Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 76a erfassen. Die GRA der DRV zu § 76a hat den Stand 2.9.2019 und ist online unter der folgenden Adresse abrufbar: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aufgrund der systematischen Stellung der Vorschrift handelt es sich um eine sog. Einweisungsvorschrift. Die in Abs. 1 aufgezählten Ansprüche betreffen Sozialleistungen. Abs. 2 bestimmt die für die in Abs. 1 genannten Sozialleistungen zuständigen Sozialleistungsträger. Als Einweisungsvorschrift soll § 23 eine Orientierungshilfe hinsichtlich des geltenden Sozialleistungs...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 72 erfassen. Die GRA der DRV zu § 72 hat den Stand 20.7.2015 und ist abrufbar im Internet unter der Adresse: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0051_75/gra_sgb006_p_0072.ht...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.1.1 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 Der zeitliche Anwendungsbereich wird durch das Inkrafttreten der Regelung bestimmt. Die Vorschrift findet Anwendung, wenn ab dem 1.1.2002 Anspruch auf eine Witwenrente oder Witwerrente besteht und für diese Rente § 255 Abs. 1 SGB VI sowie § 264c Abs. 2 SGB VI nicht anzuwenden sind (vgl. insoweit auch GRA der DRV zu § 78a SGB VI, Stand: 31.7.2023, Anm. 2). Rz. 16 In Anl...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 7 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 64 erfassen. Die GRA der DRV zu § 64 hat den Stand 13.7.2015 und ist online unter der folgenden Adresse abrufbar: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0051_75/gra_sgb006_p_00...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.15 Mehrfachversicherung

Rz. 148 Die Versicherungspflicht nach § 2 wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die zu beurteilende Tätigkeit neben anderen selbstständigen Tätigkeiten ausgeführt wird, die ihrerseits zu einer Versicherungspflicht nach § 2 führen; dies führt zu einer sog. Mehrfachversicherung (GRA der DRV zu § 2 SGB VI, Stand: 7.12.2023, Anm. 15; hierauf hatte auch der Gesetzgeber ausdrück...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 8 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 67 erfassen. Die GRA der DRV zu § 67 hat den Stand: 22.6.2016 und ist online unter der folgenden Adresse abrufbar: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0051_75/gra_sgb006_p_0...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 1.6 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 14 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 77 erfassen. Die GRA der DRV zu § 77 hat den Stand 6.12.2022 und ist online unter der folgenden Adresse abrufbar: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.6 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 11 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 1 erfassen. Die GRA zu § 1: "Beschäftigte" hat den Stand: 28.11.2023, berücksichtigt die Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung v. 17.7.2023 (BGBl. I Nr. 191), in Kraft getreten am 1.4.20...mehr

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Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 23 Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände v. 7.9.2022 zum Krankengeld nach § 44 und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII: https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitgeber/eel/gem_rs_kg/2022_09_07_NS_FLB_TOP_01_44SGBV44bSGBV47SGBV47SGBVII_Aktualisierung_des_GR_KG-VG_Anl.pdf, zuletzt abgerufen am 19.4.2024. Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Ü...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 11 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 71 erfassen. Die GRA der DRV zu § 71 hat den Stand 20.12.2019 und ist online unter der folgenden Adresse abrufbar: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0051_75/gra_sgb006_p_...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 72 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Vorschriften v. 20.12.2022 (BGBl I S. 2759) mit Wirkung zum 1.1.2024 angefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Es handelt sich um eine echte Übergangsvorschrift bezüglich Leistungen an Leistungsberechtigte nach dem SVG. 2 Rechtspraxis Rz. 3 Die Regelung betr...mehr

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Sommer, SGB V § 260 Betrieb... / 2.4 Verwaltung (Abs. 3)

Rz. 15 Die Betriebsmittel sind so anzulegen, dass sie zur Erfüllung der gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Aufgaben der Krankenkasse einschließlich der Verwaltungskosten (Abs. 1 Nr. 1, vgl. Rz. 4 ff.) und zur Auffüllung der Rücklage sowie zur Bildung des Verwaltungsvermögens (Abs. 1 Nr. 2, vgl. Rz. 8) verfügbar sind. Soweit die Betriebsmittel den monatlichen Bedarf ü...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 2.3 Unzuständiger Leistungsträger

