Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.28 Jugendliche

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 3 Anhang: Prüfungsschemata

3.1 Prüfungsschema zur Feststellung einer Listen-Berufskrankheit (§ 9 Abs. 1) Rz. 112 Versicherte Tätigkeit nach den §§ 2, 3 oder 6 SGB VII äußere (betriebliche) Einwirkung i. S. eines Berufskrankheitentatbestandes innerer (rechtlicher) Zusammenhang zwischen 1. und 2. äußere (betriebliche) Einwirkung Gesundheitsschaden i. S. eines Berufskrankheitentatbestandes als Erstschaden Ursa...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.34 Neckerei

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.36 Racheakt

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4.3 Voraussetzungen für die Anerkennung

2.4.3.1 Bisher keine Listen-Berufskrankheit Rz. 64 Die Krankheit darf nicht in der Berufskrankheitenliste (Anlage 1 zur BKV) aufgeführt sein (1. Alternative). Die Krankheit ist zwar in der Berufskrankheitenliste aufgeführt, die weiteren dort aufgeführten Voraussetzungen, insbesondere die dort genannten Einwirkungen, liegen nicht vor (Alternative 2). Praxis-Beispiel Hautkrebs, ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.44 Tätlichkeit

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.46 Umkleiden

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2 Rechtspraxis

2.1 Listenberufskrankheiten (Abs. 1 Satz 1) Rz. 12 (Listen-)Berufskrankheiten sind Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten in der Anlage zur BKV bezeichnet (generelle Voraussetzung, Abs. 1 Satz 1 HS 1, § 1 BKV) und die Versicherte infolge einer Tätigkeit erleiden, die Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.11 Berufsorganisation

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.48 Unternehmensgründung/Abwicklung

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Unfallbegriff 2.1.1 Von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis Rz. 4 Das Ereignis muss von außen einwirken (BSG, Urteil v. 9.5.2006, B 2 U 1/05 R). Damit sind Vorgänge jeglicher Art, z. B. auch ein Stolpern oder ein irgendwie gearteter Sturz umfasst. Es wird lediglich klargestellt, dass eine (körper)innere Ursache (z. B. ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall, ein epileptis...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2 Arbeitsunfall

2.2.1 Innerer Zusammenhang 2.2.1.1 Grundlagen Rz. 10 Der Unfall muss sich gemäß Abs. 1 Satz 1 infolge einer versicherten Tätigkeit ereignet haben. Dabei handelt es sich im Kern nicht um einen Kausalzusammenhang, sondern um eine sachlich-rechtliche Beziehung zu der versicherten Tätigkeit, die in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend als innerer (oder sachlicher) Zusamme...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.21 Geschäftskontakte

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.24 Homeoffice

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2 Sonderfälle

2.3.2.1 Kind fremder Obhut anvertrauen (Abs. 2 Nr. 2a) Rz. 146 Nach dieser Vorschrift, die § 550 Abs. 2 Nr. 1 RVO a. F. entspricht, wird aus sozialpolitischen Gründen ein abweichender Weg (Umweg oder Abweg), der ansonsten unversichert wäre, unter bestimmten Voraussetzungen in den Versicherungsschutz einbezogen. Den Grundsätzen zum Versicherungsschutz bei Wegeunfällen entsprec...mehr

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Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 2 Rechtspraxis

2.1 Prävention Rz. 3 Nach dem Grundsatz des § 14 Abs. 1 haben die Unfallversicherungsträger mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. Als arbeitsbe...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.29 Jugendvertretung

Rz. 89 Vgl. Betriebsrat Rz. 50 und Gewerkschaft Rz. 85.mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.4 Beweisgrundsätze

2.2.4.1 Vollbeweis Rz. 28 Die anspruchsbegründenden Tatsachen müssen grundsätzlich voll nachgewiesen sein. Dies bedeutet, dass der Unfallversicherungsträger sich grundsätzlich die volle Überzeugung von den beweiserheblichen Tatsachen verschaffen muss. Anspruchsbegründende Tatsachen sind die Tatsachengrundlagen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls (das Unfallereignis und die...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.31 Kindertagesstätte

