Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.8.7 Verfahrensbeschreibung zur Durchführung des Rentensplittings

Rz. 61 Um den Ehegatten/Lebenspartnern, die ein Rentensplitting i. S. v. § 120a in Erwägung ziehen, eine geeignete Entscheidungshilfe zu bieten, haben die Rentenversicherungsträger das Verfahren zur Durchführung des Rentensplittings in folgende Phasen gegliedert: Erteilung von individuellen und gemeinsamen Splittingauskünften, Durchführung von Probeberechnungen (Berechnung von...mehr

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Jung, SGB VII § 93 Jahresar... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Bestimmung ist am 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in Kraft getreten. Abs. 6 Nr. 2 ist mittels des Dritten Wahlrechtsverbesserungsgesetzes v. 29.4.1997 (BGBl. I S. 968) geändert worden. Die Einbeziehung der Lebenspartner in § 93 Abs. 1 Nr. 3 erfolgte durch das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gle...mehr

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Jansen, SGB VI § 120g Exter... / 2.2 Versicherungs- und leistungsrechtliche Auswirkungen einer externen Teilung

Rz. 9 Nach Eingang des Kapitalbetrags zur Begründung von dynamischen Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 187 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) wird dem Versicherungskonto der ausgleichsberechtigten Person gemäß § 76 Abs. 2 Satz 1 ein Zuschlag an Entgeltpunkten gutgeschrieben. Dabei wird der vom Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person gezahlte Kapi...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 3 Rechtsprechung

Rz. 39 Das Ausscheiden aus dem knappschaftlichen Betrieb beruht auf einem Arbeitsplatzmangel und nicht auf in der Person des Versicherten liegenden Gründen, wenn dem Versicherten kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann, der seinem Gesundheitszustand entspricht: BSG, Urteil v. 7.7.1970, 5 RKn 65/70. Verminderte Berufsfähigkeit im Bergbau muss nicht schon bei Aufgab...mehr

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Jansen, SGB VI § 184 Fällig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das WFG v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) ist mit Wirkung zum 1.10.1996 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 geändert worden. Das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) hat mit Wirkung zum 1.8.2004 Abs. 1 redaktionell angepasst. Durch das ...mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Ein abschlagsfreier Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte besteht grundsätzlich für Versicherte, die ihr 65. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 45 Jahren gemäß § 51 Abs. 3a, § 244 Abs. 3 erfüllt haben (§ 38). Die Prüfung eines Anspruchs auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist allerdings für Versicherte, die vor dem 1.1.1...mehr

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Jansen, SGB VI § 191 Meldep... / 2.2 Bezieher von Sozialleistungen

Rz. 3 Für die gemäß § 3 Satz 1 Nr. 3 Versicherungspflichtigen (Bezieher von Krankengeld, Krankengeld als Organspender, Verletztengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld oder Versorgungskrankengeld) sind die Leistungsträger (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungsträger, Kriegsopferfürsorgestellen) meldepflichtig. Ab dem 1.1.2015 ist die Vers...mehr

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Jung, SGB VII § 166 Auskunf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift konkretisiert einerseits als Spezialvorschrift die in den §§ 191, 192 geregelten Mitteilungs- und Auskunftspflichten des Unternehmers gegenüber dem zuständigen Unfallversicherungsträger hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Beitragserhebung. Andererseits enthält die Bestimmung Regelungen zu entsprechenden Prüfungs- und Überwachungsbefugnissen der Unfallvers...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.5 Wartezeit

Rz. 20 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit umfasst 15 Jahre (§ 237 Abs. 1 Nr. 5, § 243b Nr. 1); das sind gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 180 Kalendermonate. Auf die Wartezeit von 15 Jahren sind Kalendermonate mit Beitrags- und Ersatzzeiten anzurechnen (§ 244 Abs. 2). Kalendermonate, die nur teilweise mit Beitrags- ...mehr