Rz. 10 Abs. 1 Satz 2 verpflichtet die dort genannten Stellen zur Entgegennahme von Anträgen unabhängig von der Form der Antragstellung. Im Zweifel kann der Antrag also auch mündlich oder konkludent gestellt werden, jedenfalls elektronisch, wenn der Antragsteller den Leistungsträger auf diesem Wege erreicht. Rz. 11 Abs. 1 Satz 2 verbietet anderen Trägern nicht, Anträge entgege...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.2 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 12 Der dem Gesetz weiterhin zugrunde liegende Grundsatz des Förderns und Forderns wird in § 2 für den Teilbereich der Forderungen an den Leistungsberechtigten konkretisiert. Dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird abverlangt, alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung seiner Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen. Dabei gelten allerdings die Grundsätze des § 3. ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 68... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Inhaltlich entspricht die Regelung – abgesehen von redaktionellen Anpassungen unter Berücksichtigung eingetretener Rechtsänderungen und neuer Gesetze – dem früheren Inhalt von Art. II § 1 des SGB I von 1975 (BGBl. I S. 3015) und den dort genannten Gesetzen.mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Dabei ist die ursprüngliche Vorschrift des § 31 über Sanktionen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.12 Existenzgründer

Rz. 98 Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) sind Satz 1 Nr. 10 (sog. Ich-AG) und die früheren Sätze 2 und 3 aufgehoben worden, da die Regelung zum Existenzgründungszuschuss im SGB III bereits seit einiger Zeit entfallen ist und diese Bestimmungen nur zur möglichen Bearbeitung von Altfällen bestehen geblie...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 1 ... / 2.1.1 Verwirklichung von sozialer Gerechtigkeit und Sicherheit durch Sozialleistungen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Mit Satz 1 werden soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit als verbindliche Grundlagen des Sozialrechts in Umsetzung des Sozialstaatsprinzips hervorgehoben, zu dessen Verwirklichung das SGB Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten soll. Die Formulierung "gestalten" soll wohl verdeutlichen, dass der Gesetzgeber die Sozialrechtsord...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.17.4 Beitragsfälligkeit

Rz. 166 Mit der unanfechtbaren Feststellung der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung wird der Beitrag zur Rentenversicherung fällig (Pietrek, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 3. Aufl., Stand: 1.4.2021, § 2 Rz. 90).mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.2 Beginn der Minderung des Auszahlungsanspruchs in Sonderfällen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Abs. 1 Satz 2 trifft eine Sonderregelung in Bezug auf Leistungsminderungen nach § 31 Abs. 2 Nr. 3. Das sind Leistungsminderungen, bei denen der Anspruch auf Alg nach dem SGB III aufgrund einer entsprechenden Feststellung des Jobcenters entweder ruht, weil eine Sperrzeit nach § 159 SGB III eingetreten ist, oder aber erloschen ist, weil der Leistungsberechtigte Anlass z...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 6 ... / 2.1 Familienlastenausgleich

Rz. 5 Die Überschrift nimmt die Familie und das Ziel der Minderung deren wirtschaftlichen Aufwands in Bezug. Die Regelung lässt sich jedoch nicht als eine solche eines umfassenden Familienlasten- oder Familienleistungsausgleichs (so § 31 EStG) verstehen, der alle Leistungen und Vergünstigungen einbezieht, die mit der Familie zusammenhängen. Dem Grunde nach bezog und bezieht ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 2.1 Antragstellung

Rz. 3 § 16 gilt uneingeschränkt ohne den Vorbehalt abweichender Regelungen in den einzelnen Büchern des Sozialgesetzbuches (vgl. § 37 Satz 2). Damit werden allerdings Ergänzungen und Sonderregelungen nicht ausgeschlossen. § 16 definiert nicht den Begriff des Antrages i. S. d. § 16. Ein Antrag auf Sozialleistungen ist eine öffentlich-rechtliche, empfangsbedürftige Willenserkl...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.2.6 Antrag

Rz. 139 Der Versicherte hat die Unterbrechung geltend zu machen; eine Berücksichtigung erfolgt daher nur auf Antrag und nicht von Amts wegen (das ist auch Praxis der DRV in GRA der DRV zu § 2 SGB VI, Stand: 7.12.2023, Anm. 16.2; vgl. auch Pietrek, jurisPR-SozR 26/2014 Anm. 5).mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 71 Überleitungsvorschrift zur Übertragung, Verpfändung und Pfändung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 7, 32 Abs. 1 des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) mit Wirkung zum 30.3.2005 eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Mit dem Verwaltungsvereinfachungsgesetz v. 21.3.2005 wurden den §§ 53, 54 jeweils die Abs. 6 angefügt. Darin is...mehr