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.37 Rehabilitationsmaßnahme

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4 Anerkennung einer Krankheit wie eine Berufskrankheit (Abs. 2)

2.4.1 Abgrenzung zu den Listen-Berufskrankheiten Rz. 59 Abs. 2 enthält eine Öffnungsklausel, wonach unter bestimmten Voraussetzungen eine Krankheit, die nicht in der Berufskrankheitenliste der Anlage 1 zur BKV aufgeführt ist, "wie eine Berufskrankheit" anzuerkennen ist und Leistungen zu gewähren sind. Es handelt sich dabei um einen gesetzgeberischen Kompromiss. Um der Praktik...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.39 Schlägerei

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.41 Schwimmen

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.5 Arbeitsbereitschaft

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.5 Ursachenzusammenhang (Kausalität)

2.1.5.1 Generelle und individuelle Kausalität Rz. 30 Nimmt der Verordnungsgeber eine Erkrankung in die Berufskrankheitenliste auf, so erkennt er nur den generellen Ursachenzusammenhang zwischen ihr und den jeweiligen Einwirkungen verbindlich an (BSG, Urteil v. 26.2.1992, 9a RV 4/91). Der generelle Ursachenzusammenhang zwischen den Einwirkungen und der Krankheit bei der Prüfun...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.52 Waschen

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.1 Unfallbegriff

2.1.1 Von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis Rz. 4 Das Ereignis muss von außen einwirken (BSG, Urteil v. 9.5.2006, B 2 U 1/05 R). Damit sind Vorgänge jeglicher Art, z. B. auch ein Stolpern oder ein irgendwie gearteter Sturz umfasst. Es wird lediglich klargestellt, dass eine (körper)innere Ursache (z. B. ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall, ein epileptischer Anfall) kein...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.20 Geschäftseröffnung/Geschäftsaufgabe

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.1 Innerer Zusammenhang

2.2.1.1 Grundlagen Rz. 10 Der Unfall muss sich gemäß Abs. 1 Satz 1 infolge einer versicherten Tätigkeit ereignet haben. Dabei handelt es sich im Kern nicht um einen Kausalzusammenhang, sondern um eine sachlich-rechtliche Beziehung zu der versicherten Tätigkeit, die in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend als innerer (oder sachlicher) Zusammenhang bezeichnet wird. Die...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.18 Duschen

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.22 Geschäftsreise

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 4 Literatur

Rz. 114 Baur/Glenzk/Schneider, Die Bedeutung der Expositionsermittlung im Rahmen von Berufskrankheiten-Verfahren, ZblArbeitsmed 2013, 330. Becker, Synkanzerogenese als Berufskrankheit – Ein Lösungsvorschlag, ZblArbeitsmed 2015, 301. ders., Die anzeigepflichtigen Berufskrankheiten, Stuttgart 2010. ders., Stellenwert von Leitlinien und antizipierten Sachverständigengutachten bei ...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.2 Aufnahmeschwelle (Abs. 1 Satz 2 HS 1)

Rz. 37 Abs. 1 Satz 2 HS 1 ermächtigt den Verordnungsgeber, solche Erkrankungen in die Liste aufzunehmen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Rz. 38 Dass nicht jedes beruflich (mit)bedingte ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.10 Lösung des inneren Zusammenhangs

Rz. 144 Für Wege vom oder zum Ort der Tätigkeit hat die Rechtsprechung im Interesse einer gleichmäßigen und rechtssicheren Handhabung eine feste zeitliche Grenze von 2 Stunden festgelegt, bis zu der eine Unterbrechung für den Versicherungsschutz auf dem restlichen Weg unschädlich ist. Wird diese Grenze überschritten, ist der versicherte Weg i. d. R. nicht mehr nur unterbroch...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.7 Arbeitssuche

