Fachbeiträge & Kommentare zu Säumniszuschlag

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fristen und Termine / 1.5.2 Schonfrist

Ein Säumniszuschlag wird gem. § 240 Abs. 3 AO bei Säumnis von bis zu 3 Tagen nicht erhoben. Die 3 Tage werden allgemein als Frist angesehen (Schonfrist). Ihre Berechnung bietet keine Schwierigkeiten. Auf sie ist § 108 Abs. 3 AO anwendbar.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fristen und Termine / 1.2 Behördliche Fristen

Sie werden vom Finanzamt im Einzelfall bestimmt. Möglich ist auch eine behördliche Frist bzw. Fristverlängerung durch eine Allgemeinverfügung. Die Fristen können – auch rückwirkend oder gegen Sicherheitsleistung – nach § 109 AO verlängert werden. Sie sind i. d. R. keine Ausschlussfristen (Ausnahme s. u.), können aber bei Nichteinhaltung ggf. das Entstehen von Nachteilen nich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kirchensteuer in der Arbeit... / 6.2 Verzinsung, Säumniszuschläge, Straf- und Bußgeldvorschriften

Die Vorschriften der Abgabenordnung über die Verzinsung und die Festsetzung von Säumniszuschlägen sind auf die Kirchensteuer nicht anzuwenden. Dies gilt auch für die Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rade in H/H/R, § 6 EStG Rz 301ff (08/2021); Krumm in Brandis/Heuermann, § 6 EStG Rz 410ff (05/2023); Kulosa in Schmidt, § 6 EStG Rz 211–220 (43. Aufl 2024). Verwaltungsanweisungen: H 6.4 EStH 2022 Rn. 546 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruch s Rn 591 ff Abbruchkosten eines Gebäudes als AK des Grund und Bodens s Rn 591 Abstandszahlung Zur Befreiung von einer dinglichen Last können Abstan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.55 § 240 AO (Säumniszuschläge)

• 2019 Verfassungswidrigkeit des in den Säumniszuschlägen enthaltenen Zinsanteils / § 240 AO Fraglich ist zum einen, ob Säumniszuschläge i. S. v. § 240 AO auch einen Zinsanteil enthalten. Dies dürfte zu bejahen sein. Zu folgern ist dies insbesondere aus dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung und aus deren Sinn und Zweck. Die Höhe des Zinsanteils dürfte vor dem Hintergrund der...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.54 § 238 AO (Höhe und Berechnung der Zinsen)

• 2019 Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung / Vorläufige Zinsfestsetzung / Erstattungszinsen / Säumniszuschläge / § 238 AO / 233a AO / § 236 AO / 240 AO Nach dem BMF-Schreiben v. 2.5.2019, BStBl I 2019, 448 ergehen Zinsfestsetzungen vor dem Hintergrund der beim BVerfG anhängigen Verfahren (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) vorläufig. Nach Abschluss der Verfahren erfolgt dann, sowe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.60 § 361 AO (Aussetzung der Vollziehung)

• 2022 Steuerhinterziehung / Europarechtliches Doppelbestrafungsverbot / § 370 AO Es stellt sich die Frage, ob in den Fällen der Steuerhinterziehung das Nebeneinander von Verspätungs- und Säumniszuschlägen sowie Hinterziehungszinsen einerseits und der Bestrafung wegen Steuerhinterziehung andererseits gegen das europarechtliche Doppelbestrafungsverbot verstoßen. Dies ist vor d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9 Folgen verspäteter Zahlung

Rz. 90 Für die Erhebung von Säumniszuschlägen bei verspäteter Zahlung von Steuern oder verspäteter Rückzahlung von Steuervergütungen ist § 240 AO die Rechtsgrundlage. Nach § 240 Abs. 1 AO 1977 ist für eine Steuer, die nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet wird, für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Steuerbetrags...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.10 Entrichtung der sog. Vorauszahlung

Rz. 47 Der Unternehmer hat gleichzeitig mit der Übermittlung der Voranmeldung eine Vorauszahlung (zum Begriff der Vorauszahlung Rz. 18) zu entrichten, die dem in der Voranmeldung von ihm selbst berechneten Steuerbetrag entspricht, die nach § 18 Abs. 1 S. 3 UStG am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig ist. Dabei ist anzumerken, dass zudem die Nicht- oder nich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Übermittlungsfrist, Dauerfristverlängerung

