Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trainee / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Trainee ist nicht geschützt – es gibt hierzu auch keine gesetzlichen Vorgaben. Danach werden als Trainees in der Regel Hochschulabsolventen eingestellt, die das Unternehmen zur Fach- oder Führungskraft ausbildet. Hierfür durchlaufen Trainees im Rahmen einer praktischen Ausbildung, deren Länge in der Regel zwischen 6 Monaten und 2 Jahren variiert, sämtlich...mehr

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Sommer, SGB XI § 91 Kostenerstattung

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift stellt eine Ausnahmeregelung zu den Sachleistungsnormen dieses Buches dar (insbesondere §§ 36 und 43). Die Pflegebedürftigen schließen einen Vertrag mit den zugelassenen Pflegeeinrichtungen. Der Preis für die zu erbringenden Leistungen wird dabei frei ausgehandelt. Die Bezahlung der Leistung wird ebenfalls unmittelbar im Verhältnis von Pfleg...mehr

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Sommer, SGB XI § 86 Pflegesatzkommission

1 Allgemeines Rz. 1 Mit dieser Rechtsvorschrift wird grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, die Vereinbarung der Pflegesätze i. S. d. § 85 einer landesweit tätigen Pflegesatzkommission zu übertragen. 2 Rechtspraxis 2.1 Bildung und Funktion regional oder landesweit tätiger Pflegesatzkommissionen Rz. 2 Mit der Bildung von Pflegesatzkommissionen, die nach ihrer eigenen Entscheidun...mehr

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Sommer, SGB XI § 85 Pflegesatzverfahren

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 2, 3 und 6 der Vorschrift wurden durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkung zum 1.7.2008 geändert. 1 Allgemeines Rz. 1a Die Vorschrift, überschrieben mit "Pflegesatzverfahren", verpflichtet die Träger von Pflegeheimen und die Leistungsträge...mehr

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Sommer, SGB XI § 87a Berechnung und Zahlung des Heimentgelts

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist in das SGB XI eingefügt worden durch das Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz -PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) und zum 1.1.2002 in Kraft getreten. Sie hat zum 1.7.2008 erhebliche Erweiterungen erfahren durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentw...mehr

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Sommer, SGB XI § 89 Grundsätze für die Vergütungsregelung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 2 und 3 der Vorschrift sind durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkung zum 1.7.2008 geändert worden. 1 Allgemeines Rz. 1a Die Bemessungsgrundsätze und das Verfahren für die Vergütungsregelung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirt...mehr

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Sommer, SGB XI § 90 Gebührenordnung für ambulante Pflegeleistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 wurde durch die Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) mit Wirkung zum 8.11.2006 geändert. 1 Allgemeines Rz. 1a Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann das Bundesministerium für Gesundheit mit Zustimmung des Bundes...mehr

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Sommer, SGB XI § 43 Inhalt der Leistung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 In § 43, seit 1.7.1996 in Kraft, sind Anspruch, Voraussetzungen sowie Inhalt und Umfang der vollstationären Pflege geregelt. Das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkung zum 1.7.2008 erhöhte die Leistungsbeträge der Pflegestufe III sowie bei Härtefälle...mehr

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Sommer, SGB XI § 88 Zusatzleistungen

0 Allgemeines Rz. 1 Die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in ausreichendem Umfang und die Gewährleistung angemessener Entgelte für Unterkunft und Verpflegung wird durch § 84 und § 87 gesichert. Mit § 88 lässt das Gesetz zu, dass Pflegeheim und Pflegebedürftiger über die im Versorgungsvertrag vereinbarten notwendigen Leistungen hinaus (vgl. § 72 Abs. 1 Satz 2) gesonde...mehr

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Sommer, SGB XI § 87a Berech... / 3 Literatur

Rz. 10 Kostorz, Zum Verhältnis von SGB XI und Heimgesetz, SGb 2003 S. 259. Renn, Das pflegeversicherungs- und heimrechtliche Differenzierungsverbot, PflR 2005 S. 489.mehr

