrechnungsperiode (Gewinnermittlungszeitraum) hinaus feststellen. Beispiel 1 (BFH v 15.07.1998, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Marx, Maßgeblichkeit des HB-Ansatzes für Rückstellungen in der StB, StuB 2017, 449; Ebner, Anmerkung zu BFH v 31.05.2017, X R 29/15, HFR 2018, 292; Grützner, Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen – Anmerkungen zu BFH v 13.7.2017, IV R 34/14, StuB 2017, 918; Oser/Witz, Rückstellungsreport 2017 – Darstellung ausgewählter Rüc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Einzelvorschriften

Rn. 1004 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 6 Abs 1 Nr 3a EStG regelt die Bewertung von Rückstellungen nicht abschließend. Der Ansatz der Rückstellungen erfolgt höchstens insb unter Berücksichtigung der in § 6 Abs 3a Buchst a–f EStG aufgeführten Grundsätze. Damit beschränkt sich diese Regelung auf die Festlegung von Höchstsätzen. Aufgrund dieser Regelung wird die nach dem Maßgebli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Prinz, Rückstellungen für Altersfreizeit, StuB 2022, 11. Verwaltungsanweisungen: BMF v 28.03.2007, BStBl I 2007, 297 (Altersteilzeitvereinbarungen: Rückstellungen bei Blockmodell); BMF v 11.03.2008, BStBl I 2008, 496 (Bilanzsteuerliche Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen, Anwendungsregelung). Rn. 1034 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Nach dem AltersteilzeitG kann ein Arb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gleichartige Verpflichtungen (§ 6 Abs 1 Nr 3a Buchst a EStG)

Rn. 1005 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Angesprochen sind die typischen Fälle der Garantie- und Kulanzleistungen in der Wirtschaft allg, das Wechselobligo sowie Schadensregulierungen bei Versicherungsgesellschaften. Systematisch wird bei dieser Bewertungsvorgabe von Gesetzes wegen die Möglichkeit oder gar der Zwang einer Sammelbewertung im Rahmen von Bewertungseinheiten (s Rn 73...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 776 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das EStG erwähnt das Vorratsvermögen in § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG nur indirekt: "Umlaufvermögen". Es bezieht sich auf die im HGB enthaltenen Begriffe. Dieses sieht in der Gliederung von § 266 HGB verschiedene Posten des Vorratsvermögens vor, die sich hinsichtlich der Bewertungssystematik tabellarisch wie folgt darstellen lassen: Rn. 777 Stand:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachleistungsverpflichtung (§ 6 Abs 1 Nr 3a Buchst b EStG)

Rn. 1008 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Rückstellungen für Sachleistungsverpflichtungen sind gemäß § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst b EStG mit den Einzelkosten und angemessenen Teilen der notwendigen Gemeinkosten zu bewerten. Die Bewertung hat somit zu Vollkosten unter Einschluss angemessener Anteile an Verwaltungs- und Finanzierungskosten zu erfolgen (s Rn 1001, 1002). Maßgebend sind die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Das Saldierungsverbot

Rn. 71 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Der Einzelbewertungsgrundsatz verbietet eine saldierende Betrachtungsweise derart, dass die Wertveränderung bei einem WG kompensiert werden kann mit einer gegenläufigen Veränderung bei einem anderen. Musterbeispiel ist die Wertminderung des Gebäudes, die nicht deshalb bilanzmäßig unberücksichtigt bleiben darf, weil der vorhandene Wert des Gr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) BFH-Rspr zum Schätzungserfordernis

Rn. 47 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 In der älteren Finanz-Rspr wurde vielfach das der FinVerw überlegene Schätzungspotenzial des Kaufmanns, der ja seinen Betrieb besser kennt als der Außenprüfer, betont. Allerdings endet diese Rspr bzgl der BFH-Urt bei BFH BStBl III 1959, 95. Man muss so den Eindruck gewinnen, dass der "Schätzungsvorsprung" des Kaufmanns nicht mehr Allgemeingu...mehr

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zfs 02/2023, Wirksame Wider... / Leitsatz

1. Zu einem "ewigen Widerrufsrecht" führt es nicht, wenn eine Widerrufsbelehrung zu einem Punkt, der für einen VN ohne Bedeutung ist, schweigt. 2. Die Widerrufsbelehrung muss keine Einzelheiten zu den Ausnahmen von der Mindestzuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattungen enthalten. 3. Die Regelungen zur Leistungsfreiheit bei nicht fristgerechter Zahlung der Erstprämi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ausgangsbewertung

Rn. 951 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Verbindlichkeiten sind nach § 6 Abs 1 Nr 3 EStG unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Nr 2 anzusetzen. Damit gelten für Verbindlichkeiten die Regelungen, welche für das nicht abnutzbare AV und UV gelten, spiegelbildlich. Deshalb sind für Verbindlichkeiten als Ausgangsgröße der Bewertung die AK, die HK und der "an deren Stelle tre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hauber/Kiesel, Abzinsungsgebot nach § 6 Abs 1 Nr 3 EStG: Auswirkungen auf Verbindlichkeiten aus unverzinslichen Gesellschafterdarlehen, BB 2000, 1511; Hoffmann, Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen im Konzernverbund, GmbHR 2005, 972; Rau, Kompensatorische Bewertung von Finanzinstrumenten (Bewertungseinheiten) in der StB, (zugleich Anmerkung zu BFH v 02.12.2015, I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Einzelbewertung und Saldierung: Bildung von Bewertungseinheiten