Rz. 45 Die Voranmeldung muss binnen 10 Tagen nach Ablauf des Voranmeldungzeitraums an das FA übermittelt werden.[1] Letzter Übermittlungstag ist also der 10. und falls dieser ein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist, der nächste Werktag.[2] Im Einzelfall kann die Frist nach § 109 Abs. 1 AO verlängert werden und von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werd...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Wirkung der Voranmeldung

Rz. 37 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG ist der Unternehmer verpflichtet, die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer, d. h. die USt-Vorauszahlung, selbst zu berechnen (Rz. 8). Eine Steueranmeldung steht nach § 168 AO einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Die Festsetzung einer USt-Vorauszahlung ist stets eine Steuerfestsetzung unter dem V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge

Zusammenfassung Begriff Der Säumniszuschlag ist eine zusätzliche Abgabe, die für den Fall einer verspäteten Zahlung einer Gebühr, eines Beitrags oder einer Steuer erhoben wird. Für Beiträge und Steuern entsteht der Säumniszuschlag kraft Gesetzes – und damit ohne Ermessensfreiheit seitens der festsetzenden Behörde. Säumniszuschläge sind von demjenigen zu entrichten, der die Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 2 Höhe und Änderung des Säumniszuschlags

Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrags, wobei der rückständige Steuerbetrag auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag abgerundet wird. Folglich wird für verspätet gezahlte Steuerbeträge unter 50 EUR kein Säumniszuschlag erhoben. Erhebt das Finanzamt den Säumniszuschlag zusammen mit der zu entrichtenden St...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 2 Säumniszuschläge für freiwillige Mitglieder

Freiwillig Versicherte müssen für Beiträge, mit denen sie säumig sind, einen Säumniszuschlag zahlen. Der Säumniszuschlag beträgt 1 % des rückständigen, auf 50 EUR nach unten abgerundeten Beitrags. Die Regelung des Säumniszuschlags für freiwillige Mitglieder gilt auch für den Personenkreis der zuvor Nichtversicherten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 1 Säumniszuschläge für Arbeitgeber

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Insolvenzgeldumlage und die Beiträge zum Umlageverfahren (U1 und U2) ihrer versicherungspflichtigen Arbeitnehmer zu dem durch die Satzung der Krankenkasse festgesetzten Fälligkeitstag einzuzahlen. Für die Beiträge zur Unfallversicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 1.2 Säumniszuschläge bei Teilzahlungen

Zahlt der Arbeitgeber einen Teilbeitrag, berechnet sich der Säumniszuschlag von dem nicht zum Fälligkeitstermin gezahlten Teil. Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen zu bemessen sind, sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Ein verbleibender Rest wird zum drittletzten B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 1.1 Kein Verzicht auf Säumniszuschläge

Die Krankenkassen können auf die Säumniszuschläge grundsätzlich nicht nach eigenem Ermessen ohne Weiteres verzichten.[1] Denn die so errechneten Säumniszuschläge stehen allen am Gesamtsozialversicherungsbeitrag beteiligten Versicherungsträgern zu. Sie werden entsprechend dem Anteil des einzelnen Versicherungsträgers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag aufgeteilt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / Zusammenfassung

Begriff Der Säumniszuschlag ist eine zusätzliche Abgabe, die für den Fall einer verspäteten Zahlung einer Gebühr, eines Beitrags oder einer Steuer erhoben wird. Für Beiträge und Steuern entsteht der Säumniszuschlag kraft Gesetzes – und damit ohne Ermessensfreiheit seitens der festsetzenden Behörde. Säumniszuschläge sind von demjenigen zu entrichten, der die Beiträge oder Ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 7 Abzug als Betriebsausgaben

Der Säumniszuschlag wird wie die steuerliche Hauptleistung eingestuft. Folglich kann ein Arbeitgeber die wegen verspätet abgeführter Lohnsteuer gezahlten Säumniszuschläge als Betriebsausgaben abziehen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 3 Verzicht und Erlass/Teilerlass

Bei einem rückständigen Beitrag unter 100 EUR ist der Säumniszuschlag nicht zu erheben, wenn er gesondert schriftlich anzufordern wäre. Grundsätzlich sind die Krankenkassen zwingend gesetzlich verpflichtet, Säumniszuschläge zu erheben, sobald die Beiträge am Fälligkeitstag nicht gezahlt worden sind. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben sich dennoch darauf ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 3.2 Verzicht im Einzelfall

