Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über den Regelungsinhalt

Rn. 144 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 Für die Bewertung des BV unterscheidet § 6 Abs 1 EStG hinsichtlich der Bewertungsgegenstände zwischen WG des abnutzbaren AV (Nr 1) sowie des nicht abnutzbaren AV u UV (Nr 2), Verbindlichkeiten (Nr 3) sowie Rückstellungen (Nr 3a). Darüber hinaus enthält die Regelung Einzelheiten über die Bewertung von Entnahmen (Nr 4) u Einlagen (Nr 5, 5a) s...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Tz. 23 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stellen Änderungen von Prinzipien, grundlegenden Überlegungen, Konventionen, Regeln und Praktiken dar (zu möglichen Änderungen der Definition vgl. Tz. 8a). Die Änderungen können sich auf die Bilanzierung dem Grunde nach (Erfassung bzw. Ansatz), die Bilanzierung der Höhe nach (Bewertung) sow...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, ökonomischer Gehalt

Rn. 400 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die kaufmännische Gewinnermittlung erfolgt – abgesehen von Sonderfällen bei kleinen Einheiten – durch Vermögensvergleich (Bilanzierung). Der Gewinn ist demnach definiert als der Unterschiedsbetrag im Vermögen einer Rechnungslegungseinheit zwischen zwei Stichtagen, korrigiert um bestimmte Sonderposten (s §§ 4,5 Rn 5 (Briesemeister)). Zwische...mehr

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zfs 02/2023, Wirksame Wider... / 1 Aus den Gründen: "…

(Beschl. v. 10.2.2022) 1. Das LG hat die auf Rückabwicklung eines fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrages nach einem vom Kl. erklärten Widerruf gerichtete Klage zu Recht abgewiesen. … a) Dem Kl. steht weder der geltend gemachten Auskunftsanspruch noch der bislang unbezifferte Leistungsanspruch zu. Steht fest, dass dem Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage fehlt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Ausgangspunkt: Begriffswelt des HGB und der Kostenrechnung

Rn. 282 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Das EStG kennt keine Definition der HK (s Rn 256). Es muss das HGB angewandt werden, weil dieses über die 4. EG-Richtlinie steuerneutral gestaltet ist, dh die bis dahin vorliegende und auch heute noch gültige Steuerrechtslage, konkretisiert durch Rspr und Verwaltungsauffassung, umgesetzt hat. Deshalb enthält das EStG keine Regelung zur tech...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Stetigkeit der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Tz. 72 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Ein Unternehmen hat seine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für ähnliche Geschäftsvorfälle, sonstige Ereignisse und Umstände stetig auszuwählen und anzuwenden, es sei denn, ein Standard oder eine Interpretation erlaubt bzw. schreibt die Kategorisierung von Sachverhalten vor, für die andere Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zutreffend ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Monetäre Bilanzposten

Tz. 45 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Monetäre Aktiv- und Passivposten (monetary items), wie Kasse, Bankguthaben, Geldforderungen, Geldverbindlichkeiten und monetäre Rückstellungen, sind bereits in Maßeinheiten des Abschlussstichtags ausgedrückt, sodass sich eine Umrechnung erübrigt (IAS 29.12). Zur Abgrenzung zwischen monetären und nicht monetären Vermögenswerten und Schulden vg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. (Negative) Teilwertabschreibung – Teilwertzuschreibung

Rn. 973 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Verbindlichkeiten sind nach § 6 Abs 1 Nr 3 EStG unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Nr 2 anzusetzen. Damit gelten für Verbindlichkeiten die Regelungen, welche auf das nicht abnutzbare AV und UV anzuwenden sind. Eine Teilwertabschreibung ist nicht zulässig, weil es sich bei Verbindlichkeiten um einen Passivposten handelt. Eine T...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Kaufpreisaufteilung – Darstellung

