Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.1.6 Zuständigkeit der Schiedsämter

Rz. 11 Die Zuständigkeit der Schiedsämter auf Bundes- oder Landesebene erstreckt sich nach Abs. 3 Satz 1 auf alle kollektivvertraglichen zweiseitigen Verträge über die vertragsärztliche/-zahnärztliche Versorgung, mithin auf die Bundesmantelverträge-Ärzte/-Zahnärzte (BMV-Ä und BMV-Z) ebenso wie auf die regionalen vertrags(zahn-)ärztlichen Gesamtverträge (§ 83 Abs. 1), sodass ...mehr

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Sommer, SGB V § 115 Dreisei... / 2.2 Vertragsinhalte (Abs. 2)

Rz. 3 Abs. 2 nennt 6 Handlungsfelder, die in den dreiseitigen Verträgen geregelt werden sollen; weitere können hinzutreten (vgl. "insbesondere"), falls die Vertragsparteien auf Landesebene eine Regelung für notwendig halten oder die Rahmenempfehlungen der Bundesebene dies vorgeben. In der Praxis hat sich herauskristallisiert, dass auf der jeweiligen Landesebene Verträge zu d...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.2 Schiedsverfahren

Rz. 14 Das zuständige Schiedsamt wird nach Abs. 3 Satz 1 tätig, wenn a) ein erstmalig zu schließender Vertrag über die vertrags(zahn-)ärztliche Versorgung entweder ganz oder teilweise im Verhandlungswege nicht zustande kommt oder b) sich die Partner über die Fortsetzung eines gekündigten Vertrages über die vertrags(zahn-)ärztliche Versorgung ganz oder teilweise nicht einig ge...mehr

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Sommer, SGB V § 120 Vergütu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Es bleibt der historischen Entwicklung der Vorschrift geschuldet, dass sie vom Aufbau her unsystematisch organisiert ist. Die Bezeichnung "ambulante Krankenhausleistungen" in der Überschrift dieses Paragraphen ist z. B. unvollständig gewählt, weil damit der vollständige Regelungsinhalt der Rechtsvorschrift, die Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen, der ambulanten...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 10 Abs 1 Nr 3 EStG)

Rz. 36 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Begünstigt sind Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung (> Rz 26/1; BFH 260, 148 = BStBl 2018 II, 230, VerfB gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG vom 08.05.2019 – 2 BvR 1733/18). Sie deckt ein Risiko, das dem Versorgungsniveau der Sozialhilfe iSd SGB XII entspricht (§ 10 Abs 1 Nr 3 Buchst a EStG; BMF vom 24....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beiträge an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein als Vorsorgeaufwendungen

Leitsatz 1. Beiträge an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein, der Leistungen in Krankheitsfällen gewährt, können – unbeschadet weiterer Voraussetzungen – nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn auf die Leistungen des Vereins ein Rechtsanspruch besteht. 2. Eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buc...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Knappschaft

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 In der Knappschaftsversicherung sind die Kranken-, Pflege- und die Rentenversicherung für ArbN des Bergbaus zusammengefasst. Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung (KnRV) für > Bergarbeiter ist die > Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (> Sozialversicherung Rz 1; vgl §§ 125, 133 SGB VI). Die DRV-KBS ist > Öffentliche Kas...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Arbeitnehmer mit Anspruch auf Altersversorgung

Rz. 69 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Höchstbetrag nach § 10 Abs 3 Satz 1 EStG (> Rz 61) wird bei ArbN, die zum Personenkreis des § 10 Abs 3 Satz 3 Nr 1 EStG gehören und die einen Anspruch auf Altersversorgung erwerben, um den Betrag gekürzt, der dem Gesamtbeitrag (ArbG- und ArbN-Anteil) zur allgemeinen Rentenversicherung entspricht. Der Gesamtbeitrag wird dazu anhand der > ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einstiegsgeld

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Mit dem sog Einstiegsgeld sollen erwerbsfähige Hilfebedürftige bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit ihre Hilfebedürftigkeit überwinden (vgl § 16b SGB II iVm der Einstiegsgeld-VO [ESGV] vom 29.07.2009, BGBl 2009 I, 2342, geändert durch Art 8 des Gesetzes vom 24.03.2011, BGBl 2011 I, 453). Das Einstieg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ein-Euro-Jobs

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Verbreitete, allerdings unscharfe bis irreführende Bezeichnung für sog Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wird dabei Gelegenheit zu Arbeiten geboten, die im öffentlichen Interesse liegen. Als Anbieter der Arbeitsgelegenheiten werden idR kommunale Beschäftigungsgesellschaften und gemeinnützige O...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / ee) Sonderfälle mit ungekürztem Abzugsbetrag

