Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1 Grundtatbestand (Abs. 2 Nr. 1)

2.3.1.1 Überblick Rz. 119 Versichert ist der Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit (Rz. 126). Es muss sich dabei nicht zwingend um den Weg von und nach dem häuslichen Bereich handeln (BSG, Urteil v. 27.4.2010, B 2 U 23/09 R). Der Weg muss mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängen, mithin muss der innere Zusammenhang gegeben sein (Rz. 120). Grundsätzlich ist nur der unmit...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.1 Gefahr des Wiederauflebens oder der Verschlimmerung einer Berufskrankheit

2.8.1.1 Gefahrenbegriff Rz. 92 Abs. 4 Satz 1 übernimmt die bereits zuvor in § 3 Abs. 1 Satz 2 BKV geregelte Verpflichtung der Unfallversicherungsträger bei den Versicherten darauf hinzuwirken, eine gefährdende Tätigkeit zu unterlassen, wenn sich nicht die Gefahr beseitigen lässt, dass die Krankheit wiederauflebt oder sich verschlimmert. Anders als § 3 Abs. 1 BKV setzt Abs. 4 ...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.6 Eventuelle Listenvorbehalte

Rz. 32 Der Tatbestand einer Berufskrankheit kann weitere Zusatzvoraussetzungen enthalten, zu denen vor allem die Einschränkung auf bestimmte Gefährdungsbereiche und der Unterlassungszwang zählen. Darüber hinaus fordern manche Berufskrankheiten bestimmte Krankheitsverläufe (Nr. 2105: Chronizität) oder Erkrankungsarten (Nr. 5101: Schwere oder wiederholte Rückfälligkeit). 2.1.6....mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.45 Überfall

Rz. 106 Vgl. Streit Rz. 104. Vgl. ferner Rz. 113a Vergewaltigung, sexuelle Übergriffe.mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.10 Bereitschaftsdienst

Rz. 47 Während des Bereitschaftsdienstes besteht der innere Zusammenhang und mithin der Versicherungsschutz fort. Es gelten die gleichen Grundsätze wie bei einem Arbeitsunfall während einer Arbeitspause (vgl. dazu Rz. 95).mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.6.1 Tatbestandliche Voraussetzungen

2.6.1.1 Gefahr der Erkrankung Rz. 79 Zu fordern ist eine konkrete Gefahrenerhöhung im individuellen Einzelfall. Diese muss über die in Abs. 1 Satz 2 genannte Gefahrerhöhung hinausgehen (Ricke, in: KassKomm., § 9 SGB V Rz. 28). Dafür reicht es regelmäßig nicht aus, dass die im Berufskrankheitentatbestand genannten Kriterien erfüllt sind. Praxis-Beispiel Nr. 1101 – Erkrankungen ...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.2.5 Genereller Ursachenzusammenhang

Rz. 45 Der Ursachenzusammenhang zwischen den besonderen Einwirkungen und der Krankheit bezieht sich keinesfalls auf einen bestimmten Versicherten (individuelle Kausalität), sondern auf die Personengruppe mit besonderen Einwirkungen und die dadurch verursachte Krankheit (generelle Kausalität). Dieser generelle Ursachenzusammenhang (BSG, Urteil v. 14.11.1996, 2 RU 9/96) muss w...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.4 Listenmäßige Erkrankung

Rz. 26 Eine Krankheit i. S. d. Unfallversicherungsrechts liegt vor, wenn sich ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand klinisch manifestiert und zu körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionsstörungen führt (BSG, Urteile v. 11.1.1989, 8 RKnU 1/88, und v. 29.11.1973, 8/7 RU 24/71; Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, Kap. 2.2.1, S. 67)....mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.4 Mitwirkungspflichten der Versicherten

Rz. 98 Die in Abs. 4 Satz 3 normierten Mitwirkungspflichten der Versicherten sollen der Bekämpfung der in Satz 1 genannten Gefahr des Wiederauflebens oder der Verschlimmerung der Berufskrankheit dienen. Sie sollen mithin gewährleisten, dass die Gefahr durch andere geeignete Mittel beseitigt werden kann und dass es zur ultima ratio, der Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit nich...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4.2.2 Stichtagsregelungen nach § 6 BKV

