Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 320 Zusamme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 320 Zusamme... / 2.2 Vorsitz (Abs. 2)

Rz. 4 Die Schlichtungsstelle hat einen unparteiischen Vorsitzenden (Satz 1). Die Entscheidung über den Vorsitz treffen die Gesellschafter der gematik. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kann für die Stellenbesetzung eine angemessene Frist setzen (Satz 2). Wird die Stelle nicht fristgerecht besetzt, entscheidet das BMG über den Vorsitz (Satz 3). Eine Stellenbesetzung ...mehr

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Sommer, SGB V § 317 Beirat ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 322 Rechtsa... / 2.1 Prüfung durch das BMG (Abs. 1)

Rz. 3 Eine Entscheidung der Schlichtungsstelle ist dem BMG zur Prüfung vorzulegen. Unbeanstandete Entscheidungen sind für die Gesellschafter der gematik, Leistungserbringer sowie Krankenkassen und ihre Verbände verbindlich. Das BMG prüft, ob die Entscheidung der Schlichtungsstelle dem geltenden Gesetz und sonstigem Recht entspricht, ohne Zweckmäßigkeitserwägungen anzustellen...mehr

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Sommer, SGB V § 322 Rechtsa... / 2.5 Verbindlichkeit (Abs. 5)

Rz. 8 Die Entscheidungen der Schlichtungsstelle (ohne Beanstandung) oder die Ersatzvornahme durch das BMG sind für alle Gesellschafter der gematik, für die Leistungserbringer und Krankenkassen sowie für ihre Verbände verbindlich. Verbindliche Entscheidungen der Schlichtungsstelle oder des BMG können nur durch eine alternative Entscheidung der Gesellschafter der gematik in gl...mehr

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Sommer, SGB V § 321 Beschlu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 319 Schlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 317 Beirat ... / 2.5 Geschäftsordnung (Abs. 5)

Rz. 9 Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Regelung ist verpflichtend und räumt dem Beirat kein Ermessen ein. Die Funktion der Geschäftsordnung ist es, das Verfahren bei der Arbeit des Beirats zu regeln. Eine Mitwirkung Dritter an der Geschäftsordnung entfällt; staatliche Genehmigungsvorbehalte existieren nicht. Zum Inhalt der Geschäftsordnung gehören u. a. Regeln...mehr

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Sommer, SGB V § 305a Beratu... / 2.1 Beratungspflicht (Satz 1)

Rz. 3 Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind berechtigt und verpflichtet, die Vertragsärzte über die von ihnen erbrachten, verordneten oder veranlassten Leistungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit zu beraten. Beratungen durch die Krankenkassen oder durch von ihnen beauftragte Dritte sind unzulässig. Die Beratungspflichten der Kassenärztlichen Vereinigungen sind gemäß Sat...mehr

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Sommer, SGB V § 316 Finanzi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 315 Verbind... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 308 Vorrang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung beschränkt die Rechte der betroffenen Person im Kontext der elektronischen Patientenakte und der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Telematikinfrastruktur. Die Rechte werden nicht generell beschränkt, sondern nur insoweit, wie die Befriedigung der Ansprüche nicht oder nur unter Umgehung von Schutzmechanismen möglich wäre. Die Regelung flankier...mehr

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Sommer, SGB V § 322 Rechtsa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 305a Beratu... / 2.3 Zweckbindung (Satz 3)

Rz. 5 Die nach Satz 2 übermittelten Daten dürfen nur für im SGB bestimmte Zwecke – z. B. die Beratung im Hinblick auf die Erfüllung von Zielvereinbarungen nach § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 – verarbeitet werden (BT-Drs. 14/7170 S. 16 zu § 305a). Die Daten werden jeweils nach Satz 2 den Kassenärztlichen Vereinigungen durch die Vertragsärzte übermittelt bzw. durch die Kassenärztlic...mehr

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Sommer, SGB V § 308 Vorrang... / 2.2 Rechtswidrige Datenverarbeitung (Abs. 2)