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Jung, SGB VII § 167 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bestimmung nennt die Berechnungsgrundlagen für den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung in den Fällen, in denen Lohnsummen oder entgeltbezogene Parameter (vgl. insoweit beispielhaft §§ 155, 156) maßgeblich für die Beitragsberechnung sind. Entsprechend kommt die Vorschrift z. B. nicht für die Beitragserhebung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung zur...mehr

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Jansen, SGB VI § 183 Erhöhu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 183 legt die Auswirkungen eines Versorgungsausgleichs auf die Nachversicherung für den Personenkreis fest, der die Minderung der Versorgungsbezüge durch Zahlung eines Kapitalbetrages abgewandt hat oder wenn der Träger der Versorgungslast bereits Leistungen des Rentenversicherungsträgers erstattet bzw. abgelöst hat. Durch die Strukturreform des Versorgungsausgleichs ...mehr

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Jung, SGB VII § 193 Pflicht... / 2.1.1 Unfälle von Versicherten in ihrem Unternehmen

Rz. 3 Anzuzeigen sind alle Unfälle, ganz gleich, ob sie als Arbeitsunfälle eingestuft werden oder nicht. Die Wertung, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt, ist dem Unfallversicherungsträger vorbehalten. Die Anzeige ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck (vgl. Anhang 1 zur UVAV v. 23.12.2001, BGBl. I S. 554) vorzunehmen. Rz. 4 Die Begrifflichkeit "Unfälle im Unternehmen"...mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 8, Art. 4 Abs. 1 des Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) v. 23.6.2014 (BGBl. I S. 787) mit Wirkung zum 1.7.2014 als befristete Sonderregelung für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte eingefügt. Abweichend von der in der Grundno...mehr

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Jansen, SGB VI § 192 Meldep... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 192 ersetzt die Regelungen in § 1412a RVO und § 134a AVG. Die Norm regelt die zur Durchführung der Versicherung erforderlichen Meldungen, soweit gemäß § 3 Versicherungspflicht wegen Wehr- oder Zivildienst besteht. Grundlage für das Meldeverfahren ist die Datenerfassungs- und -übertragungsverordnung (DEÜV) v. 10.2.1998 i. d. F. des Achten Gesetzes zur Änderung des Vie...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.3 Zeitpunkt des Anspruchs auf Durchführung eines Rentensplittings

Rz. 24 Die Anspruchsvoraussetzungen für die Durchführung eines Rentensplittings ergeben sich für Ehegatten/Lebenspartner, die zu ihren Lebzeiten eine gemeinsame Erklärung zum Rentensplitting abgegeben haben, aus § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2. Für überlebende Ehegatten/Lebenspartner, die nach dem Tod des anderen Ehegatten/Lebenspartners ein Rentensplitting allein herbeiführen wol...mehr

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Jansen, SGB VI § 35 Regelal... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 35 ist durch Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Die Vorschrift enthielt die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Regelaltersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres für Versicherte aller Geburtsjahrgänge. Durch Art. 1 Nr. 8 des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) wurde...mehr

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Jansen, SGB VI § 187a Zahlu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.8.1996 eingeführt. Durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2000 (BGBl. I S. 403) ist mit Wirkung zum 1.1.2002 Abs. 2 Satz 2 geändert worden. Das Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen d...mehr

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Jung, SGB VII § 182 Berechn... / 2.3 Satzungsermächtigung (Abs. 3)

Rz. 9 Die Regelung enthält eine Satzungsermächtigung für Unternehmen ohne Bodenbewirtschaftung wie etwa Jagden, Imkereien, Schweinemästereien, Fischzuchtbetriebe oder Nebenunternehmen i. S. v. § 131 . So wird in der Satzung im Hinblick auf den Beitrag für Imkereien die Zahl der Bienenstöcke als Maßstab herangezogen. Der Beitrag für Jagden bestimmt sich anhand der Größe der be...mehr

