Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 2.1.1.2 Anpassung der Renten

Rz. 12 Aus der Schaffung des einheitlichen Rentenwerts resultiert, dass die Renten, die bis zum 30.6.2024 Entgeltpunkte (Ost) enthielten, zum 1.7.2024 angepasst werden (müssen) (vgl. BT-Drs. 18/11923 S. 30 = BR-Drs. 155/17 S. 25), auch dies regelt Satz 1.mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Sinn der Regelung ist es, auch die Beschäftigungszeiten rentensteigernd zu erfassen, die ein geringfügig Beschäftigter trotz Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1b erfüllt hat. Auch diese Beschäftigte sollen Zuschläge an Entgeltpunkten erhalten, wenn der Arbeitgeber einen Beitragsanteil getragen hat (vgl. auch BT-Drs. 14/441 – Beschlussempfehlung S. 33).mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 3 Literatur

Rz. 27 Herrmann/Ogrzewalla, Rentenanpassung 2021, Kompass/KBS 2021, Nr. 5/6, 17. Herrmann/Pasucha, Rentenanpassung 2022, Kompass/KBS 2022, Nr. 5/6, 3. Pasucha, Rentenanpassung 2023, Kompass/KBS 2023, Nr. 5/6, 23. Ruland, Ab 1. Juli 2024 – Ein einheitliches Rentenrecht in ganz Deutschland, NZS 2024, 1. Wilming/Pasucha, Rentenanpassung 2024, Kompass/KBS 2024, Nr. 4-6, 9.mehr

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Jansen, SGB VI § 270 Kinder... / 1 Allgemeines/Rechtspraxis

Rz. 2 § 270 regelte, dass Kinderzuschuss zu einer Versichertenrente, auf den bereits vor 1992 Anspruch bestand, unter annähernd gleichen Voraussetzungen ab 1992 gezahlt werden konnte. Die Regelung des § 270 hat wegen Zeitablaufs keine Bedeutung mehr. Ein Kinderzuschuss wurde letztmalig im Oktober 2011 gezahlt (BR-Drs. 117/16 S. 52, BT-Drs. 18/8487 S. 56).mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Sinn der Regelung ist es, eine verbesserte rentenrechtliche Absicherung der Soldatinnen und Soldaten ohne Pensionsanspruch zu erreichen. Mit den Zuschlägen soll den besonderen Umständen und Belastungen einer besonderen Auslandsverwendung Rechnung getragen werden (BR-Drs. 526/11 S. 28 = BT-Drs. 17/7143 S. 21).mehr

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Jansen, SGB VI § 62 Schaden... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 62 ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Im bis zum 31.12.1991 geltenden Rentenrecht (RVO, AVG, RKG) war keine dem Regelungsinhalt der Vorschrift entsprechende Regelung enthalten.mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 6 Eine Vorgängervorschrift existiert nicht, da das bisherige Recht keine Minderung des Zugangsfaktors für Erwerbsminderungsrenten, Erziehungsrenten und Hinterbliebenenrenten kannte. Deshalb existierte auch keine dem § 264c vergleichbare Übergangsvorschrift.mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 1.3 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 5 Korrespondierende Regelungen finden sich §§ 68, 68a sowie in den §§ 255e, 255g und 255i. §§ 255h und 255g ergänzen insoweit insbesondere § 68a.mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.4 Alte Rechtslage bis 30.6.2018

2.4.1 Aktueller Rentenwert in der Übergangszeit vom 1.7.2005 bis 1.7.2013 Rz. 33 In der Übergangszeit vom 1.7.2005 bis 1.7.2013 (vgl. Rz. 1) ist der aktuelle Rentenwert des § 68 unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen des § 255e fortzuschreiben. Dies war im Hinblick auf die durch das AVmEG und das RV-Nachhaltigkeitsgesetz veränderte Rentenanpassungsformel (Berücksic...mehr

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Jansen, SGB VI § 267 Rente ... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 267 stellt sicher, dass die Kinderzulage aus der Unfallversicherung im Rahmen von § 93 Abs. 1 und 3 (Kürzung der Rente beim Zusammentreffen mit einer Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung) unberücksichtigt zu bleiben hat (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 202).mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.6 Ausgleichsbedarf im Sonderfall nach § 255i (Abs. 6)

2.6.1 Sonderfall § 255i (Satz 1) Rz. 24 Wird der Rentenwert in der Übergangszeit vom 1.7.2022 bis zum Ablauf des 1.7.2025 zum 1.7. nach dem Mindestsicherungsniveau angepasst (§ 255i), so ordnet Satz 1 die zwingende Rechtsfolge an, dass der Ausgleichsbedarf 1,0000 beträgt. In diesen Jahren wird kein neuer Ausgleichsbedarf aufgebaut. 2.6.2 Keine Berechnung des Ausgleichsbedarfs ...mehr

