News 12.09.2017 BFH-Kommentierung - außergewöhnliche Belastungen

Bestimmte Kosten sind bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig. Bisher zählten auch die Kosten eines Scheidungsprozesses dazu. Der Bundesfinanzhof hat aktuell die Richtung gewechselt und diese Kosten nicht mehr zum Abzug zugelassen.

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News 20.06.2016 Umgangsregelung und Steuern

Das Thema Scheidung und Steuern entwickelt sich zu einem gerichtlichen Dauerbrenner. Auch wenn immer mehr dafür spricht, dass die Aufwendungen für die Scheidung selbst absetzbar sind, die Scheidungsfolgesache Kindesumgang ist es, wie andere Scheidungsfolgesachen auch, bisher nicht. Höchstrichterliche Klärung steht noch aus.

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News 17.06.2016 Einkommensteuer – Scheidungskosten

Nach der bis einschließlich 2012 geltenden Gesetzeslage sind zwar die mit dem Gerichtsverfahren verbundenen Kosten für die Scheidung und den Versorgungsausgleich als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Dies gilt aber nicht für sog. Scheidungsfolgesachen.

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News 24.05.2016 Scheidung

Scheiden tut weh. Grabenkämpfe, Sorgerechtsstreitereien – und dann noch der finanzielle Aufwand. Wenn Ehepartner sich trennen, sind viele Baustellen zu bearbeiten. In einer solchen Situation ist es eine gewisse Erleichterung, wenn die Kosten für das Scheidungsverfahren steuerlich geltend gemacht werden können. Ob das nach neuer Gesetzeslage überhaupt noch möglich ist, darüber wird zurzeit vor Gericht viel gestritten. Eine positive Entscheidung hat nun das Finanzgericht Köln gefällt.

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News 20.04.2016 Praxis-Tipp

Prozesskosten sind nach der Einführung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG ab 2013 grundsätzlich vom Abzug als außergewöhnliche Belastung (agB) ausgeschlossen. Das FG Köln hat nun klargestellt, dass die neue Vorschrift bei Scheidungskosten gar nicht greift.

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News 17.03.2016 FG Pressemitteilung

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens sind auch nach der aktuellen Gesetzeslage als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. 

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News 17.03.2015 Außergewöhnliche Belastungen

Mit Wirkung ab dem Jahr 2013 hat der Gesetzgeber in § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG geregelt, dass Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) vom Abzug grundsätzlich ausgeschlossen sind, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren.

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News 03.11.2014 FG Pressemitteilung

Das FG Rheinland-Pfalz hat als erstes Finanzgericht über die Frage entschieden, ob Scheidungskosten nach der ab 2013 geltenden Neuregelung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz) als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden können.

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News 06.06.2014 Musterprozesse

Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) teilt mit, dass sein größter Mitgliedsverein, nunmehr die ersten zwei Musterprozesse gegen die Streichung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Ehescheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen eingeleitet hat.

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News 05.06.2013 FG Kommentierung

Bei einer Ehescheidung sind die mit dem Gerichtsverfahren zusammenhängenden Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten für Scheidung und Versorgungsausgleich) unabhängig von der Schuldfrage als zwangsläufig anzusehen und daher als außergewöhnliche Belastung in Abzug zu bringen.

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News 11.03.2013 Scheidung

Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens wird der Ausgleich der Versorgungsanwartschaften der Eheleute von Amts wegen durchgeführt. Die Folgen werden während der Ehe häufig nicht hinreichend bedacht, etwa wenn voreheliches Vermögen in die private Altersvorsorge fließt.

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