Rn. 185 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 Häufig erfolgen Anschaffungsvorgänge für ein ganzes Konglomerat von WG. Gängige Bsp sind der Erwerb eines Grundstückes mit aufstehendem Gebäude einerseits und der Erwerb von einzelkaufmännischen Unternehmen bzw Anteilen an Mitunternehmerschaften (Letztere haben mangels Steuerrechtssubjektivität keinen eigenständigen Charakter als WG mit der...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Rechnungslegungsbezogene Schätzungen

Tz. 25 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Der Begriff "rechnungslegungsbezogene Schätzungen" wird in IAS 8.5 definiert als in Abschlüssen angegebene Geldbeträge, die mit Bewertungsunsicherheiten behaftet sind. Aus dieser Definition werden folgende, einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung innewohnende Charakteristika ersichtlich (vgl. auch IAS 8.32):mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Regelungsinhalt

Rn. 1 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 § 6 EStG steht konsequent in der Normfolge zur Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich. § 4 Abs 1 EStG definiert den Gewinn, § 5 EStG bestimmt, was dem Grunde nach in diesen Vermögensvergleich (Bilanz) an WG, Schulden und RAP aufzunehmen ist (Bilanzansatz). Da die Steuererhebung ganz generell in Währung vorzunehmen ist, besteht insoweit ein...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG bei einem Rückversicherungsunternehmen

Versicherungsunternehmen unterliegen mit ihren versicherungstechnischen Rückstellungen sowie ihren aus Versicherungsverhältnissen entstandenen Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmern regelmäßig nicht der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG, soweit die Rückstellungen und Verbindlichkeiten von Vermögenswerten des gebundenen Vermögens i.S.d. § 54 Abs. 1 S. 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Korrektur einer fehlerhaft gebildeten Rücklage

Nach Auffassung des FG Düsseldorf fehlen Gründe dafür, im Falle einer im Vorjahr rechtswidrig gebildeten Rücklage die auf Rückstellungen anzuwendenden Regeln des formellen Bilanzenzusammenhangs auch auf Rücklagen erfolgswirksam anzuwenden. FG Düsseldorf v. 3.5.2022 – 6 K 3388/16 K, F, EFG 2022, 1484, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 25/22mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Definition des Begriffs "Taxonomie"

Rn. 21 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Übermittlung nach § 5b EStG erfolgt nach "amtlich vorgeschriebenem Datensatz". Diese Standardisierung der Inhalte der Bilanz und GuV bildet die Voraussetzung für deren automatisierte Weiterverarbeitung. Da die Standardisierung mittels der Taxonomie erfolgt, erlangt dieser Begriff i. R.d. E-Bilanz eine wesentliche Bedeutung. Eine Taxonomie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tax Compliance Management S... / 4.2 Rollen und Aufgaben in Bezug auf das Tax Compliance Management System eines Unternehmens

In Bezug auf das Tax Compliance Management System eines Unternehmens nimmt der Steuerberater regelmäßig folgende Aufgaben ein: Hilfeleistung im Rahmen der Erfüllung von Buchführungspflichten Gerade kleine und mittelständische Unternehmen vertrauen in hohem Maße ihrem steuerlichen Berater, um ihren Buchführungspflichten gerecht zu werden. Dabei kann der Steuerberater diese Aufg...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 3 Handelsrecht

Rz. 18 Handelt es sich bei einem Einzelunternehmer um einen Kaufmann, hat dieser zu Beginn seines Handelsgewerbes und dann für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Abschluss zu erstellen, der Bilanz genannt wird. Neben der Bilanz ist darüber hinaus noch eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaften (und haftungsbeschrän...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.4.1 Risikobericht des Konzerns

Rz. 77 Im Rahmen der Aussagen zu künftigen Risiken sollten zumindest Aussagen zu Marktentwicklungen getätigt werden, die sich nachteilig auf die Konzernentwicklung auswirken könnten. Hierzu sind neben Markttendenzen auch Aussagen zu Produkttendenzen und -entwicklungen vorstellbar. Der Risikobericht muss so ausgestaltet sein, dass die Adressaten entscheidungsnützliche Informa...mehr