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Sommer, SGB XI § 92a Pflegeheimvergleich

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 92a ist mit Wirkung zum 1.1.2002 durch das Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz – PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) geschaffen worden. Die Vorschrift ist dann durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgeset...mehr

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Sommer, SGB XI § 45b Zusätzliche Betreuungsleistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG) v. 14.12.2001 (BGBl. I S. 3728) zum 1.1.2002 in das SGB XI eingefügt. Durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) wurden die Leistungen zum 1.7.2008 erheblich ausgeweitet und auch Versic...mehr

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Sommer, SGB XI § 86 Pfleges... / 3 Literatur

Rz. 13 Griep, Gesetzes-Flickschusterei an Stelle von Verträgen? Auswirkungen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes auf das SGB-XI-Leistungserbringungsrecht, PflR 2009 S. 267. ders., Wie kann die Wirksamkeit leistungserbringungsrechtlicher Rahmenregelungen des SGB XI verbessert werden, Sozialrecht aktuell 2009 S. 161.mehr

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Sommer, SGB XI § 85 Pfleges... / 2.2 Pflegekassen, sonstige Sozialversicherungsträger, Arbeitsgemeinschaften, Träger der Sozialhilfe

Rz. 11 Als Pflegesatz- oder Vertragspartei aufseiten der Leistungsträger bestimmt Abs. 2 die Pflegekassen, sonstige Sozialversicherungsträger, die für die Bewohner des Pflegeheims zuständigen Träger der Sozialhilfe und die Arbeitsgemeinschaften all dieser Träger. Rz. 12 Die näheren Bestimmungen zur Pflegekasse regelt § 46; dort wird unter anderem festgelegt, dass bei jeder Kr...mehr

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Sommer, SGB XI § 45d Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkung zum 1.7.2008 in das SGB XI eingefügt worden. Das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBI. I S. 2246), zum 30.10.20...mehr

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Sommer, SGB XI § 92b Integr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift hat durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 Eingang in das SGB XI gefunden.mehr

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Sommer, SGB XI § 87a Berech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist in das SGB XI eingefügt worden durch das Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz -PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) und zum 1.1.2002 in Kraft getreten. Sie hat zum 1.7.2008 erhebliche Erweiterungen erfahren durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegev...mehr

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Sommer, SGB XI § 91 Kostene... / 3 Literatur

Rz. 9 Griep und Renn, Vertragslose Entgelte und § 91 SGB XI – Zwei Damoklesschwerter für die Pflegeheime?, PflR 1998 S. 2. Holst, Zur Preisbildung in der stationären Pflege, Fokus Pflegeversicherung 2009 S. 201. Udsching, Die vertragsrechtliche Konzeption der Pflegeversicherung, NZS 1999 S. 473.mehr

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Sommer, SGB XI § 43b Inhalt der Leistung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 43b trat mit dem Zweiten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) zum 1.1.2017 in Kraft. 1 Allgemeines Rz. 2 Die zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen war bis 31.12.2016 in § 87b lediglich als verg...mehr

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Sommer, SGB XI § 45a Berechtigter Personenkreis

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG) v. 14.12.2001 (BGBl. I S. 3728) zum 1.1.2002 eingeführt und zuletzt geändert worden durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874). 1 Allgemeines Rz. 2 Nach übereinstimmender Auffassung aller i...mehr

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Sommer, SGB XI § 44a Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkung zum 1.7.2008 in das SGB XI eingefügt und regelt den Anspruch auf Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitsförderung. Das Gesetz zur besseren Vereinbarkei...mehr

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Sommer, SGB XI § 92b Integrierte Versorgung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift hat durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 Eingang in das SGB XI gefunden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift erweitert die Möglichkeiten, die der Gesetzgeber mit Schaffung der §§ 140a ff. SGB V...mehr