Rn. 74 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Eine weitere Ausnahme für einen förmlichen Verstoß gegen den Einzelbewertungsgrundsatz bietet das Erfordernis der Bildung von Bewertungseinheiten. Denn wie jeder Grundsatz darf auch das Erfordernis der Einzelbewertung nicht verabsolutiert werden, weil sonst im Einzelfall ein schlichtweg nicht mehr sinnvolles Ergebnis erzielt wird (Benne, DB ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Auswirkungen auf GuV-Posten

Tz. 125 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Die Auswirkungen der Änderung einer Schätzung sind ergebniswirksam entwedermehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Nichtberücksichtigung von künftigen Preis- und Kostensteigerungen (§ 6 Abs 1 Nr 3a Buchst f EStG)

Rn. 1029 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst f EStG bestimmt, dass bei der Bewertung die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend sind und daher künftige Preis- und Kostensteigerungen nicht berücksichtigt werden dürfen. Handelsrechtlich sind Rückstellungen seit dem BilMoG v 25.05.2009 (s vor § 1 Rn 193 (Bitz)) gemäß § 253 Abs 1 S 2 HGB nF mit dem (ggf abgezi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Betriebsprüfungskosten

Rn. 1037 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Bei Großbetrieben iSv § 3 BpO sind für die Kosten der zukünftigen Mitwirkung bei Außenprüfungen gemäß § 200 AO Rückstellungen zu bilden. Dies gilt für die am jeweiligen Bilanzstichtag abgelaufenen Wj. Die Wahrscheinlichkeit der Durchführung einer Außenprüfung sieht der BFH nach § 4 Abs 2 BpO als gegeben an (BFH v 06.06.2012, I R 99/10, BSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Nachbetreuungsleistungen

Verwaltungsanweisungen: BMF v 20.11.2012, BStBl I 2012, 1100 (Rückstellungen für die Betreuung bereits abgeschlossener Versicherungen). Rn. 1038 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Zum Urt BFH v 19.07.2011, X R 26/10, BStBl II 2012, 856 betreffend die Nachbetreuungsleistungen von Versicherungsvertretern (s §§ 4,5 Rn 443 (Hoffmann)) hat das BMF v 20.11.2012, BStBl I 2012, 1100 detaillie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Korrespondierende Bilanzierung

Rn. 716 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 6 Abs 6 S 2 EStG betrifft die Besteuerungsebene des Gesellschafters im BV, die Entscheidung des GrS BFH BStBl II 1998, 307 befasst sich mit der Gesellschaftsebene. Daraus kann man uU die Intention des Gesetzgebers (den Materialien lässt sich das nicht entnehmen) zur Erreichung einer korrespondierenden Bilanzierung zwischen Gesellschafter ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Anhangangaben

Tz. 127 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Ein Unternehmen hat die Art und den Betrag der Änderung einer Schätzung anzugeben, die eine Auswirkung in der Berichtsperiode hat oder von der erwartet wird, dass sie Auswirkungen in zukünftigen Perioden hat, es sei denn, dass die Ermittlung der Auswirkungen auf zukünftige Perioden nicht durchführbar ist. In letzteren Fällen ist auf diesen U...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. ABC des Teilwerts

Rn. 522 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Abführungsbedingte Teilwertabschreibung ist möglich (BFH v 13.11.2002, I R 9/02, BStBl II 2003, 489), s Rn 741 Aktienanleihe s Rn 482 Altlast kann Teilwert bei Grund und Boden mindern, s Rn 659, ggf HK s Rn 654 Anlaufverlust s Rn 729 Anwendungsbereich zur allg Bewertungssystematik s Rn 409 Arbeitnehmerdarlehen s Rn 893 Auftragsfertigung s Rn 444, 454 Aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Aufbewahrungspflichten

Schrifttum: Ross/Drögemüller, Rückstellungspflicht aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen?, WPg 2003, 223; Marx/Berg, Rückstellungen für Dokumentationsverpflichtungen nach HGB, IFRS und EStG, DB 2006, 169. Verwaltungsanweisungen: FinMin Berlin v 13.09.2006, III A – S 2175–1/06, DStR 2007, 156 (Geschäftsunterlagen: Rückstellung für die Aufbewahrung); OFD Magdeburg v 21.09.2006...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rspr-Grundlagen und Gesetzesentwicklung