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Forderungen: Sonderfälle un... / 1.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Lieferungs- und Leistungsforderungen sind Ansprüche aus zweiseitigen Verträgen, die im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens geschlossen wurden. Sie entstehen aus Geschäften, die für das jeweilige Unternehmen typisch sind und basieren auf Lieferungs-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen. Ansprüche auf Grundlage untypischer Geschäfte, wie z. B. Schadensersat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Drohverlustrückstellung / 3.2 Rückstellungen für Erfüllungsrückstand

Eine Rückstellung kann in Handels- und Steuerbilanz zu bilden sein, wenn das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung durch Erfüllungsrückstände gestört ist.[1] Ein Erfüllungsrückstand (Leistungsrückstand) liegt vor, wenn der Verpflichtete sich mit seinen Leistungen gegenüber seinem Vertragspartner in Rückstand befindet, also weniger geleistet hat, als er nach dem Vertrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Drohverlustrückstellung / 2.1 Handelsrechtliche Pflichtrückstellung

Handelsrechtlich sind Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Pflichtrückstellungen. Aus Gründen des Gläubigerschutzes sind nach dem Imparitätsprinzip unrealisierte Gewinne nicht, unrealisierte Verluste hingegen auszuweisen. Diese Aufwandsüberschüsse aus schwebenden Geschäften können bilanziell als Rückstellung zu passivieren sein.[1] Wichtig Sachliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Drohverlustrückstellung / Zusammenfassung

Begriff Die Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (sog. Verlustrückstellung) erfasst künftige, noch nicht realisierte Verluste. Ein Verlust aus einem schwebenden Geschäft droht, wenn sich Erträge und Aufwendungen aus demselben noch nicht abgewickelten Geschäft nicht ausgleichen, sondern im Saldo ein Verpflichtungsüberschuss besteht. Als Grundlage komm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerrückstellung / 1 Ansatz in der Handels- und Steuerbilanz

Steuerrückstellungen sind für betriebliche Steuerschulden und Steuernachforderungen an Ertragsteuern, wie Körperschaftsteuern, den Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuern, zu bilden. Sie sind typische Beispiele für Verbindlichkeiten, bei der die Ungewissheit nur bezüglich der Höhe besteht. Auch dem Unternehmen angelastete und noch nicht entrichtete Que...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Drohverlustrückstellung / 2.3 Steuerrechtliches Ansatzverbot für Drohverlustrückstellungen

Drohverlustrückstellungen unterliegen in der Steuerbilanz einem Passivierungsverbot. Eine Rückstellung für drohende Verluste wird wirtschaftlich in der Zukunft verursacht. Eine steuerlich nicht zulässige Verlustrückstellung erfasst künftige Verluste, eine in der Steuerbilanz auszuweisende Verbindlichkeitsrückstellung hingegen bereits realisierte Aufwendungen.[1] Verpflichtunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Drohverlustrückstellung / 2.2 Bewertung der Drohverlustrückstellung in der Handelsbilanz

Die Bewertung der Rückstellung für drohende Verluste richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften über die Rückstellungsbewertung. Bewertungsmaßstab ist der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu schätzende notwendige Erfüllungsbetrag. Die Bewertung einer Drohverlustrückstellung bemisst sich nach dem sog. Verpflichtungsüberschuss, der Saldogröße zwischen Aufwand u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Drohverlustrückstellung / 3.5 Angeschaffte Drohverlustrückstellungen

Drohverlustrückstellungen können in Anschaffungsfällen auch in der Steuerbilanz zu passivieren sein. Das steuerliche Passivierungsverbot verbietet den Ansatz künftiger Risiken, bestimmt aber nicht, dass diese Risiken nach Realisierung nicht steuermindernd zu berücksichtigen sind. Eine Realisierung sog. Drohverluste tritt bei Veräußerung eines Unternehmens und Übernahme der R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerrückstellung / Zusammenfassung

Begriff Rückstellungen für Abgaben und Steuern sind überwiegend für veranlagte Steuern, wie Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, zu bilden. Die Passivierung erfolgt in der Höhe, in der eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Soweit die Steuer einem Abzugsverbot unterliegt, ist die Gewinnauswirkung außerbilanziell zu neutralisieren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsp...mehr