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Sommer, SGB XI § 45c Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG) v. 14.12.2001 (BGBl. I S. 3728) zum 1.1.2002 eingefügt. Das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) erhöhte das Fördervolumen von 20 Mio. EUR auf insgesamt 50 Mio. EUR und ergänzte die Vorschr...mehr

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Sommer, SGB XI § 35 Erlöschen der Leistungsansprüche

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 33 trat durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.4.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft. Durch das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2983) ist die Vorschrift um einen Satz 2 mit Wirkung zum 1.5.2011 erweitert worden...mehr

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Sommer, SGB XI § 45d Förder... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Nach § 45c Abs. 1 fördert der Spitzenverband Bund der Pflegekassen die Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und -konzepten mit einem Gesamtetat von 25 Mio. EUR. Die dabei bestehenden Möglichkeiten werden durch Abs. 1 nunmehr erweitert. Es wird mittelfristig zu bewerten sein, ob diese Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zu einem fruchtbaren Zusammenwirken...mehr

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Sommer, SGB XI § 44a Zusätz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Auch wenn § 44a Bestandteil des mit "Leistungen für Pflegepersonen" überschriebenen Vierten Abschnittes des Vierten Kapitels ist, beabsichtigt die Vorschrift etwa im Gegensatz zu § 44 keine allgemeine Ausweitung von flankierenden sozialen Leistungen für Pflegepersonen, sondern dient der Absicherung derjenigen Angehörigen, die sich als Beschäftigte unter den Voraussetzu...mehr

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Sommer, SGB XI § 85 Pfleges... / 2.7 Einigung und Abschluss der Pflegesatzvereinbarung

Rz. 27 Der Abschluss der Pflegesatzvereinbarung erfordert zunächst die Einigung zwischen den Vertragsparteien, die an der Pflegesatzverhandlung teilgenommen haben. Die Regelung über das Zustandekommen der Pflegesatzvereinbarung entspricht den allgemeinen Grundsätzen des Vertragsrechts. Sie stellt klar, dass für einen rechtswirksamen Abschluss der Pflegesatzvereinbarung die Z...mehr

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Sommer, SGB XI § 43b Inhalt... / 3 Literatur

Rz. 6 Betreuungskräfte-RL (Richtlinien nach § 53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23. November 2016 in Kraft ab 1.1.2017), veröffentlicht auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes im Internet unter https://gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversi...mehr

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Sommer, SGB XI § 86 Pfleges... / 2.3 Abschluss von Rahmenvereinbarungen

Rz. 9 Der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Sicherstellung einer wirksamen und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung obliegt der Selbstverwaltung auf Landesebene (vgl. § 75). Vereinbarungen dieser Art können auch die Grundregeln des Pflegesatzverfahrens und die hiermit verbundenen Abwicklungsfragen kollektiv und landesweit beinhalten. Falls aufgrund solcher rahmenve...mehr

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Sommer, SGB XI § 35 Erlösch... / 2 Rechtspraxis

Rz. 1b Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlischt dem Grunde nach auch der Leistungsanspruch. Wann die Mitgliedschaft endet, bestimmt § 49 Abs. 1 Satz 2. Nach Maßgabe dieser Vorschrift ist dies mit dem Tod des Mitglieds der Fall oder mit Ablauf des Tages, an dem die Voraussetzungen des § 20 oder des § 21 entfallen, sofern nicht das Recht zur Weiterversicherung nach § 26 ausgeü...mehr

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Sommer, SGB XI § 91 Kostene... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zugelassene Pflegeeinrichtungen ohne vertragliche Vergütungsregelung Rz. 2 Voraussetzung hierfür ist, dass ein Versorgungsvertrag i.S.d. § 72 vorhanden ist, der die Pflegeeinrichtung als "zugelassen" ausweist. Wenn solche zugelassenen Pflegeeinrichtungen bewusst auf den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen verzichten oder den Abschluss einer Vergütung...mehr

