Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Keine umfassende Einbeziehung aller Lohn- bzw Einkommensersatzleistungen

Rn. 54 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Rspr (BVerfG BStBl II 1995, 758; BVerfG BB 1995, 1624; BFH BStBl II 1988, 674; 2009, 376; FG Brandenburg EFG 1994, 44 rkr) sieht keinen Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG darin, dass lediglich einzelne Lohn- bzw Einkommensersatzleistungen in den Progressionsvorbehalt einbezogen werden. Diese Aussage wird man nicht generell teilen können. Rn. 5...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Ausnahme in § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst b EStG

Rn. 77 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst b EStG durchbricht den Grundsatz der abschließenden Aufzählung. Nach dieser Vorschrift sind auch "vergleichbare" Lohn- bzw Einkommensersatzleistungen nach SGB V, VI oder VII in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Der Zeitpunkt des "Beziehens"

Rn. 6a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Gemeinsame Voraussetzung der § 32b Abs 1 Nr 1–5 EStG ist, dass diese Einkünfte "bezogen" sind (§ 32b Abs 1 S 1 nach Nr 5 EStG), dh bei den Überschusseinkünften nach den Regeln des § 2 Abs 2 Nr 2 EStG "erzielt" = zugeflossen (§ 11 Abs 1 EStG) sind (BFH BStBl II 2012, 596), dh:mehr

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Steuerfreie Gesundheitsförderung vom Arbeitgeber

Kommentar Das BMF hat zu § 3 Nr. 34 EStG Stellung genommen und mit einer sog. Umsetzungshilfe Einzelheiten zur Anwendung der Steuerbefreiung von Gesundheitsförderungsleistungen geregelt. Arbeitgeber haben seit einigen Jahren die Möglichkeit, steuer- und beitragsfreie Zuschüsse zur Gesundheitsförderung an die Beschäftigten zu zahlen oder selbst steuerfrei derartige Maßnahmen d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückforderung von Kindergeld bei Auszahlung an das Kind

Leitsatz 1. Zahlt die Familienkasse Kindergeld rechtsgrundlos an das Kind auf Anweisung des Kindergeldberechtigten aus, ist nur der Kindergeldberechtigte Rückforderungsschuldner. 2. Die Erfüllungszuständigkeit für erhaltenes Kindergeld ändert sich von der Person des Kindergeldberechtigten auf einen Dritten erst nach einer Entscheidung über eine Auszahlung nach § 74 Abs. 1 ESt...mehr

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2.1.1 Abgrenzung Krankengeld/Übergangsgeld bei ambulanten Nachsorgeleistungen i. S. d. § 17 SGB VI

Rz. 12 Besteht während der Teilnahme an Nachsorgeleistungen (z. B. § 17 SGB VI) Arbeitsunfähigkeit (z. B. IRENA-Nachsorge des Rentenversicherungsträgers während eines Krankengeldbezuges aufgrund einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit), kann der Versicherte grundsätzlich Übergangsgeld wegen der Nachsorgeleistung (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI) und Krankengeld wegen der Arbeitsu...mehr

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Jung, SGB VII § 104 Beschrä... / 2.4 Kein Forderungsübergang nach § 116 SGB X

Rz. 24 Die Regelung des § 104 Abs. 1 Satz 2, wonach ein Forderungsübergang nach § 116 SGB X nicht stattfindet, hat mit Blick auf § 104 Abs. 3 nur klarstellende Bedeutung. Ein Anspruch, der übergehen könnte, kann nur entstehen, wenn der Unternehmer vorsätzlich gehandelt hat oder ein Wegeunfall entschädigt wird. Nur dann lässt § 104 eine Anspruchsentstehung gegen den Unternehm...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.1.3 Rentenberechnung nach dem SGB VI

Rz. 9 Darüber hinaus muss die Rente nach den Vorschriften des SGB VI berechnet worden sein. Ist bei einer Rente, die nach dem 31.12.1991 begonnen hat, dennoch das Recht anzuwenden, das vor Inkrafttreten des SGB VI galt, ist für den Zuschlag an Entgeltpunkten nicht § 307e, sondern § 307f anzuwenden (Abs. 4). Eine solche Fallkonstellation kann sich beispielsweise ergeben, wenn...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.1 Nach dem SGB VI berechnete Bestandsrente mit Rentenbeginn nach dem 31.12.1991

Rz. 6 § 307e findet nur Anwendung, wenn am 31.12.2000 ein Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestand, die nach dem 31.12.1991 begonnen hat und nach dem SGB VI berechnet wurde (Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4). 2.1.1 Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Rz. 7 Erfasst sind nicht nur die Regelaltersrente (§§ 35, 235) und die vorgezogenen Altersrente...mehr

