Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VII § 93 Jahresarbeitsverdienst für landwirtschaftliche Unternehmer, ihre Ehegatten und Familienangehörigen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Bestimmung ist am 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in Kraft getreten. Abs. 6 Nr. 2 ist mittels des Dritten Wahlrechtsverbesserungsgesetzes v. 29.4.1997 (BGBl. I S. 968) geändert worden. Die Einbeziehung der Lebenspartner in § 93 Abs. 1 Nr. 3 erfolgte durch das Gesetz zur Beendigung der ...mehr

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Jung, SGB VII § 193 Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten. Abs. 3 wurde durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) geändert und Abs. 8 durch das Gesetz zur Verbesserung des Hinterbliebenen...mehr

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Jung, SGB VII § 172a Rücklage

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Bestimmung geht auf das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2134) zurück und löst den vorangegangenen §172 ab. Abs. 1 wurde durch das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) mit Wirkung zum 1.1.2...mehr

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Jung, SGB VII § 166 Auskunftspflicht der Unternehmer und Beitragsüberwachung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) geschaffen. Inhaltlich vergleichbar ist § 166 mit dem früheren § 744 Abs. 1 und 2 RVO. Abs. 2 wurde über das Verwaltungsvereinfachungsgesetz v. 21.3.2005 (BGB. I S. 818) angefügt. Geändert wurden die Abs. 1 und 2 mit Wirkung zum 1.1.2010 durch das...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knappschaftsausgleichsleistung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 239, der die Anspruchsvoraussetzungen für die Zuerkennung der Knappschaftsausgleichsleistung regelt, ist durch Art. 1, Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Die Vorschrift entspricht inhaltlich im Wesentlichen den bis zum 31.12.1991 in § 98a Reichsknappschaftsgesetz (RKG) enthaltenen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Altersrente für schwerbehinderte Menschen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 236a wurde als Übergangsregelung zu § 37 durch Art. 1 Nr. 76 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) wegen der Vereinheitlichung der Altersgrenzen für einen vorzeitigen Anspruch auf Altersrente ins SGB VI eingefügt. Die Vorschrift sollte gemäß Art. 33 Abs. 13 RRG 1999 ursprünglich am 1.1.2000 in Kraft treten. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wurde...mehr

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Jansen, SGB VI § 40 Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie regelte den abschlagsfreien Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute nach Vollendung des 60. Lebensjahres bei Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren mit Beitragszeiten aufgrund von ständigen Arbeiten un...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechnungszeiten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 58 i. d. F. des Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) trat am 1.1.1992 in Kraft. Durch das WFG v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) wurden Abs. 1 und 5 mit Wirkung zum 1.1.1997 geändert. Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a, Satz 2 und 3 wurden durch das RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2989) mit Wirkung zum 1.1.1998 gestrichen. Zeiten der beruflichen Ausbil...mehr

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Jansen, SGB VI § 37 Altersrente für schwerbehinderte Menschen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 37 ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Die Vorschrift enthielt die Voraussetzungen für einen abschlagsfreien Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen sowie für Berufs- und Erwerbsunfähige nach Vollendung des 60. Lebensjahres bei Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren. Das Gesetz zur Ref...mehr

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Jung, SGB VII § 55a Sonstig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung v. 18.12.2007 (BGBl. I S. 2984) mit Wirkung zum 1.1.2008 in das SGB VII eingefügt.mehr

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Jansen, SGB VI § 192 Meldepflichten bei Einberufung zum Wehrdienst oder Zivildienst

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres v. 27.5.2002 (BGBl. I S. 1667) wurde mit Wirkung zum 1.8.2002 in Abs. 2 Satz 2 angefügt. Dieser Satz ist dann mit Wirkung vom 1.1.2...mehr

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Jansen, SGB VI § 42 Vollrente und Teilrente

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 42 ist gemäß Art. 85 Abs. 1 des RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) v. 8.12.2016 (BGBl. I S. 2838) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod eines Ehegatten vor Empfang angemessener Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 34 AVmEG v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 (Art. 12 Abs. 1 AVmEG) eingefügt worden. § 120b wurde durch Art. 4 Nr. 7 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) v. 3.4.2009 (BGBl. I S. 700) neu gefasst und an die in § 37 VersAusglG verortete Härteregelung zum Versorgungs...mehr