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Sommer, SGB XI § 45b Zusätz... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzungen für die Leistungsgewährung Rz. 3 § 45b normiert die Rechtsfolge zu dem Tatbestand des § 45a. Es ist daher zunächst zu ermitteln, ob der Hilfebedürftige die Erfordernisse des § 45a erfüllt, also der Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in der vorgesehenen Art und Weise festgestellt ist (vgl. Komm. zu § 45a Abs. 1). Näheres ergibt sich aus der a...mehr

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Sommer, SGB XI § 87a Berech... / 2 Rechtspraxis

2.1 Berechnung des Heimentgelts und Pflegeplatzgarantie (Abs. 1) Rz. 2 Abs. 1 Satz 1 knüpft an die Vorschriften des § 82 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 an. Danach erhalten zugelassene Pflegeheime eine leistungsgerechte Vergütung für die allgemeinen Pflegeleistungen (Pflegesätze, vgl. § 84 Abs. 1), ein angemessenes Entgelt für Unterkunft und Verpflegung sowie, soweit gesetzlich mö...mehr

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Sommer, SGB XI § 43b Inhalt... / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungsanspruch Rz. 4 Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen haben einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Aufgabe der Betreuungskräfte ist es u. a., in enger Kooperation mit den Pflegekräften bei alltäglichen Aktivitäten wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen, Lesen, Basteln usw. zu begleiten und zu unterstützen. Zugelassene stationäre Pflegeei...mehr

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Sommer, SGB XI § 89 Grundsä... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vereinbarung der Vergütung für ambulante Pflegeleistungen und hauswirtschaftliche Versorgung Rz. 4 Der Rechtsanspruch des Pflegebedürftigen auf Pflegesachleistungen in der sozialen Pflegeversicherung wird in § 36 Abs. 1 näher definiert und als häusliche Pflegehilfe mit den Bestandteilen Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bezeichnet. Rz. 5 Im Vergütungsrecht des...mehr

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Sommer, SGB XI § 90 Gebühre... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde durch die Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) mit Wirkung zum 8.11.2006 geändert.mehr

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Sommer, SGB XI § 90 Gebühre... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung Rz. 2 Die Gebührenordnung soll die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen einschließlich hauswirtschaftlicher Versorgung regeln, soweit die Versorgung von der Leistungspflicht der Pflegeversicherung umfasst ist. Darunter fallen mit einem Blick in das Vierte Kapitel (§ 36) nur die Pflegesachleistungen, die wiederum unter de...mehr

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Sommer, SGB XI § 43 Inhalt ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vorrangige Leistungen Rz. 2 In Abs. 1 wird nochmals der in § 3 als Grundsatz normierte Vorrang häuslicher oder teilstationärer Pflege betont. Ist häusliche oder teilstationäre Pflege möglich und zumutbar und wird gleichwohl vollstationär gepflegt, so erlöschen Leistungsansprüche indes nicht vollständig. Die soziale Pflegeversicherung übernimmt allerdings in derartigen Fäl...mehr

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Sommer, SGB XI § 86 Pfleges... / 2 Rechtspraxis

2.1 Bildung und Funktion regional oder landesweit tätiger Pflegesatzkommissionen Rz. 2 Mit der Bildung von Pflegesatzkommissionen, die nach ihrer eigenen Entscheidung regional oder landesweit tätig werden, ist den Vertragsparteien nach § 85 Abs. 2 die Funktion und Verantwortung im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen entzogen. An ihre Stelle tritt die Pflegesatzkommission in fo...mehr

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Sommer, SGB XI § 45d Förder... / 3 Literatur

Rz. 8 Dahm, Einige Hinweise zur Reform der Pflegeversicherung, Die Leistungen 2008 S. 193. Dietrich, Selbsthilfe – Experten in eigener Sache, SF-Medien Nr. 172 S. 39.mehr

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Sommer, SGB XI § 45a Berech... / 2 Rechtspraxis

2.1 Personenkreis Rz. 3 Seit dem Inkrafttreten der Regelung ist der Personenkreis der Pflegebedürftigen der Pflegestufen I, II oder III mit einem auf Dauer bestehenden erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung anspruchsberechtigt. Mit Wirkung zum 1.7.2008 ist dieser Personenkreis durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz auf die Hilfebedürftigen der sog....mehr