Rz. 63 Führten die Beratungen zur Aufnahme der Krankheit in die Berufskrankheitenliste, so nahm der Verordnungsgeber regelmäßig eine Rückwirkungsklausel auf, wonach die Berufskrankheit nur dann anzuerkennen ist, wenn der Versicherungsfall nach einem bestimmten Stichzeitpunkt eingetreten ist (vgl. dazu die Regelungen in § 6 BKV). In den Stichtagsregelungen des § 6 BKV wird de...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8 Regelungen zur Prävention

Rz. 91 Mit der ab 1.1.2021 geltenden Neufassung des Abs. 4 treten Regelungen zur Prävention im Zusammenwirken von Versicherten, Arbeitgebern und Unfallversicherungsträgern an die Stelle der außer Kraft getretenen Vorschriften zum Unterlassungszwang. Die Regelungen beschränken sich nicht auf die Berufskrankheiten, bei denen bisher der Unterlassungszwang galt, sondern gelten f...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.12 Mitwirkung der Unfallversicherungsträger in der Forschung (Abs. 8)

Rz. 110 Abs. 8 postuliert die Mitwirkung der Unfallversicherungsträger bei der wissenschaftlichen Forschung zur Gewinnung neuer medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse über schädigende Einwirkungen am Arbeitsplatz, über Expositionsbedingungen sowie über Zusammenhänge zwischen bestimmten Einwirkungen und einer Häufung von Erkrankungen in einer bestimmten Personengruppe. D...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2.3 Bei Tätigkeit im Homeoffice ein Kind fremder Obhut anvertrauen (Abs. 2 Nr. 2a)

Rz. 149a Der Unfallversicherungsschutz von Personen, die ihre Tätigkeit im Homeoffice ausüben, erstreckt sich gemäß Nr. 2a auch auf die Wege, die sie wegen ihrer Ehegatten oder ihrer Lebenspartner beruflichen Tätigkeit zur außerhäuslichen Betreuung ihrer Kinder zurücklegen. Sie werden damit den Versicherten gleichgestellt, die ihre Tätigkeit auf der Unternehmensstätte ihres ...mehr

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Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren wurde klarstellend als Präventionsaufgabe aufgenommen. Der Systematik des § 7 Abs. 1 entsprechend werden auch die Berufskrankheiten als Versicherungsfälle genannt. Als Einweisungsnorm gibt die Norm einen Überblick über die Aufgabenbereiche der gesetzlichen Unfallversicherung. Als Aufgaben der Unfallversicherung werden ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.1.4 Gemischte Tätigkeit

Rz. 14 In einer Vielzahl von Fällen dient die zum Unfall führende Verrichtung untrennbar gleichzeitig betrieblichen als auch privaten Zwecken. Dies wird als gemischte Tätigkeit bezeichnet und setzt (zumindest) 2 gleichzeitig ausgeübte untrennbare Verrichtungen voraus, von denen (wenigstens) eine den Tatbestand einer versicherten Tätigkeit erfüllt. Dann muss wertend ermittelt...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 definiert den Versicherungsfall des Arbeitsunfalls in der Weise, dass Satz 1 auf die Versicherteneigenschaft und auf die versicherte Tätigkeit hinweist. Satz 2 normiert den von der Rechtsprechung entwickelten Unfallbegriff. Damit werden zugleich die im Unfallversicherungsrecht grundlegenden Begriffe des innen Zusammenhangs und des rechtlich wesentlichen Zusammen...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.10 Verordnungsermächtigung (Abs. 6)

Rz. 108 Die Verordnungsermächtigung in Abs. 6 ist umgesetzt in der mit Zustimmung des Bundesrats erlassenen Berufskrankheitenverordnung (BKV). Sie enthält in der Anlage 1 die Berufskrankheitenliste. Die in Nr. 1 enthaltene Ermächtigung ist in §§ 1 bis 3 und 6 BKV, die Ermächtigung in Nr. 2 ist in § 4 und die in Nr. 3 enthaltene Ermächtigung ist in § 5 BKV umgesetzt.mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.32 Körperreinigung