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Jansen, SGB VI § 120h Abzuschmelzende Anrechte

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 120h ist durch Art. 4 Nr. 8 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) v. 3.4.2009 (BGBl. 1 S. 700) mit Wirkung zum 1.9.2009 in das SGB VI eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe findet seit dem 1.7.1977 i. d. R. ein Versorgungsausgleich statt (vgl. 1. Gesetz zur Reform des ...mehr

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Sommer, SGB V § 275b Durchf... / 2.4 Zusammenarbeit mit Dritten (Abs. 4)

Rz. 20a Die Krankenkassen, ihre Landesverbände, die Ersatzkassen sowie der MD arbeiten mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden und den Trägern der Eingliederungshilfe bei Prüfungen nach den Abs. 1 und 2 eng zusammen (Satz 1). Inhaltlich entspricht die Regelung § 117 Abs. 1 Satz 1 SGB XI, mit dem die Zusammenarbeit der Pflegekassen und des MD m...mehr

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Jansen, SGB VI § 212a Prüfu... / 2.1 Prüfgegenstand (Abs. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift haben die Träger der Rentenversicherung bei den für sonstige Versicherte und Nachversicherte zahlungspflichtigen Stellen zu prüfen, ob diese ihre Meldepflichten und sonstigen Pflichten, die nach den Vorschriften des SGB VI im Zusammenhang mit der Zahlung von Pflichtbeiträgen stehen, ordnungsgemäß erfüllen. Gleiches gilt nach Abs. 1 Sat...mehr

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Sommer, SGB V § 275b Durchf... / 2.2 Durchführung der Prüfungen (Abs. 2)

Rz. 12 Für die Durchführung der Prüfungen gilt § 114 a Abs. 1 bis 3a SGB XI entsprechend (Satz 1). Auf die entsprechende Kommentierungen wird verwiesen. Die gesetzlichen Regelungen für die Datenverarbeitung der rechtmäßig erhobenen und gespeicherten Sozialdaten beim MD gelten auch für die im Rahmen der Prüfungen nach Abs. 1 erhobenen Sozialdaten (§ 276 Abs. 2 Satz 1, 3). Rz....mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.2.2 Anhebung der Altersgrenze von 60 Jahren für die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente

Rz. 12a Die Anlage 19 zum SGB VI, die eine Anhebung der Altersgrenze für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme dieser Altersrente regelt, wurde durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) geändert. Danach wird die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruch...mehr

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Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 2.2 Schwerbehinderung

Rz. 6 Der Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt u. a. voraus, dass ein Versicherter als schwerbehinderter Mensch i. S. v. § 2 Abs. 2 SGB IX anerkannt ist (§ 37 Satz 1 Nr. 2). Nach dem Wortlaut der Vorschrift muss die Schwerbehinderung bei Beginn der Rente vorgelegen haben; es ist somit nicht erforderlich, das sie während des laufenden Rentenbezuges unu...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.1.1 Gemeinsame Erklärung der Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 6 Die gemeinsame Erklärung von Ehegatten/Lebenspartnern zur Durchführung eines Rentensplittings ist an keine gesetzlich bestimmte Form gebunden. Es reicht hierbei vielmehr aus, wenn der übereinstimmende Wille beider Ehegatten/Lebenspartner zum Rentensplitting eindeutig erkennbar ist. Da die Träger der Deutschen Rentenversicherung allerdings auch für Erklärungen i. S. v. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetze 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 1, Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Abs. 1 benannte die allgemeinen Voraussetzungen für Versicherten- und Hinterbliebenenrenten. Abs. 2 und 3 enthielt neben Hinzuverdienstgrenzen eine negative Anspruchsvoraussetzung für Ansprüche auf Altersren...mehr

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Jansen, SGB VI § 36 Altersr... / 2.5 Antragserfordernis und Rentenbeginn

Rz. 8 Die Bewilligung einer Altersrente für langjährig Versicherte setzt eine wirksame Antragstellung voraus (§ 115 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 1 SGB X, § 18 Satz 2 Nr. 2 SGB X, § 16 Abs. 1 SGB I). Der wirksam gestellte Rentenantrag hat eine materiell-rechtliche Wirkung bei Bestimmung des Rentenbeginns. Die Altersrente wird nämlich gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 von dem Kalendermonat...mehr

