Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 305a Beratu... / 2.5 Vertragliche Versorgungsformen (Satz 6)

Rz. 9 Leistungserbringer und Krankenkassen können abweichend von den in Satz 4, 5 genannten Beschränkungen Daten über verordnete Arzneimittel im Rahmen der vertraglichen Versorgungsformen nach § 63 ­(Modellvorhaben), § 73b (Hausarztzentrierte Versorgung), § 137f (Strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten) und § 140a (Integrierte Versorgung) nutzen. Hierd...mehr

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Sommer, SGB V § 305b Veröff... / 2.3 Inhalt (Satz 3, 4)

Rz. 5 Zum Pflichtinhalt der Veröffentlichung gehören Angaben zur Entwicklung der Zahl der Mitglieder und Versicherten (§ 10, Familienversicherung), zur Höhe und Struktur der Einnahmen, zur Höhe und Struktur der Ausgaben sowie zur Vermögenssituation. Ausgaben für Prävention und Gesundheitsförderung sowie Verwaltungsausgaben sind gesondert auszuweisen. Weitere Daten und Erläut...mehr

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Sommer, SGB V § 305a Beratu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 305a wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) mit Wirkung zum 1.1.2000 eingeführt. Das Gesetz zur Ablösung des Arznei- und Heilmittelbudgets (Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz – ABAG) v. 19.12.2001 (BGBl. I S. 3773) hat die Vorschrift zum 1.1.2002 neu ge...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I mit dem Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 5, Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, zur Regelung der Verwendung der Versicherungsnu...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.5.1 Pfändung nach ZPO

Rz. 41 Nur Ansprüche auf laufende Sozialleistungen können wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Laufende Geldleistungen sind Sozialleistungen, die regelmäßig wiederkehrend für bestimmte Zeitabschnitte gezahlt werden; dies gilt auch dann, wenn sie wegen verspäteter oder zusammenfassender Zahlung für mehrere Zeitabschnitte in einer Summe ausgezahlt werden (BT-Drs. 7/868 S. 33...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Ahrens, Das neue Pfändungsschutzkonto, NJW 2010 S. 2002. ders., Aktuelle Rechtsprechung zu massezugehörigen Einkünften, NJW-Spezial 2018 S. 341. Becker, Mängelbeseitigung beim Kontopfändungsschutz, NJW 2011 S. 1317. Cranshaw, Vollstreckungsrechtliche Zusammenrechnung von gesetzlichen inländischen mit ausländischen Renten, jurisPR-InsR 1/2015 Anm. 1. Dahm, Zur Pfändbarkeit...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.2 Unpfändbare Dienst- und Sachleistungen (Abs. 1)

Rz. 10 Dienst- und Sachleistungen sind von der Pfändung ausgeschlossen und können auch nicht verpfändet oder abgetreten werden (§ 53 Abs. 1). Sie sind auf die persönlichen Bedürfnisse des Berechtigten zugeschnitten und würden ihren Zweck verfehlen, wenn sie an Dritte erbracht würden (BT-Drs. 7/868 S. 32). Mit dem Pfändungsausschluss wird letztlich die Regelung des § 399 BGB ...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.3 Pfändung einmaliger Geldleistungen bei Billigkeit (Abs. 2)

Rz. 13 Die Pfändung einmaliger Sozialleistungen in Geld wird einer Billigkeitsprüfung unterzogen und ist auch nicht an bestimmte Beträge wie Pfändungsfreigrenzen gebunden. § 850b Abs. 2 ZPO enthält über § 54 hinausgehend eine Regelung für die Pfändbarkeit an sich unpfändbarer Forderungen aus Gründen der Billigkeit bei sonst erfolglosen Versuchen der Vollstreckung in das sons...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.4.4 Geldleistungen als Ausgleich für Körper- oder Gesundheitsschäden (Abs. 3 Nr. 3)

