Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.4 Abbau des Ausgleichsbedarfs nach Abs. 3 Nr. 1 oder 2 (Abs. 4)

Rz. 19 § 255h Abs. 4 regelt die Berechnungsvorschrift für den ab 1.7. neu festzusetzenden Ausgleichsbedarf, wenn eine unterbliebene Minderungswirkung durch § 255e Abs. 3 verrechnet wird. 2.4.1 Ausgleichsbedarf bei Verrechnung nach Abs. 3 (Satz 1) Rz. 20 Der Abbau des Ausgleichsbedarfs erfolgt durch die Regelungen des § 255h Abs. 3 in dem Umfang, in dem die "reguläre" Anpassung...mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 2.1.7 Glaubhaft gemachte Beitragszeiten (Satz 7)

Rz. 26 Für (nur) glaubhaft gemachte Beitragszeiten gilt die 5/6-Regelung (vgl. § 256b Abs. 1), d. h., in diesen Fällen werden im Rahmen von § 259a Abs. 1 nur 5/6 der aus den FRG-Tabellenwerten errechneten Entgeltpunkte berücksichtigt.mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.2.2 Unveränderter Ausgleichsbedarf (Satz 2)

Rz. 14 Satz 2 hat insoweit nur klarstellende Funktion. Der Wert des Ausgleichsbedarfs ändert sich in den in Satz 1 genannten Fallkonstellationen nicht.mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 7 Vorgängervorschriften zu § 262 finden sich Art. 2 § 54b AnVNG, Art. 2 § 55a ArVNG bzw. Art. 2 § 10a KnVNG; allerdings sahen diese Vorschrift noch andere Voraussetzungen für die Anhebung von Renten auf einen Mindestwert vor (anders als im bisherigen Recht müssen bei § 262 künftig 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sein; vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 201 f.).mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.1 Pflichtbeitragszeiten nach § 247 Abs. 2a – Zeiten einer beruflichen Ausbildung (Abs. 1)

2.1.1 Überblick Rz. 5 § 247 Abs. 2a, auf den Abs. 1 Bezug nimmt, bezieht sich auf Lehrlinge oder sonst zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte (z. B. als Vor- und Nachpraktikanten), für die ab 1.6.1945 dem Grunde nach Rentenversicherungspflicht bestand, jedoch bis zum Inkrafttreten des 1. Rentenversicherungsänderungsgesetzes am 1.7.1965 von den Sozialversicherungsträgern keine...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.5 Selbständig Tätige (Abs. 5)

Rz. 26 Nach Abs. 5 gelten die Abs. 1 bis 4 vorbehaltlos auch für selbständig Tätige, sodass die Regelungen nicht nur für weisungsabhängig Beschäftigte gilt; die Regelung entspricht in Funktion und Reichweite daher § 256b Abs. 5.mehr

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Jansen, SGB X § 67f Erhebun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 67f wurde durch Art. 8d des Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz – OZGÄndG) v. 19.7.2024 (BGBl. I Nr. 245) mit Wirkung zum 24.7.2024 neu eingefügt.mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 1.1 Vorgängervorschriften

Rz. 3 Vorgängervorschriften zu § 258 waren insoweit § 32 Abs. 3c AVG und Art. 2 § 55 Abs. 1 AnVNG jeweils i. d. F. des Gesetzes Nr. 590 – Saar.mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 3.5 Unveränderter Ausgleichsbedarf (Abs. 5)

Rz. 23 § 255h Abs. 5 regelt, dass der Wert des Ausgleichsbedarfs in den Jahren, in denen es weder zum Aufbau noch zum Abbau des Ausgleichsbedarfs kommt, unverändert bleibt. Die Regelung hat damit lediglich klarstellende Funktion.mehr

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Sauer, SGB III § 179 Maßnah... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 46 Deutscher Bundestag, Träger und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD u. a.), BT-Drs. 19/8259.mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.3.2 Anwendbarkeit § 256b Abs. 1 Satz 4 bis 8 (Satz 2)

Rz. 22 Zur Bestimmung des Wirtschaftsbereiches nach der Tabelle 14 finden nach Satz 2 die Regelungen des § 256b Abs. 1 Satz 4 bis 8 Anwendung (vgl. Komm. zu § 256b).mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Abs. 1, unter welchen Voraussetzungen, und in Abs. 2 in welcher Höhe zusätzliche Entgeltpunkte zu berücksichtigen sind. Die Finanzierung dieser Zuschläge erfolgt durch Beiträge des Bundes (§ 188).mehr