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Jung, SGB VII § 109 Festste... / 2.2 Verfahren

Rz. 7 Die Sicherstellung der Rechtsverfolgung geht über das Antragrecht im Verwaltungsverfahren hinaus. Haftungsprivilegierte können selbständig im Verwaltungsverfahren Widerspruch einlegen, gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid Klage erheben oder Berufung und ggf. Revision einlegen (Lauterbach/Dahm, SGB VII, § 109 Rz. 4 f.; Krasney, in: Becker/Burchardt/Krasney/Krusc...mehr

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2.1.2 Vereinbarung des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 20 Abs. 4 SGB VI vom 7.5.2018

Rz. 13 Präambel Das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das zum 30.12.2016 in Kraft getreten ist, verpflichtet den GKV-Spitzenverband und die Deutsche Rentenversicherung Bund, nach § 20 Absatz 4 SGB VI eine Vereinbarung zu schließen. Ziel der Vereinbarung ist es festzulegen, unter welchen Voraussetzungen Versicherte einen Anspruch auf Übergangsgeld nach dieser Vereinbarung haben, we...mehr

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 65 bezieht sich auf die Leistungen, die ausschließlich im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit bzw. den medizinischen Rehabilitationsleistungen einerseits (vgl. Abs. 1) und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben andererseits (vgl. Abs. 2) in Betracht kommen. Die konkreten Rechtsansprüche auf die Entgeltersatzleistungen ergeben sich unmittelbar aus den für den jeweilig...mehr

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Jung, SGB VII § 111 Haftung... / 2.4 Gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 7 Die Haftung des Vertreters selbst ergibt sich unmittelbar aus §§ 105, 107, 110 oder, wenn er nicht privilegiert ist, aus § 116 SGB X (Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 111 Rz. 4). Diese Haftung bleibt auch in Bezug auf § 110 unberührt. Die Haftung des Unternehmens tritt neben die des Vertreters, so dass beide als Gesamtschuldner einstehen müssen (Krasney, in: Becker/B...mehr

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Sommer, SGB V 254 Beitragszahlung der Studenten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 172, Art. 46 Abs. 10 des Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgeset...mehr

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Jansen, SGB VI § 307h Evaluierung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 14 des Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) vom 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) mit Wirkung zum 1.1.2021 eingefügt. 1 Allgemeines Rz...mehr

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Jung, SGB VII § 111 Haftung... / 2.2 In Ausübung einer ihm zustehenden Verrichtung

Rz. 5 Die Mithaftung des Unternehmens setzt voraus, dass der Vertreter im Rahmen der ihm übertragenen Handlungsmacht gehandelt hat. Hat er seine Kompetenz auch nur im Innenverhältnis überschritten, haftet er allein (Hauck/Nehls, SGB VII, § 111 Rz. 7; Schmitt, SGB VII, § 111 Rz. 3). Ebenso entfällt die Haftung des Unternehmens, wenn der Vertreter nur angelegentlich einer Vert...mehr

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Jung, SGB VII § 105 Beschrä... / 2.2.3 Nicht versicherte Unternehmer (Abs. 2)

Rz. 13 Abs. 2 Satz 1 nimmt auch die nicht versicherten Unternehmer mit in den Kreis der Geschädigten, die sich das Haftungsprivileg eines Schädigers desselben Betriebes entgegenhalten lassen müssen. Aus der Sicht des Schädigers soll es nicht vom Zufall abhängen, ob das Haftungsprivileg greift, je nach dem, ob der Unternehmer kraft Gesetzes oder Kraft Satzung versichert ist o...mehr

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Jung, SGB VII § 104 Beschrä... / 2.1.1 Unternehmerbegriff

Rz. 6 Der Unternehmerbegriff des § 104 folgt dem des § 136 Abs. 1 Nr. 1 bis 4. Demnach ist derjenige Unternehmer, dem das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereicht. Irrelevant ist die Tatsache, ob der Unternehmer selbst freiwillig, durch Gesetz oder durch Satzung unfallversichert ist (Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 104 Rz. 4.1)...mehr

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Jung, SGB VII § 108 Bindung... / 2.1.1 Unanfechtbare Entscheidung

Rz. 7 Bei der die Zivilgerichte bindenden Entscheidung kann es sich um eine Verwaltungsentscheidung oder ein Anerkenntnis des zuständigen Unfallversicherungsträgers, um einen Vergleichsvertrag oder eine Entscheidung des Sozialgerichts handeln (Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 108 Rz. 4). Die Entscheidung muss im Verhältnis Unfallversicherungsträger – Verletzter (oder Hinte...mehr