Rz. 36 Entscheidend ist bei der Geldleistung zum Ausgleich von Mehraufwand bei Gesundheits- oder Körperschaden, dass die Leistung an einen Gesundheits- oder Körperschaden anknüpft und der Zwecksetzung nach einen dadurch bedingten Mehraufwand pauschal oder konkret ausgleichen soll. Dazu gehören insbesondere die wegen Kriegs- oder Wehrdienstbeschädigungen gezahlten Grundrenten...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.1 Pfändung

Rz. 5 Die Regelungen des § 54 betreffen den Pfändungsschutz für sozialrechtliche Ansprüche des Sozialleistungsempfängers. Über die Voraussetzungen der Pfändbarkeit als grundsätzlich zivilrechtliches Mittel der Zwangsvollstreckung haben demzufolge auch die Zivilgerichte als Vollstreckungsgerichte (§ 828 ZPO) zu entscheiden. Die Begrenzungen der Pfändbarkeit in § 54 und/oder a...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.4 Begrenzt unpfändbare Geldleistungen (Abs. 3)

Rz. 21 Soweit Abs. 3 in der Einleitung auf "unpfändbare" Leistungen verweist, ist dies bereits seit der Änderung durch das 2. SGBÄndG zum 18.6.1994 nicht mehr in vollem Umfang zutreffend. Die vollständige Unpfändbarkeit gilt nur noch für einige der genannten Leistungen, andere Leistungen sind lediglich mit bestimmten Beträgen ("soweit") der Pfändung entzogen. Soweit die Leis...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.4.2 Mutterschaftsgeld (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 27 Das Mutterschaftsgeld nach § 19 Abs. 1 MuSchG, das nach Maßgabe von § 24i SGB V (vgl. Komm. dort) von der Krankenkasse gezahlt wird, ist nur grundsätzlich unpfändbar. Der Verweis auf den Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 19 Abs. 1 MuSchG ist allerdings so nicht zutreffend, denn nicht § 19 Abs. 1 MuSchG selbst begründet den (pfändbaren) Anspruch auf Mutterschaftsge...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.4.1 Elterngeld, dem Erziehungsgeld vergleichbare Leistungen der Länder (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 22 Nr. 1 trifft nunmehr Regelungen über die Pfändbarkeit des Elterngeldes, des Betreuungsgeldes sowie der dem Erziehungsgeld vergleichbare Leistungen der Länder. Das Elterngeld ergibt sich aus § 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das Betreuungsgeld, eingeführt durch das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) v. 15.2.2013 (BG...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.7.1 Rückforderung vom Pfändungsgläubiger

Rz. 67 Mit dem durch Art. 2 Nr. 5, 32 Abs. 1 des Verwaltungsvereinfachungsgesetzes mit Wirkung zum 30.3.2005 angefügten Abs. 6 wird auf § 53 Abs. 6 verwiesen. Nach § 53 Abs. 6 gilt in den Fällen, in denen bei einer Übertragung oder Verpfändung Geldleistungen zu Unrecht erbracht worden sind, dass sowohl der Leistungsberechtigte als auch der neue Gläubiger als Gesamtschuldner ...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.4.3 Wohngeld (Abs. 3 Nr. 2a)

Rz. 32 Mit Art. 2 Nr. 6 des Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist mit Wirkung ab 1.1.2005 in Abs. 3 Nr. 2a zusätzlich die Unpfändbarkeit von Wohngeld hinzugekommen und im Zusammenhang mit der Neufassung des Abs. 3 nicht geändert worden. Die Unpfändbarkeit ist damit begründet worden (BT-Drs. 15/1516 S. 68), dass das Wohngeld als Sozialleistung zwar b...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.7.3 Ausgleich zwischen Sozialleistungsempfänger und Zessionar