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Jansen, SGB VI § 118a Anpas... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 22.12.2011 (Art. 4 Nr. 1a) mit Wirkung zum 1.1.2012 (Art. 23 Nr. 1) in Kraft getreten.mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 1 Neue Rechtslage ab dem 1.7.2024

Rz. 4 Bei der Neufassung der Vorschrift handelt es sich um eine Folgeänderung zur Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2024. An die Stelle von Entgeltpunkten (Ost) treten zum 1.7.2024 Entgeltpunkte. Entgeltpunkte (Ost) werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ermittelt. Der bisherige Inhalt der Vorschrift konnte daher entfallen. 1....mehr

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Jansen, SGB X § 67f Erhebun... / 2.1.1 Wahlmöglichkeiten der betroffenen Person

Rz. 5 Die betroffene Person hat die Möglichkeit einen behördenseitigen, elektronischen, automatisierten Nachweisabruf zu veranlassen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) oder den jeweiligen Nachweis selbst elektronisch einzureichen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2).mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.5 Praxishinweis

Rz. 18 §§ 64, 254b Abs. 1 stellen eine allgemeine Regelung dar; deshalb erfolgt z. B. im Rahmen des § 307a (Persönliche Entgeltpunkte aus Bestandsrenten des Beitrittsgebiets) keine "besondere Rentenberechnung" (BSG, Urteil v. 31.3.2004, B 4 RA 39/03 R).mehr

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Jansen, SGB IV § 28m Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die vom Deutschen Bundestag erlassenen Gesetze gelten im Allgemeinen für die Bundesrepublik Deutschland. Trotzdem bedarf es für Sonderfälle hinsichtlich der Entrichtung der Beiträge auch Sonderregelungen, die in dieser Vorschrift zusammengefasst sind.mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.3.2 Berechnungsformel – Satz 2

Rz. 26 Satz 2 beinhaltet – ausgehend von den materiell-rechtlichen Vorgaben – die Berechnungsformel, mit der das Mindestsicherungsniveau garantiert wird.mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 2.2.2 Wertbestimmung (Satz 2)

Rz. 25 Dies geschieht nach Abs. 2 Satz 2 in der Weise, dass in den Jahren, in denen die Schutzklausel Anwendung findet, der Wert des Vorjahres mit dem Ausgleichsfaktor des laufenden Jahres multipliziert wird (zur Ermittlung des Ausgleichsbedarfs vgl. auch die gesetzgeberischen Erwägungen BT-Drs. 16/3794 S. 35).mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.5 Gewöhnlicher Aufenthalt im "alten" Bundesgebiet und Beiträge zur Sozialversicherung im Beitrittsgebiet (Abs. 3a)

2.5.1 Grundregel (Satz 1) Rz. 78 Arbeitnehmer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. hierzu § 30 Abs. 3 SGB I) in der "alten" Bundesrepublik hatten und Beiträge zur Sozialversicherung im Beitrittsgebiet gezahlt haben, erhalten für Zeiten vor dem 1.7.1990 Entgeltpunkte nach den Tabellenwerten der Anlagen 1 bis 16 zum Fremdrentengesetz (FRG). Auf die Höhe der tatsächlichen Ar...mehr

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Jansen, SGB IV § 28m Sonder... / 2.1 Zahlung der Beiträge für Beschäftigte exterritorialer Arbeitgeber (Abs. 1)

Rz. 5 Die Vorschrift erfasst Arbeitgeber, die nach den §§ 18 bis 20 GVG nicht der inländischen Gerichtsbarkeit unterliegen. Beschäftigte haben den Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach § 28m Abs. 1 in den Fällen zu zahlen, in denen eine internationale Zuständigkeit der Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland für Aktivklagen gegen den Arbeitgeber fehlt. Rz. 6 Auch für Besch...mehr

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Jansen, SGB VI § 264 Zuschl... / 2.1 Umrechnung von Werteinheiten in Entgeltpunkte

Rz. 8 Bei Ehescheidungen ab dem 1.7.1977 findet zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Versorgungsausgleich statt; vor dem 1.9.2009 noch nach § 1587b Abs. 1 BGB, §§ 1, 3b VAHRG, nach dem ab dem 1.9.2009 geltenden Recht auf der Grundlage des Versorgungsausgleichsgesetz (vgl. Komm. zu § 76). Rz. 9 Nach dem vor 1992 geltenden Recht – §§ 1304a Abs. 1, 1304b RVO, §§ 83a Abs. 1, 8...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.1.5 Ausgleichsbedarf