Rz. 92 Die Körperreinigung gehört grundsätzlich zum privaten unversicherten Bereich. Nur dann, wenn besondere betriebliche Umstände (z. B. starke Verschmutzung) es zumindest wesentlich mitbestimmt haben, unmittelbar nach dem Ende der Arbeitsschicht die körperliche Reinigung an der Betriebsstätte vorzunehmen, besteht Versicherungsschutz (BSG, Urteil v. 29.10.1980, 2 RU 41/78)...mehr

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Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 2.1 Prävention

Rz. 3 Nach dem Grundsatz des § 14 Abs. 1 haben die Unfallversicherungsträger mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. Als arbeitsbedingte Gesundh...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.3.3 Unfall infolge einer selbst geschaffenen Gefahr

Rz. 27 Hier stellt sich die Frage nach dem inneren Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall. Der Zusammenhang entfällt nur dann, wenn der Betreffende aufgrund einer selbstgeschaffenen Gefahrenlage verunfallt ist. Der Begriff der "selbstgeschaffenen Gefahr" ist eng auszulegen und nur mit größter Zurückhaltung anzuwenden (BSG, Urteil v. 5.9.2006, B 2 U 2...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.30 Kinder

Rz. 90 Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung liegt bei Unfällen von Kindern oder Jugendlichen durch Spielerei in der Schule oder am Arbeitsplatz grundsätzlich vor, wenn es sich bei dem Verletzten um ein Kind oder einen jugendlichen Arbeitnehmer – i. d. R. bis zu 18 Jahren – handelt, der durch die Gestaltung der Betriebsverhältnisse, insbesondere durch un...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.26 Hochschulsport

Rz. 86a Eine von der Hochschule den Studierenden angebotene und im Verantwortungsbereich der Hochschule durchgeführte sportliche Betätigung steht als studienbezogene Verrichtung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie für die Studierenden zum Zweck der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Sportförderung durch geführt wird (BSG, Urteil v. 27.11.2018,...mehr

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Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 2.3 Entschädigung

Rz. 5 Entschädigung wird Versicherten und Hinterbliebenen nach Eintritt eines Versicherungsfalles (§ 7) in Form von Geldleistungen gewährt. Dazu gehören insbesondere Renten. Versicherte erhalten Leistungen nach Maßgabe der §§ 56 ff.; Hinterbliebenenleistungen sind in den §§ 63 ff. geregelt. Der Begriff der Entschädigung meint den Ausgleich, die Kompensation der durch den Arb...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.1.1 Sonderfall: Straßenverkehr

Rz. 38 Bei Arbeits- und Wegeunfällen im Straßenverkehr sind Feststellungen zur Fahruntüchtigkeit von besonderer Bedeutung. Wird Fahruntüchtigkeit festgestellt, so spricht der erste Anschein nach der Erfahrung des täglichen Lebens dafür, dass dies die rechtlich wesentliche Ursache für den Unfall war, soweit nicht sonstige Ursachen deutlich erkennbar sind (sog. Anscheins- oder...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.1.2 Versicherte Tätigkeit

Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 definiert die versicherte Tätigkeit als die den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 begründende Tätigkeit. Damit ist insbesondere die Beschäftigung als Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, aber auch alle übrigen kraft Gesetzes oder Satzung oder aufgrund freiwilliger Versicherung erfassten Tätigkeiten gemeint, nicht zuletzt auch die Tätigkeiten wie die...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.5 Beschädigung oder Verlust eines Hilfsmittels (Abs. 3)

Rz. 166 Die Vorschrift stellt eine Einwirkung, die lediglich einen Sachschaden begründet, (ausnahmsweise) einem Körperschaden gleich. Damit wird allerdings kein gesonderter Versicherungsfall normiert. Vielmehr wird der Verlust oder die Beschädigung des Hilfsmittels als "Gesundheitsschaden" fingiert (BSG, Urteil v. 9.11.2010, B 2 U 24/09 R). Daher müssen alle übrigen Vorausse...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.38 Richtfest

