Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.1 Transfermaßnahmen (Abs. 1)

Rz. 11 Die Teilnahme von Arbeitnehmern, die aufgrund von Betriebsänderungen oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses von Arbeitslosigkeit bedroht sind, an Transfermaßnahmen wird nach Abs. 1 Satz 1 gefördert, wenn sich die Betriebsparteien im Vorfeld der Entscheidung über die Einführung von Transfermaßnahmen, insbesondere im Rahmen ihrer Verhand...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.2.2 Arbeitsmarktrente

Rz. 15 Der Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung ist nicht nur auf die Fälle beschränkt, in denen das krankheitsbedingt geminderte Restleistungsvermögen auf einen täglichen Arbeitseinsatz von unter 3 Stunden reduziert ist. Voll erwerbsgemindert ist über den Wortlaut des Gesetzes hinaus auch der Versicherte, der noch 3, aber keine 6 Stunden täglich mehr erwerbstäti...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.3.3 Eingeschränkte Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen/Zahl der Arbeitsplätze

Rz. 23 Über die vorgenannten (Katalog-)Fälle (Rz. 18 ff. und 21 f.) hinaus ist nach der Rechtsprechung des BSG von einer Verschlossenheit des Arbeitsmarkts und damit vom Eintritt des Versicherungsfalls der vollen Erwerbsminderung auch dann auszugehen, wenn Versicherte nur noch Arbeiten auf Arbeitsplätzen ausüben können, die ihnen nicht zugängig (arbeitsmarktgängig) sind, wei...mehr

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Jansen, SGB III § 111a Förd... / 2.1 Geförderte Personenkreis (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 können Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf Transferkurzarbeiter nach § 111 haben, bei der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld enden, durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. Rz. 4 Die einzelnen Fördervoraussetzungen sind in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beschrieben. D...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.10.1 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren (Dreifünftelbelegung)

Rz. 39 Weitere Voraussetzung für den Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist, dass der Versicherte in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit hat (Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2). Durch diese Anspruchsvoraussetzung, die bereits 1984 durch das Haushaltsbegleitgesetz in die en...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.10.3 Verlängerungstatbestände (Abs. 4)

Rz. 44 Soweit der Versicherte die Voraussetzungen des Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 nicht erfüllt, d. h. in den letzten 5 Jahren vor dem Versicherungsfall nicht über Pflichtbeiträge in einem Umfang von 36 Kalendermonaten verfügt, ist zu prüfen, ob nicht diese Voraussetzung aufgrund der in Abs. 4 genannten Verlängerungstatbestände (sog. Aufschubzeiten) dennoch erfüllt ist. Die h...mehr

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Sauer, SGB III § 111 Transf... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift regelt das Transferkurzarbeitergeld. Beim Transferkurzarbeitergeld handelt es sich um einen eigenständigen Anspruch des Arbeitnehmers, der vom Arbeitgeber oder dem Betriebsrat geltend gemacht wird. Rz. 4 Abs. 1 beschreibt den arbeitsmarktpolitischen Zweck der Regelung. Das Transferkurzarbeitergeld dient zum einen dazu, bei den von betrieblichen Restruktur...mehr

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Sauer, SGB III § 111 Transf... / 2.1 Transferkurzarbeitergeld (Abs. 1)

Rz. 10 Zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung ihrer Vermittlungsaussichten haben Arbeitnehmer Anspruch auf Kug zur Förderung der Eingliederung bei betrieblichen Restrukturierungen (Transferkurzarbeitergeld) nach Abs. 1, wenn und solange sie von einem dauerhaften unvermeidbaren Arbeitsausfall mit Entgeltausfall betroffen sind, die betrieblichen Voraussetzungen erf...mehr

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Sauer, SGB III § 111 Transf... / 2.3.2 Betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 27 Nach Abs. 3 Nr. 2 müssen die vom Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmer zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung ihrer Eingliederungschancen in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (beE) zusammengefasst werden. Die beE unterscheidet sich vom Betrieb bzw. der Betriebsabteilung dadurch, dass in ihr die Verfolgung eines eigenen arbeitstechnis...mehr

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Sommer, SGB XI § 53 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aus Gründen der Einheitlichkeit der Verbandsorganisation der Pflegekassen hat der Gesetzgeber entsprechend der für die Aufgaben auf Landesebene gemäß § 52 getroffenen Regelung auch die Erfüllung der Bundesaufgaben für den Bereich der Pflegeversicherung den Einrichtungen der gesetzlichen Krankenversicherung, namentlich ihren Spitzenverbänden, übertragen. Eigenständige B...mehr