Säumniszuschläge können auf Antrag erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre.[1] Dazu muss die Krankenkasse in jedem Einzelfall entscheiden, ob eine solche "Unbilligkeit" vorliegt. Der Erlass kann für Teile oder für die gesamten Säumniszuschläge erfolgen. Wichtig Für den Erlass muss ein Antrag gestellt werden Für den Erlass wegen Unbill...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 5 Erlassantrag bei Unbilligkeit

Beim Ermessensspielraum für die Frage, ob ein Verspätungszuschlag erlassen werden kann, wird nach sachlichen und privaten Gründen differenziert. Sachliche Gründe liegen z. B. bei einer Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers vor. Unter die privaten Billigkeitsgründe fallen persönliche Gründe des Arbeitgebers, die zur versäumten Zahlung geführt haben. Von der Erhebung von Säumnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 3.1 Beitragsbescheide und Betriebsprüfungen

Die Krankenkasse kann auf die Forderung von Säumniszuschlägen verzichten, wenn Beitragsforderungen durch Bescheid der Einzugsstelle oder des Rentenversicherungsträgers (z. B. anlässlich von Betriebsprüfungen [1]) rückwirkend festgestellt werden und der Beitragsschuldner unverschuldet keine Kenntnis von seiner Zahlungspflicht hatte. Eine unverschuldete Kenntnis liegt immer dann v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 4 Nichtabgabe der Lohnsteuer-Anmeldung

Setzt das Finanzamt die Lohnsteuer wegen Nichtabgabe der Lohnsteuer-Anmeldung fest (sog. Schätzungsbescheid), so werden Säumniszuschläge für verspätet geleistete Zahlungen erst von dem Tag an erhoben, der auf den letzten Tag der vom Finanzamt gesetzten Zahlungsfrist folgt. Dieser Tag bleibt auch dann maßgebend, wenn der Arbeitgeber die Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 4 Ausgleichsabgabe nach dem SGB IX

Nach § 154 SGB IX haben private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Solange der Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl beschäftigter schwerbehinderter Menschen nicht erfüllt, hat er für jeden unbesetzten Arbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.[1] Bei nicht rechtzei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 1 Erhebung

Säumniszuschläge werden kraft Gesetzes nach § 240 AO bei nicht rechtzeitiger Entrichtung der (Lohn-)Steuern erhoben, z. B. bei verspäteter oder versäumter Entrichtung eines Steuerbetrags. Hierfür ist allein der Zeitablauf und nicht etwa ein Verschulden des Steuerpflichtigen entscheidend.[1] Auf steuerliche Nebenleistungen, wie z. B. Verspätungszuschläge und Zinsen, werden ke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / Sozialversicherung

1 Säumniszuschläge für Arbeitgeber Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Insolvenzgeldumlage und die Beiträge zum Umlageverfahren (U1 und U2) ihrer versicherungspflichtigen Arbeitnehmer zu dem durch die Satzung der Krankenkasse festgesetzten Fälligkeitstag einzuzahlen. Für...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / Lohnsteuer

1 Erhebung Säumniszuschläge werden kraft Gesetzes nach § 240 AO bei nicht rechtzeitiger Entrichtung der (Lohn-)Steuern erhoben, z. B. bei verspäteter oder versäumter Entrichtung eines Steuerbetrags. Hierfür ist allein der Zeitablauf und nicht etwa ein Verschulden des Steuerpflichtigen entscheidend.[1] Auf steuerliche Nebenleistungen, wie z. B. Verspätungszuschläge und Zinsen,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 3 Verspätete Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung

Auslöser für die Fälligkeit der Lohnsteuer ist die Lohnsteuer-Anmeldung. Sie ist stets bis zum 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums beim Betriebsstättenfinanzamt einzureichen. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Eine gesonderte Festsetzung und Anforderung der Lohnsteuer durch das Finan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 6 Schonfrist von 3 Tagen

Von der Erhebung von Säumniszuschlägen wird stets abgesehen, wenn der durch eine Banküberweisung gezahlte Betrag der Finanzkasse bis zu 3 Tagen verspätet gutgeschrieben wird.[1] Diese 3-tägige Zahlungsschonfrist gilt nicht für Scheck- oder Barzahlungen; mit solchen Zahlungsmitteln muss die Steuerschuld am Fälligkeitstag entrichtet werden. Für Scheckzahlungen ist die gesetzlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 15.1 Besteuerungszeitraum

Besteuerungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr.[1] Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahrs ausgeübt, tritt dieser Teil an die Stelle des Kalenderjahrs.[2] Für den Besteuerungszeitraum hat der Unternehmer eine Umsatzsteuererklärung elektronisch zu übermitteln.[3] Darin hat der Unternehmer die zu entrichtende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 15.2 Voranmeldungsverfahren

Der Unternehmer muss bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch übermitteln, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum selbst zu berechnen hat.[1] Die berechnete Vorauszahlung ist gleichzeitig fällig. Der Voranmeldungszeitraum kann kalendervierteljährlich oder monatlich sein. Die Übermittlung an das Finanzamt ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.3 Sozialversicherungsrechtliche Auswertung

Unternehmen müssen lohnsteuerliche Feststellungen in Folge einer Lohnsteuer-Außenprüfung auch sozialversicherungsrechtlich auswerten. Denn fast immer führen lohnsteuerliche Korrekturen und Nachforderungen auch zu beitragsrechtlichen Konsequenzen (Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen). Zur Vermeidung von Säumniszuschlägen muss im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 2.1 Grundsatz der Durchgriffshaftung

Ein Unternehmer des Baugewerbes, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, haftet für die Erfüllung der Zahlungspflicht dieses Unternehmens (Nachunternehmer) sowie für die Zahlungspflicht eines von diesem Nachunternehmer beauftragten Verleihers.[1] Die Haftung entspricht der eines selbstschuldnerischen Bürgen. Dies gilt ab einem geschätzten ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Die Vorschrift enthält eine Aufgabenzuweisung. Sie bestimmt, welche sachliche Funktionen die Einzugsstellen haben. Hingegen folgt deren formale Zuständigkeit aus § 28i. Rz. 7 Die Krankenkassen haben als Einzugsstellen neben ihren Beiträgen zur Krankenversicherung auch die Beiträge zur Pflege,- Renten- und Arbeitslosenversicherung in einem Betrag (Gesamtsozialversicherun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.3 Unterbliebene Abzüge ohne Verschulden des Arbeitgebers

Rz. 17 Der Abzug der Arbeitnehmeranteile vom Lohn oder Gehalt ist dem Arbeitgeber später als bei den 3 nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen nur dann erlaubt, wenn der Abzug ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben ist. Maßstab für das Verschulden sind Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit (hierzu auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 29.1.2010, 9 Sa 580/09). Es entsprich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.5 Beitragsnachweise (Abs. 3)

Rz. 78 Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle für jeden Entgeltzahlungszeitraum 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge einen Beitragsnachweis durch Datenübertragung zu übermitteln, in dem er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (vgl. § 28d) nach Beitragsgruppen aufgegliedert angibt (Abs. 3 Satz 1 HS 1). Die Beitragsnachweis-Datensätze sind sowohl für den allgemeinen Beitra...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Wann sind Verbände/Vereine zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet?

Tz. 1 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Verbände/Vereine sind zur Abgabe von Voranmeldungen verpflichtet, wenn die Umsätze, die in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung, Ertragsteuerfreie Zweckbetriebe, Ertragsteuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe anfallen, nach den Vorschriften des UStG zu versteuern sind; sie ihre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Laufe des Kal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 386 [Autor/Stand] Keine Steuern sind die eigens in § 3 Abs. 3 AO aufgeführten und definierten steuerlichen Nebenleistungen, also Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2b AO) Verspätungszuschläge (§ 152 AO) oder -gelder (§ 22a Abs. 5 EStG)[2], Zuschläge nach § 162 Abs. 4 AO, Zinsen (§§ 233–237 AO), Säumniszuschläge (§ 240 AO), Zwangsgelder (§ 329 AO), Kosten (§§ 89, 178, 178a un...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Wegfall der Schonfrist für die Abgabe von Steueranmeldungen seit 2004