Rz. 45 Betätigungen im Zusammenhang mit der Arbeitsuche sind grundsätzlich unversichert, es sei denn, der Betreffende kommt seiner Meldepflicht bei der heutigen Agentur für Arbeit nach (BSG, Urteil v. 31.1.1974, 2 RU 169/72; Urteil v. 30.1.1986, 2 RU 1/85). Inzwischen ist jedoch der am 1.1.2005 in Kraft getretene § 2 Abs. 1 Nr. 14 zu beachten, wonach der Arbeitsuchende dann ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.2 Ursächlicher Zusammenhang

Rz. 16 Als ursächlicher Zusammenhang wird der Ursachenzusammenhang zwischen dem unfallbringenden Verhalten, d. h. der versicherten Tätigkeit, und dem Unfallereignis (haftungsbegründende Kausalität) sowie zwischen dem Versicherungsfall und einem Gesundheitsschaden (Erstschaden oder auch Folgeschaden, Spätschaden) oder dem Tod des Versicherten (haftungsausfüllende Kausalität) ...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 3.2 Prüfungsschema zur Anerkennung einer Krankheit wie eine Berufskrankheit (§ 9 Abs. 2)

Rz. 113 Versicherte Tätigkeit nach den §§ 2, 3 oder 6 SGB VII Zugehörigkeit des Versicherten zu einer besonderen Personengruppe Einwirkungen mit erheblich höherem Einwirkungsgrad als bei der Gesamtbevölkerung Krankheit, die nicht die Voraussetzungen eines Tatbestandes der BK-Liste erfüllt Neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zum Zeitpunkt der Entscheidung, nämlich fun...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.6 Arbeitspapiere

Rz. 44 Die Abgabe bzw. das Abholen der Arbeitspapiere zu Beginn und am Ende des Arbeitsverhältnisses gehört zur versicherten Tätigkeit (BSG, Urteil v. 30.8.1963, 2 RU 68/60). Die Beantragung und das Abholen der Arbeitserlaubnis (§ 285 SGB III) sollen nur dann zur versicherten Tätigkeit gehören, wenn dies auf betriebliche Veranlassung geschieht (BSG, Urteil v. 12.10.1973, 2 R...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.6.1.1 Gefahr der Erkrankung

Rz. 79 Zu fordern ist eine konkrete Gefahrenerhöhung im individuellen Einzelfall. Diese muss über die in Abs. 1 Satz 2 genannte Gefahrerhöhung hinausgehen (Ricke, in: KassKomm., § 9 SGB V Rz. 28). Dafür reicht es regelmäßig nicht aus, dass die im Berufskrankheitentatbestand genannten Kriterien erfüllt sind. Praxis-Beispiel Nr. 1101 – Erkrankungen durch Blei oder seine Verbind...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.7 Versicherungsfall und Leistungsfall

Rz. 36 Der Versicherungsfall einer Listen-Berufskrankheit kann nicht vor dem Zeitpunkt eintreten, zu dem ihre Aufnahme in die Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) in Kraft getreten ist. In den Stichtagsregelungen des § 6 BKV wird der Begriff des Versicherungsfalls nicht in seiner gemäß § 7 Abs. 1 SGB VII gesetzlichen Bedeutung, sondern untechnisch und gleichbedeuten...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 3.1 Prüfungsschema zur Feststellung einer Listen-Berufskrankheit (§ 9 Abs. 1)

Rz. 112 Versicherte Tätigkeit nach den §§ 2, 3 oder 6 SGB VII äußere (betriebliche) Einwirkung i. S. eines Berufskrankheitentatbestandes innerer (rechtlicher) Zusammenhang zwischen 1. und 2. äußere (betriebliche) Einwirkung Gesundheitsschaden i. S. eines Berufskrankheitentatbestandes als Erstschaden Ursachenzusammenhang zwischen 3. und 4. = haftungsbegründende Kausalität Ergebnis:...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.6.2 Unterlassungszwang – weggefallen

Rz. 34 Die bisher in Abs. 1 Satz 2 HS 2 2. Alternative vorgesehene Ermächtigung, in der Bezeichnung von Berufskrankheiten in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) die Aufgabe der schädigenden Tätigkeit als Anerkennungsvoraussetzung vorzusehen, wurde durch Art. 7 Nr. 3a des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB IV-ÄndG)...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.5.2 Haftungsbegründende Kausalität im Einzelfall

