Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 2.2.2 Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland zum Zeitpunkt des Leistungsfalls

Rz. 16 Seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat – nach der Definition in § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I – jemand dort, "wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt". Rz. 17 Nach der Rechtsprechung des BSG kommt es dabei auf die objektiven Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalls an (BSG, Urteil v. 30.9....mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 2.1 Entgeltpunkte aus Arbeitsentgelt in Franken (Abs. 1)

Rz. 6 Für Arbeitsentgelte in Franken, die im Lohnabzugsverfahren gezahlt wurden, sind in der Zeit vom 20.11.1947 bis 5.7.1959 Entgeltpunkte wie folgt zu ermitteln: Zunächst ist das Arbeitsentgelt mit dem jeweiligen Wert der Anl. 6 zum SGB VI zu multiplizieren. Das Ergebnis ist die Beitragsbemessungsgrundlage in Deutsche Mark. Diese Beitragsbemessungsgrundlage ist durch das Dur...mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 2.3.1 Nachweis des Arbeitsentgelts (Abs. 3)

Rz. 16 Kann der Versicherte nachweisen (z. B. durch Lohn- oder Gehaltsunterlagen), dass er in der Zeit vom 20.11.1947 bis 31.8.1957 ein höheres Arbeitsentgelt in Franken erhielt, als der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wurde, ist für die Ermittlung der Entgeltpunkte das (höhere) tatsächliche Arbeitsentgelt maßgebend. Rz. 17 Der Nachweis kann über eine vom Arbeitgeber ausge...mehr

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Jansen, SGB VI § 39 Altersrente für Frauen (außer Kraft)

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten und regelte die Voraussetzungen für einen abschlagsfreien vorzeitigen Anspruch auf Altersrente für Frauen nach Vollendung ihres 60. Lebensjahres; nach dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht ergaben sich diese Anspruchsvoraussetzunge...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.6.1 Überblick

Rz. 84 Zeiten des gesetzlichen Wehr- und Zivildienstes vor 1992 erhalten für jeden vollen Kalendermonat 0,0625 (pro Jahr 0,75) Entgeltpunkte. Für Wehrdienstzeiten des Versicherten in der ehemaligen DDR sind daher gemäß § 256a Abs. 4 für jedes volle Kalenderjahr 0,75 Entgeltpunkte zugrunde zu legen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 10.5.2023, L 3 R 407/21, Rz. 29). Für Teil...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 2.2 Tod des vorletzten Ehegatten vor dem 1.1.2002 (Satz 1)

Rz. 9 Vorletzter Ehegatten ist derjenige, aus dessen Versicherung die Witwen- oder Witwerrente geleistet wird. Er ist derjenige, mit dem der Versicherte und Hinterbliebene vor der Wiederheirat verheiratet war. Entscheidend ist daher allein die Ehe mit dem Ehegatten, aus dessen Versicherung die abzufindende Witwen-/Witwerrente gezahlt wird (GRA der DRV zu § 269b SGB VII, Stan...mehr

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Sauer, SGB III § 135 Erprob... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2209 durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) als § 421 h in das SGB III eingefügt. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 in das Dritte Kapitel des SGB III eing...mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 2.1 Anwendungsfälle – Angestellte Nr. 1 und Bergbau Nr. 2

Rz. 8 Entgeltpunkte sind im Falle einer Doppelversicherung nicht zu ermitteln für Pflichtbeiträge zur Arbeiterversicherung (ArV) vor 1957 neben Beiträgen zur Angestelltenversicherung (AV) oder zur knappschaftlichen Rentenversicherung (KnV). Die Beiträge zur AV oder KnV haben Vorrang – Nr. 1 (zu einem Anwendungsfall vgl. GRA der DRV zu § 261 SGB VI, Stand: 1.9.2021, Abschn. 2....mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 3 Rechtsprechung

Rz. 19 Zur Funktion und Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze: BSG, Urteil v. 17.12.2002, B 4 RA 46/01 R; BSG, Urteil v. 30.1.2003, B 4 RA 47/02 R; BSG, Urteil v. 10.4.2003, B 4 RA 41/02 R. Die in der gesetzlichen Rentenversicherung geltende Beitragsbemessungsgrenze (§§ 157, 159, 260) ist verfassungsgemäß und verstößt insbesondere nicht gegen Art. 3 GG und Art. 14 GG: BSG, Urt...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.5 Teilzeitraum (letzter HS)