Rz. 17 Der Ausgleichsbedarf (Rz. 2) ist erstmals per 30.6.2008 durch die zuvor genannte Rechtsverordnung bestimmt worden. Rz. 18 Der Ausgleichsbedarf wurde wie folgt festgelegt: zum 30.6.2008, zum 30.6.2009 und zum 30.6.2010 = 0,9825 (wie zuvor zum 30.6.2007, vgl. § 255 d), vgl. Rentenwertbestimmungsgesetz 2008 v. 26.6.2008 (BGBl. I S. 1076) und Rentenwertbestimmungsverordnung...mehr

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Sommer, SGB V § 106a Wirtsc... / 1.2 Inhalt der Prüfung

Rz. 7 Der Inhalt der Prüfung ergibt sich sowohl aus Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2. Enumerativ sind Gründe in Abs. 2 genannt, ohne abschließend zu sein ("insbesondere"). Nach Abs. 2 der Vorschrift i. d. F. v. 6.5.2019, welcher dem Abs. 2a des § 106 bzw. des § 106a a. F. nachgebildet ist, besteht Veranlassung für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit insbesondere bei begründetem Verdac...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Altmann, Rentenanpassung zum 1.7.2023, B+P 2023, 659. Berdysz/Ogrzewalla, Rentenanpassung 2020, Kompass/KBS 2020, Nr. 5/6, 15. Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. DRV Bund, Rentenanpassungsverfahren ...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 2.2 Ermittlung der Entgeltpunkte/Ost (Abs. 2)

Rz. 17 Nach Abs. 2 werden die Entgeltpunkte (Ost) in der Weise ermittelt, dass der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften durch den aktuellen Rentenwert (Ost) mit seinem Wert bei Ende der Ehezeit oder Lebenspartnerschaftszeit geteilt wird. Dabei wurde mit dem Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts (LPartÜG) v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396) der Anwendungsbereic...mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 2.1.1 Begriff der besonderen Auslandsverwendung

Rz. 7 Eine besondere Auslandsverwendung liegt vor, wenn es sich um eine Verwendung aufgrund eines Übereinkommens oder einer Vereinbarung mit einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung oder mit einem auswärtigen Staat auf Beschluss der Bundesregierung im Ausland oder außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen handelt. Dem steht eine sons...mehr

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Jansen, SGB VI § 62 Schaden... / 2 Rechtspraxis

Rz. 7 Versicherte haben gemäß §§ 43 Abs. 1 und 2, 45 Abs. 1, 240 Abs. 1 Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, wenn eine Erwerbsminderung i. S. v. §§ 43 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, 45 Abs. 2, 240 Abs. 2 vor Erreichen ihrer Regelaltersgrenze (§§ 35 Satz 2, 235 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2) eingetreten ist. Bei Berechnung einer Erwerbsminderungsrente werden gemäß § 75 A...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift (Art. 42 Abs. 1 RÜG v. 25.7.1991, BGBl. I S. 1606) ist seit 1999 wie folgt geändert worden: durch Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388) mit Wirkung zum 1.4.1999: In Abs. 2 Satz 1 wurde "bis zum 31.3.1999" eingefügt, durch das 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.4.1 Überblick (Satz 1)

Rz. 56 Entgeltpunkte sind auch für Arbeitsverdienste und Einkünfte bis zum 30.6.1990 zu berücksichtigen, die höher waren als das versicherbare Arbeitseinkommen; sog. Überentgelte. Rz. 57 Die Einbeziehung des – höheren – tatsächlichen Arbeitseinkommens ist daran geknüpft, dass es dem Grunde nach sozialversicherungspflichtig war und Beiträge zur Sozialpflichtversicherung und FZR ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.3.2 Freiwillige Zusatzrentenversicherung – FZR (Satz 1 und weitere Sätze)

Rz. 36 Als Verdienst, aus dem Entgeltpunkte zu ermitteln sind, zählen auch Einkünfte, für die tatsächlich Beiträge zur FZR gezahlt worden sind, und zwar bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze der Freiwilligen Zusatzversicherung (FZR). Rz. 37 Die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) wurde in der ehemaligen DDR zum 1.3.1971 eingeführt und bestand bis 30.6.1990...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift (Art. 42 Abs. 1 RÜG v. 25.7.1991, BGBl. I S. 1606) ist seit 1999 wie folgt geändert worden: durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388): In Abs. 1 Nr. 4 wurde ab 1.4.1999 "bis zum 31.3.1999" eingefügt. durch das 4. Euro-Einführungsgesetz: In Abs. 1 wurde mit Wirk...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.3.3 Legende – Satz 2