Rz. 6 Die Rechte eines Betroffenen sind nicht nach Abs. 1 eingeschränkt, wenn Daten rechtswidrig verarbeitet wurden oder berechtigte Zweifel daran bestehen, dass die Betroffenenrechte unmöglich gewährleistet werden können. Entsprechende Einwände sind vom Betroffenen vorzutragen und ggf. im Rahmen des Rechtsschutzes durchzusetzen. Rz. 7 Die Feststellung der "berechtigten Zweifel ...mehr

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Sommer, SGB V § 308 Vorrang... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Die Vorschrift regelt den Vorrang von technischen Schutzmaßnahmen und den Ausschlus...mehr

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Sommer, SGB V § 305b Veröff... / 2.1 Veröffentlichungspflicht (Satz 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen sind verpflichtet, die wesentlichen Ergebnisse ihrer Rechnungslegung zu veröffentlichen. Für die Veröffentlichung sind der elektronische Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) und die eigene Internetpräsenz zu nutzen. Dazu hat die Krankenkasse eine für Versicherte (Mitglieder, Familienversicherte) verständliche Form zu wählen. Inhaltliche Angaben und D...mehr

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Sommer, SGB V § 319 Schlich... / 2.3 Geschäftsordnung (Abs. 3)

Rz. 6 Die Schlichtungsstelle gibt sich selbst eine Geschäftsordnung, um ihre Arbeitsweise zu regeln. Einen Genehmigungsvorbehalt enthält das Gesetz nicht. Der Vorbehalt ist wegen der Mehrheitsbeteiligung der Bundesrepublik Deutschland nicht erforderlich.mehr

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Sommer, SGB V § 321 Beschlu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Jedes Mitglied der Schlichtungsstelle hat eine Stimme (Abs. 1 Satz 1). Eine Stimmenthaltung ist nicht zulässig (Abs. 1 Satz 2). Damit kann der unparteiische Vorsitzende von den anderen Mitgliedern überstimmt werden. Entschieden wird mit einfacher Stimmenmehrheit (Abs. 2). Die Mitglieder sind beschlussfähig, wenn sie nach den Regeln der Geschäftsordnung form- und fristg...mehr

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Sommer, SGB V § 316 Finanzi... / 3 Literatur

Rz. 5 Haring (Herausg), Gesundheit digital, Springer (Verlag) 2019. Weyer, Neuregelungen zur Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen – Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) und die Neuerungen insbesondere für die elektronische Patientenakte, WzS 2021 S. 263.mehr

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Sommer, SGB V § 305b Veröff... / 2.2 Arten der Veröffentlichung (Satz 2)

Rz. 4 Neben dem elektronischen Bundesanzeiger und der eigenen Internetpräsenz sind weitere Arten der Veröffentlichung in der Satzung jeder Krankenkasse zu regeln. Damit stellt die jeweilige Krankenkasse sicher, dass alle Versicherten Kenntnis nehmen können. Geeignet sind z. B. eine Versichertenzeitung oder der Aushang in Geschäftsräumen. Eine individuelle Ansprache einzelner...mehr

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Sommer, SGB V § 319 Schlich... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 7 Felix, Konfliktlösungsinstrumente bei dreiseitigen Verträgen und Beschlüssen der Selbstverwaltung im System der gesetzlichen Krankenversicherung, 2018, LIT Verlag. gematik (Herausg.), Das deutsche Gesundheitswesen digital vernetzen, www.gematik.de (abgerufen: 14.7.2022).mehr

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Sommer, SGB V § 317 Beirat ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die gematik richtet einen Beirat ein, der sie in fachlichen Belangen berät (§ 318). Der Beirat nimmt zu Grundsatzthemen Stellung und ist vor der entsprechenden Beschlussfassung zu hören. Er hat ein Initiativ-, ein Anhörungs- und ein Informationsrecht. Die Mitglieder werden zeitlich befristet mit Widerrufsmöglichkeit berufen (§ 8 des Gesellschaftsvertrags der gematik).mehr

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Sommer, SGB V § 320 Zusamme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die installierte Schlichtungsstelle der gematik wird tätig, wenn dies gesetzlich bestimmt ist. Zudem unterstützt sie die Gremien der gematik im Falle unterschiedlicher Standpunkte der Gesellschafter. Die Norm bestimmt die Zusammensetzung der Schlichtungsstelle und ihre Finanzierung. Sie stellt sicher, dass die notwendigen Aufgaben der gematik fristgerecht erledigt werd...mehr