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Jung, SGB VII § 193 Pflicht... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten. Abs. 3 wurde durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) geändert und Abs. 8 durch das Gesetz zur Verbesserung des Hinterbliebenenrentenrechts v. 17....mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 8 Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§§ 38, 236b) kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet werden, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 3 grundsätzlich ausgeschlossen ist. Na...mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.3.3 Hinzuverdienst ab 1.1.2023

Rz. 11 Durch das 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) wurde § 34 mit Wirkung zum 1.1.2023 neu gefasst. Versicherte können nunmehr neben dem Bezug einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b) uneingeschränkt hinzuverdienen, und zwar unabhängig davon, ob sie ihre Regelaltersgrenze bereits erreicht haben. Eine Anrechnung von Arbeitsentgelt (§ 14 Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 186 Zahlun... / 2.1 Anspruchsberechtigung

Rz. 3 Anspruchsberechtigt ist gemäß § 186 Abs. 1 Nr. 1 derjenige, der aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und zugleich kraft gesetzlicher Verpflichtung Mitglied einer berufsständischen Kammer gewesen wäre, wenn für diese Beschäftigung nicht gemäß § 5 Versicherungsfreiheit be...mehr

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Jansen, SGB VI § 193 Meldun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die zuständige Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Bundesagentur für Arbeit sowie die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a SGB II sind verpflichtet, Anrechnungszeiten sowie Zeiten, die für die Anerkennung von Anrechnungszeiten erheblich sein können (§ 58 Abs. 1, § 252), zu melden. Die redaktionelle Klarstellung durch das Geset...mehr

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Jansen, SGB VI § 237a Alter... / 2.2 Altersgrenze und vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente

Rz. 9 Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente für Frauen ist – neben den sonstigen Anspruchsvoraussetzungen des § 237a Abs. 1 – die Vollendung des 60. Lebensjahres. Die Vollendung eines Lebensalters ist gemäß § 26 SGB X i. V. m. § 187 Abs. 2, § 188 Abs. 2 BGB auf den Vortag vor dem jeweiligen Geburtstag zu datieren. Praxis-Beispiel Nach den vorgenannten Vorschriften ...mehr

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Jung, SGB VII § 82 Regelber... / 2.1 Regelfall

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift ist die Berechnungsgrundlage des Jahresarbeitsverdienstes (JAV) das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen (§§ 14, 15 SGB IV) der Versicherten in den 12 Monaten vor Eintritt des Versicherungsfalls. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Versicherten im Jahr vor dem Versicherungsfall lückenlos Entgelt bezogen haben. Rz. 4 Arbeitsentgelte s...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.2.3 Berücksichtigung von Hauerarbeiten und sonstigen Arbeiten unter Tage

Rz. 6a Auf die Wartezeit von 25 Jahren werden gemäß § 51 Abs. 2 Kalendermonate mit Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage oder diesen gleichgestellte Arbeiten (§ 61 Abs. 1 und 2) angerechnet. Der Begriff der ständigen Arbeiten unter Tage wurde mit Wirkung zum 1.1.1968 in das Tarifrecht des Bergbaus eingeführt. Vor diesem Zeitpunkt unter...mehr

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Jansen, SGB VI § 190 Meldep... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 190 kommt lediglich deklaratorische Bedeutung zu. Versicherte, die dem gemeinsamen Beitragseinzug unterliegen, sind durch die Arbeitgeber/Auftraggeber nach Maßgabe der §§ 28a bis c SGB IV zu melden. Als Arbeitgeber der Heimgewerbetreibenden gilt gemäß § 12 Abs. 3 SGB IV, wer die Arbeit unmittelbar an die Heimgewerbetreibenden vergibt. Mit dieser Regelung soll eine or...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.5.3 Hinzuverdienst ab 1.1.2023

Rz. 30 Durch das 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) wurde § 34 mit Wirkung zum 1.1.2023 neu gefasst. Versicherte können nunmehr neben dem Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen uneingeschränkt hinzuverdienen, und zwar unabhängig davon, ob sie ihre Regelaltersgrenze bereits erreicht haben. Eine Anrechnung von Arbeitsentgelt (§ 14 Abs. 1 SGB IV) aus a...mehr

