Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 57 Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der im früheren Gesetzestext verwandte Begriff der "überbetrieblichen" Ausbildung wird nunmehr vom Terminus "außerbetrieblich" ersetzt. Eine Änderung oder gar Ausweitung des Förderungsbereichs ist damit nicht verbunden. Ziel ist es vielmehr, zwischen der "außerbetrieblichen" Vollausbildung einerseits und der ergänzenden überbetrieblichen Ausbildung andererseits begriff...mehr

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Sauer, SGB III § 77 Sonstige Förderungsvoraussetzungen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift war bis zum 31.3.2012 in § 244 a. F. enthalten. § 244 a. F. enthielt in ihrer bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung Einzelheiten der Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung. Durch Art. 1 des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) sind nun in der Vorschrift die sonstigen ...mehr

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Sauer, SGB III § 57 Förderu... / 2.4 Zweitausbildung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 20 Durch das 5. SGB III-Änderungsgesetz ist in Absatz 2 Satz 2 auch eine Förderung der zweiten Ausbildung ermöglicht worden. Voraussetzung hierfür ist, dass wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann und durch die zweite Ausbildung die berufliche Eingliederung erreicht wird”. Damit wurde für junge Mensch...mehr

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Sauer, SGB III § 75 Begleit... / 2.6 Verantwortung des Ausbildungsbetriebes (Abs. 6)

Rz. 14 Nach Abs. 6 bleiben die Aufgaben des Ausbildungsbetriebes bei der Durchführung und Verantwortung für die Durchführung der Berufsausbildung oder der Einstiegsqualifizierung unberührt. Diese Feststellung ist eine Selbstverständlichkeit, da es sich bei der Assistierten Ausbildung nur um ein flankierendes Hilfeangebot handelt.mehr

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Sauer, SGB III § 56 Berufsa... / 3 Literatur

Rz. 23 Bienert, Zur Förderung einer Auslandsausbildung durch Berufsausbildungsbeihilfe, info also 2017 S. 209. ders., Zur Förderung eines dualen Studiums durch Berufsausbildungsbeihilfe, info also 2017 S. 258. ders., Anspruch von Asylbewerbern auf Berufsausbildungsbeihilfe, info also 2018 S. 104. Geiger, Förderungsfähigkeit der Berufsausbildung bei dualem Studium, info also 201...mehr

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Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 2.1.3 Rundungen

Rz. 19 Nach § 106 Abs. 1 Satz 4 sind Soll- und Istentgelt auf den nächsten durch 20 teilbaren Euro-Betrag zu runden. Dies bedeutet, dass vor der Bildung der Nettoentgeltdifferenz zunächst Soll- und Istentgelt zu runden sind. Erst aus diesen gerundeten Beträgen wird dann die Nettoentgeltdifferenz gebildet.mehr

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Sauer, SGB III § 75 Begleit... / 1 Allgemeines

Rz. 3a § 75 enthält nur die Einzelheiten der begleitenden Phase der Assistierten Ausbildung, deren Grundkonzept und Fördervoraussetzungen in § 74 geregelt sind.mehr

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Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 2.1 Nettoentgeltdifferenz (Abs. 1)

Rz. 5 Die Nettoentgeltdifferenz entspricht dem Unterschiedsbetrag zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Sollentgelt und dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Istentgelt, Abs. 1 Satz 1. Sollentgelt ist im Prinzip das, was ohne den Arbeitsausfall erzielt worden wäre. Istentgelt ist das, was tatsächlich wegen des Arbeitsausfalls noch vom Arbeitnehmer erzielt ist. 2....mehr

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Sauer, SGB III § 107 Anwend... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Absatz 1 erklärt die Vorschriften über das Ruhen bei Sperrzeiten bei Meldeversäumnissen beim Arbeitslosengeld und beim Zusammentreffen mit anderen Sozialleistungen für entsprechend anwendbar. Absatz 2 schränkt den Anwendungsbereich beim Zusammentreffen mit anderen Sozialleistungen auf die Vollrente ein.mehr