Rz. 80 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Von den Kürzungstatbeständen sind – neben den Mandatsträgern iSv § 22 Nr 4 EStG (> Rz 69/1, 78) – nur ArbN betroffen. Weitere Personengruppen werden von der Kürzung des Abzugs- bzw Höchstbetrags ausgenommen und damit begünstigt, obwohl sie ihre Altersvorsorge nicht in voller Höhe aus bereits versteuertem Einkommen bestreiten müssen. Das sind:...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Arbeitnehmer mit steuerfreien Beitragszuschüssen

Rz. 63 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei ArbN, die nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreie ArbG-Leistungen zur GRV erhalten haben, ist der sich in den einzelnen Jahren ergebende Abzugsbetrag um diese Beträge zu kürzen (§ 10 Abs 3 Satz 5 EStG). Haben beide > Ehegatten / > Lebenspartner steuerfreie ArbG-Leistungen erhalten, ist der Abzugsbetrag um beide Beträge zu kürzen. Rz. 64 Stand: EL...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / G. Anrechnung erstatteter oder gutgeschriebener Sonderausgaben

Rz. 115 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Grundsätzlich mindern erstattete Aufwendungen die SA im Erstattungsjahr. Bonuszahlungen einer GKV für gesundheitsbewusstes Verhalten nach § 65a SGB V sind dabei keine von den SA des Stpfl abzuziehenden Leistungen (BFH 254, 111 = BStBl 2016 II, 989), wohl aber Prämienzahlungen bei Wahltarifen gemäß § 53 Abs 1 SGB V (BFH 261, 524 = BStBl 2018 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Kein Zusammenhang der Beiträge mit steuerfreien Einnahmen

Rz. 45 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2, 3 und 3a EStG (> Rz 27–44) sind als SA nur abziehbar (§ 10 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG), soweit sie nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. § 10 Abs 2 Satz1 Nr 1 EStG ergänzt § 3c EStG, der für BA/WK ein entsprechendes Abzugsverbot enthält (BFH 131, 339 = BSt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Korrektur des Lohnsteuerabzugs

Rz. 122 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ein Antrag auf Veranlagung lohnt sich nicht nur "zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer". Er kann sich besonders lohnen, wennmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kirchenbedienstete

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Hauptberufliche Kirchenbedienstete, zB Pfarrer, haben Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Zu Einzelheiten > Geistliche. Eine nebenamtliche Tätigkeit für die Kirche kann zu Einkünften aus nichtselbständiger oder selbständiger Arbeit führen. Maßgebend ist das Gesamtbild der Verhältnisse; wegen der Abgrenzung > Arbeitnehmer Rz 9 ff. Rz. 2 St...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Antrag, Antragsfrist

Rz. 108 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Antrag auf Veranlagung ist grundsätzlich bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist (> Verjährung Rz 10 ff) durch Abgabe einer Einkommen- > Steuererklärung (> Rz 113) bei dem zuständigen FA (> Rz 161) zu stellen (§ 46 Abs 2 Nr 8 Satz 2 EStG). Rz. 109 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei der Antragsveranlagung beginnt die Festsetzungsfri...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einkommensgrenzen

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Höhe des zu versteuernden Einkommens nach § 2 Abs 5 EStG (> Einkommen Rz 2), dem bei einen > Arbeitnehmer ohne andere stpfl > Einkünfte nur die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG zugrunde liegen, hat für bestimmte, zB folgende Begünstigungen Bedeutung (Einkommensgrenze): Für die ArbN-Sparzulage (vgl § 13 VermBG [> Anh ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeines zu Versicherungsbeiträgen

Rz. 25 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zu bestimmten Versicherungen und anderen Finanzprodukten, die in § 10 Abs 1 Nr 2, 3 und 3a EStG ausdrücklich und konkret bezeichnet sind (> Rz 27–40). Beiträge zu anderen Versicherungen sind keine SA. Nicht als SA begünstigt sind zB Beiträge zu Sachversicherungen wie Diebstahl-, Einbruch-, Feuer-, Hausrat-, ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde für Ärztinnen un... / 4.2 Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen (redaktionelle Änderung)

Infolge der Reform des Rechts der schwerbehinderten Menschen (SGB IX) zum 1.1.2018 ergab sich die Notwendigkeit einer redaktionellen Anpassung des § 27 Abs. 4 TV-Ärzte an Universitätskliniken. Der Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen ist seit 1.1.2018 in § 208 SGB IX geregelt (§ 125 SGB IX a.F.). § 27 Abs. 4 S. 1 TV-Ärzte an Universitätskliniken in der Fassung ab 1.1.20...mehr

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Jansen, SGB VI § 135 Nachversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 135 ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten und beinhaltete in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung Regelungen über die Sonderzuständigkeit der Seekasse und der Bahnversicherungsanstalt. Durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2...mehr

