Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

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Rückstellungen: ABC / Bausparkassenabschlussgebühr

Vgl. "Abschlussgebühren für Bausparverträge".mehr

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Rückstellungen: ABC / Schwerbehinderte

Eine Drohverlustrückstellung kommt dann in Betracht, wenn der Wert der zukünftigen Leistung des schwerbehinderten Arbeitnehmers hinter den vom Unternehmen zukünftig aufzuwendenden Gegenleistungen (Arbeitsentgelt und Nebenleistungen) liegt. I. d. R. wird der Wert der zukünftigen Arbeitsleistung nicht zuverlässig zu bestimmen sein, sodass die Ausgeglichenheitsvermutung für sch...mehr

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Rückstellungen: ABC / Zulassungskosten

Verfahrenskosten zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (Rezepturen) durch die zuständige Behörde sind mit Stellung des Antrags wirtschaftlich verursacht und somit rückstellungspflichtig.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Swapgeschäfte

Soweit geschlossene Positionen vorliegen, kommt eine Drohverlustrückstellung nicht in Betracht.[1] Bei offenen Positionen sind demgegenüber Drohverlustrückstellungen nach allgemeinen Grundsätzen zu bilden.[2]mehr

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Rückstellungen: ABC / Herstellungskosten

Vgl. "Anschaffungs- und Herstellungskosten".mehr

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Rückstellungen: ABC / Rechtsstreit

Erwartete Kosten eines Rechtsstreits mit einem Vertragspartner oder einem sonstigen Dritten sind zu passivieren. In die Bewertung sind alle mit der Vorbereitung und Durchführung des Rechtsstreits verbundenen Aufwendungen (Rechtsanwalt, Gutachten, Zeugenbeschaffung, Beweissicherung) einzubeziehen. Kosten eines etwaig späteren Prozesses sind nicht hinreichend konkretisiert und...mehr

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Rückstellungen: ABC / Schadensersatz

Vgl. "Gewährleistung", "Haftpflicht", "Patentverletzung", "Produzentenhaftung".mehr

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Rückstellungen: ABC / Sicherheitsinspektionen

Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu regelmäßigen Sicherheitsinspektionen an technischen Anlagen, von denen Gefährdungen ausgehen können, ist keine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden, da die Aufwendungen dazu dienen, künftige Erträge zu ermöglichen.[1] Werden aber turnusgemäße Inspektionstermine überschritten, ist eine Verbindlichkeitsrückstellung zu passivieren,...mehr

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Rückstellungen: ABC / Altersfreizeit bzw. Altersmehrurlaub

Für ältere Arbeitnehmer, die neben ihrem arbeitsvertraglichen Jahresurlaub zusätzlichen Altersmehrurlaub erhalten (z. B. aufgrund Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag), ist keine Drohverlustrückstellung zu bilden.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Weihnachtsgeld

Die Verpflichtung zur Zahlung von Weihnachtsgeld ist zu passivieren. Soweit Grund, Höhe und zeitlicher Anfall feststehen, ist eine sonstige Verbindlichkeit auszuweisen. Bei einem vom Kalenderjahr abweichendem Geschäftsjahr ist der bei zeitproportionaler Aufteilung auf die Zeit bis zum Abschlussstichtag entfallende Betrag abzugrenzen.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Heimfall

Soweit eine Verpflichtung eines Mieters, Pächters oder Erbbauberechtigten besteht, eigene Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen entschädigungslos zu übereignen, ist dies bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen auf die Anlage und nicht durch Rückstellungsbildung zu berücksichtigen. Eine Rückstellungspflicht besteht nur insoweit, als bei der Übergabe der Anlagen no...mehr

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Rückstellungen: ABC / Wandlung

Seit SchuModG: Rücktritt nach § 437 Nr. 2 BGB, vgl. "Gewährleistung".mehr

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Rückstellungen: ABC / Steuererklärungen

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Rückstellungen: ABC / Chartervertrag

Eine Drohverlustrückstellung ist für Zeitcharterverträge zu bilden, wenn aus dem Vertrag – unter Berücksichtigung der für die Fremdfinanzierung des Schiffs zu zahlenden Darlehenszinsen – ein Verlust droht.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Devisentermingeschäfte

