News 07.08.2024 Inklusion

Das "Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts" ist seit dem 1. Januar 2024 vollständig in Kraft getreten. Ziel ist es, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen. Arbeitgeber, die jetzt ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, müssen 2025 mit höheren Ausgleichsabgaben rechnen.

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Serie 18.11.2022 Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

§ 168 SGB IX, wonach die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts bedarf, gehört zu den Vorschriften, die Verfahrenspflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten. Hat der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung die nach § 168 SGB IX erforderliche vorherige Zustimmung des Integrationsamts nicht eingeholt, kann dieser Umstand nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts eine Vermutung nach § 22 AGG begründen, dass die Benachteiligung, die der schwerbehinderte Mensch durch die Kündigung erfahren hat, wegen eben dieser Schwerbehinderung erfolgte.

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News 01.03.2016 Gesetzgebung

Die große Koalition will in diesem Jahr die Teilhabe von Menschen mit Behinderung, festgehalten im Neunten Sozialgesetzbuch (SBG IX), grundlegend reformieren. Bestandteil dieses Reformpakets soll unter anderem auch ein Bundesteilhabegesetz sein.

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