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Sauer, SGB III § 111 Transf... / 2.5 Steinkohlebergbau (Abs. 5)

Rz. 42a Nach Abs. 5 (vormals § 216b Abs. 4a a.F) haben Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus, denen Anpassungsgeld nach § 5 des Steinkohlefinanzierungsgesetzes gezahlt werden kann, vor der Inanspruchnahme des Anpassungsgeldes Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld. Zur sozialverträglichen Beendigung des subventionierten Steinkohlebergbaus kann nach § 5 Steinkohlefinanzierungsge...mehr

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Sauer, SGB III § 360 Umlage... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Umlagesatz beträgt 0,15 % seit dem 1.1.2013. Im Gegensatz zu den Vorjahren wurde der Umlagesatz nicht durch jährliche Verordnungen neu festgesetzt, sondern ist jetzt gesetzlich festgeschrieben. Der Umlagesatz von 0,15 % entspricht dem durchschnittlichen Umlagesatz seit der Begrenzung auf das Bemessungsentgelt im Jahr 2005 unter Einbeziehung der Umlagesätze der Jahr...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.1 Allgemeines

Rz. 48 § 43 ist durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) vollständig neu gefasst worden. Der nachfolgenden Kommentierung liegt § 43 i. d. F. des Gesetzes v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes v. 19.12.2000 (BGBl. I S. 1815), also § 43 a. F. zugrunde. Ein A...mehr

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Sommer, SGB XI § 53c Medizi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zwar gibt es keine direkte Vorgängervorschrift zu § 53c. Allerdings war zuvor in § 53a unter dem Titel "Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste" die Kompetenz des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen zum Erlass von Richtlinien geregelt. Die Befugnis zum Erlass der Richtlinien ist im Zuge der Neuorganisation der Medizinischen Dienste gemäß § 53d Abs. 2 auf den Medizi...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.1.2 Regelungszweck

Rz. 50 Die Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU-Rente) wie auch die Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) dienen der Absicherung gegenüber dem Invaliditätsrisiko. Nach der gesetzgeberischen Intention soll allerdings nur die EU-Rente einen vollen Ersatz für das infolge von Krankheit entgangene Arbeitseinkommen bieten. Dagegen beruht die Konzeption der BU-Rente auf der Prämisse, da...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.1.3 Vorhandensein eines unterhaltspflichtigen Elternteils (Nr. 1)

Rz. 6 Im Unterschied zur Vollwaise besitzt die Halbwaise noch (mindestens) einen, jedenfalls dem Grunde nach, unterhaltspflichtigen Elternteil. Gerade hieraus begründet sich die unterschiedliche Höhe der Halb- und Vollwaisenrente (vgl. hierzu Rz. 27 f.), denn die Vollwaise kann im Gegensatz zur Halbwaise nicht auf einem lebenden Elternteil gegenüber bestehende Unterhaltsansp...mehr

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Sommer, SGB XI § 53a Beauft... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 53b ist durch das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung v. 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246) mit Wirkung zum 30.10.2012 in Kraft getreten. Zum 1.1.2017 wurden durch Art. 1 Nr. 14b des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) in Abs...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.1 Überblick

Rz. 51 Anspruch auf Bewilligung einer BU-Rente hat der Versicherte, der die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, berufsunfähig ist, in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit hat und die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Den Beginn der Rente regelt § 99. Unter den Voraussetzungen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.2.3 Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (Nr. 2)

Rz. 9a Ebenso wie die Halbwaisenrente setzt auch der Anspruch auf Vollwaisenrente die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit durch den zuletzt verstorbenen Versicherten voraus. Es gelten deshalb zunächst die Ausführungen zu Rz. 7. Für den Anspruch auf Vollwaisenrente ist nicht erforderlich, dass beide Elternteile, d. h. auch der zuerst verstorbene Elternteil die allgemeine Wart...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.10.2 Ausnahmen vom Erfordernis der Dreifünftelbelegung (Abs. 5)

Rz. 43 Ausnahmsweise ist eine Dreifünftelbelegung nicht erforderlich, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Tatbestands eingetreten ist, durch den die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt ist (vgl. § 53 und die dortige Komm.).mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.2.2 Kein unterhaltspflichtiger Elternteil (Nr. 1)

Rz. 9 Im Unterschied zur Halbwaise hat die Vollwaise i. S. d. Gesetzes keinen unterhaltspflichtigen Elternteil mehr; ob noch ein Elternteil lebt, ist unerheblich, wenn jedenfalls eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung dieses Elternteils gegenüber dem Kind dem Grunde nach nicht (mehr) besteht. Ob eine solche Unterhaltsverpflichtung besteht, richtet sich nach §§ 1601ff. BGB ...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.3.6 Bedeutung des Arbeitsmarkts