Rz. 31 Der ursächliche Zusammenhang zwischen listenmäßiger Einwirkung und listenmäßiger Erkrankung (haftungsbegründende Kausalität) ist ebenfalls in 2 Prüfungsschritten zu klären. Im ersten Prüfungsschritt ist die rein naturwissenschaftliche Verursachung zu klären. Erst wenn festgestellt werden kann, dass die Einwirkungen nicht hinweggedacht werden können, ohne dass die Erkr...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.12 Bescheinigungen

Rz. 49 Das Einholen und die Abgabe von Bescheinigungen, die auf Veranlassung des Arbeitgebers erfolgen, sind versichert (BSG, Urteil v. 29.1.1986, 9b RU 76/84). Gleiches gilt, wenn ein ausländischer Arbeitnehmer auf betriebliche Anordnung sich zum Arbeitsamt begibt, um die Verlängerung der Arbeitserlaubnis zu beantragen (BSG, Urteil v. 20.10.1983, 2 RU 77/82). Betätigungen i...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.2 Gefahrenbeseitigung durch geeignete Mittel

Rz. 96 Liegt eine solche Gefahr vor, so muss der Unfallversicherungsträger zunächst prüfen, ob diese Gefahr durch andere geeignete Mittel als die Unterlassung der gefährdenden Tätigkeit beseitigt werden kann. Unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit hat der Unfallversicherungsträger zu prüfen, ob das Wiederaufleben der Berufskrankheit oder die Verschlimmerung ...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.2.8 Normatives Ermessen

Rz. 51 Ist die Aufnahmeschwelle überschritten und sind die Ermächtigungsvoraussetzungen erfüllt, entscheidet der Verordnungsgeber nach seinem normativen Ermessen ("wird ermächtigt" und "kann dabei bestimmen"), ob er das Leiden in die Berufskrankheitenliste aufnimmt (Entschließungsermessen). Er hat dabei zu erwägen, ob sich die berufsbedingte Krankheit von Allgemeinerkrankung...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4.2.1 Sperrwirkung

Rz. 62 Das BSG (Urteil v. 4.6.2002, B 2 U 20/01 R) hat Abs. 2 dahingehend ausgelegt, dass medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse einer Beurteilung der für die Anerkennung und Entschädigung einer Quasi-Berufskrankheit zuständigen Stelle (dem Versicherungsträger) entzogen sind; d. h., es tritt eine sog. Sperrwirkung ein, wenn dem Verordnungsgeber solche Erkenntnisse vorlie...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 1 Allgemeines

Rz. 9 Die Vorschrift bildet das Herzstück des Berufskrankheitenrechts und galt seit dem 1.1.1997 (Art. 36 S. 1 UVEG) bis zum 31.12.2020 nahezu unverändert. Sie statuiert das sog. Mischsystem mit der Berufskrankheitenliste (Abs. 1) einerseits und der Öffnungsklausel (Abs. 2) andererseits. Darüber hinaus enthält die Norm in Abs. 3 eine Vermutungsregel und verpflichtet die gese...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5 Fallgruppen in alphabetischer Reihenfolge

Rz. 33 Aus einer unüberschaubaren Vielzahl von Einzelfällen lassen sich Fallgruppen bilden. Ihnen liegen Konstellationen zugrunde, die im Arbeitsleben häufiger vorkommen. Es zeigen sich spezifische Abgrenzungsfragen, die zu einer für den Bereich der Unfallversicherung kennzeichnenden Kasuistik in der Rechtsprechung geführt haben. 2.2.5.1 Alkohol, Drogen oder Medikamente Rz. 3...mehr

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Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 21.8.1996 bzw. am 1.1.1997 in Kraft getreten (vgl. Art. 36 Satz 1 und 2 UVEG) und seitdem unverändert geblieben. Sie entspricht im Wesentlichen § 537 RVO.mehr