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Sauer, SGB III § 74 Assisti... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des AFRG zum 1.1.1998 als § 240 a. F. in das SGB III eingefügt worden. Durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) ist Nr. 2 in § 240 a. F. eingefügt worden, in der die Förderung für besonders benachteiligte Jugendliche enthalten war, die keine Beschäftig...mehr

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Sauer, SGB III § 57 Förderu... / 2.3 Erstmalige Ausbildung (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 18 Grundsätzlich wird nur die erste zu einem Abschluss führende Berufsausbildung gefördert, Abs. 2 Satz 1. Diese Einschränkung wird damit begründet, dass es erforderlich ist, die drei Förderarten Ausbildung, Fortbildung und Umschulung nach ihrem Inhalt und ihrem Ziel klar voneinander abgrenzen zu können. Neben den in Abs. 1 aufgeführten Berufsausbildungen zählen auch sol...mehr

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Sauer, SGB III § 56 Berufsa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des AFRG v. 24.3.1997 zum 1.1.1999 als § 59 in das SGB III eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. S. 2917) ist § 59 in Nr. 3 a. F. geändert worden. Dort ist das Wort "Lehrgangskosten" durch das Wort "Maßnahmekosten" ersetzt worden. Diese redaktionelle Änderung ist ...mehr

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Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift (vormals § 179) ist zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-Änderungsgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) erstmalig geändert worden und durch die Sonderregelung für Heimarbeiter in Abs. 5 ergänzt worden. Durch das 2. SGB III-Änderungsgesetz v. 21.7.1999 (BGBl. I S. 1648) ist Abs. 1 Satz 3 zum 1.8.1999 geändert worden. Mit dem Einmalzahlungs-Neuregelungsgeset...mehr

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Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 2.4 Feststellung des Sollentgelts (Abs. 4)

Rz. 28 Lässt sich das Sollentgelt eines Arbeitnehmers in dem Anspruchszeitraum nicht hinreichend feststellen, gilt nach Abs. 4 Satz 1 Folgendes: Als Sollentgelt ist das Arbeitsentgelt maßgebend, das der Arbeitnehmer in den letzten 3 abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn des Arbeitsausfalls vermindert um Entgelt für Mehrarbeit in dem Betrieb durchschnittlich erzielt hat. D...mehr

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Sauer, SGB III § 74 Assisti... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Assistierte Ausbildung war seit dem Jahr 2015 als befristete Maßnahme in § 130 gesetzlich verankert. Sie wurde im Jahr 2018 zunächst um 2 Jahrgänge verlängert. Der Koalitionsvertrag von CDU, SPD und CSU sah den Ausbau und die Weiterentwicklung der Assistierten Ausbildung vor. Mit der Neufassung des § 74 wurde die Assistierte Ausbildung mit den ausbildungsbegleitend...mehr

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Sauer, SGB III § 61 Bedarf ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Ausbildungsförderungsreformgesetz (AföRG) v 19.3.2001 (BGBl. I S. 390) ist der Gesetzgeber zur Technik der Verweisung zurückgekehrt. Alle Bedarfssätze sind also nunmehr wieder aus dem BAföG zu entnehmen; lediglich die vom BAföG-Recht abweichenden Beträge werden im SGB III ausgewiesen. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurde zum 1.1.2002 A...mehr

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Sauer, SGB III § 79 Leistungen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift entspricht dem bis zum 31.3.2012 geltenden § 246 a.F. Mit dem Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurde in dieser Vorschrift zum 1.1.2002 unter Nr. 3 die Zahlung einer Pauschale eingefügt, die den Übergang in betriebliche Ausbildung für den Träger der a...mehr

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Sauer, SGB III § 74 Assisti... / 2.8 Verfahrensfragen

Rz. 30 Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die Maßnahme durchgeführt wird, § 327 Abs. 5. Nach § 326 Abs. 1 hat der Träger nach Ende der Maßnahme innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten eine Gesamtabrechnung vorzulegen. Die Erstellung einer Gesamtabrechnung ist jedoch keine Fördervoraussetzung. Erfolgt die Gesamtabrechnung nicht rechtzeitig, sind die e...mehr