Rz. 77 Soweit der Versicherte noch vollschichtig einsatzfähig ist, ist die (konkrete) Arbeitsmarktsituation grundsätzlich ohne Bedeutung, d. h. es kommt nicht darauf an, ob dem Versicherten ein Arbeitsplatz mit einer zumutbaren Verweisungstätigkeit tatsächlich angeboten werden kann. Ist indes eine vollschichtige Erwerbstätigkeit aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.3.2 Krankheit oder Behinderung

Rz. 59 Die Unfähigkeit des Versicherten zur Ausübung seines bisherigen Berufs muss auf Krankheit oder Behinderung beruhen. Krankheit im rentenversicherungsrechtlichen Sinn meint einen regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand, der eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit zur Folge hat. Eine Behinderung stellt ein solcher Zustand dar, der bereits zu einer (...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.11 Allgemeine Wartezeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 45 Vor dem Eintritt der geminderten Erwerbsfähigkeit muss die allgemeine Wartezeit erfüllt sein (Abs. 1 Nr. 3). Sie beträgt 5 Jahre (§ 50 Abs. 1). Auf sie werden Kalendermonate mit Beitragszeiten (§ 51 Abs. 1; auch freiwillige Beiträge nach § 7) sowie Ersatzzeiten (§ 51 Abs. 4 i. V. m. § 250) angerechnet. Unter den Voraussetzungen der §§ 53, 245 gilt die Wartezeit vorzei...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.4 Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 86 Weitere Voraussetzung für den Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit ist, dass der Versicherte in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit hat (Abs. 1 Nr. 2). Der 5-Jahres-Zeitraum verlängert sich (in die Vergangenheit) um die in Abs. 3 genannten Zeiten. Das Erfordernis der so...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.9 Anrechnung von Einkommen

Rz. 30 Die für die Zeit vom 1.1.1992 bis zum 30.6.2015 in § 97 Abs. 1 geregelte Anrechnung von Einkommen auf Waisenrenten, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres der Waisen geleistet wurden, ist durch eine Streichung des Wortes "Waisenrente" in § 97 Abs. 1 durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 21.4.2015 (BGBl. I S. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.8 Hinzuverdienstgrenzen (Abs. 5)

Rz. 96 Bezugsvorschriften sind §§ 96a, 313, die die Höhe der Hinzuverdienstgrenzen regelt. Nach der Übergangsvorschrift des § 302b findet eine Einkommensanrechnung für Renten, die vor dem 1.1.1996 begonnen haben, bis zum 31.12.2000 nicht statt. Abhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes wird die BU-Rente in voller Höhe, i. H. v. zwei Dritteln oder nur einem Drittel geleistet...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.1.2 Tod eines Elternteils

Rz. 5 Voraussetzung für den Anspruch auf Halbwaisenrente ist der Tod eines Elternteils. Dieser Elternteil muss Versicherter der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen sein (vgl. auch Rz. 7; zur Todesvermutung bei Verschollenheit vgl. Komm. zu § 49). Elternteil i. S. d. § 48 ist jede Person, zu der ein Kindschaftsverhältnis der in Abs. 1 oder der in Abs. 3 genannten Art best...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 8 Ein Anspruch auf Vollwaisenrente (vgl. zur Höhe der Rente Rz. 27 ff.) besteht für Kinder des verstorbenen Versicherten (vgl. Rz. 4) sowie die ihnen gleichgestellten Personen gemäß Abs. 3 (vgl. Rz. 10), wenn der Versicherte die allgemeine Wartezeit erfüllt hat (vgl. Rz. 9a) und – nach dem Tode des Versicherten – kein unterhaltspflichtiger Elternteil mehr vorhanden ist (...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.1.4 Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (Nr. 2)

Rz. 7 Der verstorbene Versicherte muss die allgemeine Wartezeit erfüllt haben (Abs. 1 Nr. 2, § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3). Hierauf werden Kalendermonate mit Beitragszeiten (§ 51 Abs. 1) und mit Ersatzzeiten (§ 51 Abs. 4) angerechnet. Die allgemeine Wartezeit gilt als erfüllt, wenn der verstorbene Versicherte bis zum Tode eine Rente bezogen hat (§ 50 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2). Ferner...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 1.1 Regelungszweck