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Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 3 Literatur

Rz. 11 Beuttler-Bohn, Gleichklang von Löhnen und Renten wiederherstellen – VdK-Stellungnahme zur Rentenanpassung 2022, SuP 2022, 207. Ruland, Neue Regeln für die Rentenanpassung und die Festsetzung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung, SGb 2019, 193. Steinmeyer, Demographische Herausforderungen für die Alterssicherung – Ein Thema auch in der Pandemie, NZS ...mehr

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Jansen, SGB VI § 267 Rente ... / 1.2 Praktische Bedeutung

Rz. 3 Die Vorschrift hat allerdings infolge Zeitablaufs nur noch sehr geringe praktische Bedeutung; vgl. insoweit § 217 Abs. 3 (und unten Rz. 8).mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.2 Beitrittsgebiet und Saarland (Satz 2)

Rz. 10 Satz 2 regelt, dass für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet und im Saarland die allgemeinen Beitragsbemessungsgrenzen im Bundesgebiet gelten. 2.2.1 Beitragszeiten im Beitrittsgebiet – Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze Rz. 11 § 260 Satz 2 legt zunächst fest, dass die Beitragsbemessungsgrundlage für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8.5.1945 (§ 256a) – ermitte...mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Mit der Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. I 2002 S. 754) blieb § 261 unverändert. Gültig ist die Vorschrift i. d. F. v. 19.2.2002 ab 1.1.2002.mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1 Durchschnittsbewertung (Satz 1)

2.1.1.1 Grundsatz Rz. 18 Abs. 1 Satz 1 stellt den Grundsatz auf, welches Einkommen zu welchen Entgeltpunkten führt. Die Vorschrift korrespondiert damit mit der Grundsatzregelung in § 63 Abs. 2, der in Satz 2 den Grundsatz aufstellt, mit welchem Einkommen der Durchschnittswert eines Entgeltpunktes erreicht wird. Damit schreibt Abs. 1 Satz 1 dem Grundsatz nach das günstigere Fü...mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 2.1.2 Beitragslast – § 188

Rz. 10 Für Zuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung nach § 76e zahlt der Bund die Beiträge (§ 188 Abs. 1 Satz 1).mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 85 Abs. 1 des Rentenreformgesetzes v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Mit der Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. I 2002 S. 754) blieb § 258 unverändert. Gültig ist die Vorschrift i. d. F. v. 19.2.2002 ab 1.1.2002.mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.4 Arbeitseinkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze vor Juli 1990 – sog. Überentgelte (Abs. 3)

2.4.1 Überblick (Satz 1) Rz. 56 Entgeltpunkte sind auch für Arbeitsverdienste und Einkünfte bis zum 30.6.1990 zu berücksichtigen, die höher waren als das versicherbare Arbeitseinkommen; sog. Überentgelte. Rz. 57 Die Einbeziehung des – höheren – tatsächlichen Arbeitseinkommens ist daran geknüpft, dass es dem Grunde nach sozialversicherungspflichtig war und Beiträge zur Sozialpfli...mehr

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Jansen, SGB X § 67f Erhebun... / 2.1.4 Nachweisliefernde Stelle

Rz. 8 Nachweisliefernde Stelle ist diejenige öffentliche Stelle, die dafür zuständig ist, den Nachweis auszustellen (§ 67f Abs. 1 Satz 4). Sofern mehrere Behörden über den Nachweis verfügen, wird damit klargestellt, dass die Stelle verantwortlich sein soll, die für die Aktualität des Nachweises verantwortlich ist. Welche Stelle das ist, muss vorab technisch hinterlegt sein.mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.6 Anpassungstermin

Rz. 12 Konkrete Anpassungstermine sind zwar in der Vorschrift nicht festgelegt; die Termine zur Anpassung ergeben sich aber aus der Verordnungsermächtigung nach § 255c (und auch § 69); der jeweils aktuelle Rentenwert ist bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres zu bestimmen.mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.1.1.2 Sachliche Anwendungsbereich

Rz. 8 Aus Abs. 2 ergibt sich insoweit auch der sachliche Anwendungsbereich. Die Regelung gilt für Zeiten im Gebiet der alten Bundesländer und für Zeiten im Beitrittsgebiet vor dem 1.1.1950. Ab dem 1.1.1950 sieht Abs. 3 insoweit eine weitergehende Regelung für das Beitrittsgebiet vor.mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 2.1.4 Zuschlagsvoraussetzungen im einzelnen