Rz. 97 Versichert sind alle, die bis zum Richtfest am Bau wesentlich mitgearbeitet haben (BSG, Urteil v. 31.7.1964, 2 RU 3/62; Urteil v. 30.7.1981, 8/8a RU 58/80) oder der, der kraft betrieblicher Anordnung teilnehmen muss. Die Bezeichnung der Veranstaltung ist nicht entscheidend. Versichert sind bei einer Dankveranstaltung einer Kirchengemeinde auch die ehrenamtlichen Helfe...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.42 Spielerei

Rz. 102 Zwar stehen Spielerei und Neckerei grundsätzlich nicht im inneren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit (BSG, Urteil v. 29.5.1962, 2 RU 113/60; Urteil v. 24.7.1985, 9b RU 58/84). Gleichwohl lässt sich kaum eine höchstrichterliche Entscheidung finden, mit der der innere Zusammenhang unter diesem Gesichtspunkt letztlich verneint worden wäre. Dafür ist Folgendes ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.2 Allgemeingefahr

Rz. 40 Allgemeingefahren treffen alle Menschen, die sich in dem betreffenden Gebiet aufhalten, gleichermaßen. Sie stehen daher zunächst einmal nicht im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit. Dazu gehören Naturkatastrophen wie Erdbeben oder Überschwemmungen, ferner kriegerische Ereignisse, Unruhen, Epidemien usw. Der innere Zusammenhang besteht nur dann, wenn de...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.5.1 Generelle und individuelle Kausalität

Rz. 30 Nimmt der Verordnungsgeber eine Erkrankung in die Berufskrankheitenliste auf, so erkennt er nur den generellen Ursachenzusammenhang zwischen ihr und den jeweiligen Einwirkungen verbindlich an (BSG, Urteil v. 26.2.1992, 9a RV 4/91). Der generelle Ursachenzusammenhang zwischen den Einwirkungen und der Krankheit bei der Prüfung der Voraussetzungen einer Berufskrankheiten...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4.1 Abgrenzung zu den Listen-Berufskrankheiten

Rz. 59 Abs. 2 enthält eine Öffnungsklausel, wonach unter bestimmten Voraussetzungen eine Krankheit, die nicht in der Berufskrankheitenliste der Anlage 1 zur BKV aufgeführt ist, "wie eine Berufskrankheit" anzuerkennen ist und Leistungen zu gewähren sind. Es handelt sich dabei um einen gesetzgeberischen Kompromiss. Um der Praktikabilität willen sieht Abs. 1 ein Listensystem vo...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.6.3 Besonderheiten in der Seefahrt (Abs. 1 Satz 3, § 2 BKV)

Rz. 35 Zieht sich ein Seemann beim Landgang eine Berufskrankheit zu, kann sie an sich nicht entschädigt werden, weil Landgänge typischerweise nicht zu den versicherten Tätigkeiten zählen. Allerdings können Seeleute praktisch nur an Land und häufig nur in Gebieten (z. B. Tropen oder Subtropen) beurlaubt werden, wo aufgrund klimatischer Einflüsse oder (un)hygienischer Zustände...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.4 Ankleiden/Umkleiden

Rz. 42 Das Anziehen der Kleidung und das Umkleiden stellt grundsätzlich eine dem eigenwirtschaftlichen Bereich zuzurechnende unversicherte Tätigkeit dar. Der innere Zusammenhang besteht ausnahmsweise dann, wenn Schutzkleidung angelegt wird, die vor Arbeitsunfällen schützen soll (BSG, Urteil v. 31.1.1980, 8a RU 46/79), oder wenn die Kleidung bei der Tätigkeit üblich oder vorg...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.6.1 Bestimmte Gefährdungsbereiche (Abs. 1 Satz 2 HS 2 1. Alt.)