Rz. 95 Nach Satz 1 letzter HS wird für jeden Teilzeitraum der entsprechende Anteil zugrunde gelegt. § 256b Abs. 1 geht vom gesetzlichen Regelfall der Vollbeschäftigung aus; in Kongruenz hierzu weisen die Tabellenwerte der Anl. 14 zum SGB VI stets Jahresentgelte aus; deshalb war die Regelung notwendig. Wird in einem Kalenderjahr nicht für das gesamte Kalenderjahr ein Beschäft...mehr

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Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 2.5.2 Erhebung bei anderen Personen oder Stellen (Abs. 2 Satz 3 Nr. 2)

Rz. 32 Nach § 67a Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 ist eine Datenerhebung bei anderen Personen oder Stellen zulässig, wenn eine der 3 folgenden Voraussetzungen vorliegt; also wenn eine Rechtsvorschrift die Erhebung bei ihnen zulässt oder die Übermittlung an die erhebende Stelle ausdrücklich vorschreibt oder aa) die Aufgaben nach diesem Gesetzbuch ihrer Art nach eine Erhebung bei anderen Pe...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.1.2 Beitragstragung durch den Arbeitgeber

Rz. 15 Zusätzliche Entgeltpunkte i. S. v. § 66 Abs. 1 Nr. 6 für Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung kommen in Betracht, wenn neben dem eröffneten persönlichen Anwendungsbereich die weiteren Voraussetzungen gemäß §§ 76b, 264b vorliegen. Rz. 16 Für das geringfügige Beschäftigungsverhältnis muss der Arbeitgeber einen Beitragsanteil getragen habe; Bezugsnorm ist ...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 4 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 259 erfassen. Die GRA der DRV zu § 259 hat den Stand 17.6.2015 (i. d. F. des SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995, in Kraft getreten am 1.1.1996) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenver...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.7 Vom 1.3.1971 bis 30.6.1990 ggf. nur Beträge aus Anlage 16

Rz. 106 Ab 1.3.1971 konnten Versicherte, deren Arbeitsverdienst die Höchstgrenze für die Beitragspflicht zur Sozialversicherung überschritt (monatlich 600,00 DM), der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) beitreten (vgl. im Einzelnen § 256a). Bis längstens 30.6.1990 kommen Tabellenwerte nach Anl. 14 zum SGB VI nur in Betracht, wenn auch glaubhaft gemacht ist, dass Beitr...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 2.1.1 Rechtslage ab 1.9.2009

Rz. 10 Soweit bei einem durchgeführten Versorgungsausgleich Entgeltpunkte (Ost) übertragen wurden oder das Familiengericht die Umrechnung des Monatsbetrags nach § 16 Abs. 3 VersorgAusglG angeordnet hat, ist zugunsten oder zulasten von Versicherten der durchgeführte Versorgungsausgleich durch einen Zuschlag oder Abschlag an Entgeltpunkten (Ost) zu berücksichtigten. Voraussetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.1 Grundsatz

Rz. 18 Abs. 1 Satz 1 stellt den Grundsatz auf, welches Einkommen zu welchen Entgeltpunkten führt. Die Vorschrift korrespondiert damit mit der Grundsatzregelung in § 63 Abs. 2, der in Satz 2 den Grundsatz aufstellt, mit welchem Einkommen der Durchschnittswert eines Entgeltpunktes erreicht wird. Damit schreibt Abs. 1 Satz 1 dem Grundsatz nach das günstigere Für-Prinzip fest, d...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.5.1 Grundregel (Satz 1)

Rz. 78 Arbeitnehmer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. hierzu § 30 Abs. 3 SGB I) in der "alten" Bundesrepublik hatten und Beiträge zur Sozialversicherung im Beitrittsgebiet gezahlt haben, erhalten für Zeiten vor dem 1.7.1990 Entgeltpunkte nach den Tabellenwerten der Anlagen 1 bis 16 zum Fremdrentengesetz (FRG). Auf die Höhe der tatsächlichen Arbeitsverdienste kommt es ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.7 Kollisionsregelung bei Konkurrenz mehrerer Wirtschaftsbereiche (Satz 6)