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Sommer, SGB V § 320 Zusamme... / 2.1 Mitglieder (Abs. 1)

Rz. 3 Die Schlichtungsstelle besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden und 2 weiteren Mitgliedern (Satz 1). Die Amtsdauer der Mitglieder der Schlichtungsstelle beträgt 2 Jahre (Satz 2). Wiederbenennung ist zulässig (Satz 3)mehr

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Sommer, SGB V § 317 Beirat ... / 2.3 Berufung weiterer Mitglieder (Abs. 3)

Rz. 6 Die Gesellschafterversammlung der gematik kann Vertreter weiterer Gruppen und Bundesbehörden sowie bis zu 5 unabhängige Experten als Mitglieder des Beirats berufen.mehr

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Sommer, SGB V § 321 Beschlu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Beschlüsse der Schlichtungsstelle werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Ob die Schlichtungsstelle beschlussfähig ist, ist der Geschäftsordnung zu entnehmen. Die Regelung stellt sicher, dass die notwendigen Aufgaben der gematik fristgerecht erledigt werden (BT-Drs. 18/5293 S. 51). Das Verfahren der Schlichtungsstelle ergibt sich aus § 370.mehr

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Sommer, SGB V § 322 Rechtsa... / 2.4 Unterstützung durch die gematik (Abs. 4)

Rz. 7 Die gematik hat dem BMG zur Vorbereitung seiner Entscheidung unverzüglich nach dessen Weisungen zuzuarbeiten. Die Unterstützung durch die gematik hat ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen und wird im Wesentlichen darin bestehen, die für die Entscheidung maßgeblichen Unterlagen beizubringen.mehr

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Sommer, SGB V § 305a Beratu... / 3 Literatur

Rz. 12 Bergmann/Krekeler, Die Haftung der Kassenärztlichen Vereinigung – ein bisher nur wenig beleuchtetes Gebiet, GesR 2021 S. 692. Buchner, Die vertragliche Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern im Lichte der Antikorruptionsgesetzgebung und der Neuregelungen durch das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG), MedR 2017 S. 789. Fiß/Selke/Langner/N...mehr

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Sommer, SGB V § 319 Schlich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die installierte Schlichtungsstelle der gematik wird tätig, wenn dies gesetzlich bestimmt ist. Zudem unterstützt sie die Gremien der gematik im Falle unterschiedlicher Standpunkte der Gesellschafter. Die Norm bestimmt die Errichtung der Schlichtungsstelle und die Schaffung einer Geschäftsordnung. Die Schlichtungsstelle trägt dazu bei, die der gematik übertragenen Aufga...mehr

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Sommer, SGB V § 316 Finanzi... / 2.1 Finanzierung (Abs. 1)

Rz. 3 Zur Finanzierung zahlt der GKV-Spitzenverband an die gematik jährlich einen Betrag in Höhe von 1,00 EUR je Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (Satz 1; ab 1.1.2022 = 1,50 EUR). Die Höhe des Betrages kann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) entsprechend dem Mittelbedarf der gematik und unter Beachtung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit durch Rechtsveror...mehr

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Sommer, SGB V § 305a Beratu... / 2.4 Daten über Arzneimittel (Satz 4, 5)

Rz. 5a Vertragsärzte, Apotheken, der Großhandel, Krankenkassen sowie deren Rechenzentren dürfen Daten über verordnete Arzneimittel nur solchen Stellen übermitteln, die sich verpflichten, die Daten ausschließlich als Nachweis für die in einer Kassenärztlichen Vereinigung oder einer Region mit mindestens jeweils 300.000 Einwohnern oder mit jeweils mindestens 1.300 Ärzten insge...mehr

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Sommer, SGB V § 308 Vorrang... / 2.1 Beschränkung von Rechten (Abs. 1)