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Jung, SGB VII § 82 Regelber... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift geht im Wesentlichen auf das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zurück. Gemäß Art. 3 Nr. 9 des Dritten Wahlrechtsverbesserungsgesetzes v. 29.4.1997 (BGBl. I S. 968) ist die Bestimmung in Abs. 2 Satz 3 modifiziert worden. Inhaltlich ist § 82 mit den früheren §§ 571 Abs. 1 und 2 und 576 Abs. 1 bis 5 und Abs. 7 RVO zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 183 Erhöhu... / 2.1 Nachversicherung bei Versorgungsausgleich

Rz. 2 Anwartschaften des ausgleichspflichtigen Ehegatten bzw. Lebenspartners auf Beamtenversorgung bzw. Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen i. S. d. § 1587b Abs. 2 Nr. 1 BGB werden dadurch ausgeglichen, dass das Familiengericht Rentenanwartschaften unmittelbar zugunsten des ausgleichsberechtigten Ehegatten bzw. Lebenspartners begründet. Die hieraus entstehenden Au...mehr

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Jung, SGB VII § 193 Pflicht... / 2.2 Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Berufskrankheit (Abs. 2)

Rz. 9 Die Anzeigepflicht setzt lediglich Anhaltspunkte voraus. Da dem Unternehmer keine medizinischen Erkenntnisse zur Verfügung stehen, kann es sich um Indizien jedweder Art handeln. Es müssen allerdings Anhaltspunkte für eine Berufskrankheit sein; Anhaltspunkte für eine sonstige Erkrankung sind nicht gemeint. Form und Verfahren bei der Anzeigeerstattung sind in § 4 Abs. 2 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 193 Meldun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) erfolgte mit Wirkung zum 1.1.2004 eine redaktionelle Anpassung. Das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 19.12.2007...mehr

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Jansen, SGB VI § 184 Fällig... / 2.6 Bescheinigung

Rz. 9 Nach Abs. 4 muss die Aufschubbescheinigung, die Beweissicherungsfunktion hat, nur Angaben über den Nachversicherungszeitraum und die Gründe für den Aufschub enthalten. Damit soll erreicht werden, dass sie umgehend nach der Beendigung der Beschäftigung erteilt wird. Rz. 10 Ob darüber hinaus die (zum Teil aufwendige) Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen aus Anlass...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.6 Splittingzuwachs

Rz. 52 § 120a Abs. 8 regelt, dass sich für den Ehegatten/Lebenspartner mit der niedrigeren Anzahl an Entgeltpunkten in der Splittingzeit (§ 120a Abs. 6) ein Splittingzuwachs ergibt. Als Splittingzuwachs ist dabei die Hälfte des Unterschieds an Entgeltpunkten zu berücksichtigen, den die Ehegatten/Lebenspartner jeweils in Summe in der Splittingzeit erworben haben, und zwar una...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.3.2 Erstmaliger Anspruch auf Vollrente wegen Alters eines Ehegatten nach Erreichen der Regelaltersgrenze und Erreichen der Regelaltersgrenze des anderen Ehegatten

Rz. 26 Der Anspruch auf Durchführung des Rentensplittings besteht gemäß § 120a Abs. 3 Nr. 2 auch, wenn ein Ehegatte/Lebenspartner erstmalig nach Ablauf des Monats, in dem er die Regelaltersgrenze erreicht, einen Anspruch auf Vollrente wegen Alters hat und der andere Ehegatte/Lebenspartner die Regelaltersgrenze (§§ 35 Satz 2, 235 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2) erreicht. Gemäß § 35 Sat...mehr

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Jung, SGB VII § 182 Berechn... / 2.1 Beitragsgrundsätze (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift modifiziert für die landwirtschaftliche Unfallversicherung die Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts über die Beitragsberechnungsgrundlagen. Die §§ 152 bis 163 bleiben einschlägig, soweit die Abs. 2 bis 6 keine abweichende Regelung enthalten. Folglich gelten auch im Beitragsrecht der landwirtschaftlichen Unfallversicherung der Grundsatz der nachträgli...mehr