Rz. 121 Wenn die Tätigkeit des Versicherten nicht sicher einem Wirtschaftsbereich zugeordnet werden kann, sondern die Zuordnung zu mehr als nur einem Wirtschaftsbereich möglich ist, dann hält Satz 6 eine Kollisionsregelung bereit. In dem Falle ist die Einstufung des Versicherten in den Wirtschaftsbereich mit dem niedrigsten Durchschnittsverdienst der in Betracht kommenden Wi...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2.1.2 Pflichtbeiträge für mindestens 5 Jahre

Rz. 7 In der Zeit vor dem 1.1.1957 müssen Pflichtbeiträge aufgrund einer versicherten Beschäftigung vorliegen. Diese müssen tatsächlich gezahlt worden sein. Das ergibt sich zwanglos aus § 55 Abs. 1 Satz 1, wonach Beitragszeiten gerade nur solche Zeiten sind, für die nach Bundesrecht Pflichtbeiträge (Pflichtbeitragszeiten) oder freiwillige Beiträge tatsächlich gezahlt worden ...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.3 Beitragsbemessungsgrundlage

Rz. 20 Bei den Pflichtversicherten bestimmen sich die maßgebenden Beitragsbemessungsgrundlagen nach den beitragspflichtigen Einnahmen. Was beitragspflichtige Einnahmen sind, bestimmt sich nach dem Recht, das zur Zeit der Beitragsentrichtung galt. Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift gilt für die Ermittlung der Entgeltpunkte solcher Zeiten, für die Beiträge im Lohnabzugsverfahren. Fü...mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 2.2 Geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung bis 31.12.2012 (Satz 2)

Rz. 12 Für Arbeitsverdienste aus einer vor 2013 ausgeübten geringfügigen Beschäftigung kommen weiterhin Zuschläge (vgl. zu den Voraussetzungen auch GRA der DRV zu § 264b SGB VI, Stand: 18.1.2016, Abschn. 2.2) an Entgeltpunkten in Betracht, wenn das Arbeitsentgelt innerhalb der Grenzen des § 8 Abs. 1 Nr. 1 ggf. i. V. m. § 8a SGB IV (in der jeweiligen Fassung) gelegen und der Ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 19 SGB Office Professional (Redaktion), Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung / 4 Zusammentreffen von Leistungen der Renten-/Unfallversicherung. N.N., Meistbegünstigungs-Vorschrift ist bei Bezug von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Unfallversicherung anzuwenden – Anm.: zu BSG Urteil vom 23.5.2006 – B 13 RJ 16/05 R –, DB 2006, XVIII. N.N., Kei...mehr

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Jansen, SGB VI § 270 Kinder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist wie folgt geändert worden: ab 1.1.2002 durch Art. 7 des 4. Euro-Einführungsgesetzes v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) in Abs. 1 Satz 2 (DM- in Euro-Beträge) und ab 1.1.2005 durch Art. 5 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848); in Abs. 1 Nr. 2 wurde das Wort "Unterhal...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.4 Pflichtbeitragszeiten im Beitrittsgebiet (Abs. 4)

Rz. 137 Die Tabellenwerte der Anl. 14 zum SGB VI dürfen nur nach Satz 1 herangezogen werden, wenn die Beitragszahlung zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) wenigstens glaubhaft gemacht wurden; Abs. 4 ist insoweit eine ergänzende Regelung zu § 256a Abs. 3 (vgl. insoweit Komm. zu § 256a). Rz. 138 Scheitert der Versicherte an der Glaubhaftmachung, für die der Versicher...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 1.2 Regelungsinhalt im Überblick

Rz. 3 Nach Abs. 1 werden Pflichtbeitragszeiten mit den Durchschnittsverdiensten der Anl. 14 zum SGB VI (Zeiten ab 1950 im Beitrittsgebiet) bzw. mit 5/6 der Werte aus den Anl. 1 bis 16 zum Fremdrentengesetz (FRG; Zeiten vor 1950 und "alte Bundesgebietszeiten" ab 1950 bis 1990) berücksichtigt. Die Arbeitsverdienste aus Anl. 14 kommen für Zeiten vom 1.3.1971 bis 30.6.1990 nur in...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.2.1 Hochwertung mit dem Umrechnungswert der Anlage 10 (Satz 1)