Rz. 33 Die Rechtsverordnung kann bestimmen, dass Krankheiten nur dann Berufskrankheiten sind, wenn sie durch Tätigkeiten in bestimmten Gefährdungsbereichen verursacht worden sind; denn bestimmte Krankheiten treten nur in bestimmten Gefährdungsbereichen überhäufig auf, z. B. Infektionskrankheiten bei Beschäftigten in Krankenhäusern, Emphysembronchitis bei Bergleuten.mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.35 Pausen

Rz. 95 Während der regelmäßig vorgesehenen Pausen oder auch während einer durch eine Betriebsstörung eingetretenen Arbeitspause besteht weiterhin Versicherungsschutz. Verunglückt ein Versicherter unter ungeklärten Umständen an seinem Arbeitsplatz, wo er zuletzt betriebliche Arbeit verrichtet hatte, so entfällt der Versicherungsschutz nur dann, wenn bewiesen wird, dass er die...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.8 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Rz. 45a Mit dem Gang zum Postbriefkasten, der mit der objektivierten Handlungstendenz zurückgelegt wird, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber zu übermitteln, erfüllt der Arbeitnehmer eine arbeitsvertragliche (Neben-)Pflicht und befindet sich daher auf einen Betriebsweg gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 (BSG, Urteil v. 30.3.2023, B 2 U 1/21 ...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.5.3 Der aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand

Rz. 31a Zur Klärung des Ursachenzusammenhanges zwischen beruflichen Einwirkungen und der Erkrankung ist in jedem Einzelfall unter Zuhilfenahme medizinischen Sachverstandes zu prüfen, ob Erfahrungssätze für oder gegen den Zusammenhang sprechen. Diese Erfahrungssätze müssen dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand in der medizinischen Wissenschaft entsprechen (BSG, Urt...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 1 UVEG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie übernimmt überwiegend die zuvor in §§ 548 bis 550 RVO enthaltenen Regelungen. Dabei entspricht Abs. 1 Satz 1 § 548 Abs. 1 Satz 1 RVO, Abs. 1 Satz 2 normiert den bisher durch Richterrecht herausgebildeten Unfallbegriff, § 548 Abs. 1 Satz 2 RVO wird nicht üb...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.9 Arztbesuch/Ärztliche Untersuchung

Rz. 46 Grundsätzlich gehören alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Diagnose und der Behandlung von Erkrankungen, Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit zum unversicherten privaten Bereich. Der innere Zusammenhang besteht jedoch bei Impfungen, die aus besonderen betrieblichen Gründen erforderlich werden (vgl. Rz. 87). Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.1.3 Einwirkung

Rz. 6 Das Ereignis muss auf den Körper einwirken. Infolgedessen setzt das Unfallereignis begrifflich voraus, dass eine Einwirkung, d. h. ein – wenn auch geringfügiger – Gesundheitsschaden festgestellt werden kann (z. B. eine leichte Prellung). Folge: Ein wirkungsloses Ereignis ist kein Unfallereignis! Praxis-Beispiel Lässt sich nicht feststellen, dass der später eingetretene ...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.2.7 Eventuelle Listenvorbehalte

Rz. 50 Die Rechtsverordnung kann bestimmte Zusatzvoraussetzungen aufstellen, die den Anwendungsbereich der Berufskrankheit erweitern (Zeiten des Landurlaubs in der Seefahrt, Abs. 1 Satz 3, § 2 BKV) oder auf bestimmte Gefährdungsbereiche (Abs. 1 Satz 2, HS 2 1. Alt.) bzw. Personen beschränken, die die gefährdende Tätigkeit unterlassen (Abs. 1 Satz 2, HS 2 2. Alt.).mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.1.1 Von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis

Rz. 4 Das Ereignis muss von außen einwirken (BSG, Urteil v. 9.5.2006, B 2 U 1/05 R). Damit sind Vorgänge jeglicher Art, z. B. auch ein Stolpern oder ein irgendwie gearteter Sturz umfasst. Es wird lediglich klargestellt, dass eine (körper)innere Ursache (z. B. ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall, ein epileptischer Anfall) kein Unfallereignis darstellt. Allerdings kann die inner...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.6.1.3 Erkrankung an einer solchen Krankheit