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Sommer, SGB V § 263 Verwaltungsvermögen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Vorschrift übernimmt den früheren § 367 RVO i. d. F. des Gesetzes über die Verwaltung der Mittel der Träger der Krankenversicherung (KVMG) v. 15.12.1979 (BGBl. I S. 2241). Im Ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Regelung bestimmt den Personenkreis der versicherungspflichtigen Selbstständigen. Sinn und Zweck der Regelung ist es, besonders schutzbedürftige Selbstständige in den anspruchsberechtigten Kreis der gesetzlichen Rentenversicherung einzubeziehen, weil die Betroffenen weitgehend ohne eigenes Betriebsvermögen und unter Einsatz ihrer eigenen Fertigkeiten und Befähigung...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) mit Wirkung zum 1.8.2004 (Art. 15 Abs. 1 des Gesetzes) eingefügt worden. Sie wurde durch Art. 4 des Gesetzes zur Änderung im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) mit Wirkung zum 1.1.2013 geändert. Das Wort "versicherungsfrei...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschlag bei Witwenrenten und Witwerrenten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die durch Art. 1 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) eingefügte Vorschrift ist am 1.1.2002 in Kraft getreten und wie folgt geändert worden: ab 1.1.2002 durch das Gesetz zur Verbesserung des Hinterbliebenenrentenrechts v. 17.7.2001 (BGBl. I S. 1598). Neufassung von Abs. 1 Satz 3 (vgl. Rz. 3). ab 1.1.2012 durch das...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 4 Historie des SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung)

4.1 Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – ab 1.1.2023 (einschl. betroffener Vorschriften) Rz. 21 Einführung des Bürgergeldes durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) – 1.1.2023 § 1, § 2 (1.7.2023), § 3, § 5 (1.1.2023 + 1.78.2023), § 6, § 7 (1.7.2023), ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschläge oder Abschläge bei Rentensplitting

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die durch Art. 1 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) eingefügte Vorschrift ist am 1.1.2002 in Kraft getreten. Sie wurde durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396) ab 1.1.2005 geändert: In Abs. 1–3 sind aufgrund der Einbeziehung von eingetragenen Lebenspartn...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.2.3 Reihenfolge

Rz. 19 Zur Reihenfolge der Ermittlung von Entgeltpunkten/Entgeltpunkten Ost in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung vgl. GRA der DRV zu § 76a SGB VI, Stand: 2.9.2019, Anm. 3.2.mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchführung der Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgungsforschung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist zusammen mit § 92a durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) mit Wirkung zum 23.7.2015 neu eingefügt worden und beinhaltet die Durchführung der Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgu...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.3 Beispiel einer Rentenberechnung nach dem SGB VI

Rz. 28 Die Versicherte ist am 3.2.1945 geboren und nimmt Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit vorzeitig ab 1.3.2008 in Anspruch (vgl. § 237 i. V. m. Anl. 19 zum SGB VI); diese Altersrente – wie die für Frauen – gibt es nur noch für vor dem 1.1.1952 geborene Versicherte; vgl. § 237 Abs. 1 Nr. 1 (Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Alterst...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23 Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015, 3018), mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft gesetzt. Eine erste Änderung erfuhr die Vorschrift durch das Zwanzigste Rentenanpassungsgesetz v. 27.6.1977 (BGBl. I S. 1040). Durch das Einundzwanzigste Rentenanpassungsgesetz v. 25.7.1978 (BGBl. I ...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten (Gesamtleistungsbewertung)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mehrfach geändert worden. Seit 2002 wie folgt: ab 1.1.2002 durch das Altersvermögensergänzungsgesetz – AVmEG v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403). Abs. 1 Satz 3 wurde neu gefasst und Abs. 3 Satz 2 gestrichen. ebenfalls ab 1.1.2002 durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG-ÄndG) v. 11.4.2...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn und Dauer der Minderung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Dabei ist die ursprüngliche Vorschrift des § 31 über Sanktionen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 7 Eine Vorgängervorschrift existiert nicht, da die Regelung erst durch Art. 1 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 in das SGB VI eingefügt worden ist.mehr

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Sauer, SGB II § 16j Bürgerg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.7.2023 in das SGB II eingefügt. Durch das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 v. 27.3.2024 (BGBl. I Nr. 107) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 28.3...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.7 Zugangsfaktor bei Versorgungsausgleich und Rentensplitting

Rz. 83 Zur Ermittlung des Zugangsfaktors beim Versorgungsausgleich und beim Rentensplitting vgl. GRA der DRV zu § 77 SGB VI, Stand: 6.12.2022, Anm. 7 ff. und Anm. 8).mehr

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Sommer, SGB V § 263 Verwalt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Vorschrift übernimmt den früheren § 367 RVO i. d. F. des Gesetzes über die Verwaltung der Mittel der Träger der Krankenversicherung (KVMG) v. 15.12.1979 (BGBl. I S. 2241). Im Gesetzentwurf war die...mehr

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Sommer, SGB V § 263 Verwalt... / 2.3 Anlage des Verwaltungsvermögens