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Steuerrückstellung / 2 Bewertung in der Handels- und Steuerbilanz

Rückstellungen für Steuerschulden und Steuernachforderungen sind grundsätzlich mit dem voraussichtlichen Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Der Rückzahlungsbetrag bemisst sich nach der am Bilanzstichtag zu erwarteten Steuerschuld abzüglich evtl. geleisteter Steuervorauszahlungen. In die Berechnung sind noch nicht entrichtete Steuern aus laufenden und früheren Perioden einzubezieh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Drohverlustrückstellung / 3.4 Drohende Verluste bei Bewertungseinheiten

Die Bildung von Bewertungseinheiten ist handels- und steuerrechtlich möglich. Es handelt sich um die zusammenfassende Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden, schwebenden Geschäften und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen und Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten. Gemäß...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Drohverlustrückstellung / 3.1 Gemeinsame Ausnahmen der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte

In Handels- und Steuerbilanz sind Rückstellungen auszuweisen für Erfüllungsrückstände Anzahlungen drohende Verluste bei Bewertungseinheiten zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken angeschaffte Drohverlustrückstellungen am Bilanzstichtag des Erwerbs (für folgende Bilanzstichtage nur außerhalb des zeitlichen Anwendungsbereiches des § 5 Abs. 7 EStG). Das steuerliche Passivier...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitalisierung in der Unte... / 1 Digitalisierung in der Betriebsprüfung

Seit dem 1.1.2002 kann die Finanzverwaltung direkt auf die elektronischen Daten der Unternehmen zugreifen (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen = GDPdU). Der Betriebsprüfer hat das Recht, die Herausgabe der steuerrelevanten Daten auf einem Datenträger zu verlangen, um sie dann in seinem Prüfprogramm auszuwerten oder das Datenverarbeitungssyste...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Auflösende Bedingung

Rz. 15 Die auflösende Bedingung wirkt gem. § 5 Abs. 1 BewG umgekehrt wie die aufschiebende Bedingung.[48] Nach § 5 Abs. 1 S. 1 BewG sind Wirtschaftsgüter, die unter einer auflösenden Bedingung erworben sind, wie unbedingt erworbene zu behandeln. Die Wirkungen des auflösend bedingten Rechtsgeschäfts treten also sofort ein, mit Eintritt der Bedingung finden sie ihr Ende.[49] K...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Vermögen zur Deckung von Altersversorgungsverpflichtungen, Abs. 3

Rz. 178 § 13b Abs. 3 ErbStG wurde durch das ErbStG 2016 neu in das Gesetz eingefügt. Er regelt, dass diejenigen Teile des begünstigungsfähigen Vermögens, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen nicht aus den Altersversorgungsverpflichtungen unmittelbar berechtigten Gläubiger entzoge...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Schulden und sonstige Abzüge beim Finanzmitteltest (§ 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG)

Rz. 22 Grundsätzlich gilt auch im Rahmen des Finanzmitteltests der Schuldenbegriff des § 103 BewG.[59] allerdings sind hier auch Kosten zu berücksichtigen, die im Rahmen der ertragsteuerlichen Gewinnermittlung nicht als Schulden/Abzüge Betracht kommen. Dies gilt namentlich für Rückstellungen, deren Bildung der Steuerbilanz ein steuerliches Patentierungsverbot entgegensteht.[...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Anteiliger Schuldenabzug, Abs. 6 und 8

Rz. 324 Die vom Brutto-Wert des Verwaltungsvermögens[891] abzuziehenden anteiligen Schulden bestimmen sich gem. § 13b Abs. 6 S. 2 ErbStG nach dem Verhältnis des gemeinen Werts des Verwaltungsvermögens[892] (gemeint ist hier der Brutto-Wert) zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens[893] (des Betriebs oder der Gesellschaft) zuzüglich derjenigen Schulden, die nicht nach § 13b Ab...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Gegenstand der Bewertung – wirtschaftliche Einheit