Schrifttum: Christiansen, Steuerliche Rückstellungsbildung, Bielefeld 1993, 42; Günkel/Fenzl, Ausgewählte Fragen zum StEntlG: Bilanzierung und Verlustverrechnung, DStR 1999, 649; Glade, StEntlG: Einschränkung handelsrechtlich ordnungsmäßiger Rückstellungen als "Steuerschlupflöcher", DB 1999, 400; Roser/Tesch/Seemann, Grundsätze der Abzinsung von Rückstellungen, FR 1999, 1345; Hof...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der umfangreiche Regelungsgehalt des § 6 Abs 1 EStG ist erstmals durch das EStG 1934 in die Rechtswelt überführt worden und hat seitdem die üblichen Änderungen und Ergänzungen erfahren. Erwähnenswert ist bzgl dieser Änderungen die Verschaffung der "Abschreibungsfähigkeit" für den Geschäfts- oder Firmenwert (§ 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG iVm § 7 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Altersteilzeit

Schrifttum: Prinz, Rückstellungen für Altersfreizeit, StuB 2022, 11. Verwaltungsanweisungen: BMF v 28.03.2007, BStBl I 2007, 297 (Altersteilzeitvereinbarungen: Rückstellungen bei Blockmodell); BMF v 11.03.2008, BStBl I 2008, 496 (Bilanzsteuerliche Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen, Anwendungsregelung). Rn. 1034 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Nach dem AltersteilzeitG k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Abzinsungsgebot (§ 6 Abs 1 Nr 3a Buchst e EStG)

Schrifttum: Hoffmann, Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen im Konzernverbund, GmbHR 2005, 972. Verwaltungsanweisungen: BMF v 09.12.1999, BStBl I 1999, 1127 (Abzinsungszeiträume bei Rückstellungen für "bergrechtliche" Verpflichtungen); BMF v 26.05.2005, BStBl I 2005, 699 (Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung nach § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Sonderfälle

a) Rechtsstreitigkeiten (vor Gericht) Rn. 1032 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Zu Bilanzansatz s §§ 4,5 Rn 873 (Hoffmann). Die Bewertung einer Rückstellungsvorsorge sollte umfassen bei Passivprozessen den eingeklagten Betrag abzüglich möglicher Regressansprüche zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten die Rechtsverfolgungskosten der Aktiv- und Passivprozesse für die nächste Instanz. In b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abzinsung (Altregelung für Wj, die vor dem 01.01.2022 enden)

Rn. 958 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Für Verbindlichkeiten sieht § 6 Abs 1 Nr 3 S 1 EStG eine Abzinsung mit dem Zinssatz von 5,5 % vor. Gegen die Höhe des Zinssatzes bestehen nach Auffassung des FG Hamburg zu Recht ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit, weshalb es in dem entsprechenden Fall vorläufigen Rechtsschutz gewährte (vgl FG Ha v 31.01.2019, 2 V 112/18, EFG 201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bewertungsschema

Rn. 991 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Vor diesem Hintergrund vollzieht sich die Bilanzierung im Bereich der Verbindlichkeitsrückstellungen nach folgendem Schema (ohne detaillierte Berücksichtigung der Sonderbewertungsnormen in § 6 Abs 1 Nr 3a EStG, s Rn 1001ff): Beispiel zur Anwendung auf den konkreten Fall der Bewertung: Schadensersatzforderung eines Kunden im Vorderen Orient w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachliche Anwendungsbereiche

Rn. 11 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach dem Wortlaut des Einleitungssatzes des § 6 EStG gelten die allgemeinen Bewertungsvorschriften für "WG". Gemeint sind damit aktive und passive, letztgenannte schon deswegen, weil in den folgenden Absätzen umfangreiche Regeln zu Rückstellungen und Verbindlichkeiten enthalten sind. Umgekehrt gelten die Bewertungsvorschriften nicht für RAP ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsstreitigkeiten (vor Gericht)

Rn. 1032 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Zu Bilanzansatz s §§ 4,5 Rn 873 (Hoffmann). Die Bewertung einer Rückstellungsvorsorge sollte umfassen bei Passivprozessen den eingeklagten Betrag abzüglich möglicher Regressansprüche zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten die Rechtsverfolgungskosten der Aktiv- und Passivprozesse für die nächste Instanz. In beiden Fällen sind auch Kosten für evt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Urlaubsrückstellung, Gleitzeitguthaben

Rn. 1035 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die Urlaubsrückstellung ist abstrakt das Produkt aus noch nicht genommenen Urlaubstagen (Resturlaub) und Arbeitskosten je Tag. In der Konkretisierung der Arbeitskosten je Tag unterscheiden sich Steuer- (BFH v 08.07.1992, BStBl II 1992, 910; BFH v 10.03.1993, BStBl II 1993, 446) und Handelsrecht (IDW v 16.04.1992, WPg 1992, 330). Im Handels...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Lebensarbeitszeitkonto (Wertkonto)

Rn. 1036 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Lebensarbeitszeitkonten werden wertmäßig vom ArbG geführt. Der bestehende Erfüllungsrückstand des ArbG ist als Sachleistungsverpflichtung mit dem mutmaßlichen Erfüllungsbetrag – Lohn- und Gehaltsbestandteile, ArbG-Anteile zur Sozialversicherung, aufgelaufenes Zinsguthaben – zu bewerten. Die Bewertungsparameter im Einzelnen entsprechen denj...mehr