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Jung, SGB VII § 111 Haftung... / 2.5 Haftungsbeschränkung nicht rechtsfähiger Vereine und Gesellschaften

Rz. 9 Ist der Unternehmer eine juristische Person, ergibt sich die Haftungsbeschränkung auf sein Vermögen bereits aus der Rechtsform. Da es anders unbillig wäre, beschränkt Satz 3 auch bei nicht rechtsfähigen Vereinen und Gesellschaften (GbR) die Haftung aller Vereinsmitglieder bzw. Gesellschafter auf das jeweilige Vermögen (Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 111 Rz. 3; Grün...mehr

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Jung, SGB VII § 108 Bindung... / 3 Literatur

Rz. 18 Dahm, Die Bedeutung der Bindungswirkung des § 108 SGB VII für Gerichte außerhalb der Sozialgerichtsbarkeit, NZV 2011 S. 118. Heß/Burmann, Haftungsfalle des § 108 SGB VII, NJW-Spezial 2014 S. 521. Hollo, Notwendige Beiladung eines Unternehmers im sozialgerichtlichen Verfahren auf Anerkennung eines Versicherungsfalles nach Aussetzung des Verfahrens durch anderes Gericht g...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.6 Freibeträge

Rz. 56 (Auch) die von § 307f erfassten Bestandsrentner können die zum 1.1.2021 eingeführten Freibeträge beim Wohngeld (§ 17a WoGG), bei den fürsorgerischen Leistungen der sozialen Entschädigung (§ 25d Abs. 3c BVG), bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (§ 11b Abs. 2a SGB II) sowie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei E...mehr

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Jung, SGB VII § 106 Beschrä... / 2.2 Pflegepersonen und Pflegebedürftige

Rz. 11 Abs. 2 trifft für Pflegepersonen eine entsprechende Regelung. Er gilt nur für nicht erwerbsmäßig pflegende Kräfte i. S. d. § 19 SGB XI (§ 2 Abs. 1 Nr. 17) und für Pflegebedürftige i. S. d. § 14 SGB XI. Abs. 2 gilt in sämtlichen denkbaren Konstellationen: für Ansprüche der Pflegebedürftigen gegenüber den Pflegepersonen (Nr. 1), für Ansprüche der Pflegepersonen gegenübe...mehr

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Jung, SGB VII § 106 Beschrä... / 3 Literatur

Rz. 21 Berg, Rechtsprechung zu den Anforderungen an die gemeinsame Betriebsstätte i. S. d. § 106 Abs. 3 SGB VII, VersR 2011 S. 1495. Hollo, Arbeitsteiliges Beladen eines LKW mit Bauschutt als gemeinsame Betriebsstätte i. S. d. § 106 Abs. 3 SGB VII, juris-PR-SozR 15/2017 Anm. 4. Leube, Gemeinsame Betriebswege von Arbeitnehmern verschiedener Unternehmen – Haftungsbegrenzung auf ...mehr

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Jung, SGB VII § 105 Beschrä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 105 regelt die Haftungsprivilegierung im Betrieb tätiger Personen gegenüber anderen im Betrieb tätigen Arbeitnehmern, Wie-Arbeitnehmern, Leiharbeitnehmern sowie versicherten und nicht versicherten Unternehmern. Im Ergebnis sollen Arbeitnehmer bei der Verursachung eines Versicherungsfalls in gleicher Weise haftungsprivilegiert sein, wie der Unternehmer es durch § 104 ...mehr

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2.1 Leistungen zum Lebensunterhalt bei medizinischen Rehabilitationsleistungen einschließlich sonstiger Leistungen (Abs. 1)

Rz. 9 § 65 Abs. 1 befasst sich mit den Entgeltersatzleistungen, die die Rehabilitationsträger aus Anlass einer medizinischen Rehabilitation bereitzustellen haben. Hierzu zählen die ambulanten und stationären Leistungen zulasten der Krankenkassen nach §§ 40 bis 42 SGB V, der Rentenversicherungsträger nach den §§ 14, 15, 17 und § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI (ohne Leistungen der Frühe...mehr

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Jung, SGB VII § 104 Beschrä... / 2.1.2 Umfang der Haftungsprivilegierung

Rz. 9 Die Haftungsprivilegierung des Unternehmers schließt seine Haftung "nach anderen gesetzlichen Vorschriften" aus. Diese Formulierung ist umfassend und schließt die Haftung nach allen zivil- und öffentlich-rechtlichen Haftungsnormen außerhalb des SGB aus. Betroffen sind sowohl verschuldensabhängige Normen aus dem Delikts- (§§ 823 ff. BGB) und (Arbeits-)Vertragsrecht (§§ ...mehr