Rz. 6 Der Gegenstand der erbschaftsteuerrechtlichen Bewertung wird (über § 12 Abs. 1 ErbStG) in § 2 BewG als sog. wirtschaftliche Einheit definiert.[10] Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 BewG ist jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten, woraus im Umkehrschluss folgt, dass Einzelgegenstände, die zusammen mit anderen Gegenständen eine wirtschaftliche Einheit bilden, nicht jeweil...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Beim Betriebsvermögen zu berücksichtigende Schulden

Rz. 4 Die Einbeziehung von Schulden und sonstigen Abzügen im Rahmen der Gesamtbewertung des Betriebsvermögens setzt nach § 103 Abs. 1 BewG voraus, dass es sich um Schulden handelt, die im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG zum ertragsteuerlichen Betriebsvermögen zählen (Grundsatz der Bestandsidentität).[10] Weitere Voraussetzung ist, dass die Schu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Substanzwertbestimmung

Rz. 50 Wie bereits ausgeführt, umfasst der Substanzwert sämtliche Wirtschaftsgüter, die nach den §§ 95–97 BewG zum Betriebsvermögen gehören.[173] Welche Wirtschaftsgüter das sind, richtet sich nach ertragsteuerlichen Grundsätzen, § 95 Abs. 1 BewG.[174] Aktive und passive Wirtschaftsgüter gehören auch dann dem Grunde nach zum ertragsteuerlichen Betriebsvermögen, wenn für sie ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / ee) Schuldenkürzung

Rz. 295 Zunächst ist vom Wert der Finanzmittel der Wert der Altersversorgungsverpflichtungen i.S.v. § 13b Abs. 3 ErbStG abzuziehen (soweit er nicht bereits durch eine Verrechnung mit jungem Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 7 S. 2 ErbStG, und sonstigem Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 4 Nr. 1–4 ErbStG, verbraucht ist).[773] Soweit Finanzmittel und Schulden im Rahmen der Anwendu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Zugehörigkeit zum Betrieb

Rz. 11 Wirtschaftsgüter gehören dann zu einem Betriebsvermögen, wenn sie dem Hauptzweck des jeweiligen Gewerbebetriebes dienen. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, sind die jeweiligen Wirtschaftsgüter dem Grundvermögen, dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder dem übrigen Vermögen im bewertungsrechtlichen Sinne zuzuordnen. § 95 Abs. 1 BewG regelt den Grundsatz de...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Grundsätzliche Begriffsbestimmung

Rz. 3 § 95 Abs. 1 BewG verweist für die Definition des Begriffs Betriebsvermögen auf § 15 Abs. 1 u. 2 EStG. Das Betriebsvermögen im bewertungsrechtlichen Sinne umfasst alle Teile eines Gewerbebetriebes, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören.[6] Das sind alle Wirtschaftsgüter, die für betriebliche Zwecke eingesetzt werden, deren Erwerb betrieb...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VIII. Verwaltungsvermögen bei mehrstufigen Beteiligungen – Verbundvermögensaufstellung

Rz. 340 Wenn in mehrgliedrigen Beteiligungsstrukturen oder gar in Konzernverbünden das Verwaltungsvermögen jeweils auf Ebene der einzelnen Holding- bzw. nachgeordneten Gesellschaften ermittelt würde, könnten hierdurch unerwünschte Mitnahmeeffekte erzielt bzw. sogar missbräuchliche Gestaltung ermöglicht werden. Denn beispielsweise der Sockelbetrag nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen des Ukraine-Kr... / 2.4.5 Rückstellungen

Beachtet werden sollte aus der Sicht des IDW im Falle eingegangener Haftungsverhältnisse und der Nichtpassivierung einer Rückstellung, da die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme als nicht so hoch eingeschätzt wird, eine Angabe der Gründe für die diese Einschätzung (§ 285 Nr. 27 HGB; (Fachlicher Hinweis, 4. Update, S. 26).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen des Ukraine-Kr... / 2.3.1 Ansatz