Tz. 34 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach dem AEAO zu § 152 Nr. 7 AO a. F. wurden bei einer verspäteten Abgabe von Steueranmeldungen von bis zu drei Tagen grundsätzlich keine Verspätungszuschläge erhoben (sog. Abgabeschonfrist). Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben aber beschlossen, diese Verwaltungsanweisung mit Wirkung vom 01.01.2004 aufzuheben. Grund fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerrechtliche Nebenfolgen

a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO Schrifttum: Bilsdorfer, Folgen einer steuerlichen Verfehlung, NWB Fach 13, 678 (1985); Bruschke, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, BB 2018, 2780; Büß, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, Diss. 1991; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 200...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§ 26b UStG)

Rz. 1199.1 [Autor/Stand] Nach § 26b UStG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich (vgl. § 10 OWiG) die in einer Rechnung i.S.d. § 14 UStG ausgewiesene Umsatzsteuer bei Fälligkeit nicht oder nicht vollständig zahlt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 50.000 EUR geahndet werden. § 26b UStG Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (1) Ordnungswidrig handelt, wer die i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.4 Steuerliche Nebenleistungen, Geldstrafen, Geldbußen

Tz. 62 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nebenleistungen teilen das steuerrechtliche Schicksal der Steuern, denen sie zuzurechnen sind (teilen also das Schicksal der Hauptleistung) oder mit denen sie in einem engen Zusammenhang stehen. Nebenleistungen sind u. a. (s. § 3 Abs. 4 AO, Anhang 1b): Verspätungszuschläge, Mitwirkungsverzögerungsgelder, Säumniszuschläge, Zwangsgelder, Stund...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Steuern vom Einkommen

Tz. 57 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Steuern vom Einkommen, die von rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Vereinen bei der Unterhaltung eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs entrichtet werden müssen, sind keine abzugsfähigen Betriebsausgaben (s. § 10 Nr. 2 KStG, Anhang 3, R 10.1 KStR 2022, Anhang 4). Das Verbot der Abziehbarkeit bedeutet im Falle einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Nebenleistungen

Rn. 2080 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Vom Abzug sind weiterhin ausgeschlossen die Nebenleistungen. Damit knüpft die Gesetzesformulierung an § 3 Abs 4 AO an (s zuletzt hierzu BFH BFH/NV 2022, 835 bzgl Abzugsverbot von Auskunftsgebühren). Die steuerlichen Nebenleistungen sind dort enumerativ aufgezählt. Dazu gehören insbesondere die Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge gemäß...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 217 BGB – Verjährung von Nebenleistungen.

Gesetzestext Mit dem Hauptanspruch verjährt der Anspruch auf die von ihm abhängenden Nebenleistungen, auch wenn die für diesen Anspruch geltende besondere Verjährung noch nicht eingetreten ist. Rn 1 Ansprüche auf Nebenleistungen verjähren grds unabhängig vom Hauptanspruch (BGH 7.11.14 – V ZR 309/12 Rz 10). Beginn, Dauer, etwaige Hemmungs- und Unterbrechungstatbestände und au...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Veranlagung

Tz. 105 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Körperschaftsteuer wird nach Ablauf des Veranlagungszeitraums 2021 durch das zuständige Finanzamt ermittelt und festgesetzt. Der Verein X erhält nach erfolgter Festsetzung der Steuer den Körperschaftsteuerbescheid für die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe ("gesellige Veranstaltungen", "Vereinsgaststätte", wenn steuerb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Fälligkeitstermine für Umsatzsteuer- und Lohnsteueranmeldungen

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 146 Der Entscheidungsspielraum ist überschritten bei Kosten für Maßnahmen, die nicht erforderlich oder sinnlos sind. Das gilt: Wenn sich der Vermieter auf unangemessene, Marktunübliche überhöhte Entgelte einlässt (Dorf ZMR 14, 31; Celle ZMR 99, 238, 240; LG Köln NZM 05, 453). Der Vermieter muss zwar nicht unbedingt den billigsten Anbieter wählen (Rn 143). Von ihm kann aber...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schriftformerfordernis; Pflichtangaben.

Rn 4 Das Schriftformerfordernis u die Pflichtangaben gem Art 247 §§ 6–13 EGBGB (§§ 506 I, 492 II) sollen den Verbraucher schützen, informieren u warnen, ohne den Fernabsatz unnötig zu erschweren. II sanktioniert nur Verstöße gg Art 247 §§ 6, 12 u 13 EGBGB; vor diesem Hintergrund besteht Gleichlauf mit § 494 II. Rn 5 Die Angabe eines Barzahlungspreises (§ 506 Rn 16) u des effe...mehr