Soweit keine Bewertungseinheit vorliegt, sind bei negativen Marktwerten zum Abschlussstichtag Drohverlustrückstellungen zu bilden.[1] Neben dem Währungsrisiko besteht bei Devisentermingeschäften auch ein von der Bonität des Geschäftspartners abhängiges Erfüllungsrisiko, das ebenfalls eine Rückstellungsbildung erforderlich machen kann.[2]mehr

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Rückstellungen: ABC / Körperschaftsteuer

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Rückstellungen: ABC / Bürgschaft

Eine Verbindlichkeitsrückstellung ist zu bilden, wenn eine Inanspruchnahme des Bürgen droht. Es ist nicht erforderlich, dass bis zur Bilanzaufstellung die Inanspruchnahme bereits erfolgt ist.[1] Verwertbare Sicherheiten sind bei der Rückstellungsbewertung zu berücksichtigen. Demgegenüber ist bei Passivierung der Bürgschaftsverpflichtung eine Rückgriffsforderung gegen den Hau...mehr

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Rückstellungen: ABC / Nachlaufkosten

Soweit für realisierte Umsätze Nacharbeiten erforderlich sind, die nicht gesondert berechnet werden, sondern im vereinnahmten Entgelt enthalten sind, sind Verbindlichkeitsrückstellungen zu bilden. Praxis-Beispiel Ein Maschinenbauunternehmen schließt am 1.2.01 einen Vertrag mit einem Kunden über den Bau, die Installation und Inbetriebnahme einer Spezialmaschine. In dem Vertrag...mehr

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Rückstellungen: ABC / Energiesparlampen Entsorgung

Eine Rückstellungsbildung allein auf Grundlage der gesetzlichen Entsorgungspflicht wird vom BFH abgelehnt.[1] Auch die Meldung der in Verkehr gebrachten an die Gemeinsame Stelle (§ 13 Abs. 1 ElektroG) sei nicht ausreichend für die Konkretisierung einer Außenverpflichtung. Der BFH sieht diese Konkretisierung erst im Erlass einer Abholanordnung gegeben, wie sie in § 16 Abs. 5 ...mehr

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Rückstellungen: ABC / Datenzugriff der Finanzverwaltung

Aufgrund der Verpflichtungen aus §§ 146, 147 AO, ergänzt durch die Grundsätze zum Datenzugriff für die Finanzverwaltung[1], ist für die gem. § 147 Abs. 6 Satz 3 AO erforderlichen Aufwendungen eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden.[2]mehr

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Rückstellungen: ABC / Gleitzeitguthaben

Haben Arbeitnehmer (z. B. aufgrund Betriebsvereinbarung) bis zum Abschlussstichtag Gleitzeitguthaben erworben, ist hierfür eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden. Es handelt sich um einen Erfüllungsrückstand, der vom Arbeitgeber im neuen Geschäftsjahr auszugleichen ist. Die Bewertung hat unter Einbeziehung der Sozialversicherungsanteile des Arbeitgebers zu erfolgen. Ber...mehr

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Rückstellungen: ABC / Arbeitnehmer

Aus Arbeitsverhältnissen können sich vielfältige Verpflichtungen ergeben, die rückstellungsrelevant sind. Diese begründen regelmäßig Verbindlichkeitsrückstellungen. Ein Ansatz von Drohverlustrückstellungen ist mangels objektivierter Bewertung des Beitrags zum Unternehmenserfolg häufig nicht möglich.[1] Vgl. auch "Abfindung", "Altersteilzeitverpflichtungen", "Beihilfe", "Beru...mehr

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Rückstellungen: ABC / Berufsausbildung

Eine Drohverlustrückstellung ist zu bilden, wenn Unternehmen über ihren eigenen Bedarf hinaus aus politischer und sozialer Verantwortung Auszubildende beschäftigen und der Wert des Anspruchs auf die Arbeitsleistung der Auszubildenden deutlich hinter den Aufwendungen für die Ausbildungsverpflichtung zurückbleibt.[1] Die Bewertung der Arbeitsleistung, die i. R. d. Ausbildungsv...mehr

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Rückstellungen: ABC / SEPA-Umstellung