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Jung, SGB VII § 108 Bindung... / 2.1.2 Erstreckung der Bindungswirkung

Rz. 12 Die Bindungswirkung erstreckt sich zum Ersten darauf, ob ein Versicherungsfall vorliegt. Damit sind sowohl die positive Feststellung wie auch die Verneinung gemeint. Die unanfechtbare Entscheidung des Unfallversicherungsträgers oder des Sozialgerichts umfasst auch die Feststellung, dass es sich um einen Arbeitsunfall aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses (§ 2 Abs...mehr

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Jung, SGB VII § 105 Beschrä... / 2.2.1 Versicherte desselben Betriebs

Rz. 9 Die 1. Fallgruppe umfasst die Versicherten desselben Betriebes. Mit Versicherten sind die Personen gemeint, die für Ihr Unternehmen tätig sind oder zu ihrem Unternehmen in einer sonstigen, die Versicherung begründenden Beziehung stehen (vgl. § 104 und die dortige Komm.). Dazu gehören jetzt auch der versicherte Unternehmer, der mitarbeitende Ehegatte und unternehmerähnl...mehr

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Jung, SGB VII § 105 Beschrä... / 2.1 Haftungsprivilegierte Schädiger und schädigende Handlung

Rz. 4 Die Haftungsprivilegierung gilt zunächst für die Beschäftigen des Betriebs i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1. Daneben können auch Leiharbeiter und Beschäftigte im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften und "Wie-Arbeitnehmer" i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 1 (vgl. Komm. zu § 104) privilegierte Schädiger sein. Die Vorgängervorschrift beschränkte den privilegierten Kreis der Schädiger auf "B...mehr

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Jung, SGB VII § 104 Beschrä... / 3 Literatur

Rz. 32 Ebert, Gesamtschuldnerausgleich bei Haftungsprivilegien im Rahmen von Leiharbeitsverhältnissen, jurisPR-BGHZiviIR 2/2015 Anm. 1. Henning, Die Harmonisierung von Haftungsprivilegierungen und Regress in der gesetzlichen Unfallversicherung, Diss. Baden-Baden 2015. JahnkelVatter, Das sozialrechtliche Angehörigenprivileg beim Arbeitsunfall im Familienkreis, NJW 2016 S. 1477....mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.6 Freibeträge

Rz. 32 (Auch) die von § 307e begünstigten Bestandsrentner:innen können die zum 1.1.2021 eingeführten Freibeträge beim Wohngeld (§ 17a WoGG), bei den fürsorgerischen Leistungen der sozialen Entschädigung (§ 25d Abs. 3c BVG), bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (§ 11b Abs. 2a SGB II) sowie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter ...mehr

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Jung, SGB VII § 108 Bindung... / 2.1 Bindung der Gerichte

Rz. 5 Die Norm richtet sich an Arbeitsgerichte und je nach Streitwert an die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, soweit sie über den Ersatz von Personenschäden zu entscheiden haben, die im Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung entstanden sind. Bei Streitigkeiten über den Ersatz von Sachschäden gilt die Vorschrift nicht (Lauterbach/Dahm, SGB VII, § 108 Rz. ...mehr

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Jung, SGB VII § 109 Festste... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift korrespondiert unmittelbar mit § 108. Die dort geschaffene Bindungswirkung soll von allen Begünstigten erzeugt werden können, auch von denen, die nicht unmittelbar Beteiligte eines Verfahrens zur Feststellung eines Versicherungsfalls sind. Geschädigte können ggf. kein Interesse daran haben, ein Verfahren bezüglich eines Versicherungsfalls zu betreiben. V...mehr

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Jung, SGB VII § 105 Beschrä... / 2.2.2 Versicherungsfreie Personen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 12 In Schulen und in privatisierten staatlichen Unternehmen wie z. B. der Post und der Bahn arbeiten Tarifbeschäftigte, also Versicherte i. S. d. § 2 und Personen mit beamtenrechtlichem Status nebeneinander im selben Betrieb. Für Beamte und gleichgestellte Personen ist ein durch betriebliches Handeln verursachter Unfall kein Versicherungsfall i. S. d. § 105 Abs. 1 Satz 1...mehr

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Jung, SGB VII § 111 Haftung... / 2.1 Vertreter des Unternehmens

Rz. 4 Die Vorschrift erfasst die Vertreter aller juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie die in Satz 3 Benannten nicht selbständig rechtsfähigen Vereinigungen. Gemeint sind die nach außen berechtigten Vertreter eines Unternehmens. Wer vertretungsberechtigt ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Gesetz, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag. Fern...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn vor dem 1. Januar 1992