Rz. 27 Satz 2 enthält eine Legende, um die Formel lesen zu können. Mit der Legende wird der aktuelle Rentenwert des laufenden Kalenderjahres, das verfügbare Durchschnittsentgelt nach § 154 Abs. 3a Satz 5 des laufenden Kalenderjahres und die Nettoquote der Standardrente für das laufende Kalenderjahr beschrieben. Rz. 28 Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG...mehr

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Sauer, SGB III § 176 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 neu in das SGB III eingefügt.mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 98 Hochrechnungsgebot ist absolut: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 25.1.2024, L 1 R 61/19; Anschluss an BSG v. 12.12.2011, B 13 R 29/11 R. Die Begrenzung der Bewertung zeitgleich zurückgelegter Kindererziehungszeiten und sonstiger Beitragszeiten auf die der Beitragsbemessungsgrenze entsprechenden Höchstwerte der Anlage 2b zum SGB VI ist systemimmanent und daher verfass...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2.2.1.2 Reichsgebiet-Beitragszeiten (HS 2 Nr. 5 bis 7)

Rz. 35 Reichsgebiet-Beitragszeiten sind im HS 2 a. E. legaldefiniert als Beitragszeiten, die im jeweiligen Geltungsbereich der Reichsversicherungsgesetze außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt worden sind (vgl. weitergehend auch GRA der DRV zu § 254d SGB VI a. F., Stand: 20.6.2024, Anm. 5). Rz. 36 Die gebietliche Zuordnung in Abs. 1 wird durch das Wort "jeweili...mehr

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Sauer, SGB III § 178 Träger... / 2.2.1 Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Trägers (Nr. 1)

Rz. 12 Die erforderliche Leistungsfähigkeit des Trägers bezieht sich auf die Fähigkeit, die zugelassenen Maßnahmen qualitativ hochwertig und zuverlässig durchzuführen. Nur ein leistungsfähiger Bildungsträger kann die Leistungs- und Qualitätsstandards für die zugelassenen Maßnahmen erfüllen. Erforderlichkeit ist dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entnommen und bringt zum A...mehr

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Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.7 Gewerbezentralregister

Rz. 13 Unter den Voraussetzungen des Abs. 5 unterrichten die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit und der Zollverwaltung das Gewerbezentralregister über auferlegte Bußgelder. Das Gewerbezentralregister ist eine Einrichtung des Bundeszentralregisters mit Eintragungen über Unzuverlässigkeiten von Gewerbetreibenden. Schon nach § 149 Abs. 2 Nr. 3 GewO werden in das Gewerbe...mehr

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Sauer, SGB III § 182 Beirat / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 neu in das SGB III eingefügt.mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 2.3 35 anstelle von 40 Pflichtbeitragsjahren (Satz 2)

Rz. 20 Bei Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten verbleibt es im Übergangszeitraum bis zum Jahr 2023 für Versicherte mit 35 Pflichtbeitragsjahren bei dem bisher maßgebenden Lebensalter von 60 bzw. 63 Jahren (§ 264d Satz 2, vgl. Rz. 3). § 77 Abs. 4 i. d. F. ab 1.1.2008 – gefordert werden 40 Pflichtbeitragsjahre – gilt ab dem Jahr 2024. Rz. 21 Erziehungsrenten (§ 47...mehr

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Sauer, SGB III § 183 Qualit... / 2.1 Auskunfts- und Einsichtsrecht

Rz. 11 Abs. 1 Satz 2 räumt der Agentur für Arbeit die notwendigen Rechte ein, um alle maßnahmerelevanten Informationen zu erhalten. Grundsätzlich kann die Agentur für Arbeit geeignete Maßnahmen auszuwählen und einsetzen, mit denen sie einen tiefgreifenden Einblick in die Qualität und Wirkungen der Weiterbildungsmaßnahme erlangen kann. Die gesetzliche Ermächtigung, die Durchf...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 2.1 Zuschlag an Entgeltpunkten (Ost) bei Witwen- und Witwerrenten (Abs. 1 Satz 1 a. F.)