Rz. 13 Zusätzliche Entgeltpunkte werden frühestens ab 13.12.2011 berücksichtigt, wenn eine besondere Auslandsverwendung vorliegt, während der Einsatzzeiten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden und die Einsätze nach dem 30.11.2002 liegen und eine Mindestgesamtdauer von 180 Tagen umfassen.mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 6 Vorgängerschriften zu § 69 bestehen nicht, da bis zum Jahr 1991 die Rentenanpassung durch Gesetz vorgenommen wurde; vgl. insoweit § 1272 Abs. 1 RVO, § 49 Abs. 1 AVG und § 71 Abs. 1 RKG.mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2.1.1 Versicherte Beschäftigung vor dem 1.1.1957

Rz. 6 Die versicherte Beschäftigung muss nach Satz 1 vor dem 1.1.1957 liegen, und zwar vollumfänglich.mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 1.3 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 6 Korrespondierende Regelungen enthalten daher §§ 112 Satz 2 und 317 Abs. 4. Bezugsvorschrift ist § 240 – Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.4 Anwendungsausschluss (Abs. 4)

Rz. 25 Die Abs. 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn für Zeiten vor dem 1.7.1990 im Beitrittsgebiet beitragspflichtige Arbeitsverdienste und Einkünfte glaubhaft gemacht werden, für die wegen der im Beitrittsgebiet jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen oder wegen in einem Sonderversorgungssystem erworbener Anwartschaften Pflichtbeiträge oder Beiträge zur Freiwilligen Zus...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 4 Die Abs. 2 bis 4 stellen Sonderregelungen zu den §§ 90, 91 und 107 dar.mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1.2 Inhalt der Regelung

Rz. 5 Zentraler Regelungsgegenstand ist die gesetzliche Festlegung des Zeitpunktes der jährlichen Rentenanpassung und die Verfahrensweise über die Art und Weise, wie diese Anpassung zu erfolgen hat.mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 7 Vorgängervorschriften finden sich in § 1272 Abs. 1 RVO, § 49 Abs. 1 AVG und § 71 Abs. 1 RKG.mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 11 Abs. 1 enthält den Grundsatz, dass für eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 81 und 82 für die Zulassung durch die fachkundige Stelle ergänzend die Anforderungen der Abs. 2 bis 5 gelten. 2.1 Grundsatz für Weiterbildungsmaßnahmen Rz. 12 Abs. 1 gilt nur für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 81 und 82. Andere arbeitsmarktpolitische Instr...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 1.3 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 7b § 264a ist eine Sonderregelung zu § 76, der Zuschläge und Abschläge an Entgeltpunkten aus dem Versorgungsausgleich beinhaltet.mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5.1.2 Kinderberücksichtigungszeiten

Rz. 65 Berücksichtigungszeiten kommen für Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Lebensjahr in Betracht (vgl. hierzu Komm. zu § 57).mehr

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Jung, SGB VII § 80a Vorauss... / 3 Rechtsprechung

Rz. 8 Hess. LSG, Urteil v. 22.11.2016, L 3 U 231/12. BSG, Urteil v. 20.3.2018, B 2 U 11/17 R. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 21.7.2021, L 6 U 85/19.mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 2.1 Regelungen und Besonderheiten (Abs. 1)

2.1.1 Ermittlung der Entgeltpunkte für vor dem 1.1.1937 geborene Versicherte (Satz 1) 2.1.1.1 Betroffener Personenkreis Rz. 7 Die Stichtagsregelung des Abs. 1 Satz 1 (gewöhnlicher Aufenthalt am 18.5.1990) und die Beschränkung auf vor dem 1.1.1937 geborene Versicherte ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, und zwar weder wegen des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 GG n...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.1.4 Beiträge in den Jahren 1921 bis 1923 (Satz 4)

Rz. 26 Nach Satz 4 werden für Beiträge, die für Arbeiter in der Zeit vom 1.10.1921 und für Angestellte in der Zeit vom 1.8.1921 bis zum 31.12.1923 gezahlt worden sind, Steigerungsbeträge nicht geleistet. Rz. 27 Satz 4 hat keine praktische Bedeutung mehr.mehr

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Jung, SGB VII § 80a Vorauss... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde eingeführt durch Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG) v. 18.12.2007 (BGBl. I S. 2984) mit Wirkung zum 1.1.2008. Abs. 2 wurde ergänzt durch Art. 4a Nr. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung ander...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 1.4 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 6 Korrespondierende Regelungen sind die §§ 311, 312; zu § 93 stellt § 266 eine Sonderregelung dar.mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 1.3 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 5 Korrespondierende Regelungen sind insoweit §§ 70, 256, zu dem § 261 eine Sondervorschrift darstellt.mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.1.6 Beginn und Ende der Zusatzleistung