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Jansen, SGB VI § 187b Zahlu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) mit Wirkung zum 1.1.1998 eingefügt worden. Eine redaktionelle Änderung erfolgte durch das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) mit Wirkung zum 1.1.2005. Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 22.11.2011 (BGBl. I S. 3057) ist mit Wirkung zum 1....mehr

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Jansen, SGB VI § 183 Erhöhu... / 2.3 Minderung der Nachversicherungsbeiträge

Rz. 5 Die Nachversicherungsbeiträge mindern sich einmal, wenn der Träger der Versorgungslast bereits Aufwendungen des Trägers der Rentenversicherung zugunsten des ausgleichsberechtigten Ehegatten bzw. Lebenspartners gemäß § 225 Abs. 1 erstattet hat (§ 183 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1). Diese Vorleistung des Trägers der Versicherungslast muss sich bei der Nachversicherung auswirken. M...mehr

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Jansen, SGB VI § 196 Auskun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift, die am 1.1.1992 in Kraft getreten ist, ist durch das Gesetz v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) lediglich in Abs. 2 hinsichtlich der Zahl der Kinder bei Mehrlingsgeburten geändert worden. Die Siebente Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 29.10.2001 (BGBl. I S. 2785) nahm in Abs. 3 mit Wirkung zum 7.11.2001 keine redaktionelle Änderung vor. Mit dem Zweiten G...mehr

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Jansen, SGB VI § 185 Zahlun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 2a wurde durch das WFG v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) mit Wirkung zum 1.10.1996 eingefügt. Das AVmG v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) hat mit Wirkung zum 1.1.2002 in Abs. 1 Satz 3 angefügt und Abs. 2 Satz 2 ergänzt. Durch das Gesetz zur Str...mehr

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Jansen, SGB VI § 180 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Erlass einer Rechtsverordnung, die Näheres über die Erstattung von Beiträgen für behinderte Menschen sowie die Zahlung von Vorschüssen regeln soll. Damit soll die Abwicklung der in § 179 Abs. 1 vorgesehenen Aufwendungserstattung vereinfacht werden. Die Ermächtigung wurde mit Wirkung vom 1.1.200...mehr

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Jansen, SGB VI § 35 Regelal... / 2.2 Erfüllung der allgemeinen Wartezeit

Rz. 4 Nach § 35 Satz 1 Nr. 2 setzt ein Anspruch auf Regelaltersrente grundsätzlich die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voraus. Die allgemeine Wartezeit umfasst 5 Jahre (§ 50 Abs. 1 Satz 1); das sind gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 60 Kalendermonate. Nach § 51 Abs. 1 und 4 werden auf diese Wartezeit Kalendermonate mit Beitragszeiten (echte und fiktive Pflichtbeitragszeiten sowi...mehr

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Jansen, SGB VI § 184 Fällig... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt die Fälligkeit der vom Arbeitgeber/Dienstherrn zu zahlenden Nachversicherungsbeiträge und nennt die Gründe für einen Aufschub der Beitragszahlung, der gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 als Negativvoraussetzung für den Eintritt der Nachversicherungspflicht bedeutsam ist. Eine vergleichbare Regelung enthielt § 1403 RVO bzw. § 125 AVG. Sonderregelungen enth...mehr

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Jung, SGB VII § 82 Regelber... / 2.5 Sonderregelung für Beamte und Berufssoldaten

Rz. 19 Abs. 4 enthält eine Sonderregelung über den JAV für Beamte und Berufssoldaten, die einen Versicherungsfall i. S. d. gesetzlichen Unfallversicherung außerhalb ihres Dienstverhältnisses erleiden. Die Vorschrift regelt die Höhe des JAV für Beamte und vergleichbare Personen, die Leistungen aus der öffentlich-rechtlichen Unfallfürsorge beanspruchen können. Beamte, die außer...mehr