Die Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung zur Vorwegnahme zukünftig anfallender Anpassungsaufwendungen zur Umstellung der IT auf die SEPA-Anforderungen kommt nicht in Betracht, da die wirtschaftliche Verursachung der Umstellungsaufwendungen nicht in den bis zum Inkrafttreten der SEPA-Verordnung[1] endenden, sondern erst in künftigen Geschäftsjahren erfolgt.[2]mehr

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Rückstellungen: ABC / Demografiefonds

Demografiefonds[1] sehen häufig vor, dass Arbeitgeber in jedem Geschäftsjahr einem unternehmensinternen virtuellen sog. Demografiefonds einen bestimmten Betrag pro Mitarbeiter zur Verfügung stellen müssen. Die konkrete Verwendung dieser Mittel wird i. d. R. durch den Abschluss gesonderter Betriebsvereinbarungen festgelegt. Sofern bis zum Abschlussstichtag eine Verwendungsent...mehr

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Rückstellungen: ABC / Jahresabschluss

Kosten für die Erstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses und Lageberichts sind rückstellungspflichtig. Für die Erstellung und Offenlegung bestehen öffentlich-rechtliche Verpflichtungen in Form der handelsrechtlichen Vorschriften. Auch Aufwendungen für die freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses sind rückstellungspflichtig, soweit eine auf privatrechtlicher ...mehr

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Rückstellungen: ABC / Emissionsrechte

Unternehmen, die Anlagen i. S. v. Anhang 1 des TEHG betreiben, sind nach § 7 Abs. 1 TEHG zur Abgabe von CO2-Emissionsrechten[1] bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) bis zum 30.4. des auf die CO2-Emission folgenden Jahres verpflichtet. Sofern der Bilanzierende solche Anlagen betreibt, ist aufgrund der Abgabeverpflichtung im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr, i...mehr

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Rückstellungen: ABC / Mietvertrag

Für den Vermieter kommt die Bildung einer Drohverlustrückstellung erst dann in Betracht, wenn er den erwarteten Verlust aus dem Mietverhältnis nicht vollständig durch Abschreibungen auf das Mietobjekt berücksichtigen kann. Bei Untermietverhältnissen tritt – da keine aktivierten Vermögensgegenstände vorliegen – die Notwendigkeit der Bildung einer Drohverlustrückstellung entsp...mehr

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Rückstellungen: ABC / Erfolgsprämien

Werden Arbeitnehmern Erfolgsprämien, Tantiemen, Gratifikationen oder andere gewinnabhängige Vergütungen vor dem Abschlussstichtag zugesagt, so sind hierfür Verbindlichkeitsrückstellungen in dem Geschäftsjahr zu bilden, an deren Erfolg (z. B. Jahresüberschuss, EBIT) die Erfolgsprämie geknüpft ist. Dies gilt auch, wenn die Erfolgsprämie an die Arbeitnehmer erst nach Ablauf meh...mehr

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Rückstellungen: ABC / Restrukturierungsrückstellung

Der Ansatz von Verbindlichkeitsrückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen im handelsrechtlichen Jahresabschluss setzt aufgrund der grundsätzlichen Unzulässigkeit der Bildung von Aufwandsrückstellungen (§ 249 Abs. 2 Satz 1 HGB) die Begründung einer Außenverpflichtung voraus, die bis zum Abschlussstichtag rechtlich entstanden ist oder deren künftige rechtliche Entstehung hi...mehr

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Rückstellungen: ABC / Erneuerungsverpflichtungen

Soweit ein Mieter oder Pächter verpflichtet ist, durch bestimmungsgemäße Nutzung im Zeitablauf unbrauchbar werdende Anlagen, die wirtschaftlich verbraucht sind, durch neue zu ersetzen, ist eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden. Der Miet- bzw. Pachtvertrag stellt ein schwebendes Geschäft dar. Durch die in der Vergangenheit erfolgte Nutzung der Anlagen ist jedoch ein Erf...mehr

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Rückstellungen: ABC / Arzneimittelhersteller

Keine Rückstellungspflicht für die Verpflichtung zur Analyse und Registrierung bislang zulassungsfreier Arzneimittel.[1] Gleiches gilt für in Werbeprospekten zugesagte unentgeltliche Abgabe von Ärztemustern.[2] Für sog. Nachprämienverpflichtungen aus Haftpflichtversicherungsverträgen besteht Rückstellungspflicht.[3]mehr

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Rückstellungen: ABC / Altlasten