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Jansen, SGB VI § 134 Knappschaftliche Betriebe und Arbeiten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie regelte bis zum 31.12.2004 organisationsrechtlich die sachliche Zuständigkeit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) für selbständige Lehrer, Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen, Entbindungspfleger, Seelotsen, Künstler und ...mehr

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Jansen, SGB VI § 135 Nachve... / 2 Rechtspraxis

2.1 Versicherungsfreie Beschäftigte bei einem Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung Rz. 4 Bei Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Abweichend von diesem Grundsatz bestimmt § 5 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, dass Beamte oder sonstige Beschäftigte (D...mehr

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Jansen, SGB VI § 134 Knapps... / 2 Rechtspraxis

2.1 Knappschaftliche Betriebe Rz. 3 Nach Abs. 1 werden Betriebe, in denen Mineralien und ähnliche Stoffe bergmännisch gewonnen werden, als knappschaftliche Betriebe definiert. Eine bergmännische Gewinnung von Mineralien in diesem Sinne liegt vor, wenn der Abbau von Bodenschätzen aus einer Fundstätte nach bergtechnischen Regeln sowie nach einem dem Stand der Bergwissenschaft e...mehr

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Jansen, SGB VI § 135 Nachve... / 2.1 Versicherungsfreie Beschäftigte bei einem Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 4 Bei Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Abweichend von diesem Grundsatz bestimmt § 5 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, dass Beamte oder sonstige Beschäftigte (DO-Angestellte) von Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Anspruch auf Versorgung nach be...mehr

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Jansen, SGB VI § 134 Knapps... / 2.3 Nebenbetriebe von knappschaftlichen Betrieben

Rz. 9 Betriebsanstalten oder Gewerbeanlagen, die als Nebenbetriebe von knappschaftlichen Betrieben mit diesen räumlich und betrieblich zusammenhängen, sind nach Abs. 3 ebenfalls als knappschaftliche Betriebe anzusehen. In knappschaftlichen Nebenbetrieben (z.B. Kokereien von Steinkohlenbergwerken, Hüttenwerke von Erzgruben) werden die in den knappschaftlichen Hauptbetrieben g...mehr

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Jansen, SGB VI § 134 Knapps... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für die Durchführung der Versicherung von Beschäftigten in knappschaftlichen Betrieben sowie von Beschäftigten, die ausschließlich oder überwiegend knappschaftliche Arbeiten verrichten, ist gemäß § 133 Nr. 1 und 2 die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung zuständig. Abs. 1 erläutert den Begriff des knappscha...mehr

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Jansen, SGB VI § 135 Nachve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 135 ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten und beinhaltete in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung Regelungen über die Sonderzuständigkeit der Seekasse und der Bahnversicherungsanstalt. Durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 324...mehr

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Jansen, SGB VI § 135 Nachve... / 2.2 Versicherungsfreie Beschäftigte der Bergämter, Oberbergämter und der bergmännischen Prüfstellen

Rz. 10 Für Beschäftigte der Bergämter, Oberbergämter und der bergmännischen Prüfstellen, die in dieser Beschäftigung als Beamte oder DO-Angestellte gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 rentenversicherungsfrei waren und die ohne Anspruch auf Versorgung aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden sind, ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Durchführung der N...mehr

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Jansen, SGB VI § 134 Knapps... / 2.2 Versuchsgruben des Bergbaus

Rz. 8 Nach Abs. 2 der Vorschrift gelten auch Versuchsgruben des Bergbaus als knappschaftliche Betriebe. Die Aufgaben von Versuchsgruben des Bergbaus bestehen darin, zur Erforschung und Bekämpfung von Unfallgefahren und Berufskrankheiten im Bergbau auf wissenschaftlicher Grundlage Untersuchungen und praktische Versuche durchzuführen. Soweit hierbei Mineralien gewonnen werden,...mehr

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Jansen, SGB VI § 134 Knapps... / 2.4 Knappschaftliche Arbeiten

Rz. 12 Die Verrichtung von knappschaftlichen Arbeiten i.S.d. Abs. 4 steht der Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb gleich (Abs. 5). Knappschaftliche Arbeiten werden von anderen Unternehmern (Bergbau-Spezialgesellschaften), die räumlich und betrieblich mit einem Bergwerksbetrieb zusammenhängen, ausgeführt. Rz. 13 Die Bergbau-Spezialgesellschaften, deren Beschäftigt...mehr