Rz. 25 Für Arbeitsentgelt im Beitrittsgebiet aus im Rahmen von § 23b Abs. 2 Satz 1 bis 4 SGB IV aufgelöstem Wertguthaben gilt: Die Beitragsbemessungsgrundlage ist zu ermitteln, indem das Arbeitsentgelt mit dem Wert aus Anl. 10 des Kalenderjahres "hochgewertet" wird, dem das Arbeitsentgelt melderechtlich zugeordnet ist (§ 28a Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 Buchst. b SGB IV, vgl. ferner ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 256c ist mit Wirkung vom 1.1.1996 durch das Gesetz zur Änderung des SGB VI und anderer Gesetze vom 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) in das SGB VI eingefügt und durch Art. 7 des 4. Euro-Einführungsgesetzes vom 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ab 1.1.2002 aus redaktionellen Gründen geändert worden: In Abs. 3 Satz 2 wurde der Verweis "Satz 3 bis 7" durch "Satz 4 bis 8" ersetzt ...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 1.2 Vorgängervorschriften

Rz. 3a Unmittelbare Vorgängervorschriften gibt es nicht. Vorgängervorschriften gab es insoweit nur für den Bereich des heutigen Beitrittsgebietes. Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 76 des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) mit Wirkung ab 1.1.1992 (Art. 42 Abs. 1 des Gesetzes) in das SGB VI eingefügt. Dadurch wurden die in der ehemaligen DDR neben der Sozialpflichtversiche...mehr

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Jansen, SGB IV § 28m Sonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Einordnung der Vorschriften über die Meldepflichten des Arbeitgebers in der Kranken- und Rentenversicherung sowie im Arbeitsförderungsrecht und über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags in das Vierte Buch Sozialgesetzbuch v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) in das SGB IV eingefügt. Die Rechtsänderung trat...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.4 Keine Zuschläge für bestimmte Personenkreise (Abs. 4)

Rz. 29 Beschäftigte, die versicherungsfrei sind (vgl. auch GRA der DRV zu § 76b SGB VI, Stand: 20.12.2018, Abschn. 5), weil sie eine Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen – Nr. 1, beamtenrechtliche Versorgungsbezüge erhalten – Nr. 2, die Regelaltersgrenze erreicht haben – Nr. 3 oder sich Beiträge haben erstatten lassen – Nr. 4, haben keinen Anspruch auf zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.15 Übergangsgebührnis

Rz. 33 Ab 1.1.2021 werden auch ehemalige Soldaten auf Zeit nach § 3 Satz 1 Nr. 2b SGB VI versicherungspflichtig, die nach einer Dienstzeit von mindestens 4 Jahren Übergangsgebührnisse nach § 11 SVG (Soldatenversorgungsgesetz) erhalten (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.16).mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.1 Sinn der Anwendung der Anlagen 13 und 14

Rz. 8 Sinn der Anwendung der Anl. 14 i. V. m. der Anl. 13 ist es, zu bewertende Beitragszeiten auch in solchen Fällen in Entgeltpunkte umrechnen zu können, bei denen individuelle Arbeitsverdienste nicht mehr ermittelt werden können (vgl. auch GRA der DRV zu § 256b SGB VI, Stand: 7.2.2019, Abschn. 2). Dies gilt auch im Rahmen der Eingliederung von Fremdrentenberechtigten in d...mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 2.3 Praxishinweise

Rz. 26 Zu den Voraussetzungen, der Höhe und Berechnung, der Gewährung des Zuschlags ("on-top") und zu Beispielen vgl. auch bei Scharf, Entgeltpunkte (Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung)/Zuschläge an Entgeltpunkten, Lexikonbeitrag SGB Office Professional; online abrufbar unter: https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/entgeltpunkte-zeiten-einer-besonde...mehr

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Jansen, SGB VI § 269a Zuschuss zur Krankenversicherung (außer Kraft)