Eine Verpflichtung zur Beseitigung von Altlasten ergibt sich i. d. R. nicht aus gesetzlichen Regelungen, sondern aus behördlichen Verfügungen. Derartige Verfügungen fordern den Bilanzierenden zu einem bestimmten Handeln auf. Der Zeitpunkt der erstmaligen Bilanzierung dieser Verpflichtung richtet sich nach dem Grad der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme, d. h. der Wahrsch...mehr

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Rückstellungen: ABC / Abschlussgebühren für Bausparverträge

Bausparkassen haben eine Verbindlichkeitsrückstellung zu passivieren für die ungewisse Verpflichtung, an Bausparer, die nach Zuteilung auf das Bauspardarlehen verzichten, bei Vertragsabschluss erhobene unverzinsliche Einlagen zurückzuzahlen.[1] Der Rückstellungsbetrag ist anhand von Erfahrungswerten der Vergangenheit zu schätzen.[2]mehr

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Rückstellungen: ABC / Rekultivierungsverpflichtungen

Dazu zählen Abbau-, Wiederanlage-, Wiederaufforstungs- und Entfernungsverpflichtungen z. B. für Kiesgruben, Deponien, im Tagebau oder Gruben- und Schachtversatz im Bergbau. Die Verpflichtung ist in dem Maße verursacht, in dem der Abbau erfolgt oder die sonstige Nutzung fortgeschritten ist. Entsprechend wird die Verpflichtung ratierlich als sog. Verteilungsrückstellung[1] zur...mehr

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Rückstellungen: ABC / Jubiläum

Erhalten Mitarbeiter aus Anlass von Dienstjubiläen (z. B. 10, 25, 40 Dienstjahre) zugesagte oder aufgrund betrieblicher Übung Zuwendungen (Bar- und/oder Sachzuwendungen), sind diese grds. als nachträgliche Vergütung für die Arbeitsleistungen anzusehen und dementsprechend in den einzelnen Perioden anteilig in der Handelsbilanz zurückzustellen.[1] Steuerlich bestehen spezielle...mehr

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Rückstellungen: ABC / Herstellungskostenbeiträge

Soweit ein Unternehmen Herstellungskostenzuschüsse von Kunden erhält, die verkaufspreismindernd zu berücksichtigen sind, sind diese gewinnerhöhend zu berücksichtigen. In derselben Höhe ist gleichzeitig eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden, die über die voraussichtliche Dauer der Lieferverpflichtung aufzulösen ist. Dies gilt auch, wenn am Abschlussstichtag keine schweb...mehr

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Rückstellungen: ABC / Elektroschrott

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) determiniert für bestimmte Unternehmen (Hersteller) eine Verpflichtung zur Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten (sog. Elektroschrott[1]). Das Be- bzw. Entstehen einer Entsorgungsverpflichtung beim Hersteller ist davon abhängig, ob die Rücknahme von privaten Haushalten oder gewerblichen Nutzern erfolgt und ob die Altgeräte...mehr

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Rückstellungen: ABC / Beihilfe

Bilanzierende, die Pensionären und Mitarbeitern während der Zeit ihres Ruhestands Beihilfen für Krankheits-, Geburts- und Todesfälle gewähren, haben eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden. Der Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte ist nicht anwendbar, weil die Verpflichtung nach Beendigung des Schwebezustands zu erfüllen ist und insoweit keine Leistungse...mehr

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Rückstellungen: ABC / Abfallbeseitigung und Abfallrecycling

Hierunter zählen alle laufenden Verpflichtungen zur Beseitigung von Abfällen, Verwertung von Reststoffen, Entsorgung radioaktiver Abfälle, Rücknahme von Verpackungen u. Ä. auf gesetzlicher oder behördlicher Grundlage. Sobald eine Außenverpflichtung besteht, einen bestimmten Erfolg herbeizuführen, ist Rückstellungspflicht gegeben. Die konkrete öffentlich-rechtliche Verpflicht...mehr

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Rückstellungen: ABC / Deputatverpflichtungen

Eine Verbindlichkeitsrückstellung für der Höhe nach ungewisse Verpflichtungen ist zu bilden, wenn ähnliche wiederkehrende Leistungspflichten bestehen. Oftmals wird die Höhe der Deputatverpflichtung feststehen, sodass eine Verbindlichkeit auszuweisen ist. Soweit es sich um Verpflichtungen bei Pensionsverpflichtungen handelt, besteht für Altzusagen[1] das Passivierungswahlrech...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.1 Baumbestand