Rz. 5 § 43 bildet das Ergebnis seit Jahren bestehender, durch die Verabschiedung des RRG 1999 erstmals konkret umgesetzter, jedoch durch das Gesetz zur Korrektur in der Sozialversicherung und Versicherung der Arbeitnehmerrechte (Korrekturgesetz) v. 19.12.1998 (BGBl. I S. 3843) zunächst ausgesetzter Bestrebungen zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Wesen...mehr

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Sommer, SGB XI § 53a Beauft... / 2.2 Wesentlicher Inhalt der Richtlinien

Rz. 5 Nach Abs. 2 regeln die Richtlinien insbesondere Folgendes: die Anforderungen an die Qualifikation und die Unabhängigkeit der Gutachter, das Verfahren, mit dem sichergestellt wird, dass die von den Pflegekassen beauftragten unabhängigen Gutachter bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und bei der Zuordnung zu einer Pflegestufe dieselben Maßstäbe wie der MD anlegen, d...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.4.2.4 Aufgrund von Behinderung bestehende Unterhaltsunfähigkeit (Nr. 2 Buchst. d)

Rz. 19 Ein Anspruch auf Waisenrente nach Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres besteht auch für Waisen, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Zum Begriff der Behinderung sowie der daraus resultierenden Unfähigkeit, für den eigenen Unterhalt zu sorgen, vgl. Komm. zu ...mehr

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Sommer, SGB XI § 53 Aufgabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 53 ist durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 26.5.1994 in Kraft getreten. Abs. 2 und 3 wurden durch die Siebente Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung v. 29.10.2001 (BGBl. I S. 2785) mit Wirkung zum 7.11.2001 geändert. Eine Änderung des Abs. 3 Satz 2 erfolgte durch die Achte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 25.11.2003 (BGBl. I S. 230...mehr

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Sauer, SGB III § 111 Transf... / 2.3.4 Qualitätssicherung (Abs. 3 Nr. 4)

Rz. 34c Abs. 3 Nr. 4 verlangt, dass zur Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen ein System zur Sicherung der Qualität angewendet wird. Dabei soll zum einen am Ende der Maßnahme die Zufriedenheit der Teilnehmer und des ehemaligen Arbeitgebers systematisch erhoben werden. Zum anderen sollen nach der Gesetzesbegründung die Beratungsinhalte und Aktivitäten sowie Vermittlungs...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.3 Kindern gleichgestellte Personen (Abs. 3)

Rz. 10 Ebenso wie bei der Rente nach § 46 werden auch bei der Waisenrente die Stief- und Pflegekinder sowie Enkel und Geschwister unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Kindern des verstorbenen Versicherten gleichgesetzt. Hinsichtlich der Begriffe "Stiefkinder, Pflegeeltern, Enkel und Geschwister" sowie "Haushaltsaufnahme" und "überwiegender Unterhalt" wird zunächst auf ...mehr

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Sauer, SGB III § 111 Transf... / 2.3 Betriebliche Voraussetzungen (Abs. 3)

Rz. 18 Die betrieblichen Voraussetzungen für die Gewährung von Transferkurzarbeitergeld sind nach Abs. 3 erfüllt, wenn in einem Betrieb Personalanpassungsmaßnahmen aufgrund einer Betriebsänderung durchgeführt werden, die vom Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmer zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung ihrer Eingliederungschancen in einer betriebsorganisatorisch ...mehr

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Sommer, SGB XI § 53b Richtl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 2 Nr. 31 des Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) als § 53c eingefügt und ist zum 1.1.2017 in Kraft getreten. Sie ersetzt § 87b Abs. 3, der im Zuge der Neuregelung des § 43b entfallen ist. Durch Art. 10 des ...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 48 regelt die Voraussetzungen, unter denen Anspruch auf Halbwaisenrente (Abs. 1) oder Anspruch auf Vollwaisenrente besteht (Abs. 2). Dies entscheidet sich danach, ob nach dem Tode des versicherten Elternteils noch ein unterhaltsverpflichteter Elternteil vorhanden ist. Weitere Voraussetzungen sowohl für die Gewährung der Vollwaisenrente wie auch der Halbwaisenrente is...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 49 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ersetzte die § 1246 RVO, § 23 AVG, § 46 RKG ohne wesentliche inhaltliche Änderungen. Die zu den früheren Vorschriften ergangene Rechtsprechung besitzt deshalb weitestgehende Gültigkeit. § 43 wurde wie folgt geändert: Durch das Gesetz v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) wurden Abs. 1 Nr. 2 neu gefasst und Abs. 1 Satz 2 angefügt...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.2 Vollendung des 65. Lebensjahres