Rz. 1 § 269a ist durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3013) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB VI eingefügt und die Paragraphenfolge geändert worden (der bisherige § 269a wurde § 269b). Durch das Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3445) wurde Abs. 2 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 264 Zuschl... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Die Vorschrift regelt ergänzend zu §§ 76, 86 wie Werteinheiten aus einem vor 1992 rechtskräftig durchgeführten Versorgungsausgleich (vgl. §§ 1587 ff. BGB) zum 1.1.1992 in wertgleiche Entgeltpunkte (§ 63 Abs. 2) umzurechnen sind. Rz. 3 Satz 1 bestimmt, dass je 100 Werteinheiten einen Entgeltpunkt ergeben. Satz 2 regelt die knappschaftlichen Besonderheiten. Rz. 4 Normzweck...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.3 Regelungsinhalt der Anlagen 13 und 14

Rz. 10 Der Gesetzgeber hat den zentralen Anwendungsfall für die Glaubhaftmachung von Zeiten ab 1950 nahezu ausschließlich für Versicherte aus den neuen Bundesländern gesehen (BT-Drs. 12/405 S. 22, 128; BR-Drs. 197/91 S. 128); auch die Anl. 14 zum SGB VI beruht auf der Wirtschaftsstruktur der ehemaligen DDR. Deshalb zeichnen die Anl. 13 und 14 die tatsächliche Situation in Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.1.1.3.1 Nachweis der Pflichtbeitragszeit

Rz. 10 Die Vorschrift gilt nur, wenn die Pflichtbeitragszeit zeitlich (also dem Grunde nach) nachgewiesen wurde. Eine Pflichtbeitragszeit wird nachgewiesen durch Unterlagen, aus denen nicht nur Beginn und Ende, sondern auch eventuelle Unterbrechungen der Beschäftigung hervorgehen. Außerdem muss die Tatsache der Beitragszahlung bzw. -pflicht nachgewiesen sein (GRA der DRV zu ...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 2.2.1 Modalitäten zur Ermittlung des Ausgleichsfaktors (Satz 1)

Rz. 22 Ausgehend von dem unter Berücksichtigung der Schutzklausel zum 30.6.2007 festgestellten Ausgleichsbedarf von 0,9825 (West) bzw. 0,9870 (Ost) – vgl. § 255d (Rz. 4) – hat eine Fortschreibung des Bedarfs zu erfolgen, sofern es erneut zur Anwendung der Schutzklausel kommt. Kommt es daher erneut zur Anwendung der Schutzklausel, wird der Ausgleichsbedarf mit dem nach Abs. 2...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zur Gesetzesentwicklung bis zum Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) vgl. GRA der DRV zu § 255d SGB VI, Stand: 23.11.2017, Historie. § 255d ist mit Wirkung zum 22.4.2015 durch das Fünfte ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.1.2 Durchschnittswert aus allen vollwertigen Pflichtbeiträgen (Satz 1)

Rz. 15 Sind im Versicherungsverlauf des Versicherten 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten belegt, ordnet Abs. 1 Satz 1 weiter die Prüfung an, ob sich aus den Kalendermonaten mit vollwertigen Pflichtbeiträgen ein Durchschnittswert von weniger als 0,0625 Entgeltpunkten ergibt. Rz. 16 Der Durchschnittswert ist aus sämtlichen, bis zum Rentenfall zurückgelegten vollwertigen Pflic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.1.1.4 Rechtsfolge

Rz. 12a Lässt sich die Beitragsbemessungsgrundlage auf andere Weise vorrangig nicht ermitteln und rekonstruieren, ist sie aus der jeweils maßgebenden Tabelle zu bestimmen (vgl. auch GRA der DRV zu § 256c SGB VI, Stand: 9.2.2015, Abschn. 4). Rz. 13 § 256c sieht volle Tabellenwerte bei Teilnachweis nur für Zeiten bis zum 31.12.1990 vor. Danach liegende Pflichtbeitragszeiten kön...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106a Wirtsc... / 2.3 Prüfung nach Durchschnittswerten