Rz. 74 Wie in den Fällen des § 53 Abs. 6 wird auch für die Fälle der gesamtschuldnerischen Haftung nach einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht geregelt, wie im Innenverhältnis zwischen Vollstreckungsschuldner und -gläubiger der Ausgleich zu erfolgen hat. Auch in den Pfändungsfällen kann und muss mangels einer eigenständigen sozialrechtlichen Regelung auf § 426 Abs....mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.7.2 Rückforderung durch Verwaltungsakt

Rz. 72 Die ausdrückliche Regelung, nach der die gesamtschuldnerische Haftung durch Verwaltungsakt geltend zu machen ist, bildet die gesetzliche Ermächtigung dafür, dass gegenüber dem Pfändungsgläubiger als an sich außerhalb des Sozialrechtsverhältnisses Stehendem ein Verwaltungsakt nach § 31 SGB X in Form eines Haftungsbescheides erlassen werden kann. Dieser Erstattung- und ...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.6 Beschränkte Pfändbarkeit kinderbezogener Leistungen (Abs. 5)

Rz. 61 Die nunmehr ausdrücklich geregelte Frage der Pfändbarkeit von Geldleistungen für Kinder, für die ausdrücklich auf § 48 Abs. 1 Satz 2 verwiesen wird (vgl. dazu Komm. zu § 48), war früher weitgehend umstritten. Mit dem 1. SGBÄndG v. 20.7.1988 ist diese Frage mit der Regelung in (zunächst Abs. 4, jetzt) Abs. 5 klargestellt (vgl. dazu O.E. Krasney, NJW 1988 S. 2644). Dana...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.5.3 Ausführung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 56 Die Frage nach dem Rechtscharakter der Ausführung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist umstritten. In der insbesondere älteren Rechtsprechung des BSG wird dabei danach differenziert, ob bei der Pfändung eine Entscheidung über dem Umfang und die Höhe des gepfändeten Betrags erforderlich ist, worüber dann durch Verwaltungsakt zu entscheiden sein soll, wogege...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.5.2 Rechtsschutz gegen Pfändungen

Rz. 51 Der Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist und bleibt, auch wenn er zu Unrecht ergangen ist, so lange wirksam, bis er abgeändert wird (§ 836 Abs. 2 ZPO). Hieraus folgt für den Sozialleistungsträger, dass er zur Beachtung des Beschlusses verpflichtet ist. Die Abänderung kann auf Antrag des Schuldners oder Gläubigers erfolgen; auch ein Dritter, dem der Schuldner kra...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2 Rechtspraxis

2.1 Pfändung Rz. 5 Die Regelungen des § 54 betreffen den Pfändungsschutz für sozialrechtliche Ansprüche des Sozialleistungsempfängers. Über die Voraussetzungen der Pfändbarkeit als grundsätzlich zivilrechtliches Mittel der Zwangsvollstreckung haben demzufolge auch die Zivilgerichte als Vollstreckungsgerichte (§ 828 ZPO) zu entscheiden. Die Begrenzungen der Pfändbarkeit in § 5...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.5 Pfändbarkeit wie Arbeitseinkommen (Abs. 4)

Rz. 40 Der mit Wirkung zum 18.6.1994 eingefügte Abs. 4 hat eine Vielzahl von Problemen bei der Pfändung von laufenden Geldleistungen beseitigt, die sich aus der zuvor erforderlichen Billigkeitsprüfung und der Beschränkung für den Fall der Sozialhilfebedürftigkeit ergeben hatten. Dies erscheint zudem im Hinblick auf die Verkehrsfähigkeit von Sozialleistungen konsequent, wenn ...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.7 Haftung bei zu Unrecht erbrachten Leistungen (Abs. 6)