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Sauer, SGB III § 74 Assisti... / 2.7 Zusammenarbeit mit den Ländern (Abs. 7)

Rz. 28 Nach Abs. 7 Satz 1 soll die Bundesagentur für Arbeit bei der Umsetzung der Assistierten Ausbildung mit den Ländern zusammenarbeiten. Durch die Zusammenarbeit soll unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten Möglichkeiten einer Koordination der Akteure eröffnet und dadurch eine hohe Wirksamkeit der Maßnahme im Ausbildungsmarkt erreicht werden. Rz. 29 Nach Satz 3 ka...mehr

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Sauer, SGB III § 56 Berufsa... / 2.2 Einkommensanrechnung

Rz. 13 Nr. 3 trifft die grundsätzliche Aussage zur Bedürftigkeit. Die Höhe von Einkommen bzw. die Existenz und Größe von Freibeträgen wird in § 67 behandelt. Rz. 14 Für die Frage der Bedürftigkeit ist also neben der Berücksichtigung des eigenen Einkommens Eltern- und Ehegatteneinkommen anzurechnen. Mit der Anrechnung der beiden letztgenannten Einkommen soll der zivilrechtlich...mehr

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Sauer, SGB III § 57 Förderu... / 2.6 Ergänzende Regelungen

Rz. 26 Eine außerbetrieblich durchgeführte Ausbildung ist analog den beschriebenen Voraussetzungen ebenfalls förderungsfähig. Von einer außerbetrieblichen Ausbildung ist dann auszugehen, wenn sie nicht in einem Betrieb, sondern in einer anderen geeigneten Einrichtung (z. B. der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, der Kammern, der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen...mehr

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Sauer, SGB III § 75 Begleit... / 2.3 Festlegung von Maßnahmen (Abs. 3)

Rz. 9 Abs. 3 regelt Einzelheiten zur Festlegung der erforderlichen Unterstützungselemente. Danach legt die Agentur für Arbeit nach Beratung des förderungsberechtigten jungen Menschen in Abstimmung mit dem Träger der Maßnahme die erforderlichen Unterstützungselemete im Einzelfall fest. Dabei ist sowohl eine Entscheidung über die erforderlichen Unterstützungselemente zu treffe...mehr

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Sauer, SGB III § 61 Bedarf ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Höhe des Bedarfs für den Lebensunterhalt eines Auszubildenden (Lehrling). Mit dem AföRG wurde sowohl die Unterscheidung nach dem Alter als auch die nach dem Wohnort (West oder Ost) aufgegeben. Der Gesetzgeber hat den Personenkreis der unter 27-Jährigen Unverheirateten mit dem Personenkreis der über 27-Jährigen oder Verheirateten gleichgestellt...mehr

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Sauer, SGB III § 107 Anwend... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift war bis zum 31.3.2012 in § 180 normiert. § 180 ist durch Art. 1 Nr. 96, Art. 124 Abs. 3 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 1848) mit Wirkung zum 1.1.2005 geändert worden. Dabei wurden das Wort "Säumniszeiten" durch die Wörter "Sperrzeiten bei Meldeversäumnis" ersetzt. Die Vorschrift ist ...mehr

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Sauer, SGB III § 75 Begleit... / 2.5 Förderung ohne Ausbildungsverhältnis (Abs. 5)

Rz. 11 Nach § 74 Abs. 3 Nr. 2 sind junge Menschen förderberechtigt, die ohne Unterstützung wegen in ihrer Person liegenden Gründe nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses eine weitere Ausbildung nicht aufnehmen können (Buchst. a) oder nach Abschluss einer mit Assistierter Ausbildung unterstützten Berufsausbildung ein Arbeitsverhältnis ni...mehr

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Sauer, SGB III § 75 Begleit... / 2.7 Unterstützung der Ausbildungsbetriebe (Abs. 7)