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Sommer, SGB V § 275b Durchf... / 2.1.1 Regelprüfungen (Satz 1)

Rz. 3 Regelprüfungen werden regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr durchgeführt (§ 114 Abs. 2 Satz 1 SGB XI). Geprüft werden Leistungserbringer, mit denen die Krankenkassen Verträge über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege (§ 132 a Abs. 4) oder außerklinische Intensivpflege (§ 132l Abs. 5) geschlossen haben und die nicht bereits als Pflegedienst unter die Regelpr...mehr

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Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 2.6 Antragserfordernis und Rentenbeginn

Rz. 14 Die Bewilligung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt eine wirksame Antragstellung voraus (§ 115 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 1 SGB X, § 18 Satz 2 Nr. 2 SGB X, § 16 Abs. 1 SGB I). Der wirksam gestellte Rentenantrag hat eine materiell-rechtliche Wirkung bei Bestimmung des Rentenbeginns. Eine Altersrente wird nämlich gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 von dem Kalender...mehr

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Jansen, SGB VI § 123 Berech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift legt die Berechnungsmethode bei Ermittlung von Geldbeträgen fest. § 123 ist zwar im 2. Kapitel des SGB VI "Leistungen", 6. Abschnitt, 5. Unterabschnitt verortet, gilt aber nicht nur für das Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern gemäß § 189 grundsätzlich auch für die im 4. Kapitel des SGB VI "Finanzierung" durchzuführenden Berechnung...mehr

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Jung, SGB VII § 150 Beitrag... / 2.1 Beitragspflicht der Unternehmer (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 regelt die Beitragspflicht der Unternehmer, für deren Unternehmen Versicherte tätig sind oder zu denen Versicherte in einer besonderen, die Versicherung begründenden Beziehung stehen. Versicherte, die zu dem Unternehmer in einer besonderen Beziehung stehen, sind diejenigen Personen, die nicht oder nur zum Teil oder in untypischer Art und Weise im Interess...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.13 Ausschluss von Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit

Rz. 35 Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit sind gemäß Abs. 9 (eingefügt durch Art. 6 Nr. 12 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003, BGBl. I S. 2954, mit Wirkung zum 1.1.2005, ergänzt durch Art. 5 Nr. 12 Buchst. c des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003, BGBl. I S. 2848, mit Wirkung zum 1.1....mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.12 Arbeitslosigkeit mit eingeschränkter Vermittlungsbereitschaft

Rz. 33 Anrechnungszeiten sind gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Zeiten, in denen Versicherte wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet waren und eine öffentlich-rechtliche Leistung bezogen oder nur wegen eines zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht bezogen haben. Die Anerkennung einer Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Satz 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 195 Verord... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift schafft die gesetzliche Grundlage für eine zweckmäßige Gestaltung des Datenflusses zur Erfassung von Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Verordnungsermächtigung dient dem Vollzug der Meldeverpflichtung der Krankenkassen, der Bundesagentur für Arbeit sowie ab 1.1.2011 die zugelassenen kommunalen Träger gemäß § 6 a SGB II gemäß § ...mehr

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Jansen, SGB VI § 38 Altersr... / 2.1 Altersgrenze

Rz. 3 Altersgrenze für einen abschlagsfreien Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist gemäß § 38 Nr. 1 die Vollendung des 65. Lebensjahres. Diese Altersgrenze gilt ausschließlich für Versicherte der Geburtsjahrgänge ab 1964 (Umkehrschluss aus § 236b Abs. 1). Für vor dem 1.1.1964 geborene Versicherte ergeben sich die jeweiligen Altersgrenzen in Abhäng...mehr

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Jung, SGB VII § 169 Erhebun... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Durch Art. 1 Nr. 23 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) i. V. m. der Bekanntmachung v. 1.3.2010 (BGBl. I S. 253) wurde die Vorschrift aufgehoben. Durch Art. 8 Nr. 1 des Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 237a Alter... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 der Vorschrift beinhaltet die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Altersrente für Frauen, die im Wesentlichen den Anspruchsvoraussetzungen entsprechen, die bis zum 31.12.1999 für diese Rente in § 39 enthalten waren. Abweichend von § 39 bestimmt § 237a Abs. 1, dass ein Anspruch auf Altersrente für Frauen bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen für diese Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 40 Altersr... / 2.1 Altersgrenze