2.7.1 Rückforderung vom Pfändungsgläubiger Rz. 67 Mit dem durch Art. 2 Nr. 5, 32 Abs. 1 des Verwaltungsvereinfachungsgesetzes mit Wirkung zum 30.3.2005 angefügten Abs. 6 wird auf § 53 Abs. 6 verwiesen. Nach § 53 Abs. 6 gilt in den Fällen, in denen bei einer Übertragung oder Verpfändung Geldleistungen zu Unrecht erbracht worden sind, dass sowohl der Leistungsberechtigte als au...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 54 erklärt die Pfändbarkeit von Sozialleistungen für grundsätzlich zulässig. Zuvor war die Pfändung und Pfändbarkeit von Sozialleistungen nur in einzelnen Vorschriften geregelt und ansonsten ausgeschlossen. Aus der grundsätzlichen Anerkenntnis der Verkehrsfähigkeit von Sozialleistungen mit dem SGB I folgt auch deren grundsätzliche Pfändbarkeit. Die Vorschrift regelt ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I mit dem Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 5, Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, zur Regelung der Verwendung der Versicherungsnummer und zur Änderu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.5.4 Mehrfache Pfändung einer Sozialleistung

Rz. 59 Für mehrfache Pfändungen oder im Verhältnis zur Abtretung gilt das Prioritätsprinzip, das heißt, die erste dieser Maßnahmen ist wirksam, bis die Ansprüche dieses Gläubigers erfüllt sind. Bei mehrfacher Pfändung kommt es dabei jeweils auf den Zeitpunkt der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an. Bei einer Vorpfändung (§ 845 Abs. 2 ZPO) ist dieser Zeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Beschäftige in bestimmten Einrichtungen

Rz. 2 Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist gem. § 3 Nr. 11b S. 2 EStG, dass die Arbeitnehmer in Einrichtungen i. S. d. § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4, 8, 11 oder Nr. 12 IfSG oder § 36 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 7 IfSG tätig sind. Das sind Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstvertrag / 4 Anzuwendende Vorschriften

Die Vorschriften des BGB über den Dienstvertrag[1] gelten für den unabhängigen Dienstvertrag und den Arbeitsvertrag. Der überwiegende Teil der Vorschriften der §§ 611 bis 630 BGB gilt allerdings nur für Arbeitsverträge, einige wenige Regelungen nur für freie Dienstverträge.[2] Auf den Arbeitsvertrag finden ergänzend die speziellen arbeitsrechtlichen Spezialgesetze Anwendung....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzielle Krisenentschädi... / 1. Bereits grundlegende Novation des Sozialen Entschädigungsrechts

Durch eine grundlegende Novelle des Sozialen Entschädigungsrechts wurde Art. 21 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom 12.12.2019 (vgl. BGBl. I 2019, 2652) reformiert. Die gesetzliche Neuregelung stand damit nicht in Verbindung mit den aktuellen Krisensituationen. Gleichwohl wird im politischen Berlin gerne ein Zusammenhang mit der Corona-Krise konst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 305 Wartezeit und sonstige zeitliche Voraussetzungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingefügt worden. Durch das SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) erhielt § 305 zum 1.1.1996 die nunmehr geltende Fassung. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Norm, die eine Sonderregelung i. S. v. § 300 Abs. 5 darstellt, enthält nach dem Willen des Gesetzgebers ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 305 Wartez... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingefügt worden. Durch das SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) erhielt § 305 zum 1.1.1996 die nunmehr geltende Fassung.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 305 Wartez... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Da gemäß § 300 Abs. 1 grundsätzlich immer neues Recht zur Anwendung kommen muss, bestimmt die Vorschrift für bereits laufende Renten, dass diese auch dann uneingeschränkt weiter zu gewähren sind, wenn die Vorschriften über die Wartezeit oder eine sonstige zeitliche Voraussetzung verschärft werden. Damit stellt § 305 eine Sonderregelung zu §§ 50 bis 53, 245 dar. Denn es...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 305 Wartez... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm, die eine Sonderregelung i. S. v. § 300 Abs. 5 darstellt, enthält nach dem Willen des Gesetzgebers eine Besitzschutzregelung zugunsten von Versicherten, die die für eine Rente erforderliche Wartezeit vor einer Gesetzesänderung erfüllt hatten (BT-Drs. 11/4124, S. 207). Eines Vertrauensschutzes bedarf es auch dann, wenn sonstige zeitliche Voraussetzungen geänder...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zweckbetriebseigenschaft