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Jansen, SGB VI § 134 Knapps... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie regelte bis zum 31.12.2004 organisationsrechtlich die sachliche Zuständigkeit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) für selbständige Lehrer, Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen, Entbindungspfleger, Seelotsen, Künstler und Publizisten, die au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 135 Nachve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 135 regelt, in welchen Fällen die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Durchführung einer Nachversicherung gemäß § 8 Abs. 2 zuständig ist. Im Ergebnis wird entsprechend dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht so verfahren, dass versicherungsfreie Beschäftigte (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2) der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See bei Aussche...mehr

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Jansen, SGB VI § 134 Knapps... / 2.1 Knappschaftliche Betriebe

Rz. 3 Nach Abs. 1 werden Betriebe, in denen Mineralien und ähnliche Stoffe bergmännisch gewonnen werden, als knappschaftliche Betriebe definiert. Eine bergmännische Gewinnung von Mineralien in diesem Sinne liegt vor, wenn der Abbau von Bodenschätzen aus einer Fundstätte nach bergtechnischen Regeln sowie nach einem dem Stand der Bergwissenschaft entsprechenden Betriebsplan du...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2020, Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Rechtsanwalt, Notar und FA ErbR Ulf Schönenberg-Wessel Bruschke, Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, 69 praktische Fälle, Lehrbuch/Studienliteratur, 9. Auflage 2020. efv, ISBN...mehr

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Schell, SGB IX § 92 Beitrag

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, dass Leistungsberechtigte zu den Leistungen der Eingliederungshilfe...mehr

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Schell, SGB IX § 96 Zusammenarbeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Verpflichtung der Träger der Eingliederungshilfe zur Zusammenarb...mehr

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Schell, SGB IX § 96 Zusamme... / 2.1 Zusammenarbeit mit Anbietern von Leistungen (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 verpflichtet die Träger der Eingliederungshilfe allgemein zur Zusammenarbeit mit den Leistungsanbietern und anderen Stellen, deren Aufgabe die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen betrifft. Die zwingende Verpflichtung zur Zusammenarbeit ist auch im Interesse der Menschen mit Behinderungen, da die Leistungen der Eingliederungshilfe nur dann den gewünsch...mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 2.2.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 3)

Rz. 6 Abs. 3 bestimmt die besondere Aufgabe der Teilhabe am Arbeitsleben. Die Leistungen umfassen Leistungen zur Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (§ 58) und seit dem 1.1.2018 auch zur Beschäftigung bei einem anderen Leistungsanbieter (§ 60) sowie Leistungen für ein Budget für Arbeit (§ 61). Die letztgenannten Leistungen waren mit dem BTHG ...mehr

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Schell, SGB IX § 91 Nachran... / 2.1 Nachranggrundsatz (Abs. 1)

Rz. 3 Die Regelung übernimmt inhaltlich den Gedanken des § 2 Abs. 1 SGB XII . Anders als in § 2 Abs. 1 SGB XII, wonach Leistungen u. a. nicht erhält, wer sich durch Einsatz seines Einkommens selbst helfen kann, ist mit der Einordnung der Eingliederungshilfe in das SGB IX nicht das Einkommen einzusetzen, sondern – abhängig von der Höhe des Einkommens – unter Umständen nach Maß...mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Weiterentwicklung des Rechts des SGB XII in § 1 zur Aufgabe der Sozialhilfe allgemein und in § 53 zur Aufgabe der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Das Sechste Kapitel im SGB XII ist zum 1.1.2020 weggefallen, die §§ 53 bis 60a wurden aufgehoben (Art. 13 BTHG). Die Aufgaben der Eingliederungshilfe sind somit seit dem 1.1.202...mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe der Eingliederungshilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Weiterentwicklung des Rechts des SGB XII in § 1 zur Aufgabe der ...mehr

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Schell, SGB IX § 95 Sicherstellungsauftrag

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift legt den Trägern der Eingliederungshilfe die Verpflichtung auf, im Rahmen ihr...mehr

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Schell, SGB IX § 91 Nachran... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Auch bei den Leistungen der Eingliederungshilfe in Teil 2 des SGB IX wird grundsätzlich am Nachrangprinzip festgehalten. Danach werden die steuerfinanzierten Leistungen der Eingliederungshilfe nicht erbracht, soweit die Leistungen durch andere Sozialleistungsträger zu erbringen sind. Hierunter fallen auch die beitragsfinanzierten Leistungen der Sozialversicherungsträger.mehr

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Schell, SGB IX § 96 Zusamme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 95 Sichers... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 91 Nachrang der Eingliederungshilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zu Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Im Gesetzgebungsverfahren wurde Abs. 3 neu gefasst. 1 Allgemeines Rz. 2 Auch bei den Leistungen der Eingliederungs...mehr

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Schell, SGB IX § 91 Nachran... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zu Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Im Gesetzgebungsverfahren wurde Abs. 3 neu gefasst.mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtliche Zuständigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungs...mehr