Rückstellungen sind künftige Ausgaben, die abgelaufene Geschäftsjahre betreffen, aber der Höhe nach – ausnahmsweise auch dem Grunde nach (z.B. Garantierückstellung) – am Bilanzstichtag nicht sicher bekannt sind. Sie ergänzen die Verbindlichkeiten, die genau bestimmbare Schulden darstellen. Mit einer Inanspruchnahme der Rückstellungen muss zu rechnen sein, was mit einer ca. 5...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen des Ukraine-Kr... / 2.3.2 Bewertung

Nach § 253 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen mit dem "nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag" anzusetzen. Es ist somit der Betrag, der zur Erfüllung der Schuld aufgebracht werden muss; dies ist bei Geldleistungsverpflichtungen der Rückzahlungsbetrag und bei Sachleistungs- oder Sachwertverpflichtungen der im Erfüllungszeitpunkt voraussichtlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen des Ukraine-Kr... / 1.1 Keine Bewertungsanpassungen zum Stichtag 31.12.2021

Da zum Stichtag 31.12.2021 zwar bereits ein russischer Aufmarsch an der ukrainischen Grenze zu beobachten war, aber lediglich von Manövern gesprochen wurde, besteht nach HGB keine Möglichkeit, die später ggf. offenbar werdenden ökonomischen Folgen bereits in den Stichtagswerten als wertaufhellende Ereignisse einzustufen – dies trifft auch für die eher seltenen Fälle für Bila...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen des Ukraine-Kr... / 2.3.3 Verbindlichkeitsrückstellungen wegen etwaiger Verstöße gegen Sanktionsregelungen

Für Verstöße gegen Sanktionsregelungen vor dem Abschlussstichtag, müssen die gesetzlichen Vertreter bei der Prüfung der allgemeinen Kriterien für eine Rückstellung für eine drohende Strafe bzw. ein drohendes Ordnungs- oder Bußgeld insb. das Kriterium der sicher bestehenden oder hinreichend wahrscheinlich entstehenden Verpflichtung gegenüber einem Dritten besonders würdigen (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen des Ukraine-Kr... / 2.4.2 Wesentlichkeitseinschätzungen

Anhangangabepflichten sind häufig explizit oder implizit durch den Wesentlichkeitsaspekt eingeschränkt. So fordern etwa § 285 Nr. 3 und 3a HGB, dass außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen anzugeben sind, soweit dies für die Beurteilung der Finanzlage erforderlich bzw. von Bedeutung ist. Dies kann ggf. neu zu beurteilen sein, da durch den Ukraine-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Entziehung des Wohnu... / 2 Materiell-rechtliche Änderungen

Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine Entziehung des Wohnungseigentums sind gegenüber der bisher geltenden Rechtslage im Kern weitgehend unverändert. Allerdings haben sich im Gesetzestext selbst insoweit Änderungen ergeben, als das Regelbeispiel des Zahlungsverzugs in § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG a. F. entfallen wird. Dies ist konsequent, weil im Zuge des WEMoG auch de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeine kaufmännische Gr... / 3.2 Die Unternehmensbuchhaltung

Die Unternehmensbuchhaltung wird betriebswirtschaftlich als externes Rechnungswesen bezeichnet und nimmt den bedeutendsten Anteil innerhalb des betrieblichen Rechnungswesens (siehe Ausführungen unter Kap. 4) ein. Wie zuvor in Kap. 2.1 zur Buchführungspflicht erläutert, besteht für Firmen/Unternehmen, die handelsrechtlich als Kaufmann eingestuft werden und steuerrechtlich buc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 7.1.3.3 Forderungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG

Ein Recht auf Befriedigung aus einem Wohnungseigentumsrecht gewähren nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG aber auch bestimmte Hausgeldansprüche.[1] Nach § 10 Abs. 3 Satz 2, Abs. 1 Nr. 2 ZVG bedarf es für eine Vollstreckung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG mehrerer Voraussetzungen (der Anwendungsbereich). Bei dem zu vollstreckenden Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss es sic...mehr