Rz. 8 Nach § 78a erhöht sich die Witwen- bzw. Witwerrente (vgl. §§ 46, 243, 303) um einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten, wenn der überlebende Ehegatte ein Kind in dessen ersten 3 Lebensjahren erzieht. Die Höhe des Zuschlages richtet sich nach der Dauer der Kindererziehung (vgl. im Einzelnen Komm. zu § 78a). Rz. 9 Mit der Kinderkomponente soll die Minderung dieser Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.2.1 Formale Kriterien erfüllen Qualifikationsmerkmale und Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit – Satz 1 der Präambel

Rz. 37 Satz 1 bestimmt, dass Versicherte in eine der Qualifikationsgruppen der Anl. 13 einzustufen sind, wenn sie 1. deren (formale) Qualifikationsmerkmale erfüllen und 2. eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt haben. Diese Grundregel findet sich in der entsprechenden Ausgestaltung mit den maßgeblichen Anforderungen in der jeweils einschlägigen Qualifikationsgruppe wieder (jewei...mehr

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Sauer, SGB III § 184 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Ermächtigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Erlass einer Rechtsverordnung über die Voraussetzungen der Akkreditierung von fachkundigen Stellen und der Zulassung von Trägern und Maßnahmen, etwa im Rahmen der beruflichen Weiterbildung sowie damit im Zusammenhang stehender Verfahren. Die Regelung betrifft alle Träger der Arb...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.8 Verfassungsrecht

Rz. 19 Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Aussetzung der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7. – sog. Nullrunden. Solange Rentenbezieher durch die Rentenanpassung nicht von der realen Lohn- und Gehaltsentwicklung der Beschäftigten abgekoppelt werden oder die bereits zugestandene Rente in ihrer Substanz entwertet wird, ist eine Verfassungswidrigkeit ein...mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 2.3 Zuschlagsberechnung (Satz 3)

Rz. 14 Satz 3 der Vorschrift regelt inhaltlich, dass für die Ermittlung der Zuschläge an Entgeltpunkten in den Fällen der Sätze 1 und 2 § 76b Abs. 2 bis 4 entsprechend gilt. Der Zuschlag an Entgeltpunkten wird daher gemäß § 76b Abs. 2 errechnet (vgl. auch GRA der DRV zu § 264b SGB VI, Stand: 18.1.2016, Abschn. 3), indem das Arbeitsentgelt eines Kalenderjahres aus geringfügige...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.3.4 Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge (Satz 4)

Rz. 49 Für die Bewertung von freiwilligen Beiträgen nach Satz 4 ist zu unterscheiden zwischen der Verordnung über die freiwillige und zusätzliche Versicherung in der Sozialversicherung (VfzV) v. 28.1.1947 (gültig bis 31.12.1991) und die Verordnung über die freiwillige Versicherung auf Zusatzrente bei der Sozialversicherung (FVZR) v. 15.3.1968 (vgl. GRA der DRV zu § 256a SGB ...mehr

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Sauer, SGB III § 177 Fachku... / 2.2 Akkreditierung als fachkundige Stelle

Rz. 11 Bei der Prüfung nach § 177 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 hat die Akkreditierungsstelle nach § 1 der AZAV insbesondere zu berücksichtigen, ob die bei der Zertifizierungsstelle mit der Zulassung von Trägern und Maßnahmen beauftragten Personenmehr

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Sauer, SGB III § 177 Fachku... / 2.1 Fachkundige Stelle

Rz. 8 Abs. 1 definiert die fachkundigen Stellen als die akkreditierten Zertifizierungsstellen, die Träger und Maßnahmen für die Arbeitsförderung zulassen dürfen. Schon mit den Gesetzen für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde das Verfahren zur Prüfung der Qualität von Weiterbildungsanbietern und ihrem Lehrgangsangebot neu geregelt. Neben der Einführung von Bildungs...mehr

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Sauer, SGB III § 182 Beirat / 2.4 Grundsätze und Empfehlungen des Beirates nach § 182

Rz. 27 Der Beirat beschließt nach seiner Geschäftsordnung mehrheitlich, eine Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren ist möglich. Der Beirat hat empfohlen, seine Empfehlungen nur auf Zulassungsverfahren anzuwenden, auf die der Antrag nach der Veröffentlichung der Empfehlung unter www.arbeitsagentur.de gestellt wurde (12.6.2013). Im Februar 2024 hat der Beirat zuletzt Emp...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.6 Zeitlicher Anwendungsausschluss – Pflichtbeitragszeiten bis 1949

Rz. 21 Abs. 1 Satz 1 findet nur Anwendung bei glaubhaft gemachten Pflichtbeitragszeiten nach dem 31.12.1949; es ist daher zu unterscheiden zwischen Zeiten bis 1949 und ab 1950. Für Zeiten bis 1949 ist die Anwendung von Abs. 1 Satz 1 ausgeschlossen. Für diese Zeiten sind die "alten" nach Leistungsgruppen differenzierten Tabellenwerte des FRG maßgebend (Satz 9). Rz. 22 Die Bewe...mehr