Rz. 18 Nach Abs. 4 Satz 1 der Vorschrift können die Vertragspartner der regionalen Prüfvereinbarung Prüfungen ärztlicher Leistungen nach Durchschnittswerten über Abs. 1 hinaus vereinbaren. Versichertenbezogene Daten dürfen dabei nur nach den Vorschriften des Zehnten Kapitels SGB V erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.Diese Prüfvereinbarungen sind nicht verbindlich(Engelh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106a Wirtsc... / 2.5 Regional vereinbarte Prüfungsarten ärztlicher Leistungen

Rz. 22 Nach Abs. 4 Satz 1 können die Vertragspartner der regionalen Prüfvereinbarungen über die Prüfung nach Abs. 1 hinaus Prüfungen ärztlicher Leistungen nach Durchschnittswerten oder andere arztbezogene Prüfungsarten vereinbaren; dazu kann z. B. eine Vertikalvergleich (zeitlicher Vergleich der Abrechnungsergebnisse verschiedener Quartale oder Jahre) gehören, soweit der Prü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.1.3.2 Vergleichsbewertung

Rz. 8 Die zentrale Funktion der (komplizierten) Vergleichsbewertung liegt daher in der besonderen Berücksichtigung und Bewertung der beitragsgeminderten Zeiten. Beitragsgeminderte Zeiten sind aufgrund des verbrieften Eigentumsrechts nach Art. 14 GG wenigstens so zu bewerten wie beitragsfreie Zeiten (vgl. Vorlagebeschluss des BSG v. 16.12.1999, B 4 RA 11/99 R; vgl. auch Ficht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2.3 Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzrentner 2018 bis 2025 (Abs. 3)

Rz. 18 Abs. 3 Satz 1 ordnet – wie bisher § 255a Abs. 3 a. F. – das Prinzip der getrennten Berechnungsweise nach neuen und alten Bundesländern auch bei Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzrentner an. Nach Abs. 3 Satz 1 gilt für die Rentenanpassung zum 1.7.2018 bis zum 1.7.2025, dass weiterhin die Anzahl der Äquivalenzrentner für das Bundesgebiet ohne das Beitrittsgebiet und d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28o Auskun... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift normiert Mitwirkungspflichten des Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber (Abs. 1) und dem Versicherungsträger (Abs. 2). Insoweit begründen die Vorschriften des SGB IV nicht nur Pflichten für die Arbeitgeber, sondern auch für die Beschäftigten. Die dem Beschäftigten auferlegte Mitwirkungsverpflichtung soll den Arbeitgeber in die Lage versetzen, seinen ge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGB X § 77a Grenzüb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die neue Vorschrift § 77a wurde eingefügt mit dem Ziel, den Prozess der Entwicklung nutzerfreundlicher digitaler Services durch Modernisierung der Verwaltung zu fördern. § 77a ist eine eigenständige datenschutzrechtliche Regelung im Bereich des Sozialdatenschutzes für die Sozialverwaltung i. S. v. Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e DSGVO für den Nachweisaustausch über...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 4 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 256 erfassen. Die GRA der DRV zu § 256 hat den Stand 3.8.2015 (i. d. F. des SGB IX v. 19.6.2001, in Kraft getreten am 1.7.2001) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicheru...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.1.1 Überblick über die Regelungsgegenstände der Verordnungsermächtigung

Rz. 10 Die Ermächtigung zur Festlegung der für die Rentenberechnung erforderlichen Rechengrößen bezieht sich nach Abs. 1 und 2 auf den zum 1. Juli eines Jahres maßgebenden aktuellen Rentenwert (vgl. §§ 68, 255e, 255g) sowie den Ausgleichsbedarf (vgl. § 68 a Abs. 1). das Durchschnittsentgelt aller Versicherten in Anl. 1 zum SGB VI (vgl. § 70 Abs. 1) für das jeweils vergangene K...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.4 Teilzeitarbeit, Teilzeiträume (Satz 3)

Rz. 109 Bei Teilzeitarbeit werden die Tabellenwerte nur anteilig nach dem Verhältnis der Teilzeit- zur Vollzeitbeschäftigung berücksichtigt (Abs. 1 Satz 3). Dabei ist die tatsächliche Arbeitszeit der üblichen gegenüberzustellen. Rz. 110 Die übliche Arbeitszeit ist vorrangig nach den im Einzelfall möglicherweise vorhandenen Unterlagen zu bestimmen. Rz. 111 Lässt sich der üblich...mehr