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Sommer, SGB XI § 88 Zusatzl... / 1 Rechtspraxis

1.1 Komfortleistungen bei Unterkunft und Verpflegung Rz. 2 Auch vor Einführung des PflegeVG war es Pflegeheimen erlaubt, Zusatzleistungen bei Unterkunft und Verpflegung anzubieten und gesondert zu berechnen. Dies ist den Pflegeheimen auch weiterhin gestattet, allerdings beschränkt auf klar abgegrenzte Leistungen, die nicht wegen Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit im Einz...mehr

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Sommer, SGB XI § 89 Grundsä... / 3 Literatur

Rz. 19 Renn, Das pflegeversicherungs- und heimrechtliche Differenzierungsverbot, PflR 2005 S. 489. Udsching, Die vertragsrechtliche Konzeption der Pflegeversicherung, NZS 1999 S. 473.mehr

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Sommer, SGB XI § 43 Inhalt ... / 2.3 Finanzierung der Heimkosten

Rz. 15 Die Pflegekasse trägt den pflegebedingten Aufwand für die im Einzelfall erforderlichen Leistungen der Grundpflege, der aktivierenden Pflege und für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, soweit Letztere nicht von den Krankenkassen oder anderen Leistungsträgern zu tragen sind. Hinzu kommt der Aufwand für die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung. Die...mehr

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Sommer, SGB XI § 87a Berech... / 2.1 Berechnung des Heimentgelts und Pflegeplatzgarantie (Abs. 1)

Rz. 2 Abs. 1 Satz 1 knüpft an die Vorschriften des § 82 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 an. Danach erhalten zugelassene Pflegeheime eine leistungsgerechte Vergütung für die allgemeinen Pflegeleistungen (Pflegesätze, vgl. § 84 Abs. 1), ein angemessenes Entgelt für Unterkunft und Verpflegung sowie, soweit gesetzlich möglich (vgl. § 82 Abs. 3), einen anteiligen Umlagebetrag für ihre...mehr

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Sommer, SGB XI § 45d Förder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkung zum 1.7.2008 in das SGB XI eingefügt worden. Das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBI. I S. 2246), zum 30.10.2012 in Kraft getrete...mehr

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Sommer, SGB XI § 85 Pfleges... / 2 Rechtspraxis

Rz. 7 Wer die Parteien der Pflegesatzvereinbarung sind, bestimmt Abs. 2 Satz 1. Es sind dies der Träger des Pflegeheims auf der einen Seite und die Pflegekassen oder sonstigen Sozialversicherungsträger, die für die Bewohner des Pflegeheims zuständigen Träger der Sozialhilfe sowie die Arbeitsgemeinschaften dieser Träger auf der anderen Seite. Es ist allerdings eine weitergehende V...mehr

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Sommer, SGB XI § 91 Kostene... / 2.2 Eingeschränkte Kostenerstattung

Rz. 4 Die nach dieser Vorschrift vorgesehene Kostenerstattung ist zunächst beschränkt auf den Anteil der pflegebedingten Aufwendungen. Dieser Anteil deckt sich mit den durch Pflegesätze finanzierten Pflegeleistungen nach § 84. Rz. 5 Darüber hinaus richtet sich die Erstattung nach der Höhe des individuellen Leistungsanspruchs des Pflegebedürftigen nach dem Dritten Abschnitt de...mehr

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Sommer, SGB XI § 45b Zusätz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG) v. 14.12.2001 (BGBl. I S. 3728) zum 1.1.2002 in das SGB XI eingefügt. Durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) wurden die Leistungen zum 1.7.2008 erheblich ausgeweitet und auch Versicherte mit eingeschr...mehr

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Sommer, SGB XI § 44a Zusätz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkung zum 1.7.2008 in das SGB XI eingefügt und regelt den Anspruch auf Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitsförderung. Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pfle...mehr