Rz. 3 Art. 12 bis 22 der Verordnung (EU) 679/2016 ( Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) enthalten die Rechte betroffener Personen gegenüber denjenigen, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich sind (§ 307). Dazu gehören u. a. Informationspflichten der Verantwortlichen und Ansprüche des Betroffenen auf Berichtigung oder Löschung von Daten. Die Rechte de...mehr

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Sommer, SGB V § 319 Schlich... / 2.2 Zuarbeit der gematik (Abs. 2)

Rz. 5 Die gematik ist verpflichtet, der Schlichtungsstelle nach deren Vorgaben unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern, § 121 Abs. 1 BGB) zuzuarbeiten. Die Zuarbeit erfolgt auf Verlangen der Schlichtungsstelle in dem von ihr festgelegten Umfang. Die Schlichtungsstelle kann damit für die Führung ihrer Geschäfte auf die Organisation der gematik zurückgreifen.mehr

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Sommer, SGB V § 317 Beirat ... / 2.2 Benennung der Mitglieder (Abs. 2)

Rz. 5 Die Mitglieder des Beirats werden von verschiedenen Stellen benannt:mehr

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Sommer, SGB V § 310 Gesells... / 2.2 Geschäftsanteile (Abs. 2)

Rz. 4 Die Geschäftsanteile entfallen zu 51 % auf die BRD, zu 24,5 % auf den GKV Spitzenverband und zu 24,5 % auf die anderen Spitzenorganisationen. Die BRD ist damit Mehrheitsgesellschafterin. Ihr Geschäftsanteil ändert sich auch dann nicht, wenn weitere Gesellschafter zugelassen werden. Der Text berücksichtigt nicht die freiwillige Mitgliedschaft des PKV-Verbandes, der an d...mehr

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Sommer, SGB V § 317 Beirat ... / 2.4 Teilnahme an Sitzungen (Abs. 4)

Rz. 7 Jeweils 1 Vertreter für jeden Gesellschafter sowie die Geschäftsführung der gematik können an den Sitzungen des Beirats teilnehmen (Satz 1). Mit der zahlenmäßigen Begrenzung wird sichergestellt, dass die Arbeitsfähigkeit des Beirats erhalten bleibt. Die Teilnahme ist in das Ermessen des jeweiligen Vertreters gestellt. Rz. 8 Der Vorsitzende des Beirats oder sein Stellver...mehr

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Sommer, SGB V § 322 Rechtsa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Entscheidungen der Schlichtungsstelle sind dem BMG zur Prüfung vorzulegen. Das Prüfverfahren ist ein förmliches Verwaltungsverfahren, in dem dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vor seinem Abschluss die Gelegenheit gegeben werden muss, eine Stellungnahme abzugeben. Das BMG beschränkt seine Prüfung darauf festzustellen, ob die S...mehr

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Sommer, SGB V § 320 Zusamme... / 2.4 Finanzierung (Abs. 4)

Rz. 6 Die in § 306 Abs. 1 genannten Spitzenorganisationen tragen die Kosten für die von ihnen benannten Vertreter jeweils selbst (Satz 1). Die BRD ist an der Finanzierung nicht beteiligt. Die Kosten für den Vorsitzenden sowie die sonstigen Kosten der Schlichtungsstelle (z. B. Geschäftsführungskosten) werden aus den Finanzmitteln der gematik finanziert (Satz 2). Die jährliche...mehr

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Sommer, SGB V § 305a Beratu... / 2.6 Beratung über Diagnosen (Satz 7; aufgehoben zum 1.4.2020)

Rz. 10 Eine Beratung des Arztes oder Psychotherapeuten durch die Krankenkasse (oder durch einen von der Krankenkasse beauftragten Dritten) im Hinblick auf die Vergabe und Dokumentation von Diagnosen ist unzulässig. Krankenkassen ist es nur in den gesetzlich geregelten Fällen erlaubt, Vertragsärzte zu beraten. Klarstellend wird dazu geregelt, dass eine Beratung über die Verga...mehr