Tz. 18 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 § 68 Nr. 3 Buchst. c AO (Anhang 1b) gibt vor, dass als Zweckbetriebe auch Inklusionsbetriebe (bis 2018: Integrationsbetriebe) i. S. d. § 132 SGB IX gelten, wenn mindestens 40 % der Beschäftigten besonders betroffene schwer behinderte Menschen sind. Die Zweckbetriebszuordnung erfolgt angeknüpft an die sozialrechtlichen Bestimmungen zuzüglich ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift beinhaltet Einschränkungen des in § 11 niedergelegten Grundsatzes, wonach ein Insolvenzverfahren über das Vermögen jeder juristischen Person eröffnet werden kann, unabhängig davon, ob es sich um eine juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts handelt. § 12 ordnet die Unzulässigkeit des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bundesr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zweckbetriebseigenschaft

Tz. 4 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Begriffsdefinition des Begriffes Werkstatt für Behinderte ist im AEAO zu § 68 Nr. 3 AO TZ 5 (Anhang 2) ausführlich niedergelegt: "Der Begriff Werkstatt für behinderte Menschen bestimmt sich nach § 219 SGB IX. Werkstätten für behinderte Menschen bedürfen der förmlichen Anerkennung einer Behörde. Anerkennungsbehörde ist die Bundesagentur für...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Altenhilfe

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Förderung der Altenhilfe ist gemeinnützig i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO (s. Anhang 1b). Unter dem Begriff Altenhilfe sind alle Tätigkeiten zu verstehen, die dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu überwinden, und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben innerhalb der Gemeinschaft teilzunehmen. Als Maßnahmen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 23 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Mit den Leistungen der Integrationsbetriebe hat der Gesetzgeber die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei Zweckbetrieben i. S. d. § 68ff. AO (Anhang 1b) eingeschränkt und im Umsatzsteueranwendungserlass niedergelegt. Mit BMF-Schreiben vom 09.02.2007 (BStBl I 2007, 218) hat sich die Finanzverwaltung eingehend zu den vor 2018 bezeich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Mildtätige Zwecke

Rn. 72 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nach der in § 53 AO enthaltenen Legaldefinition verfolgt eine Körperschaft dann mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, diejenigen Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfach...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Insolvenzunfähigkeit aufgrund bundesgesetzlicher Bestimmungen

Rn 7 Aufgrund der gesetzlichen Regelung, dass eine Auflösung nur durch (Bundes-)Gesetz möglich ist, folgt für die Deutsche Bundesbank, die Landeszentralbanken sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau aus §§ 2, 44 BBankG, §§ 1, 13 Abs. 1 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau als bundesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts jedenfalls eine fak...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die Formel des EStG

Rn. 11 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Begriff des Einkommenswird gern als ein "ursprünglich ökonomischer Begriff" bezeichnet. Doch hat ihn das Steuerrecht seit langem integriert und zu einem Rechtsbegriff gemacht (glA Lindberg in Frotscher/Geurts, § 2 EStG Rz 31, Stand 13.03.2019). Er findet sich auch in verschiedenen Gesetzen (Einzelheiten bei Brandis, Geldstrafe und Nettoe...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.3.3 Nachweis in Form eines Hinweises auf den TVöD/TV-L, Betriebs-/Dienstvereinbarung

Bestimmte Arbeitsbedingungen können nachgewiesen werden durch einen Hinweis auf einen Tarifvertrag, eine Betriebs-/Dienstvereinbarung, Arbeitsvertragsrichtlinien paritätisch besetzter Kommissionen für kirchliche Arbeitgeber. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu Dauer der Probezeit Vergütung, Vergütungsbestandteile, Fälligkeit und Art der Auszahlung vereinbarte Ruhepausen und R...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Altenbegegnungsstätten