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Jung, SGB VII § 195 Unterst... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Kammern i. S. d. Abs. 1 sind die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern. Ferner gehören Ärzte-, Anwalts- und Notarkammern sowie Landwirtschaftskammern. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Andere Zusammenschlüsse sind z. B. die Innungen. Sie sollen dadurch Unterstützung leisten, dass sie insbesondere Informationen über An-, Um- und Abmeldu...mehr

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Jansen, SGB VI § 194 Gesond... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 194, der in seinen Grundzügen § 1401 Abs. 1 Satz 2 bis 5 RVO/§ 123 Abs. 1 Satz 2 bis 5 AVG entspricht, regelt die Verpflichtung der Arbeitgeber, Sozialleistungsträger, Pflegekassen und privaten Versicherungsunternehmen sog. gesonderte Meldungen über beitragspflichtige Einnahmen zu erstellen, wenn der Versicherte einen Antrag auf Gewährung von Altersrente gestellt ha...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.10 Zuständigkeit bei Durchführung eines Rentensplittings

Rz. 69 § 120d Abs. 3 enthält für die Durchführung eines Rentensplittings spezielle Zuständigkeitsregelungen, da gemäß § 127 für die Versichertenkontoführung der Ehegatten/Lebenspartner im Einzelfall mehrere Rentenversicherungsträger zuständig sein könnten. Der gemeinsame Splittingbescheid soll in diesen Fällen nur von einem Rentenversicherungsträger erteilt werden. Der jewei...mehr

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Jansen, SGB VI § 35 Regelal... / 2.4 Bewilligung der Regelaltersrente von Amts wegen

Rz. 6 Nach § 115 Abs. 3 Satz 1 ist die Regelaltersrente von Amts wegen zu leisten, wenn ein Versicherter bis zur Vollendung seines 67. Lebensjahres eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§ 43 Abs. 1 und 2, § 45 Abs. 1 und 3, § 240 Abs. 1, § 302a, § 302b) oder eine Erziehungsrente (§ 47 Abs. 1 und 3, § 243a) bezogen hat und der Versicherte nicht etwas anderes bestimm...mehr

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Jansen, SGB VI § 181 Berech... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 181, der die Regelungen in § 1402 RVO und § 124 AVG ablöst, regelt die Berechnung der Beiträge und bestimmt, wer sie zu tragen hat, während § 8 Abs. 2 festlegt, wer nachzuversichern ist. Besondere Regelungen für die Nachversicherung beim Ausscheiden aus der Beschäftigung vor dem 1.1.1992 sowie für die Nachversicherung im Beitrittsgebiet enthalten die §§ 277 ff. Die ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.1 Erklärung zur Durchführung eines Rentensplittings

Rz. 5 Gemäß § 120a Abs. 1 können Ehegatten/Lebenspartner grundsätzlich nur gemeinsam bestimmen, dass für sie ein Rentensplitting durchgeführt werden soll. Dieser Grundsatz gilt allerdings nur, wenn beide Ehegatten/Lebenspartner den Zeitpunkt noch erleben, zu dem die Abgabe der Erklärung zum Rentensplitting zulässig ist. Gemäß § 120d Abs. 1 Satz 1 kann eine Erklärung i. S. v....mehr

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Jung, SGB VII § 150 Beitrag... / 2.4 Wechsel der Person des Unternehmers (Abs. 4)

Rz. 12 Bei einem Wechsel der Person des Unternehmers i. S. d. Abs. 4 sind der bisherige Unternehmer und sein Nachfolger als Gesamtschuldner (§§ 421, 422 BGB ) bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Unternehmerwechsel angezeigt wurde, beitragspflichtig. Die gesamtschuldnerische Beitragshaftung bei Unternehmerwechsel ist als Regelung, die der Beitragssicherung dient, nic...mehr

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Jansen, SGB VI § 42 Vollren... / 2.3 Arbeitsrechtliche Möglichkeiten