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 14 des Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) mit Wirkung zum 1.1.2021 eingefügt. 1 Allgemeines Rz....mehr

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Jung, SGB VII § 108 Bindung der Gerichte

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift knüpft inhaltlich an § 638 RVO an und ist am 1.1.1997 in Kraft getreten. Für Versicherungsfälle, die sich vor diesem Zeitpunkt ereignet haben, gilt gemäß §§ 212, 214 weiterhin § 638 RVO. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift gewährleistet die Einheitlichkeit der Rechtsordnung in den Entscheidungen der Träger der Unfallversicherung und der S...mehr

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Jung, SGB VII § 109 Feststellungsberechtigung von in der Haftung beschränkten Personen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift entspricht § 639 RVO und ist zum 1.1.1997 in Kraft getreten. Für Versicherungsfälle, die sich vor diesem Zeitpunkt ereignet haben, gilt gemäß §§ 212, 214 weiterhin § 639 RVO. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift korrespondiert unmittelbar mit § 108. Die dort geschaffene Bindungswirkung soll von allen Begünstigten erzeugt werden können, auc...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.1 Begünstigter Personenkreis

Rz. 7 § 307f findet (nur) Anwendung, wenn am 31.12.2020 (= Tag vor Inkrafttreten der Vorschrift) ein Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestand, die vor dem 1.1.1992 begonnen hat und nach dem vor Inkrafttreten des SGB VI geltenden Recht berechnet wurde (Abs. 1 Satz 1 und Abs. 8). 2.1.1 Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Rz. 8 Erfasst wer...mehr

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Jansen, SGB VI § 287b Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat gem. Art. 42 Abs. 1 des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) am 1.1.1992 in Kraft. Durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) wurden Satz 2 gestrichen sowie Abs. 2 eingefügt. Der bisherige Satz 1 wurde neu gefasst und zu Abs. 2. Dessen Satz 2 bis 4 wurde...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.1.2 Rentenbeginn vor dem 1.1.1992

Rz. 9 § 307f ist nur anwendbar, wenn die Rente vor Inkrafttreten des SGB VI am 1.1.1992 begonnen hat. Das ist der Fall, wenn der Versicherte vor dem Stichtag Anspruch auf Auszahlung der Rente, also auf die erste monatliche Einzelleistung hatte.mehr

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Schell, SGB IX § 65 Leistungen zum Lebensunterhalt

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 65 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/9522 v. 5.9.2016 S. 257) entspricht § 65 "bis auf redaktionelle Anpassungen dem bis zum 31.12.2017 geltenden § 45 SGB ...mehr

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Jung, SGB VII § 111 Haftung des Unternehmens

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist als Nachfolgevorschrift des alten § 641 RVO am 1.1.1997 in Kraft getreten. 1 Allgemeines Rz. 2 Zugunsten der Sozialversicherung als Gläubigerin wird der Kreis der Haftungsverpflichteten nach § 110 auf das Unternehmen erweitert. Entsprechend § 110 haftet das Unternehmen neben der natürlichen Person des Verursachers als Gesamtschuldner...mehr

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Jansen, SGB VI § 289 Wanderversicherungsausgleich

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 289 trat gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft. Durch Art. 5 Nr. 22 des PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) wurde Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.1995 neu gefasst. Abs. 1 und 2 wurden durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) mi...mehr

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Sommer, SGB V § 225 Beitragsfreiheit bestimmter Rentenantragsteller

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 68, Art. 15 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungss...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 307g Prüfung des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 14 des Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) mit Wirkung zum 1.1.2021 eingefügt. 1 Allgemeines Rz....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 313 Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat gemäß Art. 85 Abs. 1 des RRG 1992 am 1.1.1992 in Kraft. Sie wurde durch Art. 1 Nr. 58 des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) mit Wirkung zum 1.1.2001 völlig neu gefasst. Abs. 3 Nr. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2002 durch Gesetz v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) sowie durch...mehr

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Jung, SGB VII § 104 Beschränkung der Haftung der Unternehmer

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1997 durch Gesetz zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt v. 12.12.1996 (BGBl. I S. 1859) in Kraft getreten und entspricht im Kern der Vorgängervorschrift des § 636 RVO. Durch die Aufnahme der Beschreibung des Wegeunfalls am Ende des ersten Satzes von Abs. 1 ist eine Präzisierung dahingehend ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn in den Jahren 1992 bis 2020

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 14 des Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) mit Wirkung zum 1.1.2021 eingefügt. 1 Allgemeines Rz....mehr