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Unter Altenhilfe werden grundsätzlich Tätigkeiten i. S. d. § 71 Abs. 1 SGB VII verstanden, die dazu beitragen, altersbedingte Schwierigkeiten zu verhüten, zu überwinden und zu mildern und um alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen (s. Augsten, 2015, Tz. 2.1.4; Stichwort "Altenhilfe"). U.E. fallen deshal...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Gewerbesteuerliche Behandlung

Tz. 9 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Soweit es sich um Altenheime steuerbegünstigter Körperschaften handelt, sind diese gem. § 3 Nr. 6 GewStG (Anhang 7) von der Gewerbesteuer befreit. Nicht steuerbegünstigte Altenheime können von der Befreiung des § 3 Nr. 20 GewStG profitieren (Anhang 7). Dieser befreit Altenheime, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts betrieben ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Ansprüche der Arbeitnehmer insolvenzunfähiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts

Rn 15 Bereits unter Rn. 2 wurde dargelegt, dass die praktische Relevanz der Insolvenzunfähigkeit des Bundes, der Länder und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts nach Maßgabe des Abs. 1 Nr. 2 darin zu sehen ist, dass Beiträge für die Insolvenzsicherung nach dem BetrAVG (Pensions-Sicherungsverein) und dem SGB III (Insolvenzgeld) nicht zu leisten sind. Dementsprech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Betroffene Steuern

"... 1. die eine oder mehrere Steuern zum Gegenstand hat, auf die das EU-Amtshilfegesetz anzuwenden ist, ..." Rz. 35 [Autor/Stand] Bezugnahme auf EU-Amtshilfegesetz. Hinsichtlich der potentiell im Rahmen einer Steuergestaltung relevanten Steuern[2] (Abgaben) nimmt § 138d Abs. 2 Nr. 1 AO ausdrücklich Bezug auf das EU-Amtshilfegesetz. Nach § 1 Abs. 2 EUAHiG ist dieses Gesetz ni...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 10 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Wie ausgeführt umfasst der Zweckbetrieb bei den Werkstätten für Behinderte auch den eigenen Werkstattbereich, wobei in diesem Bereich in der Regel keine nach § 4 Nr. 18 UStG (Anhang 5) steuerfreien Umsätze ausgeführt werden. Tz. 11 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) kommt aber der ermäßigte Umsatzsteue...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Zweckbetriebseigenschaft

Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 § 68 Nr. 1 AO (Anhang 1b) nominiert Alten-, Wohn-, Pflege-, Erholungsheime und Mahlzeitendienste als Zweckbetriebe, wenn diese in besonderem Maße den in § 53 AO (Anhang 1b) genannten Personen dienen. Zunächst wäre zwischen Altenpflegeheimen und Altenheimen zu unterscheiden. Altenpflegeheime sind Einrichtungen, in denen alte bzw. pflegebedürft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lehner, Die Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrages, DStR 1992, 1641; Esser, Steuerfreistellung des Existenzminimums – Nullzone, Steuerabzug oder Abzug von der Bemessungsgrundlage?, DStZ 1994, 517; Homburg, Grundentlastung und Progressionsvorbehalt, BB 1995, 849. Rn. 328 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zur Höhe des Grundfreibetrages (in EUR) s nachfol...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gesundheitswesen

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Förderung des Gesundheitswesens ist ein gemeinnütziger Zweck im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO (Anhang 1b). Unter dem Begriff des Gesundheitswesens fallen Tätigkeiten, die der Gesundheit der Bürger dienen, insbesondere durch Verhinderung und Bekämpfung von Seuchen und Krankheiten. Die Tätigkeiten müssen jedoch eine von der individuellen Hilfe g...mehr