Rz. 29 Nach § 108 gelten die Vorschriften über Beginn, Änderung und Ende von Renten für laufende Zusatzleistungen entsprechend (vgl. §§ 99 ff.).mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 1.4 Weitere Beweismittel

Rz. 14 Soweit Tatsachen im Anwendungsbereich des § 256a nachgewiesen werden müssen oder für deren Berücksichtigung wenigstens die Glaubhaftmachung ausreicht, können weitere Beweismittel herangezogen werden; wie z. B. Verdienstbescheinigungen, Arbeitsverträge, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Mitteilungen über Gehaltsänderungen und vergleichbare Unterlagen.mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.2 Anrechnung der Steigerungsbeträge bei Auflösung der letzten Ehe (Abs. 2)

2.2.1 Anrechnung bei Auflösung (Satz 1) Rz. 31 Nach § 90 Abs. 1 werden auf eine Witwen- oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten für denselben Zeitraum bestehende Ansprüche auf Witwenrente oder Witwerrente, auf Versorgung, auf Unterhalt oder auf sonstige Renten nach dem letzten Ehegatten angerechnet. Nach Satz 1 werden hiervon auch die zu einer Witwenrente oder Witwerre...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.4 Abfindung von Steigerungsbeträgen (Abs. 4)

Rz. 34 Sofern eine Witwen- oder Witwerrente bei Wiederheirat i. S. d. § 107 abgefunden wird, werden nach Abs. 4 auch die hierzu gezahlten Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung abgefunden.mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.2 Formel

Rz. 19 Es gilt die Formel nach Abs. 1 Satz 1: Entgeltpunkte = Beitragsbemessungsgrundlage: Durchschnittsentgelt (für dasselbe Kalenderjahr). Zur Ermittlung der EP ist die Beitragsbemessungsgrundlage jeweils durch das Durchschnittsentgelt für dasselbe Kalenderjahr zu teilen.mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 2.1.1 Ein Rentenwert und seine Folgen (Satz 1)

Rz. 10 Satz 1 umfasst zwei Regelungsinhalte: zum 1.7.2024 wird ein einheitlicher Rentenwert für Gesamtdeutschland geschaffen und die Anpassung der hiervon betroffenen Renten. 2.1.1.1 Einheitlicher Rentenwert Rz. 11 Zum 1.7.2024 tritt kraft gesetzliche Anordnung an die Stelle aktuellen Rentenwerts (Ost) der aktuelle Rentenwert; damit wird die vollständige Angleichung der Renten ...mehr

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Jung, SGB VII § 77 Wiederau... / 3 Rechtsprechung

Rz. 10 BSG, Urteil v. 29.11.1973, 8/7 RU 62/71. BSG, Urteil v. 8.9.1977, 2 RU 45/77. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 7.7.1987, L 5 U 30/87. SG Düsseldorf, Urteil v. 8.5.2018, S 1 U 162/17.mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5 Zusätzliche Entgeltpunkte für Kinderberücksichtigungs- und Kinderpflegezeiten (Abs. 3a)

Rz. 61 Abs. 3a sieht unter der Voraussetzung, dass mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sind, zusätzliche Entgeltpunkte für Kinderberücksichtigungszeiten und für Zeiten der Pflege eines Kindes ab 1.1.1992 vor. 2.5.1 Zusätzliche Entgeltpunkte bei Kindererziehung oder Pflege (Satz 1) Rz. 62 Zusätzliche Entgeltpunkte nach dieser Vorschrift werden ermittelt od...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 254c regelt als Sondervorschrift zu § 65 die Technik der Rentenanpassung für das Beitrittsgebiet in der Weise, dass den Renten anstelle des bisherigen der neue aktuelle Rentenwert (Ost) – § 255 a – zugrunde gelegt wird.mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.1.3 Verordnungen zur Umsetzung

Rz. 12 Die Regelungsgegenstände nach Abs. 1 – aktueller Rentenwert und Ausgleichsbedarf – werden regelmäßig zur Mitte des Jahres in einer Rentenwertbestimmungsverordnung fortgeschrieben. Der Regelungsgegenstand nach Abs. 2 – Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung – wird regelmäßig zum Jahresende in einer Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung fortgeschrieben.mehr