Rz. 52 Der Anspruch auf BU-Rente ist grundsätzlich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze befristet. Nach diesem Zeitpunkt wird die BU-Rente von Amts wegen in eine Regelaltersrente umgewandelt, sofern der Versicherte nicht etwas anderes bestimmt (§ 115 Abs. 3 Satz 1; vgl. auch § 50 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 302 Abs. 1, § 88 Abs. 1 Satz 2).mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.5 Verschlossenheit des Arbeitsmarkts und Rente auf Zeit

Rz. 32 Nach § 43 und § 102 Abs. 2 werden Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, auf die ein Anspruch (auch) wegen der Arbeitsmarktlage besteht, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (wiederholt) befristet geleistet (vgl. hierzu oben Rz. 8). Die vorgenannte Bestimmung zur Zeitrentengewährung geht entsprechend der Vorgängerregelung von einem grundsätzlich offenen Arbeit...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.7 Erwerbsminderung und Berufsschutz

Rz. 36 Die Feststellung der Erwerbsminderung orientiert sich wie bei dem Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit nach § 44 (in seiner bis zum 31.12.2000 geltenden Fassung) am Restleistungsvermögen des Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, d. h. an jeder nur denkbaren Tätigkeit, die es auf dem Arbeitsmarkt gibt (vgl. Begründung zum Gesetzesentwurf, BT-Drs. 14/4230 z...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.9 Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 38 Der Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist grundsätzlich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze befristet. Nach diesem Zeitpunkt wird die Rente von Amts wegen in eine Altersrente umgewandelt, sofern der Versicherte nicht etwas anderes bestimmt (§ 115 Abs. 3 Satz 1; vgl. auch § 50 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 302 Abs. 1, § 88 Abs. 1 Satz 2).mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.3.3 Gesetzliche Lohnhälfte

Rz. 60 Die auf Krankheit oder Behinderung beruhende Unfähigkeit des Versicherten, seinen bisherigen Beruf auszuüben, bewirkt für sich allein nicht den Eintritt von Berufsunfähigkeit; dies ist erst dann der Fall, wenn auch einer anderen zumutbaren Tätigkeit nicht mehr nachgegangen werden kann, die zumindest das Erzielen der Hälfte des Lohnes eines vergleichbaren gesunden Vers...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.12 Wartezeit von 20 Jahren (Abs. 6)

Rz. 46 Nach § 43 Abs. 6 haben Versicherte Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (vgl. hierzu oben Rz. 45) voll erwerbsgemindert waren und dies seitdem ununterbrochen sind, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren (§ 50 Abs. 2) erfüllt haben. Mit dieser Regelung soll gewährleistet werden, dass Versicherte, die bereit...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.5 Ausnahmen vom Erfordernis der Dreifünftelbelegung (Abs. 4)

Rz. 88/89 Ausnahmsweise ist eine Dreifünftelbelegung nicht erforderlich, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Tatbestands eingetreten ist, durch den die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt ist (vgl. § 53). Das gleiche gilt, wenn die Berufsunfähigkeit bereits vor dem 1.1.1984 eingetreten ist (§ 240 Abs. 2 letzter HS), der Versicherte vor dem 1.1.1984 die al...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.7 Allgemeine Wartezeit (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 95 Vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit muss die allgemeine Wartezeit erfüllt sein (Abs. 1 Nr. 3). Sie beträgt 5 Jahre (§ 50 Abs. 1). Auf sie werden Kalendermonate mit Beitragszeiten (§ 51 Abs. 1) sowie Ersatzzeiten (§ 51 Abs. 4 i. V. m. § 250) angerechnet. Zur Begriffsdefinition der Beitragszeit vgl. § 55. Kindererziehungszeiten gelten nach § 56 Abs. 1 als sog. fiktiv...mehr

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Sauer, SGB III § 111 Transf... / 2.3.3 Erwarteter Integrationserfolg (Abs. 3 Nr. 3)

Rz. 34a Nach Abs. 3 Nr. 3 ist Bestandteil der betrieblichen Voraussetzungen, dass die Organisation und Mittelausstattung der betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit den angestrebten Integrationserfolg erwarten lässt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der vom ehemaligen Arbeitgeber beauftragte Transferanbieter oder die im Betrieb geschaffene Einheit die organisa...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.4.2 Rentenzahlung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (Nr. 2)

Rz. 13 Unter den Voraussetzungen des Abs. 4 Nr. 2 wird Waisenrente über das 18. Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt. Bei den abschließend aufgezählten Gründen des Abs. 4 Nr. 2 geht das Gesetz davon aus, dass die Waise gehindert ist, ihren Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit zu bestreiten (BSG, Urteil v. 18.6.2003, B 4 RA 37/02 R ). 2.4.2...mehr