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Sommer, SGB V § 308 Vorrang... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 8 Beyer, Neuregelungen zur Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen, WzS 2021 S. 263. Dochow, Das Patienten-Datenschutz-Gesetz (Teil 1) – Die elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur, MedR 2020 S. 979. ders., Das Patienten-Datenschutz-Gesetz (Teil 2) – Die elektronische Patientenakte und erweiterte Datenverarbeitungsbefugnisse der Krankenkassen, MedR 2...mehr

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Sommer, SGB V § 305b Veröff... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 178, Art. 37 Abs. 1 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt worden. Rz. 1a Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-...mehr

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Sommer, SGB V § 305b Veröff... / 2.4 Verwaltungsvorschrift (Satz 5)

Rz. 6 Das Nähere zu den zu veröffentlichenden Angaben regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV). Durch die verbindliche Vorgabe in der Verwaltungsvorschrift wird die Vergleichbarkeit der Rechnungsergebnisse gewährleistet. Den Kassen bleibt es unbenommen, die nach einheitlicher Struktur berichteten Rechnungsergebniss...mehr

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Sommer, SGB V § 310 Gesells... / 2.3 Beitritt weiterer Gesellschafter (Abs. 3)

Rz. 5 Die Gesellschafter können den Beitritt weiterer Spitzenorganisationen der Leistungserbringer auf Bundesebene und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung beschließen (Satz 1). Der Beitritt ist durch den potenziellen Gesellschafter zu beantragen. Tritt ein weiterer Gesellschafter der gematik bei, werden die Geschäftsanteile innerhalb der Gruppen der Kostenträger u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 315 Verbind... / 2.2 Gelegenheit zur Stellungnahme (Abs. 2)

Rz. 4 Die gematik hat dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Stellungnahme ist formale Voraussetzung für die Verbindlichkeit. Beschlüsse der gematik werden nur dann rechtmäßig gefasst, wenn die Gelegenheit zur Stellungnahme vor der Beschl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 322 Rechtsa... / 2.2 Stellungnahme des BfDI (Abs. 2)

Rz. 4 Das Prüfverfahren des BMG ist ein förmliches Verwaltungsverfahren, vor dessen Abschluss dem BfDI die Gelegenheit einzuräumen ist, eine Stellungnahme abzugeben (Satz 1). Eine Entscheidung des BMG im Prüfverfahren ohne eingeräumte Gelegenheit zu Stellungnahme ist rechtswidrig. Für die Stellungnahme ist eine angemessene Frist zu setzen (Satz 2). Deren Dauer richtet sich n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 310 Gesells... / 2.4 Willensbildung (Abs. 4)

Rz. 6 Entscheidungen der Gesellschafter werden mit der einfachen Mehrheit der sich aus den Geschäftsanteilen ergebenden Stimmen gefasst. Davon ausgenommen sind abweichende gesetzlich geforderte Mehrheiten (z. B. sich aus dem GmbHG ergebende Mehrheitserfordernisse). Die BRD als Mehrheitsgesellschafterin kann in allen Beschlussgegenständen, die keiner qualifizierten Mehrheit b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 317 Beirat ... / 2.1 Einrichtung (Abs. 1)

Rz. 3 Die gematik richtet einen Beirat ein (Satz 1), der durch einen Vorsitzenden geführt wird (Satz 2). Der Beirat berät die gematik im Innenverhältnis und ist dabei den Interessen der entsendenden Stellen verpflichtet (§ 318 Abs. 1). Er ist nicht vertretungsberechtigt im Außenverhältnis. Rz. 4 Die Zusammensetzung ist gesetzlich geregelt (Satz 3) und kann nicht durch die Ges...mehr

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Sommer, SGB V § 320 Zusamme... / 2.3 Vertreter (Abs. 3)

Rz. 5 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen benennt einen Vertreter als Mitglied der Schlichtungsstelle (Satz 1). Außerdem wird ein gemeinsamer Vertreter durch die in § 306 Abs. 1 Satz 1 genannten Spitzenorganisationen benannt (Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Kran...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 310 Gesells... / 2.1 Gesellschafter (Abs. 1)

Rz. 3 Gesellschafter der gematik sind neben der BRD (vertreten durch das BMG) die in § 306 Abs. 1 Satz 1 genannten Spitzenorganisationen: Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZVB), Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie Spitzenorganisatio...mehr