Rz. 542 Das stehende Holz gehört ebenso wie der Grund und Boden zu den nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Es liegen also zwei Wirtschaftsgüter vor, zum einen der Baumbestand und zum anderen der Waldboden.[1] Rz. 543 Als Wirtschaftsgut ist beim stehenden Holz der in einem selbstständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehende Baumbestand anzusehen.[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.4.3 Substanzerhaltungspflicht

Rz. 495 Der Verpächter muss den Anspruch gegen den Pächter auf Substanzerhaltung des eisern verpachteten Inventars als sonstige Forderung aktivieren.[1] Dabei muss zu jedem Bilanzstichtag eine Neubewertung unter Berücksichtigung der Wiederbeschaffungskosten erfolgen. Der Anspruch beträgt bei Pachtbeginn 0 EUR und steigt aufgrund der jährlichen Abnutzung der verpachteten Wirt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.4.1 Allgemeines

Rz. 491 Eine Sonderform der Betriebsverpachtung ist die Nutzungsüberlassung von Betrieben mit Substanzerhaltungspflicht des Pächters, die eiserne Verpachtung nach § 582a BGB. Eiserne Verpachtung bedeutet, dass das Inventar vom Pächter zum Schätzwert mit der Pflicht zur Rückgabe zum Schätzwert bei Beendigung des Pachtverhältnisses übernommen wird. Der Begriff des Inventars be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
BWA: Praktische Tipps für d... / 3 Jede BWA ist nur so gut wie die Buchhaltung – Tipps für eine aussagekräftige BWA

Die BWA ist ein äußerst taugliches Analyse-Instrument – wenn die zugrundeliegenden Daten stimmig sind. Voraussetzung ist die regelmäßige Pflege der Daten und eine korrekte Buchhaltung. Naturgemäß handelt es sich bei der BWA immer nur um eine vorläufige Ansicht der Entwicklungen. Um diese möglichst aussagekräftig zu gestalten, sollten zum Beispiel Abgrenzungsbuchungen oder Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / ee) ABC der sonstigen Rückstellungen

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Sonstige Rückstellungen, insbesondere für ungewisse Verbindlichkeiten

Rz. 472 Unterhaltsrelevanz Wie alle Rückstellungen reduzieren auch diese den steuerlichen Gewinn und damit das Unterhaltseinkommen. Rz. 473 Unter den "sonstigen Rückstellungen" sind alle diejenigen Rückstellungen zu erfassen, für welche kein gesonderter Ausweis vorgeschrieben ist. Nach § 249 HGB handelt es sich dabei um die folgenden Posten:mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Rückstellungen, Haftungsverhältnisse und Eventualschulden

Tz. 265 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung sind gem. IFRS 10.B86 (c) sämtliche Verpflichtungen zwischen Konzerngesellschaften zu eliminieren. Nach IAS 37 gehören zu den Verbindlichkeiten (liabilities) auch Rückstellungen, Haftungsverhältnisse und Eventualschulden. Rückstellungen stellen gem. IAS 37.14 ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber Dritten ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Allgemeines zu Rückstellungen

Rz. 449 Weder im Handels- noch im Steuerrecht findet sich eine Definition für Rückstellungen. § 249 HGB regelt ausschließlich die Zwecke der Rückstellungen. Sie stellen eine passivische Außenverpflichtung des Unternehmens dar; betriebswirtschaftlich sind sie Fremdkapital. Rückstellungen sind im Gegensatz zu Verbindlichkeiten ihrer genauen Höhe nach nicht bestimmt, was ein gewi...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Rückstellungen

Rz. 448 Rückstellungen sind erfolgswirksam und reduzieren den Gewinn, so dass sie stets der unterhaltsrechtlichen Überprüfung unterliegen. aa) Allgemeines zu Rückstellungen Rz. 449 Weder im Handels- noch im Steuerrecht findet sich eine Definition für Rückstellungen. § 249 HGB regelt ausschließlich die Zwecke der Rückstellungen. Sie stellen eine passivische Außenverpflichtung de...mehr