Rz. 13 Nach Abs. 1 der Vorschrift können Versicherte eine Altersrente in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Höhe von mindestens 10 % der Vollrente in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bestimmt Abs. 3, dass Versicherte von ihrem Arbeitgeber die Erörterung einer möglichen Einschränkung der Arbeitszeit verlangen können und der Arbeitgeber zu konkreten Vorschlägen eines...mehr

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Jansen, SGB VI § 123 Berech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 123 ist durch Art. 1, Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch Art. 7 Nr. 6 des 4. Euro-Einführungsgesetzes v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) wurden in Abs. 2 die Wörter in "Deutsche Mark" mit Wirkung zum 1.1.2002 (Art. 68 Abs. 10 des Gesetzes) gestrichen. Die Streichung stand im Zusammenhang mit der Einfü...mehr

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Jansen, SGB VI § 124 Berech... / 2.1 Berechnung von Durchschnittswerten

Rz. 3 Nach Abs. 1 werden Durchschnittswerte aus der Summe der Einzelwerte und der für ihre Ermittlung zugrunde gelegten Summe der jeweiligen Zeiteinheiten ermittelt. Durchschnittswerte i. S. v. Abs. 1 sind z. B. zu berechnen bei Ermittlung des Gesamtleistungswertes für beitragsfreie Zeiten gemäß §§ 71 Abs. 1 und 3, 72 und 73 (nach den vorgenannten Vorschriften ist für beitrags...mehr

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Jung, SGB VII § 91 Neufests... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes (JAV) nach Schul- oder Berufsausbildung war bisher in § 90 geregelt. Die praktische Umsetzung der Vorschrift war für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nicht selten mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden. Demgegenüber ist die Regelung nun erheblich einfacher zu handhaben. Es kann in Einzelfällen vorkom...mehr

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Jansen, SGB VI § 186a Zeite... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Es handelt sich um eine ergänzende Regelung zu § 188 für den Fall, dass Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung i. S. v. § 63c Abs. 1 SVG bzw. § 31a BeamtVG, für die nach § 76e Entgeltpunkte zu ermitteln sind, in einem Nachversicherungszeitraum liegen. Dies kann z. B. der Fall sein für einen in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichernden Soldaten auf Zei...mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Das Gesetz zur Förderung des gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) hat mit Wirkung zum 1.8.1996 die Überschrift ergänzt. Durch das Altersvermögensgesetz v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) sind die Sätze 2 und 3 in A...mehr

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Jansen, SGB VI § 187a Zahlu... / 2.4 Höhe des Ausgleichsbetrages

Rz. 6 Abs. 3 regelt die Ermittlung der zum Ausgleich der nach Abs. 2 ermittelten geminderten Entgeltpunkte zu zahlenden Beiträge. Damit greift die Vorschrift auf die Regelung in § 187 Abs. 3 zurück, wonach zur Wiederauffüllung einer geminderten Rentenanwartschaft für je einen Entgeltpunkt der Betrag zu zahlen ist, der sich ergibt, wenn der im Zeitpunkt der Beitragszahlung ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 1 Allgemeines

Rz. 2a Bei der Knappschaftsausgleichsleistung handelt es sich nicht um eine Rente, sondern um eine zusätzliche Leistung der knappschaftlichen Rentenversicherung, die grundsätzlich wie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2), allerdings ohne Berücksichtigung einer Zurechnungszeit (§ 59) und ohne Hinzurechnung eines Leistungszuschlags für ständige Arbeiten unter...mehr

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Jung, SGB VII § 166 Auskunf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) geschaffen. Inhaltlich vergleichbar ist § 166 mit dem früheren § 744 Abs. 1 und 2 RVO. Abs. 2 wurde über das Verwaltungsvereinfachungsgesetz v. 21.3.2005 (BGB. I S. 818) angefügt. Geändert wurden die Abs. 1 und 2 mit Wirkung zum 1.1.2010 durch das Zweite Gesetzes zu...mehr