Rz. 15 Abs. 7 regelt die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe. Danach können Betriebe, die einen jungen Menschen ausbilden, bei der Durchführung der Berufsausbildung oder der Einstiegsqualifizierung unterstützt werden. Die Unterstützungsleistung besteht in der administrativen und organisatorischen Hilfestellung und insgesamt in Maßnahmen zur Stabilisierung des Berufsausbild...mehr

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Sauer, SGB III § 61 Bedarf ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei der BAB handelt es sich nicht um eine Lohnersatzleistung, die grundsätzlich anhand des vorher erzielten Arbeitseinkommens berechnet wird. Die Bemessung der BAB orientiert sich vielmehr am Aufwand, der während einer Ausbildung oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme entsteht. Der Bedarf wird nicht individuell ermittelt; er ist typisiert und...mehr

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Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 2.1.4 Pauschalierung

Rz. 20 Zur Feststellung der Nettoentgeltdifferenz ist der Unterschiedbetrag zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus Soll- und Istentgelt zu berechnen. Die pauschalierte Nettoarbeitsentgelte werden entsprechend den Vorschriften des Arbeitslosengeldes über die Berechnung des Leistungsentgelts vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales kalenderjährlich ermittelt. Nach d...mehr

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Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 2.5 Sonderregelung für Heimarbeiter (Abs. 5)

Rz. 33 Abs. 1 bis 4 gelten für Heimarbeiter mit der Maßgabe, dass als Sollentgelt das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt der letzten 6 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn des Entgeltausfalls zugrunde zu legen ist. War der Heimarbeiter noch nicht 6 Kalendermonate für den Auftraggeber tätig, so ist das in der kürzeren Zeit erzielte Arbeitsentgelt maßgebend. Der Anspruc...mehr

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Sauer, SGB III § 75 Begleit... / 2.4 Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb (Abs. 4)

Rz. 10 Abs. 4 bestimmt, dass die individuelle Unterstützung des jungen Menschen vom Träger der Maßnahme mit dem Ausbildungsbetrieb abzustimmen ist. Die Koordinierung zwischen allen an der Maßnahme beteiligten Akteuren obliegt dem Ausbildungsbegleiter, der eng mit dem Ausbildungsbetrieb, den Lehrkräften der Berufsschule, den zuständigen Stellen und Innungen, sowie dem Berufsb...mehr

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Sauer, SGB III § 56 Berufsa... / 2.3 Vorrangigkeit anderer Leistungen

Rz. 17 Ist eine andere öffentlich-rechtliche Stelle gesetzlich verpflichtet, Leistungen zur Berufsausbildung zu erbringen, schließen diese Leistungen die Gewährung einer BAB aus. Dabei kommt es nicht auf den Umfang oder die Höhe der erbrachten Leistung an. Eine Aufstockung mittels BAB ist nicht möglich. Rz. 18 Leistungen anderer öffentlich-rechtlicher Stellen aufgrund gesetzl...mehr

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Sauer, SGB III § 74 Assisti... / 2.4 Fördermaßnahmen (Abs. 4)

Rz. 21 Bei der Assistierten Ausbildung steht die individuelle und kontinuierliche Unterstützung und sozialpädagogische Begleitung des jungen Menschen im Mittelpunkt. Ziel der sozialpädagogischen Begleitung im Rahmen einer Berufsausbildungsvorbereitung ist es, benachteiligte Jugendliche persönlich stabil zu machen und ihr Lern- und Arbeitsverhalten positiv zu beeinflussen, da...mehr

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Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 106 regelt die Bemessung des Kug für die einzelnen Arbeitnehmer. Die Berechnung erfolgt nicht wie früher aus der Zahl der Ausfallstunden und dem hieraus errechneten durchschnittlichen Verdienst je Stunde, sondern unmittelbar aus der tatsächlichen monatlichen Entgeltdifferenz. Rz. 4 Dabei bestimmt Abs. 1 Einzelheiten zur Berechnung der Nettoentgeltdifferenz. Abs. 2 ent...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 74 Assisti... / 2.6 Maßnahmeträger (Abs. 6)