Rz. 4 Altersgrenze für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ist gemäß § 40 Nr. 1 die Vollendung des 62. Lebensjahres. Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist gesetzlich nicht vorgesehen und damit unzulässig. Die Vollendung eines Lebensjahres auf den Vortag vor dem jeweiligen Geburtstag zu datieren (§ 26 SGB X, § 187 A...mehr

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Jansen, SGB VI § 196 Auskun... / 2.4 Mitteilungspflicht der Bundesagentur für Arbeit bis zum 31.3.2012

Rz. 9 Für die Bezieher eines Existenzgründungszuschusses gemäß § 421 l SGB III (sog. Ich-AG) bestand bis zum 31.12.2010 Rentenversicherungspflicht gemäß § 2 Satz 1 Nr. 10. Ebenso wie über die Eintragung in die Handwerksrolle bei den Handwerkern (Abs. 3) mussten deshalb die Rentenversicherungsträger über den Bezug des Existenzgründungszuschusses informiert werden. Abs. 4 war ...mehr

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Jung, SGB VII § 195 Unterst... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten. Abs. 2 Satz 1 wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 31.10.2008 (BGBl. I S. 2130) mit Wirkung zum 5.11.2008 geändert. Danach haben die Meldungen üb...mehr

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Jansen, SGB VI § 182 Zusamm... / 2.2 Zusammentreffen mit freiwilligen Beiträgen

Rz. 3 Abs. 2 tritt an die Stelle der Regelungen in § 1402 Abs. 3 RVO und § 124 Abs. 3 AVG. Da das Recht zur Höherversicherung grundsätzlich am 1.1.1992 endet, kommt auch im Falle der Nachversicherung eine Umwandlung der freiwilligen Beiträge für Zeiträume ab 1992 in Beiträge der Höherversicherung nicht mehr in Betracht. Vielmehr sieht § 182 Abs. 2 Satz 1 vor, dass die vom Ve...mehr

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Jung, SGB VII § 175 Erstatt... / 3 Literatur

Rz. 10 Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, §175 Rz. 2. Kitzhöfer, § 788 RVO und Regress, VersR 1991 S. 860. Schmitt, SGB VII, 3.Aufl., § 175 Rz. 1. Vollmar, Zum Lastenausgleich zwischen allgemeiner Unfallversicherung und landwirtschaftlicher Unfallversicherung (§ 788 RVO), SozVers 1969 S. 24. Wickenhagen, Zur Frage des Leistungsausgleichs in der landwirtschaftlichen Unfallversicher...mehr

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Jansen, SGB VI § 179 Erstat... / 2.2 Prüfungsrecht

Rz. 5 Mit Abs. 1 Satz 4 bis 7 wird den Stellen, die die Beitragserstattung durchführen, auch nach bestandskräftiger Erstattung ein Prüfungsrecht eingeräumt. Da es nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofs bedingt durch Zeitmangel zu Überzahlungen gekommen ist, ist die Einführung eines der Betriebsprüfung vergleichbaren Prüfungsrechts sinnvoll. Es gibt den zuständigen S...mehr

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Sommer, SGB V § 275b Durchf... / 2.1.3 Anlassprüfungen (Satz 3)

Rz. 6 Der MD führt bei vertragsgebundenen Leistungserbringern (§ 132 a Abs. 4, § 132l Abs. 5) anlassbezogen Prüfungen durch. Auftraggeber sind die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen. Prüfgegenstand sind die Leistungs- und Qualitätsanforderungen für die häusliche Krankenpflege oder außerklinische Intensivpflege nach dem SGB V und den Vereinbarungen für häus...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.8.5 Ausschluss von Witwen-/Witwerrenten

Rz. 59 Ein überlebender Ehegatte/Lebenspartner kann grundsätzlich zunächst eine Witwen-/Witwerrente (§ 46 Abs. 1 und 2) aus der Versicherung des verstorbenen Ehegatten/Lebenspartners in Anspruch nehmen und zu einem späteren Zeitpunkt (z. B. aufgrund einer Wirderheirat) ein Rentensplitting nach § 120a Abs. 3 Nr. 3 herbeiführen. Gemäß § 46 Abs. 2b Satz 1 besteht der Anspruch au...mehr