Rz. 82 Die im Einzelfall bei dem Versicherten festgestellte Erkrankung muss die Merkmale eines Berufskrankheitentatbestands erfüllen. Alle dort aufgeführten Krankheitsmerkmale müssen feststellbar sein. Benennt der Berufskrankheitentatbestand die Erkrankung nicht hinreichend konkret oder benennt er verschiedene Krankheitsbilder (z. B. Erkrankungen durch …), so muss die festge...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.5 Rückwirkung

Rz. 76 Der am 1.1.2021 in Kraft getretene Abs. 2a enthält eine Rückwirkungsregelung für diejenigen Fälle, in denen Versicherte bei der Aufnahme einer Krankheit in die Berufskrankheitenliste (Anlage 1 zur BKV) bereits erkrankt sind (Bestandsfälle). Der Eintritt des Versicherungsfalls wird für alle Bestandsfälle im Gesetz festgelegt. Gemäß Abs. 2a Nr. 1 ist für Fälle des Abs. 1...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.1.1 Grundlagen

Rz. 10 Der Unfall muss sich gemäß Abs. 1 Satz 1 infolge einer versicherten Tätigkeit ereignet haben. Dabei handelt es sich im Kern nicht um einen Kausalzusammenhang, sondern um eine sachlich-rechtliche Beziehung zu der versicherten Tätigkeit, die in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend als innerer (oder sachlicher) Zusammenhang bezeichnet wird. Die Unfallversicherun...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.5 Ort der Tätigkeit

Rz. 126 Ort der Tätigkeit ist das gesamte Betriebsgelände. Daher beginnt und endet der Weg nach Abs. 2 mit dem Durchfahren oder Durchschreiten des Werktores (BSG, Urteil v. 22.9.1988, 2 RU 11/88). Der Weg innerhalb des Betriebsgeländes ist unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsweg versichert (vgl. dazu im Einzelnen Rz. 58 bis 62).mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.11 Unterrichtung der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle (Abs. 7)

Rz. 109 Die Unterrichtungspflicht nach Abs. 7 entsteht nur dann, wenn die Entscheidung des Unfallversicherungsträgers von der Stellungnahme des staatlichen Gewerbearztes abweicht und wenn dieser eine gutachtliche Stellungnahme zum Vorliegen der Berufskrankheit abgegeben hat. Die Unterrichtungspflicht begründet keine Pflicht zur gesonderten Begründung der getroffenen Entschei...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.1.3 Eigenwirtschaftliche Tätigkeit

Rz. 13 Tätigkeiten, die von der Handlungstendenz her dem privaten unversicherten Bereich zuzuordnen sind, werden als eigenwirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet. Typischerweise gehören dazu die Nahrungsaufnahme, die Verrichtung der Notdurft, die körperliche Reinigung sowie Betätigungen, die der Erholung oder der Vergnügung dienen. Doch darf nicht allein auf die Art der Betätig...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4.3.4 Ursachenzusammenhang im Einzelfall

Rz. 70 Ebenso wie bei der Anerkennung nach Abs. 1 muss auch bei der Anerkennung wie eine Berufskrankheit die haftungsbegründende und die haftungsausfüllende Kausalität im Einzelfall geprüft werden. Der ursächliche Zusammenhang zwischen der gefährdenden Einwirkung bei der versicherten Beschäftigung und zwischen dieser Einwirkung und der Erkrankung müssen mit Wahrscheinlichkei...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.3 Kausalitätslehre von der rechtlich wesentlichen Bedingung

Rz. 17 Ebenso wie im Zivil- und Strafrecht hat auch die Kausalitätsbeurteilung im Sozialrecht und speziell in der gesetzlichen Unfallversicherung die Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne als Ausgangspunkt. Danach besteht der Ursachenzusammenhang dann, wenn eine Ursache (die Bedingung) nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass die Wirkung (der Erfolg) en...mehr