Rz. 26 Nach Abs. 6 beauftragt die Agentur für Arbeit Träger mit der Durchführung von Maßnahmen der Assistierten Ausbildung unter Anwendung des Vergaberechts. Vergaberechtlich sind somit die Vorschriften des GWB, der VgV und der UVgO zu beachten. Rz. 27 Träger, die die Assistierte Ausbildung nach den §§ 74-75a im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit durchführen wollen, müssen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 61 Bedarf ... / 2.1 Verweisung auf das BAföG (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 verweist hinsichtlich des Bedarfs auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz, allerdings auf die niedrigen Sätze der Fachschulen. Danach ist bei Unterbringung außerhalb des Haushaltes der Eltern oder eines Elternteils (mit Ausnahme der Unterbringung mit voller Verpflegung in einem Wohnheim, einem Internat oder beim Auszubildenden) bei einer beruflichen Ausbildung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 75 Begleit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde als § 241 a.F durch das Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) mit Wirkung zum 1.1.2004 und redaktionell durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert. Danach wurde § 241 a. F. durch das Vierte Gesetz zur Änderung de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 75 Begleit... / 2.2 Umfang der begleitenden Phase (Abs. 2)

Rz. 6 Nach Nr. 1 umfasst die begleitende Phase die sozialpädagogische Begleitung. Ziel der sozialpädagogischen Begleitung im Rahmen einer Berufsausbildungsvorbereitung ist es, benachteiligte Jugendliche persönlich stabil zu machen und ihr Lern- und Arbeitsverhalten positiv zu beeinflussen, damit sie erfolgreich die Vorbereitungsmaßnahmen abschließen können. Betriebe, die för...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Disziplinarische Ahndung vo... / 1.5 Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Ein Beamter[14] muss aus dem Dienst entfernt werden, wenn er durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung endgültig verloren hat (§ 31 LDG BW). Sind diese tatbestandlichen Voraussetzungen gegeben, steht dem Dienstherrn kein Ermessen zu – er muss den Beamten entlassen. Fällt dem Beamten ein sogenanntes Zug...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen nach EStG / 2.4 Abgrenzung zu Wertzugängen i. S. d. § 4 Abs. 3 EStG und §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG

Rz. 17 Nur erfolgswirksame Wertzugänge können Betriebseinnahmen darstellen. Im Falle einer Darlehensaufnahme oder Darlehensgewährung handelt es sich um eine erfolgsneutrale Vermögensumschichtung.[1] Beim Betriebsvermögensvergleich ergibt sich dadurch eine erfolgsneutrale Bilanzverlängerung bzw. ein Aktivtausch.[2] Bei der Überschussrechnung wird dieser Geschäftsvorfall nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.3 Beispiele

Rz. 25 Die Vollzeitarbeit unterscheidet sich von Teilzeitarbeit regelmäßig nur in quantitativer, nicht in qualitativer Hinsicht. Deshalb darf eine geringere Arbeitszeit grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit (BAG, Urteil v. 19.4.2016, 3 AZR 526/14[1]; Urteil v. 24.5.2000, 10 AZR 629/99 [2]). Denn der Wert der Arbeitsle...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.4.2.3.3 Wiedereinstellung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Einen weiteren Sonderfall hinsichtlich der Stufenzuordnung stellt die Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze dar. Sofern Beschäftigte auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterbeschäftigt werden sollen, ist zunächst gem. § 33 Abs. 5 Satz 1 TVöD ein neuer Arbeitsvertrag abzuschließen. Die Formulierung "ist ein neuer befristeter Arbeitsvertrag zu schlie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.4.2.4 Gesetzlicher Übergang des Arbeitsverhältnisses

Ein gesetzlich angeordneter Übergang des Arbeitsverhältnisses stellt keine Einstellung i. S. d. § 16 Abs. 2 TVöD dar. Eine Einstellung, die eine Stufenzuordnung i. S. d. § 16 Abs. 2 TVöD erforderlich macht, liegt bei jeder Begründung eines Arbeitsverhältnisses vor.[1] Eine solche Einstellung setzt voraus, dass durch Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags rechtlich ein neues A...mehr