Rz. 15a Bei der Anlage des Verwaltungsvermögens sind die §§ 80, 84 und 85 SGB IV zu beachten. Außerdem sind bei der Anlage der Geldmittel zur Anschaffung und Erneuerung von Verwaltungsvermögen sowie zur künftigen Zahlung von Versorgungsbezügen der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 69 Abs. 2 SGB IV) und die Verfügbarkeit der Mittel zu berücksichtigen. Daraus...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Marfels, Geldleistungen infolge eines Todesfalls: Arten, Berechtigte und Anspruchsvoraussetzungen, EE 2020, 208. ders., Hinterbliebenenansprüche: Geldleistungen infolge eines Todesfalls: Arten, Berechtigte und Anspruchsvoraussetzungen, VK 2022, 177. Rz. 24 Zur Bewertung des Sterbevierteljahresbonus als Einkommen i. S. d. § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB II und zu den Sonderregelu...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4.2.2 Fiktion der vollwertigen Beitragszeit für Zeiten der beruflichen Ausbildung (Nr. 2 HS 2)

Rz. 42 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HS 2 ordnet für Zeiten der beruflichen Ausbildung eine Fiktion an. Danach gelten diese Zeiten im Zuge der Gesamtleistungsbewertung insoweit nicht als beitragsgeminderte Zeiten. Daher werden reine Zeiten der beruflichen Ausbildung im Zuge der Gesamtleistungsbewertung als vollwertige Beitragszeiten i. S. d. § 54 Abs. 1 Nr. 1 fingiert. Rz. 43 Das hat i...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 2 ... / 2.1 Soziale Rechte

Rz. 5 Hintergrund der Regelung ist, wie sich auch aus der Gesetzesbegründung ergibt, die rechtstheoretische Diskussion um soziale Grundrechte. Dabei handelt es sich um die Frage, ob vorhandene oder zu schaffende Regelungen über soziale Sicherung, die für den Bürger immer wichtiger werden, nicht auch in der Verfassung zu verankern seien oder sich aus der Verfassung als Gewähr...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.1.3 Nicht nur vorübergehende Tätigkeit

Rz. 19 Die Tätigkeit darf von vornherein auch nicht nur vorübergehender Natur sein. Versicherungspflicht kann nur für eine selbstständige Tätigkeit eintreten, die auf eine unbestimmte Dauer oder auf bestimmte erhebliche Dauer bzw. regelmäßig auf Wiederholung angelegt ist. Eine einmalige oder gelegentliche Tätigkeit führt hingegen nicht zur Versicherungspflicht; in Anlehnung ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.8 Zuständigkeit

Rz. 11 Abs. 2 bestimmt getrennt für die einzelnen Zweige der gesetzlichen Rentenversicherung (allgemeine Rentenversicherung, knappschaftliche Rentenversicherung sowie Alterssicherung der Landwirte) die grundsätzliche Zuständigkeit. Eine differenziertere Regelung enthalten die §§ 125 ff. SGB VI. Durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.10.12 Offenlegungspflichten des Innovationsausschusses

Rz. 74 Nach § 14 Abs. 1 der Verfahrensordnung haben Teilnehmer an mündlichen Beratungen und Anhörungen im Innovationsausschuss oder in seinen Untergliederungen nach Maßgabe dieses Abschnitts Tatsachen offen zu legen, die ihre Unabhängigkeit potenziell beeinflussen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ministerien und Bundesoberbehörden sowie der oder des Bundesbeauftragten f...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 2.3 Veränderung einer laufenden Rente um Zuschläge/Abschläge (Abs. 3)

Rz. 21 Ist eine bereits laufend gezahlte Rente um Zu- oder Abschläge aus einem Rentensplitting zu verändern, so führt dies nicht zur Rentenneufeststellung und damit nicht zu anderen Berechnungselementen (Abs. 3). Eine Neubestimmung der Entgeltpunkte ist gerade nicht erforderlich. Die weiteren Entgeltpunkte (für die Zu- oder Abschläge) werden lediglich den bisherigen Entgeltp...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.1 Minderung des Auszahlungsanspruchs

Rz. 11 Abs. 1 Satz 1 regelt weiterhin ausdrücklich den Beginn der Rechtsfolgen wegen einer Pflichtverletzung nach § 31, die in § 31a geregelt ist. Die Vorschrift bestimmt in Abs. 2 dagegen allein die gestaffelte Dauer der Leistungsminderung in Monaten. Die Vorschrift gilt nicht für Meldeversäumnisse nach § 32, dort wird die Dauer der Leistungsminderung in Abs. 2 Satz 2 eigen...mehr