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Entgelt / 11.2.2.1 Voraussetzungen und Fälligkeit

Die Gewährung der Corona-Sonderzahlung ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: Zum einen muss das Arbeitsverhältnis am 1. Oktober 2020 bestanden haben. Maßgebend ist allein der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses an diesem Stichtag. Dies bedeutet, dass auch Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis an diesem Stichtag ruhte (z. B. aufgrund von Elternzeit), grundsätzlich als ...mehr

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AGS 01/2022, Bestreitung de... / II. Schonvermögensbetrag § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII

Gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 114 Abs. 1 S. 1 1 HS ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren zur Gewährung von VKH notwendigen Voraussetzungen wie bspw. Der zu bejahenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs oder dass das Begehren nicht mutwillig erscheinen darf, § 114 Abs. 1 S. 1 2 HS ZPO – VKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen un...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.4 Antrag auf Neuentscheidung nach § 44 SGB X

Die Rücknahme eines rechtswidrigen und bestandskräftigen Bescheids kann im Sozialversicherungsrecht sehr einfach durch den betroffenen Verwerter erfolgen. Anders als Widerspruch und Klage ist dieser Antrag nicht fristgebunden – wenn die Frist für einen Widerspruch gegen einen Festsetzungsbescheid bereits abgelaufen ist, kann zwar kein Widerspruch mehr eingelegt werden, aber ...mehr

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FF 07+08/2022, SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende

Eicher/Luik/Harich5., neu bearbeitete Auflage. 2021, C.H.BECK, 2436 SeitenISBN 978-3-406-76984-9, 109 Euro Zum Ende letzten Jahres ist in der Reihe der "Gelben Kommentare" des Beck-Verlages die 5. Auflage des von Eicher und Spellbrink begründeten Kommentars zum SGB II – der Grundsicherung für Arbeitssuchende – erschienen. Auch nachdem sich der letzte Gründungsvater aus dem Kr...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.4 Verjährung der Abgabe

Die Pflicht zur Leistung der Künstlersozialabgabe verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden ist, § 31 KSVG i. V. m. § 25 SGB IV. Da die Abgabe eines Kalenderjahres erst im Folgejahr fällig wird (die Abgabe für das Jahr 2019 erst zum 31.3.2020), beträgt die Verjährung damit faktisch fünf Kalenderjahre. Beispiel Ein überregionaler Bäcker...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1.3.4 Meldungen an andere Sozialversicherungsträger

Folgende Meldungen des geprüften Unternehmens an andere Sozialversicherungsträger sind vorzulegen: die Meldung bei Beginn und bei Ende einer versicherungspflichtigen, abhängigen Beschäftigung (Meldung nach § 28a Abs.  1 Nr. 1 und 2 SGB IV), die Jahresmeldung nach § 28a Abs.  2 SGB IV, also die Meldung jedes am 31. Dezember des Vorjahres abhängig Beschäftigten, die Kontrollmeldu...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / I. Auszugleichende Anrechte (§§ 1, 2 VersAusglG)

Mit Wirkung zum 1.7.2014 wurde durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz vom 23.6.2014 die Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, verbessert (sogenannte "Mütterrente"). Bei der Umsetzung der Leistungsverbesserungen wurde nur für Anwartschaftsfälle, in denen am 1.7.2014 noch keine Rente gezahlt wurde, eine Verlängerung der anrechenbare...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.1.2.4 Das Anfrageverfahren zur Statusfeststellung

Betriebsintern sollte die Frage, ob Mitarbeiter selbstständig tätig werden oder als abhängig Beschäftigte, mit großer Aufmerksamkeit bedacht werden. Denn der Arbeitgeber haftet gegenüber der Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, also nicht nur für seinen eigenen Anteil an den Sozialbeiträgen, sondern auch für den Anteil des Arbeitnehmers, § 28e SGB IV. Außer...mehr